Wertpapiergeschäft
1. Grundlagen Wertpapiergeschäft
1.1
Basiswissen Wertpapiere
1.2 Börsen
mit ihren Geschäftsfeldern
1.3 Orderprozesse
2. Vertiefung Wertpapiergeschäft
2.1 Beratungsgespräch Berater/Kunde
2.2 Backoffice-Prozesse
2.3 Prozessabläufe
Wertpapiergeschäft
2.4 Universum Wertpapiergeschäft
2.4.1 Clearstream Banking - Universum (CBF/T2S) --> neu
2.5
Derivate-Handel
2.6
Derivate-Abwicklung/Clearing
2.7
Depoteinteilung
3. Collateral Management
4. Termingeld
5.
Cash Management
1. Grundlagen Wertpapiergeschäft
Wertpapiere (Effekten) sind Urkunden, die ein Recht
verbriefen, das ohne die Urkunde nicht geltend gemacht
werden kann. Die Geltendmachung des verbrieften Rechts
ist an den Besitz der Urkunde - bzw. an das Miteigentum
an einer Sammelurkunde gebunden. Die Urkunde ist mit
einem Mantel (verbrieft das Forderungsrecht) und einem
Bogen (verbrieft das Recht auf Ertrag) ausgestattet.
1.1 Basiswissen
Wertpapiere
In diesem Abschnitt lernen Sie die Grundlagen des klassischen
Wertpapiergeschäfts kennen. Darüber hinaus
bekommen Sie eine Einführung in die jeweiligen
Abläufe des Handels und der Abwicklung. Sie sehen
die Übersicht über das gesamte Spektrum des
Wertpapiergrundwissens in prägnanter Form.
Wertpapiere bergen zahlreiche Ertragschancen, die mit
unterschiedlichen Risiken verbunden sind. Entscheidend
für den Erfolg ist die Wahl der Anlagestrategie,
die zu dem persönlichen Profil des Anlegers passt.
Jeder Mensch, der in Wertpapiere investieren will, wünscht
sich hohe Erträge - ohne großes Risiko. So
geartete Wertpapiere gibt es jedoch nicht. Wer höhere
Renditen erzielen will, muss auch höhere Risiken
eingehen. Die Einschätzung und Festlegung der eigenen
Risikobereitschaft wird vor Investitionsbeginn in einem
sogenannten Anlegerprofil zwischen dem Kundenberater
und dem Anleger geklärt. Dazu im Detail später
mehr.
Kommen wir jetzt als erstes zu den klassischen Begriffserklärungen
der einzelnen Wertpapiertypen:
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Verzinsliche
Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapier werden auch Renten,
Anleihen, Bonds oder Obligationen
genannt. Es ist eine Sammelbezeichnung für alle Schuldverschreibungen,
die einen festen, variablen oder gar keinen Zinssatz und
eine festgelegte Laufzeit, sowie eine vorgegebene Tilgungsform
haben.
Dem ausgebenden Emittenten dienen diese Verzinslichen
Wertpapiere zur Beschaffung von langfristigen Finanzierungsmitteln.
Als Käufer der Anleihe besitzt der Gläubiger
eine Geldforderung gegenüber dem Herausgeber, also
dem Emittenten. Es handelt sich hierbei um eine Art
Kredit, der entsprechend verzinst wird. Je nach vorher
definierter Vereinbarung über die Laufzeit und
die Tilgungsform der Anleihe, wird dem Käufer durch
den Emittenten sein Geld zurückgezahlt.
Die Ansprüche des Käufers werden in einer
Urkunde verbrieft. Das kann in Form einer Sammelurkunde
oder in effektiven Stücken (eine Urkunde auf bestimmte
Nennwerte lautend) erfolgen.
Eine Sammelurkunde (Globalurkunde) wird als Girosammelverwahrung
bei einem Zentralverwahrer hinterlegt. Der Käufer
erhält hierauf eine Gutschrift über das nach
Bruchteilen gerechnete Miteigentum an der Sammelurkunde.
Die Girosammelverwahrung dient der Erleichterung der
Depotverwaltung - durch eben diesen "stückelosen
Effektenverkehr". Käufe, Verkäufe und
Übertragungen von Effekten werden nicht mehr durch
Bewegung von physischen Wertpapierurkunden vollzogen,
sondern durch virtuelle Übertragung von Depotguthaben
auf Depotkonten. Die Depotguthaben repräsentieren
den auf den Kontoinhaber entfallenden Miteigentumsanteil
an bestimmten sammelverwahrten Wertpapieren.
Effektive Stücke werden in der Regel auch sammelverwahrt,
können jedoch auch dem Käufer direkt ausgehändigt
und von ihm selbst verwahrt werden.
Anleihe-/Emissionsbedingungen
Laufzeit
Die Laufzeit einer Anleihe ist der Zeitraum zwischen
dem Beginn der Verzinsung und der Fälligkeit des
Wertpapiers. Hier wird noch einmal unterschieden zwischen
kurzfristigen (4 Jahre Laufzeit), mittelfristigen (4
- 8 Jahre) und langfristigen Renten.
Die Laufzeit ist ein entscheidendes Anlagekriterium.
In Zeiten niedriger Zinsen, in denen kurz- oder mittelfristig
jedoch mit höheren Zinsen zu rechnen ist, macht
eine Geldanlage in langfristigen Schuldverschreibungen
wenig Sinn.
Verzinsung
Auf sein investiertes Kapital bekommt der Käufer
vom Herausgeber der Anleihe eine Verzinsung. Diese Verzinsung
kann fest, variabel oder als Nullkupon definiert sein.
Festverzinsliche
Schuldverschreibungen haben während der
gesamten Laufzeit einen gleichbleibenden Zinssatz. Dieser
Zins wird je nach den in den Anleihebedingungen festgelegten
Zeiträumen einmal oder mehrmals jährlich gezahlt.
Anleihen mit einem variablen Zinssatz werden
Floater genannt. Sie stehen
für einen variablen (und keinen festen) Zinsertrag.
Nach Ablauf jeder (vorher) definierten Zinsperiode,
wird der Zinssatz für die neue Zinsperiode festgelegt.
Die Definition der Zinssätze der Floater orientiert
sich in der Regel an einem Geldmarktzinssatz - beispielsweise
dem EURIBOR oder dem LIBOR. Diese Richtzinssätze
regeln die Konditionen zu denen die Kreditinstitute
der Europäischen Währungsunion Gelder bei
anderen Banken kurzfristig anlegen können. Steigt
dieser Referenzzins, erhält der Käufer der
Floater eine höhere Verzinsung - fällt der
Zinssatz, fällt auch die Verzinsung für den
Floater.
Zusätzlich zu den Floatern gibt es noch Nullkupon-Anleihen.
Sie werden auch Zero-Bonds
genannt. Hierbei handelt es sich um Anleihen, die nicht
verzinst werden. Der Ertrag für den Käufer ergibt
sich ausschließlich aus der Differenz zwischen dem
Rückzahlungskurs und dem Kaufpreis. Mehr
Informationen zu Nullkupon-Anleihen finden Sie hier:

Währung
Es gibt nicht nur festverzinsliche Wertpapiere in Euro,
sondern auch in jeder ausländischen Währung.
Hierbei spricht man von Fremdwährungsanleihen ->
Achtung: Währungsrisiko !
Je nachdem, ob der ausländische Markt Investitionen
ausländischer Anleger benötigt, werden entsprechende
Fremdwährungsanleihen aufgelegt. Der Anreiz des
Käufers besteht darin, dass die Papiere höher
verzinst werden.
Erworben werden diese festverzinslichen Anleihen in
der entsprechenden Währung des Landes des Emittenten.
Die Rückzahlung erfolgt ebenfalls in der Landeswährung.
Ist die Landeswährung zum Rückzahlungszeitraum
gestiegen, so erhält der Käufer einen dementsprechend
höheren Wert in Euro (konvertiert), als er beim
Kauf investierte, zurück. Somit hätte der
Käufer eine höhere Rendite erzielt. Genauso
funktioniert es natürlich auch bei sinkender Fremdwährung
- nur in die andere Richtung.
Beispiel:
Kauf einer britischen Währungsanleihe im Nennwert
von 100.000,- GBP.
Devisenkurs (zum Zeitpunkt des Kaufs) : 1,00 Euro zu
0,874 GBP.
Investitionsvolumen : 114.416,48 Euro
Verkauf der Anleihe ein paar Monate später.
Devisenkurs (zum Zeitpunkt des Verkaufs) : 1,00 Euro
zu 0,956 GBP.
Erlös : 104.602,51 Euro
Da der Devisenkurs im Verhältnis gegenüber
dem Euro gefallen ist, entsteht in diesem Beispiel ein
Währungsverlust von 9.813,97 Euro.
Tilgung
Tilgungen von festverzinslichen Anleihen können entweder
über festgelegte oder über außerplanmäßige
Rückzahlungen erfolgen. Planmäßige Rückzahlungen
erfolgen nach dem in den Anleihebedingungen festgelegtem
Rahmen:
- Gesamtfällige
Anleihen: Gesamttilgung am Rückzahlungstermin
- Annuitäten
Anleihen: Annuitätenanleihen sind Anleihen, bei der die Rückzahlung des investierten Kapitals bis zum Laufzeitende der Anleihe in gleichen Raten erfolgt. Dabei bezieht sich die Rückzahlung jeweils auf die Zinsen und den Nennwert (also nicht einzeln die Zinsen und den Nennwert sondern konsolidiert).
Annuität: Eine
regelmäßig jährlich fließende Zahlung, die sich aus
Zinsen und Tilgung zusammensetzt.
- Auslosungsanleihen:
Tilgung wird zu unterschiedlichen Terminen vorgenommen.
Dabei wird ausgelost, welche Papiere fällig und
damit zum nächsten Rückzahlungstermin ausgezahlt
werden.
Außerplanmäßige Rückzahlungen
werden, aufgrund der in den Anleihebedingungen festgelegten
Möglichkeit eines vorzeitigen Kündigungsrechts,
durchgeführt.
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Scocial and Sustainable Bonds
Social Bonds sind
Soziale Anleihen. Sie stellen eine Weiterentwicklung der Green Bonds dar. Mit den Emissionserlösen werden Projekte unterstützt, die sich mit sozialen Herausforderungen beschäftigen.
Die Richtlinien sind dafür in den
Social Bond Principles (SBP) festgelegt. Sie fördern die Integrität durch Richtlinien zu Transparenz, Offenlegung und Berichterstattung.
Damit wird sichergestellt, dass die Mittelflüsse in soziale Projekte investiert und die positiven Auswirkungen abgelesen werden können.
Sustainable Bonds sind
Nachhaltigkeitsanleihen. Sie stellen eine Weiterentwicklung der Green Bonds dar. Bei dieser Art von Anleihen dient der Erlös ausschließlich zur Finanzierung oder Refinanzierung einer Kombination
von grünen und sozialen Produkten.
Für die Sustainable Bonds gibt es eine eigene Richtlinie, die
Sustainability Bond Guidelines (SBG). Diese Richtlinie dient zur Erleichterung der Durchführung der Transparenz,
Offenlegung und Berichterstattung.
Green Bonds
Durch die Begebung von Green Bonds („Grüne Anleihen“) beschaffen sich Emittenten die finanziellen Mittel zur Finanzierung von klimafreundlichen Projekten, die Nutzen für die Umwelt stiften und zu einer nachhaltigen
Wirtschaft beitragen (Erneuerbare Energien [Windkraftanlagen, Photovoltaik], Energieeffizienz [energieeffizienter Gebäude], umweltverträglicher Transport, Anpassung Klimawandel).
Ausgegeben werden diese Anleihen vorwiegend von multilateralen Organisationen (Weltbank) ausgeben. Aber auch zunehmend von Unternehmen. Sie sind ausgestaltet wie herkömmliche Anleihen, mit einer festen Laufzeit und einem Zinssatz.
Standards zum Auflegen der Anleihen sind in den
Green Bond Principles (GBP) von der International Capital Market Association (ICMA) festgelegt.
Sie sollen die Transparenz und Integrität dieser Produkte gewährleisten und regeln den Auswahlprozess, die Offenlegung, das Steuern der Mittelverwendung und die Anforderungen an das Berichtswesen, damit sichergestellt werden
kann, dass die Mittel tatsächlich der Gesellschaft und der Umwelt zugutekommen.
Junk Bonds
Auch Hochzinsanleihe, High Yield Bond, Ramschanleihe, Schrottanleihe.
Sind Anleihen von Emittenten mit schlechter Bonität (= Kreditwürdigkeit) und werden als hoch spekulativ eingestuft. Als Ausgleich des einzugehenden Emittentenrisikos erhalten die Anleger eine höhere Verzinsung als beispielsweise
risikolosere Staatsanleihen .
Die Emittenten, die diese Anleihen herausgeben sind von den Ratingagenturen schlecht geratet (Rating = Einstufung der Bonität eines Unternehmens oder eines Finanzinstruments) worden. Je nach Höhe des Ausfallrisikos der Zins- und
Rückzahlungen werden die Emittenten im Ratingverfahren in gut bis schlechte Bonitätsklassen eingestuft.
Die schlechteste Bonitätsklasse (hohes Ausfallrisiko) wir mit dem Begriff „spekulativ“ (non-investment grade oder junk) bezeichnet. Die so gekennzeichneten Anleihen werden als Junk Bonds (Schrottanleihen) bezeichnet.
Staatsanleihen
Auch Staatsobligation, Sovereign Bond, Government Bond.
Ist eine
Öffentliche Anleihe (= eine Anleihe, bei der ein Staat oder eine Gebietsköprerschaft als Schuldner auftritt) bei der ein Staat als Emittent fungiert.
Staaten nutzen die Anleihe als Finanzierungsinstrument. Anders als bei den anderen Anleiheschuldnern wird die Bonität von Staatsanleihen nicht durch Jahresabschlüsse gemessen, sondern durch den jeweiligen Staatshaushalt (und das
zugehörige Länderrisiko).
Der Grund für die von einem Staat ausgegebene Anleihe ist oft die Finanzierung von Haushaltsdefiziten im Staatshaushalt. Dadurch werden Lücken ausgeglichen, die zwischen Staatseinnahmen und höheren Staatsausgaben entstanden.
Obligationen
Obligationen ist ein Sammelbegriff für alle verzinslichen Wertpapier (Renten, Bonds, Anleihen …). Mehr Informationen dazu, siehe hier .
Anleihe-Stripping
Anleihe-Stripping wird auch Kupon-Stripping
oder Stripped Bonds
genannt. Darunter versteht man, dass der Kupon (= Bogen,
in dem die Auszahlung der jeweils anfallenden Zinsen
verbrieft wird) vom Wertpapiermantel (= Mantel, der
die Rückzahlung des Kapitals garantiert) getrennt wird,
mit der beabsichtigten Folge, dass die beiden Teile
(das Stammrecht der Anleihe und der Kupon) dann als
eigenständige Wertpapiere an der Börse gehandelt werden.
Stripped Bonds sind somit eine besondere Form von Nullkuponanleihen. Sie haben keinen Zinsanspruch. Ihre Rendite ergibt sich ausschließlich aus der Differenz zwischen dem niedrigen Kaufkurs und dem garantierten Rückzahlungsbetrag am Laufzeitende der Anleihe.
Die Trennung des Kupons vom Wertpapiermantel wird von der depotführenden Stelle vorgenommen.
Beispiel:
- Ein
Investor kauft eine Anleihe.
- Nach dem Kauf lässt er den Bogen (Kupon) vom Mantel trennen.
- Anschließend
lässt er den Bogen und den Mantel einzeln verbriefen.
- Danach verkauft er
den Bogen (= in dem die Auszahlung der jeweils anfallenden
Zinsen verbrieft sind) und den Mantel als eigenständige
Wertpapiere.
Aus einer 10-jährigen Kuponanleihe mit jährlicher Zinszahlung entstehen nach dem Stripping 11 verschiedene Zero-Bonds (Null-Kupon-Anleihen) mit unterschiedlichen Wertpapierkennnummern:
- 1 Kapitalstrip-Anleihe,
die die Rückzahlung des Nominalbetrages zu 100%
in 10 Jahren garantiert - und
- 20 Zins- oder Kuponstripanleihen
mit unterschiedlichen Fälligkeiten - zu den jeweiligen
jährlichen Zinsterminen in 1 bis 10 Jahren.
Floating Rate Note (Floater - eigenes Kapitel)
Sind Anleihen mit einem variablen Nominalzinssatz (= variable
Verzinsung). Das heißt, die Verzinsung wird während der
Laufzeit der Anleihe angepasst. In der Regel orientiert
sich der Zinssatz an den üblichen Geldmarktsätzen wie
dem EURIBOR (European Interbank Offered
Rate) oder dem LIBOR (London Interbank
Offered Rate).
Der Anleger profitiert bei steigenden Zinsen durch die Orientierung an die Geldmarktsätze. Dann steigt auch die Verzinsung seiner Anleihe.
Es gibt 2 verschiedene Arten von den oben beschriebenen
"normalen" Floatern:
Geldmarktfloater
Die Verzinsung ist an einen Geldmarktzinssatz gebunden.
Geldmarkt = ist derjenige Teilmarkt des Finanzmarktes, auf dem kurzfristige Gelder mit Zentralbankgeldguthaben gehandelt werden.
Beispiel:
Das nachfolgend aufgeführte
Beispiel ist nur ein Beispiel aus einer Reiher möglicher
Varianten.
- Der Geldmarktfloater in diesem Beispiel bietet eine Verzinsung p.a. in Abhängig von der Entwicklung des Referenzzinssatzes.
- Bei Fälligkeit sichert der vollständige Kapitalschutz durch den Emittenten die Auszahlung zum Nennbetrag (Kapitalschutzbetrag).
- An den ersten 2 Zinszahlungsterminen beträgt der Zinssatz 2% p.a.
- Die folgenden halbjährlichen Zinszahlungen sind variabel in Abhängigkeit zum Referenzzinssatzes des jeweiligen Zinsfestlegungstages.
- Der Zinssatz entspricht dem Referenzzinssatz
- beträgt jedoch mindestens 0,65% und maximal 4%.
- Unabhängig von der Entwicklung des Referenzzinssatzes wird bei Fälligkeit des Floaters der Nennbetrag (der Kapitalschutzbetrag) ausgezahlt.
- Der Referenzzinssatz ist (in diesem Fall)
der 6-Monats-Euribor (Euro Interbank Offered Rate)
als maßgeblicher Geldmarktzinssatz.
Beim 6-Monats-Euribor handelt
es sich um einen Geldmarktzinssatz, zu dem Termingelder
in Euro mit einer Laufzeit von 6 Monaten im Interbankengeschäft
angeboten werden.
Kapitalmarktfloater
Die Verzinsung ist an einen Kapitalmarktzinssatz gebunden.
Kapitalmarktzinssatz = ist der Zinssatz, der für die längerfristige Überlassung von Kapital gültig ist.
Beispiel:
Das nachfolgend aufgeführte Beispiel ist nur ein Beispiel aus einer Reiher möglicher Varianten.
- Der Kapitalmarktfloater ist eine endfällig kapitalgarantierte Anleihe mit einem Kupon von 5% p.a. im ersten Jahr.
- Nach dieser Periode wird die Höhe des Kupons jährlich neu festgelegt.
- Die Kupons für die jeweiligen Zinsperioden werden wie folgt gebildet: Die positive Differenz zwischen dem 10-Jahres-EUR-CMS-Swapsatz und dem 2-Jahres-EUR-CMS-Swapsatz (das sind die jeweiligen Referenzzinssätze) wird mit dem Faktor 4,1 multipliziert.
- Zur Absicherung des Zinsrisikos für den Anleger wird ein Mindestkupon von 1% p.a. garantiert.
Beim Referenzzinssatz CMS (Constant Maturity Swap
) handelt es sich um Zinsen, die vergleichbar sind mit der Sekundärmarktrendite (SMR) für Banken. Der 2-Jahres-EUR-CMS-Swapsatz entspricht ungefähr der Rendite einer 2-jährigen Bankenanleihe.
Diese Art des Kapitalmarktfloaters gewährleistet einen hohen garantierten Kupon für das erste Jahr. Darüber hinaus besteht in den Folgejahren die Chance, Zinsen zu vereinnahmen, die deutlich über den aktuellen Marktrenditen liegen.
Dafür besteht ein höheres Zinsänderungsrisiko. Sollte sich die Zinskurve deutlich verflachen (die Differenz zwischen dem 10-Jahres-EUR-CMS-Swapsatz und dem 2-Jahres-EUR-CMS-Swapsatz sich verringern), kann im schlechtesten Fall für die variable Periode (Jahre 2 - 10) nur mit dem Mindestkupon von 1% verzinst werden.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Arten von Floatern:
- Gemischte Floater
Sind Schuldverschreibungen, die in einem ersten Zeitraum
einen festen Zinssatz haben und danach variabel verzinst
werden. Oder auch umgekehrt. Beide Varianten sind
gebräuchlich.
- Cap-Floater
Sie sind mit einem Maximalzinssatz ausgestattet. Der Cap-Floater ist eine variabel verzinste Anleihe mit einer Höchstmarke für die Verzinsung. Die Verzinsung bleibt auf dieser definierten Marke beschränkt, falls der Referenzzinssatz (LIBOR, EURIBOR) zuzüglich eines Spreads diese Höchstmarke überschreitet.
Beispiel:
Bei einer Maximalverzinsung von 4,00% ergibt sich als Beispiel folgende Konstellation:
|
12-Monats-Euribor
|
Zinssatz
Cap-Floater
|
1. Zinszahlung
|
3,80%
|
3,80%
|
2. Zinszahlung
|
4,30%
|
4,00%
|
3. Zinszahlung
|
5,00%
|
4,00%
|
4. Zinszahlung
|
3,70%
|
3,70%
|
|
|
|
Der Anleger bekommt maximal eine Verzinsung von 4,00%, auch wenn der Referenzzinssatz (in diesem Beispiel der 12-Monats-Euribor) höher notiert. Der Minimumzinssatz wird in diesem Beispiel nicht betrachtet, so dass hier der Referenzzinssatz zur Geltung kommt.
- Floor-Floater
Diese Anleihen beinhalten einen Minimalzinssatz. Das
sind Anleihen mit variabler Verzinsung mit einem Mindestzinssatz.
Sollte der Referenzzinssatz (zuzüglich eines Spreads)
diese Mindestmarke unterschreiten, kommt der Mindestzinssatz
zum Tragen.
Beispiel:
Bei einer Mindestverzinsung von 3,50% ergibt sich als Beispiel folgende Konstellation:
|
12-Monats-Euribor
|
Zinssatz
Floor-Floater
|
1. Zinszahlung
|
3,10%
|
3,50%
|
2. Zinszahlung
|
4,30%
|
4,30%
|
3. Zinszahlung
|
3,90%
|
3,90%
|
4. Zinszahlung
|
2,50%
|
3,50%
|
|
|
|
Der Anleger bekommt immer die Mindestverzinsung von 3,50%, auch wenn der Referenzzinssatz (in diesem Beispiel der 12-Monats-Euribor) niedriger notiert. Der Maximalzinssatz ist in diesem Beispiel nicht "gedeckelt", so dass hier der Referenzzinssatz zur Geltung kommt.
- Minimax-Floater
(Collar)
Diese Anleihen sind eine Kombination aus einem Cap- und einem Floor-Floater. Also, variabel verzinste Anleihen mit einem Mindest- und einem Höchstsatz für die Verzinsung. Das heißt, sollte der Referenzzinssatz (zuzüglich eines Spreads) diesen Mindestsatz unterschreiten, so findet die Zinszahlung in Höhe des Mindestsatzes statt. Sollte der Referenzzinssatz (zuzüglich eines Spreads) den definierten Höchstsatz überschreiten, so findet die Zinszahlung in Höhe des Höchstsatzes statt.
Beispiel:
Das nachfolgend aufgeführte Beispiel ist nur ein Beispiel aus einer Reihe möglicher Varianten.
- Höhe des Zinssatzes ist abhängig von der Entwicklung eines Basiswertes (6-Monats-Euribor).
- Mindestzinssatz von 1,80% p.a.
- Maximalzinssatz von 4,75% p.a.
- Laufzeit: 7 Jahre.
- Beim Erwerb der Anleihe ist ein Ausgabeaufschlag in Höhe von 1,50% auf den Nennbetrag zu zahlen.
- Die Rückzahlung erfolgt zum Nennbetrag (100%) ohne Ausgabeaufschlag.
Minimax-Floater eignen sich für Anleger, die wachstumsorientiert vorgehen wollen. Höheren Ertragserwartungen stehen angemessene Risiken gegenüber.
- Beispiel einer Zinszahlung:
- wenn der 6-Monats-Euribor bei 6,50% p.a. liegt, erhält der Anleger 4,75% p.a.
- wenn der 6-Monats-Euribor bei 2,50% p.a. liegt, erhält der Anleger 2,50% p.a.
- wenn der 6-Monats-Euribor bei 0,50% p.a. liegt, erhält der Anleger 1,80% p.a.
Wenn zum Zeitpunkt der Festlegung des Zinssatzes der 2. Periode der 6-Monats-Euribor bei 2,50% p.a. liegt, wird dieser Zinssatz für den Minimax-Floater zugrunde gelegt und bleibt für den Zeitraum dieser Periode so bestehen. Auch wenn wer sich anschließend nach oben (z.B. auf 2,70%) entwickeln sollte.
Der neue Zinssatz für die 3. Periode wird dann erst wieder am "Zinsfestlegungstag" ermittelt und gilt dann entsprechend für die gesamte 3. Periode.
- Reverse-Floater
Reverse-Floater ("Umkehrfloater")
sind Anleihen mit einer festen Laufzeit, bei denen
der Anleger einen Zinssatz erhält, der über dem Marktniveau
liegt. Der Zinssatz ergibt sich aus der Differenz
zwischen einem festgelegten Zinssatz und einem Referenzzinssatz.
Von dem festgelegten Zinssatz wird der Referenzzinssatz
abgezogen. Das bedeutet, je höher der Referenzzinssatz
desto niedriger ist der Ertrag für den Anleger. Andersrum,
je niedriger der Referenzzinssatz umso höher ist der
Ertrag für den Anleger. Aus diesem Grund eignen sich
Reverse-Floater als Anlage in Zeiten sinkender Zinsen.
In Zeiten hoher Referenzzinssätze schmilzt der Zinssatz
für den Floater - im schlimmsten Fall auf Null. In
diesem Fall erhält der Anleger keine Zinszahlung.
Beispiel: Für einen Reverse-Floater wird nach
folgender Formel ein Zinssatz definiert, der alle
6 Monate angepasst wird:
8% minus LIBOR-Zinssatz. Der LIBOR ist ein halbjährlich angepasster variabler Zinssatz im Interbankenmarkt.
- Flip-Flop-Floater
Bei dieser Anleihe kann der Emittent eine ursprünglich ausgegebene langfristige Anleihe in eine kurzfristige Anleihe, an bestimmten, vorher definierten Zeitpunkten, umwandeln, bei gleichzeitiger Verringerung des Zinssatzes. Gleichzeitig kann der Emittent die Anleihe in die ursprüngliche Emission zurück tauschen.
Ein Flip-Flop-Floater räumt also dem Anleger das Recht ein, zu einem bestimmten Zeitpunkt, die Anleihe in eine kürzer laufende Anleihe, mit einem niedrigeren Zinssatz, einzutauschen (flip). Zusätzlich hat der Anleger die Möglichkeit, die Anleihe zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückzutauschen (flop).
Beispiel:
- Floating Rate Note mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einem Zinssatz von 6%
- Umtausch-Möglichkeit nach 2 Jahren - in eine kürzer laufende Floating Rate Note :
- Floating Rate Note mit Laufzeit von 5 Jahren und einem Zinssatz von 3%
- Umtausch-Möglichkeit nach 8 Jahren - zurück in die ursprüngliche Floating Rate Note
Mit diesen Möglichkeiten kann ein Anleger eine länger laufende Investition in eine kurzfristige aber mit niedrigerer Verzinsung umwandeln und wenn gewünscht, später wieder in die länger laufende Anleihe einsteigen
- Missmatch Floater
Bei dieser Art der Anleihe fallen der Zinsanpassungstermin und die Änderung des zugrundeliegenden Referenzzinssatzes (z.B. des 6-Monats-LIBOR-Zinssatzes) zeitlich auseinander. Die Zinsanpassungen der Anleihe erfolgen monatlich. Sie kann sich zum Beispiel aus dem Durchschnitt der letzten 6-Monats-LIBOR-Zinssätzen errechnen. Dabei kann natürlich die festgelegte Zinsänderung (zu dem definierten Termin) über oder auch unter der tatsächlichen Änderung des LIBOR-Zinssatzes liegen.
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Poolfaktoranleihen
Ein Poolfaktor ist ein Faktor, um den eine Anleihe in
Raten (Ratentilgung) zu regelmäßigen Terminen
getilgt wird. Der Poolfaktor wird mit dem Nennwertbetrag
verrechnet - ist also ein Multiplikator, der auf den
Nennwert angewendet wird, um den tatsächlich hinter
einem Nennwert stehenden, in der Zukunft zu tilgenden
Betrag auszurechnen. Das wirkt sich faktisch wie eine
Nennwertänderung aus.
Beispiel: Nach Teilrückzahlungen von 50%
wird die Anleihe mit einem Poolfaktor von 0,50 gehandelt.
Das heißt, 1.000,- Euro Nominalwert entspricht
in Wahrheit nur noch 500,- Euro Nominalwert.
Inflationsindexierte Anleihen
Sie werden auch Inflationsbond,
Inflations-Indexed Bond, Inflationsanleihe oder
Inflation-Linked Bond genannt.
Das sind Wertpapiere, deren Kupon und/oder Nominalwert
an einen Index gekoppelt sind ("inflationsgesicherte
Anleihe"). Sie bietet dem Anleger Schutz
gegenüber einem Inflationsrisiko, in dem der Kupon
und/oder die Nominale an die jeweilige Entwicklung eines
Inflationsindex, über die gesamte Laufzeit der
Anleihe, angepasst wird. Auf den Kupon bezogen ähnlich
einer variabel verzinslichen Anleihe. Auf die Nominale
bezogen, in dem die Rückzahlung der Nominalen unterschiedlich
hoch ausfallen kann.
Bei einer Inflation steigt die Zinsausschüttung
an - bei einer Deflation kann sie fallen. Erträge
dieser Anleiheart können nicht durch Inflation
in der Kaufkraft gemindert werden, wenn der zugrunde
liegende Inflationsindex ein realistisches Bild der
Inflationsentwicklung spiegelt.
ABS-Papier
Ein ABS-Papier ist eine forderungsbesicherte Anleihe
(ABS = Assed-Backed-Security)
mit einer kurz- bis mittelfristigen Laufzeit. Bei diesem
Wertpapier gibt ein Unternehmen oder eine Bank Anleihen
verschiedener Risikoklassen, die mit Forderungen aus
Hypothekenkrediten, Autokrediten oder Kreditkartenforderungen
unterlegt sind, aus. Ein verzinsliches Wertpapier, das
Zahlungsansprüche gegen eine Zweckgesellschaft
zum Gegenstand hat. Die Zweckgesellschaft verwendet
die Mittel ausschließlich zum Erwerb von Forderungen
gegen (meist) mehrere Gläubiger. Die Zahlungsansprüche
werden durch den Bestand an Forderungen (Assets) gedeckt
(Backed), die auf die Zweckgesellschaft übertragen
werden. Zusätzlich können die Forderungen
durch die jeweils eingeräumten Sicherheiten, die
über einen Treuhänder zugunsten der Inhaber
des forderungsbesicherten Wertapapiers gehalten werden,
besichert sein. Forderungsverkäufer sind in der
Regel die Banken, die damit Teile ihrer Kreditforderungen
handelbar machen - um sich zu refinanzieren.
ABS-Papiere ermöglichen Unternehmen in der Bilanz
gebundene Mittel zu refinanzieren. ABS steht sowohl
für ein konkretes Produkt (verbriefte Konsumentenkredite)
als auch für eine Produktgruppe. Sie werden daher
auch verbriefte Hypothekenkredite (MBS - siehe weiter
unten), Unternehmenskredite (CLO = Collateralised Loan
Obligations --> Papiere, die Kredite verbriefen,
die Unternehmen zur Geschäftsfinanzierung aufnehmen)
oder Anleihekredite (CBO) genannt.
Jedes ABS-Papier besteht aus
einem Pool von mehreren Tausend Krediten.
Laut einer Ausssage der Deutsche Bundesbank veräußert
ein Kreditinstitut Teile seines Forderungsbestandes
an eine eigens dafür gegründete Gesellschaft,
die sich ihrerseits durch die Emission von Wertpapieren,
den Asset-Backed-Securities, refinanziert. Die mit Sicherheiten
unterlegten Finanzaktiva (Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen) werden in ein Treuhandvermögen
eines eigens dafür gegründeten Fonds eingestellt.
Dieser Fonds ist dann der Emittent der ABS-Papiere.
Die Zins- und Tilgungsdienste dieser Papiere werden
mit Hilfe der Zahlungseingänge aus den zugrunde
liegenden Forderungen und Lieferungen (der Aktiva) geleistet.
Fast alle Forderungsarten können die Basis für
diese Wertapapiere bilden, sofern sie bestimmte Bedingungen
erfüllen. Dazu gehören u.a. die Übertragbarkeit
der rechtlichen Forderungsinhaberschaft, die Generierung
von regelmäßigem und zuordnungsfähigem
Cashflow sowie historische Performancedaten.
Vorzugsweise werden Finanzaktiva mit durchschnittlichem
Bonitätsrisiko und einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr eingebracht und durch Diversifizierung und
Übersicherung auf ein sehr gutes Bonitätsrisiko
hochgestuft. Es handelt sich dabei um Forderungen aus
Krediten, hochverzinslichen Anleihen, Hypotheken, Kreditkartengeschäften,
Lizenz- und Franchisegeschäften, anderen Vermögensgegenständen,
Leasingverträgen sowie Lieferungen und Leistungen.
Seit der Finanzkrise gelten ABS-Papiere
als toxischer Schrott der eigens dafür eingerichteten
Bad Banks. Die Forderungen dieser besicherten Wertpapiere
gelten seit 2008 als wertlos. Lehman Brothers, als einer
der größten Emittenten von ABS-Papieren,
ging daran in Insolvenz. Inzwischen hat sich der Markt
wieder leicht erholt. Eine verbesserte Konjunktur, die
stabilere Verfassung der Kapitalmärkte und die
Renditegier der Investoren lassen die Anleihen wieder
aufleben.
Siehe hier die Übersicht von einer ABS-Struktur:
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MBS-Papier
Ein MBS-Papier ist eine besicherte Anleihe (Mortgage-Backed-Securities
= Wohnbaudarlehen).
Ein durch Vermögenswerte gesichertes Wertpapier,
deren Bargeldflüsse durch die Zins- und Tilgungszahlungen
eines Pools von grundpfandrechtlich gesicherten Forderungen
getragen wird. Im Gegensatz zu Pfandbriefen erscheint
es nicht in der Bilanz der originierenden Stelle (einer
Bank), da dieses den Pool der deckenden Vermögenswerte
zur Durchführung der Verbriefung an die ausgebende
Stelle (eine Zweckgesellschaft) überträgt.
MBS-Papiere gehören zur Gruppe der forderungsbesicherten
Wertpapiere.
CDO-Papier
Ein CDO-Papier (Collateralized
Debt Obligation) gehört zur Gruppe der
forderungsbesicherten Wertpapiere (den Asset Backed
Securities [ABS]) und strukturierten Kreditprodukten.
Sie sind Refinanzierungsmittel für Banken auf dem
Kapitalmarkt.
CDOs bestehen aus einer Ansammlung von festverzinslichen
Wertpapieren. Diese festverzinslichen Wertpapiere werden
in mehrere Tranchen aufgeteilt. Diese Tranchen werden
als Senior Tranche, Mezzanine Tranche und Equity Tranche
bezeichnet.
Die Aufteilung in Tranchen wird gemacht, um die Ausfallrisiken
(und Zahlungen) zu charakterisieren. Das heißt,
die Zahlungen werden entsprechend der gebildeten Tranchen
an die Investoren verteilt:
Senior Tranche = erhalten in der Reihenfolge
die erste Zahlung.
Die Senior-Tranche ist mit einem sehr guten Rating ausgestattet
(AAA), so dass hier das geringste Ausfallrisiko besteht.
Da das eingegangene Risiko verhältnismäßig
gering ist, erhalten die Inhaber dieser Wertpapiere
auch eine vergleichsweise geringe Verzinsung.
Mezzanine Tranche = erhalten, nach der Senior
Tranche, in der Reihenfolge die zweite Zahlung. Die
Verzinsung dieser Tranche ist höher als die der
Senior Tranche. Das Ausfallrisiko ebenfalls. Durch das
erhöhte Risiko ist die Verzinsung entsprechend
höher als bei der Senior Tranche.
Equity Tranche = werden nachrangig den anderen
zwei Tranchen bedient.
Diese Tranche trägt das größte Ausfallrisiko
- verbunden mit der höchsten Verzinsung.
CLO-Papier
CLOs (Collateralized
Loan Obligation) sind kreditunterlegte Obligationen. Hierbei handelt es sich um strukturierte Finanztransaktionen,
bei denen Kreditforderungen einer Bank als Besicherung für zwei oder mehrere geratete Schuldtitel oder ungeratete
eigenkapitalähnliche Tranchen dienen.
Ein CLO-Papier gehört zur Gruppe der
forderungsbesichterten Wertpapiere. Sie sind eine spezielle
Art der Collateralized Debt Obligations (CDO) und werden
durch Unternehmenskredite gesichert. Diese Unternehmenskredite
stammen von Banken, die das CLO-Papier nutzen, um das
vergebene Kreditrisiko strukturiert weiter zu geben.
Das Risiko mehrere vergebener Kredite (einer Bank) kann
gebündelt und als Gesamtpaket weiterverkauft werden.
CLOs bilden eine Unterkategorie der Asset Backed Securities (ABS)
. ABS gelten als die
Ursprungsform der durch Vermögenswerte besicherte Anleihen.
Beispiel einer ABS-Struktur:
Zum Vergrößern, einfach auf das Schaubild klicken !
Auch CLOs können in verschiedenen Varianten gebildet werden. Banken verbriefen ihre Kreditforderungen entweder als
bilanzwirksame CLOs oder mittels Kreditderivaten als bilanzunwirksame CLO.
Bei den CLOs muss noch einmal unterschieden werden zwischen konventiellen und synthetischen CLOs.
Konventionelle CLOs
(= Verbriefung ihrer Kreditforderungen)
beruhen auf der verhältnismäßig einfachen Grundkonzeption
einer klassischen ABS-Transaktion. Hierbei spielt das
folgende Beziehungsdreieck eine entscheidende Rolle:
- Originator (Forderungsverkäufer: Kreditinstitut)
- Zweckgesellschaft (SPV)
- Investor
1. Das Kreditinstitut
überträgt ein Portfolio von Kreditforderungen (= eine
Vielzahl einheitlicher Verträge), mit bilanzbefreiender
Wirkung, an eine SPV.
2. Die SPV
emittiert die Wertpapiere (Anleihen) in zwei oder mehreren
Tranchen unter Bereitstellung zusätzlicher Sicherheiten,
mit der Absicht, dadurch das Rating und dementsprechend
die Absetzbarkeit der Wertpapiere zu verbessern.
3. Die Zahlungen
der Investoren transferiert die SPV als Gegenwert für
die übertragenen Aktiva an das Kreditinstitut
Weitere wichtige Teilnehmer sind:
- Treuhänder (Trustee)
- Betreuer (Servicer)
- Rating-Agenturen
1. Treuhänder: überwacht
die Sicherheiten und verwaltet diese treuhänderisch zugunsten
der Investoren.
2. Servicer: ist für
die Einziehung der Kapital- und Zinszahlungen aus dem
Kreditportfolio zuständig. In der Regel ist der Servicer
das Kreditinstitut.
3. Rating-Agenturen:
Ohne ihre unabhängige Bewertung ist der Verkauf der CLOs
sehr schwer.
Synthetische CLOs
(= Kreditverbriefung mit Kreditderivaten).
Durch Kreditderivate können Kredite in Forderungen und
Ausfallrisiken aufgespaltet werden. Sie sind sinnvoll,
wenn das Kreditinstitut Kreditrisiken mittels eines SPV
an den Kapitalmarkt transferieren aber die Kredite in
seiner Bilanz lassen will.
1. Das Kreditinstitut
überträgt lediglich das Adressausfallrisiko mittels Kreditderivat
an ein SPV. Folglich bleiben die Kreditforderungen in
der Bilanz der Bank.
2. Die SPV
emittiert die Wertpapiere (Anleihen). Der Anleiheerlös
wird als Sicherheit für die Ausfallzahlungen des SPV an
das sicherungsnehmende Kreditinstitut und die Investoren
in erstklassige (Staats-) Anleihen investiert.
3. Die Zinserträge
dieser Sicherheiten und die Gebühren für das Kreditderivat
verwendet das SPV für die Kuponzahlungen an die Investoren.
CMBS-Papier
Ein CMBS-Papier (Commercial
Mortgage Backed Securities) gehört zur
Gruppe der Mortgage Backed Securities (MBS). Sie sind
durch Gewerbe- und Mehrfamilienimmobilien (Bürogebäude,
Wohnanlagen, Einzelhandelsgebäude) besichert. Die
Eigenschaften dieser Darlehen variieren:
CLN-Papier
Credit Linked Notes
oder auch Bonistätsanleihen sind Anleihen,
deren Rückzahlungshöhe von vertraglich vereinbarten
Kreditereignissen (= Ausfall eines Referenzkredites oder
einer Referenzanleihe) abhängt. Sie werden auch synthetische
Unternehmensanleihen genannt und gehören zu den strukturierten
Anleihen. Durch sie wird dem Emittenten ermöglicht,
Kreditrisiken über Anleihen abzusichern und gleichzeitig
die Investoren an den Erträgen partizipieren zu lassen.
Ein CLN besteht aus der Kombination einer Anleihe eines
Emittenten und einem Kreditrisikoabsicherungsgeschäfts
(in Form eines gekauften CDS [Credit Default Swap]).
Durch die Anleihe verpflichtet sich der Emittent, den
Nominalbetrag der Anleihe zum Tilgungstermin vollständig
zu tilgen. Gleichzeitig hat der Emittent einen Credit
Default Swap auf eine bestimmte Referenzschuld gekauft
und zahlt dem Verkäufer des Credit Default Swaps
eine Prämie (den Aufschlag auf die Basisverzinsung).
- Nicht-Eintritt
Kreditereignis: kommt es während der
Laufzeit der Credit Linked Notes zu keinem Kreditereignis,
wird aus der Credit Linked Notes heraus während
der Gesamtlaufzeit Zinsen gezahlt und am Ende der
Laufzeit vollständig getilgt.
- Eintritt
Kreditereignis: bei Eintritt eines
Kreditereignis tilgt der Emittent der Anleihe den
Nominalwert vollständig. Der Investor der Credit
Linked Notes (also der Kreditrisikonehmer) ist gleichzeitig
verpflichtet, aus dem Credit Default Swap eine Ausgleichszahlung
zu leisten. Beide Zahlungen werden "genettet"
(gegeneinander aufgerechnet). Der Emittent ist daraufhin
verpflichtet, den Differenzbetrag zwischen beiden
Zahlungen zu leisten.
Darüber hinaus gibt es noch verschiedenartige Spielarten
von Credit Linked Notes, die sich auf Kredit- oder Anleiheportfolios
beziehen.
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LPN-Papier
Loan Participation Notes:
hierbei gewährt der Emittent in regelmäßigen
Abständen eine Zinszahlung für die Überlassung
von Kapital. Am Ende der Laufzeit wird die Anleihe zum
Nominalwert zurückgezahlt. Bei dieser Art von Vertragsbeziehung
handelt es sich um ein Drei-Parteien-Verhältnis:
Eine Bank tritt gegenüber den Anlegern als rechtlicher
Emittent auf. Das Kapital fließt jedoch einer dahinter
stehenden Gesellschaft zu, die als wirtschaftlicher Emittent
auftritt. Die Bank garantiert dem Anleger und der Gesellschaft
ein konkursgesichertes Konto und die Vermittlung der Kapital-
und Zinszahlungen zu.
RMBS-Papier
Residential Mortgage Backed Securities:
hierbei handelt es sich um durch private Wohnimmobilien
besicherte Wertpapiere. Im Gegensatz dazu sind die MBS-Papiere
durch Immobilienkredite (bzw. Hypothekendarlehen auf Immobilien)
besichert; bei CMBS-Papieren liegen Finanzierungsforderungen
aus gewerblich genutzten Immobilien zugrunde; ABS-Papiere
unterliegen Forderungen aus Leasingverträgen.
CFD-Papier
Contract of Difference (Differenzkontrakt):
ist eine Form eines Total Return Swaps (= ein Kreditderivat,
bei dem die Erträge und Wertschwankungen des zugrundeliegenden
Finanzinstruments gegen fest vereinbarte Zinszahlungen
getauscht werden).
Bei einem CFD vereinbaren zwei Parteien den Austausch
von Wertentwicklung und Erträgen eines Basiswerts
gegen Zinszahlung während der Laufzeit. Der CFD reflektiert
damit die gehebelte Kursentwicklung des zugrundeliegenden
Basiswerts.
CFDs gehören zur Gruppe der derivaten Finanzinstrumente.
Sie sind hochspekulative Konstrukte, bei denen das Risiko
des Totalverlusts des ursprünglich eingesetzten Kapitals
und einer Nachschusspflicht besteht.
In den USA sind sie
gemäß der Regeln der Aufsichtsbehörde
SEC (Securities and Exchange Commission) verboten.
Mai 2017: Das Bundesaufsichtsamt für Finanzwesen (BaFin) verbietet den Verkauf besonders riskanter Hebelprodukte an Privatanleger, da die Anleger das damit
verbundene finanzielle Risiko nicht abschätzen können. CFDs mit einer Nachschusspflicht dürfen demnach nicht mehr angeboten werden.
Einige Anbieter haben daraufhin bereits CFDs ohne Nachschusspflicht angekündigt.
Die CFD-Produktpalette besteht aus:
Beispiele:
1. Aktie (VW) Long
(Long-Position = Kauf)
- Haltedauer 3 Tage :
Erwartung |
steigende VW-Aktie |
Kauf |
10.000 CFDs bei
einem Kurs von 20,- € pro VW-Aktie |
Datum |
31. Oktober |
Wert |
10.000 x 20,- =
200.000,- € |
Eingesetztes Kapital |
Margin (Sicherheitseinlage)
5% vom Wert (also: 10.000,- €) |
Kosten p./Transaktion |
0,06% Provision
bei Aktien: 0,06% von 200.000,- € = 120,- € |
Schließen der Position :
Verkauf |
10.000 CFDs bei
einem Kurs von 20,50 € pro VW-Aktie |
Datum |
3. November |
Wert |
10.000 x 20,50
= 205.000,- € |
Zinsen |
5% für 3 Tage
auf 200.000,- € (der Anstieg auf 20,50 €
erfolgte erst am Verkaufstag) = 83,33 € |
Provision |
0,06% bei Aktien:
0,06% von 205.000,- € = 123,- € |
Gewinn |
205.000,- €
- 200.000,- € - 83,33 € Zinsen - 243,-
€ Provision (Kauf + Verkauf) = 4673,67 |
2. Index (DAX) Short
(Short-Position = Verkauf)
- Haltedauer 0 Tage :
Erwartung |
fallender DAX |
Verkauf
(Leerverkauf) |
100
CFDs bei einem DAX-Stand von 9.000 Punkten |
Datum |
31. Oktober |
Wert |
100 x 9.000 €=
900.000,- € |
Eingesetztes Kapital |
Margin (Sicherheitseinlage)
5% vom Wert (also: 45.000,- €) |
Kosten p./Transaktion |
keine |
Schließen der Position :
Kauf |
100 CFDs bei einem
DAX-Stand von 9.020 Punkten |
Datum |
31. Oktober |
Wert |
100 x 9.020 €
= 902.000,- € |
Verlust |
900.000 €
- 902.000 € = - 2.000€ |
Verlust % |
22,22 |
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Spread Betting
Spread Betting ist eine Wette auf Finanztitel. Darunter
versteht man das Handeln von Finanztiteln ohne die Finanztitel
tatsächlich im Eigenbestand zu halten. Es werden
lediglich die Kursdifferenzen gehandelt. Der Ertrag generiert
sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Ankaufs-
und Verkaufskurs. Der Anleger setzt einen bestimmten Betrag
auf die Kursveränderung eines Finanztitels.
Beispiel: Wette auf steigende Kurse ("long")
- Eingesetzter
Wett-Betrag : 50,- Euro
- Finanztitel steigt um : 10 Punkte
- Gewinn : 500,- Euro (10 Punkte x 50,- Euro)
Das Gleiche geht natürlich in die umgekehrte Richtung
- bei fallenden Kursen ("short"). Es können
also sowohl bei steigenden wie auch bei fallenden Kursen
Gewinne erzielt werden. Aufgrund des Handels von Kursdifferenzen
(ohne die Wertpapiere tatsächlich zu halten) gehört
diese Art von Wetten zu den "Differenzgeschäften"
(u.a. auch die CFDs).
Erfunden wurde das ganze in Großbritannien. Im deutschsprachigen
Raum wird das Spread Betting als e-Spreads
angeboten.
Nullkuponanleihen
Nullkuponanleihen werden auch Zero-Bonds
genannt. Sie haben keinen Zinskupon. Der Ertrag ergibt
sich ausschließlich aus der Differenz zwischen dem Rückzahlungskurs
und dem Ausgabekurs (Emissionskurs).
Aus diesem Grund werden Zero-Bonds meistens mit einem hohen Abschlag (unter pari [Disagio]) emittiert (ausgegeben) und bei Fälligkeit zu 100% (pari) zurückgezahlt.
Aufgrund der Tatsache, dass bei diesen Anleihen während der Laufzeit keine Rückzahlungen erfolgen (und damit auch keine Wiederanlage der Erträge möglich ist), gibt es bei Zero-Bonds eine hohe Volatilität (stark schwankend) der Wertpapierkurse. Diese Art der Anleihen reagieren im Vergleich zu Anleihen mit Zinsanspruch besonders stark auf Schwankungen des Marktzinssatzes.
Schatzanleihe
Eine Schatzanleihe gehört zur Produktgattung der
strukturierten Anleihen/Inhaberschuldverschreibung. Sie
ist für Anleger geeignet, die zur Fälligkeit
eine von der Marktentwicklung unabhängige Anlage
suchen. Die Schatzanleihe ist zu 100% kapitalgeschützt.
Das heißt, dass eine Rückzahlung (ausschließlich)
zum Laufzeitende in Höhe des Nennbetrages erfolgt.
Während der Laufzeit erhalten die Anleger an den
in den Emissionsbedingungen definierten Zinsterminen eine
Zinszahlung. Die feststehenden Zinszahlungen steigen proportional
gesehen über die gesamte Laufzeit (z.B. Laufzeit
6 Jahre: 1. Zinszahlung 2,55%, 2. Zinszahlung 2,60% ....
6. Zinszahlung 2,75%). Die Anleger können die festgelegten
ansteigenden Zinszahlungen fest einplanen. Die Schatzanleihen
werden in der Regel zu einem Ausgabepreis von 100% zuzüglich
eines Ausgabeaufschlags ausgegeben.
Die Schatzanleihe kann normalerweise börslich und
außerbörslich gekauft oder verkauft werden.
Durch den Emittenten werden fortlaufend An- und Verkaufskurse
innerhalb der erwarteten Geld-/Briefspannen gestellt.
Euroanleihe
Euroanleihen werden auch Eurobonds
oder Euromarkt-Anleihen
genannt. Es sind Anleihen mit einer mittleren und längeren
Laufzeit. Sie werden von einem internationalen Bankenkonsortium
emittiert und in den internationalen Kapitalmarkt (Euromarkt)
platziert. Es sind Anleihen, die nicht der Währung des
Emissionslandes entsprechen. Also, Euro-Anleihen werden
zum Beispiel in Großbritannien ausgegeben.
Die Emission der Euroanleihe erfolgt in der Regel als
Inhaberschuldverschreibung. Die präferierten Anleihewährungen
sind dabei US Dollar, Schweizer Franken, Britische Pfund,
Yen und Euro. Schuldner sind Staaten, öffentliche Körperschaften,
supranationale Institutionen (z.B. Europäische Union,
Afrikanische Union, Europäische Gemeinschaft für Kohle
und Stahl [Montanunion]) und multinationale Unternehmen
(z.B. VW, Nestlé) von hoher Bonität.
Der Vorteil für die Emittenten ist die Möglichkeit, Projekte
in der Währung zu finanzieren, in der sie umgesetzt werden.
Damit verringert sich für sie das Währungsrisiko. Der
Markt für Euroanleihen bezieht sich hauptsächlich auf
institutionelle Kunden. Es gibt so gut wie keine Einzelanleger.
Stufenzinsanleihe
Eine Stufenzinsanleihe hat eine feste Laufzeit. Die Anleger
erhalten festgelegte und über die Laufzeit steigende
Zinszahlungen. Die Zinszahlungen erfolgen in einem bereits
bei der Emission der Anleihe festgelegten Rhythmus. Hierbei
gibt es die Step-up- und die Step-down-Variante. Das bedeutet,
bei der Step-up-Variante steigen die Zinsen über
die Laufzeit - bei der Step-down-Version wird mit einem
hohen Zinssatz begonnen, der über die Laufzeit sinkt.
Zum Laufzeitende erfolgt die Rückzahlung der Anleihe
durch die Emittentin in Höhe von 100% des Nennbetrages.
Der Vorteil einer Stufenzinsanleihe ist offensichtlich.
Das eingesetzte Kapital wird am Ende der Laufzeit vollständig
zurückgezahlt und es wird darüber hinaus auch
noch relativ hoch verzinst. Ein Kursrisiko wie bei Aktien
gibt es nicht.
Diese Art der Anlage eignet sich besonders für Kapitalanleger
mit geringer Risikobereitschaft.
Tilgungsanleihen
Tilgungsanleihen werden auch Auslosungsanleihen
genannt. Das heißt, die Rückzahlung der Anleihen erfolgt
nicht zu 100% am Fälligkeitstag, sondern über einen definierten
Zeitraum (z.B. halbjährlich, jährlich). In der Regel finden
nach einer tilgungsfreien Zeit regelmäßige Verlosungen
statt, in denen den Besitzern der Anleihen ihr investiertes
Geld zurückbezahlt wird.
Der Vorteil für die Investoren ist, dass die Tilgungsanleihe
in relativ kleinen, überschaubaren Raten und nicht in
einer Gesamtsumme am Laufzeitende abgetragen wird.
Beispiel:
Eine auf einen Nominalwert von 100.000,- Euro lautende
Anleihe wurde mit 10.000,- Euro an einem definierten Verlosungstag
getilgt (= verlost).
Dem Anleihe-Inhaber bleiben (obwohl er faktisch nur noch eine Anleihe mit einem Nominalwert von 90.000,- Euro besitzt) ein Nominalwert von 100.000,- Euro.
Für die nächste Zinszahlung bedeutet das jedoch, dass
ein sogenannter Poolfaktor von 0,9 gebildet
wird. Er wird bei der Zinszahlung berücksichtigt, so dass
dann nur noch Zinsen auf 90.000,- Euro (0,9 x 100.000,-
Euro) Nominalwert anfallen und bezahlt werden.
Tilgungsanleihen sind in der heutigen Zeit nicht mehr gebräuchlich, aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands (gesonderte Depotverwahrung und Überwachung der Auslosung).
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Covered Bond
(auch gedeckte Schuldverschreibungen genannt).
Mit Hypotheken- oder Staatskredite unterlegte Bankanleihen
(Covered Bonds = Anleihen, die durch Hypotheken oder eine
Staatsgarantie besichert sind. Pfandbriefe bilden das
größte Segment dieser Wertpapierart).
Die gedeckte Schuldverschreibung zeichnet sich dadurch
aus, dass sie den Anlegern einen doppelten Ausfallschutz
bietet. Zum einen haftet die ausgebende Bank, zum anderen
schützt die Anleger ein Bestand an Sicherheiten,
auf die sie bevorrechtigt zugreifen können. Diese
Sicherheiten bestehen aus erstklassigen Hypotheken oder
Anleihen des öffentlichen Sektors (siehe oben).
Durch diese Sicherheiten unterscheiden sich die Covered
Bonds von vorrangigen, unbesicherten Schuldtiteln und
von forderungsbesicherten Wertpapieren (ABS) - die über
keine Haftung durch die Emittenten verfügen.
Cat-Bond
(auch Katastrophenanleihe
oder Act-of-God-Bond
genannt). Das sind Anleihen, die dazu dienen, den finanziellen
Schaden, der durch Naturkatastrophen entsteht, zu kompensieren.
Die Herausgeber (Emittenten) der Anleihen sind in der
Regel Rückversicherer, Versicherungsunternehmen oder
Industrieunternehmen.
Der Anleger zeichnet Anteile (bringt also sein Kapital
in ein sogenanntes "Special Purpose Vehicle"
[SPV] ein). Dafür bekommt er hohe Zinsen, die das
SPV durch die Anlage des eingezahlten Kapitals erwirtschaftet.
In der Regel wird das eingezahlte Kapital in Wertpapiere
mit geringem Ausfallrisiko investiert. Zusätzlich
zu den Zinsen erhält der Anleger noch eine Prämie.
Nach dem Ende der Laufzeit bekommt der Anleger sein eingesetztes
Kapital zurück - unter der Voraussetzung, dass keine
Naturkatastrophe eingetreten ist.
Trat eine Naturkatastrophe ein, ist die Verpflichtung
des Emittenten auf Zahlung der Zinsen, der Prämie
oder auf die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals
entweder aufgeschoben oder aufgehoben - je nachdem, wie
es in den Anlagebingungen definiert und wie stark die
Naturkatastrophe ausgefallen ist.
Anders als bei Staats- oder Unternehmensanleihen, hängt
die Zins- und Rückzahlung der Anleihe nicht von der
Bonität des Emitttenten, sondern vom Eintritt beziehungsweise
Nichteintritt einer Naturkatastrophe ab. Aufgrund dieser
realistischen Möglichkeit eines Totalverlustes werden
diese Anleihen nur selten einem Rating unterzogen, was
den spekulativen Charakter dieser Anleihen widerspiegelt.
Perpetuals
oder Perpetuities
oder Konsolbonds.
Das sind Anleihen ohne Endfälligkeit. Die Käufer der Anleihen profitieren ausschließlich durch die Zinszahlungen. Sie werden als nachrangige Anleihen betrachtet und sind im Finanzmarkt eher nicht gebräuchlich. Das Risiko dieser Papiere ist bedeutend höher als bei normalen Standardanleihen mit einer Endfälligkeit. Von den Wertschwankungen her, sind sie eher vergleichbar mit Aktien. Diesem höheren Risiko wird durch eine höhere Verzinsung Rechnung getragen.
Der Emittent kann von seinem Recht auf Rückzahlung Gebrauch machen, wenn der Zinsaufwand für die Anleihe im Vergleich zu seinen Kapitalkosten sehr hoch ist.
Coco-Bond
(auch Contingent Convertible
Bond oder auch Optionsgenussschein)
sind eigenkapitalähnliche Anleihen. Diese langfistigen
nachrangigen Schuldverschreibungen haben einen festen
Coupon. Sie sind für Anleger riskanter als normale
Schuldscheine. Deshalb werden sie entsprechend höher
verzinst. Coco Bonds wandeln sich beim Eintritt bestimmter
Ereignisse in Eigenkapital der Bank. Cocos gehören
zu den hybriden Anleihen. Sie machen die Investoren im
Falle einer Wandlung zu haftenden Aktionären und
verbessern die Eigenkapitalausstattung des Emittenten
- in Situationen, wenn es darum geht Verluste auszugleichen.
Tritt diese Wandlung nicht ein, bleiben sie als normale
Bonds bestehen und werden am Ende der Laufzeit getilgt.
Als Beispiel kann hier die Ausgabe von Coco-Bonds der
Deutsche Bank herangezogen werden:
Der Vorteil des Kreditinstituts ist, dass es sich mit
Ausgabe der Bonds Eigenkapital sichert, sobald die Eigenkapitalquote
der Bank unter 5,125% sinkt. In diesem Moment wandeln
sich die Coco-Bonds in Eigenkapital der Bank.
Der Vorteil des Emittenten: In wirtschaftlich guten Zeiten
werden die Bonds ausgegeben und in wirtschaftlich schlechten
Zeiten wandeln sich die Bonds in Aktien und die Anleger
der Bonds werden in die Haftung einbezogen.
Pfandbriefe
sind verzinsliche Wertpapiere. Sie werden von einer Pfandbriefbank
ausgegeben. Pfandbriefe bieten in der Regel eine etwas
höhere Rendite als Bundesanleihen und sind bezüglich
der Sicherheiten (Bonität) als ähnlich den Bundesanleihen
anzusehen.
Eine Pfandbriefbank
ist ein deutsches Kreditinstitut, dessen Geschäftsmodell
das Pfanbriefgeschäft umfasst. Für die Gründung einer
Pfandbriefbank ist die Genehmigung durch die BaFin (Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht) notwendig.
Das Pfandbriefgeschäft umfasst folgende Bestandteile:
- Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen auf Grund erworbener Hypothekenpfandbriefe
- Ausgabe gedeckter
Schuldverschreibungen auf Grund erworbener Forderungen
gegen staatliche Stellen unter der Bezeichnung Kommunalschuldverschreibungen,
Kommunalobligationen oder Öffentliche Pfandbriefe
- Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen auf Grund erworbener Schiffshypotheken unter der Bezeichnung Schiffspfandbriefe
- Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen auf Grund erworbener Registerpfandrechte nach §1 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen oder ausländischer Flugzeughypotheken unter der Bezeichnung Flugzeugpfandbriefe
Pfandbriefe zeichnen sich dadurch aus, dass im Fall einer Insolvenz der Pfandbriefbank eine Deckungsmasse zur Verfügung steht.
Unter Deckungsmasse ist folgendes zu verstehen:
- bei Hypothekenpfandbriefen
aus Darlehensforderungen, die durch Grundrechte auf
Grundstücke besichert sind
- bei Öffentlichen
Pfandbriefen (Kommunalobligationen) aus Forderungen
gegen die öffentliche Hand
- bei Schiffspfandbriefen
aus Darlehensforderungen, die durch Schiffshypotheken
im Schiffsregister besichert sind
- bei Flugzeugpfandbriefen
aus Darlehensforderungen, die durch Flugzeughypotheken
in einem öffentlichen Register besichert sind
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Jumbo-Pfandbriefe
sind Pfandbriefe, die mit besonderen Eigenschaften ausgestattet
sind. Sie haben ein Mindestvolumen von mehr als 1 Milliarde
Euro und es besteht ein verpflichtendes "Market Making"
(= kontinuierliches Stellen von Geld- und Briefkursen
durch einen Börsenmakler. Also die Sicherstellung der
Handelbarkeit [Marktliquidität] der Papiere). Bei Jumbo-Pfandbriefen
verpflichten sich mindestens 5 Banken das Market Making
durchzuführen. Aus diesem Grund sind diese Papiere besonders
liquide - und man erhält marktgerechte Kurse.
Flugzeugpfandbriefe
Der Flugzeugpfandbrief ist ein Wertpapier.
Der Käufer des Pfandbriefs hat gegenüber dem Emittenten einen Anspruch auf die vereinbarten Zinszahlungen für die Laufzeit des Pfandbriefs und auf die Rückzahlung des
Nennbetrags am Ende der Laufzeit.
Der Flugzeugpfandbrief wurde im Jahr 2009 als 4. Pfandbriefart in das Pfandbriefgesetz eingeführt. Im Jahr 2012 wurde die erste Emission durchgeführt.
Die gesetzliche Grundlage findet sich im Pfandbriefgesetz in den §§ 26a - 26f wieder.
Der Flugzeugpfandbrief ist eine Schuldverschreibung, die von einer Bank oder Sparkasse ausgegeben wird. Er ist hauptsächlich mit Darlehensforderungen gedeckt, die durch
Registerpfandrechte nach §1 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen oder durch ausländische Flugzeughypotheken gesichert sind.
Die Deckungsfähigkeit ist auf die ersten 60% des Flugzeugbeleihungswertes begrenzt, die Darlehenslaufzeit auf 20 Jahre beschränkt.
Weitere Deckungswerte sind in Form von Forderungen aus Schuldverschreibungen (gewährleistet durch Zentralregierungen und unterstaatliche Stellen), Geldforderungen gegen
geeignete Kreditinstitute und Ansprüche aus Derivategeschäfte zugelassen.
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Schiffspfandbriefe
Schiffspfandbriefe werden von Schiffspfandbriefbanken ausgegeben. Sie werden nach den Vorgaben des Pfandbriefgesetzes ausgegeben und dienen zur Beschaffung langfristiger
Mittel für den Schiffbau.
Ein Schiffspfandbrief ist ein Wertpapier, das eine Forderung mit festem Zinssatz verbrieft.
Als Deckung für Schiffspfandbriefe dürfen durch Schiffshypotheken gesicherte Darlehensforderungen verwendet werden. Die Deckungsfähigkeit ist auf die ersten 60% des
Schiffsbeleihungswertes begrenzt und auf eine Darlehenslaufzeit von 20 Jahren beschränkt.
Als weitere Deckungswerte sind Forderungen aus Schuldverschreibungen (gewährleistet durch Zentralregierungen und unterstaatlichen Stellen), Geldforderungen gegen geeignete
Kreditinstitute und Ansprüche aus Derivategeschäften zugelassen.
Die gesetzliche Grundlage für die Deckungsfähigkeit bilden die §§ 21 - 26 des Pfandbriefgesetzes.
Inhaberschuldverschreibungen
Eine Inhaberschuldverschreibung verbrieft eine Forderung
gegenüber einem Emittenten. Es ist als Inhaberpapier
ausgestellt. Der Besitzer des Wertpapieres wird nicht
namentlich erwähnt. Sie können beliebig auf
andere Personen übertragen werden.
Inhaberschuldverschreibungen können jederzeit über eine
Börse veräußert werden. Es gibt verschiedene Arten von
Inhaberschuldverschreibungen: Wandelanleihen, Kassenobligationen
und Zertifikate. Bei Bankschuldverschreibungen, Industrieobligationen
und öffentlichen Anleihen muss im Einzelfall geprüft
werden, ob sie als Inhaberschuldverschreibung ausgegeben
wurden.
Emittenten von Inhaberschuldverschreibungen sind emissionsfähige Unternehmen aus dem Handel, Kreditwesen, Verkehr und Industrie.
Teilschuldverschreibungen
Hinter einer Teilschuldverschreibung verbirgt sich eine
besondere Form einer Schuldverschreibung. Die Teilschuldverschreibung
wird nicht als eine Anleihe (als "Gesamtbetrag"),
sondern in gestückelten Teilbeträgen
ausgegeben. Also nicht an einen Gläubiger sondern
an mehrere Gläubiger verteilt.
Häufige Stückelungen sind 100, 1.000 oder 10.000
Währungseinheiten. Die Summe aller Stückelungen
ergibt den Wert der gesamten Schuldverschreibung. In einem
Ausgabe-/Emmissionsprospekt sieht das dann beispielhaft
wie folgt aus:
Prospekt (gemäß
§5 Wertpapierprospektgesetz):
Bis zu €
50.000.000,00 - 4% Anleihe von 2014/2019
(die
"Inhaber-Teilschuldverschreibungen")
Ausgabepreis: 100,00 %
Die Inhaber-Teilschuldverschreibungen werden im Nennbetrag
von € 1.000,00 begeben. Die Inhaber-Teilschuldverschreibungen
samt Zinsansprüchen sind in einer oder mehreren Global-Sammelurkunden
verbrieft, die bei der Clearstream Banking Aktiengesellschaft,
Frankfurt am Main, hinterlegt werden. Einzelurkunden oder
Zinnscheine werden nicht ausgegeben.
In der Regel werden Teilschuldverschreibungen als Inhaberpapiere
(= der Besitzer des Wertpapieres wird nicht namentlich
erwähnt und kann so beliebig auf andere Personen
übertragen werden) ausgegeben.
Die Teilschuldverschreibungen werden ganz normal entsprechend
den in den Anleihebedingungen definierten Zinssätzen
verzinst und bei Fälligkeit zurückgezahlt. Der
Besitzer der Teilschuldverschreibung hat aber auch die
Möglichkeit, die Schuldverschreibung vor Ablauf der
Laufzeit jederzeit zu verkaufen., zu übertragen,
abzutreten oder zu verpfänden.
Namensschuldverschreibungen
Eine Namensschuldverschreibung ist ein Wertpapier, das
auf eine bestimmte Person ausgestellt ist. Aus diesem
Grund ist die Übertragung auf eine andere Person
nicht vorgesehen und somit lediglich als Anlageobjekt
für institutionelle Kunden geeignet. Sie werden nicht
an den Börsen gehandelt.
Es gibt verschiedene Arten von Namensschuldverschreibungen:
Namenskommunalobligationen, Namenspfandbriefe, Namens-Landesbodenbriefe,
Sparbriefe, Sparkassenkapitalbriefe.
Namenspfandbriefe werden oft nur in Mindestbeträgen
ab 1 Million Euro ausgegeben. Geltendmachen der verbrieften
Forderung kann der legitimierte Inhaber der Papiere bei
Fälligkeit beim Schuldner gegen Aushändigung
der Urkunde.
US Treasuries - US-Staatsanleihen
US Treasuries sind Schuldscheine der amerikanischen Regierung.
Zum Beispiel:
- Schatzobligationen
- Schatzwechsel
- Schuldverschreibungen
- Treasury Inflation-Protected
Serurity (TIPS)
- Treasury STRIPS
Da diese Schuldscheine von der amerikanischen Regierung
ausgegeben werden, gelten sie mit als die sicherste Anlageform.
Sie werden nicht als Kreditrisiko eingestuft, da
man davon ausgeht, dass die Zinsen und Kapitalrückflüsse
(pünktlich) stattfinden. Für ausländische
Investoren beteht jedoch ein Währungsrisiko.
Aufgrund der höheren Sicherheit, sind die angebotenen
Zinsen in der Regel niedriger als bei anderen Schuldverschreibungen.
US Treasuries sind mit einer Vielzahl von Fälligkeitsterminen
erhältlich.
Erläuterungen zu Schatzobligationen
US-Schatzobligationen werden von der amerikanischen Regierung
und vom US-Finanzministerium ausgegeben und genießen
eine uneingeschränkte Kreditwürdigkeit. Das
Ausfallrisiko dieser Papiere wird als sehr gering eingestuft.
Schatzobligationen werden mit Laufzeiten von mehr als
10 Jahren ausgegeben. Die Zinszahlungen erfolgen halbjährlich.
Erläuterungen zu Schatzwechsel
US-Schatzwechsel sind kurzlaufende Papiere (maximale Laufzeit
1 Jahr). Sie decken den Investitionsbedarf in ähnlicher
Weise ab wie Geldmarktfonds (= Fonds,
die bis zu 100% ihres Fondsvermögens in Geldmarkttitel
anlegen. Sie investieren in Termingelder und sogenannten
Geldmarktinstrumenten. Geldmarktinstrumente sind kurzfristige
verzinsliche Wertpapiere und Schuldscheindarlehen - mit
einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten) und
Sparkonten.
Schatzwechsel können für den Fall der kurzfristigen
Geldanlage genutzt werden. Die Anleger können sie
schnell durch einen Makler oder eine Bank in Bargeld umwandeln.
Man kann Schatzwechsel mit Nullkuponanleihen vergleichen:
sie werden unter dem Nennwert gekauft und am Ende der
Laufzeit (am Fälligkeitstermin) mit vollem Nennwert
ausgezahlt.
Spezifische Merkmale:
Nennwert |
: |
1.000,- $ |
Ausgabe |
: |
bei Auktionen |
Einlösung |
: |
1.000,- $ |
Rabatt |
: |
werden immer mit einem
Rabatt ausgegeben. |
Wegen des Rabatts beim Kauf, fällt für die Investoren
immer ein Gewinn an. Die Höhe des Rabatts wird von
Angebot und Nachfrage bestimmt. Letztendlich ist er von
der Höhe der Zinsen, die Investoren mit ihrem Geld
in anderen Investitionen erzielen können, abhängig.
Beispiel:
Kaufpreis |
: |
800,- $ |
Laufzeit |
: |
12 Monate |
Einlösungspreis
|
: |
1.000,- $ |
Gewinn |
: |
200,- $ (25%) |
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Erläuterungen zu Schuldverschreibungen
US-Schuldverschreibungen sind von der amerikanischen Regierung,
des Finanzministeriums oder der US Notenbank Federal Reserve
emittierte Staatsanleihen mit einer Laufzeit von 10 und
30 Jahren. Die Zinszahlungen erfolgen halbjährlich.
Die Anleihen werden von Rating-Agenturen bewertet. Als
Grundlage des Ratings dient die Bonität der Vereinigten
Staaten. In Abhängigkeit vom Rating muss für
die Staatsanleihen ein Risikoaufschlag bezahlt werden.
Die Schuldverschreibungen werden an der Börse gehandelt.
Den Investoren wird der Anspruch auf Rückzahlung
zu einem festen Zinssatz und zu einem bestimmten Zeitpunkt
verbrieft.
Erläuterungen zu Treasury Inflation-Protected
Security (TIPS)
Dieses Papier gehört zu den Papieren, die das amerikanische
Finanzministerium zum Schutz der Anleger vor den Auswirkungen
der Inflation eingeführt hat.
Unter Verwendung des Verbraucherpreisindexes wird der
Wert des Kapitals berichtigt, um an die Inflation angepasst
werden zu können. Dadurch erhält der Anleger
die Garantie, dass die tatsächliche Kaufkraft des
Kapitals analog der Inflationsrate steigt.
Auf dieses berichtigte Kapital findet halbjährlich
eine Zinszahlung mit einem festgeschriebenen Zinssatz
statt. Dadurch wird gewährleistet, das dem Anleger
eine reale Ertragsrate, die über der Inflationsrate
liegt, ausgezahlt wird.
Am Fälligkeitstag des Wertpapieres erhält der
Investor den inflationsbereinigten höheren Betrag
ausgezahlt. Aufgrund dieses Inflationsschutzes werden
diese Papiere mit einem niedrigeren Zinssatz ausgegeben.
Erläuterungen zu Treasury STRIPS
STRIPES = Separate Trading of Registered Interest and
Principal Securities (Separater handel von registrieten
Zins- und Kapitalwertpapieren).
Bei diesem Wertpapier wird die Kapital- und Zinskomponente
voneinander getrennt. Das wird als "coupon stripping"
(Trennung des Wertpapiermantels vom Zinsschein) bezeichnet.
Bei einer Anleihe von 10 Jahren Laufzeit, werden 20 Zins-Stripes
(jeweils eine für jede halbjährliche Zinszahlung)
und einem Kapital-Stripe (am Rückzahltungstermin)
getrennt. Die so aufgesplitteten STRIPES können von
den Anlegern einzeln (oder gesamt) erworben werden.
Mittelstandsanleihen
Mittelstandsanleihen sind eine Form der Refinanzierung
mittelständischer Unternehmen über den Kapitalmarkt.
Hierbei handelt es sich um Unternehmensanleihen
mit einem Emissionsvolumen von 10 - 200 Millionen Euro.
Die Laufzeit der Anleihen beträgt in der Regel 5
Jahre. Sie enthalten einen festen Zinskupon, der bis zu
sechs Prozentpunkte gegenüber den großen Unternehmensanleihen
(mit gleicher Laufzeit) aufweist.
Darüber hinaus hat sich am Kapitalmarkt durchgesetzt,
dass sie kein Rating einer der großen Agenturen
(wie Moody's oder Standard & Poors) benötigen.
Es genügt ein Rating einer der BaFin (Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht) zugelassenen Ratingagentur
(wie Euler Hermes oder Creditreform). Aber auch nicht
geratete Mittelstandsanleihen werden im Kapitalmarkt aufgenommen.
Handelbarkeit:
Mittelstandsanleihen werden gewöhnlich in einer Mindestnominalen
(= Stückelung) von 1.000,- Euro angeboten. In Anbetracht
der geringen Emissionsvolumina kann der Handel über
die Börse eingeschränkt und die Spanne zwischen
dem Kauf- und Verkaufskurs (der sogenannte "Spread")
besonders groß sein.
Unternehmensanleihen
Auch Corporate Bonds
(Kurszform: Corporates)
genannt. Sie werden von deutschen, internationalen Firmen
(Industrieunternehmen) oder ausländischen Töchtern
deutscher Unternehmen emittiert. In Deutschland vorwiegend
in den Bereichen Telekom, Versorger, Tabak, Nahrungsmittel,
Automobile, Bau- und Bauzulieferer und Versicherungen.
Die Unternehmensanleihen dienen den Firmen zur alternativen
Kreditaufnahme. Bei der Emission dieser Anlageform ist
das Rating (durch die entsprechenden Rating-Agenturen)
des Emittenten sehr wichtig. Es beeinflusst den zu zahlenden
Zinssatz der Anleihe. Das wiederrum wirkt sich auf die
Höhe der Rendite aus. Unternehmensanleihen mit erstklassigem
Rating weisen eine niedrigere Rendite auf als die Anleihen
mit schlechten Rating.
Die Unternehmensanleihen können öffentlich am
Kapitalmarkt oder als Private
Placement (= Privatplatzierung --> ein privater,
nicht öffentlicher Verkauf. Sie finden immer unter
Ausschluss einer Börse statt, in dem Privatpersonen
oder Institutionen direkt angesprochen werden) angeboten
werden.
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Xetra-Gold
Xetra-Gold ist eine physisch gedeckte Schuldverschreibung.
Jeder Anteil dieser Schuldverschreibung verbrieft ein
Gramm Feingold. Sie ist eine von der Deutsche Börse
Commodities GmbH emittierte auf Goldbestände lautende
nennwertlose Anleihe. Hierbei handelt es sich um ein börsengehandeltes
Wertpapier in Form einer Inhaberschuldverschreibung,
die einen Anspruch auf die Lieferung von physischem Gold
verbrieft.
Das Wertpapier ist genauso leicht übertragbar wie
eine Aktie. Auf dem elektronischen Handelssystem der Wertpapierbörse
Frankfurt ist es zum kontinuierlichen Handel im General
Standard des regulierten Marktes aufgenommen. Beim Erwerb
sind lediglich die im Börsenhandel üblichen
Transaktionskosten zu zahlen.
Xetra-Gold bildet den Goldpreis nahezu eins zu eins ab.
Es wird in Euro pro Gramm gehandelt. Das Wertpapier wird
liquide wie ein normales Wertpapier auf Xetra gehandelt.
Information zu physischem Gold finden
Sie hier:
Exchange Traded Products (ETP)
"Exchange Traded Products". Ist ein Überbegriff für die
einzelen Produkte ETC (Exchange Traded Commodities) , ETN
(Exchange Traded Notes) und ETF (Exchange Traded Funds) .
Alle drei aufgeführten Produkte werden ausgiebig
in bankinside.de beschrieben. Folgen Sie einfach den Links.
Zum Vergrößern, einfach auf das Schaubild klicken !

Exchange Traded Commodities (ETC)
"Exchange Traded Commodities". Hierbei handelt es sich um unbefristete, besicherte Schuldverschreibungen, die an der Börse gehandelt werden. Sie sind eine Sonderform von Zertifikaten.
Mit dem Handel eines ETC hat der Anleger die Möglichkeit, auf steigende oder fallende Kursbewegungen von Rohstoff-Futures zu wetten. Was für einen Privatanleger ansonsten nicht möglich ist, da Rohstoffe zumeist über Termin-Futures an Terminbörsen gehandelt werden und Privatanleger nur eingeschränkten Zugang zum Handel mit Terminkontrakten haben.
Als (physische) Sicherheiten eines ETCs gibt es 3 verschiedene Arten:
- Basiswerte
- Wertpapierkorb ("Basket")
- Edelmetalle
Dadurch wird das Kreditrisiko verringert, da die Anleger in einem Insolvenzfall einen Anspruch auf die Herausgabe der hinterlegten Sicherheiten haben.
Für den Handel von ETCs gelten dieselben Regeln wie bei dem Handel von ETFs . Bei ETCs fallen wie bei den ETFs weder Ausgabeaufschläge noch Rücknahmegebühren an. Die Verwaltungsgebühr bewegt sich zwischen 0,36% und 0,98%. Zinseinnahmen werden nicht ausgeschüttet, sondern thesauriert (= wieder angelegt).
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Exchange Traded Notes (ETN)
"Exchange Traded Notes". Hierbei handelt es sich um besicherte Schuldverschreibungen (ohne Laufzeit), die an der Börse gehandelt werden. Im Gegensatz zu Schuldverschreibungen bilden die ETNs jedoch immer exakt die Wertentwicklung der zugrunde liegenden Indizes (Indizes, die außerhalb des Rohstoffsektors liegen) ab. Darüber hinaus wird ihre Liquidität durch sogenannte Market Maker (Designated Sponsor)
gestützt.
Bei ETNs sind Leerverkäufe möglich, so dass Anleger Short-Positionen eingehen können.
Mit dem Handel eines ETN hat der Anleger die Möglichkeit, auf steigende oder fallende Kursbewegungen von Index-Futures zu wetten. Dadurch kann er an der Wertentwicklung eines Anleihe-, Aktien- oder Volatilitätsindex-Futures partizipieren.
Es gibt 2 verschiedene Arten von ETNs:
- Besicherte Exchange Traded Notes
Sie sind teilweise/vollständig gegen das Kontrahentenrisiko abgesichert. Sie können durch die Hinterlegung des Basiswerts (oder durch sichere Wertpapiere, z.B. Staatsanleihen) besichert sein. Die Höhe der Besicherung bestimmt jedoch der Emittent selbst.
- Unbesicherte Exchange Traded Notes
Sie sind nicht gegen das Kontrahentenrisiko abgesichert. Hierbei werden keine Sicherheiten hinterlegt, so dass ein Kreditrisiko gegenüber des Emittenten besteht.
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Hypothekenpfandbrief
Ein Hypothekenpfandbrief ist ein festverzinsliches Wertpapier.
Er wird von Kreditinstituten zur Refinanzierung von Hypothekarkrediten
(= langfristiges Darlehen, die durch die
Eintragung von Grundpfandrechten ins Grundbuch abgesichert
sind) auf Grundlage des Pfandbriefgesetzes ausgegeben.
Der Hypothekenpfandbrief wird hauptsächlich mit grundpfandrechtlich gesicherten Immobiliendarlehen gedeckt. Dadurch werden in einem Insolvenzverfahren die Ansprüche der Pfandbriefgläubiger weiterhin erfüllt.
Während der Laufzeit des Pfandbriefs bekommt der Inhaber des Hypothekenpfandbriefs in festgelegten zeitlichen Intervallen eine Zinszahlung (analog den Zinszahlungen eines normalen festverzinslichen Wertpapieres). Am Ende der Laufzeit wird der eingesetzte Nennbetrag zurückgezahlt.
Industrieobligationen
werden auch Industrieanleihen,
Industrieschuldverschreibungen
genannt.
Eine Industrieobligation ist ein verzinsliches Wertpapier. Es ist eine Anleihe, mit der Industrieunternehmen Fremdkapital auf dem Kapitalmarkt aufnehmen können. Es ist eine gängige Alternative zu einer Kreditaufnahme bei einem Kreditinstitut. Der Wert der Obligation ist abhängig von der Laufzeit, der Höhe des Zinszahlungskupons und des Effektivzinssatzes am Markt.
Während der Laufzeit der Obligation werden regelmäßige jährliche Zinszahlungen durchgeführt. Am Ende der Laufzeit (zum Fälligkeitstermin) des Papieres bekommt der Inhaber der Obligation den Nennbetrag von dem Industrieunternehmen (Emittenten) ausgezahlt.
Industrieobligationen können börslich oder auch außerbörslich (OTC = "Over The Counter" = außerbörslicher Direkt-Handel) gehandelt werden.
Gewinnschuldverschreibungen
werden auch Gewinnobligationen,
Income Bond, Participation
Bond genannt.
Gewinnschuldverschreibungen sind verzinsliche Wertpapiere, die neben der festen Verzinsung ein Anrecht auf einen variablen Anteil am Reingewinn des Unternehmens des Emittenten verbriefen.
Dieser variable Anteil orientiert sich am Gewinn des Unternehmens und wird deshalb in der Regel an die Höhe der Dividende gekoppelt. Sobald die Dividende über einen bestimmten, vorher festgelegten, Wert steigt, wird der variable Anteil ausbezahlt. Dieses Procedere wird bei dem Income Bond angewandt.
Bei dem Participation Bond wird nur ein Zinssatz ausgeschüttet, der vom Unternehmensgewinn abhängig ist. Der Inhaber der Schuldverschreibung erhält ausschließlich einen variablen Zins, der relativ in einem Prozentsatz der Dividende ausgegeben wird.
Beispiel:
- Gewinnschuldverschreibung - Nominalwert: 10 Mio Euro
- Nominalwertstückelung in Anteilen á: 1.000,- Euro
- Feste Verzinsung: 1%
- Zusätzlicher variabler Anteil (in Abhängigkeit zur Dividendenhöhe): 1% pro 2,- Euro Dividende
- Dividendenzahlung: 4,- Euro
- Ergebnis - Verzinsung: 3% Gesamtverzinsung (1% fester Zinssatz + 2% variabler Anteil Dividende)
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Aktien
Eine Aktie ist ein
Wertpapier, das ein Anteilsrecht an einem Unternehmen
verbrieft. Aktien werden von Aktiengesellschaften (AG)
oder Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) herausgegeben.
Die Aktie besteht physisch aus einem Mantel und einem
Dividendenscheinbogen mit Erneuerungsschein.
Der Aktionär (Inhaber einer Aktie) ist am Grundkapital
des Unternehmens beteiligt. Und zwar in der Höhe
des auf die Aktie ausgewiesenen Nennwertes. Im Aktiengesetz
und in der Satzung der jeweiligen Aktiengesellschaft sind
die Rechte geregelt. Im wesentlichen sind das:
- Teilnahmerecht an
der Hauptversammlung
- Stimmrecht in der
Hauptversammlung
- Recht auf Anteil
am Unternehmensgewinn
- Bezugsrecht bei der
Ausgabe junger Aktien
- Auskunftsrecht
- Recht auf einen Anteil
am Liquidationserlös
Aktiengattungen
Aktienindizes
Aktienindizes sind Kennzahlen der Entwicklung einer repräsentativen Auswahl von Aktien. Sie bilden die Wertentwicklung eines bestimmten Zeitraums wider. Beziehen sich immer auf das zusammengestellte Segment. Ausgangspunkt
dabei ist ein vorher definierter Zeitpunkt. Beispielsweise der deutsche Aktienindex (DAX). Er ist der bedeutendste deutsche Aktienindex, misst börsentäglich die Wertentwicklung der dreißig größten deutschen Unternehmen. Repräsentiert
dabei achtzig Prozent der Marktkapitalisierung der börsennotierten Aktiengesellschaften in Deutschland.
Es gibt Indizes auf Aktien, Anleihen, Rohstoffe, Währungen, Verbraucher- oder Immobilienpreise. Für Anleger dienen Indizes auf Wertpapiere als Börsenbarometer einzelner Wirtschaftsbereiche. Eine direkte Investition in einen Index
ist nicht möglich. Investiert werden kann jedoch in ein Finanzprodukt, das die Werte eines Index widerspiegelt. Zum Beispiel in Exchange-Traded Funds (ETF) ,
Indexzertifikate , Terminkontrakte
, Optionen
,
Optionsscheine oder auch CFDs (Contract of Differences)
.
Indexanbieter sind beispielsweise Börsen, Nachrichtendienste, Banken und Ratingagenturen. Zu den wichtigsten Anbietern gehören:
Indexanbieter |
Betreiber |
STOXXAG |
Deutsche Börse |
MSCI |
Morgan Stanley Capital International |
FTSE Group |
Londoner Börse |
Standard & Poor‘s |
Standard & Poor’s Ratingagentur |
Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Aktienindizes:
Land |
Indexbezeichnung |
Kommentar |
Deutschland |
DAX |
30 große Unternehmen |
Deutschland |
TecDAX |
30 große Technologieunternehmen |
Deutschland |
MDAX |
60 mittelgroße Unternehmen |
Europa |
EURO STOXX 50 |
50 große Unternehmen im €-Währungsgebiet |
Europa |
STOXX Europe 600 |
600 große europäische Unternehmen |
Europa |
FTSE 100 |
100 große britische Unternehmen |
Europa |
CAC 40 |
40 große französische Unternehmen |
Europa |
FTSE MIB |
40 große italienische Unternehmen |
Weltweit |
Dow Jones |
30 große amerikanische Unternehmen |
Weltweit |
S&P 500 |
500 große amerikanische Unternehmen |
Weltweit |
Nikkei 225 |
225 große japanische Unternehmen |
Weltweit |
SSE Composite |
Alle Unternehmen der Shanghaier Börse |
Weltweit |
MSCI World |
1.600 Unternehmen aus 23 Ländern |
Weltweit |
MSCI EM |
850 Unternehmen aus 26 Schwellenländern |
Weltweit |
MSCI AWCI |
8.500 Unternehmen aus Industrie-/Schwellenländern |
Wasserstoff Aktien
(Brennstoffzellen Aktien)
Wasserstoff soll eine Schlüsselrolle bei der Umstellung der Energiewirtschaft zu einer, im Idealfall, kohlenstofffreien Wirtschaft einnehmen. Es hinterlässt beim Verbrennen praktisch keine Abgase. Bildet somit einen
wichtigen Baustein für eine erfolgreiche Energiewende. Mit Hilfe eines Verfahrens der Elektrolyse wird Wasser mithilfe von Strom in seine Bestandteile Wasserstoff und Sauerstoff zerlegt. Wieder in Strom umgewandelt kann er ins
Netz eingespeist oder auch als synthetischer Kraftstoff zum Heizen oder um Fahrzeuge anzutreiben, genutzt werden. Ein Trend der Zukunft. Es gibt bereits Autos mit Wasserstoffantrieb mittels einer Brennstoffzelle. Eine Alternative
zu den Elektroautos.
Wasserstoff Aktien bilden ein interessantes und chancenreiches Investment an den Wertpapierbörsen. Im Zuge des Corona Konjunkturpakets fördert die Regierung Forschung und Entwicklung der Brennstoffzellentechnik, da sie als Garant
für eine klimaneutrale Zukunft gilt. Wer sein Geld nachhaltig anlegen möchte, sollte Wasserstoff Aktien zeichnen. Eine rentable Möglichkeit der Geldanlage mit besten Zukunftsaussichten.
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Stammaktien
Stammaktien sind die am weitesten verbreitete Form der
Aktie in Deutschland. Sie verbriefen dem Inhaber der Aktie
ein Miteigentum an einer Aktiengesellschaft sowie die
im Aktiengesetz (AktG) festgelegten Rechte und Pflichten:
- Teilnahmerecht an
der Hauptversammlung
- Stimmrecht in der
Hauptversammlung
- Bezugsrecht bei der Ausgabe von jungen
Aktien
- Recht auf eine anteilige Dividende
(wenn die Gesellschaft eine Ausschüttung beschließt)
- Recht auf Information
- Recht auf einen anteilsmäßigen
Liquidationserlös
- Pflicht zur Leistung der vereinbarten
Einlage
Stammaktien gibt es in 2 Formen:
- Inhaberaktien

- Namensaktien

Vorzugsaktien
Vorzugsaktien sind Aktien, die gegenüber den Stammaktien
mit besonderen Vorrechten ausgestattet sind. Geregelt
ist das im Aktiengesetz (AktG §11).
Sie werden unter den folgenden Aspekten ausgegeben:
- der Kapitalbeschaffung (Eigenfinanzierung),
wenn auf Grund des zu geringen Kurses der Aktie (=
Kurs ist kleiner als der Nennwert der Aktie) eine
Kapitalerhöhung aufgrund des Verbots der "Unter-Pari-Emission"
nicht möglich ist.
- für Aktienkapital, das
sich in den Händen einer Familie (= Familienaktiengesellschaften)
befindet, ist die Ausgabe von Vorzugsaktien ein bevorzugtes
Mittel zur Eigenfinanzierung. Durch Ausgabe stimmrechtsloser
Vorzugsaktien kann das Mitspracherecht der neuen Kapitalgeber
ausgeschlossen werden, so dass der Einfluss der Familienmitglieder
unverändert bestehen bleibt.
Bevorrechtigungen bei der Gewinnbeteiligung:
- Limitierte Vorzugsdividende
Eine vorweg nach oben begrenzte Ausschüttung.
Der Rest wird auf die Stammaktien verteilt.
- Kumulative Vorzugsdividende
Aufgrund eines zu geringen Bilanzgewinns kann es vorkommen,
dass die Dividende ausfällt. Bei einer kumulativen
Vorzugsdividende ist diese ausgefallene Dividende
nachzuholen, sobald es der Gewinn der Gesellschaft
zulässt.
- Prioritätischer Dividendenanspruch
Gleichverteilungsregel: die Gewinne werden bis zu
einem bestimmten Betrag nur an die Vorzugsaktionäre
ausgeschüttet. Sobald der Betrag erreicht ist,
werden darüber hinaus die Gewinne nur den Stammaktionären
zugewiesen - bis diese die gleiche Dividende erhalten
wie die Vorzugsaktionäre. Eventuell noch verbleibende
Beträge werden auf die restlichen Aktienarten
verteilt.
Unter-Pari-Emission
= Bei Anleihen ist eine Unter-Pari-Emission üblich.
Bei Aktien ist sie verboten, um das Grundkapital der Aktiengesellschaft
zu erhalten. Geregelt im Aktiengesetz (AktG §9 Abs.
1).
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Inhaberaktien
Inhaber sind auf den Inhaber lautende Aktien. Der Inhaber
der Aktie ist der Berechtigte, der die mit der Aktie verbundenen
Rechte (z.B. Dividendenanspruch, Stimmrecht in der Hauptversammlung)
geltend machen kann. Die Aktie ist formlos durch Einigung
und Übergabe übertragbar (BGB §929).
Dadurch sind sie für den Börsenhandel besonders
gut geeignet. Inhaberaktien stellen den Großteil
der in Deutschland gehandelten Aktien dar. Im Aktiengesetz
(AktG §24) steht geschrieben, dass Aktien im Regelfall
als Inhaberaktien auszustellen sind.
Rechte und Pflichten der Aktionäre der Inhaberaktien:
- Dividendenanspruch
- Stimmrecht in der Hauptversammlung
- Auskunftsrechte in der Hauptversammlung
- Pflicht zur Einlagensicherung
Namensaktien
Aktien, bei denen der Aktionär (Inhaber der Aktie)
mit Namen, Geburtsdatum, Adresse und Stückzahl der
gehaltenen Aktien im Aktienregister der Aktiengesellschaft
eingetragen sein muss, um seine Rechte geltend machen
zu können (§67 AktG). Die Erfassung weiterer
Daten ist nicht notwendig.
In Deutschland ist die Übertragung der Namensaktie
nur durch ein Indossament (= ist
ein gesetzlich vorgesehener Übertragungsvermerk)
oder durch Abtretung des Rechts möglich. Dabei muss
bei der Übergabe der Aktie eine Löschung und
Neueintragung im Aktienregister erfolgen.
Es gibt 3 Arten von Namensaktien:
- Einfache Namensaktie
- Vinkulierte Namensaktie
- Schweizer Namensaktie
Die einfache Namensaktie und die Schweizer Namensaktie
werden hier im Detail beschrieben. Die vinkulierte Namensaktie
folgt weiter unten.
Der Standardfall ist die einfache Namensaktie. Sie muss,
wie weiter oben beschrieben, im Aktienregister eingetragen
werden, damit dem Inhaber der Aktie die im §128 des
Aktiengesetz (AktG) vorgeschriebenen Informationen rechtzeitig
zugestellt werden können. Hierbei handelt es sich
um die Mitteilung zur Einberufung der zukünftigen
Hauptversammlung, damit der Aktionär die Möglichkeit
hat, sein Stimmrecht persönlich oder mittels eines
Bevollmächtigten ausüben zu können.
Widerspruch zum Eintrag ins Aktienregister
Der Aktionär hat die Möglichkeit dem Eintrag
ins Aktienregister zu widersprechen. Widerspricht er,
wird er nicht in das Register eingetragen und ist damit
der Aktiengesellschaft nicht bekannt. Die Folge daraus
ist, dass er über anstehende Hauptversammlungen nicht
informiert wird.
Ausnahme für Widersprecher
Bei den Namensaktien der Deutschen Lufthansa muss gemäß
dem Luftvekehrsnachweissicherungsgesetzt (LuftNaSiG) immer
eine Eintragung des Aktionärs in das Aktienregister
erfolgen.
Desweiteren sind Zwangseintragungen nach dem Gesetz zur
Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts
(UMAG) möglich. Hier wurden in der Vergangenheit
Widersprecher nicht an das Aktienregister gemeldet. Die
Aktienbestände von Widersprechern verblieben im "Freien
Meldebestand". Mit Inkrafttreten des UMAG-Gesetzes
wurde unter anderem für Emittenten von Namensaktien
die Möglichkeit geschaffen, von den depotführenden
Instituten die gesonderte Eintragung des Bestandes anstelle
des Widersprechers zu verlangen.
Rektapapiere
Rektapapier ist der frühere Name. Heute heißen sie "Namenspapiere". Namenspapiere sind auf einen Namen lautende Wertpapiere, deren verbriefter Anspruch durch Einigung, Abtretung und Übergabe übertragen werden kann. Die zu erhaltene Leistung soll direkt an den auf der Urkunde benannten Empfänger erfolgen. Aufgrund einer benötigten Abtretungserfordernis (zur Übertragung des darin verbrieften Anspruchs) ist die Verkehrsfähigkeit dieser Papiere erheblich eingeschränkt.
Die Übertragung wird analog einer Zession im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §§398 ff, §413) geregelt.
Arten von Namens-/Rektapapiere sind:
- Hypothekenschuldbrief
- Rentenschuldbrief
- Grundschuldbrief
- Sparbuch
- Versicherungsschein
Geltendmachung einer Forderung:
- Der legitimierte Inhaber des Rektapapieres (= Gläubiger der darin verbrieften Forderung) kann bei der Fälligkeit des in der Urkunde verbrieften Rechts seinen Anspruch auf Leistung von dem Schuldner, gegen Aushändigung der Urkunde verlangen.
- Von der Reihenfolge her, ist zunächst der namentlich in der Urkunde genannte Gläubiger berechtigt.
- Hat der eingetragene Gläubiger seinen Anspruch durch Abtretung und Übergabe der Urkunde an einen Dritten übertragen, so ist dieser Dritte berechtigt, vom Schuldner die verbriefte Leistung zu verlangen.
Verlust des Rektapapieres:
- Bei Verlust des Papieres verfällt das in der Urkunde verbriefte Recht nicht.
- Für die Geltendmachung der Rechte ist in diesem Fall eine Kraftloserklärung nach einem abgeschlossenen Aufgebotsverfahren.
- Die aus dem Aufgebotsverfahren hervorgehende Kraftloserklärung ersetzt das verloren gegangene Rektapapier und verschafft dem Inhaber die ursprüngliche Rechtsstellung (FamFG §479. FamG = Familienverfahrensgesetz // "Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit").
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Schweizer
Namensaktien
Im Normalfall wird beim Erwerb von einer Schweizer Namensaktie
in Deutschland keine Eintragung im Aktienregister vorgenommen.
Die Registrierung erfolgt in der "ausländischen
Lagerstelle" als Nomineé. Dadurch wird die
Aktie dann quasi wie ein Inhaberpapier behandelt.
Möchte der Aktionär einer Schweizer Namensaktie jedoch
an der Hauptversammlung der Gesellschaft teilnehmen oder
sein Stimmrecht wahrnehmen, so muss er im Aktionärsregister
eingetragen sein. Die Eintragung erfolgt dann auf Initiative
des Depotinhabers.
Vinkulierte
Namensaktien
Namensaktien, die nur mit Zustimmung der Gesellschaft
übertragen werden dürfen. Sie stellt eine Sonderform
der Namensaktie dar. Eine vinkulierte Namensaktie bedarf
zu ihrer Übertragung die Zustimmung der ausgebenden
Aktiengesellschaft (§68 AktG). Damit wird die ohnehin
geringe Verkehrsfähigkeit dieser Art der Namensaktien
weiter eingeschränkt. Da die Gesellschaft die Zustimmung
zur Übertragung verweigern darf, ist der im Aktionärsregister
eingetragene Aktionär zunächst allein berechtigt,
die aus der Aktie resultierenden Rechte geltend zu machen.
Auch vinkulierte Namensaktien können nur durch Indossament
übertragen werden. In der Praxis werden sie üblicherweise
auf dem Weg der Blankozession übertragen, da die
Formularpraxis der Emittenten in aller Regel die Zession
vorsieht.
Namensaktien werden vinkuliert, wenn unerwünschte
Aktionäre (Konkurrenten oder außerhalb der
Familie befindliche Personen) vom Kauf der Aktien von
vornherein ausgeschlossen werden sollen. Stimmt der Emittent
der Eigentumsübertragung nicht zu, so erhält
der neue Erwerber der Aktie kein Stimmrecht. Bei Erteilung
einer Globalzustimmung muss das Unternehmen nicht jedem
einzelnen Aktienerwerb zustimmen.
Vinkulierte Namensaktien werden insbesondere von Versicherungsgesellschaften
oder Nebenleistungsaktiengesellschaften (=
ist eine Aktiengesellschaft, bei der die Aktionäre
dazu verpflichtet sind, neben ihrer Kapitalanlage weitere
Leistungen zu erbringen, die wiederkehrend sind und nicht
in Geldleistungen bestehen. Z.B. Lieferung von Milch an
eine Molkerei AG) ausgegeben. Besonders in sicherheitsrelevanten
Sektoren, wie in der Rüstungsindustrie oder der Luftfahrt,
werden Unternehmen teilweise kraft Gesetzes dazu gezwungen,
vinkulierte Namensaktien auszugeben.
Junge Aktien
Junge Aktien sind Aktien, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung
neu ausgegeben werden. Sie werden zuerst den Inhabern
der "alten" Aktien, in der Regel im Rahmen eines
Bezugsrechts , angeboten.
Nach Ausgabe der jungen Aktien werden diese, aufgrund
ihres Dividenden-Nachteils, bis zur Erlangung der vollen
Dividendenberechtigung unter einer eigenen Wertpapier-Kennnummer
(oder ISIN) an der Börse gesondert notiert. Danach
gehen sie in die alten Aktien über und werden unter
deren Wertpaper-Kennnummer (und ISIN) weitergeführt.
Die Bezeichnung "junge Aktie" entfällt
damit.
Nennwertaktien
Die Nennwertaktie stellt einen festen Nennwert am Grundkapital
der Aktiengesellschaft dar. Sie müssen auf mindestens
1 Euro (oder ein Vielfaches davon - aber immer auf volle
Euro) lauten. Aktien über einen geringeren Nennbetrag
sind nichtig. Nennwertaktien lassen sich zu unterschiedlichen
Nennbeträgen emittieren.
Bei der Ausgabe von jungen Aktien (aufgrund einer Kapitalerhöhung)
dürfen die jungen Aktien nicht unter dem Nennwert
der alten Aktien ausgegeben werden (= Unterpari-Emission ).
Bei einem Aktiensplit oder einer Aktienzusammenlegung
ist es erforderlich, alle ausgegebenen Aktien gegen die
mit dem neuen Nennwert versehenen Aktien auszutauschen.
Partizipationsschein
Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um stimmrechtslose
Aktien, die gegen eine Einlage ausgegeben werden. Mit
dem Partizipationsschein steht dem Inhaber das Recht auf
Beteiligung am Bilanzgewinn (bzw. der Dividende) und das
Recht auf den Bezug von neuen Aktien zu.
Partizipationsscheine sind nach Schweizer Recht stimmrechtslose
Anteile am Partizipationsscheinkapital (= ein zusätzlich
zum Aktienkapital geschaffenes Kapital). In Österreich
sind sie mit dem deutschen Genussschein
vergleichbar. Der Sinn eines Partizipationsscheins erschließt
sich hauptsächlich aus dem Bedürfnis nach Eigenkapital
ohne Stimmrecht.
Die Partizipationsscheine haben in den letzten Jahren
an Bedeutung verloren. Gesetzlich basieren die Rechte
auf dem Aktiengesetz.
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Sparaktien
Sparaktien sind eine Sonderform der Aktie in Italien.
Sie genießen gewisse steuerlich Vorteile. Sparaktien
sind dividendenbegünstigte Aktien ohne Stimmrecht
und lauten auf den Inhaber.
Diese Aktienart wurde in den 80iger Jahren eingeführt,
um die Aktienanlage interessanter zu machen und zu fördern.
Verbunden mit der Aktie ist eine Dividendengarantie. Die
Sparaktien spielen heute keine Rolle mehr, weil sich die
Anleger mehr an den Kapitalgewinnen und nicht mehr an
der Dividendenrendite orientieren.
Stückaktien
Stückaktien sind Aktien, die auf keinen Nennwert
lauten. Alle Aktien spiegeln einen gleichen Anteil am
Grundkapital der Aktiengesellschaft wider. Erkennen kann
man diese Aktienform an dem Namenszusatz "o.N."
(= ohne Nennwert).
Die Grundidee dieser Aktienform besteht darin, dass jede
einzelne Aktie einen gleich großen Anteil des nennbetragsmäßig
festgesetzten Grundkapitals einer Aktiengesellschaft repräsentiert.
Die gesamte Anzahl der Aktien umfasst somit das gesamte
Grundkapital.
Beispiel:
Eine Aktiengesellschaft hat 10.000.000
Stückaktien ausgegeben. Wenn ein Aktionär davon
2.000.000 Stück besitzt, hat er eine anteilige Beteiligung
an der Aktiengesellschaft von 20%.
Quotenaktien
Quotenaktien werden auch als nennwetlose
Aktie, Anteilsaktie
oder unechte Stückaktie
bezeichnet. Das sind Aktien, die auf einen Bruchteil (z.B.
1/1.000, 1/10.000, 1/20.000) des Grundkapitals der Aktiengesellschaft
lauten und nicht auf einen bestimmten Nennwert. In diesem
Beispiel(1/1.000) hätte der Aktionär Anspruch
auf ein 1/1.000 des Grundkapitals.
Der Quotenaktie ist kein festes Grundkapital zugeordnet
und es lässt sich kein rechnerischer Nennwert ermitteln.
Der Unterschied zwischen einer Quotenaktien und einer
Stückaktie besteht darin, dass die Quotenaktie einen
festen Anteil an der Aktiengesellschaft verkörpert.
Die Stückaktie jedoch eine umgerechnete Nennwertaktie
darstellt.
Diese Art der Aktie ist in den USA und Großbritannien
weit verbreitet und dient als gebräuchliche Form
der Aktienanlage. In Deutschland ist sie nicht zugelassen.
Gewinnanteilscheine
Werden auch Dividendenscheine
genannt. Gewinnanteilscheine sind rechtlich selbstständige
Urkunden. Sie berechtigen den Inhaber (Aktionär) zum Bezug
der Dividende gegen Einlösung des Anteilscheins. Die Dividendenscheine
sind Bestandteile einer Aktie. Die einzelnen Scheine sind
in einem sogenannten Dividendenscheinbogen zusammengefasst.
Eine Aktie besteht aus einem Mantel und einem Dividendenscheinbogen
mit Erneuerungsschein. Der Erneuerungsschein dient
zum Bezug neuer Dividendenscheinbögen - sobald der letzte
Dividendenschein (Gewinnanteilschein) für den Bezug von
einer Dividende verbraucht wurde.
Zyklische Aktien
Zyklische Aktien sind Aktien von Unternehmen, die besonders von der Konjunkturentwicklung abhängig sind. Ihr Wert schwankt innerhalb kurzer Zeitspannen, je nachdem wie sich die Entwicklung der Branche vollzieht.
Eine geringe Nachfrage nach den Produkten dieser Unternehmen wirkt sich unmittelbar auf die Ertragslage des Unternehmens aus und damit auch auf den Wert der Aktien. Als Beispiele kann man hier Automobilaktien oder Konsumwerte
(Reisen, Kreuzfahrten, Hotels) nennen. Dagegen steigt der Wert der Aktien, wenn die Wirtschaft sich in einem Aufschwung befindet.
Genau das Gegenteil spielt sich bei
antizyklischen Aktien ab. Bei diesen Unternehmen werden die Betriebsergebnisse nur marginal von Konjunkturentwicklungen beeinflusst. Wie beispielsweise bei Banken, Pharmaunternehmen oder
Versorgern.
Fonds
Fonds sind ein in
Wertpapieren oder Immobilien angelegtes Sondervermögen
einer Kapitalanlagegesellschaft. Sie bündeln die
Gelder vieler Anleger und investieren in Aktien, Anleihen
und vielen anderen Anlageformen. Durch diese breite Streuung
investieren die Käufer eines Investmentfondsanteils
mit einem geringen Betrag gleichzeitig in verschiedene
Anlageformen.
Die Investmentfonds werden von einer Kapitalanlagegesellschaft,
der sogenannten KAG, verwaltet. Das Vermögen der
KAG wird bei einer Depotbank verwahrt. Es wird als Sondervermögen
getrennt vom Vermögen der Investmentgesellschaft
gehalten und haftet somit nicht für ihre Verbindlichkeiten.
Der Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen ist bei der Kapitalanlagegesellschaft
oder an Börsen möglich. Die Fondsanteile werden
in der Regel mit einem Ausgabeaufschlag ausgegeben. Dieser
Ausgabeaufschlag entfällt bei einem Kauf an der Börse.
Die im Fonds anfallenden Erträge aus Dividenden oder
Zinsen, schüttet die Gesellschaft entweder an die
Anteilseigner aus oder legt sie, bei thesaurierenden Fonds,
wieder im Fonds an.
Der jeweilige Wert eines Anteilscheins wird errechnet,
in dem das Fondsvermögen durch die Anzahl der umlaufenden
Anteilscheine dividiert wird.
Je nach Art der Anteilseigner unterscheidet man zwischen
Publikums- und Spezialfonds. Aktiv verwaltete Fonds werden
vom Fondsmanagement gemanagt. Passiv verwaltete Fonds
sind an die Wertentwicklung eines Index gekoppelt und
werden deshalb auch oft Indexfonds genannt.
Detailliertere Information finden Sie hier 
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Genussscheine
Genussscheine sind eine Anlagemischform
aus Aktie und Anleihe. Es sind Gewinnbeteiligungspapiere,
die Vermögensrechte garantieren aber keine Stimmrechte
verschaffen. Es gibt vom Gesetzgeber oder von den Börsen
festgelegte Standards. Genussscheine können vom Emittenten
individuell nach seinen persönlichen Finanzierungsbedürfnissen
angepasst werden.
Genusscheine werden nachrangig ausgestaltet. Das heißt,
im Fall einer Insolvenz des Emittenten werden sie erst
nach den Forderungen der anderen Fremdkapitalgläubiger
bedient.
Ähnlich einer Anleihe werden die Genussscheine am
Laufzeitende zurückgezahlt. Sie unterliegen einem
jährlichen Zinsanspruch. Die Höhe dieser nicht
garantierten Verzinsung hängt (wie bei einer Dividende)
vom Jahresgewinn des Unternehmens ab. Es ist nicht unüblich,
dass bei Genussscheinen eine Verlustbeteiligung bis zur
Höhe des eingesetzten Kapitals vereinbart wird.
Wandelgenussscheine
Wandelgenussscheine sind Genussscheine, die mit einem Wandelrecht in Aktien ausgestattet sind. Die Laufzeit und die Wandlungsfrist der Genussscheine sind begrenzt.
Beispiel:
- Hauptversammlungsbeschluss: Ausgabe von Wandelgenussscheinen im Gesamtbetrag von 50 Mio €.
- Wandlungsrecht auf Stückaktien
der Gesellschaft.
- Wandelgenusskapital: 10 Mio Stück auf den Inhaber lautende Wandelgenussscheine.
- Nennbetrag: 5,- € je Wandelgenussschein.
- Ausgabe der Wandelgenussscheine: 5,- € je Wandelgenussschein in bar.
- Keine Ausgabe von Einzelurkunden.
- Ausgabe nur in Form einer Globalurkunde.
- Die Genussscheine sind übertragbar.
- Die Genussscheininhaber haben keine Rechte (nach §4 Aktionärsrechte):
- Kein Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung.
- Kein Stimmrecht.
- Kein gesetzliche Bezugsrecht auf ausgegebene neue Aktien oder Genussrechte, andere Schuldverschreibungen oder ähnliche Finanzinstrumente.
- Im Falle der Liquidation des Unternehmens sind die Wandelgenussscheine zum Nennwert zurückzuzahlen.
- Verzinsung: Fester Zinssatz von 2,5% p.a.
- Verzinsung: zusätzlich ein variabler Zinssatz in Höhe von maximal bis zu 5,5%.
- Wandlung: Im Verhältnis 1:1 in Aktien des Unternehmens.
- Je 5,- € Nennbetrag eines Genussscheins kann in 1 Stückaktie im rechnerischen Nennwert von 1,- € umgetauscht werden.
- Wandlungsfrist: Während der gesamten Laufzeit des Wandelgenussscheins.
- Dividendenberechtigung der eingetauschten Stückaktien: In dem Geschäftsjahr, in dem der Umtausch stattfand.
- Ausübung des Wandlungsrechts: Mittels schriftlicher Umtauscherklärung (Bezugserklärung i.S. des §198 AktG) = Formular des Unternehmens.
- Rückzahlung: Soweit die Genussscheine nicht gewandelt werden, werden sie zum Nennbetrag zurückgezahlt.
- Kündigung: Durch die Gesellschaft unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Jahr jeweils zum Geschäftsjahresende.
Genussrechte
Genussrechte ist ein juristischer Begriff, der eine Form
der Geldanlage bezeichnet. Für jeden Investor, der
sein Geld gewinnbringend (und risikofreudig) anlegen möchte,
ist das Genussrecht eine interessante Anlageform. Genussrechte
sind keine Wertpapiere. Sie gehören bei den ausgebenden
Unternehmen zum Mezzanine-Kapital (= Mischform zwischen
Eigen- und Fremdkapital).
Die Anlage funktioniert wie folgt:
- Genussrechtsinhaber zahlen eine Einlage
in ein Unternehmen ein und sind damit am Vermögen
des Unternehmens beteiligt.
- Genussrechtsinhaber nehmen am Gewinn
(aber auch am Verlust) teil.
- Genussrechtsinhaber haben keine Verwaltungs-
oder Mitgliedschaftsrechte.
Werden Genussrechte als Wertpapiere verbrieft, spricht man von Genussscheinen. In der Regel wird über die Genussrechte ein Genussschein ausgestellt.
Genussrechte sind gesetzlich nicht näher definiert und bieten den ausgebenden Unternehmen somit bei der Gestaltung einen großen Spielraum. Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens wird die Einlage der Investoren erst zurückgezahlt, wenn alle anderen Gläubiger vollständig ausgezahlt wurden.
In einem Genussrechtsvertrag wird folgendes geregelt:
- Höhe der zu zahlenden Ausschüttung (Gewinnbeteiligung)
- Voraussetzungen der zu zahlenden Ausschüttungen
- Anspruch auf Nachzahlung ausgefallener Ausschüttungen
Die wichtigsten Merkmale einer Genussrechtsbeteiligung:
- Mindestlaufzeit (in der Regel ab 5 Jahren; vereinzelt auch kürzere Laufzeiten möglich)
- Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
- Keine geregelten Mindestinvestitionssummen
- Fester Zinssatz (oder ein vom Geschäftserfolg abhängiger variabler Zinssatz) für die Ausschüttung
- Hohe (aber unsichere) Rendite
- Gewinnbeteiligung
- Verlustbeteiligung
- Nachrangigkeit der Ansprüche bei Insolvenz des Unternehmens
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Zertifikate
Zertifikate sind eine
Schuldverschreibung eines Emittenten. Sie zählen
zu den strukturierten Finanzprodukten. Diese Papiere ermöglichen
den Anlegern die Teilnahme an der Kursentwicklung bestimmter
Wertpapiere oder anderer Finanzinstrumente. Zertifikate
werden von Banken emittiert und vorwiegend an Privatkunden
verkauft. Daher sind sie als klassische Retail-Produkte
anzusehen. Für die emittierende Bank sind sie ein
Mittel zur Refinanzierung.
Der Zertifikatsinhaber partizipiert an der Kursentwicklung
eines Basiswerts. Oft sind das Indizes (Index-Zertifikate)
oder speziell zusammengestellte Aktienkörbe (Basket-Zertifikate).
Aber auch in für Privatanleger sonst nur schwer zugänglichen
Anlagen wie z.B. Rohstoffe.
Zertifikate sind, rein rechtlich gesehen, Anleihen (auch
wenn sie sich meistens auf Aktien oder Aktienindizes beziehen).
Sie verbriefen keinerlei Eigentums- und Aktionärsrechte
an den entsprechenden Unternehmen. Der Anleger erhält
lediglich ein Schuldrecht gegenüber dem Emittenten,
dem er vorübergehend sein Geld überlässt.
Aufgrund ihrer Rechtsnatur besteht bei Zertifikaten das
Risiko, das bei Zahlungsunfähigkeit des Emittenten
ein Totalverlust des investierten Kapitals eintritt.
- die in Investmentfonds
angelegten Gelder sind durch ihren rechtlichen Status
als Sondervermögen bei Insolvenz der Fondsgesellschaft
geschützt
- bei Sparanlagen besteht
durch den Einlagensicherungsfonds ebenfalls ein weitreichender
Schutz bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditinstituts
- Investoren, die ihr
Geld in Zertifikaten anlegen, genießen diesen
Schutz nicht. Beispielsweise sind nach der Insolvenz
von Lehman Brothers im September 2008 die von dieser
Bank ausgegebenen Zertifikate vom Handel ausgesetzt
worden
Zertifikate
sind börsentäglich handelbar. Der Handel findet
zunehmend außerbörslich statt. Sie können
in ihrer Laufzeit sowohl begrenzt als auch unbegrenzt
sein. Oftmals haben sie keine laufenden Erträge und
besitzen meistens einen variablen Rückzahlungsbetrag.
Ihre Kursentwicklung ist an einen Basiswert (Underlying)
gekoppelt. Die Anleger partizipieren an der Entwicklung
dieses Basiswerts.
Nachfolgend einige Beispiele aktueller Zertifikate:
- Partizipationszertifikate
eröffnen dem Anleger die Möglichkeit, flexibel
und kostengünstig in Basiswerte aller Art zu
investieren - ohne den Basiswert selbst an der Börse
kaufen zu müssen. Besonders vorteilhaft, wenn
der Basiswert aus vielen Einzelwerten besteht (also
ein Index ist) oder wenn es sich bei dem Basiswert
um ein exotisches Papier handelt, das nicht an einer
deutschen Börse gehandelt wird.
- Indexzertifikate
haben als Basiswert einen Aktien-, Wertpapier- oder
Rohstoff-Index. Die Indexzertifikate bilden die Entwicklung
des zugrunde liegenden Index ab. Besonders geeignet
für Anleger, die die Anlagestrategie eines Index
umsetzen möchten.
- Basketzertifikate
bilden
einen Korb von Aktien oder auch anderen Anlageprodukten
ab. Sie sind eine Abwandlung der Indexzertifikate.
Die Zertifikate unterscheiden sich jeweils hinsichtlich
der Ausschüttung von Dividenden, der Korb-Zusammensetzung
und der jeweiligen Managementgebühr.
- Trackerzertifikate
bilden die Kursentwicklung eines Basiswerts ab. Zukünftige
Dividendenzahlungen werden diskontiert und somit bereits
vorab im Kurswert berücksichtigt. Das bedeutet,
dass keine Dividenden ausgezahlt, sondern in Kurssteigerungen
umgewandelt werden.
- Exchange
Traded Commodities (ETC)
Zertifikate auf die Anlageklasse Rohstoffe werden
unter dem Namen Exchange Traded Commodities angeboten.
- Discount
Zertifikate
die
Grundidee dieser Zertifikate ist die Risikobegrenzung
im Vergleich zum direkten Kauf des Basiswerts. Im
Gegenzug ist allerdings auch die erzielbare Rendite
mit einem produktspezifischen Höchstwert gedeckelt.
Sie sind die ideale Anlageform bei stagnierenden Kursen
an der Börse.
Ein Discount-Zertifikat bezieht sich immer auf eine
Aktie oder einen Index als Basiswert. Von diesem Basiswert
hängt die Wertentwicklung des Zertifikats ab.
Der Kaufpreis des Discount-Zertifikats liegt immer
unter dem aktuellen Kurs des zugrundeliegenden Basiswerts.
Das bedeutet, der Anleger bezahlt effektiv weniger
für die Aktie oder den Index als er an diesem
Kauftag wert ist. Diesen "Vorteil" bezahlt
der Anleger mit einer Begrenzung seines möglichen
Gewinns, in dem bei Geschäftsabschluss schon
ein sogenannter Cap vereinbart wird. Der Cap
ist nichts anderes als ein zum Ausübungstag festgelegter
Höchstbetrag, der dem Anleger zusteht. Notiert der
Basiswert am Ausübungstag auf oder über
dem Cap, wird der festgelegte Höchstbetrag ausbezahlt.
Liegt der Kurs unter dem Cap, bekommt der Anleger
den Basiswert ausgeliefert.
Beispiel:
1. Kauf des Discount-Zertifikats auf einen Basiswert
(z.B. eine Aktie) für 29,- Euro.
2. der Kurs der Basiswert-Aktie beträgt an diesem
Kauftag effektiv 35,- Euro.
3. der Discount ("Rabatt") für den
Anleger beträgt demnach 6,- Euro (17,14%).
4. der vereinbarte Höchstbetrag (Cap), der am
Ausübungstag ausgezahlt wird, beträgt 44,-
Euro.
5. der Gewinn des Anlegers beträgt demnach 15,-
Euro (31,34%) - unter der Voraussetzung, dass der
Wert der Basis-Aktie am Ausübungstag mindestens
den festgelegten Cap von 44,- Euro erreicht.
6. steigt der Kurs am Ausübungstag auf über
44,- Euro, ändert sich am Gewinn nichts.
7. liegt der Kurs unter 44,- Euro, wird dem
Anleger die Basiswert-Aktie ausgeliefert.
-
Bonuszertifikate
nutzen Dividendenausschüttungen für eine Absicherung
des Investments gegen Kursrückgänge. Ein Bonuszertifikat
wird duch zwei Parameter bestimmt: das Sicherheitslevel
(die Barriere) und das Bonus-Level. In Abhängigkeit
von der Größe dieser Parameter (und ihrer
Kombinationen) lassen sich verschiedene Anlagemöglichkeiten
realisieren. Diese umfassen die Simulation des Basiswerts,
die Möglichkeit einer Wette mit verschiedenen Wettquoten,
sowie die signifikante Reduktion des Value at Risk (VaR)-Wertes
mit einem Anleihe-ähnlichen Investment als Grenzfall.
Beispiel:
Kursschwelle (Barriere)
= liegt bei der Auflage des Bonuszertifikats unter
dem aktuellen Wert des zugrunde liegenden Basiswerts
(Aktie oder Index).
Bonusschwelle (Bonus-Level)
= liegt bei der Auflage des Bonuszertifikats über
dem aktuellen Wert des zugrunde liegenden Basiswerts.
Der Abstand vom aktuellen Kurswert des zugrunde liegenden
Basiswerts zur Kursschwelle (Barriere) und zur Bonusschwelle
(Bonus-Level) entscheidet über den Gewinn oder
Verlust des Bonuszertifikats.
Es gibt nun 2 Szenarien:
01. der Kurs des Basiswerts hat während der Laufzeit
des Bonuszertifikats die Kursschwelle (Barriere) nie
berührt oder überschritten.
02. der Kurs des Basiswerts hat während der Laufzeit
des Bonuszertifikats die Kursschwelle (Barriere) mindestens
einmal berührt oder unterschritten.
zu 01. = hier wird am Laufzeitende des Bonuszertifikats
mindestens der Bonus-Level (Bonusschwelle) ausbezahlt.
Steigt der zugrunde liegenden Basiswert über den
Bonus-Level wird sogar 1:1 an der Kursspanne partizipiert.
zu 02. = hier erhält der Anleger am Laufzeitende
des Bonuszertifikats entweder einen Barausgleich oder
den Basiswert selber geliefert (ist Abhängig von
den vorher mit dem Emitten festgelegten Bedingungen).
Value at Risk (VaR)
= dieser Begriff bezeichnet ein Risikomaß, welches
angibt, welchen Wert der Verlust einer bestimmten Risikoposition
(z.B. eines Portfolios von Wertpapieren) mit einer gegebenen
Wahrscheinlichkeit innerhalb eines Zeitraums nicht überschreitet.
Der VaR ist ein Standardrisikomaß im Finanzsektor.
- Capped
Bonus-Zertifikate
Diese Art von Bonuszertifikaten nennt man auch Step
Up Zertifikate.
Hierbei handelt es sich um klassische Bonuszertifikate,
die mit einem Höchstkurs (dem sogenannten Cap)
versehen sind. In der Regel liegt der Höchskurs
dabei auf Höhe des Bonus-Levels (Bonusschwelle)
(in Ausnahmen kann der Cap auch über dem Bonuskurs
notieren).
Beispiel:
01. ein Capped Bonus-Zertifikat auf eine Aktie, die
bei 90,- Euro notiert.
02. das Barriere-Level liegt bei 60,- Euro.
03. der Bonuskurs liegt bei 120,- Euro.
Bei einem klassischen Bonuszertifikat würde man
bei einem Anstieg über den Bonuskurs (von 120,-
Euro) 1:1 partizipieren.
Bei einem Capped Bonus-Zertifikat ist das nicht der
Fall. Bei diesem Papier wird der potentielle Gewinn
limitiert: wenn in dem obigen Beispiel der Höchstkurs
bei 120,- Euro läge, wäre Schluss - das heißt,
dass man bei einer Kurssteigerung über 120,- Euro
nicht mehr von der darüber gehenden Spanne partizipieren
würde.
- Hebelzertifikate
sind
Investments in einen Basiswert unter Einbeziehung
eines Wertpapierkredits. Mit diesen Zertifikaten kann
ein Engagement (Exposure) auf einen Basiswert zu einem
niedrigen Einsatz gekauft werden. Durch den Hebel
partizipiert ein solches Zertifikat hierbei stärker
von Kursschwankungen als der darunterliegende Basiswert.
Exposure = ist
ein Engagement, das ein Risiko (bzw. die Chancen)
eines Kursverlustes oder -gewinnes beschreibt. Exposure
kann sich auf Wechselkursrisiken, Risiken aus der
allgemeinen wirtschaftlichen Lage oder Transaktionsrisiken
beziehen. Man untscheidet bei der Risikomessung 4
Exposurekategorien:
Market exposure (oder Aktienexposure)
= Wertänderungsrisiko von Aktienportfolios.
Credit Spread exposure: Wertänderungsrisiko
von Anleiheportfolios infolge Bonitätsverschlechterungen.
Zinsexposure: Wertänderungsrisiko von
Anleiheportfolios infolge genereller Zinsänderungen.
Währungsexposure: Wertänderungsrisiko
infolge von Wechselkursänderungen.
- Kapitalschutz-Zertifikat
werden auch Garantie-Zertifikat
oder Airbag-Zertifikat
oder Safe-Zertifikat
genannt. Sie gewährleisten die Rückzahlung
des eingesetzten Kapitals am Ende der Laufzeit. Ein
Verkauf vor dem Ablaufdatum kann zum Verlust führen.
Am Ende der Laufzeit bekommen die Anleger in der Regel
100% des eingesetzten Kapitals zurück. Der garantierte
Betrag kann jedoch im Einzelfall von den 100% abweichen.
Er wird in der Regel als Prozentsatz vom Ausgabepreis
festgesetzt. Üblich hierbei sind 80 - 100% des
Ausgabepreises des Zertifikats, so dass der Verlust
für den Anleger auf maximal 20% des Emissionskurses
beschränkt wird.
Kauft man Kapitalschutz-Zertifikate über die
Börse, muss man wissen, dass nur der Emissionskurs
und nicht der Erwerbskurs, den man an der Börse
bezahlt hat, garantiert ist.
- Express-Zertifikat
mit dieser Art von Zertifikat kann man hohe Renditen
erzielen, auch wenn sich die Märkte seitwärts
bewegen. Express-Zertifikate haben eine Laufzeit von
mehreren Jahren, wobei die Möglichkeit auf eine
vorzeitige Rückzahlung des investierten Kapitals
(zuzüglich der Renditen) besteht. Die Voraussetzung
einer vorzeitigen Rückzahlung ist, dass der dem
Zertifikat zugrunde liegende Basiswert (in der Regel
eine Aktie oder ein Aktienindex) an den festgelegten
Stichtagen sein Ausgangsniveau nicht unterschreitet.
Liegt der Basiswert höher (oder exakt auf seiner
Ausgangsbasis), kann der Anleger attraktive Renditen
erzielen.
Kommt es während der gesamten Laufzeit des Zertifikats
zu keiner vorzeitigen Rückzahlung, weil der entsprechende
Basiswert an jedem Stichtag unter der Ausgangsbasis
liegt, besteht am Laufzeitende dennoch die Chance
auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals, durch
einen sogenannten Risikopuffer.
Durch den prozentual festgelegten Risikopuffer bekommt
man am Ende der Laufzeit das investierte Kapital zurück,
auch wenn der Basiswert um den Prozentsatz des im
Risikopuffers festgelegten Prozentsatz gefallen sein
sollte. Bei Kursverlusten, die Höher als der
Risikopuffer sein sollten, erhält der Anleger
am Laufzeitende den zu diesem Zeitpunkt gültigen
Kurswert des Basiswertes ausgezahlt.
Beispiel:
- Kauf: 1.000,- Euro eines Express-Zertifikats der
Firma XY-AG
- Laufzeit: 3 Jahre
- Kurs der Aktie (= Basiswert) der XY-AG: 1.000,-
Euro
- Risikopuffer am Ende der Laufzeit: 80%
Diese Konstellation bedeutet:
1. Bei Kursverlusten der Aktie der XY-AG von bis zu
20% = Auszahlung des investierten Kapitals
2. Bei Kursverlusten von über 20% = Auszahlung
des aktuellen Kurswerts der XY-AG-Aktie (zum Laufzeitende
1. Jahr |
Basiswert schließt
auf oder über der Ausgangsbasis |
Rückzahlung:
1.000,- € + Rendite |
2. Jahr |
Basiswert schließt
auf oder über der Ausgangsbasis |
Rückzahlung:
1.000,- € + Rendite |
3. Jahr |
Basiswert schließt
zwischen 80% und 100% |
Rückzahlung:
1.000,- € ohne Rendite |
|
oder
|
|
|
Basiswert schließt
kleiner als 80% |
Rückzahlung
zum Gegenwert des Basiswertes |
- Aktienzertifikat
Ein Aktienzertifikat ist eigentlich eine Wandelanleihe.
Es wird auch als Reverse-Convertible-Bond bezeichnet.
Aktienanleihen oder Aktienzertifikate beziehen sich
entweder auf eine Aktie oder auf einen Index als Basiswert
- weitergehende Erläuterungen finden Sie
hier.
- Emissionszertifikat
Seit dem Jahr 2005 müssen Energie- und Industrieunternehmen für jede ausgestoßene Tonne Kohlendioxid ein Zertifikat kaufen.
Ein langfristig großes Potenzial zur Finanzierung von Entwicklung ergibt sich aus dem Verkauf beziehungsweise der Versteigerung von Emissionszertifikaten.
Der europäische Emissionshandel dient der Reduzierung von Kohlendioxidemissionen und dem Schutz des globalen Klimas.
Die Idee: Energieversorger, energieintensive Industriebetriebe und Fluggesellschaften erhalten für ihre Anlagen von der Regierung bestimmte Mengen von
Emissionsberechtigungen in Form von Zertifikaten. Verbrauchen sie weniger Zertifikate, als ihnen zugeteilt wurden, können sie die Zertifikate an Unternehmen verkaufen,
die mit ihren Emissionsrechten nicht auskommen.
Ein Zertifikat berechtigt zum Ausstoß von einer Tonne Kohlendioxid. Die Menge der Zertifikate wird für jedes Land begrenzt.
Im Rahmen des europäischen Emissionshandels werden in der Europäischen Union zurzeit rund 20% der Emissionszertifikate versteigert. Ein Teil der Einnahmen wird in
Maßnahmen des internationalen Klimaschutzes in Entwicklungsländern investiert. Durch den Emissionshandel hat Deutschland Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln in
internationale Klimaprojekte investieren können.

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Devisentermingeschäfte
(DTG)
Devisentermingeschäfte
werden auch FX Forwards
genannt. Es sind verbindliche Vereinbarungen eine Währung
gegen eine andere Währung zu einem im Moment des
Geschäftsabschlusses vereinbarten Termin und zu einem
festgelegten Kurs zu tauschen.
Devisentermingeschäfte von bis zu einem Jahr gelten
als normal. Eine längere Valuta ist möglich
aber eher unüblich. Der Kurs eines Devisentermingeschäftes
ist fix mit dem Devisenkassageschäft verbunden und
ergibt sich aus den unterschiedlichen Zinssätzen
der beiden gehandelten Währungen.
Ein Devisentermingeschäft dient der Kurssicherung
von Zahlungsforderungen und der Abwälzung des Kursrisikos
auf den Kontrahenten. Vor allem bieten sie eine feste
Kalkulationsbasis. Der Kontrahent verpflichtet sich, zu
dem vereinbarten Kurs abzurechnen, den Währungsbetrag
an dem vereinbarten Termin entgegenzunehmen und zur Aushändigung
einer schriftlichen Bestätigung über das Geschäft.
Der Kunde verpflichtet sich, den vereinbarten Euro-Gegenwert
anzunehmen und der Bank den Währungsbetrag zum vereinbarten
Termin zur Verfügung zu stellen.
Wie funktioniert ein Devisentermingeschäft ?
Bei einem Devisentermingeschäft verpflichtet sich
die Bank einen bestimmten Fremdwährungsbetrag zu
einem, bereits bei Abschluss des Geschäftes festgelegten,
Kurs zu einem späteren Zeitpunkt bereitzustellen
(oder anzukaufen) - ein klassisches Kurssicherungsinstrument.
Es wird ein Devisenkauf (-verkauf) nicht mit sofortiger
Erfüllung (= Kassavaluta), sondern zu einem späteren
Zeitpunkt vereinbart.
Kosten: Für die Kursbildung des Terminkurses stellt
der aktuelle Kassakurs die Ausgangslage dar. Dazu wird
der Auf-/Abschlag (spiegelt die Zinsdifferenz der beiden
Währungen auf die Laufzeit des Termingeschäfts
umgelegt, auf den Kurs wider - wird auch Swapsatz genannt)
berücksichtigt.
Das heißt, der Unterschied zwischen Kassa- und Terminkurs
hat nichts mit einer Kurseinschätzung zu tun, sondern
wird allein durch Kassakurs und Zinsdifferenzen bestimmt.
-> Swapsatz = Zinsdifferenz x Kassakurs x Laufzeit
(in Tagen) / x 100/360
Beispiel :
"Pfundabsicherung im Hinblick eines baldigen Ablaufes
einer britischen Lebensversicherung."
Sie kaufen Euro gegen GBP auf Termin 3 Monate.
Kassakurs EUR/GBP |
= 0,90 |
GBP-Zinsen |
= 2,13% p.a. (6-Monats-Pfund-Libor) |
EUR-Zinsen |
= 1,82% p.a. (6-Monats-Euribor) |
Die Bank kauft sofort den EUR-Betrag gegen GBP zur Spot-Valuta
(Abschlüsse, die zwei Werktage nach dem Abschlusstag
valutiert werden - Abschlüsse im Handel mit Termingeld
erfolgen grundsätzlich mit Spot-Valuta).
Den dafür benötigten GBP-Betrag nimmt die Bank
am GBP-Geldmarkt zu 2,13% p.a. auf. Der EUR-Betrag wird
zu 1,82% p.a. veranlagt. Damit entsteht für die Dauer
von 3 Monaten ein Zinsertrag von 1,82% p.a., der einem
Zinsaufwand von 2,13% p.a. gegenübersteht. Bei Fälligkeit
werden Ihnen die EUR gutgeschrieben und die Bank erhält
von Ihnen den Gegenwert in GBP.
Den EUR-Betrag erhalten Sie zum Kassakurs +/- Zinssaldo.
Kassakurs EUR/GBP |
= 0,90 |
Zinsertrag EUR |
= + 1,82% p.a. |
Zinsaufwand GBP |
= - 2,13% p.a. |
Zinsdifferenz |
= 0,31% p.a. |
Swapsatz |
= (-0,31 x 0,90 x 90) /
36.000 = 0,0006975 |
Swapsatz = Zinsdifferenz x Kassakurs x Laufzeit (in Tagen)
/ 36.000
Terminabschlag GBP zu EUR |
= 0,0006975 |
Terminkurs 3 Monate |
= 0,8993025 (0,90 - 0,0006975) |

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Devisenkassageschäft
Ein Devisenkassageschäft
(auch genannt Devisen Spot Geschäft
oder FX Spot Deal) ist eine
vertragliche Vereinbarung zweier Parteien einen definierten
Betrag in einer Währung in (normalerweise) 2 Valutatagen
(Bankarbeitstagen) in einem vorher festgelegten Betrag
einer anderen Währung zu tauschen. Devisenkassageschäfte
werden über Devisenbörsen abgewickelt. Hierbei
wird der Devisenkurs börsentäglich notiert.
Ein Devisenkassageschäft ist ein verpflichtendes
Geschäft, es wird sowohl im Auftrag von Kunden als
auch als Eigengeschäfte (Eigenhandel) durchgeführt.
Beispiel:
Eine deutsche Bank verkauft US-Dollar gegen Schweizer
Franken und kauft anschließend Englische Pfund gegen
Schweizer Franken.
-> Verkauf US-Dollar gegen Schweizer Franken
-> Verkauf Schweizer Franken gegen Englische Pfund
Derivate
Der Begriff "Derivat"
kommt aus dem Lateinischen "derivare", was
"ableiten" bedeutet. Der Wert jedes Derivates
leitet sich nämlich von einem sogenannten Basiswert
ab - in unserem Beispiel ist der Weizenmarktpreis der
Basiswert. Dabei sind unendlich viele Arten von Basiswerten
denkbar: Etwa Aktien- oder Währungskurse, möglich
sind sogar Derivatwetten auf zukünftiges Wetter.
Mit Derivaten kann mit verhältnismäßig
wenig Kapital sehr viel Geld verdient (oder verloren)
werden. Diesen Effekt nennt man "Hebelwirkung".
Dank der Hebelwirkung hat Adolf (aus unserem Beispiel)
4.000,- anstatt nur 250,- Euro verdient (Beispiel weiter
unten "wie wettet man auf Wetten ?").
Da Derivate komplizierte Gebilde sind, ist es schwierig,
ihren Wert zu berechnen. Dafür gibt es Formeln.
Wer diese beherrschen will, braucht sehr gute Mathematikkenntnisse.
Noch komplizierter wird das Ganze, wenn Derivate verpackt
werden. So gibt es zum Beispiel
Derivate, die als Basiswert wiederum Derivate haben.
Man wettet nun auch auf den zukünftigen Wert einer
anderen Wette. Und auch diese Wette kann wieder
als Basiswert eines dritten Derivats dienen. Schlussendlich
handelt man mit Wertpapieren, bei denen nicht einmal
Fachleute wissen, auf welchem Basiswert sie im Kern
beruhen.
Diese Verwirrung können Händler noch vergrößern,
in dem sie ein Derivat auf verschiedene Basiswerte stützen.
Beliebt ist auch die Weitergabe von (faulen) Krediten
in Derivatform. Man packt sie in schönes Papier
ein und verkauft sie weiter. Der Käufer verpackt
das Päckchen ein weiteres mal und verkauft es erneut.
Das Ganze geht gut, bis einmal jemand genau hinschaut
und merkt, dass im Innern der Verpackung faule Hypothekenkredite
liegen. Nun will plötzlich niemand mehr die nett
anzusehenden Päckchen kaufen - die Blase platzt
!
Jetzt sind nicht nur diejenigen betroffen, die Kredite
an zahlungsunfähige Kunden erteilt haben, sondern
all jene, die Papiere besitzen, die sich auf
diese faulen Kredite abstützen.
Was nun passiert: Wenn eine große Bank wegen unkontrollierter
Hebelwirkung von Derivaten enorme Summen verliert und
deswegen ihre Verpflichtungen im Handel mit anderen
Banken über Nacht nicht mehr erfüllen kann,
droht der gefürchtete Dominoeffekt. Die geschädigten
Banken geraten in Panik und reduzieren ihre Kredite,
was immer mehr Konkurse nach sich zieht. Dadurch ist
die Zentralbank gezwungen einzugreifen, um einen Zusammenbruch
der Finanzmärkte und des Zahlungsverkehrs zu verhindern.
Derivate sind also Finanzinstrumente, die aus anderen
Anlageobjekten abgeleitet sind - zum Beispiel: Optionsgeschäfte,
deren Bewertung von der Preisentwicklung eines zugrunde
liegenden Basiswerts abgeleitet werden. Die wichtigsten
Beispiele für Derivate sind Zertifikate und Optionsscheine.
Derivate existieren in drei Formen:
- Terminkontrakte
sind Vereinbarungen, bei denen der Austausch bestimmter
Leistungen zu einem zukünftigen Zeitpunkt vereinbart
werden.
Exkurs: Knock-out-Papiere, Turbo-Zertifikate, Wave
sind spezielle Terminkontrakte, die in ihrer Ausgestaltung
börsengehandelten Futures (ETDs) ähneln.
Knock-out-Papiere werden entweder mit unbegrenzter
oder begrenzter Laufzeit (in der Regel 15 Monate angeboten).
Durch diese Art von Terminkontrakten, besteht für
einen Privatanleger die Möglichkeit, mit einem
Future in Form von Wertpapieren zu handeln und somit
auf steigende oder fallende Kurse von Währungen,
Indizes, Aktien oder Rohstoffen zu wetten.
Knock-out-Papiere beziehen sich auf einen Basiswert
(Aktienindizes, Währungen, Zinsen, Branchen,
Aktien, Rohstoffe). Die Anleger spekulieren entweder
auf steigende oder fallende Kurse des jeweiligen Basiswerts
(Bull-Knock-out-Papiere
und Long-Knock-out-Papiere
= steigende Kurse; Bear-Knock-out-Papiere
und Short-Knock-out-Papiere
= fallende Kurse).
Diese Art von Terminkontrakten beinhalten eine Schwelle
(einen Basispreis), bei deren Erreichen der Kontrakt
verfällt (deshalb "Knock-out-Papiere").
Der Knock-out tritt ein, wenn bei Bull-Knock-out-Papieren
(also bei der Wette auf steigende Kurse) die Schwelle
des Basiswerts unterschritten oder bei Bear-Knock-out-Papieren
(also bei der Wette auf fallende Kurse) überschritten
wird. Sobald der Kurs des Basiswerts auf oder unter
die Knock-out-Barriere fällt, verfällt das
Zertifikat praktisch wertlos.
Die Entwicklung der Knock-out-Papiere geht fast analog
der zugrundeliegenden Basiswerte vonstatten, ist jedoch
aufgrund der Hebelwirkung prozentual stärker.
Der Kauf eines solchen Hebel-Zertifikats ist daher
nur sinnvoll, wenn der Anleger den Basiswert genau
verfolgt und stets über die Knock-out-Barriere
im Bilde ist.
- Steigt der zu Grunde liegende Basiswert um einen Punkt, steigt auch das Turbo-Zertifikat um einen Punkt.
- Der Hebeleffekt der Papiere resultiert aus dem im Vergleich zu einer Direktanlage geringeren Kapitaleinsatz.
- Im Gegensatz zu Optionsscheinen können Turbo-Zertifikate aber schon vor Laufzeitende wertlos verfallen.
Beispiel :
- Steht der Dax gei 5.000 Punkten, würde ein normales Zertifikat auf das Kursbarometer bei einem Bezugsverhältnis von 1 : 100 eigentlich 50,- Euro kosten.
- Ein Turbo-Zertifikat ist allerdings mit einem Wertpapierkredit ausgestattet, der z.B. 45,- Euro betragen kann.
- Anleger zahlen daher nur 5,- Euro für das Papier - hinzukommen noch 3,63 Euro Aufgeld.
- Die 3,63 Euro sind die Finanzierungskosten für den Kredit bis zum Ende der Laufzeit (von denen die erwarteten Dividenden abgezogen wurden.
- Der Preis des Zertifikats liegt also bei 8,63 Euro (anstatt der 50,- Euro).
- Steigt der Dax um 300 Punkte (6%) auf 5.300 Punkte, steigt auch das Zertifikat um 3,- Euro (300 : 100).
- Das Zertifikat kostet nunmehr 11,63 Euro.
- Durch die Hebelwirkung hat der Anleger aber 34% statt nur 6% verdient.
- Bei fallenden Kursen wirkt sich der gleiche Mechanismus allerdings auch in die andere Richtung aus.
- Im Zeitverlauf verlieren die Turbos darüber hinaus jeden Tag ein wenig an Aufgeld - weil der Kredit an Wert verliert.
- Optionsgeschäfte
beinhalten ein Wahlrecht, ob man das Geschäft
ausführen möchte oder nicht.
- Swaps
sind Tauschvereinbarungen.
Vertragspartner tauschen zwei Vermögensgegenstände
zu einem bestimmten Zeitpunkt aus (beispielsweise
festverzinsliche gegen variabel verzinsliche Wertpapiere).
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Forward
Rate Agreement
Ein Forward Rate Agreement (Abkürzung: FRA)
ist ein Derivat - ein außerbörsliches Zinstemingeschäft.
Es ermöglicht einen Zinssatz für einen in der
Zukunft liegenden Zeitraum zu sichern. Also eine Absicherung
von Zinsrisiken. Die beiden beteiligten Parteien legen
für eine bestimmte Periode einen Zinssatz fest und
ermitteln die Differenz zwischen dem festgelegten und
dem aktuellen Zinssatz. Die so ermittelte Abweichung schlägt
sich in einer Ausgleichszahlung nieder.
Der Käufer eines Forward Rate Agreements sichert
sich einen Zinssatz für eine Geldaufnahme. Dadurch
sichert er sich gegen steigende Zinsen ab - und verzichtet
im Gegenzug dafür auf die Einsparungen bei eventuell
fallenden Zinsen.
Der Verkäufer handelt dementsprechend spiegelbildlich.
OTC-Derivate
Derivate kann man noch danach unterteilen, ob
sie an Terminbörsen oder außerbörslich
(nämlich over the counter)
gehandelt werden. Der Vorteil von OTC-Geschäften
liegt in der individuellen Vertragsgestaltung entsprechend
den Absicherungs- und Profitbedürfnissen der Händler.
Das nominale (in Geldwert) gemessene Handelsvolumen von
OTC-Derivaten überwiegt bei weitem das von Standard-Derivaten.
Es fehlt bei diesen Geschäften jedoch die Börsenaufsicht
und die Clearingstelle als Bonitätsprüfer und
Marginkontoverwalter. Wichtige außerbörsliche
Derivate sind neben den klassischen Termingeschäften
(Optionen, Forwards), die sogenannten Swaps und Forward
Rate Agreements.
Wie wettet man
auf Wetten ?
01. Es ist Februar: Getreidebauer Uli muss im Herbst
die Rechnung für eine neue Scheune bezahlen. Wenn
der Weizenpreis stabil bleibt, ist das kein Problem. Das
Risiko, wegen möglicherweise fallender Preise nach
der Ernte seine Scheune nicht bezahlen zu können,
will er aber nicht eingehen.
02. Bäckerin Heidi wiederum
hat das Gerücht gehört, bis zur Ernte könnten
die Weizenpreise massiv ansteigen.
03. Heidi und Uli schließen
nun einen Vertrag, den man auch als Wette (oder Versicherung)
ansehen kann: Die Bäckerin verpflichtet sich, dem
Bauern in 5 Monaten, wenn die Ernte eingefahren wird,
20.000,- Euro für 10 Tonnen Weizen zu bezahlen. Steigt
in der Zwischenzeit der Weizenpreis, dann macht Heidi
ein gutes Geschäft. Sinkt er aber, ist das schlecht
für Heidi. Uli aber erhält im Herbst trotzdem
genug Geld, um die Scheune zu bezahlen.
04. Vom Gerücht der
steigenden Weizenpreise hat nicht nur Heidi gehört.
Wertpapierhändler Adolf verfügt über geheime
Informationen, die ihn kaum an steigenden Weizenpreisen
zweifeln lassen. Er geht deshalb auf Heidi zu und bietet
ihr 1.000,- Euro wenn sie ihm ihre Abmachung mit Uli überträgt.
Heidi willigt ein. Sie hat soeben 1.000,- Euro mit dem
Verkauf eines Derivates verdient.
05. Kurz vor der Ernte im
August gibt es Unwetter in China. Der Weltmarktpreis für
Weizen steigt um 25%. Für 10 Tonnen des Getreides
zahlt man nun 25.000,- Euro. Adolf bekommt nach der Ernte
von Uli also Weizen im Wert von 25.000,- Euro zum abgemachten
Preis von 20.000,- Euro. Adolf hat somit mit nur 1.000,-
Euro Investition einen Gewinn von 4.000,- Euro erzielt.
Hätte er im Februar 1.000,- Euro direkt in Weizen
investiert, so hätte er bei einem Preisanstieg von
25% lediglich 250,- Euro verdient.
06. Ein Derivat ist nichts
anderes als eine Wette auf die Zukunft. Ein Derivat ermöglicht
aber auch, sich gegen eine unvorhergesehene negative Entwicklung
zu schützen - wie das Uli aus Angst vor sinkenden
Weizenpreisen getan hat.
Quelle: WOZ
Gesamtüberblick
/ Zusammenfassung
Derivate werden auch Finanzinstrumente,
Finanztermingeschäfte
oder Finanzderivate genannt
und beziehen sich auf Handelsgüter
(Rohstoffe, Lebensmittel ...), Vermögensgegenstände
(Aktien, Anleihen ...) oder Referenzgrößen
(Zinssätze, Indices ...).
Die Finanzderivate kann man in 4 Arten aufteilen:
- Zinsbezogene Geschäfte
(Zinsderivate)
- Währungsbezogene
Geschäfte
- Aktien-/Indexbezogene
Geschäfte
- Sonstige Geschäfte
In der nachfogenden Tabelle sieht
man die Aufgliederung im Detail:
Zinsbezogene Geschäfte
|
Währungsbezogene
Geschäfte |
Aktien-/Indexbezogene
Geschäfte |
Sonstige Geschäfte |
Forward Rate Agreement |
Devisentermingeschäfte |
Aktientermingeschäfte |
Edelmetall-Termingeschäfte |
Zinsswaps |
Devisenfutures |
Aktienfutures |
Credit Default Swaps |
Zinsoptionen |
Devisenoptionen |
Indexfutures |
Credit Default Options |
Swapoptionen |
Cross Currency Swaps |
Aktienoptionen |
Wetterderivate |
Zinsfutures |
|
Indexoptionen |
|
Zinscap |
|
Aktienswaps |
|
Zinsfloor |
|
Indexswaps |
|
Derivate werden an Derivatebörsen oder OTC (Over
the Counter) gehandelt. Der OTC-Handel findet direkt
zwischen den Vertragspartnern statt. Die wichtigsten
Derivatbörsen sind:
- Eurex
(deutsch/schweizerische Börse; Fusion der Soffex
und der DTB)
- Liffe
(brittische Börse)
- CME
(amerikanische Börse)
- CBOT
(amerikanische Börse)
- Euronext
(europäische Börsenbetreibergesellschaft)

Exchange Traded Derivatives
(ETDs) sind börsengehandelte
Derivate.
Börsengehandelte Derivate sind: Futures + Optionen
(siehe Tabelle oben).
OTC gehandelte Derivate sind: Forward Kontrakte, Swaps,
Optionen
Was
ist der Unterschied zwischen einem Kassa- und einem
Termingeschäft (Derivat) ?
Kassageschäft = Bei einem Kassageschäft
handelt es sich um einen Kaufvertrag, der im Normalfall
umgehend erfüllt wird. Der Käufer bezahlt
und der Verkäufer liefert die Ware (Zug-um-Zug).
Termingeschäft = Bei dieser Art Geschäft,
liegt eine deutlich längere Zeitspanne zwischen
dem Abschluss und der Erfüllung des Geschäftes.
Also, wenn ein Käufer mit seiner Bank vereinbart,
dass er in 3 Monaten eine bestimmte Anzahl von Aktien
zu einem zum heutigen Zeitpunkt festgelegten Kurs kaufen
will, handelt es sich um ein Termingeschäft. Die
Vertragsbedingungen werden heute ausgehandelt - geliefert
und bezahlt wird aber erst zu dem vereinbarten Termin
in der Zunkunft.
Worin liegt der Anreiz zum
Handel mit Derivate-Produkten ?
Er liegt darin, mit relativ geringem Geldeinsatz an hohen
Gewinnchancen zu partizipieren - aber auch zur Absicherung
gegen Kursschwankungen bei Wertpapieren, Wechselkursschwankungen
von Währungen oder von Preissprüngen bei Handelsgütern.
Bei den Termingeschäften muss man noch die Unterscheidung
zwischen bedingte Termingeschäfte
und unbedingte Termingeschäfte
treffen.
Bedingte Termingeschäfte: Dem Käufer
wird ein Wahlrecht eingeräumt, erst in der Zunkunft
entscheiden zu müssen, ob er das zugrunde liegende
Geschäft tätsächlich durchführen möchte.
Zu dieser Art von Geschäften gehört das Optionen-Termingeschäft.
Unbedingte Termingeschäfte: Hier müssen
sowohl der Käufer als auch der Verkäufer auf
jeden Fall das Geschäft erfüllen. Beide Parteien
sind verpflichtet, bei Verfall (Erfüllung zum Termin)
den Basiswert zu erwerben bzw. zu veräußern.
Zu dieser Art von Geschäften gehören Futures,
Swaps und Forwards.
Seitenanfang
OTC-Nachhandelstransparenz
Seit der Umsetzung der MiFID-Richtlinie müssen
Börsen, MTFs
(= "Multilateral Trading Facility"
- multilaterales Handelssystem) und systematische
Internalisierer (= ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen,
das regelmäßig und in organisierter und systematischer
Weise Handel für eigene Rechnung durch Ausführung
von Kundenaufträgen treibt) im Rahmen der
Nachhandelstransparenz den Umfang, den Kurs und den Zeitpunkt
der mit börsenzugelassenen Aktien (und aktienvertretenden
Zertifikaten, sofern sie an einem geregelten Markt zugelassen
sind) getätigten außerbörslichen (OTC-)
Geschäfte unverzüglich auf Echtzeitbasis (innerhalb
von 3 Minuten) veröffentlichen (§§ 31 BörsG,
31g III WpHG).
Dieser Pflicht müssen auch Wertpapierdienstleistungsunternehmen
bei Finanzkommissionsgeschäften, Eigenhandel, Abschluss-
und Anlagevermittlung nachkommen.
Derivate Meldungen (EMIR) - siehe dazu ergänzend 
Gegenparteien und Zentrale Gegenparteien (CCPs)
müssen Abschlüsse, Änderungen und Beendigungen
von Derivatekontrakten melden - und zwar sowohl von OTC-
als auch von börslich gehandelten Derivatekontrakten.
Die Meldung hat an ein Transaktionsregister zu erfolgen,
welches von der ESMA (Europäische Wertpapier- und
Marktaufsicht / European Securities and Market Authority)
anerkannt wurde. Die Einzelheiten sind spätestens
an dem Arbeitstag zu melden, der auf den Abschluss, die
Änderung oder Beendigung eines Kontraktes folgt.
Meldepflichtige können die Meldung selbst abgeben
oder dies an ihren Kontrahenten oder einen Dritten delegieren.
Einzelpersonen sind von der Meldepflicht ausgenommen.
Beide Gegenparteien eines Geschäftes sind zur Meldung
an das Transaktionsregister verpflichtet.
Meldepflichtige Geschäfte
- Alle Derivatekontrakte (dabei
spielt es keine Rolle, ob Transaktionen der Clearingpflicht
unterliegen oder nicht):
- OTC-Derivate
(*)
- börslich gehandelte Derivate
(*) = die Meldung von OTC-Derivaten ist für
die nachfolgenden 5 Assetklassen notwendig:
1 Kredit-Derivate
2 Zins-Derivate
3 FX-Derivate
4 Rohstoff-Derivate
5 Aktien-Derivate
- es müssen alle abgeschlossenen
Transaktionen, jegliche Änderungen (auch Clearing)
oder Beendigungen gemeldet werden.
- die Meldung muss spätestens
an dem Bankarbeitstag erfolgen, der dem Geschäftsabschluss,
der Änderung oder Beendigung folgt.
- Ausnahmen für die Meldepflicht:
- Zertifikate
- Optionsscheine (insofern es sich bei diesen um Schuldverschreibungen handelt)
Melde-Gegenstand
zu melden sind:
- die Identität der Parteien des
Derivatekontrakts und - falls mit diesen nicht identisch
- der Träger der daraus erwachsenden Rechte und
Pflichten.
- die wesentlichen Merkmale der Derivatekontrakte
(Art, Fälligkeit, Nominalwert, Preis, Datum der
Abwicklung).
- Finanzielle und Nicht Finanzielle
Gegenparteien oberhalb der Clearingschwelle müssen
zusätzlich folgendes melden:
- täglich den Marktwert des Derivats
- den Wert der gestellten Sicherheiten
Produktklasse |
Schwellenwert
(Bruttonennwert) in € |
Kreditderivate |
1 Milliarde |
Aktienderivate |
1 Milliarde |
Zinsderivate |
3 Milliarden |
Devisenderivate |
3 Milliarden |
Warenderivate |
3 Milliarden |
Alle anderen Derivate |
3 Milliarden |
- für die
Meldungen gilt eine Aufbewahrungspflicht von mindestens
5 Jahren (ab Beendigung des Kontrakts).
Meldewege
Grundsätzlich hat eine Gegenpartei die Möglichkeit,
die Meldung zu delegieren. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass die meldepflichtige Partei stets für die vollständige
und korrekte Meldung verantwortlich ist.
Für Finanzielle Gegenparteien existieren die
folgenden Umsetzungsmöglichkeiten:
1.
Eigenständige Meldung |
Vorteile |
Nachteile |
- Erhalt
der Flexibilität |
- Hoher
Implementierungsaufwand
- Evtl. zusätzliche SW-Lizenzkosten
- Personalaufwand für den Produktionsbetrie |
2.
Delegation |
Vorteile |
Nachteile |
- Meldung
durch Drittanbieter (CPP, Gegenpartei)
- Kosten-/Ressourcenschonend |
- Evtl.
können nicht alle betroffenen Märkte und
Assetklassen abgedeckt werden.
- Einschränkung auf Gegenparteien, mit denen ein
Vertrag zur Delegation der Meldungen geschlossen
wurde. |
3.
Eigenständige Meldung + Meldeservice für
Dritte |
Vorteile |
Nachteile |
- Ertragspotenzial
- Festigung der Kundenbeziehung
- Festigung der Stellung als Keyplayer
- Steigerung der eigenen Attraktivität als Gegenpartei |
- Zeitnahe
Lösung erforderlich, um Umsetzung und Tests
mit Kunden zu ermöglichen.
- Strikte SLAs, die eingehalten werden müssen. |
Folgende
Transaktionsregister gibt es
Insgesamt gibt es 6 Transaktionsregister:
Register |
Gesellschaft |
Land |
DTCC |
DTC
Group |
Großbritannien |
Regis-TR |
Clearstream/Iberclear |
Luxenburg |
Unavista |
London
Stock Exchange |
Großbritannien |
KPDW |
CSD/CPP |
Polen |
ICE
Trade Vault Europe |
International
Exchange |
Großbritannien |
CME
Trade Repository |
CME
Group |
Großbritannien |
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Meldepflichtige Marktteilnehmer
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Optionen
Optionen gehören zu der Gruppe Derivate,
die beispielsweise auf einem Wertpapier (Aktie) als Undelying
oder wie man auch sagt als Basiswert aufbauen.
Sie bilden ein Wahlrecht für den Käufer der
Option ab. Dieses Recht beinhaltet (z.B.) eine Aktie zu
einem bestimmten Kurswert (Basispreis) kaufen (Call) oder
verkaufen (Put) zu können. Es gibt Call- und Put-Optionen.
Dieses Recht ist allerdings nur für eine bestimmte
Zeit (Fälligkeit) gültig. Wenn bis dahin die
Option nicht ausgeübt wurde, verfällt sie.
Der Verkäufer dieser Option muss dieses Recht auf
Erfüllung auf Verlangen des Käufers erfüllen.
Dafür bekommt er vom Käufer zum Zeitpunkt des
Kaufs eine Optionsprämie als Vergütung.
Diese Prämie kann er auch bei Nicht-Erfüllung
(falls der Käufer die Option auf Erfüllung verfallen
läßt) behalten.
Ein Optionskontrakt bezieht sich immer auf 100
Aktien.
Kursstellung
Bei Optionen wird täglich mindestens ein Kurs vom
Market-Maker an der Optionsbörse (wie z.B.
der EUREX) gestellt.
Ein Market-Maker (Marktpfleger/Marktmacher)
ist ein Börsenmakler, der die Marktliquidität
(Handelbarkeit) von Wertpapieren durch kontinuierliches
Stellen von Geld- und Briefkursen sichert. Dadurch werden
temporäre Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage
in weniger liquiden Werten ausgeglichen.
Sicherheit
Optionen werden durch die Optionsbörse besichert. Die
Optionsbörse sichert sich wiederrum durch eine Sicherheitseinlage
(Marge) des Verkäufers ab. Dadurch wird das Ausfallrisiko
deutlich geringer.
Zusammenfassende Schlüsselbegriffe
Optionsinhaber
- Käufer der Option
(= Long)
- er muss beim Kauf
die Optionsprämie zahlen
- er hat das Recht,
aber nicht die Pflicht, die Option auszuüben
- er wird sein Recht
nur ausüben, wenn der Preis des Basiswerts unter
dem Ausübungspreis (Strike Preis) liegt - ansonsten
wird er die Option verfallen lassen.
Optionsverkäufer (Stillhalter)
- Verkäufer der
Option (= Short)
- er bekommt die Optionsprämie
gutgeschrieben
- er ist zur Abnahme
des Basiswerts verpflichtet
Barausgleich
- in der Praxis wird
der Basiswert bei Ausübung der Option nicht notwendigerweise
geliefert. Gegebenenfalls bezahlt der Verkäufer
der Put-Option dem Käufer die Differenz zwischen
dem Ausübungspreis und dem Preis den der Basiswert
zum ausgemachten Zeitpunkt besitzt.
- ob bei Ausübung
ein Barausgleich stattfindet oder ob der Basiswert
geliefert wird, wird beim Vertragsabschluss festgelegt.
Optionsarten
- Calls = Kaufoptionen
- Puts = Verkaufsoptionen
- Long = Sicht des
Käufers
- Short = Sicht des
Verkäufers
Ausübungsarten
- Europäische
Option = die Option kann nur am Fälligkeitsdatum
ausgeübt werden.
- Amerikanische Option
= die Option kann an jedem Handelstag vor Fälligkeit
ausgeübt werden.
- Bermuda Option =
die Option kann zu einem von mehreren zuvor festgelegten
Zeitpunkten ausgeübt werden.
Handlungsmöglichkeiten
1. Call-Optionen (bilden immer ein Paar):
- Long Call = Käufer
- kauft eine Kaufoption
- Short Call = Verkäufer
- verkauft eine Kaufoption
Long Call = das Recht, Aktien
zu einem vereinbarten Preis zu erwerben
Short Call = die Pflicht, Aktien
zu einem vereinbarten Preis zu verkaufen
2. Put-Optionen (bilden immer ein Paar):
- Long Put = Käufer
- kauft eine Verkaufsoption
- Short Put = Verkäufer
- verkauft eine Verkaufsoption
Long Put = das Recht, Aktien zu
einem vereinbarten Preis zu verkaufen
Short Call = die Pflicht, Aktien
zu einem vereinbarten Preis abzunehmen
Beispiele
1. Call-Option:
a) 1 Kontrakt: Call auf
VW
b) Optionskäufer:
hat das Recht zum Kauf von 100 VW-Aktien zum Kurs von
50,- € p./Aktie
c) 1 Optionskontrakt bezieht sich immer
auf 100 Aktien
d) Optionsprämie: 130,- €
e) steht der Kurs der VW-Aktie am Fälligkeitstag
bei 60,- € macht man 10,- € Gewinn p./Aktie
f) macht einen Kursgewinn von 1.000,-
€
g) abzüglich der Optionsprämie
von 130,- € bleiben 870,- € Gewinn
h) steht der Kurs der VW-Aktie am Fälligkeitstag
bei 45,- € würde man die Option verfallen
lassen um einen Verlust zu vermeiden: 500,- € Kursverlust
+ 130,- € = 630,- Verlust
2. Put-Option:
a) 1 Kontrakt: Put auf
VW
b) Optionskäufer:
hat das Recht zum Verkauf von 100 VW-Aktien zum Kurs
von 50,- € p./Aktie
c) 1 Optionskontrakt bezieht sich immer
auf 100 Aktien
d) Optionsprämie: 130,- €
e) steht der Kurs der VW-Aktie am Fälligkeitstag
bei 40,- € macht man 10,- € Gewinn p./Aktie
f) macht einen Kursgewinn von 1.000,-
€
g) abzüglich der Optionsprämie
von 130,- € bleiben 870,- € Gewinn
h) steht der Kurs der VW-Aktie am Fälligkeitstag
bei 55,- € würde man die Option verfallen
lassen um einen Verlust zu vermeiden: 500,- € Kursverlust
+ 130,- € = 630,- Verlust
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Roll-Down
Call / Roll-Up Put
Ein Roll-Down Call (Roll-Up Put) ist eine Erweiterung eines Down-and-out Calls (Up-and-out Puts) und umfasst zwei Barriers, die beide unterhalb (oberhalb) der anfänglichen Spot- und Strike-Preise liegen.
Wenn die nähere Barrier bis zur Fälligkeit der Option nicht durchbrochen wird, dann hat die Option den gleichen Payoff wie eine Vanilla Option mit gleichem Strike-Preis.
Falls die nähere Barrier bis zur Fälligkeit doch durchbrochen wird, verfällt der Roll-Down Call (Roll-Up Put) nicht wertlos, sondern es entsteht ein Standard Down-and-out Call (Up-and-out Put). Dafür wird der Strike-Preis auf die Höhe der soeben durchbrochenen Barrier "heruntergerollt" ("hochgerollt") und die zweite, niedrigere (höhere) Knock-Out Barrier wird aktiviert und komplettiert somit die Option.
Double Barrier Optionen
Eine Double Barrier Option hat zwei Knock-Out Barriers (Knock-In Barriers) jeweils oberhalb und unterhalb des anfänglichen Spot-Preises, wobei es für das Knock-Out Ereignis (Knock-In- Ereignis) ausreichend ist, wenn eine der beiden Barriers durchbrochen wird.
Swaption
Swaptions werden über den OTC-Markt gehandelt
und erteilen dem Optionsinhaber im Austausch für ein Optionspremium
das Recht, in einen Swap-Kontrakt (i.d.R. ein Zinsswap)
einzutreten.
Dieses Recht kann bis zur Fälligkeit (amerikanisch),
nur zur Fälligkeit (europäisch) oder auch zu mehreren
festgelegten Zeitpunkten (Bermuda-Swaption) ausgeübt werden.
Bei einer Receiver-Swaption bezahlt der Optionsinhaber
bei Ausübung einen variablen Zinssatz und erhält im Gegenzug
einen fixen Zinssatz.
Die Payer-Swaption verhält sich
genau anders herum: bei Ausübung bezahlt der Optionsinhaber
einen fixen Zinssatz und erhält dafür einen variablen
Zinssatz.
Binäre Optionen
Binäre Optionen (digitale
Optionen) können extrem kurzlaufende Optionen sein.
Die Laufzeiten betragen wahlweise zwischen 30 Sekunden
und 1 Jahr. Sie können schon mit sehr geringem Kapitaleinsatz
gehandelt werden. Er beginnt in der Regel schon ab einem
Einsatz von 10,- bis 25,- Euro pro Trade. Das Risiko ist
immer auf den gewählten Einsatz beschränkt. Lediglich
eine brokerabhängige Mindestsumme (zwischen 1,- und 25,-
Euro) muss immer gesetzt werden. Viele Broker gewähren
im Verlustfall eine Rückzahlung bis zu 15% des Einsatzes
als Kompensation.
Sie gehören zu der Art der Termingeschäfte
.
Sinn der binären Optionen ist, dass entweder ein vorher definiertes Ereignis eintritt (dann erhält der Käufer der Optionen einen festgelegten Betrag) oder die Optionen verfallen wertlos. Mit anderen Worten, es muss lediglich vorhergesagt werden, ob zum Beispiel der Dax oder der Goldpreis am Ende der definierten Laufzeit höher oder tiefer steht als zum Abgabezeitpunkt der Option.
Es kann also auf fallende oder steigende Kurse spekuliert werden. Wenn ein Anleger der Meinung ist, dass die Preisentwicklung nach oben geht, sollte er sich für eine Call-Option entscheiden. Wenn er der Meinung ist, dass die Preisentwicklung nach unten geht, sollte er sich für eine Put-Option entscheiden.
Die vorab mit dem Broker definierte Rendite bekommt der Anleger am Ende der Laufzeit ausgezahlt, wenn seine Option höher (Call-Option) bzw. tiefer (Put-Option) notiert als zum Einstiegszeitpunkt. Sie liegt in der Regel zwischen 65% und 85% des Einsatzes.
Als Underlyings kommen, wie bei den üblichen Optionsscheinen auch, Aktien, Indizes, Rohstoffe, Fremdwährungen … zum Tragen. Prinzipiell können sie auf sämtliche Vermögenswerte ausgerichtet werden, da man die Basiswerte nicht erwirbt. Man schließt lediglich eine Wette auf deren Preisentwicklung ab.
Optionsscheine
Optionsscheine sind Wertpapiere, die das
Recht (aber nicht die Verpflichtung haben), eine bestimmte
Menge eines zugrunde liegenden Gegenstandes oder Basiswertes
zu einem bestimmten Preis zu kaufen (Call) oder zu verkaufen
(Put).
Es existieren zwei Arten von Optionsscheinen:
- Optionsscheine aus
Optionsanleihen
- Optionsscheine ohne
gleichzeitige Emission einer Optionsanleihe (Naked
Warrants)
Eine Optionsanleihe
ist eine Inhaberschuldverschreibung mit Zusatzrechten.
Es ist ein verzinsliches Wertpapier, das neben dem Forderungsrecht
(Zins- und Rückzahlungsanspruch) in einem Optionsschein
auch ein Bezugsrecht auf Aktien verbrieft.
Die traditionellen Optionsscheine werden in Verbindung
mit der Emission einer Optionsanleihe ausgegeben. Sie
verbriefen jedoch selbstständige Rechte. Der Emittent
des Optionsscheins ist gleichzeitig Emittent des Basiswertes.
Sie werden an einer Börse gehandelt und können
amtlich notiert werden.
Hintergründe: Voraussetzung für die
Ausgabe einer Optionsanleihe ist eine bedingte Kapitalerhöhung.
Optionsanleihen haben in der Regel eine Laufzeit zwischen
10 und 12 Jahren. Bei Ausgabe der Optionsanleihe werden
neben den Zins- und Rückzahlungsmodalitäten
auch die Bedingungen für den Bezug von Aktien festgelegt
- also das Bezugsverhältnis, der Bezugskurs und
die Bezugsfrist. Innerhalb der Bezugsfrist kann dann
eine bestimmte Anzahl von Aktien zum Bezugskurs erworben
werden.
Das Ausüben der Option ist unabhängig von
der Anleihe. Wegen des zusätzlichen Optionsrechts
ist der Normalzins der Optionsanleihe vergleichsweise
niedrig. Für Unternehmen stellen Optionsanleihen
eine günstige Form der Finanzierung dar, da durch
den beigefügten Optionsschein die Zinszahlung gegenüber
einer normalen Anleihe gesenkt werden kann. Bei der
Ausübung der Option wirkt sich die Erfüllung
in Aktien nicht auf die Liquidität des Unternehmens
aus.
Für Anleger verbindet dieses Finanzderivat die
Eigenschaften einer Anleihe mit denen einer Aktie. Bei
steigendem Aktienkurs kann mit dem Optionsschein durch
die Hebelwirkung eine höhere Rendite erzielt werden.
Im Fall sinkender Aktienkurse wird zwar der Optionsschein
im Extremfall wertlos, die Zins- und Rückzahlungen
der Anleihe bleiben jedoch unverändert bestehen.
Aktienoptionsanleihe
Diese Form einer Optionsanleihe beinhaltet das Recht auf den zusätzlichen Bezug von Aktien des Emittenten der Anleihe.
Naked Warrants sind Optionsscheine, die
ohne gleichzeitige Emission einer Optionsanleihe ausgegeben
werden. Sie werden vor allem von Banken und Wertpapierhandelshäusern
emittiert. Inzwischen sind sie die bei weitem gebräuchlichste
Optionsscheinform. Rechtlich handelt es sich hier um
verbriefte Schuldverschreibungen.
Jeder Optionsschein muss folgende wesentliche Merkmale
aufweisen:
-> Call = Kaufoptionsschein - das Recht zu
kaufen
-> Put = Verkaufsoptionsschein - das Recht
zu verkaufen
Basiswert (Underlying)
= Aktie, Index, Währung, Zinsen ...
Basispreis, Ausübungspreis,
Bezugspreis, Strikepreis = jener Preis, zu dem
der Basiswert am Ende der Laufzeit des Optionsscheins
gekauft (Call) oder verkauft (Put) werden kann.
Bezugsverhältnis, Ratio
= Anzahl der Optionsscheine, die zum Bezug eines Basiswerts
benötigt werden.
Laufzeit = Zeitspanne,
bis zum Verfall des Optionsscheins.
Beispiel
eines Optionsscheingeschäftes
Als Beispiel dient ein Optionsschein
auf die frei erfundene Raum AG Aktie, der folgende Ausstattungsmerkmale
aufweist:
- Kauf- und Verkaufsoptionsschein
auf den Basiswert Raum AG Aktie
- Bezugspreis 80,-
Euro
- Bezugsverhältnis
1:1
- Laufzeit 1 Jahr
- Preis des Optionsscheins
12,70 Euro
Aus Sicht des Käufers ergibt sich folgendes
Szenario:
Mit dem Kauf des Optionsscheins erwirbt der Käufer
das Recht (aber nicht die Verpflichtung) gegen einmalige
Bezahlung des Kaufpreises (12,70 Euro) den Basiswert
(Raum AG Aktie) zu einem fixierten Preis (80,- Euro)
in einer bestimmten Menge (1 Aktie) bis zu einem bestimmten
Termin (1 Jahr) zu kaufen (Call) - oder zu verkaufen
(Put).
Aus Sicht des Verkäufers verhält es sich
folgendermaßen:
Mit dem Verkauf des Optionsscheins übernimmt der
Stillhalter (Verkäufer) die Verpflichtung, gegen
den einmaligen Erhalt des für den Optionsschein
zu bezahlenden Preises (Prämie 12,70 Euro) den
Basiswert (Raum AG Aktie) zu einem fixierten Preis (80,-
Euro) in einer bestimmten Menge (1 Aktie) bis zu einem
bestimmten Termin (1 Jahr) zu liefern.
Seitenanfang
Barrier Warrants
Barrier Warrants sind exotische Optionsscheine.
Bei diesen Optionen wird das Optionsrecht erst aktiviert
(oder verfällt), wenn der Kurs des Basiswert eine
vorher festgelegte Grenze (die sogenannte Barriere)
über- oder unterschreitet. Sie können also
bereits vor Ende der Laufzeit verfallen.
Bei dieser Art der Optionsscheine gibt es mehrere
Varianten. Die erste Unterscheidung ist, ob ein Optionsrecht
nach dem Durchbrechen der Barriere entsteht (= Knock-in-
bzw. Drop-in-Warrants)
oder ob ein Optionsrecht nach dem Durchbrennen der Barriere
verfällt (= Knock-out-
bzw. Drop-out-Warrants).
Die zweite Unterscheidung ist, ob die Barriere über
(up) oder unter (down) dem aktuellen Kurs des Basisobjektes
liegt. Also, ob das Basisobjekt steigen oder fallen
muss, um die Entstehung oder den Verfall des Optionsrechts
auszulösen.
Daraus ergeben sich logischerweise 8 verschiedene Varianten
des Barrier Warrants:
- Down-and-in-Call
das Optionsrecht (Kaufrecht) entsteht: das Basisobjekt
muss fallen, damit die unter dem aktuellen Kurs angesiedelte
Barriere durchbrochen und damit das Optionsrecht aktiviert
wird.
- Down-and-out-Call
das Optionsrecht (Kaufrecht) verfällt: das Basisobjekt
darf nicht fallen, damit die unter dem aktuellen Kurs
angesiedelte Barriere nicht durchbrochen und damit
das Optionsrecht nicht deaktiviert wird.
- Up-and-in-Call
das Optionsrecht (Kaufrecht) entsteht: das Basisobjekt
muss steigen, damit die über dem aktuellen Kurs
angesiedelte Barriere durchbrochen und damit das Optionsreicht
aktiviert wird.
- Up-and-out-Call
das Optionsrecht (Kaufrecht) verfällt: das Basisobjekt
darf nicht steigen, damit die über dem aktuellen
Kurs angesiedelte Barriere nicht durchbrochen und
damit das Optionsrecht deaktiviert wird.
- Down-and-in-Put
das Optionsrecht (Verkaufsrecht) entsteht: das Basisobjekt
muss fallen, damit die unter dem aktuellen Kurs angesiedelte
Barriere durchbrochen und damit das Optionsrecht aktiviert
wird.
- Down-and-out-Put
das Optionsrecht (Verkaufsrecht) verfällt: das
Basisobjekt darf nicht fallen, damit die unter dem
aktuellen Kurs angesiedelte Barriere nicht durchbrochen
und damit das Optionsrecht nicht deaktiviert wird.
- Up-and-in-Put
das Optionsrecht (Verkaufsrecht) entsteht: das Basisobjekt
muss steigen, damit die über dem aktuellen Kurs
angesiedelte Barriere durchbrochen und damit das Optionsrecht
aktiviert wird.
- Up-and-out-Put
das Optionsrecht (Verkaufsrecht) verfällt: das
Basisobjekt darf nicht steigen, damit die über
dem aktuellen Kurs angesiedelte Barriere nicht durchbrochen
und damit das Optionsrecht deaktiviert wird.
Barrier Warrants sind wesentlich riskantere Instrumente
als herkömmliche Optionsscheine. Eine heftige, kurzfristige
Kursbewegung des unterliegenden Basiswertes kann zum sofortigen
wertlosen Verfall der Optionsscheine führen. Im entgegengesetzen
Fall kann es möglich sein, dass der Basiswert während
der gesamten Laufzeit das Knock-in-Niveau nicht erreicht
und es erst gar nicht zu einem Optionsrecht kommt. Der
Vorteil dieser Papiere ist, dass der Anleger mit wesentlich
geringerem Kapitaleinsatz prozentual höherre Gewinne
erzielen kann.
Basket Optionsschein
Basket Optionsscheine beziehen sich nicht
auf einen einzigen Basiswert, sondern auf einen Korb (Basket)
verschiedener Wertpapiere. Mit dieser Art eines Optionsscheins
erwirbt der Anleger das Recht einen vorher definierten
Korb an Aktien oder anderen Wertpapieren zu einem bestimmten
Zeitpunkt und zu einem vorher festgelegten Preis (Ausübungspreis)
zu erwerben. Basket Optionsscheine haben den Vorteil,
dass der Anleger nicht von der Entwicklung eines einzelnen
Wertpapieres abhängig ist. Der zu erwerbende Korb
an Wertpapieren ist meistens so gestaltet, dass dort zum
Beispiel nur Aktien eines bestimmten Landes oder einer
Branche berücksichtigt werden.
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Bermuda Optionsschein
Ein Bermuda Optionsschein ist eine Option
mit mehreren Ausübungszeitpunkten. Er gehört
zu den exotischen Optionsscheinen. Wird zu einem Ausübungszeitpunkt
nicht ausgeübt (nicht der Basiswert bezogen), so
verbleibt das Ausübungsrecht für die folgenden
Ausübungszeitpunkte. Wird zu einem Ausübungszeitpunkt
der Basiswert bezogen (also "ausgeübt")
so verfallen die nachfolgenden Ausübungszeitpunkte.
Man kann hier im weitestens Sinne von einer Option auf
eine Option sprechen.
Chooser Optionsschein
Ein Chooser Optionsschein gehört zur
Familie der exotischen Optionsscheine. Bei dieser Art
von Optionsschein kann der Anleger zu einem späteren
Zeitpunkt (jedoch vor dem Fälligkeitsdatum) entscheiden,
welche Option er einlösen will - einen Putt (Verkauf)
oder einen Call (Kauf). Der Inhaber eines Chooser Optionsscheins
rechnet mit volatilen (schwankenden) Kursen, die aufgrund
von äußeren Umständen (z.B. Notenbanentscheidungen)
hervorgerufen werden.
Nach der Entscheidung, welche Option der Anleger einlösen
will, verhält sich der Optionsschein wie ein "Standard-Optionsschein".
Der Optionsschein ist gegenüber den herkömmlichen
Standard-Optionsscheinen deutlich teurer und verliert
täglich an Zeitwert - gewinnt jedoch stark bei steigender
Volatitlität. Deshalb sollte der Anleger beim Erwerb
von zunehmenden Schwankungen oder Trendänderungen
ausgehen.
Cliquet Optionsschein
Der Cliquet Optionsschein gehört zur
Familie der exotischen Optionsscheine. Bei diesem Konstrukt
wird zu festgelegten Zeitpunkten der Basispreis des Optionsscheins
an die aktuelle Marktentwicklung angepasst. Der bereits
erzielte "innere Wert" des Basiswertes wird
dem Inhaber des Optionsscheins gutgeschrieben. Das bedeutet,
der Anleger bekommt diesen inneren Wert gutgeschrieben
und am Ende der Laufzeit ausbezahlt.
Beispiel:
Der ursprüngliche Basispreis des Optionsscheins liegt
bei 90,- Euro. Der Kurs des Basiswerts steigt bis zum
nächsten Stichtag auf 120,- Euro. Diese Steigerung
um 30,- Euro (innere Wert) bekommt der Anleger gutgeschrieben
und am Ende der Laufzeit ausbezahlt.
Fällt der Kurs zum nächsten Stichtag auf 100,- Euro, ist
das der neue Basiskurs. Die vorher erzielten 30,- Euro
Gewinn, bleiben davon unberührt.
Steigt der Kurs des Basiswerts zum folgenden Stichtag
auf 140,- Euro, wird dieser Kurs als neuer Basiswert festgelegt.
Der Anleger bekommt den inneren Wert von 40,- Euro gutgeschrieben.
Der bisher gültige Auszahlungsbetrag von 30,- Euro
verliert seine Gültigkeit und wird durch den neuen
Betrag von 40,- Euro ersetzt. Dieser Tausch findet jedoch
nur statt, wenn der neue Auszahlungsbetrag größer
ist als der alte Betrag. Wäre er in diesem Beispiel
geringer als 30,- Euro, würden die 30,- Euro als
Bestand bleiben.
Der Cliquet Optionsschein schützt den Anleger durch
das Festschreiben des an den jeweiligen Stichtagen ermittelten
Auszahlungsbetrages vor Kursverlusten.
Commodity Warrant
Ein Commodity Warrant ist ein Warenoptionsschein.
Er berechtigt zum Kauf oder Verkauf einer festgelegten
Menge einer Ware (z.B. Platin, Gold, Silber, Weizen, Öl
...). Der Warenoptionsschein hat als Basisinstrument eine
bestimmte Ware. Er verbrieft das Recht zum Kauf oder Verkauf
dieser in den Optionsbedingungen festgelegten Menge an
Waren.
Mit Kaufoptionsscheinen kann dabei auf steigende und mit
Verkaufsoptionsscheinen auf fallende Warenpreise spekuliert
werden. Anleger müssen sich mit den, je nach Basiswert
unterschiedlichen, Einflüssen auf die Preisgestaltung
des Basiswerts beschäftigen. Bei landwirtschaftlichen
Produkten spielen klimabezogene Einflüsse eine sehr
große Rolle. Bei Öl beziehen sich die Einflüsse
mehr auf die Lagerbestände und Förderquoten.
Edelmetalle werden wesentlich von Spekulationen und vom
Bedarf (Schmuckindustrie ...) beeinflusst.
Wie bei allen Optionsscheinarten ist auch bei dieser Variante
bei Verfall des Optionsscheins maximal nur der Verlust
des eingesetzten Kapitals möglich.
Contingent
Optionsschein
Der Contingent Optionsschein wird auch
Pay Later Optionsschein
genannt. Er gehört zu den exotischen Optionsscheinen.
Bei ihm wird die Optionsprämie erst am Ende der Laufzeit
fällig, falls der Optionsschein einen inneren Wert
besitzt. Die Prämie muss demnach also nur bezahlt
werden, wenn der Optionsschein einen inneren Wert besitzt
- ansonsten nicht.
Der Anleger muss die Prämie jedoch auch dann zahlen,
wenn der innere Wert des Optionsscheins geringer sein
sollte als die Prämie. In diesem Fall würde
er einen Verlust realisieren. Die Strategie des Anlegers
liegt darin, dass der Basiswert eine von ihm erwartete
Entwicklung nimmt und dadurch ein innerer Wert des Optionsscheins
geschaffen wird. Die Optionsprämie ist bei den Contingent
Optionsscheinen größer als bei den Standard-Optionsscheinen.
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Korridor
Optionsschein
Der Korridor Optionsschein wird auch
Hamster Optionsschein oder
Range Warrant genannt. Er gehört
zu den exotischen Optionsscheinen. Bei diesem Optionsschein
wird eine feste Spanne (eine Kursunter- und Kursobergrenze
- also ein "Korridor") vorgegeben, in der sich
der Basiswert bewegen soll. Wird diese vorgegebene Bandbreite
erreicht, wird dem Anleger für diese Tage ein fester
Betrag gutgeschrieben. Bei Kursen außerhalb der
Spanne kann dieser Optionsschein nicht an Gewinnen partizipieren.
Diese Art von Optionsschein eröffnen dem Anleger
die Möglichkeit, von seitwärtsgerichteten Kursen
zu profitieren.
Die Korridor Optionsscheine lassen sich in zwei Arten aufteilen:
- die "ansammelnde Optionsscheine" und
- die "Optionsscheine mit fester Rückzahlung"
Die ansammelnden Korridor Optionsscheine müssen ihren
Wert erst über die gesamte Laufzeit hin aufbauen
- bei den Optionsscheinen mit fester Rückzahlung
steht die Höhe des potentiellen Rückzahlungsbetrages
bereits von vornherein fest.
Spead Warrant
Der Spread Warrant gehört aufgrund
seiner Art des Underlyings zur Gattung der exotischen
Optionsscheine. Sie beziehen sich nicht auf ein einzelnes
Underlying, sondern stets auf zwei Basiswerte. Als Strike
(= Höhe des Basispreis - in der Regel der Preis,
der von Beginn an festgelegt wird, zu dem der Käufer
eines Optionsscheins den Basiswert kaufen oder verkaufen
kann) dient daher auch nicht ein bestimmter
Preis, sondern der Spread (die Preisdifferenz) zweier
verschiedener Basiswert-Preise. Zum Beispiel kann sich
der Spread auf die Kursdifferenz zweier verschiedener
Aktien (oder Indexwerte) beziehen, so dass der Inhaber
des Optionsscheins von einer Ausweitung (bei einem Call)
oder von einer Angleichung (bei einem Put) des Kursabstands
profitieren kann.
Beispiel:
Ein Spread Warrant, der sich auf zwei Indexerte bezieht:
- DAX = Deutscher Börsenindex
- CAC = Französischer Börsenindex
Als Basiskurs sind 300 Indexpunkte festgeschrieben. Liegt
der DAX am Fälligkeitstag mehr als 300 Punkte über
dem CAC, so hat der Optionsschein-Inhaber Anspruch auf
eine Ausgleichszahlung. Diese Ausgleichszahlung entspricht
der Differenz zwischen der am Laufzeitende festgestellten
Preisdifferenz und dem Basispreis - z.B. 5,- Euro pro
Indexpunkt. Liegt der Spread unter 300 Punkten, verfällt
die Option wertlos.
Quanto
Warrant
Der Quanto Warrant wird auch Quantity-Adjusting-Option
genannt. Das sind Warrants, bei denen sowohl das Währungsrisiko
als auch die Währungschance ausgeschaltet sind -
kommt zum Tragen, wenn der Basiswert in einer anderen
Währung als der Warrant notiert. Dazu wird zu Beginn
der Laufzeit des Optionsscheins der Devisenkurs fixiert.
Es wird ein fixer Wechselkurs der eigenen zur fremden
Währung festgelegt, so dass ein Kursverfall der fremden
Währung den Warrant-Inhaber nicht berührt.
Der Warrantpreis ist in der Regel höher als der Preis
von klassischen Warrants ohne Währungsabsicherung.
Covered Warrant
Covered Warrants sind gedeckte Optionsscheine.
Die herausgebende Bank (der Emittent) besitzt eine entsprechende
Menge des zugrundeliegenden Basiswertes - beispielsweise
eine Anzahl von Aktien der Gesellschaft. Sie verkauft
damit ein Optionsrecht auf ihren eigenen Aktienbestand.
Diese Aktien liegen in einem Sperrdepot des Emittenten,
so dass sich die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien
der Gesellschaft nicht erhöht - im Gegensatz zu den
klassischen Optionsscheinen.
Bei einigen Arten von Covered Warrants behält sich
der Emittent das Recht vor, statt der Lieferung der zugrundeliegenden
Aktien einen Barausgleich durchzuführen.
Dart Optionsschein
In den Optionsschein-Bedingungen ist bei
dieser Optionsscheinart festgelegt, dass der Inhaber des
Optionsscheins Geld für jeden Tag bekommt, bei dem
der Kurs des Basiswerts (Underlying) zwischen bestimmten
Kursspannen (Ranges) notiert. Für jede dieser Kurspannen
wird ein unterschiedlicher Auszahlungsbetrag festgelegt
(z.B. 10 Euro-Cent für die erste Range, 15 Euro-Cent
für die zweite Range, 20 Euro-Cent für die dritte
Range ...). Der Dart Optionsschein gehört zur Art
der exotischen Optionsscheine.
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Stay-Low-Optionsscheine
Bei diesen Optionsscheinen geht es darum,
dass eine bestimmte Kursmarke nicht erreicht oder überschritten
wird. Wird diese definierte Kursmarke nicht erreicht,
bekommt der Anleger eine hohe Rendite. Andernfalls verfällt
sein Einsatz komplett.
Basiswerte für die Stay-Low-Optionsscheine können
Aktien oder Indices sein. Die wichtigsten Kennzahlen sind
die Laufzeit und die Knock-Out-Schwelle ("Barriere").
Reißt der Basiswert während der gesamten Laufzeit
der Wette (also zu keinem Zeitpunkt) die Barriere, erhält
der Anleger 10 Euro pro Optionsschein ausgezahlt.
Steigt jedoch der Basiswert stärker als erwartet
und reißt die Barriere, ist der Kapitaleinsatz des
Anlegers verloren.
Beispiel:
Papier |
Stay-Low-Optionsschein "bezogen
auf den Dax" |
Laufzeit |
bis 30.06.2016 |
Knock-Out-Schwelle |
13.500 Punkte |
Wenn der Dax bis zum 30.06.2016 die Knock-Out-Schwelle
von 13.500 Punkten nicht erreicht, bekommt
der Anleger 10,- € pro Optionsschein ausgezahlt.
Wenn der Dax bis zum 30.06.2016 die Knock-Out-Schwelle
erreicht, verfällt der Kapitaleinsatz
des Anlegers komplett.
Wandelanleihe
Eine Wandelanleihe
(Wandelschuldverschreibung,
Wandelobligation, Convertible
Bond) ist ein ausgegebenes und in der Regel mit
einem Normalzins ausgestattetes verzinsliches Wertpapier,
das dem Inhaber das Recht einräumt, es während
einer Wandlungsfrist zu einem vorher festgelegten Verhältnis
in Aktien einzutauschen.
Der Nominalzins einer Wandelanleihe liegt meist unter
dem jeweiligen Zins des Kapitalmarkts. Die Emission
setzt einen Hauptversammlungsbeschluss mit einer Dreiviertelmehrheit
voraus. Den Aktionären steht ein gesetzliches Bezugsrecht
zu.
Zum Ausgleich des Kursunterschiedes zur Aktie der Gesellschaft
wird ein Wandlungs- bzw. Umtauschverhältnis festgelegt.
Nicht gewandelte Schuldverschreibungen werden am Ende
der Laufzeit getilgt, es sei denn, in den Wandlungsbedingungen
ist eine Wandlungspflicht festgelegt. Solche Wandelanleihen
werden am Ende der Laufzeit pflichtgewandelt.
Vorteile
- Kombination von festem
Ertrag bis zum Umtausch - danach Dividendenzahlungen
- ein steigender Aktienkurs
führt auch zu einem entsprechenden Kursanstieg
der Wandelanleihe
- Kursverluste sind
im Allgemeinen durch den Rückzahlungsanspruch
zum Nennwert abgesichert - so lange sich der Emittent
keine Pflichtwandlung vorbehalten hat
- möglicher Umtauschgewinn
durch entsprechend hohen Kurswert der Aktien zum Umtauschzeitpunkt
Nachteile
- niedrigere Zinsen
als bei normalen Obligationen
- bei Wandelanleihen
mit Wandlungspflicht kann es, durch gefallene Kurse
der Aktie und der daraus resultierenden Differenz
zwischen Kurs und rechnerischem Nennbetrag bei Ausgabe
der Teilschuldverschreibung, zu erheblichen Verlusten
auf Seiten des Anlegers kommen
- führt die Aktiengesellschaft
vor der Wandlung eine Kapitalerhöhung durch,
kann es für den Inhaber der Wandelanleihe zu
starker Kapitalverwässerung kommen, wenn keine
Verwässerungsschutzklauseln in den Anleihebedingungen
vereinbart sind
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Aktienanleihe
(im englischsprachigen: Equity Linke
Notes [ELN].
Bei einer Aktienanleihe (Reverse
Convertible Bond) handelt es sich um ein Strukturiertes
Finanzprodukt. Das wichtigste Ausstattungsmerkmal ist,
dass der Emittent am Ende der Laufzit das Recht hat, entweder
den Nominalbetrag zu 100% zurückzuzahlen oder eine
bestimmte Anzahl an vorher festgelegten Aktien zu liefern.
Ob der Emittent Aktien zurückzahlt hängt vom
Kurs des zugrunde liegenden Wertpapiers kurz vor dem Ende
der Laufzeit ab. Sofern dieser unter dem vorher festgelegten
Basispreis liegt, wird der Emittent die Aktien liefern
- im umgekehrten Fall erfolgt die Auszahlung des Nominalbetrages.
Zusätzlich werden während der Laufzeit der Aktienanleihe
eine oder mehrere Zinszahlungen getätigt. Diese Zinszahlungen
sind in der Regel deutlich höher als bei einer herkömmlichen
Rente.
Beispiel eines
Aktienanleihegeschäfts:
Kunde Meierbär erwirbt für 10.000,-
Euro von einem Kreditinstitut eine Aktienanleihe mit der
Aktie VW als Basiswert. Als regelmäßige Zinszahlung
wird ein Kupon von 10% (jährlich) vereinbart. Am
Ende der Laufzeit soll entweder der Nominalbetrag zu 100%
zurückgezahlt oder 110 VW-Aktien geliefert werden.
Die Aktienlieferung scheidet am Stichtag aus, sofern die
VW-Aktie einen Kurs von über 90,91 Euro besitzt (10.000,-
Euro geteilt durch die vorher definierten Aktien von 110).
Indexanleihe
Bei einer Indexanleihe
handelt es sich um ein Strukturiertes Finanzprodukt. Es
ist eine Anleihe, bei der die Konditionen (Zinszahlung,
Tilgung) an einen Index (Aktienindex, Rentenindex, Inflationsraten,
Goldpreise ...) ausgerichtet sind.
Indexanleihen orientieren sich an genau festgelegte Größen,
deren Tilgung und/oder Zinssatz sich zum Fälligkeitstermin
an genau benannten Daten orientieren - Preissteigerungsraten,
Ölpreise, Indizes ... . Eine Indexanleihe wird häufig
in zwei Teilanleihen emittiert. Für die Optimisten
eine Bullen-Tranche, für die Pessimisten eine Bär-Tranche.
Die Emission von Indexanleihen ist bislang in Deutschland
kaum möglich, da hierfür eine besondere Genehmigung
der Bundesbank erforderlich ist, die nur in Ausnahmefällen
erteilt wird.
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Börsenmantel/Firmenmantel
Als Börsenmantel bezeichnet man ein Unternehmen, dass durch Betriebseinstellung (oder Insolvenz) kein opratives Geschäft mehr betreibt aber noch an der Börse gelistet ist. Durch diesen Umstand wird dieses Unternehmen interessant
für eine Firma, die eine eigene Börsenzulassung anstrebt aber den enormen Zeitaufwand, für die eigene Börsenzulassung und die hohen Kosten (Anwalt, Bank, Börse) umgehen möchte. Für sie ist es somit einfacher, kostengünstiger und
schneller den Börsenmantel einer leeren Aktiengesellschaft zu kaufen und über diesen Umweg die Börsennotierung zu erlangen.
Spac
Special
Purpose
Aquisition
Company
Ein Aquisitionszweckunternehmen, eine leere Firma ohne jegliches operatives Geschäft (eine sogenannte
Mantelgesellschaft), die im Vorfeld Kapital über einen Börsengang aquiriert, um dieses Kapital in einem weiteren Schritt in
die Übernahme eines Unternehmens zu investieren, das nicht börsennotiert ist. Durch die Verschmelzung des Spac mit dem nicht börsennotierten Unternehmen wird dieses Unternehmen an die Börse gebracht.
In der Regel hat der Spac 24 Monate Zeit, um ein geeignetes Übernahmeunternehmen ausfindig zu machen, miteinander zu verschmelzen und an die Börse zu bringen. Sollte das in diesem Zeitrahmen nicht gelingen, löst sich der Spac auf
und die Anleger erhalten eine Rückvergügung zum Ausgabepreis. Das eingesammelte Kapital liegt während dieses Zeitrahmens auf einem verzinsten Treuhandkonto.
Geldmarktpapiere
Geldmarktpapiere
sind spezielle Wertpapiere. In der Regel abgezinste Schuldverschreibungen,
die zur Beschaffung kurzfristiger Gelder emittiert werden.
Der Verkaufspreis errechnet sich aus dem Nominalwert abzüglich
der für die Laufzeit anfallenden Zinsen. Hierbei
investiert man üblicherweise in kurzfristige Schuldverschreibungen
mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr.
Hier einige
Beispiele:
Staatspapiere
Darunter versteht man erstklassige, kurzfristige Schuldverschreibungen
eines Mitgliedstaates der Europäischen Union.
Bubills = Unverzinsliche
Schatzanweisungen der Bundesrepublik Deutschland
Laufzeit |
6 Monate |
Ausgabe |
erfolgt ohne
Zinsscheine (als Abzinsungspapiere) |
Rückzahlung |
erfolgt zum
Nennwert (Anlage + Zinsen) |
Cash Bills = Bundeskassenscheine
Laufzeit |
zwischen 7
Tagen+ 1 Jahr (in der Regel 1 Monat) |
Treasury Bills = Commercial
Papers der US-Regierung
Private Geldmarktpapiere
Certificates of Deposits
= Einlagenzertifikate, die von Banken emittiert werden
Laufzeit |
30, 90 und
180 Tage |
Commercial Papers
= Unbesicherte kurzfristige Inhaberschuldverschreibungen
von Industie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen,
deren Ausgabe in Form eines abgezinsten Papiers erfolgt
und bei Fälligkeit der Nennbetrag (Anlage + Zinsen)
zurückgezahlt wird.
Laufzeit |
zwischen 7
Tagen und 2 Jahren |
Stückzinsberechnung
Mit der Übergabe (dem Verkauf) des Wertpapiers
werden alle darin verbrieften Rechte (also auch der
Anspruch, beim nächsten Zinstermin Zinsen für
ein komplettes Laufzeitjahr zu erhalten), auf den neuen
Inhaber des Papiers übertragen. Der Preis hierfür
wird dem Käufer der Anleihe zusätzlich zum
Kurswert in Rechnung (in Form von Stückzinsen)
gestellt.
Nachfolgend ein Beispiel einer Stückzinsberechnung.
In diesem Beispiel erfolgt der Kauf der Anleihe zwischen
zwei Zinsterminen.
Beispiel
einer Stückzinsberechnung:
Kauf
der Anleihe |
07.10.2009 |
zum
Kurs von |
108,50
Euro |
Nennwert |
10.000,00
Euro |
Zinssatz |
6,25% |
Zinszahlung |
18.01.
ganzjährig |
Laufzeit
der Anleihe |
10
Jahre |
Tilgung
der Anleihe |
18.01.
(nach 10 Jahren) zum Nennwert |
01. Kurswert - Berechnung
Kurswert = Nennwert x Kurs = 10.000,- Euro x 108,50% =
10.850,- Euro
02. Stückzinsen- Berechnung
Der Verkäufer hat bis einschließlich 1 Tag
vor Erhalt des Kaufpreises Anspruch auf die bis dahin
angefallenen (anteiligen) Stückzinsen - also für
den Zeitraum vom 18.01. (Zinstermin) bis 08.10. (1 Tag
vor Erhalt des Kaufpreises bei zweitägiger Valuta)
= für 264 Tage.
Januar (18.-31.01.) |
14 Tage |
Februar |
28 " |
März |
31 " |
April |
30 " |
Mai |
31 " |
Juni |
30 " |
Juli |
31 " |
August |
31 " |
September |
30 " |
Oktober (- 08.10.) |
08 " |
Der Zinsanspruch des Käufers beginnt mit der Zahlung
des Kaufpreises. Ihm stehen also Zinsen für den
Zeitraum vom 09.10. (Valuta) bis 17.01. (Folgejahr)
zu = für 101 Tage
03. Stückzinsanspruch- Verkäufer
- für 264 Tage
Stückzinsen
= 10.000,- Euro x 6,25 x 264 / (100 x 365) = 452,05
Euro
04. Wertpapierabrechnungen - der Banken
für den Verkäufer: |
|
|
Kurswert |
|
10.850,00
|
Stückzinsen |
+
|
452,05
|
Ausmachender Betrag |
|
11.302,05
|
Provision |
-
|
54,25
|
Courtage |
-
|
7,50
|
Gutschrift |
|
11.240,30
|
für den Käufer: |
|
|
Kurswert |
|
10.850,00
|
Stückzinsen |
+
|
452,05
|
Ausmachender Betrag |
|
11.302,05
|
Provision |
+
|
54,25
|
Courtage |
+
|
7,50
|
Belastung |
|
11.363,80
|
Ab dem 18.01. des Folgejahres erhält der Käufer
für ein komplettes Jahr 6,5% Zinsen auf den Nennwert
von 10.000,- Euro, also 625,- Euro - abzüglich der
gezahlten Stückzinsen bleibt ihm ein Zinsbetrag von
172,95 Euro (für 101 Tage).
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Zusammenfassung Wertpapier-Typen

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Wertpapierleihe
(WP-Darlehensgeschäfte)
Wertpapierleihe ist
ein Geschäft, bei dem der Verleiher einem Entleiher
ein Wertpapier für eine begrenzte Zeit zur Verfügung
stellt und dafür eine Gebühr bekommt. Juristisch
handelt es sich hierbei um ein Sachdarlehen in Wertpapieren.
Der Entleiher wird dabei zum Eigentümer der Wertpapiere.
Er muss nicht die ursprünglich entliehenen Papiere,
sondern nur solche in gleicher Art und Güte, zurückgeben.
Eventuell entgangene Erträge (Dividenden, Zinsen),
während der Ausleihphase müssen dem Verleiher
erstattet werden.
Verleiher sind im Regelfall große Wertpapier-Händler,
Banken, Fonds oder Großaktionäre. Üblicherweise
verlangt der Verleiher eine Kreditsicherheit in Form von
Geld oder anderen Wertpapieren. Der Verleiher erwirtschaftet
über die Leihgebühr zusätzliche Erträge.
Das Geschäft ist insbesondere bei einer besicherten
Leihe sehr risikoarm. Institutionelle Anleger und Investmentgesellschaften
mit großen Wertpapier-Portfolien können durch
den Verleih ihrer Wertpapiere ihre Rendite verbessern
und ihre Depotkosten senken.
Wertpapierleihen werden genutzt, um den bei Leerverkäufen
entstehenden Lieferverpflichtungen nachzukommen. Bei einem
Weiterverkauf gerade erworbener Wertpapiere können
Leihegeschäfte verwendet werden, um Unterschiede
in der Valuta oder Lieferschwierigkeiten des ursprünglichen
Verkäufers zu überbrücken.
Auch zu Refinanzierungen dienen Wertpapierleihegeschäfte.
Sie ist besonders im Rentenmarkt eine weit verbreitete
Praxis, dank der sich Marktteilnehmer durch den Verkauf
geborgter Titel Liquidität beschaffen können.
Statt die geliehenen Titel im Markt zu verkaufen, können
diese auch für Liquiditätsaufnahmen bei Zentralbanken
im Rahmen von Offenmarktgeschäften eingesetzt werden.
In der Regel haben Leihegeschäfte eine Laufzeit von
1 bis 180 Tagen, seltener bis zu 360 Tagen. Darüberhinaus
können unbefristete Geschäfte abgeschlossen
werden, die nach im Rahmenvertrag festgesetzten Fristen
jederzeit von beiden Vertragspartnern kündbar sind.
Die Leihgebühren sind unterschiedlich und richten
sich jeweils nach den individuellen Vereinbarungen mit
dem Vertragspartner. Während die institutionellen
Verleihsysteme der Clearing-Organisationen fixe Sätze
erheben, deren Höhe abhängig von der Wertpapiergattung
ist, werden die Gebühren bei Banken in der Regel
gemeinsam mit dem Entleiher individuell vereinbart. Sie
entsprechen den aktuellen Angebots- und Nachfragekonditionen
für das jeweilige Wertpapier. Der Gebührensatz
wird in der Regel fest über die gesamte Laufzeit
festgelegt, bei "Bis-auf-weiteres-Geschäften"
kann aufgrund von Marktveränderungen während
der Laufzeit eine Satzanpassung notwendig werden.
Beispiel
eines WP-Leihe-Geschäftes
Die Bank xyz benötigt zur Short-Eindeckung
25.000.000 Millionen Euro nominal der 6% Bundesanleihe
20.06.2016 für eine Laufzeit von 7 Tagen:
Wertpapier |
6% Bundanleihe 20.06.2016
DE0001114459 |
Nennwert |
25.000.000 Euro |
Kurs |
122,80 Euro |
Laufzeit |
18. - 25.01.2012 |
Leihgebühr |
0,20% p.a. |
Marktwert |
30.700.000 Euro |
Stückzinsen 212
Tage |
868.852,45 Euro |
Ausmachender Betrag |
31.568.852,45 |
Leihgebühr |
(31.568.852,45 x 0,20
x 7) / (100 x 360) = 1.227,68 Euro |
|
|
Ertrag
Wertpapier- |
|
Verleiher |
1.227,68 Euro |
Die Entleiher-Bank der Wertpapiere hat dem Verleiher am
31.01.2012 eine Provision in Höhe von 1.227,68 Euro
zu zahlen. Zusätzlich sind am 18.01.2012 Sicherheiten
über 31.568.852,46 zu stellen (sofern diese nicht
gestundet werden).
Arten des WP-Leihe-Geschäftes
Unterscheiden kann man 2 Arten des Leihe-Geschäftes:
- Principal Lending
- Agency Lending
Principal Lending
Bei dieser Art des Leihe-Geschäftes wird das
Geschäft direkt zwischen einer Bank und einem Kunden
getätigt. Sobald ein Principal Lending-Geschäft
abgeschlossen wurde, erhält die Bank schriftlich
eine Geschäftsbestätigung (Einzlabschlussbestätigung).
Vor Abschluss des Geschäftes muss eine Sicherheitsleistung
in ausreichender Höhe vom Entleiher gestellt werden.
Agency Lending
Bei dieser Art des Leihe-Geschäftes wird das
Geschäft nicht direkt zwischen einer Bank und einem
Kunden getätigt, sondern die Bank einen Dritten (einen
Agenten) beauftragt, das Angebot eines Kunden am Leihemarkt
mit der dortigen Nachfrage zusammenzuführen. Das
bedeutet, dass der Kunde das Geschäft nicht mit der
Bank direkt, sondern mit irgendeinem Kontrahenten am Markt
tätigt.
Die Bank erhält vom Kontrahenten/Agenten auf täglicher
Basis ein aktuelles Reporting über die getätigten
Geschäfte. Aus dem Reporting ist ersichtlich, welche
Leihe-Geschäfte neu abgeschlossen oder beendet wurden,
welche Sicherheiten gestellt werden und welche Gattungen
aktuell verliehen wurden.
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Repo
(Rückkaufvereinbarung)
Die Wertpapierleihe ist besonders im Anleihemarkt
eine weit verbreitete Praxis zur Refinanzierung. Dank
dieser Methode beschaffen sich die Teilnehmer dieses Geschäftes
durch den Verkauf geborgter Festverzinslicher Wertpapiere
Liquidität. Anstatt die geborgten Wertpapiere zu
verkaufen, können diese zum Zweck der Liquiditätsaufnahme
bei Zentralbanken im Rahmen von Offenmarktgeschäften
oder im Repomarkt eingesetzt werden.
Rückkaufvereinbarungen sind ein Bestandteil des Geldmarktes
und dienen der Beschaffung von Liquidität im Interbankenhandel,
sowie bei Zentralbanken im Rahmen von Offenmarktgeschäften
(siehe unten).
Ein Repo-Geschäft (eine Rücknahmevereinbarung
-> Sale and Repurchase Agreement)
ist ein kurzfristiges Finanzierungsinstrument. Die Laufzeit
beträgt in der Regel nicht mehr als 1 Jahr - meistens
sogar nur ein paar Tage (oder 1 Nacht -> "Overnight-Repo").
Diese Art von Geschäft stellt für den Verkäufer
eine Finanztransaktion dar, die einen gleichzeitigen Verkauf
und Rückkauf von Wertpapieren kombiniert. Bei dieser
Rückkaufvereinbarung verpflichtet sich der Kreditnehmer
dem Kreditgeber festverzinsliche Wertpapiere gegen Zahlung
einer vereinbarten Geldsumme zu überlassen, und bei
Laufzeitende zurück zu nehmen. Da der Kreditgeber
sich verpflichtet, identische Wertpapiere am Ende der
Vertragslaufzeit zu liefern, handelt es sich hierbei um
ein echtes Wertpapierpensionsgeschäft.
Beispiel
eines Repo-Geschäftes
Kreditnehmer |
verkauft Festverzinsliche
Wertpapiere im Wert von 10.000,- Euro an den Kreditgeber |
Kreditgeber |
zahlt die 10.000,-
Euro an den Kreditnehmer (Kreditvergabe) |
Kreditnehmer |
zahlt die 10.000,-
Euro + Zins (Tilgung + Zinsen) am Ende der Laufzeit
an den Kreditgeber |
Kreditgeber |
verkauft die Festverzinslichen
Wertpapiere im Wert von 10.000,- Euro an den Kreditnehmer |
Der zu Beginn des Vertrages zu zahlende
Preis (Purchase Price) entspricht dem Marktwert (in unserem
Beispiel) der zugrundeliegenden Festverzinslichen Wertpapiere
(also, der aktuelle Wert + der zu diesem Zeitpunkt angefallenen
Stückzinsen) - abzüglich eines Sicherheitsabschlags
(Haircut).
Der Rücknahmepreis (Repurchase Price) errechnet sich
aus dem zu zahlenden Preis zuzüglich vereinbarter
Zinsen (Reposatz, Repo Rate), die von der Qualität
des Wertpapieres abhängig sind. Die Zinsen werden
mit 365 Tagen pro Jahr berechnet.
Im Falle, dass der Wert des Werpapieres sinken sollte,
besteht eine Nachschusspflicht (die sogenannte Margin
Call oder auch Variation Margin).
Um sich im Vorfeld gegen Preisrückgänge des
Wertpapieres zu schützen, wird bei der Zahlung (der
Kreditvergabe) ein Sicherheitsabschlag vorgenommen. Erst
wenn bei der täglichen Neubewertung des Wertpapieres
ein Preisrückgang, der höher ist als der einbehaltene
Sicherheitsabschlag, festgestellt wird, kann der Kreditgeber
einen Margin Call (einen
Nachschuss) verlangen. Der Kreditnehmer wird durch diese
Nachschusspflicht verpflichtet, dem Kreditgeber zusätzliche
Wertpapiere oder einen Barausgleich zu liefern.
Bei Preissteigerungen der Wertpapiere gilt natürlich
der umgekehrte Fall, der Kreditgeber ist dann entsprechend
nachschusspflichtig.
Offenmarktgeschäfte
Die Offenmarktpolitik ist
das wichtigste Instrument der Geldpolitik, mit dem die
Zentralbank die Geldschöpfung beeinflusst. Die Zentralbank
bietet den Geschäftsbanken bestimmte festverzinsliche
Wertpapiere (die sogenannten Offenmarktpapiere) zum Kauf
an oder kauft selbst. Kaufen die Geschäftsbanken
die Wertpapiere, steht ihnen das angelegte Geld nicht
mehr für die Kreditvergabe zur Verfügung. Das
bedeutet, die Geldschöpfung sinkt. Verkaufen die
Geschäftsbanken Wertpapiere, erhalten sie dafür
Geld, das sie wiederum für
die Kreditvergabe verwenden können.
Aus Sicht der Geschäftsbanken entspricht dies einem
Wertpapierpensionsgeschäft:
Wertpapiere werden von den Geschäftsbanken
bei der Zentralbank in Pension gegeben und sie erhalten
dafür im Gegenzug liquide Mittel in Form von Zentralbankgeld.
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SWAP
Unter einem SWAP versteht
man eine Vereinbarung zwischen zwei Vertragspartnern,
in der Zukunft Zahlungsströme auszutauschen. Die
Vereinbarung definiert dabei, wie die Zahlungen berechnet
werden und wann sie fließen.
Wichtige Formen der SWAPs sind die Zins- und Währungsswaps.
Der Sinn dieses Geschäftes besteht darin, Zins- oder
Währungsunterschiede auszunutzen und von ihnen zu
profitieren - also Arbitrage-Gewinne zu machen.
Arbitrage-Geschäfte
= die gezielte Ausnutzung von Preis-, Kurs- und
Zinsdifferenzen von Wertpapieren, Devisen oder Edelmetallen,
die zu einem bestimmten Zeitpunkt an verschiedenen Börsenplätzen
gegeben sind.
Bei einem reinen Zinsswap tauschen zwei Schuldner unterschiedlicher
Bonität Zinszahlungsverpflichtungen. Es ist ein Tausch
von kurzfristigen Zinsen gegen langfristige (oder umgekehrt)
zu vorher festgelegten Terminen. Diese Verpflichtungen
lauten auf dieselbe Währung. Wesentlich hierbei ist,
dass die auf den gleichen Ausgangsbetrag zu leistenden
Zinsen unterschiedlichen Zinsberechnungen (fest vs. variabel)
unterliegen.
Durch den SWAP dürfen keine gegenseitigen Kapitalforderungen
entstehen. Der Sinn eines Swapgeschäftes liegt darin,
einen Bonitätsvorteil gegen entsprechende Honorierung
abzugeben. Die eine Seite erhält für die Weitergabe
ihrer Bonität einen Gegenwert, die andere Seite profitiert
von geringeren Zinszahlungen.
Beispiel
eines Zinsswaps:
Die Meier AG errichtet in England eine neue Fabrik.
Sie hat zur Finanzierung dieses Vorhabens einen Kredit
aufgenommen, dessen Zins alle 3 Monate dem Marktzins angepasst
wird (= Kredit mit einem variablen Zinssatz).
Bislang war dies eine prima Lösung. Die Marktzinsen
waren rückläufig und damit auch der Kreditzins.
Jetzt befürchtet die Meier AG, dass die Marktzinsen
wieder steigen. Im Rahmen eines Zinsswap-Geschäftes
tauschen sie ihre variablen Zinsverpflichtungen gegen
einen Festzins um.
Hier eine Auflistung der am häufigsten verwendeten
SWAPs:
- Asset Swap
- Constant Maturity
Swap
- Credit Default Swap
- Devisenswap
- Equity Swap
- Total (Rate of) Return
Swap
- Währungsswap
-
Zinsswap
Asset Swap
Berührt ein Swapgeschäft die Aktiv-Seite der
Bilanz, bezeichnet man es als Asset Swap. Ist die Passiv-Seite
der Bilanz betroffen, spricht man von einem Liability
Swap.
Constant Maturity Swap
Eine Form des Zinsswaps, bei dem die Zinszahlung eines
Swap-Partners in regelmäßigen Abständen
an einen längerfristigen Referenzzins angepasst wird.
Die Zinszahlung des Kontrahenten orientiert sich in der
Regel an einen kurzfristigen Zinssatz.
Credit Default Swap (CDS)
Hierbei handelt es sich um ein Kreditderivat, das es erlaubt,
Ausfallrisiken von Krediten oder Anleihen zu handeln.
Die Auszahlung ist abhängig vom Kreditrisiko eines Referenzwertes (Underlying, Basiswert).
Es ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, der Bezug auf
einen Referenzschuldner (als Basiswert) nimmt. Eine Vertragspartei
zahlt eine laufend zu entrichtende Prämie - zusätzlich
eine einmalige Prämie am Anfang des Vertrages. Dafür
erhält er von seinem Vertragspartner eine Ausgleichszahlung
sofern der im Vertrag bezeichnete Referenzschuldner ausfällt.
1. Der Sicherungsnehmer
(Protection Buyer) entrichtet eine periodische Gebühr
an den Sicherungsgeber (Protection Seller).
2. Der Sicherungsgeber
entrichtet eine Ausgleichszahlung an den Sicherungsnehmer,
falls beim Referenzwert ein Kreditereignis eintritt.
3. Die Definition
des Kreditereignisses und das Handling der Ausgleichszahlung
werden zwischen den Vertragspartnern vorher festgelegt.
Devisenswap
Devisenswapgeschäfte werden von der Europäischen
Zentralbank (aber auch von Geschäftsbanken und Unternehmen)
betrieben. Hierbei werden Devisen per Kasse (d.h. Erfüllung
sofort) gekauft (verkauft) und gleichzeitig per Termin
(d.h. Erfüllung später) wieder verkauft (rückgekauft).
Equity Swap
Bei einem Equity Swap erwirbt ein Käufer die Kurssteigerungsgewinne
einer unterliegenden Aktie - jedoch nicht die Stimmrechte
dieser Aktien. Es werden die gegenseitigen Zahlungsströme
in Abhängigkeit einer Aktie vereinbart.
Total (Rate of) Return Swap
Diese Art von Swap ist ein Kreditderivat, bei dem die
Erträge und Wertschwankungen des zugrundeliegenden
Finanzinstruments gegen fest vereinbarte Zinszahlungen
getauscht werden.
Währungsswap
Ein Währungsswap ist ein Finanzderivat, bei dem zwei
Vertragsparteien Zins- und Kapitalzahlungen in unterschiedlichen
Währung austauschen - ähnlich eines Zinsswaps.
Spread Ladder Swap
Wird auch CMS-Swap
genannt.
Die normalen SWAP-Geschäfte haben als Inhalt einen Tausch von Zinssätzen: variabler Zinssatz gegen festen Zinssatz. Spread Ladder Swaps sind jedoch eine Spekulation auf einen Abstand zwischen einem kurzfristigen und langfristigen Zinssatz.
Bei einem Spread Ladder Swap einigen sich zwei Vertragsparteien als erstes auf den Nominalwert des Geschäfts. Auf Basis dieses Nominalwertes wird eine Wette, über den Zinsabstand zwischen 2- und 10-jährigen Staatsanleihen, abgeschlossen. Also über den sogenannten Spread.
- Wird sich dieser Spread vergrößern, entsteht ein Gewinn für den Käufer des Swaps.
- Verringert sich der Spread, entsteht ein Gewinn für den Verkäufer.
Falls die langfristigen Zinsen wieder erwarten unter den Zinssatz der kurzfristigen Zinsen fallen, muss der Käufer einen sehr hohen Verlust in Kauf nehmen.
Der Verkäufer sichert sich zusätzlich (wird oft so praktiziert) ein einseitiges Kündigungsrecht für die weitere Vertragslaufzeit zu
Beispiel:
- Der Verkäufer (Finanzinstitut) zahlt einen festen Zinssatz über die gesamte Laufzeit.
- Der Käufer zahlt im Gegenzug einen, nach einer definierten Formel, festgelegten variablen Zinssatz.
- Im ersten Jahr sichert das Finanzinstitut ihrem Kunden einen festen Zinssatz zu.
- Ab dem zweiten Jahr zahlt der Käufer zusätzlich zum Zins des Vorjahrs eine Aufschlag: einen Zusatzzins in Kombination mit der Differenz zwischen einem langfristigen und einem kurzfristigen Zinssatz.
- Der Gesamtzinssatz dieses zweiten Jahres bildet dabei die Grundlage für die Berechnung des Folgejahrs.
Die Beispielrechnung sieht dann so aus :
- Nominalwert = 100.000,-
Euro
- Das Finanzinstitut zahlt einen festen
Zinssatz von 3,5 % - für die gesamte Laufzeit = 3.500,-
Euro Zinsen
- Der Käufer zahlt nach einer vorher
festgelegten Berechnungsstruktur einen variablen
Zinssatz:
- 1. Jahr
: die vom Finanzinstitut garantierten 2,00 % = 2.000,-
Euro Zinsen
- 2. Jahr
: Zinssatz der Vorperiode + 3 x [1,05% - (10-Jahreszins
- 2-Jahreszins)] :
- 2% + 3 x [1,05% - 4,0% - 3,0%)] =
2,15 % = 2.150,-
Euro Zinsen
- 3. Jahr
: Zinssatz der Vorperiode + 3 x [0,90% - (10-Jahreszins
- 2-Jahreszins)] :
- 2,15% + 3 x [0,90% - (3,5% - 2,5%)]
= 1,85 % = 1.850,-
Euro Zinsen
- 4. Jahr
: Zinssatz der Vorperiode + 3 x [0,85% - (10-Jahreszins
- 2-Jahreszins)] :
- 1,85% + 3 x [0,85% - (4,0% - 3,9%)]
= 4,10 % = 4.100,-
Euro Zinsen
- 5. Jahr
: Zinssatz der Vorperiode + 3 x [0,85% - (10-Jahreszins
- 2-Jahreszins)] :
- 4,10% + 3 x [0,75% - (4,1% - 4,0%)]
= 6,05 % = 6.050,-
Euro Zinsen
Die so gewählte Berechnungsstruktur bewirkt, dass einmal auftretende Verluste nur schwer wieder kompensiert werden können, da die Zinsberechnung sich immer auf das Vorjahresergebnis bezieht.
Der Swap wirft Überschüsse aus, so lange eine ausreichend große Differenz zwischen kurz- und langfristigen Zinsen vorhanden ist. Sinkt die Zinssatz-Differenz, treten negative Werte auf.
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Futures
Futures sind Terminkontrakte
auf ein bestimmtes Gut (Terminkontrakt = standardisiertes
Termingeschäft).
- Commodity
Futures = Terminkontrakte auf Waren
- Financial
Futures = Terminkontrakte auf Aktien, Anleihen,
Indizes und Währungen
Futures verpflichten, je nach Ausgestaltung als Short-
oder Long-Positionen, den Käufer des Kontraktes
eine bestimmte Menge und Qualität des zugrundeliegenden
Basiswerts zu einem bestimmten (in der Zukunft liegenden)
Zeitpunkt zu einem beim Abschluss festgelegten Preis
zu liefern oder zu kaufen. Der Verkäufer des Kontraktes
unterliegt den gleichen Pflichten spiegelbildlich. Diesen
Pflichten können sich beide Kontrahenten nur durch
Weiterverkauf des Kontraktes entziehen. In diesem Fall
spricht man von einer Glattstellung der Position.
Beim Erwerb eines Futures zahlt der Käufer in der
Regel nur eine Anzahlung und nicht den vollen Wert des
Kontraktes. Diese Anzahlung wird als Sicherheitsleistung
bezeichnet. Diese Sicherheitsleistung ist variabel.
Steigt während der Laufzeit die Marge (das Verhältnis
von Sicherheitsleistung zum Kontraktwert) erhält
der Käufer eine Zinsgutschrift. Sinkt die Marge,
so kann eine Nachschusszahlung verlangt oder die Position
glattgestellt werden.
Beide Vertragsparteien müssen als Sicherheitsleistung
eine Vorabzahlung leisten - die sogenannte
Initial Margin
(Einschusszahlung). Sie beträgt
jedoch nur ein Bruchteil des Kontraktwertes (z.B. 5%
oder auch ein fixer Betrag). Sie kann je nach vorherrschender
Volatilität nach oben oder unten korrigiert werden
(Variation Margin
= Nachschussforderung). Der Betrag
wird in Form von Bargeld oder der Hinterlegung erstklassiger
Staatsanleihen vor der Ausführung eines Auftrags
auf ein Margin-Konto eingezahlt.
Inhalte eines Future-Kontraktes:
- Basiswert:
ein genau bezeichneter Vertragsgegenstand (Zucker,
Wolle, Öl, Gold, Schuldverschreibungen, Staatsanleihen,
Aktien- und andere Indizes ...)
- Kontraktgröße:
eine bestimmte Menge und Qualität
- Termin:
ein fixer in der Zukunft liegender Zeitpunkt
- Preis:
ein konkreter, bereits bei Vertragsabschluss festgelegter
Preis
Standardisierung:
Jeder Future-Kontrakt ist eindeutig definiert, so dass
ein Marktteilnehmer sicher sein kann, gleich wie jeder
andere behandelt zu werden.
Beispiel bei Finanzwerten:
Der Wert des Dax-Futures (FDAX) an der Eurex beträgt
zum Beispiel 25,- Euro, je Index-Punkt des Dax. Bei einem
Index-Stand von 4.000 Punkten würde ein FDAX-Kontrakt
also einen Wert von 100.000,- Euro (25 x 4.000) an Wert
repräsentieren.
Hebel:
Da nur ein Bruchteil des Wertes als Einsatz nötig
ist, um einen Futures-Kontrakt zu eröffnen, spricht
man von einem Hebelinstrument oder Derivat. Wie stark
der Hebel bei einem bestimmten Future ist, wird von der
jeweiligen Börse bestimmt, an der ein Future gehandelt
wird.
Als Formel für den Hebel gilt:
Kontraktwert (zum Kaufzeitpunkt) dividiert durch den Betrag
der notwendig ist, um eine Future-Position zu erwerben.
Beispiel DAX-Future:
Hebelwirkung berechnen
Hebelwirkung hängt von 3 Faktoren ab:
1. Kontraktgröße
2. Kontraktwert
3. Margin-Höhe
Dax-Punktestand (Basiswert) |
=
|
5.000 |
Kontraktwert |
=
|
25,- Euro (je Dax-Punkt) |
Kontraktwert bei 5.000
Punkten |
=
|
125.000,- Euro |
Verlangte Margin |
=
|
9.000,- Euro |
Hebel (125.000,- /
9.000,-) |
=
|
13,89 |
Bei diesem Beispiel entsteht ein Hebel von 13.89. Das
bedeutet, dass sich der Gewinn von 1% im Basiswert mit
einem Faktor von 13,89 auswirken wird.
Bei einer Veränderung des Basiswertes in Höhe
von + 10% (oder 500 Punkten im Dax) beträgt der Gewinn
aus dem riskierten Kapital (der Margin) demnach 138,9%
(= 12.501,- Euro).
100,0% - 9.000,-
138,9% - 12.501,-
Beispiel
eines Calls und Puts bei Financial Futures
Jemand der an steigende Kurse glaubt, wird einen sogenannten
Call-Kontrakt zu einem Terminpreis kaufen, der dem heutigten,
aktuellen Kursniveau entspricht. Tritt seine Erwartung
von steigenden Kursen ein, so steigt der Kurs seines Calll-Kontraktes
in gleichem Maße mit.
Nun hat er 2 Möglichkeiten zu realisieren:
- er wartet bis Laufzeitende
seines Kontraktes und lässt sich die im Kontrakt
definierten Wertpapiere liefern, die er dann dementsprechend
auch bezahlen muss. Bei gestiegenen Kursen wird er
diese Papiere nach Erhalt wieder verkaufen und einen
Gewinn realisieren.
- oder er verkauft
seinen Call-Kontrakt vor dem Fälligkeitstermin
(also zu einem beliebigen Zeitpunkt während der
Laufzeit) und schließt somit seine Position.
Die Differenz zwischen dem Kauf und des Verkaufs des
Kontraktes ergibt dann seinen Gewinn.
Jemand der an fallende Kurse glaubt, wird einen sogenannten
Put-Kontrakt verkaufen und sich somit die Chance sichern,
auf dem aktuell hohen Kursniveau, per Termin Papiere abgeben
zu können, die seiner Prognose nach dann einen Kursverlust
erlitten haben. Wenn wider erwarten die Kurse nicht fallen
sollten, dann hat der den Verlust der gestiegenen Wertpapiere
und zuzüglich die Kosten des Put-Kontraktes zu zahlen.
Quelle: Wikipedia
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Forward
Forwards sind Vereinbarungen einen vorher definierten Vermögenswert zu einem bestimmten Preis und zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft zu kaufen oder zu verkaufen. Analog der Vereinbarungen bei Futures. Der Unterschied zu einem Future ist, dass ein Forward außerbörslich gehandelt wird und ein Future börslich. Durch ihre nicht vorhandene Standardisierung bieten die Forwards eine höhere Flexibilität.
Ein Forward ist also ein außerbörsliches unbedingtes Termingeschäft.
"Unbedingt" bedeutet, dass das Termingeschäft seitens
des Käufers und des Verkäufers auf jeden Fall erfüllt
werden muss. Es kommt bei der Erfüllung des Geschäftes
zu einem Barausgleich (= Zahlung von Geld
anstelle von Sachwerten oder Wertpapieren) oder
zu einer effektiven Lieferung der vereinbarten Vermögenswerte.
Beispiel:
Meier und Schmidt vereinbaren heute, dass Meier in 2 Monaten 1.000 VW-Aktien zum Kurs von 100,- € pro Stück an Meier verkauft. Meier geht damit eine sogenannte Short-Position ein. Schmidt eine Long-Position.
Am Fälligkeitstermin in 2 Monaten muss Meier die 1.000 VW-Aktien an Schmidt liefern und Schmidt an Meier im Gegenzug 100.000,- € bezahlen.
Diese Art der Erfüllung des Geschäfts nennt man Zahlung/Lieferung.
Es gibt noch eine zweite Art der Erfüllung - den Barausgleich. Beim Barausgleich findet eine Geld-Zahlung anstatt einer Zahlung und Lieferung statt. Das bedeutet, dass bei einem Barausgleich der Betrag, der die Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem am Fälligkeitstag aktuellen Kassapreis (= der Preis, der im Kassamarkt aktuell ist) ausmacht, gezahlt wird. In dem oben erwähnten Beispiel wären das bei einem Kassakurs von 101,- € insgesamt 1.000,- € als Barausgleich (100,- € vereinbarter Preis; 101,- € Kassakurs; entspricht einer Differenz von 1,- €; multipliziert mit der vereinbarten Stückzahl der VW-Aktien von 1.000 - ergibt einen Barausgleich von 1.000,-€).
Schuldscheindarlehen
Schuldscheindarlehen
(SSD) sind Großkredite
in Form von langfristigen Fremdfinanzierungen. Der Kreditnehmer
erhält sein Darlehen unter Umgehung des organisierten
Kapitalmarktes, in dem große Kapitalsammelstellen
(z.B. Versicherungsgesellschaften, Kapitalanlagegesellschaften,
Wirtschaftsunternehmen) das Darlehen gegen Ausstellen
eines Schuldscheins zur Verfügung stellen. Es
ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben, dass ein Schuldschein
ausgestellt wird. Alternativ kann auch ein Darlehensvertrag
abgeschlossen werden. Es gibt verschieden Arten von Schuldscheindarlehen:
- Direkte Schuldscheindarlehen:
hier kommt man ohne Bank oder einen Finanzmakler als
Vermittler aus, es wird direkt zwischen zwei Vertragspartnern
geschlossen.
- Indirektes Schuldscheindarlehen:
hier tritt eine Bank oder ein Finanzmakler als Vermittler
auf.
- Einzel-Schuldscheindarlehen:
diese Form der SSD kennt nur einen einzelnen Kreditgeber.
- Teil-Schuldscheindarlehen:
in dieser Form der SSD treten mehrere Kreditgeber
gemeinsam als Schulder auf.
- Fristenkongruentes
Schuldscheindarlehen:
ist ein zeitlich begrenztes SSD und meist mit einem
festen Zinssatz bestückt - es besteht jedoch
die Möglichkeit eines variablen Zinssatzes.
- Revolvierenden Schuldscheindarlehen:
hier werden kleinere Darlehen mehrerer Kreditgeber
zeitlich hintereinander gepackt, so dass am Ende die
gewünschte langfristige Finanzierung entsteht.
Die Mindestsumme eines Schuldscheindarlehens (also der
Mindestkreditbetrag) liegt bei 50.000,- Euro. Das übliche
SSD bewegt sich zwischen 10 Millionen und 100 Millionen
Euro. Der dafür veranlagte Zinssatz liegt ein Viertel
bis einen halben Prozentpunkt über dem Zinssatz vergleichbarer
Anleihen. Die Laufzeit bewegt sich zwischen 2 und 10 Jahren.
Nach einer in der Regel tilgungsfreien Zeit wird das Schuldscheindarlehen
in gleichen monatlichen Raten zurückgeführt.
Da das Schuldscheindarlehen nur außerbörslich
gehandelt wird, steht es auch Unternehmen zur Verfügung,
die nicht an der Börse notiert sind. Es birgt eine
höhere Flexibilität als eine Industrieobligation
und kommt mit geringeren Nebenkosten aus als die üblichen
Regelkredite.
Green Schuldscheine (Schuldscheindarlehen)
Hierbei handelt es sich um Schuldscheindarlehen, die ausschließlich dazu verwendet werden, um Klima- und Umweltschutz relevante Projekte durchzuführen.
Einen genauen Standard für diese Art von Schuldscheinen gibt es nicht. Als Marktstandard hat sich jedoch durchgesetzt, eine Nachhaltigkeitsagentur hinzuziehen, um den Schuldschein zu zertifizieren. Dabei wird von der Agentur
geprüft, ob der Schuldschein die unverbindlichen Green Bond Principles der International Capital Market Association erfüllt.
NDF-Geschäfte
NDF (Non-Deliverable
Forwards) sind Devisentermingeschäfte, mit
denen sich nicht konvertible Währungen absichern
lassen. Sie lassen sich also als eine Art nicht börsengehandelte,
nicht standardisierte Futures-Kontrakte definieren.
In einem NDF wird eine nicht frei konvertierbare Währung
(z.B. koreanische Won) gegen eine frei konvertierbare
Währung spezifiziert. In der Regel gegen den US-Dollar
(ist jedoch auch gegen den Euro möglich). Ein Kontrakt
lautet auf einen festen Betrag der nicht konvertierbaren
Währung (in diesem Beispiel der koreanische Won),
auf ein bestimmtes Fälligkeitsdatum und auf einen
vereinbarten Terminkurs.
Bei der Fälligkeit wird der Tageskurs (Referenzkurs)
mit dem NDF-Kurs verglichen. Die Differenz muss in der
konvertiblen Währung per Valutatag bezahlt werden.
In der nicht konvertiblen Währung finden keine Zahlungen
und keine Kontobewegungen statt. Beim Abschluss des NDF
einigen sich beide Parteien auf einen Modus, nach dem
der Referenzkurs bei Fälligkeit bestimmt wird. Dies
kann der von der Zentralbank fixierte Tageskurs oder ein
von mehreren Banken veröffentlichter Durchschnittskurs
sein. Ein NDF-Geschäft erfordert einen speziellen
Vertrag, der sich an die Bestimmungen der international
anerkannten International Swap and Derivatives Association
(ISDA) hält.
NDFs eignen sich vor allem für Kunden, die in Ländern
mit einer nicht frei konvertierbaren Währung agieren,
jedoch Gelder in ihr Heimatland zurückführen
können. Dadurch kann man die Absicherung des Kursrisikos
erreichen, ungeachtet irgenwelcher Restriktionen im Ursprungsland.
Beispiel eines NDF-Geschäftes:
Eine Firma kauft USD/CNY (Chinesische
Yuan)
Bertrag |
50.000.000 |
CNY |
Terminkurs |
8,0140 |
|
Laufzeit |
6 Monate |
|
Kurs bei Fälligkeit |
8,05700 |
Vermutung |
|
|
|
Berechnung der Differenz:
50.000.000/8,0140 - 50.000.000/8,0570 = 33.297,82 USD
Das Kreditinstitut bezahlt bei Fälligkeit
die Differenz von 33.297,82 USD an die Firma. Die Firma
erhält für den effektiven Verkauf seines CNY-Betrages
weniger USD als ursprünglich erhofft. Die Zahlung
der Bank entschädigt sie dafür. Liegt der USD/CNY
bei Fälligkeit unter der Vereinbarung, zahlt die
Firma die Differenz an die Bank. Das Resultat entspricht
in beiden Fällen einer Risikoabsicherung mit einem
herkömmlichen Termingeschäft.
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American
Depositary Receipt (ADR)
ADRs sind auf Dollar
lautende, von amerikanischen Depotbanken
in den USA ausgegebene Aktienzertifikate (bzw. Hinterlegungsscheine).
Sie verkörpern eine bestimmte Anzahl hinterlegter
Aktien eines ausländischen Unternehmens. Sie werden
am US-amerikanischen Kapitalmarkt wie Aktien gehandelt.
Hinterlegungsscheine
= ein Hinterlegungsschein ist eine verbriefte Hinterlegung
des Rechts an einer Aktie (oder einem Teil bzw. Vielfachen
dieser).
Mit anderen Worten ausgedrückt, ist ein ADR ein Zertifikat,
dass von einem amerikanischen Kreditinstitut ausgestellt
wird, das die zurgrundeliegende Aktien in Verwahrung genommen
hat. Eine Übertragung eines American Depositary Receipt
erfolgt durch Indossament und Übergabe.
Indossament = ein
Indossament ist ein gesetzlich vorgesehener schriftlicher
Übertragungsvermerk, durch den die Rechte eines Orderpapiers
ganz (oder teilweise) auf einen neuen Begünstigten
übertragen werden.
ADRs dienen der Erleichterung von Geschäften mit
ausländischen Wertpapieren in den USA. Das ADR kann
an einer amerikanischen Börse gehandelt werden, ohne
dass sich die Aktiengesellschaft dem vollständigen
Zulassungsverfahren der United States Securities and Exchange
Commission (SEC) für eine Börsennotierung unterziehen
muss.
United States Securities and
Exchange Commission (SEC) = die SEC ist als
US-Börsenaufsichtsbehörde für die Kontrolle
des Wertpapierhandels in den Vereinigten Staaten zuständig.
Quelle: Wikipedia (auszugsweise)
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European Depositary Receipt (EDR)
EDRs
sind Hinterlegungsscheine für Aktien auf Euro lautend
(ähnlich dem American Depositary Receipt). Um Aktien,
die im Ausland nicht zugelassen sind, in diesem handelbar
zu machen, werden von Investmentbanken Zertifikate in
diesen Ländern emittiert, die die zugrundeliegende
Aktie (als Basiswert/Underlying) in einer bestimmten Menge
abbilden. Dabei werden die Rechte an den Dividenden der
jeweiligen Basiswerte mit abgebildet.
Die Aktien eines Unternehmens, das als Beispiel in Frankfurt
gelistet ist, sind ohne entsprechende Zulassung nicht
in Luxemburg handelbar. Anstatt diese Aktien in Luxemburg
zuzulassen, kann eine Bank mit Vertriebszulassung in Luxemburg
dort Zertifikate emittieren, die den Basiswert des Frankfurter
Unternehmens abbilden.
Quelle: Wikipedia (auszugsweise)
Global
Depositary Receipt (GDR)
Ein GDR ist die globale
Form eines Hinterlegungsscheins und somit ein Zertifikat,
das das Eigentum einer Aktie verbrieft.
Ein GDR bezieht sich immer auf eine zugrundeliegende Aktie.
Es bildet einen Bruchteil dieser Aktie ab. Bei GDRs ist
das Recht auf die Dividende der jeweiligen Aktie enthalten.
Durch den GDR wird wird die ansonsten "ausländische"
Aktie zu einem einheimischen Wertpapier. Da es vielen
Investoren aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger
Regelungen nicht gestattet ist, in ausländische Wertpapiere
zu investieren (und diese ausländischen Wertpapiere
oft gleichzeitig Schwierigkeiten haben, sich außerhalb
des Heimatlandes listen zu lassen), ist der Umweg über
einen Global Depositary Receipt eine oft gewählte
Variante, um die Aktien eines Unternehmens auch im Ausland
zu vermarkten.
Da GDRs aufgrund ihrer Struktur aktienähnlich sind,
werden diese Investments als normales Investment in herkömmlichen
Aktien betrachtet.
Quelle: Wikipedia (auszugsweise)
Money
Market
Der Money Market (Geldmarkt)
ist der Teil des Finanzmarktes, in dem kurzfristige Gelder
mit Zentralbankgeldguthaben gehandelt werden. Hier findet
also der Handel mit kurzfristigem (bis zu 12 Monate) Leihgeld
(kurzfristige Papiere, Tagesgeld und Termingeld) statt.
Der Geldmarkt sorgt damit für einen Liquiditätsausgleich
zwischen den Marktteilnehmern. Als Marktteilnehmer treten
in erster Linie die Zentralbank, Banken, Finanzintermediäre
und große Industrieunternehmen auf. Angebot und
Nachfrage bilden sich über den Geldmarktzins. Der
Abschluss eines Geschäftes bezieht sich im allgemeinen
auf mehrere Millionen-Euro-Beträge. Für die
Zentralbank bietet der Money Market als Monopolanbieter
von Bargeld die Möglichkeit der gezielten Beeinflussung.
Die nachfolgend aufgeführten Instrumente sind dem
Money Market zugeordnet:
- Tages- und Termingelder
- Repo- und Leihegeschäfte
- Kurzfristige Wertpapiere
(Geldmarktpapiere)
- Zentralbank-Fazilitäten
(Hauptrefinanzierungsinstrument der EZB)
- Geldmarktderivate
(Geldmarkt-Futures, Forward Rate Agreements, Overnight
Index Swaps)
- Wechsel
Der Geldmarkt ist also für den Liquiditätsausgleich
zwischen den Geschäftsbanken und deren Liquiditätsdisposition
von zentraler Bedeutung. Prinzipiell bieten sich für
Kreditinstitute verschiedene Methoden an, ihren Bedarf
an kurzfristiger Liquidität zu decken. Neben der
Aufnahme von Zentralbankgeld über Hauptrefinanzierungsgeschäfte
bieten in der Eurozone verschiedene Zentralbanken Spitzenrefinanzierungsfazilitäten
an - in den USA Diskontgeschäfte mit der Federal
Reserve Banks.
Neben diesen Finanzierungsmethoden mit der jeweiligen
Zentralbank können die Kreditinstitute ihren Bedarf
an Zentralbankgeld auch über den Geldmarkt optimieren.
Hat eine Bank Bedarf an Zentralbankgeld, der das ihr von
der Zentralbank gewährte Kontingent übersteigt,
muss sie diesen Bedarf auf dem Geldmarkt versuchen zu
decken, in dem sie überschüssiges Zentralbankgeld
anderer Banken leiht.
In Systemen mit bilateralen Refinanzierungsgeschäften
schöpfen die Kreditinstitute ihr Zentralbankkontingent
normalerweise nur dann aus, wenn sie es entweder für
eigene Geschäfte (zur Sicherung ihrer Barreserve)
oder Mindestreserve an Zentralbankgeld benötigen
oder zu einem höheren Zinssatz als dem, zu dem sie
es selbst bei der Zentralbank leihen mussten, auf dem
Geldmarkt an andere Banken verleihen können.
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Forderungsverbriefungen
Die Verbriefung von Forderungsportfolien
(resultierend aus Dienstleistungen oder Warenlieferungen)
zwischen dem verbriefenden Unternehmen und seinen Abnehmern
am Kapitalmarkt ist eine Finanzierungsalternative zur
Beschaffung von Fremdkapital.
Über den Verkauf von Forderungen an eine zu diesem Zweck
gegründete Finanzierungsgesellschaft ("Zweckgesellschaft"
- sogenannte SPVs [Special Purpose Vehicles]) haben Unternehmen
die Möglichkeit, sich Liquidität zu beschaffen.
Die Finanzierungsgesellschaft refinanziert sich über
die Herausgabe von Wertpapieren am Kapitalmarkt.
Der einzige Sinn dieser Zweckgesellschaften ist die Emission
(= Ausgabe von Wertpapieren und deren Platzierung
an einem organisierten Kapitalmarkt) dieser Wertpapiere.
Deren Aktiva besteht aus den in diese Gesellschaft eingebrachten
Eigentumsrechten.
Prozessablauf
Voraussetzung: Für die Verbriefung einer Vermögensposition
ist es notwendig, dass sie über einen bestimmten
Zeitraum hinweg einen stetigen Zahlungsstrom gewährleistet
- um die Refinanzierung des Käufers abzudecken.
Besonders geeignet sind Kreditforderungen, da die vom
Kreditschuldner über die gesamte Kreditlaufzeit zu
leistenden Zins- und Tilgungszahlungen einen stetigen
Kapitalfluss gewährleisten.
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Die anzukaufenden Forderungen
können aus dem zwischen dem SPV und einer Kreditversicherung
(in der Regel bei "True Sale Transaktionen")
- oder zwischen dem Originator und einer Kreditversicherung
(in der Regel bei "Non True Sale Transaktionen")
abgeschlossenen Warenkreditversicherungsvertrag
für das SPV abgesichert werden. |
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True
Sale Transaktionen = hier erfolgt ein zivil-
und handelsrechtlich anerkannter Forderungsverkauf
durch den Originator an das SPV. Das bedeutet, die
Forderungen werden an das SPV transferiert und nicht
mehr in der Bilanz des Originators ausgewiesen (alternativ
wird hier auch der Begriff "Off-Balance-Sheet"
benutzt). |
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Non
True Sale Transaktionen = hier findet aus
Sicht des Originators kein echter Forderungsverkauf
stattt. Die Vermögenswerte bleiben weiterhin
in der Bilanz des Originators (alternativ wird hier
auch der Begriff "On-Balance-Sheet" benutzt). |
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Die Zinsen und Tilgungen
werden ausschließlich aus den zukünftigen
Zahlungsströmen geleistet, die die Debitoren
an den Originator leisten. |
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Die SPV übernimmt
keine Dienstleistungsfunktion. Im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags
zwischen der SPV und dem Orginator erledigt der
Originator weiterhin das gesamte Debitorenmanagement
(z.B. das Inkasso oder Mahnwesen) und die Koordination
der Zahlungsströme. |
Verbriefungen
allgemein
Verbriefungen (Sucuritisation)
sind die Umwandlung von Forderungsbeständen
(= Zahlungsansprüche von Unternehmen gegen ihre Kunden
--> "illiquide Buchforderungen" --> nicht
handelbare Vermögensgegenstände) in handelsfähige
Wertpapiere.
Diese Wertpapiere können dann am Kapitalmarkt platziert
werden und die Unternehmen können so, mit frischem
Kapital, neue Investitionen tätigen.
Verbriefungen dienen somit als eine alternative Kapitalaufnahme zu den herkömmlichen Bankkrediten.
Beispiele verbriefter Wertpapiere:
Scharia Produkte
Die Scharia verbietet Muslimen eine Auszahlung und auch eine Erhebung von Zinsen. Es dürfen also weder Zinsen verlangt noch gezahlt werden. Das bedeutet, dass eine Inanspruchnahme von herkömmlichen Krediten, Hypotheken oder Bankprodukten für Muslime nicht möglich ist.
Scharia-konforme Anlageinstrumente dürfen darüber hinaus nicht auf Geschäften basieren, die mit Glücksspiel, Pornografie, Alkohol, Waffen und Schweinefleisch zu tun haben.
Geldanlagen in Finanzdienstleister, Versicherungen und Private-Equity-Unternehmen gelten als nicht Scharia-konform, da der Koran Zinsgeschäfte für unmoralisch hält.
Zulässig sind Anlagen, deren Rendite sich aus realwirtschaftlichen Wertzuwächsen ergibt. Wie zum Beispiel bei Aktien, deren Wert sich durch eine Steigerung des Unternehmenswertes ergibt oder auch bei Immobilienfonds und Rohstoffwerte.
Zulässig sind auch Investitionen in islamische Anleihen.
Den sogenannten Sukuk.
Darunter versteht man Anleihen, bei denen keine Zinsen
auf das angelegte Geld gezahlt werden.
Auf sichere Seite befinden sich Anleger, wenn sie in Unternehmen investieren, die im Dow Jones Islamic Market Index gelistet sind. Diese Unternehmen sind von Scharia-Rechtsexperten als Scharia-konform bezeichnet worden.
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Tefra D / C
Die Tefra-Regeln beinhalten 2 Möglichkeiten:
Tefra-Wertpapiere dürfen vom Emittenten (oder seinen Vertriebspartnern) innerhalb einer Frist von 40 Kalendertagen ab Begebung nicht an
- US-Bürgern
- Personen, die länger als 183 Tag in den USA leben und damit als Steuerinländer angesehen werden
verkauft werden.
Bei den Tefra D-Wertpapieren handelt es sich um bestimmte US-Anleihen, den sogenannten Tefra-D-Bonds. Sie müssen zunächst in eine vorläufige Globalurkunde ausgegeben und werden später in eine dauerhafte Globalurkunde gewandelt. Die Tefra C-Wertpapiere werden direkt in eine dauerhafte Globalurkunde ausgegeben.
Grundlage dafür ist ein vom U.S. Internal Revenue Service erlassener "Tax Equity and Fiscal Responsibility Act of 1982" (= Tefra D-Regel).
Die depotführende Bank hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Regel eingehalten wird. Sie muss eine entsprechende Meldung an ihre Lagerstelle abgeben. Daraufhin unterliegt das Wertpapier innerhalb der 40tägigen Frist einer Sperre und kann dementsprechend nicht weiterveräußert werden.
Die Lagerstelle informiert nach Ablauf der Frist auf Basis dieser Meldung das emissionsbegleitende Institut über den auf Tefra D bezogenen Status der Investoren, damit die Nominale der endgültigen Globalurkunde bestätigt werden kann
Strukturierte Finanzprodukte
Ein strukturiertes Finanzprodukt besteht aus einem oder mehreren Basiswerten und zusätzlich noch einer derivativen Komponente.
Strukturierte Produkte werden meistens als Zertifikate verbrieft und unterliegen dem Emittentenrisiko. Tritt das in den Produkten definierte Szenario nicht ein,
können strukturierte Produkte einen Verlust erfahren. Dieser Verlust kann je nach Produkt unter- oder auch überproportional zum Basiswert sein.
Durch die unzähligen Kombinationsmöglichkeiten verschiedener Basiswerte mit Derivaten können alle erdenklichen Szenarien und Basiswertkombinationen abgedeckt werden.
Mit diesen Produkten ist es auch Kleinanlegern möglich, auf bestimmte Börsenszenarien zu spekulieren.
Basiswerte können sein:
Die Derivaten innerhalb der Strukturierten Finanzprodukte sollen dazu dienen, das Risiko und (oder) die Kosten zu senken und zusätzlichen Ertrag zu generieren.
Strukturierte Produkte (Beispiele):
- Discountzertifiakte

- Aktienanleihen

- Bonuszertifikate

- Hebelzertifikate

- Garantiezertifikate

- Partizipationsscheine

1.2 Börsen mit ihren Geschäftsfeldern
Historie
der Börse
Vor dem Haus der belgischen
Familie van der Beurse trafen sich Händler zum Tausch
von Waren. Die zu erzielenden Preise der Anteilscheine
wurden auf einer Tafel notiert. War ein Händler bereit
diesen Preis zu zahlen, wurde Geld gegen einen Anteilschein
getauscht. Wurde der Preis zu hoch angesetzt, fand sich
kein Käufer. Gab es starke Nachfrage nach einer bestimmten
Ware, so stieg der Preis.
Börse
heute
Im Prinzip funktioniert
die Börse heute noch genauso wie damals vor dem Haus
der belgischen Familie van der Beurse. Es ist ein Marktplatz
für Käufer und Verkäufer. Möchte jemand
Aktien kaufen oder verkaufen, so teilt er dies den anderen
Markteilnehmern mit, in dem er ein Angebot per Internet,
Telefon oder Fax an einen Makler übermittelt. Das
nennt man dann Ordererteilung. Die Makler geben die Order
weiter. In der heutigen Zeit wickeln Anleger ihre Geschäfte
also nicht direkt vor Ort ab, sondern geben den Auftrag
über eine Bank oder online über seinen Broker
ab.
Die Bedingungen für den Börsenhandel sind im
Börsengesetz (BörseG) geregelt. Die aus dem
Fernseher noch vor ein paar Jahren bekannte typische Börsenszene
gibt es heute nicht mehr. Der Parkett-Handel, bei dem
die Händler persönlich im Börsensaal anwesend
waren, wurde inzwischen vom elektronischen Handel abgelöst.
Da es an der Börse oft um viel Geld geht, spielen
emotionale Reaktionen der Anleger eine wesentliche Rolle.
Beobachtet man diese Verhaltensweisen und reagiert gegen
den Trend, kann man oft viel mehr Geld erwirtschaften
als wenn man mit dem Trend geht.
Allgemeine Panik und Euphorie lösen schlagartig starke
Kursbewegungen aus. Das sind aber meistens nur kurzfristige
Reaktionen. Mittelfristig erzielt man nur mit Logik und
Geduld die gewünschten Börsengewinne. Ein Börsencrash
muss nicht nur negativ sein. Nach einem Crash kann man
jene Wertpapiere zu Spottpreisen kaufen, die aufgrund
der allgemeinen Paniksituation überhastet verkauft
wurden.
Die Mehrheit der Anleger kaufen nur dann Aktien, wenn
die Kurse bereits stark und über einen längeren
Zeitraum gestiegen sind oder verkaufen erst, nachdem die
Kurse bereits wochenlang gefallen sind. Besser ist es,
sich ein Limit zu setzen, an dem man dann auch wirklich
aussteigt.
Von daher gibt es im Prinzip nur zwei Faustregeln, die
man aber konsequent anwenden sollte:
- abwarten auf den
richtigen Kauf- oder Verkaufszeitpunkt
- anders reagieren
als die Masse der Anleger
Wenn es einem Unternehmen wirtschaftlich gut geht,
steigt der Wert seiner Aktien. Im Umkehrschluss heißt
das, wenn es dem Unternehmen schlecht geht, fallen die
Kurse seiner Aktien. Steht es wirtschaftlich gut da,
wollen viele Anleger an dem unternehmerischen Erfolg
profitieren und kaufen die Aktien dieser Firma auch
zu höheren Preisen.
Beeinflusst werden die Kurse unter anderem auch von
den Unternehmen selber - durch Bekanntgabe von entsprechenden
wirtschaftlichen Zahlen, durch Hauptversammlungen oder
Pressekonferenzen. Weiter durch Kauf-/Verkaufsempfehlungen
von Banken und Börsenexperten und vom allgemeinen
Umfeld, durch den Zinsverlauf, den Konjunkturdaten oder
durch wirtschaftliche und politische Entwicklungen.
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Hauptaufgaben
einer Börse
Die Börse ist
ein Markt-/Handelsplatz für Emittenten, Anleger
und Banken. Sie stärkt den Kapitalmarkt und wickelt
den Börsenhandel ab. Im folgenden werden die Marktsegmente
der jeweiligen Börsen im Detail wiedergegeben.
Hier einige Begriffe aus dem Börsengeschehen:
- Index
: In einem Index werden die wichtigsten gehandelten
Wertpapier gelistet. Durch den Index wird die Entwicklung
der jeweiligen Börse gemessen. In Deutschland
ist es der Dax (Deutscher Aktienindex), in den USA
der Dow Jones Index.
- Performance :
Die Performance spiegelt die Wertentwicklung eines
Wertpapiers über einen bestimmten Zeitraum wider.
Sie wird in Prozentpunkten pro Jahr angegeben.
- Volatilität
: Die Volatilität ist eine statische Größe,
die die Heftigkeit von Kursschwankungen (bzw. die
Abweichungen) von der Durchschnittsperformance angibt.
Ein Wertpapier mit einer hohen Volatilität bedeutet,
eine hohe Schwankungsbreite der Kurse. Die Volatilität
kann auch ein Hinweis auf das Risiko eines Fonds sein.
Stark schwankende Kurse bedeuten ein höheres
Risiko und damit zwangsläufig Verlustgefahr.
- IPO :
Initial Public Offering. Ein Unternehmen kann sich
über einen sogenannten Börsengang grundsätzlich
Kapital auf dem organisierten Kapitalmarkt beschaffen.
Diesen Börsengang nennt man IPO. Die Abwicklung
des erstmaligen Börsengangs wird in der Regel
von einem Konsortium, das aus einer oder mehreren
Investmentbanken besteht, durchgeführt. Eines
der wichtigsten Motive den Gang an die Börse
anzutreten sind, dem Unternehmen durch Ausgabe von
Aktien neue finanzielle Mittel zuzuführen. Dieses
Kapital dient dann der Finanzierung von Wachstum und
der Eigenkapitalstärkung.
- Hausse
: Steigen die Kurse einer Börse über einen
längeren Zeitraum, wird von einer Hausse gesprochen
(Bullenmarkt).
- Baisse
: Sinken die Kurse über einen längeren Zeitraum,
wird von einer Baisse gesprochen (Bärenmarkt).
Börsenaufsicht
In Deutschland unterliegt der Betrieb von
Börsen und die Durchführung von Börsengeschäften
einer staatlich regulierten Börsenaufsicht. Dafür
zuständig ist eine Börsenaufsichtsbehörde.
Ihre Kompetenzen spiegeln sich in folgenden Tätigkeiten
wider:
- Sicherstellung der
Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften
- Zulassung/Schließung
einer Börse
- Überwachung
der Ordnungsmäßigkeit des Börsengetriebs
und der Börsengeschäftsabwicklung
Die Rechtsgrundlage für die Börsenaufsicht ist
im Börsengesetz definiert.
Börsen
|
Behörde
|
Berlin |
Senatsverwaltung für
Wirtschaft, Technologie und Forschung |
Düsseldorf |
Finanzministerium des
Landes Nordrhein-Westfalen |
Frankfurt |
Hessisches Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung |
Hamburg |
Behörde für
Wirtschaft und Arbeit |
Hannover |
Niedersächsisches
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr |
München |
Bayerisches Staatsmninisterium
für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und
Technologie |
Stuttgart |
Wirtschaftsministerium
Baden-Württemberg |
Tradegate Exchange |
Senatsverwaltung für
Wirtschaft, Technologie und Forschung in Berlin |
European Energy Exchange
(EEX) |
Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr |
Insiderhandel
Unter Insiderhandel versteht der Gesetzgeber
die Verwendung von Insiderinformationen für Börsengeschäfte.
Hierbei handelt es sich um eine Straftat. Sie ist mit
Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren oder Geldstrafen zu ahnden.
Insider verfügen über kurserhebliche Informationen
über ein Wertpapier oder dessen Emittenten - bevor
diese Informationen öffentlich bekannt geworden sind.
Dabei handelt es sich um Informationen, die im Falle ihres
öffentlichen Bekanntwerdens den Börsenkurs der
betroffenen Wertpapiere erheblich beeinflussen (z.B. unerwartete
Gewinnsteigerungen/Gewinneinbrüche, Großaufträge,
Zahlungsunfähigkeit ...).
Die Überwachung des Insiderhandels geschieht durch
die jeweiligen Börsen- und Aufsichtsbehörden
der Länder. In Deutschland durch die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie überwacht
die Wertpapiergeschäfte mit Hilfe von EDV-Programmen.
Diese filtern aus den täglichen Börsenumsätzen
(und dem außerbörslichen Handel) entsprechende
Auffälligkeiten heraus und untersuchen diese bei
Verdacht speziell auf Insiderhandel.
Im Wertpapierhandelsgesetz (§14) ist dies wie folgt
beschrieben:
- Es ist unter Verwendung
einer Insiderinformation verboten Insiderpapiere für
eigene oder fremde Rechnung oder für einen anderen
zu erwerben oder zu veräußern.
- Es ist verboten,
einem anderen Insiderinformationen unbefugt mitzuteilen
oder zugänglich zu machen.
- Es ist verboten,
einem anderen auf der Grundlage einer Insiderinformation
den Erwerb oder die Veräußerung von Insiderpapieren
zu empfehlen oder einen anderen auf sonstige Weise
dazu zu verleiten.
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Tradegate
Exchange
Tradegate Exchange ist eine Wertpapierbörse
mit Sitz in Berlin. Sie wurde im Jahr 2009 von der Börsenaufsichtsbehörde
in Berlin genehmigt. Das genutzte elektronische Handelssystem
"Tradegate" war das erste deutsche elektronische
außerbörsliche Handelssystem. Die sofortigen
(automatisch durchgeführten) Ausführungen wurden
direkt auf eine Internet-Informationsplattform für
Privatanleger angezeigt. Tradegate hat inzwischen den
Status eines "Multilateralen Handelssystems (MTF)"
erreicht. Ein Multilaterales Handelssystem ist ein börsenähnliches
Netzwerk, verbunden mit dem Ziel, eine Vielzahl von Anbietern
und Nachfragern nach bestimmten Regeln zusammenzuführen.
Betrieben wird dieses Handelssystem von Finanzdienstleistern
oder Wertpapierfirmen.
Das Hauptmarktsegement ist der Handel von Privatanlegern.
Die Börsenpreise werden mit Unterstützung von
Spezialisten durch das elektronische Handelssystem ermittelt.
Die Spezialisten übernehmen die Aufgabe, genügend
Liquidität für die Anleger zur Verfügung
zu stellen. Gehandelt werden Aktien, Anleihen und Investmentfonds.
European
Energy Exchange (EEX)
Die EEX ist eine Börse für Energie
und energienahen Produkten. Sie unterliegt dem Börsengesetz.
Sie ist die führende europäische Energiebörse.
An ihr werden Strom, Erdgas, CO2-Emissionsrechte, Kohle
und Herkunftsnachweise für Grünstrom gehandelt.
Darüber hinaus bietet die European Energy Exchange
den Service der Trade-Registration an, bei dem außerbörslich
geschlossene Geschäfte zum Clearing an der Börse
registriert werden.
Präsenzbörsen
Exkurs:
Parketthandel
oder auch
Präsenzhandel
genannt, ist eine Form des Börsenhandels, bei der sich die Teilnehmer am Börsenhandel persönlich zu festgelegten Zeiten und an vorgegebenen Orten (auf dem „Parkett“ einer Wertpapierbörse),
treffen und dort Wertpapiere handeln.
Es gab in der Vergangenheit 8 Regionalbörsen:
- Berlin
- Bremen
- Düsseldorf
- Frankfurt
- Hamburg
- Hannover
- München
- Stuttgart>
Im Konkurrenzkampf mit
der Frankfurter Wertpapier Börse haben und hatten
diese Regionalbörsen einen schweren Stand. Sie versuchen
durch Innovationen und niedrigere Preise zu bestehen.
Was den Börsen Bremen und Hannover nicht gelungen
ist. Bremen fusionierte im Jahr 2003 mit der Wertpapierbörse
Berlin. Was jedoch nicht von dauerhaftem Erfolg gekrönt
war. Nach vier Jahren war die Fusion gescheitert. Im Juni
2007 wurde die Bremer Börse geschlossen. Die Wertpapierbörse
Berlin blieb bestehen und kämpft weiter ums Überleben.
Bereits im Jahr 1999 schlossen sich die Regionalbörsen
Hamburg und Hannover zu einer Börsen AG zusammen.
Regionalbörse Berlin
Im Jahr 2007 erwarb die Berliner Wertpapierbörse
die Mehrheit an dem Börsendienstleister Equiduct
Systems. Zusammen entwickelten sie ein Handelssystem,
über das sie an sieben verschiedenen europäischen
Handelsplätzen teilnehmen können: Deutsche Börse,
London Stock Exchange, Euronext, Chi-X und Turquoise.
Im April 2009 wurde dieses System produktiv gesetzt und
soll den besten Preis in hoher Geschwindigkeit eruieren
und dadurch neue Kunden (Banken und Investmentfondsgesellschaften)
gewinnen.
Regionalbörse Hamburg-Hannover
Im Jahr 1999 haben diese zwei Regionalbörsen fusioniert
und treten seitdem gemeinsam auf. Der Schwerpunkt der
Handelsaktivitäten liegt im Fondshandel. Beim Fondskauf
in Hamburg fallen keine Ausgabeaufschläge an, jedoch
Transaktionsgebühren der jeweiligen Broker. In der
Handelszeit von 09.00 - 20.00 Uhr können Fondsanteile
ge- und verkauft werden. Im Fondshandel besitzt die Hamburger
Börse eine Vorreiterrolle. Als einzige Börse
führt sie zusätzlich die Anteilsrücknahme
von offenen Immobilienfonds durch. Auch der Handel mit
geschlossenen Fonds ist in Hamburg möglich (Schiffsfonds,
Immobilien, Windkraftanlagen ...).
Regionalbörse Düsseldorf
Düsseldorf konzentriert sich ganz auf die privaten
Investoren. Einmalig in Deutschland ist der Betrieb eines
eigenen Anlegerclubs (ca. 7.000 Mitglieder). Durch ein
TÜV zertifiziertes Quality Trading ermöglichen
sie dem Kleinanleger den bestmöglichen und kostengünstigen
Handel. Hinzu kommen Preis- und Volumengarantien bei der
Orderausführung. Teilausführungen gibt es nicht
mehr. Weiterhin ermöglichen sie bei Dax-Aktien den
Handel ohne Differenz zwischen An- und Verkaufspreis.
Bei Orders ab 5.000,- Euro wird komplett auf die Maklercourtage
verzichtet. Handelsbeginn ist eine halbe Stunde (08.30
Uhr) vor dem in Deutschland üblichen Börsenbeginn.
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Regionalbörse
Stuttgart
Die Regionalbörse in Stuttgart ist nach der Frankfurter
Wertpapierbörse die Nummer zwei in Deutschland. Im
Jahr 2008 standen 154 Milliarden Euro Handelsumsätze
zu Buche. In Stuttgart hat man sich auf den Handel mit
derivaten Anlageprodukten (Zertifikate, Optionsscheine)
und Aktienanleihen spezialisiert. Derivate werden über
die Tochtergesellschaft Euwax gehandelt. In diesem Bereich
sind die Stuttgarter Marktführer in Deutschland.
Neben dem Derivatehandel wird der Anleihehandel vorangetrieben.
Über die Fondsplattform Bond-X wurde bereits im Mai
2009 ein Volumen von ca. 3 Milliarden Euro erreicht.
Regionalbörse München
München bietet mit dem eigenen Handelssegment M:access
einen eigenen Markt für junge Unternehmen, die den
Schritt an die Börse wagen, an. Auch die Privatanleger
spielen an dieser Regionalbörse eine große
Rolle. Für sie bietet München einen möglichst
kostengünstigen Handel an. Auch hier soll es keine
Teilsausführungen mehr geben. Durch den Vergleich
mit Referenzbörsen geben sie dem Teilnehmer eine
Best-Preis-Garantie und eine vollautomatische Orderausführung,
die in der Geschwindigkeit dem Xetra-Handelssystem gleich
kommt.
Regionalbörse Frankfurt
An der Frankfurter Wertpapierbörse gibt es zwei Marktsegmente:
den Regulierten Markt und den Freiverkehr.
Regulierter Markt: Der Regulierte Markt ist ein
organisierter Markt im Sinne von §2 Abs.5 des WpHG.
Vor der Aufnahme des Handels ist vom Emittenten zusammen
mit einem Kreditinstitut die Zulassung bei der Geschäftsführung
der Börse zu beantragen.
Die Voraussetzungen zur Zulassung sind, dass das Unternehmen
an einer inländischen Wertpapierbörse zugelassen
ist und ein haftendes Eigenkapital in Höhe von 730.000,-
Euro besitzt. Die rechtlichen Grundlagen für die
Zulassung im Einzelnen sind im Börsengesetz, in der
Börsenzulassungsverordnung, im Wertpapierprospektgesetz
sowie in der Börsenordnung geregelt.
Wesentliche Kriterien für die Erstzulassung sind:
- Bestehen des Unternehmens
seit mindestens 3 Jahren.
- der voraussichtliche
Kurswert der zuzulassenden Aktien oder - falls eine
Schätzung nicht möglich ist - das Eigenkapitals
des Unternehmens beträgt mindestens 1,25 Mio
Euro.
- Mindestanzahl der
Aktien beträgt bei Stückaktien 10.000.
- Streubesitzanteil
von mindestens 25%. Nach §9 BörsZulV (Börsenzulassungsverordnung)
sind Ausnahmen möglich.
- das Zulassungsdokument
ist ein Börsenzulassungsprospekt mit den Angaben
über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse,
die für die Beurteilung des Emittenten und des
Wertpapiers wesentlich sind. Das Börsenzulassungsprospekt
muss richtig und vollständig sein und muss die
Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und Kapitalflussrechnungen
der letzten drei Geschäftsjahre und den Anhang
sowie den Lagebericht des letzten Geschäftsjahres
enthalten.
- Publikumssprache:
Deutsch, für ausländische Emittenten auch
Englisch
- Entscheidungsgremium
ist die Geschäftsführung der FWB (Frankfurter
Wertpapierbörse)
- wesentliche Folgepflichten
für die Emittenten:
- Veröffentlichung
eines Jahresabschlusses
- Veröffentlichung
eines Halbjahresfinanzberichts für die ersten
sechs Monate des Geschäftsjahres
- Ad-hoc-Publizität
gemäß §15 WpHG
- Mitteilungspflicht
gemäß §21 WpHG
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Freiverkehr (Open
Market: Der ehemalige Freiverkehr wurde zum 10.
Oktober 2005 in Open Market umbenannt. Er ist neben
dem Regulierten Markt das zweite gesetzliche Marktsegment
in Deutschland. Im Gegensatz zum Regulierten Markt ist
der Open Markt ein nicht amtliches, privatrechtliches
Segment, das eine Börse nach §48 BörsG
zulassen kann, wenn die Wertpapiere weder im Regulierten
Markt zugelassen oder einbezogen sind und eine ordnungsgemäße
Durchführung des Handels und der Geschäftsabwicklung
gewährleistet erscheint.
Im Open Market werden neben deutschen Aktien überwiegend
ausländische Aktien, Renten deutscher und ausländischer
Emittenten, Zertifikate und Optionsscheine gehandelt.
Der Open Market stellt keinen organisierten bzw. geregelten
Markt dar. Die Basis für die Einbeziehung von Wertpapieren
in den Open Market bilden die Freiverkehrsrichtlinien
der Deutsche Börse AG. Die Einbeziehung von Wertpapieren
in den Börsenhandel im Open Market gehört
zu den einfachsten und schnellsten Wegen an die Börse.
Den Antrag für die Einbeziehung in den Börsenhandel
stellt ein an der Frankfurter Wertpapierbörse registrierter
Handelsteilnehmer. Entscheidungsgremium über die
Einbeziehung ist die Deutsche Börse AG als Freiverkehrsträger.
Für Aktienemittenten ist der Open Market ein alternativer
Kapitalmarktzugang zu dem EU-regulierten Segment. Insbesondere
kleinere und mittlere Unternehmen profitieren von einer
einfachen, schnellen und kosteneffizienten Einbeziehung
in den Börsenhandel. Aktien im Open Market werden
im Hinblick auf Regeln zur Insidergesetzgebung und Marktmissbrauch
von der BaFin beaufsichtigt. Die Überwachung der
Preisfindung liegt bei der Handelsüberwachungsstelle
(HüSt).
Kriterien für die Erstzulassung sind:
- Antrag auf Einbeziehung:
er muss eine genaue Bezeichnung des einzubeziehenden
Wertpapiers und Angaben darüber enthalten, an
welchem in- oder ausländischen organisierten
Markt bereits Preise für dieses Wertpapier festgestellt
werden. Bei Wertpapieren, die an keinem organisierten
Markt gehandelt werden, muss der Antragsteller nähere
Angaben über den Emittenten in Form eines von
der nationalen Aufsichtsbehörde gebilligten Prospekts
oder Formblatts vorlegen.
- der Antrag auf Einbeziehung
eines Emittenten muss schriftlich von einem an der
Frankfurter Wertpapierbörse zugelassenen Handelsteilnehmer
gestellt werden.
- Verpflichtungserklärung
des Antragsstellers: der Antragsteller hat die Deutsche
Börse AG über wesentliche Umstände
bezüglich der einbezogenen Wertpapiere bzw. der
Emittenten unverzüglich und schriftlich zu informieren.
- Publikumssprache:
Deutsch oder Englisch.
Quelle: Deutsche Börse
AG
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Makler
Voraussetzung um Börsenmakler zu werden,
ist eine kaufmännische Ausbildung gemäß
§1 HGB und eine Börsenzulassung. Amtliche
Makler werden von der Landesregierung "bestellt".
Der amtliche Makler muss verbindliche (sogenannte amtliche)
Kurse liefern. Er darf keine Geschäfte in eigener
Rechnung in von ihm gehandelten Wertpapieren ausüben.
Freie Makler werden vom Zulassungsauschuss der
Börse zum Handel berechtigt. Die von ihnen gestellten
Kurse sind nicht verbindlich. Der Handel in eigener Rechnung
ist bei ihnen zulässig.
Makler-Tagebuch: Das Führen eines Makler-Tagebuches
ist Pflicht. Es weist Details pro gehandeltem Geschäft
aus. In der Regel wird das Makler-Tagebuch heutzutage
elektronisch geführt.
Schlussnote: Die Schlussnote ist die Abrechnung
des Maklers der ausgeführten Handelsgeschäfte
(Orders). Sie beinhaltet die Angabe des Käufers/Verkäufers,
den Abschlusstag, die Bezeichnung des gehandelten Papieres,
die Menge, den Kurs und die Courtage).
Aufgabengeschäft: Aufgaben sind Parkettgeschäfte,
bei denen ein Makler ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft
durchführt, ohne eine Gegenseite zu haben. Die Schließung
dieser Art der Geschäfte muss innerhalb von 2 Tagen
erfolgen.
Courtage: Die Courtage ist die Provision
des Maklers. Bei freien Maklern entsteht der Ertrag aus
der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs.
Brokerage
Als Brokerage wird die Dienstleistung eines Brokers
(Broker = Börsenmakler, ist für die Durchführung
von Wertpapierorders für Anleger zuständig)
bezeichnet. Die Dienstleistung ist dementsprechend der
Handel mit Wertpapieren auf Rechnung des Kunden. Für
dieses "Brokerage" verlangt der Broker eine
entsprechende Gebühr von seinen Kunden.
Designated
Sponsor
Werden auch Market Maker genannt. Designated
Sponsor garantieren während einer Börsensitzung
die fortwährende Handelbarkeit von Wertpapieren.
Sie gleichen (temporär) Ungleichgewichte zwischen
Angebot und Nachfrage aus und sorgen damit für bessere
Liquidität. Sie sind Börsenmakler, die im XETRA-Handelssystem
aktiv sind. Dabei handeln sie im Auftrag eines Emittenten
und müssen während der gesamten Handelszeit
erreichbar sein.
Designated Sponsors haben also die Aufgabe, wenn zu wenig
Handelsvolumen besteht, die Aktien des beauftragenden
Emittenten regelmäßig selbst zu kaufen oder
zu verkaufen. Sie handeln dabei auf eigene Rechnung. Bei
dem Stellen der An- und Verkaufskuse darf ein, je nach
Liquiditätsklasse der Aktie, maximaler Spread (Spanne
= ca. 2,5% - 10%) nicht überschritten werden. Hinzu
kommt, dass an den täglichen Auktionen eine Mindestteilnahmequote
erreicht werden muss. An den deutschen Börsen gibt
es täglich drei Auktionstermine, zu denen Wertpapiere
durch das Sammeln von An- und Verkaufsgeboten in einem
Orderbuch und der anschließenden Auktionspreisfeststellung
gehandelt werden. Aktuell müssen zu mindestens 90%
dieser Auktionen Quotes gestellt werden. Für das
Designated Sponsoring werden sie von dem Emittenten jährlich
entlohnt.
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Elektronische
Börse
Xetra ist ein vollelektronisches Handelssystem
für den Kassamarkt (= Bezeichnung, bei dem die Ausführung
einer Order und ihre Erfüllung zeitlich eng, in Deutschland
zwei Börsentage, beieinander liegen. Es ermöglicht
den Handel von Wertpapieren auf einer Plattform von jedem
Standort der Welt. Gehandelt werden können Aktien,
Zertifikate, Optionsscheine, Exchange Traded Funds und
Bezugsrechte. Insgesamt rund 400.000 internationale Wertpapiere
:
- 30 Blue Chip Werte
des Dax-Index
- 30 Werte des Technologie-Sektors,
die im TexDax zusammengefasst sind
- 50 MADAX-Werte des
Mid Cap Index MDAX
- 50 Werte aus dem
Small Cap Index SDAX
- über 800 ETFsm
ETNs und ETCs
- rund 380 Werte aus
Xetra International Market. Hierüber können
Teilnehmer europäische Bluechips handeln und
die Geschäfte im Heimatmarkt günstig abwickeln
Weiterhin können
ausgewählte Wertpapiere aus dem Index EURO STOXX
50 sowie rund 9.000 ausländische Aktien über
Xetra gehandelt werden. Die Mindestgröße
für alle Wertpapiere beträgt 1 Stück.
Liquide Aktien werden fortlaufend gehandelt. Weniger
liquide Werte werden in einer 1x täglich stattfinden
Auktion gehandelt.
Xetra hat einen Marktanteil von über 90% im Aktienhandel
und ist mit Round-Trip-Zeiten von unter 2 Millisekunden
eines der schnellsten Handelssysteme der Welt. Am Xetra-Handel
können Finanzinstitute, Wertpapierhandelshäuser
und Broker teilnehmen. Mehr als die Hälfte der
über 250 Teilnehmer handeln aus dem europäischen
Ausland.
Quelle: Deutsche Börse AG
Terminbörse
Die Eurex (European Exchange) ist eine der weltweit
größten Terminbörsen für Finanzderivate
(Futures, Optionen). Gegründet wurde sie 1998 aus
dem Zusammenschluss der DTB (Deutsche Terminbörse)
und der SOFFEX (Swiss Options und Financial Futures
Exchange). Sie befindet sich zu gleichen Teilen im Besitz
der Deutsche Börse AG und der SIX Swiss Exchange.
Im Segment Aktienderivate kann man rund 200 Aktienoptionen
auf amerikanische, deutsche, finnische, französische,
italienische, niederländische, schweizerische,
schwedische und spanische Basistitel handeln. Darunter
befinden sich auch der überwiegende Teil der Aktienoptionen
des EURO STOXX 50 Index. Hinzu kommt der Handel von
Futures auf Aktien (Single Stock Futures).
Im Segment der Aktienindexderivate umfasst das Produktangebot
Futures und Optionen auf die führenden internationalen
Blue-Chips-Indizes, europäische Midcap-Segmente
sowie verschiedene Branchenindizes:
- Futures und Optionen
auf den EURO STOXX 50 Index
- Futures und Optionen
auf den EURO STOXX Europe 50 Index
- Futures und Optionen
auf den EURO STOXX Europe 600 Index
- Futures und Optionen
auf den EURO STOXX Europe Mid 200 Index
- Futures und Optionen
auf den Dow Jones Global Titans 50 Index
- Futures und Optionen
auf den Dow Jones Italy Titans 30 Index
- Futures und Optionen
auf den DAX, MDAX, TecDAX
- Futures und Optionen
auf den SMI und SMIM
- Weekly Options auf
den EURO STOXX 50 Index, DAX und SMI
- Futures und Optionen
auf den OMX-Helsinki 25 Index
- Futures und Optionen
auf den EURO STOXX Sector Indizes
- 30 Werte des Technologie-Sektors,
die im TexDax zusammengefasst sind
- Futures und Optionen
auf den STOXX Europe 600 Sector Indizes
Im Segment der Volatilitätsindexderivate
umfasst das Produktangebot die Volatilitäts-Futures
auf die Volatilitäts-Indizes der Deutsche Börse
AG (VDAX-NEW), SWX Swiss Exchange (VSMI) und STOXX Ltd.
(VSTOXX). Damit können Marktteilnehmer erstmalig
Volatilitätsschwankungen auf den deutschen, schweizerischen
und europäischen Aktienmärkten mit börsengehandelten
Futures absichern:
- VDAX-NEW-Futures
- VSMI-Futures
- VSTOXX-Futures
Im Segment Exchange-Traded
Fund wurde der Handel mit Futures und Optionen auf börsengehandelte
Index-Fondsanteile konzentriert. Die Basiswerte sind:
- DAX EX
- EURO STOXX 50 EX
- IShares EURO STOXX
50 EX
- XMTCH on SMI
Im Segment Zinsderivate
werden die deutsche Zinskurve im Laufzeitenbereich von
bis zu 35 Jahren sowie die Schweizer Zinskurve im Laufzeitenbereich
von 8 - 13 Jahren abgedeckt:
- Euro-Schatz-Futures:
Basiswert Bundesschatzanweisungen mit einer Restlaufzeit
zwischen 1,75 und 2,25 Jahren
- Euro-Bobl-Futures:
Basiswert Bundesobligationen mit einer Restlaufzeit
zwischen 4,5 und 5,5 Jahren
- Euro-Bund-Futures:
Basiswert Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit zwischen
8,5 und 10,5 Jahren
- Euro-Buxl-Futures:
Basiswert Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit zwischen
24 und 35 Jahren
- CONF-Futures: Basiswert
Schuldverschreibungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Weitere Produkte im
Bereich Zinsderivate sind die folgenden Geldmarktderivate:
- Einmonats-EONIA-Futures:
Basiswert EONIA-Zinssatz
- Dreimonats-EURIBOR-Futures:
Basiswert European Interbank Offered Rate
- Optionen auf Dreimonats-EURIBOR-Futures
Zinsderivate machen
ca. die Hälfte des Handelsvolumens an der Eurex
aus.
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Börsen-Zusammenfassung

Emerging
Market
Emerging Markets sind aufstrebende Märkte.
Dazu zählen (z.B.) Indien, China, Mexiko, Brasilien,
Russland, Argentinien... . In diese Märkte zu investieren
birgt ein erhöhtes Risiko, da die Börsen- (und
Devisenkurse: Währungsrisiko der jeweiligen Landeswährungen
gegenüber dem Euro oder US-Dollar) sich durch eine
höhere Volatilität (Schwankungsbreite) und durch
erhöhte Ausfallrisiken (Staatsbankrott, Verstaatlichung/Enteignung)
auszeichnen.
Auf der Gegenseite besteht natürlich auch die Chance,
überdurchschnittliche Gewinne zu erzielen, da diese
Märkte in der Regel ein sehr hohes Wirtschaftswachstum
aufweisen und zur Schwelle einer mordernen Industriegesellschaft
stehen.
Automatisierter
Handel
Für den Automatisierten Handel werden
noch weitere unterschiedliche Begriffe benutzt:
- Algo Trading
- Algorithmic Trading
- Black Box
- Flash Trading
- Grey Box Trading
- High Frequency Trading
Gemeint ist damit immer das gleiche - den automatischen
Handel von Wertpapieren durch Computerprogramme. Also
der Handel mit Finanzinstrumenten, bei denen ein Computeralgorithmus
über die Ausführung und die Parameter des Auftrags
automatisch entscheidet. Dies umfasst sämtliche Handelsgeschäfte
sowie Handel mit Kundenbezug (auf eigene und fremde Rechnung)
auf sämtlichen Handelsplattformen sowie
OTC-Geschäfte.
Darüber hinaus betroffen sind direkte und geförderte
Marktzugänge für Kunden.
Automatisierter Handel wird von Banken, Investmentfonds,
Hedgefonds und anderen institutionellen Anlegern genutzt,
um Orders automatisch zu generieren und auszuführen.
Die Computer generieren selbstständig Kauf- und Verkaufssignale,
die in Orders umgesetzt werden, bevor ein Menschen überhaupt
eingreifen kann.
Geregelt wird dieser automatisierte Handel im Hochfrequenzhandelsgesetz.
Es ist ein Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen
im Hochfrequenzhandel. Mit diesem Gesetz wird den besonderen
Risiken des allein auf Computer gestützten algorithmischen
Hochfrequenzhandels an den deutschen Börsen entgegengewirkt.
Die in diesem Marktsegment tätigen Wertpapierdienstleistungsunternehmen
und Investmentfondsgesellschaften müssen ihre Handelssysteme
so ausgestalten, dass Störungen des Marktes unterbleiben.
Extreme Börsenszenarien, bei denen in der Vergangenheit
innerhalb weniger Minuten gravierende Marktausschläge
vorkamen, sollen auf diese Weise verhindert werden.
Im BaFin-Rundschreiben 6/2013 (BA) "Anforderungen
an Systeme und Kontrollen für den Algorithmushandel
von Instituten" konkretisiert die fachlichen Anforderungen
an den algorithmischen Handel von Instituten im In- und
Ausland.
Die Institute, die den Algorithmushandel betreiben wollen,
müssen die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Algorithmen müssen
eindeutig gekennzeichnet werden und Geschäfte
müssen den zugehörigen Algorithmen und Sub-Algorithmen
und Kunden bzw. Mitarbeitern eindeutig zuordnerbar
sein.
- Die Anforderungen
betreffen den gesamten Risikomanagementprozess von
der Identifikation bis zur Steuerung (besonders Risikolimitierung
in Echtzeit und Notfallpläne für Stresssituationen).
- Die Institute, die
einen sogenannten direkten oder geförderten Marktzugang
anbieten, müssen auch bei ihren Kunden die ordnungsgemäße
Risikosteuerung sicherstellen und Marktmissbrauch
(inklusive Marktmanipulation) verhindern.
- Darüber hinaus
müssen konkrete technische Anforderungen zur
Kennzeichnung von Geschäften und zur Archivierung
von Daten eingehalten werden (wird im Rundschreiben
ausführlicher beschrieben).
- Sowohl für die
fachlichen als auch für die technischen Anwendungen
werden Stress-Tests bei Einführung und im laufenden
Betrieb gefordert.
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Hochfrequenzhandel
Hochfrequenzhandel ist ein mit Computer betriebener
Handel mit Wertpapieren. Er zeichnet sich durch hohe Umsätze
aus. Hierbei werden die Wertapapieraufträge (Orders)
nicht an einer Börse abgewickelt, sondern
jeweils bestimmte Stückzahlen an mehreren Börsen
platziert. Die Aufträge werden gleichzeitig an verschiedene
Börse gesendet - bei denen zum gegebenen Zeitpunkt
die höchste Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese
Teilaufträge ausgeführt werden und damit in
der Summe der Gesamtauftrag erfüllt werden kann.
Diese Teilaufträge werden zu unterschiedlichen Zeiten
(Stichwort: Latenz = Lauftzeit --> "zeitliche
Differenz zwischen dem Eintritt eines Signals in ein System
und dem Austritt" - Begriff aus der Elektrotechnik)
an den einzelnen Börsen platziert. Ein Händler
der den Hochfrequenzhandel anwendet, der Realtime-Zugang
zu den Marktdaten der nächstgelegenen Börse
hat, kann darauf spekulieren, dass zu dem von ihm gesehenen
Teilauftrag weitere Teilaufträge des selben Wertpapieres
gehören. Er kann daraufhin Orders zu weiter entfernt
liegenden Börsen senden, die dort den Teilorders
des ersten Brokers zuvorkommen. Dadurch ändert sich
der Kurs an dieser Börse, so dass der Hochfrequenzhändler
die später eintreffenden, aber zuvor abgesendeten
Aufträge des ursprünglichen Kunden bedienen
kann, die er im Vorlauf erwerben konnte. Allerdings zu
einem veränderten, für den ursprünglichen
Kunden schlechteren Kurs. Der ursprüngliche Händler
kann diese Marktänderung nicht sehen, bevor sie eintritt.
Der Hochfrequenzhändler stellt so seine Position
wieder auf Null und erzielt durch den Unterschied zwischen
den Kursen einen Gewinn (Arbitrage) pro Geschäft.
Zusammenfassend:
- Ein Broker platziert
seine Aufträge gleichzeitig an verschiedene Börsen.
- Diese Teilaufträge
kommen zu unterschiedlichen Zeiten bei den Börsen
an.
- Ein Hochfrequenzhändler
(mit Realtime-Zugang) zu den Börsen, spekuliert
darauf, dass zu dem von ihm gesehenen Teilauftrag
weitere Teilaufträge gehören.
- Der Hochfrequenzhändler
sendet daraufhin eine Order an eine andere Börse
ab, die der Teilorder des Brokers zuvorkommt.
- Durch diese Aktion
verändert sich der Kurs des gehandelten Wertpapieres
an dieser Börse.
- Der Hochfrequenzhändler
kann so die später eintreffende Order des Brokers
mit dem neuen, höheren Kurs bedienen.
- Der Hochfrequenzhändler
schließt damit seine Position und realisiert
durch die unterschiedlichen Kurse (Kauf-/Verkaufskurs)
einen Arbitrage-Gewinn.
OTC-Geschäfte
"Over
The Counter"
= Außerbörslicher, Direkt-Handel. Ein Handel,
der nicht über eine Börse, sondern direkt zwischen
zwei Marktteilnehmern durchgeführt wird.
Hierbei kann man zwischen 3 Varianten unterscheiden:
- Außerbörslicher
Handel von Wertpapieren, die zu keinem Börsenhandel
zugelassen sind.
- Außerbörslicher
Handel von Wertpapieren, die börsennotiert sind.
Diese Geschäfte werden OTC durchgeführt,
damit sie dem Markt nicht bekannt gemacht werden.
- Außerbörslicher
Handel von Finanzderivaten ohne standardisierte Spezifikationen.
Wie zum Beispiel Optionen.
Die Vorteile der OTC-Geschäfte liegen im wesentlichen
in der individuellen Absprache (Modifikation) des Produktes
zwischen den Handelspartnern und in der Einsparung von
Kosten (Börsengebühren).
Die Nachteile liegen im wesentliche in der geringeren
Kontrolle durch die BaFin, geringe Markttransparenz, geringere
Liquidität als beim Börsenhandel.
Vorhandelstransparenz
Die Vorhandelstransparenz umfasst für die Börsen und MTFs (= "Multilateral Trading Facility" - multilaterales Handelssystem) und systematischen Internationalisierer die kontinuierliche Veröffentlichung der aktuellen Geld- und Briefkurse von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten und der Tiefe der Handelspositionen zu diesen Kursen.
Die systematischen Internationalisierer sind während der Handelszeiten dazu verpflichtet, regelmäßig und kontinuierlich für die von ihnen angebotenen Aktiengattungen verbindliche Kursofferten zu veröffentlichen. Voraussetzung um dieses tun zu müssen ist, dass es für die jeweiligen Papiere einen liquiden Markt gibt. Ist dies nicht der Fall, müssen die systematischen Internationalisierer das nur auf Anfrage der Kunden machen. Geregelt ist das im WpHG §32a).
Für die Börsen gelten diese Verpflichtungen nur, wenn die betreffenden Wertpapiere im regulierten Markt zugelassen oder einbezogen sind. In diesen Fällen muss der Preis des am höchsten limitierten Kaufauftrags und des am niedrigsten limitierten Verkaufsauftrags und das zu diesen Preisen handelbare Volumen veröffentlicht werden.
Neues Börsensegment: Scale
Die Frankfurter Börse hat im März 2017 mit Scale ein neues Börsensegment eröffnet. 43 kleine und mittelgroße Firmen sind vom Start weg dabei. Ziel ist, dass sie so künftig besser an Kapital kommen und schneller wachsen können. Es ist explizit nicht für Startups konzipiert.
Für Investoren eröffnet sich durch dieses neue Börsensegment die Möglichkeit, sich am deutschen Mittelstand zu beteiligen.
Gelistet sind in diesem Börsensegment zahlreiche Finanz- und Finanztechnologiefirmen, sowie Industrieunternehmen und Anleihen, wie zum Beispiel vom Fußballverein Schalke 04.
Alle teilnehmenden Unternehmen müssen beim Umsatz und der Marktkapitalisierung Mindestanforderungen erfüllen. Darüber hinaus muss eine verpflichtende Prüfung durch zwei Analysehäuser stattfinden. Damit keine Interessenkonflikte auftreten können, werden diese nicht von den gelisteten Unternehmen sondern von der Deutsche Börse AG beauftragt.
Neues Börsensegment: Grüne Anleihen
Da immer mehr Investoren Wert auf ökologische Aspekte bei ihren Investitionen legen, hat die Börse Frankfurt ein neues Handelssegment (grüne Anleihen) für Privat- und Institutionelle Anleger angelegt. Darin sind 150
Anleihen gebündelt, mit denen durch Unternehmen, Städte, Staaten und Förderbanken Klima- und Umweltschutzprojekte finanziert werden.
Wie die Börse mitteilt, befinden sich in diesem Handelssegment Anleihen der Förderbanken KfW, der Europäischen Investitionsbank, der Hypothekenbank, des Automobilherstellers Toyota, der Stadt Göteborg und der Staaten
Frankreich und Belgien.
Maßgeblich für die Einstufung der Papiere in „grüne Anleihen“, sind die Regeln des Branchenverbandes International Capital Markets Association.
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1.3 Orderprozesse
Stammdaten
Um eine Order platzieren zu können, sind ein Wertpapierdepot
und ein Geldkonto notwendige Voraussetzungen.
Ein Depot ist ein Konto, in das die Wertpapierbestände
eingebucht werden. Das Wertpapierdepot kann bei jeder
Bank eröffnet werden. Es bietet sich jedoch an, es
dort zu eröffnen, wo sie bereits ein Geldkonto unterhalten.
Alternativ kann man natürlich auch seine Börsengeschäfte
über einen Discount Broker abwickeln. In Deutschland
sind diese Broker besser bekannt als Direktbanken. Sie
haben in der Regel, neben den verbraucherfreundlicheren
Geschäftszeiten, günstigere Gebührenstrukturen.
Die Direktbanken sind nur ausführende Organe. Sie
beraten den Kunden nicht. Der Geschäftskontakt beschränkt
sich nahezu ausschließlich auf Telefongespräche,
Faxe oder elektronische Medien. Wenn man als Kunde bereits
über Wertpapierwissen verfügt, sind diese Discount
Banken eine interessante Alternative zu der herkömmlichen
Orderabwicklung über eine Geschäftsbank. Die
Gebührenstrukturen variieren von Bank zu Bank und
sollten beim jeweiligen Institut erfragt werden.
Das Geldkonto dient dazu, dass bei Käufen oder Verkäufen
von Wertpapieren die Kosten, bzw. die Erlöse, hierüber
abgebucht oder gutgeschrieben werden.
Ordererteilung
Man sollte im Vorfeld alle relevanten Wertapierdaten vorliegen
haben. Das wichtigste ist die Wertpapierkenn-Nummer
(WKN/ISIN). Alle Wertpapiertypen (mit Ausnahme von Optionen
und Futures) werden durch eine WKN (oder alternativ durch
ein ISIN) gekennzeichnet.
Durch diese eindeutige Kennzeichnung des Wertpapiers wird
die Auftragserteilung wesentlich vereinfacht und man weicht
dem Risiko aus, dass ein nicht gewünschtes Wertpapier
gekauft wird.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Auftragserteilung
ist die Stückzahl,
die man von diesem Papier kaufen oder verkaufen will und
der Börsenplatz, an dem man es erwerben will. Einige
Wertpapiere werden nur an deutschen Regionalbörsen
gehandelt.
Auch sollte man im Vorfeld überlegen, wie die Order
ausgeführt werden soll: limitiert oder unlimitiert.
Ein Limit zu setzen
bedeutet beim Kaufauftrag, dass der Auftrag nur ausgeführt
werden darf, wenn der vorher definierte Wertpapierkurs
pro Stück erreicht wird. Wird dieser Limitkurs nicht
erreicht, verfällt die Order unausgeführt.
Unlimitierte Kauforders heißen Billigst-Order.
Dadurch wird dem Händler suggeriert, dass die Order
auf jeden Fall ausgeführt werden soll - aber nach
Möglichkeit so billig wie möglich. Unlimitierte
Verkaufsorders heißen Bestens-Order.
Bedeutet, Ausführung so schnell wie möglich,
egal zu welchen Bedingungen - aber nach Möglichkeit
mit dem höchsten zu erzielenden Preis.
Orderausführung
zum Kassa-
oder Variablen-Handel
? Kassahandel bedeutet, der Auftrag wird zu einem von
der Börse ermittelten Einheitskurs (Kassakurs) abgerechnet.
Variabler Handel bedeutet, dass die Order dann ausgeführt
wird, sobald ein Gegenpart auftritt, der die Bedingungen
für diese Order akzeptiert. Die erforderlichen Stückzahlen
für den variablen Handel sind je nach Art des Wertpapiers,
der Börse und des Handelssystems unterschiedlich.
Hier sollte man vorher bei einer Bank nachfragen.
Gültigkeitsdauer
der Order ? Soll sie nur tagesgültig sein oder bis
zum Monatsultimo platziert werden ? Tagesgültige
Orders verfallen nach Ablauf des Handelstages ersatzlos,
wenn es zu keinem Abschluss gekommen ist. Für den
nächsten Tag müsste dann eine neue Order erteilt
werden. Monatsultimo Orders bleiben solange im Markt,
bis sie ausgeführt werden. Es sei denn, dass bis
zum Monatsultimo kein Gegenpart gefunden wurde.
Nach jeder Ausführung
einer Order erteilt die Bank eine schriftliche Abrechnung
(Wertpapierabrechnung). Hier werden die entsprechenden
Ausführungsdaten und die damit verbundenen Kosten
aufgelistet.
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Außerbörslicher
Direkthandel
Neben dem Wertpapierhandel an Börsen besteht auch
die Möglichkeit des außerbörslichen Direkthandels
mit ausgewählten Wertpapierbrokern. Die Vorteile eines
außerbörslichen Direkthandels liegen auf der
Hand:
- direkte Kurszusage
- sofortige Orderausführung
- Partizipation an
einer reichen Auswahl von Aktien, Optionsscheinen
und Zertifikaten
- Handelsmöglichkeit
auch außerhalb der üblichen Börsenzeiten
- keine Teilausführungen
im klassischen Direkthandel
Die Aufträge werden
nicht an eine Börse, sondern an einen vom Kunden
ausgewählten Broker weitergeleitet. Der Broker
stellt dem Kunden einen Kauf-/Verkaufskurs - der Kunde
kann daraufhin entscheiden, ob er handeln möchte
oder nicht.
Die Preisbildung im außerbörslichen Handel
basiert ebenfalls auf dem Prinzip von Angebot und Nachfrage.
Die Spanne zwischen Kauf- und Verkaufskurs kann gegenüber
dem Börsenkurs oft unterschiedlich sein. Grundliegend
sind die gestellten Kurse jedoch marktgerecht, da die
Broker den Preisfindungsregeln der Börsen unterworfen
sind.
2. Vertiefung Wertpapiergeschäft
2.1 Beratungsgespräch Berater/Kunde
Anlegerprofil
Zwischen dem Bankbetreuer und dem Anleger
wird vor der Anlageentscheidung ein Anlegerprofil angelegt.
Hier wird gemeinsam die Festlegung der kundenseitigen
Risikobereitschaft festgelegt. Das Anlegerprofil kategorisiert
den Anleger nach seinen persönlichen Verhältnissen.
Das Ergebnis des Anlegerprofils ist letztendlich, das
Kundenportfolio für die Anlagepolitik festzulegen.
Entscheidende Faktoren zur Bestimmung des Anlegerprofils
sind:
- das Alter des Kunden
- Familienstand
- Bildungsstand
- Beruf
- bisherige Erfahrungen
und Kenntnisse mit Kapitalanlagen
- steuerliche Situation
- Höhe des Vermögens
Nachdem das Anlegerprofil
angelegt wurde, findet die Anlageentscheidung statt.
Anlageentscheidung
Wertpapiere bergen zahlreiche Ertragschancen,
die mit unterschiedlichen Risiken verbunden sind. Entscheidend
für den Erfolg ist die Wahl der Anlagestrategie,
die zu dem persönlichen Profil des Anlegers passt.
Jeder Mensch, der in Wertpapiere investieren will, wünsch
sich hohe Erträge - nach Möglichkeit ohne
Risiko. So geartete Wertpapiere gibt es jedoch nicht.
Wer höhere Renditen erzielen will, muss auch höhere
Risiken eingehen.
Wichtig hierbei ist den Zusammenhang zwischen Sicherheit,
Rentabilität und Liquidität zu erkennen und
zu definieren:
- Sicherheit
mehr Sicherheit bedeutet einerseits Verzicht auf höhere
Erträge, anderseits jedoch ein begrenztes Verlustrisiko.
- Rentabilität
die Ertragschancen hängen von der Art des Wertpapiers
ab. Anlagen in Anleihen sind in der Regel nicht so
erträglich wie Anlagen in Aktien. Bei Anleihen
ergeben sich die Erträge aus den laufenden Zinszahlungen
und einem eventuellen Gewinn aus unterschiedlich hohen
Kauf- und Rückzahlungskursen. Bei Aktien ergeben
sich die Erträge aus den laufenden Dividendenzahlungen
und den möglichen Kursgewinnen an der Börse.
- Liquidität
die Liquidität bedeutet, dass der Anleger jederzeit
seine Wertpapiere zu marktgerechten Preisen verkaufen
kann. Das ist bei Anleihen, Aktien und Fonds generell
gegeben. Sie werden an der Börse gehandelt und
können kurzfristig verkauft werden.
Die Wichtigkeit einer
schnellen Liquidität richtet sich nach dem zu erwarteten
Geldbedarf. Längerfristig geplante Anlageentscheidungen
können von unerwartet benötigtem Kapitalbedarf
kontaminiert werden. Dadurch besteht ein erhöhtes
Risiko, dass die Wertapiere zu einem ungünstigen
Zeitpunkt verkauft werden müssen.
Magisches
Dreieck der Vermögensanlage :

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Bei der Anlageentscheidung sind zwei Fragen von elementarer
Bedeutung:
- welche Risiken ist
man bereit einzugehen (= persönliche Risikoeinstellung)
?
- welche Bedeutung
hat die Liquidität für mich - also, die
kurzfristige Verfügbarkeit der Anlage ?
Alle drei Faktoren des
Anlagedreiecks kann man nicht gleichzeitig optimieren,
da sie sich zum Teil gegenseitig ausschließen. Zum
Beispiel kann man mit einer sicheren Anlageform keine
überdurchschnittlich hohen Renditen erzielen.
Risikoeinstellung
Wie viel Risiko kann ich mir eigentliche leisten ?
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Steuern
als Verkaufsargument
Steuern waren in Deutschland in der Vergangenheit
das Verkaufsargument schlechthin. Mit der Einführung
der einheitlichen Abgeltungsteuer ist dieses Argument
größtenteils verschwunden:
- steuerfreie Kursgewinne
- Halbeinkünfteverfahren
bei Dividenden
- steuerfreie Lebensversicherungsverträge
- Abschreibungsmodelle
(Schiffe, Immobilien, Filme, Windräder, Flugzeuge)
- Steueroasen
- Eigenheimzulage/Bausparprämien
- Sparerfreibetrag
Seit Beginn der Abgeltungsteuer
sind praktisch alle Sparmodelle verschwunden. Geblieben
sind im Wesentlichen, neben den deutlich reduzierten Bausparprämien,
günstige KFW-Darlehen für Bauherrn. Darüber
hinaus sind die Zinserträge im Rahmen des Sparerfreibetrages
von der Steuer befreit. Der Rest ist faktisch weg. Die
Abschreibungsmodelle funktionieren heute nicht mehr. Neu
hinzugekommen ist die Riester-Rente.
Kosten
Kosten, die in Rechnung gestellt werden, variieren
zwischen 0,2 und über 2%. Kosten sind ein entscheidender
Faktor in der Renditebetrachtung.
Beispiel:
Anlagesumme = 10.000,- Euro :
sind nach 1 Jahr 14.802,- Euro (ohne Kostenbetrachtung
und bei einer angenommenen Rendite von 4%).
sind nach 1 Jahr 12.161,- Euro (mit Kostenbetrachtung
[5% Ausgabeaufschlag + Verwaltungsvergütung von 1,5%]).
Verfügbarkeit
Eine kurzfristige Verfügbarkeit schmälert
die Rendite:
|
während
der Laufzeit
|
Ende
der Laufzeit
|
Tagesgeld |
100% |
100% |
Sparbrief |
nein |
100% |
Anleihen |
ja
= Verkauf mit Kursrisiko |
100% |
Lebensversicherung |
ja
= i.d.R. mit Verlust |
100% |
Aktien |
ja |
kein
Laufzeitende |
Immobilien |
ja
= Gewinn/Verlust + 10 Jahre Spekulationsfrist |
kein
Laufzeitende |
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2.2 Backoffice-Prozesse
Corporate
Actions
Kapitalmaßnahmen verändern zum
Teil das Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Sie sind
eine besondere Art der Back-Office-Transaktionen. Sie
werden vom Vorstand der Aktiengesellschaft vorgeschlagen
und von den Aktionären in einer Hauptversammlung
autorisiert.
Die bei einer Kapitalmaßnahme entstehenden Wertpapiere
werden in der Regel nicht physisch ausgeliefert. Sie werden
bei den Depotbanken in die Wertpapierdepots eingebucht.
Die Wertpapiertitel werden geändert und mittels Umbuchungen
in den Depots angepasst. Bei einer Kapitalherabsetzung
wird z.B. die Nennwertdifferenz zurückgezahlt. Ein
Aktiensplit verändert den Nennwert pro Aktie und
führt zu einer wertneutralen Veränderung der
entsprechenden Aktien in den Depots.
Kapitalerhöhung
Unter einer Kapitalerhöhung versteht
man eine Erhöhung des Eigenkapitals durch Aufstockung
des Aktienkapitals. Hierbei handelt es sich um eine Außenfinanzierung.
Bei einer Kapitalerhöhung wir die Anzahl der Aktien
(und damit das Aktienkapital) erhöht. Die neuen Aktien
können den bisherigen (oder neuen) Aktionären
angeboten werden.
Die Erhöhung des Aktienkapitals (Eigenkapital) hat
die Vorteile, dass für das Kapital keine Zinsen bezahlt
werden müssen und dadurch die liquiden Mittel weniger
belastet werden. Hinzu kommt, dass Aktienkapital im Gegensatz
zu Fremdkapital nicht zurückgezahlt werden muss.
Das so gewonnene Kapital steht der Aktiengesellschaft
daher für einen unbegrenzten Zeitraum zur Verfügung.
Kapitalerhöhungen werden dann durchgeführt,
wenn langfristig Kapital benötigt wird und die allgemeine
Marktlage für Fremdkapital (Darlehen, Kredite, Obligationen)
schlecht ist.
Kapitalmaßnahmen
- Merger (Fusion)
- Demerger (Aufspaltung)
- Rights Split (Ausgabe
von Bezugsrechten)
- Aktientausch
- Split
- Reverse Split
- Kapitalreduzierung
- Umtauschangebote
- Gratisaktien
- Spin-Off
Merger
Bei einem Merger entscheiden sich zwei Unternehmen ein
neues Unternehmen zu gründen. Das neue Unternehmen
besteht dabei vollständig aus den bereits bestehenden
Unternehmen.
Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
- das neue Unternehmen
ist eine Holding, die die bestehenden Unternehmen
als unabhängige Tochtergesellschaften beibehält
- das neue Unternehmen
ist eine vollständige Verschmelzung der bestehenden
Unternehmen
Bei
Fusionen müssen
sich beide Unternehmen über ihren jeweiligen Wert
einig sein, damit darauf basierend die Aktien des neuen
Unternehmens im Verhältnis der Werte der beiden Unternehmen
auf die jeweiligen Altaktionäre verteilt werden können.
Ein Grund um Fusionen durchzuführen ist die Schaffung
von Synergien (Senkung der Fix- und Allgemeinkosten).
Demerger
Demerger ist die Bezeichnung für eine
Spaltung eines Gesamtunternehmens in einzelne, eigenständig
agierende Unternehmen. Es ist das Gegenteil von einem
Merger (Fusion). Auflösung ohne Abwicklung durch
Übertragung ihres Vermögens auf zwei oder mehrere
Nachfolgegesellschaften.
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Rights
Split (Ausgabe von Bezugsrechten)
Ein Bezugsrecht ist ein mögliches Anrecht eines Altaktionärs
auf den Bezug von jungen Aktien. Bei einer Kapitalerhöhung
mit Bezugsrechten sind für eine Spanne von mindestens
zwei Wochen (zehn Handelstage) den Altaktionären
die jungen Aktien entsprechend dem Bezugsrechtspreis anzubieten.
Dabei ist entweder der genaue Ausgabepreis der neuen Aktien
vor Beginn der Bezugsfrist anzugeben oder die Regeln,
nach denen dieser später bestimmt wird. Im letzten
Fall muss der genaue Ausgabepreis der jungen Aktien spätestens
drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist bekannt gegeben werden.
Alle jungen Aktien, die am Ende der Bezugsfrist nicht
durch die Ausübung der Bezugsrechte erworben wurden,
werden dann durch die Konsortialbank im Markt platziert.
Beispiel:
20%ige Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft
im Verhältnis 5:1 durch Ausgabe neuer Aktien. Vor
der Kapitalerhöhung befinden sich 100.000 Aktien
im Umlauf. Kurs pro Aktie 24,- Euro. Durch die Kapitalerhöhung
werden weitere 20.000 Aktien ausgegeben. Der Emissionspreis
der neuen Aktien wird mit 15,- Euro festgelegt.
Das bedeutet, jeder der eine dieser neuen Aktien kaufen
möchte, benötigt dafür 5 Bezugsrechte.
Bei einem Aktienbesitz von 10.000 Stück würden
dem Aktionär 2.000 neue Aktien für den Preis
von 30.000,- Euro zustehen.
Falls er die jungen Aktien nicht beziehen möchte,
kann er seine Bezugsrechte (deren Wert auf 1,50 Euro errechnet
wurde) verkaufen. In diesem Fall bekäme der Aktionär
15.000 Euro (bei einem Besitz von 10.000 Bezugsrechten).
Fehlen einem Aktionär die notwendigen Bezugsrechte,
um eine junge Aktie zu erwerben, so kann er die ihm fehlenden
Bezugsrechte zukaufen oder einen Teil der ihm zugeteilten
Bezugsrechte verkaufen (oder verfallen lassen).
Aktientausch
Split
Unter einem Split versteht man die Erhöhung der Anzahl
der Aktien mit gleichzeitiger Verminderung des Nennwerts
der Aktien. Das Aktienkapital bleibt somit gleich.
Beispiel:
Aus 100 Aktien im Nennwert von je 1.000,- Euro
werden nach einem Split im Verhältnis 1:10 1.000
Aktien im Nennwert von je 100,- Euro.
Gründe einen Split durchzuführen: Wenn eine
Aktie stark an Wert gewinnt und von 100,- Euro auf 10.000,-
Euro steigt, stellt dieser hohe Preis für viele Anleger
ein Kaufhindernis dar. Als Folge dessen bleibt diese Aktie
einem relativ kleinen Aktionärskreis vorenthalten.
Um dies zu ändern, führen Aktiengesellschafen
einen Split durch.
Reverse Split
Ein Reverse Split ist die Erhöhung des Nennwertes
einer Aktie mit gleichzeitiger Verminderung der Anzahl
der Aktien.
Gründe einen Reverse Split durchzuführen: Eine
Aktie kann nicht nur zu schwer sein (wie bei einem Split),
sondern auch zu leicht. Es ist für den Aktienhandel
nicht von Vorteil wenn ein Titel zu wenig Wert hat.
Beispiel:
Reduzierung des Aktienkapitals von 30.000.000,-
Euro auf 3.000.000,- Euro durch Herabsetzung des Nennwertes
je Aktie von 10,- Euro auf 1,- Euro. Danach werden die
Aktien von 1,- Euro Nennwert in Aktien zu 10,- Euro Nennwert
durch Umtausch von 10 Aktien zu je 1,- Euro Nennwert in
1 Aktie von 10,- Euro Nennwert zusammengelegt.
Capital reduction (Kapitalreduzierung)
Bei einer Kapitalreduzierung wird im Gegensatz zu einer
Kapitalerhöhung das in der Aktiengesellschaft befindliche
Eigenkapital vermindert. Mit einer Kapitalherabsetzung
ist es möglich
- einen bestehenden
Bilanzverlust zu beseitigen (nominelle Kapitalherabsetzung
- das Grundkapital wird buchungsmäßig herabgesetzt,
es findet kein Abfluss liquider Mittel statt).
- überflüssiges
Kapital an die Anteilseigner zu verteilen (effektive
Kapitalherabsetzung - verbunden mit der Ausschüttung
liquider Mittel an die Aktionäre)
Die Kapitalherabsetzung bei Aktiengesellschaften erfolgt
durch den Rückkauf von Aktien. Bei einem Aktienrückkauf
können die Aktionäre ihre Wertpapiere an die
Aktiengesellschaft verkaufen. Die Gesellschaft ist jedoch
nicht zum Kauf verpflichtet. In der Regel macht sie es
davon abhängig, wie viele Kaufoptionen angeboten
werden. Durch die Verringerung der umlaufenden Aktien
verringert sich die Liquidität im Handel, wodurch
theoretisch ein steigender Aktienkurs entstehen sollte.
Das Aktienkapital bleibt bei einem Aktienrückkauf
gleich.
Squeeze-out
Squeeze-out ("herausquetschen") ist ein Vorgehen,
bei dem Kleinaktionäre mittels einer Barabfindung
(auch) gegen ihren Willen aus einer Aktiengesellschaft
herausgedrängt werden. Um dieses Verfahren durchführen
zu können, muss ein Mehrheitsaktionär über
mindestens 95% der Aktien verfügen. In Deutschland
ist die rechtliche Basis dafür im Jahr 2002 gelegt
worden. Da das Eigentum verfassungsrechtlich geschützt
ist, muss der Verlust der Minderheitsaktionäre über
die Abfindung komplett ausgeglichen werden.
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Umtauschangebote
Umtauschangebote erfolgen, wenn alte Wertpapiere in neue
oder solche eines anderen Unternehmens getauscht werden
sollen. Ein Aktienumtausch kommt in der Regel bei folgenden
zwei Gelegenheiten vor:
- Kapitalherabsetzung
(durch Zusammenlegung von Aktien)
eine bestimmte Anzahl von Altaktien wird gegen eine
geringe Anzahl neuer Aktien mit gleichem Nennbetrag
je Aktie getauscht.
- Fusion (Verschmelzung)
Umtausch der Aktien des übertragenen Unternehmens
gegen jene des aufnehmenden (neugegründeten Unternehmens).
Ähnlich wie bei Bezugsfristen
junger Aktien werden Umtauschangebote über einen
vorher definierten Zeitraum und Umtauschverhältnis
angeboten.
Gratisaktien (Berichtigungsaktien)
Gratisaktien sind Aktien, die bei Kapitalerhöhungen
aus Gesellschaftsmitteln ausgegeben werden. Sie resultieren
aus der Umwandlung offener Rücklagen und stehen den
Altaktionären entsprechend ihres Anteils an Altaktien
zu. Die Kapitalerhöhung durch Gratisaktien ist ein
rein buchungstechnischer Vorgang. Effektiv werden keine
neuen finanziellen Mittel zugeführt.
Gratisaktien werden zum Preis von Null ausgegeben. Sie
sind kein Geschenk an die Aktionäre, da ihr Vermögen
unverändert bleibt. Bei gleichbleibendem Vermögen
und gleichen Gewinnerwartungen der Gesellschaft ergibt
sich eine Senkung des Börsenkurses. Nach Ausgabe
von Gratisaktien im Verhältnis 3:1 hat der Aktionär
vier Aktien, die den gleichen Kurswert aufweisen, wie
seine bisherigen drei Altaktien.
Spin Off
Ein Spin Off ist die Herauslösung einer Tochtergesellschaft
aus einer Holding oder eines Unternehmensbereiches aus
einem Unternehmen. Der herausgelöste Teil kann anschließend
als eigenständiges Unternehmen an der Börse
gehandelt werden.
Gründe einen Spin Off durchzuführen sind, dass
ein Tochterunternehmen vollständig aus dem Unternehmen
gelöst werden soll, damit sie als wirtschaftliche
und rechtliche Einheit unabhängig auftreten kann.
Gründe dafür können sein, dass die Tochter
strategisch nicht mehr zur Holding passt oder als nicht
mehr wirtschaftlich angesehen wird. Ein weiterer Grund
wäre, wenn die Tochtergesellschaft mit einem anderen
Unternehmen fusionieren soll.
Beispiel:
Bei der Herauslösung einer Tochtergesellschaft
aus einer Holding wird der Wert der Tochtergesellschaft
von Analysten ermittelt. Dieser Wert sollte dem neuen
Börsenwert der Tochter entsprechen. Die Holding hat
dann einen Wert, der um den ermittelten Wert der Tochtergesellschaft
abnimmt.
Wird aus einer Holding, die einen Marktwert von 1.000.000.000,-
Euro hat, ein Spin Off einer Tochtergesellschaft durchgeführt,
die einen theoretischen Wert von 100.000.000,- Euro hat,
so sollte nach dem Spin Off, der an der Börse gehandelte
Wert der Holding nur noch 900.000.000,- Euro und der Börsenwert
der Tochter 100.000.000,- Euro betragen. Dies ist aber
nur der Fall, wenn Anleger dieselben Wertvorstellungen
wie die Analysten, die den rechnerischen Wert definiert
haben, zugrunde legen.
In der Praxis sieht das dann in etwa so aus: von den Analysten
wurde der theoretische Wert der Aktie der Tochtergesellschaft
auf 545,- Euro festgelegt (bei einem Nennwert von 10,-
Euro). Bei 8.625.627 ausgegebenen Aktien bedeutet das
einen Börsenwert von 4.700.000.000,- Euro.
Am ersten Handelstag nach Spin Off wurde der Titel bei
510,- Euro gehandelt, also unter dem von den Analysten
errechneten theoretischen Kurs.
Obligatorische Kapitalmaßnahmen
Obligatorische Kapitalmaßnahmen sind Maßnahmen, die die Wertpapierbestände verändern und ohne eine Instruktion des Kunden abgewickelt werden. Dazu gehören im Wesentlichen dir folgenden:
Obligatorische Kapitalmaßnahmen |
|
01. |
Aktiensplit |
 |
02. |
Aktienumtausch |
 |
03. |
Ausbuchung wg. Gesamtrückzahlung |
 |
04 |
Ausbuchung wg. Teilrückzahlung |
 |
05. |
Ausbuchung wertloser Stücke |
 |
06. |
Ausübung Optionsscheine |
 |
07. |
Bezugsrechte |
 |
08. |
Fusion |
 |
09. |
Gleichstellung von Aktien |
 |
10. |
Gratisaktien |
 |
11. |
Kapitalherabsetzung |
 |
|
12. |
Redenomination |
 |
13. |
Reklassifizierung |
 |
14. |
Reverse Aktiensplit |
 |
15. |
Spin-Off |
 |
16. |
Stockdividende |
 |
17. |
Teilrechte |
 |
18. |
Tilgung in Wertpapieren |
 |
19. |
Trennung von Optionsscheinen |
 |
20. |
Umbuchung auf gesperrtes Unterkonto |
|
21. |
Wahldividende |
 |
Ausbuchung wertloser Stücke
Wenn eine Aktiengesellschaft in wirtschaftliche und finanzielle Schwierigkeiten gerät, kann über das Vermögen der AG ein Insolvenzverfahren durchgeführt werden. Dabei kann im Rahmen einer Sanierung (mit Zustimmung
des Insolvenzgerichts) das Grundkapital dieser Aktiengesellschaft auf 0 Euro herabgesetzt werden, verbunden mit einer anschließenden Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre.
Tritt eine neue Gesellschaft als alleiniger Aktionär auf, gehen die Anteile der Altaktionäre unter. Der Handel der Alt-Aktien wird daraufhin eingestellt.
In dieser Konstellation werden die Alt-Aktien der in Insolvenz gegangenen Aktiengesellschaft ersatz- und gegenwertlos ausgebucht.
Redenomination (Redenominierung)
Nennt man das Verfahren, nach dem der Nennwert eines Wertpapiers von einer (nationalen) Währung auf eine andere Währung umgestellt wird. Analog der Euro-Umstellung (von D-Mark auf Euro) im Jahr 2002.
Reklassifizierung
Reklassifizierung ist die Umstellung von Inhaberaktien in Namensaktien .
Dabei werden zu einem bestimmten Tag (Ex-Tag) die Inhaberaktien ausgebucht und die Namensaktien (unter einer separaten WKN / ISIN) eingebucht. Die Aktionäre werden in diesem Zuge gebeten, sich an den Emittenten, zwecks
Eintragung in das Aktienregister zu wenden.
Ein Grund für die Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien ist, dass die Aktiengesellschaft dadurch Kenntnisse ihres Aktionärskreises bekommt und in der Lage ist, die Aktionärsstruktur und die Bestandsentwicklungen
institutioneller Investoren besser analysieren zu können.
Teilrechte (Aktienspitzen)
Ein Teilrecht ist ein Teilanspruch auf den Bezug einer Aktie. Dieser Anspruch entsteht durch Bezugsrechtsemissionen nach
Kapitalerhöhungen oder durch die Zusammenlegung von Aktien bei Kapitalherabsetzungen .
Am Beispiel einer Kapitalerhöhung wird das deutlicher. Wird eine Kapitalerhöhung durchgeführt, so werden den Altaktionären i.d.R. Bezugsrechte zum Bezug der neuen Aktien eingeräumt.
Je nach Bezugsverhältnis können Teilrechte (Aktienspitzen) entstehen.
Beispiel:
Bezugsverhältnis 4:1
Der Aktionär hat 5 Aktien in seinem Bestand.
Für 4 Alt-Aktien kann er 1 neue Aktie beziehen. Die 5. Aktie spiegelt 1 Teilrecht (Aktienspitze) wider.
Damit dieses Teilrecht (aus dem obigen Beispiel) nicht verloren geht, kann der Aktionär zwischen zwei Möglichkeiten wählen:
- Verkauf des Teilrechts.
- Kauf weiterer Teilrechte, um einen Vollanspruch zu erlangen (= beispielsweise 3 weitere Teilrechte, analog des o.g. Beispiels, um eine weitere Aktien beziehen zu können).
Der Kauf / Verkauf von Teilrechten (Aktienspitzen) wird über die jeweilige Depotbank des Aktieninhabers abgewickelt.
Wahldividende
Wird den Aktionären eine Wahldividende angeboten, haben sie die Möglichkeit sich zwischen drei Optionen zu entscheiden. Sie können sich die Dividende entweder wie gewohnt auszahlen lassen oder sie entscheiden sich
gegen die Auszahlung und für den Bezug in Form von weiteren Aktien.
Entscheidet sich ein Aktionär für den Bezug von Aktien, anstatt der Dividendenzahlung in cash, steht der Aktiengesellschaft mehr Kapital für Investitionen zur Verfügung oder zur Stärkung der Kapitalbasis im Hinblick auf
erhöhte regulatorische Anforderungen.
Eine weitere Variation der Wahldividende ist eine Kombination aus Aktienbezug und Barausschüttung. In dieser Variante können die Aktionäre die Wahldividende in Form von neuen Aktien und Barausschüttung erhalten.
3 Varianten der Wahldividende:
- Neue Aktien
- Barausschüttung
- Kombination aus neuen Aktien + Barausschüttung
Freiwillige Kapitalmaßnahmen
Freiwillige Kapitalmaßnahmen sind Maßnahmen, die die Wertpapierbestände verändern, an denen der Kunde nur durch die Übermittlung seiner Instruktionen teilnimmt. Dazu gehören im Wesentlichen folgende:
Freiwillige Kapitalmaßnahmen |
|
01. |
Ausübung von Nebenrechten (Bezugs-/Teilrechte) |
 |
02. |
Ausübung von Options- und Wandelrechten |
 |
03. |
Bezugsangebot |
 |
04 |
Gläubiger-/Inhaberkündigungsmöglichkeit |
|
05. |
Kündigung von Anleihen |
|
06. |
Rückkaufangebot |
|
07. |
Übernahme-/Abfindungsangebot |
|
08. |
Umtauschangebot |
 |
Seitenanfang
Class
Action
Class Action sind Sammelklagen, wie sie in
den Vereinigten Staaten von Amerika zulässig sind.
Bei diesen Sammelklagen treten mehrere Kläger gemeinsam
gegen einen oder mehrere Beklagte auf. Der Sinn einer
Sammelklage liegt darin, dass die Rechtsfragen nicht nur
für einen einzelnen Kläger sondern für
jede Person, die in gleicher Weise vom dem betreffenden
Sachverhalt betroffen ist, geklärt wird - unabhängig
davon, ob sie selbst geklagt hat. Der Einzelne ist also
nicht mehr auf den Nachweis seiner individuellen Betroffenheit
angewiesen. Er muss lediglich nachweisen, dass er zu der
betroffenen Gruppe gehört. In Deutschland sind Sammelklagen
verboten.
Erträgnisausschüttungen
Dividenden
Die Höhe der Dividende wird vom Vorstand vorgeschlagen
und von der Hauptversammlung beschlossen. Die Zahlung
der Dividende erfolgt in den meisten Fällen am Tag
nach der Hauptversammlung. Anspruch auf eine Dividendenzahlung
haben die Aktionäre, die die Aktie am letzten Tag
vor dem Ex-Tag im ihrem Depot haben. Ex-Tag ist ein Tag
nach dem Hauptversammlungsbeschluss. In Deutschland findet
in der Regel einmal jährlich eine Dividendenzahlung
statt - außerhalb Deutschlands auch quartalsmäßig.
Am Ex-Tag erfolgt üblicherweise ein Abschlag in Höhe
der Bruttodividende vom Börsenkurs.
Beispiel Dividendenverarbeitung
- Bekanntmachung einer
Dividendenzahlung in den Wertpapier-Mitteilungen
- Ankündigung
einer Dividendenzahlung durch die Lagerstelle
- Vergleich der angekündigten
Dividendenzahlung Wertpapier-Mitteilungen/Lagerstelle
- Zahlung der Ausschüttungsbeträge
durch die Lagerstelle auf das Konto der Bank bei der
Lagerstelle
- Ermittlung der betroffenen
Kundenbestände
- Einbuchung auf den
Kundenkonten
- Differenzenklärungen
Dividendenstripping
Börsentechnisch versteht man unter Dividendenstripping
die Kombination aus dem Verkauf einer Aktie kurz vor dem
Dividendentermin und Rückkauf derselben Aktie kurz
nach dem Dividendentermin.
Mit diesem Trick haben sich Finanzinstitute mit geliehenen
Aktien rund um den Dividendenstichtag einmal gezahlte
Steuern mehrfach erstatten lassen (teilweise bis zu fünfmal).
Diese Deals werden auch "Cum-Ex-Geschäfte"
genannt.
Ablauf des Dividendestrippings
Cum-Ex-Geschäfte: Unter Dividendenstripping wird die Kombination aus dem
Verkauf (Leerverkauf) einer Aktie kurz vor dem Dividendentermin
an einem "Cum-Tag" und Rückkauf (Glattstellung)
derselben Aktie kurz nach dem Dividendenzahltermin am
"Ex-Tag" verstanden. Ein mögliches Kursrisiko
kann durch Kurssicherungsgeschäfte abgesichert werden.
Ziel des Dividendenstrippings ist es, die aufgrund des
Dividendenabschlags zwischen Kurs vor und Kurs nach der
Dividendenzahlung entstehende positive Differenz als steuerfreien
Kursgewinn zu vereinnahmen. Unter Berücksichtigung
der Spekulationsfrist kann so eine steuerpflichige Einnahme
aus Kapitalvermögen in einen steuerfreien Spekulationsgewinn
verwandelt werden.
Diese Methode eignet sich vor allem für ausländische
Anteilseigner sowie für inländische Aktionäre
mit einer hohen Steuerprogression. Wichtig sind die Beachtung
der Kurszusätze "Cum-Dividende" (Tag der
Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Dividendenausschüttung)
und "Ex-Dividende" (nach dem Dividendenzahltag)
sowie die Abwicklung der Transaktion außerhalb der
Spekulationsfrist.
Steuerrechtlich statthaft ist die Transaktion zwischen
einem inländischen und einem ausländischen Investor.
Da der Ausländer nicht dem deutschen Steuerrecht
unterliegt, kann er auch keine Steuergutschrift beantragen.
Deshalb verkauft der Ausländer seine deutschen Aktien
vor dem jeweiligen Ausschüttungstag an einen Inländer.
Der Inländer vereinnahmt die Dividende nebst Steuergutschriftsanspruch
und verkauft die Aktien danach zurück an den Ausländer
zum niedrigeren Kurs (abzüglich der Dividende). Damit
bezahlt der Inländer den ausländischen Anteilseigner
über den Marktpreis der Anteile den Wert des Anrechnungsanspruchs.
Statt einer Dividende realisiert der Ausländer einen
Kursgewinn (höherer Verkaufskurs abzüglich niedrigerem
Rückkaufskurs).
Illegal wird das Geschäft, wenn der Verkäufer
der Aktie ein Leerverkäufer ist (auch unter dem Namen
"Cum-Ex-Trades" bekannt geworden). Dann kann
es vorkommen, dass gleich zwei Aktionäre (nämlich
der rechtmäßige Inhaber und der Käufer
des Leerverkäufers) eine Bescheinigung und damit
einen Anspruch auf eine Steuergutschrift erhalten. Folge
hiervon war, dass die Finanzämter mehr Steuern erstattet,
als sie zuvor eingenommen hatten.
Quelle: Wikipedia
Cum-cum-Geschäfte
Hierbei geht es um Geschäfte mit Aktien, die einen Anspruch auf Dividendenausschüttung haben. Aktieninhaber deutscher Aktien im Ausland und Aktieninhaber deutscher Aktien im Inland sind steuerlich
nicht gleichgestellt.
Der inländische Aktieninhaber
zahlt Kapitalertragsteuer auf Dividende, die er sich durch Verrechnung mit Verlusten aus anderen Wertpapiergeschäften beim Finanzamt erstatten lassen kann.
Der ausländische Aktieninhaber kann keine Verrechnung der Kapitalertragsteuer vornehmen. Um die Zahlung der Kapitalertragsteuer zum Umgehen, leiht er die Aktien einem inländischen Bankeninstitut gegen
eine Gebühr (beispielsweise 90% des Dividendenbetrags).
Die inländische Bank nimmt den vollen Dividendenbetrag (100%) ein und führt die Kapitalertragsteuer ab, die sie sich zurückerstatten lässt.
Nach dem Dividendenstichtag gibt die inländische Bank die Aktien mit dem Dividendenbetrag (von 90%) an den ausländischen Aktieninhaber zurück. Der bekommt die Dividende durch diese Praktiken steuerfrei ausgezahlt. Während die
inländische Bank an der Gebühr (10% in diesem Beispiel) verdient.
Veräußerung von Dividendenansprüchen
Ein Dividendenschein verkörpert den Anspruch auf eine
Dividendenzahlung. Dieser Dividendenanspruch kann veräußert
und auf einen Dritten übertragen werden - auch wenn
die dazugehörige Aktie nicht mitveräußert wird.
Der Anspruch kann auch bereits vor seiner Entstehung als
künftiger Anspruch übertragen werden. Denn die Ausgabe
der Dividendenscheine ist der Anspruch des Aktionärs auf
die Dividende und ist durch Einigung und Übergabe des
Dividendenscheins übertragbar.
Stockdividende
Bei der Stockdividende handelt es sich im herkömmlichen
Sinne nicht um eine "echte" Dividende, da kein
Geld ausgeschüttet wird. Den Aktionären werden
zusätzlich Aktien (Stamm- oder Vorzugsaktien) zugeteilt.
Die Zuteilung erfolgt im Verhältnis ihres zum Stichtag
vorhandenen Aktienbesitzes. Die so zugeteilten Aktien
können von den Aktionären an der Börse
verkauft werden. Die Zahlung einer Stockdividende entspricht
wirtschaftlich gesehen einem Aktiensplitt. Der Vorteil
für die Aktiengesellschaft besteht darin, dass die
erzielten Gewinne so wiederinvestiert werden. Der Nachteil
ist, dass das dividendenberechtigte Grundkapital der Gesellschaft
ansteigt. Stockdividenden werden auch Gratisaktie,
Zusatz- oder Berichtigungsaktie genannt.
Zinsen (Cupons)
Die Zinszahlung erfolgt für den Zeitraum vom Kauf
der Anleihe bis zu deren Rückzahlung (bzw. bis zum
Verkauf). Dem Besitzer der Anleihe steht für jeden
Tag, den er im Besitz der Anleihe ist, ein anteiliger
Zinsertrag (Stückzinsen) zu. Diesen Zinsertrag bekommt
er bei einem eventuell vorzeitigen Verkauf der Anleihe
von deren Käufer vergütet. Diese Stückzinsvergütung
dient der Abrechnung der aufgelaufenen Zinsen zwischen
Käufer und Verkäufer zwischen den Zinsterminen.
Die einzelnen Zinszahlungstermine variieren von Emission
zu Emission. Bei längeren Laufzeiten erfolgt die
Zinszahlung in der Regel jährlich.
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Fondsausschüttungen
Die Fondsausschüttung wird einmal jährlich vorgenommen.
Am Ende des Geschäftsjahres werden die ordentlichen
Ausschüttungen (Zinsen und Dividenden) an die Anteilseigner
ausgeschüttet. Die Erträge werden in der Basiswährung
des jeweiligen Fonds festgelegt, veröffentlicht und
dem Kundenkonto des Anlegers gutgeschrieben.
Hauptversammlungen
Die Hauptversammlung ist ein Treffen der
Aktionäre der Aktiengesellschaft zum Zwecke der Informationsverteilung
und Beschlussfassung der anstehenden Aktivitäten
der Aktiengesellschaft. Der Vorstand und der Aufsichtsrat
nehmen an der Hauptversammlung teil.
Man muss zwischen zwei Arten von Hauptversammlungen unterscheiden:
- Ordentliche Hauptversammlung
die ordentliche Hauptversammlung findet mindestens
einmal jährlich statt. Teilnehmer sind die Inhaber
der Stammaktien der Aktiengesellschaft. Während
der ordentlichen HV werden grundsätzliche Entscheidungen
getroffen (Wahl des Aufsichtsrates, Änderung
der Statuten, Festlegung der Dividendenausschüttung).
Ein ganz wichtiger Punkt dabei sind die Entlastung
des Aufsichtsrates und des Vorstandes.
- Außerordentliche
Hauptversammlung
die außerordentliche Hauptversammlung findet
nicht einmal jährlich statt, sondern wird aufgrund
besonderer Anlässe einberufen. Anlässe dafür
können zum Beispiel Kapitalerhöhungen für
geplante Firmenübernahmen sein.
Die technische Abwicklung
der Hauptversammlungen unterliegt in Deutschland den Depotbanken,
da die Aktiengesellschaften ihre Aktionäre nicht
kennen. Der Aktionär hat die Wahl, sein Stimmrecht
verfallen zu lassen, es selbst zu vertreten oder es per
Vollmacht der Bank zu übertragen. Entscheidet sich
der Aktionär zur Ausübung seines Stimmrechts,
müssen die Aktien der Aktiengesellschaft zu einem
bestimmten Stichtag (dem Record Date = der 21. Tag vor
der HV) in seinem Depot vorhanden sein. Der Stichtag für
die Ausübung/Bevollmächtigung der Stimmrechte
ist der 7. Tag vor der Hauptversammlung.
Proxy Voting
Mit Proxy Voting ist die gesellschaftsbenannte
Stimmrechtsvertretung in der Hauptversammlung einer deutschen Publikums-Aktiengesellschaft gemeint.
Im Rahmen der Aktienrechtsreform in Permanenz hat der Gesetzgeber durch das Namensaktiengesetz im Jahre 2001 den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in
das Aktiengesetz eingeführt.
In den von vielen Unternehmen aufgesetzten Proxy Voting Policies werden dem Anleger die Grundsätze der Vorgehensweise des Unternehmens bei der Wahrnehmung der Stimmrechte
mitgeteilt. Dabei nehmen die Unternehmen auf Hauptversammlungen ausschließlich die Interessen der Anleger war.
Die von Banken für ihre Kunden angebotenen Serviceleistungen zum Proxy Voting beziehen sich im Wesentlichen auf:
- Vorabinformationen zu Hauptversammlungen
- Übermittlung der Hauptversammlungs-Agenda
- Vertretung der Stimmrechte im Namen des Kunden
- Beschaffung der Eintrittskarten
Bezugsrecht
"Bezugsrechtsemission". Ein
Bezugsrecht ist das einem Aktionär zustehende Rcht
(AktG §186), bei einer Kapitalerhöhung der Aktiengesellschaft
einen seinem Anteil am bisherigen Grundkapital der Gesellschaft
entsprechenden Teil der neuen, jungen Aktien zu beziehen.
Die Frist zur Ausübung des Bezugsrechts beträgt
mindestens 2 Wochen. Die Aktiengesellschaft ist verpflichtet,
die Aufforderung zum Bezug der neuen Aktien unter Angabe
des Bezugskurses zu veröffentlichen.
Macht der Aktieninhabe von seinem Recht keinen Gebrauch,
kann der die ihm zustehenden Bezugsrechte an der Börse
verkaufen.
Berechnung des Bezugsverhältnisses:
Das Bezugsverhältnis gibt das Verhältnis an,
zu dem Altaktionäre ein Kaufrecht auf die jungen
Aktien erhalten. Bei einem Bezugsverhältnis von 2:1
bekommt der Altaktionär 1 Bezugsrecht pro 2 Aktien
die er in seinem Bestand (Depot) hat.
Formel:
Grundkapital
"alt" |
/
(Grundkapital "neu" - Grundkaptial "alt") |
= |
Bezugsverhältnis |
10.000.000,- |
/
(15.000.000,- - 10.000.000,-) |
= |
2
: 1 |
Das Bezugsrecht schützt den Altaktionär vor
einer Kapitalverwässerung (Kapitalverwässerung
= wenn sich der Wert von Aktien durch die Ausgabe junger
Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung ohne
Bezugsrecht verringert). Durch die Ausgabe junger Aktien
vergrößert sich die Gesamtzahl der ausgegebenen
Aktien. Durch die höhere im Umlauf befindliche Anzahl
von Aktien, sinkt der Aktienkurs, da der Emissionspreis
der jungen Aktien unterhalb des alten Kurses liegt.
Berechnung des Bezugsrechtswerts:
Möchte man als Aktionär nicht an der Kapitalerhöhung
teilnehmen, kann er die ihm zustehenden Bezugsrechte verkaufen.
Um den Verkaufswert eines Bezugsrechts zu ermitteln, wird
der sogenannte "Bezugsrechtswert" mit der unten
stehenden Formel errechnet.
In diesem Beispiel ist das Bezugsverhältnis 2:1.
Der Aktionär hat das Recht für 2 Altaktien 1
neue Aktie zu beziehen. Der Bezugskurs für die neue
Aktie beträgt 15,- Euro. Der Kurs der alten Aktie
beträgt 25,- Euro.
Formel:
(Kurs
der alten Aktien - Bezugskurs der jungen Akt.) |
/
Bezugsverh. + 1 |
= |
BR-Wert |
(25,-
- 15,-) |
/
2/1 + 1 |
= |
5,-
€ |
Bezugsrechtshandel:
Als Bezugsrechtshandel wird der börsliche (oder auch
außerbörsliche) Handel mit dem Wert der Bezugsrechte
(= Bezugsrechtswert) verstanden.
Der Bezugsrechtshandel findet in einem Zeitrahmen von
mindestens 2 Wochen (14 Tagen) statt. Sofern in diesem
Zeitraum (= Bezugsfrist) keine Börsenfeiertage fallen,
stehen 10 Handelstage zur Verfügung.
Vor Beginn der Bezugsfrist, muss der genaue Ausgabepreis
der neuen, jungen Aktien bekannt gegeben werden - oder
die Regeln, nach denen dieser später bestimmt wird.
Im Falle der zweiten Variante (Bekanntgabe der Regeln),
muss der genaue Ausgabepreis der jungen Aktien spätestens
3 Tage vor Ablauf der Bezugsfrist bekannt gegeben werden.
Alle jungen Aktien, die am Ende der Bezugsfrist nicht
duch die Ausübung der Bezugsrechte erworben wurden,
werden dann im Rahmen eines Bookbuilding-Verfahrens
(= Verfahren zur Platzierung von Wertpapieren, bei denen
Interessierte innerhalb einer definierten Frist auf den
Kauf bieten können und in dem am Ende der Frist entschieden
wird, welche Bieter die Wertpapiere zu welchem Preis erhalten)
durch die Konsortialbank im Markt platziert.
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Wertpapier-Mitteilungen
Die Wertpapier-Mitteilungen ist in Deutschland
der Finanzinformationsdienstleister für die gesamte
Finanzindustrie. Sie stellen Produkte und Dienstleistungen
für die drei wesentlichen Bereiche der Finanzwirtschaft
zusammen:
- Geschäftsprozess-Steuerung
- Anlage-/Risiko-Management
- Informationsgestaltung
Bezieher der Wertpapierdaten
sind Finanzdienstleister, Aufsichtsbehörden, Nationalbanken,
Versicherungen, Informationsdienstleister, Software-Entwickler
und Unternehmensberater. Die von den Wertpapier-Mitteilungen
angebotenen Daten beziehen sich auf etliche verschiedene
Arbeitsgebiete. Nachfolgend eine Auflistung und deren
Charakteristika:
WM-Produkbeschreibungen - Data-Line
Gattungsdaten (GAT)
Erträgnisse |
E-Felder |
- |
AG1 |
Hauptversammlungen |
H-Felder |
- |
AG2 |
Kapitalmaßnahmen |
K-Felder |
- |
AG3 |
Umtausch |
U-Felder |
- |
AG4 |
Emittenten |
M-Felder |
- |
AG5 |
Bogenerneuerungen |
B-Felder |
- |
AG6 |
Oppositionen |
P-Felder |
- |
AG7 |
Verlosungen/Kündigungen |
V-Felder |
- |
AG8 |
Gattungsdaten |
G-Felder |
- |
AG9 |
MiFID (MiR)
MiFID-relevante Meldedaten
Anlage-/Risiko-Management
Konzernverflechtungen, Kapitalsummen pro Aussteller, Ratings
Investmentfondskennzahlen (IFK)
Kennzahlen zur Auswahl geeigneter Fonds
Investmentfonds (IFP)
Ratings (RAT)
Rating-Daten von Fitch, Moody's und Standard & Poors
Structured Products Referenc (SPR)
Spezialisierter Datenfeed für ein transparentes Handling
von Zertifikaten
Order/Handel/Clearing (OHC)
Handelsusancen pro Instrument und Börsenplatz für
integrierte Order-Systeme
Einheitliche Bewertungskurse (EBK)
Täglich ermittelte Kurse/Preise (fair value)
Primary Market Reference (PMR)
Neartime Datenfeed speziell für Neuemissionen
WM-Risikoklassen (RKL)
Individuelle Klassifizierung von Handelsobjekten nach
Risikoklassen (WPHG §31 Abs.2)
VAG-Fonds (VAG)
Berichtswesen für Sondervermögen von Versicherungen
Options & Futures (O&F)
Einfacher Zugriff auf Underlying und übergeordneten
Kontrakten
AdHoc-Selektionen (HOC)
Maßgeschneiderte Datenbankauswertungen
WM-Produkbeschreibungen - IT-Line
- Wertpapier-Management-System
(WMS)
- Export Server (EXS)
- Client Management
Server (CMS)
- Daten-Feed-Formate
- Variables Format
1 (VF1)
- Financial Object
Feed (FOF)
- WM-Dokumentation
(WM-DOK INT)
- WMS-Dokumentation
(WMS-DOK)
WM-Produkbeschreibungen
- Info-Line
- WM-Daten Online
- Static Data
- Risk & Reporting
- EU Savings Tax
Directive
- Valuation Prices
- Event Calender
- Corporate Actions
- General Meetings
- Issuer Reference
- Corporate Actions
Reference
- Fund Processing Passport
(FPP)
- WM-Xpress
- WM-Hefte Online Aktuell
- Erläuterungen
zum Kursblatt der Börsenzeitung
WM-Produkbeschreibungen
- Service-Line
- Emittentenservice
- Fondsreporting
- WKN/ISIN-Anforderung
- WKN/ISIN-Online
- Emittenteninformationen
- Kundeninformationen
- Fachinformationen
- Eil- und Änderungsdienste
- Release Management
- Kundensupport/Beratung
Für die täglichen
Arbeiten in der Wertpapierabwicklung ist hauptsächlich
das Arbeitsgebiet Gattungsdaten (GAT) und hier speziell
die Bereiche
Erträgnisse |
AG1 |
Kapitalmaßnahmen |
AG3 |
Umtausch |
AG4 |
Verlosungen/Kündigungen |
AG8 |
Gattungsdaten |
AG9 |
von Belang. nachfolgend eine Auflistung der für die
Wertpapierabwicklung relevanten Arbeitsgebiete mit einer
Auflistung der enthaltenen Datenfelder:
Gattungsdaten - AG9
- Wertpapiertyp
- Wertpapierart
- Wertpapiergruppe
- Zinssätze
- Laufzeitbeginn
- Laufzeitende
- Währung
- Nennbetrag
- BISTA
- AWV
- Meldewesen
- Börsenplätze
- Indexzugehörigkeit
- Verwahrmöglichkeit
- Investro
- CFI-Code
- umlaufende/emittierte
Anteile
- IPO-Daten
- Schuldner-/Gläubiger-/Sonderkündigungen
- Underlying
Im Einzelnen sieht das
dann so aus (diese Felder müssen prinzipiell bei
einer Anlage von neu aufgesetzten Wertpapieren in die
jeweiligen Stammdatensysteme eingepflegt werden:
GD090 |
Datum
Wirksamwerden |
GD215A |
Depotstat.
(neu) |
GD100 |
Grund
zum Status |
GD217 |
WKN-Gliederung |
GD100A |
Status
Gattung |
GD218 |
KZ
Meldeverf. ZIV |
GD160 |
Ursprungsland |
GD220 |
AWV-Nummer |
GD161 |
Ursprungsland/ISO |
GD220A |
AWV-Emittent
Land |
GD170 |
Depot/Abr.
Währung |
GD227 |
Börsenfähigkeit |
GD171 |
Depot/Abr.
Währung/ISO |
GD230 |
Wertpapiertyp |
GD172 |
Abrechng.Wahrung/ISO |
GD240 |
Ursprungs-Emitten-Nr. |
GD177A |
Poolfaktor |
GD245 |
Aktuelle
Emittenten-Nr. |
GD190 |
Wertpapiergruppe |
GD260 |
WP-Kurzbez. |
GD195 |
Wertpapierart |
GD270A |
WP-Langbez.1 |
GD198A |
Produktart
Segment |
GD270B |
WP-Lanbbez.2 |
GD198B |
Produktgr.
Segment |
GD290A |
Erster
Kupon per |
GD198C |
Instrumentenart |
GD312 |
Zinsahlungsmodus |
GD198D |
Zus.
1 Instr.-Art |
GD321 |
Zinslauf/Div.Art |
GD198E |
Zus.
2 Instr.-Art |
GD322 |
Zinslauf/Div.ab |
GD198F |
Zus.
3 Instr.-Art |
GD323 |
Zinslaufende |
GD198G |
Zus.
4 Instr.-Art |
GD400 |
Verwahrmöglichkeit |
GD200 |
Branche |
GD401 |
Lagerland
WR |
GD211 |
Bista-KZ.Dt./Ausl. |
GD410 |
Änderung
Verwahrmöglkt. |
GD212 |
Bista-Em.-Gruppe |
GD420 |
Zust.
CBF/CBL |
GD213 |
Bista-WP-Arten |
GD430 |
Lagerl.
CBF-Intl. |
GD435 |
Lagerl.
Euroclear |
GD440 |
Einh.Effekten-Notiz |
GD455A |
Kleinste
übertr.Einheit |
GD460A |
Nennw.
z. Stück |
GD461 |
Ohne
Nennwert |
GD481 |
Stückeart
eff. |
GD481A |
Verbr.stückelos |
GD482 |
Sond.Stückeart |
GD500 |
Steuer-/Q.St.-Art |
GD545 |
Böga-Fähigkeit |
GD572 |
Deckungsstock |
GD621 |
Heimat/Ausl.Börse |
GD622 |
Intern.WKN
(ISIN) |
GD622PW |
Dt.
WKN zur ISIN |
GD625 |
Börsen-K
(dt.Börse) |
GD630A |
Em.-Betr./Stückz. |
GD630B |
Währung
Kap.-Betr. |
GD660 |
Em.Tag/Laufz.Beg. |
GD663A |
MR
Transact.-Rep. |
GD669 |
Emissionskurs |
GD670A |
Währung
Em.-Kurs |
GD670B |
Emissionskurs
% |
GD685 |
CFI |
GD705 |
Beginn
VB TEFRA D |
GD706 |
Ende
VB TEFRA D |
GD801A |
Zinssatz
% |
GD801C |
KZ
Nullm. GD801A |
GD802 |
Zinssatz
bis |
GD802A |
Zinssatz
ab |
GD805 |
Kennz.
Zinssatz |
GD811 |
Zinsterm.Periode |
GD812 |
Zinstermin
Tag |
GD813 |
Zinstermin
Monat |
GD815 |
Laufzt.
Zinssch. |
GD815A |
Zinssatz
p.r.t |
GD821B |
Zinsberechn.Methode |
GD841 |
Tilgungsart |
GD852A |
Rückkaufkurs |
GD853 |
Rückkaufkurs
ab |
GD854 |
Rückkaufmgl.
bis |
GD861A |
Einlösungskurs |
GD910 |
Ltzt.Tilg.-Termin |
GV425 |
Grenzüb.Eff.Gir.V |
|
|
Erträgnisse - AG1
- Ausschüttungen
- Zinszahlungen
- Dividenden
- Thesaurierende Erträge
Kapitalmaßnahmen
- AG3
- Kapitalerhöhungen
- Bezugsrechte
- Verkaufsangebote
- Vorzugszeichnungen
- Zeichnungsangebote
- Splits
- Entflechtungen
Umtausch - AG4
- Fusion
- Optionsbedingungen
- Wandelrechte
- Zusammenlegungen
- Liquidationen
- Übernahmeangebote
- Rückkaufangebote
Seitenanfang
Beispiel Batch-Verarbeitung
In einer täglich stattfindenden nächtlichen
Batchverarbeitung werden die benötigten Arbeitsgebiete
von den Wertpapier-Mitteilungen bei den Banken verarbeitet,
damit die entsprechenden Host-Systeme mit aktuellen Daten
versorgt werden und die Voraussetzungen für Tagesverarbeitung
der Back-Office-Prozesse (Ertragsausschüttungen,
Kapitalveränderungen, Umtäusche, Aufsetzen der
Gattungsstammdaten ...) geschaffen werden:

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Wertpapierkurse
Zur Bewertung der Kundenbestände und
als Grundlage für das Reporting und die Performance-Messungen
benötigt die Bank aktuelle und vollständige
Kursdaten. In der Regel werden diese Daten von der Deutsche
Börse, Reuters und Bloomberg elektronisch bezogen.
Darüber hinaus gibt es noch verschiedene zusätzliche
Anbieter, die hier nicht im einzelnen aufgeführt
werden. Wertpapierkurse, die nicht von den Providern geliefert
werden können, werden direkt bei den Emittenten abgefragt.
Hierbei ist eine lückenlose Dokumentation zwingend
vorgeschrieben.
Durch den Handel an Börsen unterschiedlicher Zeitzonen
führt es zwangsweise dazu, dass Kursinformationen
nicht immer aktuell sind (bzw. mit einem Overnight-Risiko
behaftet sind).
Der Wertpapierkurspflege/-verwaltungs-Prozess stellt sich
in den Banken wie folgt dar:
- Anlieferung der WP-Kurse
durch die Kursprovider
- Batchverarbeitung
der angelieferten Kurse - gestaffelt nach inländischen
und ausländischen Kursen, aufgrund der unterschiedlichen
Lieferungsuhrzeiten
- Prüfung der
Verarbeitungsprotokolle durch den Fachbereich
- Korrektur der fehlerhaft
verarbeiteten Kurse
- Manuelle Ergänzung
der nicht gelieferten Kurse
- Freigabe der Wertpapierkurse
für die Tagesverarbeitung
Kurs-Provider
Deutsche Börse
Die Kursprodukte der Deutsche Börse AG enthalten
Daten aus einer Vielzahl von Quellen und erfüllen
damit die Anforderungen von Händlern, Investmentberatern,
Fondsmanagern und vielen anderen Marktteilnehmern. Die
Deutsche Börse liefert exklusiv die Handelsdaten
von Deutschlands führendem Aktienmarkt, der europäischen
elektronischen Handelsplattform Xetra sowie dem weltweit
führenden Markt für Derivate Eurex. Ebenso Daten
von den Handelsplattformen ihrer Kooperationspartner,
wie beispielsweise der Irish Stock Exchange und der Bulgarien
Stock Exchange sowie von anderen Datenquellen (z.B. STOXX
Ltd.).
Die Aktualisierung der deutschen Wertpapierkurse aller
Marktsegmente erfolgt laufend während der Börsenzeit
aus den Systemen Xontro (Orderrouting-, Handels- und Abwicklungssystem)
und Xetra. Auslandskurse werden durch Reuters gesammelt,
nach Abschluss der amerikanischen Börsen übertragen
und stehen den Nutzern spätestens ab 06.30 Uhr des
Folgetages zur Verfügung. Fernost-Kurse werden börsentäglich
ab ca. 12.00 Uhr angezeigt. Kurse von nicht börsenfähigen
Wertpapieren werden in der Regel nach Angaben der Emittenten
durch die Deutsche Börse, Telefonwerte zum Teil durch
die handelnden Makler direkt in das System eingegeben.
Investmentpreise werden über die Börsenzeitung
übertragen.
Die Marktdaten splitten sich in verschiedene Kurssegmente
auf:
- Kassamarkt
- Terminmarkt
- Indizes
- Anleihemarkt
Kassamarkt
- Kassamarkt Deutschland
(Frankfurt/Xetra)
- Xetra European Stars
- Xetra US Stars
- Regionalbörsen
Germany
- STOXX Indizes
- Börse Frankfurt
Fonds
- Customized und Focus
Indizes
- Bulgarien Stock Exchange
- Sofia
- Xetra ultra
- Xetra International
Market
- Irish Stock Exchange
- Irish Stock Exchange
ultra
- Newex
- European Energy Exchange
(EEX)
- Scoach Frankfurt
Optionsscheine und Zertifikate
- Deutsche Börse
Indizes und Xetra ETF
- INAV
- MiFID OTC Trades
- MiFID Post Trades
- Tradegate
Terminmarkt
- Eurex
- Eurex ultra
- Eurex Agrar
- European Energy Exchange
(EEX)
- Volatilitätsindizes
Indizes
- Deutsche Börse
Indizes und Xetra ETF
- iBoxx Indizes
- STOXX Indizes
- Bulgarien Stock Exchange
- Sofia Indizes
- Volatilitätsindizes
- Customized und Focus
Indizes
- Irish Stock Exchange
Indizes
Anleihemarkt
- eb.rexx (in: Deutsche
Börse Indizes)
- Eurex Bonds
- Eurex Repo
- iBoxx Indizes
- iBoxx Consolidated
Prices
Reuters
Viele Finanzdienstleistungsunternehmen beziehen die benötigten
Auslandskurse durch Reuters, da die Kurslieferung durch
die Deutsche Börse AG erst ab ca. 06.30 Uhr des Folgetages
zur Verfügung gestellt wird und somit für die
nächtliche Batchverarbeitung zu spät ist.
Reuters ist eine englische Nachrichtenagentur, die sich
unter anderem auf Wirtschafts- und Börsenberichterstattung
spezialisiert hat. Der Reuters-Ticker übermittelt
rund um die Uhr weltweit die aktuellen Wertpapierkurse
und steht fast in jedem Finanzdienstleistungsunternehmen.
Tagesaktuell können bis zu 12.500 Reuters-Kurse abgefragt
werden.
Seitenanfang
Wertpapier-Stammdatenpflege
Ohne korrekte Wertpapierstammdaten kann keine
fehlerfreie elektronische Verarbeitung stattfinden. In
der Regel werden in Deutschland die Stammdaten von den
Wertpapier-Mitteilungen (WM) bezogen. Ausschließlich
die Wertpapier-Mitteilungen vergeben die nationalen und
internationalen Wertpapier-Kenn-Nummern (WKN)/International
Securities Identification Numbers (ISIN) für Deutschland.
Das Spektrum der benötigten Wertpapierstammdaten
umfasst die klassischen Wertpapiere wie Aktien und Anleihen,
Geldmarkt- und Deviseninstrumente, börsengehandelte
und OTC-Standardderivate sowie komplexe strukturierte
Produkte und exotische Derivate.
Da inzwischen zig-tausend vergebene Wertpapier-Kenn-Nummern
aktiv im Umlauf sind, können aus Performancegründen
nicht alle in den Datenbanken der jeweiligen Abwicklungssysteme
der Banken vorgehalten werden. In der Regel initialisiert
man die WKNs, für die auch ein tatsächlicher
Bestand vorhanden ist. Also nur einen Bruchteil der Gesamtmenge.
Der komplette WM-Datenhaushalt wird auf einem Host-Rechner
verwaltet. Die Abwicklungssysteme bekommen tägliche
Updates der WM-Daten in Relation zu den in den Depots
stattgefundenen Bestandsveränderungen.
Die Updates durchlaufen, bevor sie in die Datenbanken
der Abwicklungssysteme eingespielt werden, eine formale
Prüfung auf systemrelevante Verwertbarkeit. Das geschieht
durch in den Systemen hinterlegte Mappingregeln, die die
originären, von WM gelieferten Daten, in eigensystemverwertbare
Datenformate umwandelt. Treten hierbei Fehler auf, so
werden diese protokolliert und bereinigt. Die Stammdaten
werden erst nach einer manuellen Korrektur in die Produktionssysteme
importiert.
Diese Wertpapierstammdatenkontrollen und -korrekturen
finden arbeitstäglich (morgens), nach dem WM-Update,
statt. Also vor dem Start der Tagesverarbeitung der Back-Office-Abteilungen.
Erst dadurch kann gewährleistet werden, dass die
Tagesprozesse die korrekten Ergebnisse bringen.
Hinzu kommt der folgende manuelle Prozess: will ein Kundenberater
einen Trade einer Gattung durchführen, die noch nicht
im existierenden (abgespeckten) WM-Daten-Pool des Systems
vorhanden ist, muss diese Gattung kurzfristig (und möglichst
schnell) manuell eingegeben werden. Dazu dienen in modernen
Stammdatensystemen sogenannte Single-Import-Schnittstellen.
Mit ihrer Hilfe werden die angeforderten WKNs aus dem
Gesamt-Daten-Pool des Host-Systems, über die schon
erwähnten Mappingregeln, in das Ordersystem importiert.
Bei Systemen, die diese Funktion nicht besitzen, müssen
die Stammdaten komplett manuell eingegeben und nach dem
4-Augen-Prinzip freigegeben werden - mit allen vorhanden
Fehlerquellen und zeitlichen Faktoren. Erst nach fehlerfreiem
Vorhandensein dieser angeforderten Gattung kann der Kundenberater
die Order eingeben.
Kundenstammdaten
In den Kundenstammdaten-Modulen der Banken werden alle
Daten zu Personen und Anschriften hinterlegt. Hinzu
kommen SWIFT-Daten, Ratinginformationen und die Legimitationen
der Kunden.
Die dazugehörige Struktur sieht in etwa so aus
(natürlich unterschiedlich innerhalb der einzelnen
Systeme der Banken):
An einer einmalig, pro
Kunde, vergebenen Kundenstammnummer hängen die
jeweiligen Adressen des Kunden (eigene, die des Steuerberaters,
Zweitsitz ...). Über ein separates Kennzeichen
wird gesteuert, welches Informationsmaterial an welche
Adresse verschickt werden soll - z.B., die Wertpapierabrechnungen
an die eigene und an die Adresse des Steuerberaters,
das Client-Reporting an den Zweitsitz, die Erträgnisaufstellung
nur an den Steuerberater usw. Möchte der Kunde
nichts zugeschickt bekommen, wird er in den Stammdaten
als Postabholer gekennzeichnet.
Auch alle einzurichtenden Konten- und Depots werden
dieser Kundenstammnummer zugeordnet. Egal, ob es sich
um Euro-/Fremdwährungskonten oder verschiedenartige
Depots handelt. Die Voraussetzungen für die steuerliche
Berechnung (Abgeltungsteuer, NV-Bescheinigung) werden
ebenfalls in den Kundenstammdaten hinterlegt. Genauso
die jeweiligen Gebührenstrukturen und ob es sich
um einen Beratungs-, Vermögensverwaltungskunden,
um eine juristische oder Privatperson handelt. Und was
ganz wichtig ist, ob es sich bei diesem Kunden um eine
Person handelt, die der amerikanischen Quellensteuer
(QI) unterliegt.
Quellensteuer
Grundsätzlich gilt, dass unbeschränkt steuerpflichtige Personen in Deutschland ihre gesamten Einkünfte (auch aus dem Ausland) beim deutschen Finanzamt versteuern müssen.
Bei ausländischen Dividenden- und Zinseinkünften kommt es zum Abzug von ausländischer Quellensteuer. Die ausländischen Staaten behalten in diesen Fällen pauschal die
Quellensteuer ein, die direkt, vor der Auszahlung an den Anleger, von den Erträgen abgezogen werden.
Die deutschen Anleger können sich diese Quellensteuer auf ihre in Deutschland zu zahlende Abgeltungsteuer anrechnen lassen. Denn neben dieser ausländischen Quellensteuer
unterliegen die Erträgnisausschüttungen außerdem noch der deutschen Abgeltungssteuer . Das bedeutet, dass sie zunächst einmal doppelt besteuert werden. Nach dem
deutschen Steuerrecht müssen auch die im Ausland erwirtschafteten Einkünfte in Deutschland versteuert werden.
Um diese doppelte Steuerbelastung (Quellensteuer im Ausland, Abgeltungsteuer im Inland) für den Anleger zu vermeiden, hat Deutschland mit den meisten Ländern ein so
genanntes
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Durch dieses Abkommen soll sichergestellt werden, dass der Anleger in ausländischen Wertpapieren keine höhere
steuerliche Belastung hat, als wenn er in inländische Papiere investiert.
Gemäß den Doppelbesteuerungsabkommen kann die ausländische Quellensteuer auf die in Deutschland fällig werdende Abgeltungsteuer angerechnet werden. Maximal bis zu einem
Betrag von 15%.
Rechenbeispiele für die auf die Abgeltungsteuer anrechenbare Quellensteuer:
01. Quellensteuer kann voll angerechnet werden, da sie
15% beträgt:
|
Euro
|
Bruttodividende |
10.000,00
|
Einbehaltene
Quellensteuer 15% |
1.500,00
|
Nach Anrechnung zu zahlende Abgeltungsteuer 10% (25% Abgeltungsteuer - 15% anrechenbare Quellensteuer) |
1.000,00
|
|
|
5,5% Solidaritätszuschlag |
550,00
|
Nettodividende |
6.950,00
|
|
|
02. Quellensteuerhandling bei einem Satz von
25%:
|
Euro
|
Bruttodividende |
10.000,00
|
Einbehaltene Quellensteuer
25% |
2.500,00
|
Nach Anrechnung zu zahlende Abgeltungsteuer 10% (25% Abgeltungsteuer - 15% anrechenbare Quellensteuer) |
1.000,00
|
5,5% Solidaritätszuschlag |
550,00
|
Nettodividende |
5.950,00
|
Rückerstattung zu viel gezahlter Quellensteuer 10% (25% Quellensteuer - 15% DBA-Beschränkung) |
1.000,00
|
|
|
Liegt der Quellensteuersatz über 15%, kann der Anleger sich den darüber hinausgehenden Betrag von der ausländischen Steuerbehörde zurückholen. Diesen Prozess nennt man
Quellensteuerrückerstattung .
Eine Quellensteuervorabbefreiung auf den reduzierten Quellensteuersatz von 15% kann man per Antrag in einigen (wenigen) Ländern stellen.
Der Anleger kann seiner Bank eine Vollmacht zur Quellensteuervorabbefreiung oder –rückerstattung ausstellen, damit sie die entsprechenden Prozesse bei den jeweiligen
Finanzinstituten der Länder anstößt und überwacht. Einige Banken verlangen für diesen Service eine eigene Gebühr. Eine Beauftragung zur Vorabbefreiung ermöglicht die
Inanspruchnahme des reduzierten Quellensteuersatzes gemäß dem zwischen Deutschland und dem jeweiligen Emissionsland der Gattung geschlossenen DBA.
Quellensteuer-Formulare
Die Formulare zur Entlastung von ausländischen Quellensteuern (Erstattung einbehaltener Steuer oder Freistellung vom Steuerabzug) werden durch das Bundeszentralamt für
Steuern (BZSt) zur Verfügung gestellt.
Die Formulare enthalten grundsätzlich eine Ansässigkeitsbestätigung. Diese bekommt man vom deutschen (Wohnsitz-) Finanzamt.
Insgesamt gibt es aktuell von folgenden Ländern Formulare:
Argentinien |
Belgien |
Brasilien |
Dänemark |
Estland |
Finnland |
Frankreich |
Griechenland |
Großbritannien |
Indonesien |
Irland |
Island |
Israel |
Italien |
Japan |
Kanada |
Kasachstan |
Korea |
Kroatien |
Lettland |
Luxemburg |
Mexiko |
Niederlande |
Norwegen |
Österreich |
Portugal |
Rumänien |
Russland |
Schweden |
Schweiz |
Slowenien |
Spanien |
Südafrika |
Tschechien |
USA |
Zusammenfassung
Nachfolgend, die Zusammenfassung der gesamten Quellensteuer-Problematik:
|
|
01. |
Quellensteuer-Vorabbefreiung
Reduzierung erfolgt direkt in den Doppelbesteuerungs-Ländern (DBA), wo die Dividenden/Zinsen ausgeschüttet werden = Reduzierung auf den Quellensteuersatz,
den das Land vorgibt.
- Damit entfällt in Deutschland die "Anrechnung" auf die Abgeltungsteuer.
- Damit entfällt in Deutschland die "Quellensteuer-Rückforderung". |
|
|
02. |
Quellensteuer anrechenbar auf Abgeltungsteuer Kommt nur zur Anwendung, wenn keine Quellensteuer-Vorabbefreiung vorliegt. - Maximal bis zu einem
Betrag von 15%. - Alles über 15% fällt als Quellensteuer an.
|
|
|
03. |
Quellensteuer-Rückforderung Kommt nur zur Anwendung, wenn keine Quellensteuer-Vorabbefreiung vorliegt. Rückforderbar (vonausländischer Finanzbehörde) ist der
Betrag, der über 15% hinausgeht. |
|
|
Quellensteuervorabbefreiung
In bestimmten Fällen ist es möglich, die Quellensteuer bereits reduzieren zu lassen, bevor diese in Abzug gebracht wird (= Vorabbefreiung).
Diese Quellensteuervorabbefreigung auf den reduzierten Quellensteuersatz von 15% kann man per Antrag in einigen (wenigen) Ländern stellen.
Der Anleger kann seiner Bank eine Vollmacht zur Quellensteuervorabbefreiung oder –rückerstattung ausstellen, damit sie die entsprechenden Prozesse bei den jeweiligen
Finanzinstituten der Länder anstößt und überwacht. Einige Banken verlangen für diesen Service eine eigene Gebühr. Eine Beauftragung zur Vorabbefreiung ermöglicht die
Inanspruchnahme des reduzierten Quellensteuersatzes gemäß dem zwischen Deutschland und dem jeweiligen Emissionsland der Gattung geschlossenen DBA.
Quellensteuervorabbefreiung – detaillierterer Überblick:
Im Gegensatz zur Quellensteuerrückerstattung, wo die Quellensteuer bereits einbehalten wurde, wird bei der Quellensteuervorabbefreiung der ausländischen Zahlstelle
vor der Ausschüttung
(Dividenden-/Zinszahlung), von der Bank (via Lagerstelle), die der Kunde dafür beauftragt hat, mitgeteilt, welche Bestände mit weniger (oder keiner) Quellensteuer zu belasten sind.
Diese Information an die Zahlstelle geschieht zunächst über die depotverwaltende Bank an die Lagerstelle (z.B. Clearstream Banking), wo die Wertpapiere verwahrt werden. Die Lagerstelle gibt die Information final an die
Zahlstelle weiter.
Beispiel:
- Depotbank teilt ihrer Lagerstelle (Clearstream Banking) zu einem bestimmten Termin vor der Ausschüttung mit, welche Bestände die Kriterien* erfüllen und damit vorabbefreit werden sollen.
- Clearstream meldet diese Bestände der Zahlstelle, die die Gelder für die Ausschüttung des Emittenten zur Verfügung stellt. Dies geschieht mit sogenannten Meldelisten.
- Die Zahlstelle weiß daraufhin, für welche Wertpapierbestände welche Steuersätze anzuwenden sind.
- Aufgrund der Meldeliste leitet die Zahlstelle die angefallene Dividende unter Berücksichtigung des reduzierten Quellensteuersatzes an die Lagerstelle (Clearstream) weiter.
- Clearstream leitet die eingegangene Dividende an die Depotbank weiter.
- Die Depotbank schreibt die eingegangene Dividende dem Kunden gut.ärungen
- Die Zahlstelle übergibt die einbehaltene Quellensteuer an die Steuerbehörde des Landes, wo der Emittent der Dividendenzahlung seinen Sitz hat
* Um die quellensteuervorabbefreibaren Bestände zu ermitteln, müssen bestimmte Vorarbeiten geleistet werden:
- Für die Kunden, die an diesem Verfahren teilnehmen wollen, müssen entsprechende Steuerdokumente erstellt (bzw. angefordert), verwaltet und validiert werden.
- Für dieses Steuerdokumentenhandling kommen separate Steuerdokumentenablage- und überwachungssysteme bei den Depotbanken zum Einsatz**.
- Es müssen die für die Dividenden-/Zinszahlung relevanten Bestände zu einem bestimmten Stichtag ermittelt werden.
** Mit Hilfe eines Steuerdokumentenverwaltung-Tools werden die für eine Quellensteuervorabbefreiung notwendigen Steuerdokumente eingeholt, verwaltet und validiert.
In einer Dokumenteneinholphase, werden die Dokumente ausgefüllt und von den Kunden und Finanzämtern unterschrieben zurückgefordert. Dabei unterstützt dieses Tool mit Hinweisen, für welchen Kunden noch Dokumente fehlen (bzw. am
Ablaufen oder bereits abgelaufen sind).
Grafische Übersicht des Beispiels einer Dividendenzahlung
Zum Vergrößern, einfach auf das Schaubild klicken !
Quellensteuerrückerstattung
Dividendenzahlungen ausländischer
Emittenten unterliegen in den jeweiligen Heimatländern
einer Quellensteuer. Die Höhe variiert von Land
zu Land (Schweiz 35%, Portugal 20% ...). Für deutsche
Anleger bedeutet dies eine doppelte Belastung, da sie
in Deutschland die Gewinnausschüttung nochmals
versteuern müssen.
Durch sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) werden
die Abzüge auf 15% begrenzt. Diese bilateralen
Verträge hat Deutschland mit fast allen wichtigen
Staaten abgeschlossen. Sie sollen verhindern, dass Anleger
für die gleichen Einnahmen in mehreren Ländern
Steuern zahlen müssen. Die Anleger haben dadurch
die Möglichkeit, zu viel gezahltes Geld wieder
zurückzuholen. Generell gilt: Anleger müssen
zunächst die anfallende Quellensteuer bezahlen.
Später können sie diese mit Hilfe eines Antrags
auf Steuererstattung bei der jeweiligen Finanzverwaltung
zurückfordern. Dieser Quellensteuerrückerstattungs-Prozess
wird von den Banken als Service, gegen eine Gebühr,
angeboten. Die Gebührenmodelle unterscheiden sich
innerhalb der verschiedenen Banken.
Rechenbeispiel:
|
Euro
|
Bruttodividende |
10.000,00
|
Einbehaltene
Quellensteuer in der Schweiz 35% |
3.500,00
|
Nettodividende |
6.500,00
|
|
|
Einbehaltene
Quellensteuer |
3.500,00
|
DBA-Begrenzung
(15%) |
1.500,00
|
Differenz
= rückforderbare Quellensteuer |
2.000,00
|
In diesem Beispiel kann der Anleger die zu viel gezahlte
Quellensteuer in Höhe von 2.000,- Euro zurückfordern.
Die restliche Quellensteuer (1.500,- Euro) kann nicht
zurückgefordert werden.
Prozessablauf: Quellensteuer-Rückforderung
Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken !
|
|
01. |
Aktiengesellschaft: Die Hauptversammlung beschließt eine Dividendenausschüttung. |
02. |
Aktiengesellschaft: Der Emittent zahlt den Gesamtbetrag der auszuschüttenden Dividende an die Zahlstelle.
|
03. |
Lagerstelle: Meldet ihre Geld-Ansprüche, aufgrund der bei ihr verwahrten Wertpapier-Bestände, bei der Zahlstelle an.
Zahlstelle: Zahlt den angeforderten Betrag an die Lagerstelle aus. |
04. |
Lagerstelle: Zahlt den Geld-Gegenwert, der dividendenberechtigten Kundenbestände der Bank, auf das Lagerstellen-Konto der Bank ein. |
05. |
Bank: Nach dem Geldeingang führt die Bank in ihrem System den Dividenden-Verarbeitungslauf durch.
Die dividendenberechtigten Kundenbestände bekommen die anteilige Dividende auf ihre Konten verbucht. |
06. |
Bank: Die Kunden bekommen eine Dividendenabrechnung, mit dem Ausweis, der vom Dividendenbetrag abgezogenen, fälligen Quellensteuer. |
07. |
Bank: Weitergabe der vom Quellensteuerabzug betroffenen Datensätze, via Schnittstelle, in das Bank-System, in dem die Quellensteuer-Rückforderungs-Bearbeitung
durchgeführt wird. Benötigt werden folgende Daten: Kunden-, Depot-, Wertpapier- und Ertragsdaten. |
08. 08a |
Bank: Erstellung des Quellensteuer-Rückforderungsantrags mit allen dazu notwendigen Unterlagen und Zahlungsüberwachung der rückgeforderten Geldeingänge.
|
09. |
Bank: Versand des erstellten Quellensteuer-Rückforderungsantrags an die jeweilige ausländische Finanzbehörde.
|
10. |
Ausländische Finanzbehörde: Antragsgenehmigung, -prüfung und Rücküberweisung der zu viel gezahlten Quellensteuer an die Depotbank des Kunden.
|
11. |
Bank: Weitergabe der Buchungsdaten der eingegangenen Quellensteuer-Rückforderungs-Zahlung, via Schnittstelle; in das Bank-System, in dem die
Quellensteuer-Bearbeitung durchgeführt wird. |
12. |
Bank: Zuordnung des Geldeingangs zum offenen Quellensteuer-Rückforderungs-Antrags. |
13. |
Bank: Überweisungsauftrag an das Bank-Finanzbuchhaltungssystem |
13a |
Bank: Erstellung des Kundenabrechnungsbelegs. |
14. |
Bank: Verbuchung des Geldgegenwerts der Quellensteuer-Rückforderung auf das Kunden-Konto. |
|
|

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Globalurkunden
Eine Globalurkunde wird auch
Sammelurkunde genannt. Es ist die Bezeichnung für ein Wertpapier in dem die Rechte
mehrerer Aktionäre verbrieft sind. Diese „globale
Verbriefung“ dient der Vereinfachung der Wertpapieraufbewahrung und ermöglicht einen stückelosen Effektenverkehr, dadurch das keine physischen Wertpapierurkunden mehr
erforderlich sind.
Die Globalurkunde wird in der sogenannten Girosammelverwahrung (GS-Verwahrung) bei einem Zentralverwahrer (Wertpapiersammelbank; in Deutschland Clearstream Banking)
verbucht.
Besitzübertragungen erfolgen durch die Zentralverwahrer nur noch buchungstechnisch via Wertpapiergirokonten (Wertpapiergiroverkehr).
Nachfolgend sehen Sie ein Muster eines Antrags zur Girosammelverwahrung :
Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken !
Quelle: Clearstream Banking
Es gibt verschiedene Arten von Globalurkunden:
- Technische Globalurkunde
Bei dieser Art der Globalurkunde, darf der Aussteller (Emittent) eines in Girosammelverwahrung befindlichen Wertpapiers jederzeit eine bei einem Zentralverwahrer in
Verwahrung genommene Globalurkunde ganz oder teilweise durch einzelne in Sammelverwahrung zu nehmende Wertpapiere ersetzen.
Umgekehrt ist der Aussteller auch berechtigt, jederzeit einzelne Wertpapiere eines Sammelbestandes eines Zentralverwahrers durch eine Globalurkunde zu ersetzen. Dabei
werden so viele Einzelstücke zurückbehalten, wie erfahrungsgemäß zur Befriedigung von Auslieferungsverlangen der Hinterleger benötigt werden.
- Interimistische Globalurkunde (temporary global note)
Durch diese Art Globalurkunde wird der Handel einer Neuemission an einem Organisierten Markt ermöglicht, bevor die Einzelurkunden gedruckt und an einen Zentralverwahrer
geliefert sind. Sie verbrieft die gesamte Emission.
Der Emittent muss sich gegenüber des Zentralverwahrers verpflichten, die interimistische Globalurkunde
innerhalb von 4 Monaten durch Einzelurkunden zu ersetzen.
- Dauer-Globalurkunde (permanent global note)
Auch diese Art der Globalurkunde fasst mehrere Einzelurkunden in einer Sammelurkunde zusammen. Mit der Dauer-Globalurkunde wird eine Emission über ihre gesamte Laufzeit
verbrieft.
Fast alle Neuemissionen werden heute so verbrieft.
- Neue Globalurkunde (new global note)
Seit dem 01.01.2007 müssen internationale Anleihen, die im Rahmen der geldpolitischen Transaktionen des Eurosystems der Europäischen Zentralbanken als Sicherheiten
genutzt werden sollen, in dieser Form ausgegeben werden.
Hintergrund dazu waren Bedenken der Europäischen Zentralbank (EZB) gegen das zuvor übliche Verfahren zur gleichzeitigen Einschaltung von Clearstream Luxembourg S.A. und
Euroclear S.A. als der beiden internationalen Zentralverwahrern (ICSDs) und zur Einsetzung einer dritten Partei (i.d.R. einer Privatbank) als gemeinsamen Verwahrer.
Auslöser dieser Sorgen war, dass es keine direkten vertraglichen Beziehungen zwischen den ICSDs und dem Emittenten der Wertpapiere gab und das keine der ICSDs die Globalurkunden selbst
hielt.
Bei diesem Modell der Neuen Globalurkunden agiert immer entweder eine der beiden ICSDs oder eine die von der EZB festgelegten Mindeststandards erfüllende Zentrale
Verwahrstelle als sogenannter Gemeinsamer Verwahrer (common safekeeper, CSK). Zudem gibt es einen
Gemeinsamen Servicer (common servicer provider, CSP).
Globalurkunden vernichten
Die Vernichtung einer Globalurkunde muss durch den Zentralverwahrer der Globalurkunde durchgeführt werden. Dazu stellt der Einreicher der Globalurkunde einen entsprechenden
standardisierten Antrag.

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2.3 Prozessabläufe Wertpapiergeschäft
Marktplatz
Wertpapiergeschäft
Nachfolgend ist der Prozessablauf eines Wertpapiergeschäftes
von der Kundenberatung über die Ordererfassung, der
Kurszuteilung, Abrechnung, bis zum Settlement dargestellt.

Beratung
- Erstellung eines
Anlegerprofils (beim Erstkontakt)
- Konto-Eröffnung
- Depot-Eröffnung
- Kontodisposition
bei einem Wertpapierkauf (ob genügend Deckung
vorhanden ist)
- Depotdisposition
bei einem Wertpapierverkauf (ob das Wertpapier auch
tatsächlich im Kundendepot verbucht ist)
OE
- Ordererfassung
- Kontrolle Leerverkäufe
Kontrolle, ob das zu verkaufende Wertpapier im Depot
unter der gewünschten Lagerstelle vorhanden ist.
- Kontrolle Groß-Order
Kontrolle der Stückzahl der Order, mit dem Hintergrund,
dass bei der Eingabe keine falsche Stückzahl
eingetippt wurde. Separate Freigabe nach dem 4-Augen-Prinzip
notwendig.
- Einzel-/Block-/Sammelorder
Einzelorder = normale einzelne Order für einen
Kunden.
Blockorder = eine Gesamtorder (Stückzahl zusammengefasst),
die später auf verschiedene Kunden aufgeteilt
wird.
Sammelorder = Sammlung verschiedener Einzelorders
(Anteilscheingeschäfte), die als Gesamtstückzahl
an die Investmentgesellschaft weitergegeben wird.
- Festpreisgeschäfte
Kauf/Verkauf zu einem ausgehandelten Preis. Provision
und Spesen werden hierbei nicht berechnet, da der
Festpreis ein Nettopreis ist.
- Nettogeschäfte
die Bank tritt gegenüber dem Kunden als Eigentümer
auf. Die Abrechnung erfolgt netto (ohne Provision
und Gebühren).
Order-Routing
- Best Execution
bestmögliche Orderausführung aufgrund der
MiFID-Richtlinie (Bedeutung im Einzelnen siehe unter
2.5 Begriffserklärungen MiFID dieser Webseite).
KZ
- Kurszuteilung
- Ausführungsanzeige
die Ausführungsanzeige dient vor allen Dingen
institutionellen Anlegern, eine Bestätigung zu
bekommen, dass die Order ausgeführt wurde.
- Ausführungsbestätigung
die Ausführungsbestätigung dient vor allen
Dingen institutionellen Anlegern, eine Bestätigung
mit den effektiven Ausführungsdaten zu bekommen
- quasi eine vorweggenommene Wertpapierabrechnung.
- Generierung §9-Meldung
Erstellung einer sekundengenauen §9-Meldung.
ABR
- Abrechnung
- Abrechnung
des Wertpapiergeschäftes und Ermittlung der effektiven
Abrechnungsdaten (Provisionen, Courtage, Fremde Spesen,
Ausmachender Betrag)
- Effektenjournal
Abstimmung der Börsengeschäfte
- Abgeltungsteuer
Berechnung der Veräußerungsgewinn, Berücksichtigung
der Verlustverrechnungstöpfe, Berücksichtigung
des Sparerpauschbetrages
Settlement
-
Erfüllung der Börsengeschäfte,
Lieferung der Stücke und Geldübertrag in Verbindung
mit der Lagerstelle (LAG)
- Exkurs: Dotationskonto
Dotationskonten sind bei der Bundesbank eingerichtete
Konten für die Abwicklung von Bargeldgeschäften.
LAG
- Zentralverwahrer (Wertpapiersammelbank)
- die Lagerstelle übernimmt
die Verwahrung der Wertpapiere und führt den
Übertrag von Wertpapieren in Form effektiver
Stücke oder von Bucheinträgen durch.
- Clearstream Banking
ist alleiniger Zentralverwahrer in Deutschland - für
luxemburgische und inländische Wertpapiere.
- die Bank verschafft
ihren Kunden beim Kauf von Wertpapieren Miteigentum
an dem Sammelbestand der Wertpapiere der Wertpapiersammelbank
(Girosammelverwahrung - auch GS-Gutschrift genannt).
- es gibt insgesamt
3 verschiedene Arten der Verwahrung:
- Streifbandverwahrung
(Sonderverwahrung)
effektive Stücke, gesonderte Aufbewahrung
im Banktresor.
- Girosammelverwahrung
stückelose Umbuchung (von Konto zu Konto)
mittels Wertapierschecks (= Effektengiroverkehr).
- Wertpapierrechnung
kommt zur Anwendung bei ausländischen Wertpapieren.
Der Depotkunde erhält von seiner Inlandsbank
für seine im Ausland erworbenen und dort
verwahrten Wertpapiere eine Gutschrift in Wertpapierrechnung
(WR-Gutschrift).
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Nachfolgend ein Beispiel
einer Verbuchung eines Wertpapiergeschäftes im Zusammenspiel
mit den Konten des Zentralverwahrers (LAG) :
Leerverkäufe
Leerverkäufe sind Verkäufe von Wertpapieren, Futures, Optionen und Devisen, die sich zum Verkaufszeitpunkt nicht im Besitz des Verkäufers befinden.
Seit 2010 sind in Deutschland ungedeckte
Leerverkäufe von Aktien und Anleihen zum großen
Teil verboten. Bei einigen großen Aktiengesellschaften
müssen Leerverkäufe der BaFin gemeldet werden, sobald
bestimmte Größenordnungen überschritten werden.
Unter ungedeckte Leerverkäufe versteht
die BaFin jene, bei denen sich der Verkäufer weder Eigentum
verschafft noch einen Anspruch auf einen Eigentumsübertrag
hat.
Bei Leerverkäufen spekuliert ein Investor auf fallende Kurse von Wertpapieren. Der Investor leiht sich von einem anderen Anleger diese Wertpapiere gegen eine Gebühr aus und verkauft sie an der Börse. Kurz vor Ablauf der Leihfrist kauft der Investor die Wertpapiere am Markt wieder ein, um sie dem Verleiher zurückgeben zu können.
Ist in der Zwischenzeit der Kurs wie erhofft gefallen, hat der Investor einen Arbitragegewinn realisiert : nämlich die Differenz zwischen dem Verkaufs- und Rückkaufspreis.
Grafische Darstellung eines Leerverkaufsgeschäfts
:
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2.4 Universum Wertpapiergeschäft
Schaubild - zusammenfassende Darstellung
aller beteiligten Einheiten
Nachfolgend eine Übersicht aller am Wertpapiergeschäft
beteiligten Einheiten. Innerhalb dieses Rahmens spielt
sich das gesamte Geschäft ab.
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Clearstream Banking - Universum (CBF/T2S)
Siehe dazu auch Target2Securities (T2Securities, T2S)
Nachfolgend eine Übersicht, der Systeme und Begriffe von Clearstream Banking in Zusammenhang mit T2S (Target2Securities)
Xontro
Ist ein elektronisches Orderrouting- und Handelssystem für Wertpapiergeschäfte, das im Parketthandel an den deutschen Börsen Berlin, Düsseldorf und München eingesetzt wird.
In XONTRO können alle börsennotierten nationalen und internationalen Wertpapiere gehandelt werden.
PÜEV
PÜEV-Geschäfte sind Wertpapiergeschäfte eines platzüberschreitenden Effektenverkehrs (Interbankenhandel), die entstehen, wenn Kontrahenten unterschiedlicher Börsenplätze miteinander handeln (= Effektenverkehr zwischen verschiedenen
Inlands-Börsenplätzen). Für diese außerbörsliche Geschäftsabwicklung der Beteiligten der verschiedenen deutschen Börsenplätze ist ein spezielles PÜEV-Geschäftsabwicklungssystem entwickelt worden.
Xitaro
Xitaro ist ein elektronisches Handelssystem der Stuttgarter Börse. Xitaro hat das elektronische Orderrouting- und Handelssystem XONTRO abgelöst. Ein Hauptgrund dafür war, dass die Börse Stuttgart eigenständig über den Zeitpunkt und
den Umfang technischer Weiterentwicklungen entscheiden wollte.
Über Xitaro können alle Anlageklassen gehandelt werden. Es stellt alle Funktionalitäten im Rahmen des Orderroutings und der Preisfeststellung der an der Börse Stuttgart gelisteten Wertpapiere zur Verfügung. Dazu kommen
Funktionen für die Abwicklung der Geschäfte sowie der Nachhandelstransparenz.
Tradegate
Tradegate wird hier ausführlich beschrieben !
CCP
1. Derivate-Geschäfte werden über einen CCP abgewickelt.
2. Kassamarkt-Geschäfte werden nur in folgender Konstellation über einen CCP abgewickelt:
- nur bei Börsengeschäften in Aktien.
- nur bei Börsengeschäften, die in Xetra oder an der Frankfurter Wertpapierbörse (Parketthandel) gehandelt wurden.
Non-CCP
- Sind keine Derivate-Geschäfte
- Kassamarkt-Geschäfte, die in Xetra oder an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt wurden und keine Aktien sind.
- Kassamarkt-Geschäfte aller anderen Börsen.
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CASCADE
CASCADE steht für Central
Application for
Settlement,
Clearing
and
Depository
Expansion. Die Systemplattform wird von Clearstream Banking Frankfurt betrieben und dient der Verwaltung von Transaktionen in deutschen und internationalen Wertpapieren:
- Wertpapiere in Girosammelverwahrung (GS)
- Erfassung und Weiterleitung von Instruktionen (mit und ohne Gegenwertverrechnung) an T2S
- Verwaltung von Wertpapieren (Corporate Actions, Erträgnisausschüttungen)
- Abstimmung der T2S-Bestände
- Erfüllung der Geldseite von Geschäften in Fremdwährung (über die Geldkonten der Clearstream Banking [„Commercial Bank Money“]
- Wertpapiere in Streifbandverwahrung

CASCADE Lion
In CASCADE Lion können offene Lieferpositionen (= erteilte Lieferaufträge) aus Börsengeschäften bearbeitet werden. „Lion“ bedeutet Lieferfreigabe Online. Auf dieser Plattform werden Lieferpositionen aus Börsengeschäften eingestellt,
die nicht gegen einen Zentralen Kontrahenten (CCP) abgewickelt werden.
CASCADE OTC
Diese Systemplattform unterstützt die Verwaltung von OTC (außerbörsliche)-Wertpapiertransaktionen. Das sind alle erteilten Wertpapieraufträge, die nicht als Börsengeschäfte in CASCADE-Lion eingestellt werden. Dazu zählen auch die
von der Eurex Clearing AG (CCP) übermittelten Lieferinstruktionen.
CASCADE RS
CASCADE RS („RS“ steht für Registered Shares) bietet zusätzlichen Service, der für die Administration von Namensaktien erforderlich sind:
- Zulassung, Ersteintragung und Umschreibung von Aktionären im Aktienregister des jeweiligen Emittenten.
- Erweiterte Bestandsführung (bis auf Aktionärsebene).
CASCADE online
Über CASCADE online können 2 Schnittstellen aufgerufen werden: CASCADE-Host (= Online Mainframe) und CASCADE-PC (= Grafische Benutzeroberfläche). CASCADE online garantiert direkten Zugang zur CASCADE Plattform.
Creation online
Creation online ist eine browserbasiere Anwendung zur Abwicklung und Verwahrung von Wertpapieren in ausländischer Verwahrung. .
One Clearstream
One Clearstream bedeutet, das Anbieten sämtlicher Wertpapierabwicklungsmaßnahmen „aus einer Hand“.
Clearstream Banking hatte bisher folgende Leistungen in ihrer Systemlandschaft angeboten:
- Wertpapiersettlement (Geld-/Stückelieferung)
- Wertpapierverwahrung (Kapitalmaßnahmen [Corporate Actions], Erträgnisausschüttungen [Dividenden-/Zinszahlungen], Hauptversammlungen)
Seit 2018 (Februar) hat Clearstream das Wertpapiersettlement (Geld-/Stückelieferung) von Börsengeschäften in girosammelverwahrfähigen deutschen und internationalen Wertpapieren (GS-Verwahrung )
auf die T2S-Plattform ausgelagert. Die T2S-Plattform ist eine gemeinsame zentrale Abwicklungsplattform für Wertpapiergeschäfte europaweit. Betrieben wird die Plattform vom Eurosystem.
Das Wertpapiersettlement von Börsengeschäften in wertpapierrechnungsfähigen Wertpapieren (WR-Verwahrung ) erfolgt weiterhin in der Clearstream Banking-Systemlandschaft (auf der Creation-Plattform).
Die Börsengeschäfte in
GS-Wertpapieren werden zur Abwicklung
automatisch von der CBF- an die
T2S-Plattform weitergeleitet. Die Börsengeschäfte in
WR-Wertpapieren werden zur Abwicklung
automatisch innerhalb der CBF-Plattform an die
Creation-Plattform weitergeleitet.
Bei den an die T2S-Plattform übertragenen Instruktionen handelt es sich um Lieferaufträge aus folgenden Quellen:
- Außerbörslichen Handel
- Börsenhandel (Parkett
, Xetra )
- CCP-Eurex Clearing
, Xetra (Xetra)
- Eurex Bonds
- Eurex Repo
- Eurex Derivate Markt (Ausübungen, Zuteilungen)
- CCP-Service Securities Lending
Im Rahmen des ausgelagerten Wertpapiersettlements übernimmt die T2S-Plattform für die überlieferten Aufträge die Regulierung der Wertpapier- und Geldseite. Im Einzelnen sind das folgende Aufgaben:
- Auftragserteilung/Bearbeitung
- Validierung
- Matching
- Erfüllung
- Bestandsführung
- Transaktions-/Bestandsreporting
Eine Echtzeit-Schnittstelle zwischen der T2S- und der CBF-Plattform stellt den Austausch von Abwicklungsdaten sicher.
Die nachfolgende Übersicht zeigt den Prozess der Abwicklung von an inländischen Börsen gehandelten Wertpapiergeschäften:
Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken !
Anmerkungen:
1. |
GS-Wertpapiere – Euro |
: |
Regulierung Wertpapiere |
: |
T2S |
|
|
: |
Geldverrechnung |
: |
T2S |
2. |
GS-Wertpapiere – Fremdwährung |
: |
Regulierung Wertpapiere |
: |
T2S |
|
|
: |
Geldverrechnung |
: |
Creation |
3. |
WR-Wertpapiere – Euro oder Fremdwährung |
: |
Geldverrechnung |
: |
Creation |
|
|
: |
Regulierung Wertpapiere |
: |
Creation |
Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken !
Geld-/Depotkonten
Clearstream Banking Frankfurt (CBF) führt für ihre Kunden folgende Konten:
- Depotkonten in
- Cascade
- T2S
- Creation
für Fremdwährungstransaktionen und Transaktionen in WR (Wertpapierrechung)
- Geldkonten in
- T2S (Dedicated Cash Accounts [DCA])
- TARGET2* (RTGS-Konten)
*
Zahlungsverkehrssystem des Eurosystems
Creation (“6er-Konten”) für Fremdwährungstransaktionen und Transaktionen in WR (Wertpapierrechnung)
Xact
Web-Portal zur Anbindung der Marktteilnehmer an "One Clearstream".
Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken !
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Systemlandschaft Clearstream Banking (CBF)
T2S
T2S ist eine reine Wertpapierabwicklungs- und Geldverrechnungsplattform. Sie integriert Zentralbankgeld- und Wertpapierkonten. Dadurch wird die Optimierung des Liquiditäts- und Sicherheitsmanagements der Banken verbessert. Auf der
Plattform wird die komplette Wertpapierabwicklung, bis zum Settlement, durchgeführt. Die Verwahrung und Verwaltung (Corporate Actions, Erträgnisausschüttungen, …) verbleibt bei den Zentralverwahrern.
Clearstream Banking hat die Wertpapierabwicklung von Börsengeschäften in girosammelverwahrfähigen Wertpapieren auf die T2S-Plattform ausgelagert. Dies betrifft Transaktionen in
Zentralbankgeld, Transaktionen frei von Zahlung sowie die Wertpapierseite bei Fremdwährungsgeschäften.
Die Wertpapierabwicklung von Börsengeschäften in wertpapierrechnungsfähigen Wertpapieren WR-Verwahrung erfolgt auf der Creation-Plattform.
Voraussetzungen für die Weiterleitung nach T2S:
- das im Börsengeschäft enthaltene Wertpapier muss in CASCADE Lion und (für GS-Wertpapiere) auch in T2S bekannt sein.
- das im Börsengeschäft enthaltene Wertpapier muss bereits emittiert
sein, wenn die Transaktion CASCADE Lion erreicht.
Im Rahmen der Wertpapierabwicklung übernimmt die T2S-Plattform für die überlieferten Aufträge folgende Funktionen:
- Auftragserteilung und Bearbeitung
- Validierung
- Matching
- Erfüllung
- Bestandsführung
- Transaktions- und Bestandsreporting
Technische Infrastruktur CBF/T2S (Schnittstellen)
Nutzung der Schnittstellen für die Übermittlung von Nachrichten im ISO 15022-Format:
- SWIFT

- File Transfer
- MQSeries
ist eine plattformunabhängige Message orientierte Middleware-Software von IBM. Mit Hilfe dieser Software können Programme Informationen austauschen, ohne dass eine direkte Verbindung zwischen ihnen besteht, in dem die Programme ihre Nachrichten in Message-Queues ablegen und daraus entnehmen.
- CASCADE Online

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2.5 Begriffserklärungen
QI
- amerikanische Quellensteuer
Die US-Quellensteuer ist eine Steuer auf
Einnahmen aus Kapitalvermögen, die gleich am Entstehungsort
abgezogen und an die zuständige Finanzbehörde
der USA abgeführt wird. US-quellensteuerrelevant
sind in der Regel alle Wertpapiere US-amerikanischer Emittenten.
Die USA erhebt derzeit auf gezahlte Dividenden und Zinsen
aus US-amerikanischen Wertapieren eine Quellensteuer von
30%, wenn diese an einen aus Sicht der USA ausländischen
Empfänger gezahlt werden. Viele Banken haben mit
der amerikanischen Steuerbehörde (IRS Internal
Revenue Service) einen Vertrag geschlossen, um ihren
Depotkunden einen ermäßigten Quellensteuerabzug
gewähren zu können. Damit verbunden sind strenge
Vorschriften, welche umfangreiche Nachweis- und Offenlegungspflichten
zur Feststellung des Ertragsempfängers und seiner
steuerlichen Ansässigkeit beinhalten.
Einen Ermäßigungsanspruch auf abzuführende
US-Quellensteuer haben nur Empfänger aus einem Land,
welches mit den USA ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
geschlossen hat. Dieses Abkommen soll vermeiden, dass
Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen,
in beiden Staaten besteuert werden. Für den Einbehalt
der korrekten US-Quellensteuer ist die Steuerpflicht des
Ertragsempfängers relevant. Dabei wird unterschieden
zwischen Nicht-US-Personen und US-Personen. US-Personen
unterliegen einer unbeschränkten Steuerpflicht in
den USA.
Als US-Person gilt man, wenn man die US-Staatsbürgerschaft
(auch im Falle einer doppelten Staatsbürgerschaft)
oder ein US-Einwanderungsvisum (Green Card) besitzt oder
wenn man sich in den letzten 3 Jahren insgesamt mehr als
183 Tage in den USA aufgehalten hat (wovon mindestens
31 Tage in das laufende Kalenderjahr fallen müssen)
oder wenn man gemeinsam mit einem US-Ehepartner in den
USA steuerrechtlicht veranlagt ist.
Bei Nicht-US-Personen werden bei US-quellensteuerrelevanten
Wertpapieren folgende Quellensteuersätze einbehalten,
sofern eine Steuerpflicht in Deutschland besteht:
- 0% bei Zinsen
- 15% bei Dividenden
- 0% bei Kapitalgewinnen
Die meldepflichtigen Erträge
von allen Nicht-US-Personen werden zusammengefasst in
einem anonymen Meldeverfahren (ohne Angabe von persönlichen
Daten) an die US-Steuerbehörde weitergeleitet.
Für US-Steuerpflichtige gelten Sonderregelungen.
Jeder US-Steuerpflichtige hat seiner Bank ein IRS-Formular
(W9) einzureichen (in dem Formular ist auch die US-Steuernummer
anzugeben). Die Bank ist verpflichtet, nach Ablauf eines
Kalenderjahres der US-Finanzbehörde und dem US-Steuerpflichtigen
eine Auflistung aller US-relevanten Erträge (die
geflossen sind) zu übersenden.

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FSA-Freistellungsauftrag
Mit einem Freistellungsauftrag können
Kapitaleinkünfte steuerfrei bis zu dem für die
jeweilige Person geltenden Höchstbetrag bezogen werden.
Ab 2011 dürfen neu eingereichte Freistellungsaufträge
nur noch unter Angabe der 11-stelligen Steuer-Identifikationsnummer
(ID) erteilt werden.
Aktuell geltende Freibeträge sind: 801,- Euro für
Ledige und 1.602,- Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten
pro Jahr. Bei Kapitaleinkünften, die den jeweiligen
Freibetrag übersteigen, wird eine pauschale Steuer
(Abgeltungsteuer) von 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag
und ggf. Kirchensteuer) abgezogen und an die Steuerbehörden
abgeführt. Das gleiche gilt bei einem fehlenden Freistellungsauftrag.
NV-Bescheinigung
Auch NVB oder Nichtveranlagungsbescheinigung
genannt.
Jede Person, die voraussichtlich keine Einkommensteuer
zahlen muss (z.B. wegen zu geringer Einkünfte, Rentner,
Studenten, teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer), kann
beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.
Die Vorteile sind:
- es muss keine Abgeltungsteuer
gezahlt werden
- es muss keine Steuererklärung
abgegeben werden
- es müssen keine
Freistellungsaufträge bei Banken verwaltet werden
Bezogen auf Depotbanken,
die Sondervermögen für Kapitalanlagegesellschaften
verwalten, bedeutet das, dass sie grundsätzlich
verpflichtet sind, Kapitalertragsteuer einzubehalten,
wenn zum Zahlungs-/Gutschriftszeitpunkt keine NV-Bescheinigung
im Original vorliegt (TZ. 216 des BMF-Schreibens vom
02.06.2001 i.V.m. § 44b Abs. 5 EStG).
Der Prozessablauf der Depotbanken bezüglich der
Einholung einer NV-Bescheinigung bei den KAGen gestaltet
sich in der Regel wie folgt (wird jedoch von Depotbank
zu Depotbank unterschiedlich gelebt):
01. die KAG versichert der Depotbank sowohl für
zum Jahresende auslaufende NV-Bescheinigungen, als auch
bei der erstmaligen Ausstellung einer NV-Bescheinigung
diese rechtzeitig bei den zuständigen Finanzbehörden
zu verlängern bzw. zu beantragen und diese unververzüglich
nach Erhalt bei der Depotbank im Original einzureichen.
02. die Depotbank erinnert die KAG im Herbst
des laufenden Jahres über den Auslauf der NVB zum
Jahresende.
03. Anfang Dezember erhält die Depotbank
von der KAG eine Aufstellung der Sondervermögen,
für die eine Verlängerung der zum Jahresende
auslaufenden NV-Bescheinigung beim zuständigen
Finanzamt nicht beantragt wurde.
04. Bei Nichtvorlage der NV-Bescheinigung zum
Jahresende werden diese dennoch als vorgelegen erfasst,
so dass sämtliche Geschäfte abgerechnet werden
als hätte eine gültige NVB vorgelegen.
05. Mitte Januar des Folgejahres wird bei Nichtvorliegen
der NV-Bescheinigung die KAG erneut erinnert.
06. Falls daraufhin bis zum 31. Januar immer
noch keine NV-Bescheinigung vorliegt, muss die Depotbank
(aus steuerrechtlichen Gründen) sämtliche
kapitalertragssteuerrelevanten Geschäftsvorfälle
rückwirkend zum Jahresanfang stornieren und unter
Berücksichtigung der Kapitalertragsteuer-Regelungen
neu berechnen.
Jahressteuerbescheinigung
Die Jahressteuerbescheinigung ist ein amtliches
Formular und enthält alle Kapitalerträge eines
Kalenderjahres. Durch die Einführung der Abgeltungsteuer
profitieren die Anleger von einer vereinfachten Erklärungspflicht
der Kapitaleinkünfte:
- automatische Abführung
der Kapitalertragsteuer an das Finanzamt durch die
Bank
- für Anleger
ist es in der Regel nicht mehr erforderlich, die Kapitalerträge
in der Steuererklärung anzugeben
Die Ausstellung der Jahressteuerbescheinigung
erfolgt nur, wenn im abgelaufenen Kalenderjahr in der
Summe positive Erträge zugeflossen sind. Ist dies
nicht der Fall, wird keine Jahressteuerbescheinigung erstellt.
Aus der Jahressteuerbescheinigung geht alles hervor, was
man für die Steuererklärung braucht (Käufe,
Verkäufe, Zinsen, Dividenden). Sie ersetzt damit
die bisher übliche Erträgnisaufstellung.
Die Jahressteuerbescheinigung unterteilt sich in 16 Bereiche:
- Höhe der Kapitalerträge
hier wird die Höhe der Kapitalerträge nach
Verlustverrechnung und vor Berücksichtigung des
Sparer-Pauschbetrags aufgeführt.
- davon Gewinne aus
Kapitalerträgen im Sinne des §20 Abs.2 EStG
hierzu zählen Gewinne aus Veräußerungsgeschäften.
- davon Gewinne aus
Aktienveräußerungen im Sinne des §20
Abs.2 Satz 1 Nr.1 EStG
hierzu zählen alle Gewinne aus Veräußerungsgeschäften
von Aktien.
- Ersatzbemessungsgrundlage
als Ersatzbemessungsgrundlage sind 30% des Erlöses
aus der Veräußerung oder Einlösung
zu Grunde zu legen, sofern die Anschaffungskosten
nicht ermittelt werden können. Der Ausweis erfolgt
als Bruttobetrag, das heißt, vor Berücksichtigung
von Verlusten und Freistellungsauftrag und unabhängig
von einem tatsächlichen Kapitalertragsteuerabzug.
- Höhe des nicht
ausgeglichenen Verlustes ohne Verlust aus der Veräußerung
von Aktien
alle nicht verrechneten Verluste (des allgemeinen
Verlustverrechnungstopfes -> siehe Abgeltungsteuer)
werden in dieser Position summiert, sofern eine Bescheinigung
der allgemeinen Verluste beantragt wurde. Ansonsten
werden die Verluste in das nächste Jahr übertragen.
- Höhe des nicht
ausgeglichenen Verlustes aus der Veräußerung
von Aktien
alle nicht verrechneten Aktienverluste (des Aktienverlustverrechnungstopfes
-> siehe Abgeltungsteuer) sind in dieser Position
enthalten, sofern eine Bescheinigung der Aktienverluste
beantragt wurde. Ansonsten werden die Verluste in
das nächste Jahr übertragen.
- Höhe des in
Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags
hier wird die Höhe des insgesamt in Anspruch
genommenen Sparer-Pauschbetrags (Freistellungsauftrag)
ausgewiesen.
- Kapitalertragsteuer
diese Position enthält die insgesamt einbehaltene
(tatsächlich abgezogene) Kapitalertragsteuer.
- Solidaritätszuschlag
hier wird der aus der Kapitalertragsteuer errechnete
und einbehaltene Solidaritätszuschlag separat
ausgewiesen.
- Römisch-Katholische
Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer
hier wird die aus der Kapitalertragsteuer errechnete
und einbehaltene Kirchensteuer ausgewiesen.
- Evangelische Kirchensteuer
zur Kapitalertragsteuer
hier wird die aus der Kapitalertragsteuer errechnete
und einbehaltene Kirchensteuer ausgewiesen.
- Summe der angerechneten
ausländischen Steuer
die bereits auf die Kapitalertragsteuer angerechnete
ausländische Quellensteuer und die anrechenbare,
aber noch nicht verrechnete ausländische Quellensteuer
werden hier getrennt voneinander ausgewiesen.
- Leistungen aus dem
Einlagekonto
ein Andruck dieser Position erfolgt nur, wenn Leistungen
aus dem steuerlichen Einlagekonto erfolgt sind (z.B.
Dividendenzahlungen aus Rücklagen).
- Ausländischer
thesaurierender Investmentfonds: Höhe der ausschüttungsgleichen
Erträge aus ausländischen thesaurierenden
Investmentvermögen
ein Ausdruck dieser Position erfolgt nur, wenn zum
31.12. ein ausländischer thesaurierender Investmentfonds
im Depot vorhanden war.
- Zum Zeitpunkt der
Erstellung der Jahressteuerbescheinigung waren nicht
alle Erträge der verwahrten ausländischen
thesaurierenden Investmentvermögen bekannt
ein Ausdruck dieser Position erfolgt nur, wenn zum
Zeitpunkt der Erstellung der Bescheinigung nicht alle
Erträge der verwahrten ausländischen thesaurierenden
Investmentvermögen bekannt waren.
- Bei Veräußerung/Rückgabe
von Anteilen
ein Ausdruck dieser Position erfolgt nur, sofern ausländische
thesaurierende Investmentvermögen mit akkumulierten
ausschüttungsgleichen Erträgen veräußert
wurden.
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Jahresbescheinigung
Die Jahresbescheinigung enthielt alle gemäß
§23 EStG spekulationssteuerpflichtigen Geschäfte.
Die Jahresbescheinigung wurde letztmalig für das
Jahr 2009 erstellt und kann seitdem entfallen (§24c
AF EStG). Sie umfasste alle Wertpapiergeschäfte,
die vor dem 01.01.2009 angeschafft und binnen eines Jahres
(innerhalb 2009) veräußert wurden. Seit dem
Jahr 2010 wurde die Erstellung der Jahresbescheinigung
nicht mehr erforderich, da seit dem 01.01.2009 die einjährige
Spekulationsfrist nicht mehr gilt. Seit dem unterliegen
alle Geschäfte, deren Anschaffung nach dem 31.12.2008
erfolgt ist, der Abgeltungsteuer.
Erträgnisaufstellung
Die Erträgnisaufstellung enthält
eine Übersicht aller aus Wertpapieren und sonstigen
Anlageformen zugeflossenen Erträge innerhalb eines
Kalenderjahres. Sie dient der besseren Nachvollziehbarkeit
der in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen Beträge.
Sie wird nicht automatisch erstellt, kann aber bei Bedarf
(in der Regel) kostenpflichtig angefordert werden. Benötigt
wird sie von Kunden mit Kapitalerträgen und/oder
Anforderung einer Jahressteuerbescheinigung - falls zusätzlicher
Erklärungsbedarf gegenüber dem Finanzamt besteht,
da sie übersichtlicher als die Jahressteuerbescheinigung
aufgebaut ist.
Die Erträgnisaufstellung untereilt sich in 6 Bereiche:
- Einzelposten
hier werden alle erzielten Erträge eines Kalenderjahres
einzeln aufgelistet. Dazu zählen:
- Erträge aus inländischen thesaurierenden
Investmentvermögen
- Gewinne Aktien
- Erträge Allgemein (ohne inländische thesaurierende
Erträge)
- Gewinn Allgemein
- Verluste Aktien
- Verluste Allgemein
- Gesamtsummenübersicht
in dieser Übersicht sind die Gesamtsummen der
unter "Einzelposten" beschriebenen Gruppen
von Erträgen enthalten.
- Übersicht der
Kapitalerträge
in dieser Übesicht wird die Verrechnung der Gewinne
mit den Verlusten beschrieben. Die Verrechnung findet
anhand der unter Punkt "Gesamtsummenübersicht"
aufgelisteten Summen statt.
- Summen aufgegliedert
nach Zeilen der Anlage KAP
unter diesem Punkt werden die Summen entsprechend
den jeweiligen Zeilen in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung
aufgeführt. Außerdem wird die Höhe
der jeweiligen Verlustverrechnungstöpfe (siehe
Abrechnungsteuer) mit dem Hinweis auf Übertrag
ins nächste Jahr bzw. auf Ausweis in der Steuerbescheinigung
vermerkt.
- Steuerabzugsbeträge
zu Kapitalerträgen
hier werden die tatsächlich einbehaltenen Steuern
(Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer)
ausgewiesen. Im Falle des automatischen Kirchensteuereinbehalts
durch die Bank werden zudem die Religionszugehörigkeit
und bei Gemeinschaftskonten die prozentuale Aufteilung
der Kapitalerträge angezeigt.
- Ergänzende Informationen
hier werden zusätzliche Informationen zu besonderen
steuerlichen Positionen aufgelistet.
Verlustbescheinigung
Die Verlustbescheinigung wird in der Regel
nur erstellt, sofern sie angefordert wird und entsprechende
Verluste vorhanden sind. Wer als Kunde Depots/Konten bei
mehreren Banken unterhält und während eines
Kalenderjahres Verluste macht, kann sich je Finanzinstitut
eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen. Dadurch kann
er Verluste aus Kapitalanlagen gegen Gewinne in seiner
Einkommensteuererklärung verrechnen lassen. Das bedeutet
in der Praxis, dass er seine Verluste gegen die zu hoch
abgeführte Abgeltungsteuer (aufgrund von erzielten
Gewinnen bei anderen Banken) vom Finanzamt zurückholen
kann.
§9
Meldepflichten
Auszug aus dem WpHG: Wertpapierdienstleistungsunternehmen
sind verpflichtet, der BaFin jedes Geschäft in Finanzinstrumenten,
die zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen
oder in den regulierten Markt oder der Freiverkehr einer
inländischen Börse einbezogen sind, spätestens
an dem auf den Tag des Geschäftsabschlusses folgenden
Werktag mitzuteilen.
Die Verpflichtung gilt auch für den Erwerb und die
Veräußerung von Rechten auf Zeichnung von Wertpapieren,
sofern diese Wertpapiere an einem organisierten Markt
oder Freiverkehr gehandelt werden sollen, sowie für
Geschäfte in Aktien und Optionsscheinen, bei denen
ein Antrag auf Zulassung zum Handel an einem organisierten
oder auf Einbeziehung in den regulierten Markt oder den
Freiverkehr gestellt oder öffentlich angekündigt
ist. Die Verpflichtung gilt auch für inländische
zentrale Kontrahenten hinsichtlich der von ihnen abgeschlossenen
Geschäfte.
Die Verpflichtung gilt auch für Unternehmen, die
ihren Sitz in einem Staat haben, der nicht Mitgliedstaat
der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum ist und
an einer inländischen Börse zur Teilnahme am
Handel zugelassen sind, hinsichtlich der von ihnen an
dieser inländischen Börse geschlossenen Geschäfte
in Finanzinstrumenten.
Die Verpflichtung findet keine Anwendung auf Geschäfte
in Anteilen an Investmentvermögen, die von einer
Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen
Investmentgesellschaft ausgegeben werden, bei denen eine
Rücknahmeverpflichtung der Gesellschaft besteht.
Die nachfolgend aufgeführten Entscheidungskriterien der
§9-Meldelogik müssen für die Meldung an die BaFin eingehalten
werden:
1. Entscheidungskriterium: Prüfung Meldepflicht
des Wertpapieres
ID |
Gattungsart |
Text |
Ja |
Nein |
01 |
Wertpapiere
+ Derivate |
Die
zum Handel an einer deutschen Börse oder in
einem anderen EU-Staat (bzw. Mitgliedsstaat des
EWIR) an einem geregelten, staatlich anerkannten
und überwachten Markt zugelassen sind (§9
WpHG Abs.1, Satz 1). |
x |
|
02 |
Bezugsrechte |
Deren
bezogene Wertpapiere in einem organisierten Markt
oder im Freiverkehr gehandelt werden sollen. |
x |
|
03 |
Aktien
+ Optionsscheine |
Für
die ein Antrag zum Handel an einem regulierten oder
organisierten Markt angekündigt oder gestellt
wurde (§9 WpHG Abs.1, Satz 2). |
x |
|
04 |
Investmentzertifikate |
|
|
x |
05 |
Reine
Freiverkehrswerte |
In
Deutschland |
x |
|
06 |
Reine
Freiverkehrswerte |
In
anderen EU-Ländern |
|
x |
07 |
Reine
Freiverkehrswerte |
Ausnahme:
Wenn das Wertpapier meldepflichtig ist, muss der
Meldepflichtige mit Sitz im EU-Ausland die Meldung
in Deutschland abgeben - wenn das Papier in Deutschland
gehandelt wurde. |
x |
|
|
|
|
|
|
2. Entscheidungskriterium: Prüfung Art des Geschäftes
ID |
Geschäftsart |
Text |
Ja |
Nein |
01 |
An-
und Verkauf von Finanzinstrumenten |
Eigengeschäfte
+ Finanzkommissionsgeschäfte. |
x |
|
02 |
Transaktionen
aus Eigenbestand |
|
x |
|
03 |
Orderteilausführungen |
Für
jede Teilausführung eine eigene Meldung (wenn
sie sich durch Uhrzeit, Kurs, Kontrahent ...) unterscheiden. |
x |
|
04 |
Börsliche
Abschlussvermittlung |
Hierbei
kauft oder verkauft der Abschlussvermittler in fremden
Namen und für fremde Rechnung. |
x |
|
05 |
Außerbörsliche
Abschlussvermittlung |
Hierbei
kauft oder verkauft der Abschlussvermittler in fremden
Namen und für fremde Rechnung. |
|
x |
06 |
Geschäfte
in Teilrechten |
|
|
x |
07 |
Vergütung
nach Fälligkeit |
|
|
x |
08 |
Ausübung
von Options-, Bezugs- oder Wandelrechten |
|
|
x |
09 |
Zuteilung
von Belegschaftsaktien |
|
|
x |
10 |
Geschäfte
in OTC-Derivaten |
|
|
x |
11 |
Kompensationsgeschäfte |
Käufer
+ Verkäufer ist derselbe Handelsteilnehmer.
Wird genutzt, um Depotüberträge von Kunden
innerhalb desselben Kreditinstituts abzuwickeln. |
|
x |
12 |
Drittbank-Clearing |
Geschäftsabwicklung
als Wertpapiernebendienstleistungs-unternehmen. |
|
x |
13 |
Handel
mit Fondsanteilen |
|
|
x |
14 |
Depotüberträge |
|
|
x |
15 |
Primärmarktgeschäfte |
Zeichnung
bei Neu-Emissionen. |
|
x |
16 |
Echte
Pensionsgeschäfte |
Repos |
|
x |
17 |
Erhalt
von Bezugsrechten |
|
|
x |
18 |
Handel
mit Bezugsrechten |
|
x |
|
19 |
Bezug
junger Aktien |
|
|
x |
20 |
Übernahmeangebote/
Squeeze Out |
Meldepflicht
besteht nur dann, wenn dieser Kauf oder Verkauf
unter Beteiligung mindestens eines Meldepflichtigen
zustande kommt. |
x |
|
Seitenanfang
3. Definition: Meldepflichtiger
ID |
Land |
Text |
Ja |
Nein |
01 |
Deutschland |
Alle
inländischen Kreditinstitute, die Wertpapiergeschäfte
als Finanzdienstleistung tätigen ("Wertpapierdienstleistungsunternehmen")..
|
x |
|
02 |
Deutschland |
Reine
Eigenhändler |
|
x |
03 |
Europäische
Union |
Finanzdienstleister,
die ihren Sitz in der EU haben, sind in Deutschland
meldepflichtig, wenn sie ihre Geschäfte in
Deutschland abschließen. |
x |
|
04 |
Nicht
Europäische Union |
Finanzdienstleister,
die nicht ihren Sitz in der EU haben, wie beispielsweise
die UBS-Schweiz, sind in Deutschland nur meldepflichtig
für Geschäfte, die sie in Deutschland
abschließen. |
x |
|
05 |
Nicht
Europäische Union |
Finanzdienstleister,
die nicht ihren Sitz in der EU haben, sind in Deutschland
nicht meldepflichtig, wenn sie ihre Geschäfte
außerhalb Deutschlands abschließen. |
|
x |
06 |
Portfolioverwalter
ohne ... |
Portfolioverwalter
ohne Erlaubnis zur Durchführung von Finanzdienstleistungen. |
|
x |
07 |
Portfolioverwalter
mit ... |
Portfolioverwalter
mit Zulassung zum Handel ist generell verpflichtet
eine Meldung abzugeben - auch für solche Geschäfte,
die er nicht selbst durchführt, sondern an
Dritte weitergibt. |
x |
|
08 |
Portfolioverwaltung
für eigene Depotkunden |
Portfolioverwalter
+ Depotbank sind das gleiche Institut. Meldepflichtig:
Portfolioverwalter/Depotbank melden das Kundengeschäft
mit abweichendem Auftraggeber. |
x |
|
09 |
Portfolioverwaltung
für Depotkunden des Kommissionärs |
Das
Depot des Kunden liegt bei einer anderen Depotbank.
Der Portfolioverwalter als Bevollmächtigter
des Kunden erteilt der Depotbank einen Kauf-/Verkaufsauftrag,
den die Depotbank am Markt ausführt. Meldepflichtig:
Depotbank. |
|
x |
10 |
Portfolioverwaltung
für Kunden der Depotbank, die nicht Kommissionär
ist |
Der
Portfolioverwalter als Bevollmächtigter des
Kunden erteilt einen Kauf-/Verkaufsauftrag an den
Kommissionär, der den Auftrag am Markt ausführt.
Meldepflicht: Der Portfolioverwalter hat eine Erlaubnis
zum Betreiben des Eigenhandels- bzw. des Finanzkommissionsgeschäfts. |
x |
|
11 |
Portfolioverwaltung
für Kunden der Depotbank, die nicht Kommissionär
ist |
Der
Portfolioverwalter als Bevollmächtigter des
Kunden erteilt einen Kauf-/Verkaufsauftrag an den
Kommissionär, der den Auftrag am Markt ausführt.
Meldepflicht: Der Portfolioverwalter hat keine Erlaubnis
zum Betreiben des Eigenhandels- bzw. des Finanzkommissionsgeschäfts. |
|
x |
12 |
Unselbstständige
Niederlassungen im EU-Ausland |
Müssen
ihre getätigten Geschäfte der Aufsichtsbehörde
ihres Landes melden. |
|
x |
13 |
Unselbstständige
Niederlassungen im Nicht-EU-Ausland |
Müssen
ihre getätigten Geschäfte der Aufsichtsbehörde
ihres Landes melden. |
|
x |
4. §9 - Meldefelder
ID |
Meldefelder |
Inhalt |
01 |
Art
der Identifikation des Meldepflichtigen |
K
= Kassenvereinsnummer
B = Bankleitzahl (deutsch)
M = Member-ID eines elektronischen Börsenhandelssystem
D = ID-Nummer der Deutsche Börse AG
W = ID-Nummer der BaFin
F = BIC (Bank Identifier Code) |
02 |
Identifikation
des Meldepflichtigen |
Das
meldende Institut. |
03 |
Art
der Identifikation (Kunde) |
3-Buchstaben-Code:
1. Buchstabe = KZ Kundennummer oder Depotnummer:
R oder S = Depotnummer
U oder V = Kundennummer
2. Buchstabe = KZ Verschlüsselung Kundenidentifikation
durch die Deutsche Börse Systems:
N = Keine Verschlüsselung
G = Mit Großbuchstaben und Ziffern
K = Mit Klein- und Großbuchstaben und Ziffern
3. Buchstabe = Auftraggeber = Depotinhaber oder
abweichend:
D oder K = Auftraggeber ist Depotinhaber
A = Abweichender Auftraggeber |
04 |
Identifikation
(Kunde) |
Ist
der Kunde nicht selbst meldepflichtig, wird er über
seine Depot- bzw. Kundennummer identifiziert. |
05 |
Art
der Identifikation (Makler) |
Eingabe
des Maklers bei einem Börsengeschäft.
|
06 |
Identifikation
(Makler) |
Eingabe
des Maklers bei einem Börsengeschäft. |
07 |
Art
der Identifikation (Kontrahent) |
Eingabe
des Kontrahenten bei einem außerbörslichen
Geschäft . |
08 |
Identifikation
(Kontrahent) |
Eingabe
des Kontrahenten bei einem außerbörslichen
Geschäft . |
09 |
Art
der Identifikation (1. Zwischenkommissionär) |
Eingabe
eines evtl. 1. Zwischenkommissionärs. |
10 |
Identifikation
(1. Zwischenkommissionär) |
Eingabe
eines evtl. 1. Zwischenkommissionärs. |
11 |
Art
der Identifikation (2. Zwischenkommissionär) |
Eingabe
eines evtl. 2. Zwischenkommissionärs. |
12 |
Identifikation
(2. Zwischenkommissionär) |
Eingbe
eines evtl. 2. Zwischenkommissionärs. |
|
Sofern
einer der Beteiligten nach EU-Recht nicht meldepflichtig
ist, bleiben die entsprechenden Felder unbelegt.
Eine Ausnahme dieser Regel stellt die Identifikation
des Kunden dar. |
13 |
Kalenderdatum
des Geschäftsabschlusses |
Genauer
Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses: JJJJMMTT.
|
14 |
Uhrzeit
des Geschäftsabschlusses |
Sekundengenauer
Geschäftsabschluss: HHMMSS. |
15 |
Interne
Meldenummer, eindeutige Geschäftsreferenzierung |
Jeder
Meldesatz ist mit einer eindeutigen Referenzierung
zu versehen. Die Meldesätze eines Tages müssen
durchnummeriert sein. In Kombination mit dem Datum
der Meldung ergibt sich ein eindeutiges Merkmal
zum Auffinden eines Meldesatzes. |
16 |
Referenz
zum Börsengeschäft |
Kein
Eintrag. |
17 |
Geschäftsart
K = Kauf, V = Verkauf |
Als
Geschäftsart sind Kauf oder Verkauf zulässig.
Wird eine Meldung storniert, wird dies nicht wie
bei einer Order (z.B.) durch die Geschäftsart
Storno-Kauf kenntlich gemacht, sondern durch die
Erfassung eines Stornodatums im Meldesatz.
|
18 |
Geschäftstyp:
1= Brutto, 3 = Aggregation, 4 = IW-Geschäfte |
1
= Brutto = Normale Meldung, mit reinem Handelskurs
2 = Aggregation = Meldungen, die unter bestimmten
Umständen zusammengefasst abgegeben weden dürfen
(aber nicht müssen) - z.B. Bezugsrechte, die
am letzten Handelstag gehandelt werden.
4 = IW-Geschäfte = Hierrüber werden Meldungen
gekennzeichnet, bei denen der Kurs aus dem Eigenbestand
des Meldepflichten zu einem errechneten Mittelkurs
bedient wurde (z.B. bei Groß- und Sammelorders). |
19 |
Kennzeichnung
Eigenbestand |
J
= Eigenbestand ist betroffen
N = Eigenbestand ist nicht betroffen |
20 |
Kennzeichnung
Effektengeschäft |
K =
Kundengeschäft
E = Eigengeschäft |
21 |
Kennzeichen
Börsenpreis |
J
= Börsenpreis
N = Kein Börsenpreis |
22 |
Staat
des Geschäftsabschlusses |
ISO
3166 |
23 |
Handelsplatz
nch ISO 10383 oder "XOFF" bei außerbörslich |
Der
Handelsplatz ist gemäß ISO 10383 anzugeben
(MiFID-Tabelle "MIC" = Market Identifier
Code --> www.iso15022.org/MIC/homepageMIC.htm.
"XOFF" bei außerbörslich |
24 |
Depotwährung |
Währung
des abgerechneten Geschäfts - gem. ISO 4217. |
25 |
Nominale |
Portfolioverwalter
mit Zulassung zum Handel ist generell |
26 |
Währung
des Preises (Handelswährung) |
Bei
prozentnotierten Papieren = "XXX". Bei
stücknotierten Papieren = Währung des
Kurses - gem. ISO 4217. |
27 |
Abschlusspreis |
Hier
ist der tatsächlich gehandelte Kurs des Geschäfts
anzugeben. |
28 |
Emittentennumer |
Kein
Eintrag. |
29 |
Emittentennummer |
Kein
Eintrag. |
30 |
Art
des Finanzinstruments nach ISO 10962 |
Hier
ist der 6-stellige CFI-Code (Classification of Financial
Instruments) anzugeben. |
31 |
ISIN
Internationale Kennnummer |
12-stellige
ISIN. |
32 |
Kennzeichen
der Gattungsart |
2-stelliger
Länder-Code nach ISO-Tabelle 3166 (DE = Deutschland;
AT = Österreich; US = USA; .... |
33 |
Wertpapierkennnummer |
Alternativ
zur ISIN kann hier die nationale WKN angegeben werden. |
34 |
Stamm-WKN |
Kein
Eintrag. |
35 |
Wertpapierbezeichnung |
Wertpapierkurzbezeichnung
aus den WM-Gattungsstammdaten. |
36 |
Einheit
der Effektennotiz |
1
= Stück
2 = Prozent
3 = Promille
4 = Punkte
5 = Sonstige |
37 |
Zinssatz |
Kein
Eintrag. |
38 |
Endfälligkeit |
Kein
Eintrag. |
39 |
Art
des Derivats |
Call,
Put, Future. |
40 |
ART_ID_UNDER
Art der Identifikation des Underlying |
ISO
3166 |
41 |
Identifikation
des Underlying |
ISIN
oder WKN des Underlyings. |
42 |
Preismultiplikator |
|
43 |
Versionsnummer |
Kein
Eintrag. |
44 |
Währung
des Basispreises der Option |
ISO
4217 |
45 |
Basispreis
der Optio |
|
46 |
Notierungsart
des Basispreises |
1
= Stück
2 = Prozent
3 = Promille
4 = Punkte
9 = Sonstige |
47 |
Fälligkeit
des Derivats |
JJJJMMTT |
48 |
Stornodatum |
JJJJMMTT |
49 |
Art
des Meldesatzes |
Kein
Eintrag. |
50 |
Kennzeichnung-Aktualisierung |
N
= Keine Aktualisierung
J = Aktualisierung |
51 |
Valuta |
JJJJMMTT |
52 |
RZ
File-Transfer |
Rechenzentrum
für den Filetransfer. |
53 |
Datum-Erstellung |
Kein
Eintrag. |
54 |
Interne
Seriennummer |
SWIFT
lfd. Nummer pro Tag. |
55 |
SWIFT
Adresse Melder |
Das
Depot des Kunden liegt bei einer anderen Depotbank.
Der Portfolioverwalter als Bevollmächtigter
des Kunden erteilt der Depotbank einen Kauf-/Verkaufsauftrag,
den die Depotbank am Markt ausführt. Meldepflichtig:
Depotbank. |
56 |
Datum-Eingang |
|
57 |
Zeit-Eingang |
|
58 |
Ursprungs-Geschäftsnummer |
Ursprungs-Geschäftsnummer
der DBAG; z.B. nach Zwangsaufgabe. |
59 |
Aufgabe-Kennzeichen |
Aufgabe-KZ-Börse |
60 |
Aufruf-Gruppe-Makler |
Aufruf-Gruppe-Makler. |
61 |
Datum
letzte Änderung |
Kein
Eintrag. |
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MiFID
MiFID ist eine Finanzmarktrichtlinie der
Europäischen Union (EU) zur Harmonisierung der Finanzmärkte
im europäischen Binnenmarkt. Sie wurde zum 31. Januar
2007 in Kraft gesetzt und ab dem 1. November 2007 angewendet.
Die Umsetzung in nationales deutsches Recht erfolgte mit
dem Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) in Verbindung
mit der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung
(WpDVerOV).
MiFID ist ein wesentlicher Punkt im Aktionsplan der Europäischen
Kommission für Finanzdienstleistungen. Die Ziele
sind ein verbesserter Anlegerschutz, ein verstärkter
Wettbewerb und die Harmonisierung des europäischen
Finanzmarktes. Private und institutionelle Anleger sollen
durch diese Richtlinie leichter grenzüberschreitend
innerhalb der EU investieren können. Die Wettbewerbssituation
soll angestachelt werden, indem ein Wettbewerbsmarkt geschaffen
wurde, der gleiche Bedingungen für alle europäischen
Handelsplätze verwirklichte.
Die bis dahin bestandenen nationalen Regelungen zur Abwicklung
von Finanzdienstleistungen wurden durch Bestimmungen zum
Anlegerschutz und verbesserter Transparenz der Finanzmärkte
abgelöst. Im Wesentlichen sind das:
- Best Execution
sie umfasst die Verpflichtung für Finanzdienstleister,
die Ausführungsplätze (Börsen) auszuwählen,
bei denen für ihre Kunden das beste Ergebnis
hinsichtlich der Kosten, der Ausführungswahrscheinlichkeit
und der Schnelligkeit der Ausführung gegeben
ist. Die Ausführung der Geschäfte muss dabei
so dokumentiert und archiviert werden, dass die Einhaltung
der Best Execution jederzeit nachgewiesen werden kann.
- Kick-Backs
gewährt oder empfängt ein Finanzdienstleistungsunternehmen
Vorteile bei der Vermittlung von Geschäften,
muss sie diese Vorteile dem Kunden gegenüber
offen legen. Damit sind in erster Linie Bestandsprovisionen
und Retro-Provisionen gemeint.
- Anlegerprofil
bei dem Beratungsgespräch muss der Berater mit
dem Kunden zusammen ein Anlegerprofil erstellen, um
einschätzen zu können, ob der Kunde die
Anlagerisiken richtig beurteilen kann.

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Abgeltungsteuer
Mit Einführung der Abgeltungsteuer (zum Jahreswechsel
2008/2009) wird ein einheitlicher Steuersatz von 25% auf
alle Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden und Kursgewinne)
erhoben. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag
von 5,5% und gegebenenfalls die Kirchensteuer.
Bis dahin war es so, dass die Kapitaleinkünfte einmal
jährlich in der Einkommensteuererklärung angegeben
werden mussten und diese bei der Berechnung der Einkommensteuer
berücksichtigt wurden. Das ist seit der Einführung
der Abgeltungsteuer nicht mehr so. Die Kapitalerträge
werden nicht mehr dem Einkommen zugerechnet, sondern als
pauschale Steuer direkt von der jeweiligen Bank einbehalten
und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Das
gilt für die Depots, die in Deutschland geführt
werden.
Bei Depots, die im Ausland geführt werden, ist das
nicht so. Die im Ausland erzielten Kapitaleinkünfte
sind ebenfalls steuerpflichtig, allerdings erfolgt der
Steuerabzug dort nicht automatisch. Ausländische
Banken sind nicht verpflichtet, die Abgeltungsteuer einzuziehen
und an das deutsche Finanzamt weiterzuleiten. Hier blieb
es bei der bisherigen Regelung, der Angabe der im Ausland
erzielten Kapitalerträge in der jährlichen Einkommensteuererklärung.
Damit die Banken in Deutschland den steuerpflichtigen
Gewinn ermitteln konnten, hatten sie bisher pro Anleger
einen sogenannten Stückzinstopf geführt. Diesen
hatten sie für die Verrechnung mit Zinserträgen
herangezogen. Ab 2009 wurde der Stückzinstopf durch
2 sogenannte Verlusttöpfe ersetzt.
Erster (allgemeiner) Verlusttopf
Hier werden neben den Stückzinsen und Zwischengewinnen
sämtliche Erträge und Verluste aus Wertpapierverkäufen
(außer Aktien) sowie alle Zinserträge und Dividenden
verrechnet.
Zweiter Verlusttopf
Dieser zweite Verlusttopf ist speziell für Aktien
eingerichtet worden, da Verluste aus Aktienverkäufen
nur noch mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet
werden dürfen. Der so ermittelte Gewinn-Saldo kann
anschließend in den allgemeinen Verlusttopf fließen
- denn Aktiengewinne dürfen auch weiterhin mit Verlusten
aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnet werden.
Der eventuell aufgetretene Verlust-Saldo darf nicht gegen
die Gewinne aus dem ersten Verlusttopf verrechnet werden,
sondern wird in das neue Jahr vorgetragen.
Wenn der Gesamtsaldo (also der Saldo aus beiden Verlusttöpfen)
positiv ist (Ertrag ist höher als der Verlust) wird
der Sparer-Pauschbetrag (801,- Euro für Singles und
1.602,- Euro für Verheiratete) davon abgezogen und
der dann verbleibende Restbetrag unterliegt der Abgeltungsteuer
und wird an das Finanzamt abgeführt.
Wenn der Gesamtsaldo negativ, das heißt, der Verlust
höher als der Ertrag ist, wird der Saldo ins neue
Jahr übertragen und mit zukünftigen Erträgen
verrechnet.
Aufwändiger wird die ganze Geschichte, wenn man mehrere
Depots bei verschiedenen Banken unterhält und ein
Depot einen Gewinn und ein anderes Depot einen Verlust
ausweist. In solchen Fällen ist es trotzt Abgeltungsteuer
erforderlich, dass die gesamten Kapitaleinkünfte
(wie auch Verluste) in der Jahressteuererklärung
angegeben werden. Dazu braucht man eine so genannte Verlustbescheinigung,
die man zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt
einreicht.
Da bei dem Depot, bei dem ein Gewinn anfällt, automatisch
durch die jeweilige Bank eine Besteuerung stattfindet,
ohne das der Verlust des anderen Depots angerechnet wurde,
wird nun das Finanzamt die tatsächlich angefallene
Abgeltungsteuer neu berechnen und korrigieren. Die zuviel
gezahlte Abgeltungsteuer bekommt man dann zurück.
Das Verrechnungs-Regelwerk für die einzelnen Abgeltungsteuer-Töpfe
sieht wie folgt aus:
- Verluste aus Veräußerungsgeschäften
mit Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus Veräußerungsgeschäften
mit Aktien verrechnet werden.
- Verluste aus Veräußerungsgeschäften
aus dem allgemeinen Verlustverrechnungstopf können
mit Gewinnen aus Veräußerungsgeschäften
mit Aktien verrechnet werden.
- Gewinne aus Veräußerungsgeschäften
aus dem ersten allgemeinen Verlusttopf können
nicht mit Verlusten aus Veräußerungsgeschäften
mit Aktien verrechnet werden.
Ausführlichere
Informationen bezüglich der Abgeltungsteuer finden
Sie hier !
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Streifbandverwahrung
Die Verwahrung von Wertpapieren kann nach
dem Depotgesetzt auf drei verschiedene Arten vorgenommen
werden:
- Streifbandverwahrung
- Girosammelverwahrung
- Wertpapierrechnung
Streifbandverwahrung (Sonderverwahrung)
= Verwahrung von effektiven Stücken im Banktresor.
Die Stücke werden durch eine individuell ausgezeichnete
Papierschleife (Streifband) von den restlichen Beständen
gesondert im Tresor verwahrt. Der Kunde hat ein Anrecht
auf dieselben effektiven Stücke, die er eingeliefert
hat. Diese Verwahrart ist in der heutigen Zeit eher die
Ausnahme.
Girosammelverwahrung
Girosammelverwahrung = stückelose Umbuchung
(von Konto zu Konto) mittels Wertpapierschecks (Effektengiroverkehr).
Bei dieser Form der Verwahrung hat der Kunde ein Miteigentum
an einem Sammelbestand. Ihm gehört damit irgendeine
Aktie der von ihm erworbenen Aktien einer Aktiengesellschaft.
Durch diese Zentralisierung der Verwahrung tritt eine
hohe Kosteneffizienz ein. Clearstream Banking Frankfurt
(CBF) ist für Deutschland der Zentralverwahrer. Die
Wertpapiere bleiben bei Käufen und Verkäufen
jeweils am gleichen Ort. Die Veränderungen werden
lediglich von einem Sammeldepot in ein anderes gebucht.
Die Teilnehmer sind Banken mit Börsenzulassung. Für
sie führt CBF die sogenannten Kassenvereinskonten.
Wertpapierrechnung
Diese Form der Verwahrung kommt bei ausländischen
Wertpapieren zur Anwendung. Der Depotkunde bekommt von
seiner Inlandsbank für seine im Ausland erworbenen
und dort verwahrten Wertpapiere eine Gutschrift in Wertpapierrechnung
(WR-Gutschrift). Sie ist eine spezielle Form der Verwahrung,
bei der der Käufer nur einen schuldrechtlichen Anspruch
auf Rückgabe gleichartiger (aber nicht der gleichen)
Wertpapiere hat. Das jeweilige Depot bei der ausländischen
Lagerstelle wird auf den Namen der Bank geführt,
die bei Namensaktien auch als Aktionär eingetragen
ist.
Mündelsicherheit
Mündelsicher sind Vermögensanlagen,
bei denen Wertverluste der Anlagen praktisch ausgeschlossen
sind. In der Regel ist das bei festverzinslichen Anleihen,
die vom Gesetzgeber ausdrücklich als mündelsicher
ausgegeben werden, der Fall. Diese Art der Vermögensanlage
wird vom Gesetzgeber für von einem Vormund, Pfleger
oder Betreuer verwaltetem Vermögens eines Mündels
vorgeschrieben.
Als mündelsicher gelten unter anderem die folgenden
Vermögensanlagen:
- bestimmte Konten
bei Kreditinstituten
- Bundes- und Länderanleihen
- Pfandbriefe
- inländische
Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden
Das
Herzstück: Gesamtprozessabläufe Wertpapiergeschäft
Hier sieht man in einer Gesamtübersicht die einzelnen
Prozesse, die jeweiligen Auswirkungen und die entsprechenden
Audit-Zuordnungen.
Zum Vergrößern - bitte auf das Bild klicken
!
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Die Prozesse im Detail
In diesem Abschnitt werden die einzelnen Wertpapier-Prozessabläufe
im Detail beschrieben:
- Wertpapiergeschäft
- inklusive Settlement (Geld + Stücke)
- Kapitalmaßnahmen
- Zins- und Kapitaldienste
- Hauptversammlungen
Wertpapiergeschäft - inklusive Settlement (Geld + Stücke)
In diesem Prozessablauf wird das Wertpapiergeschäft
von dem Beratungsgespräch mit der Kunden-Kategorisierung,
die Kundenanlage, die Ordererfassung bis zur Abrechnung
dargestellt. Das Settlement folgt in dem zweiten Schaubild.
Zur Vergrößerung bitte auf das Bild klicken !
1. Im ersten Schritt werden
die KYC-Regeln (= "Kenne Deinen Kunden"),
also die Legitimationsprüfung des Neukunden zur
Verhinderung von Geldwäsche durchgeführt.
Bei natürlichen Personen findet hier die
Art der Berufstätigkeit und der Zweck der Geschäftsbeziehung
statt. Bei juristischen Personen die Art der
Gesellschaft, Tätigkeit, Branche, Branchencode,
Anzahl der Mitarbeiter, Besitzverhältnisse und
Firmenstruktur. Bei politisch exponierten Personen
(PEP) muss auch die Funktion und der Ausübungsort
erfasst werden.
Nach Erfassung der KYC-Daten wird ein Anlegerprofil
erstellt. In diesem Profil wird zwischen dem Bankbetreuer
und dem Kunden festgelegt, wie die kundenseitige Risikobereitschaft
ist und wie die persönlichen Verhältnisse
des Kunden sind: Alter, Familienstand, Bildungsstand,
Beruf, bisherige Erfahrungen und Kenntnisse mit Kapitalanlagen,
steuerliche Situation, Höhe des Vermögens.
Das Ergebnis des Anlegerprofils ist letztendlich, das
Kundenportfolio für die Anlagepolitik festzulegen.
Nach Anlage des Anlegerprofils werden die Konto-
und Depoteröffnungsformulare ausgefüllt.
2. Nach Festlegung der
KYC-Regeln, des Anlegerprofils und des ausfüllens
der Konto- und Depoteröffnungsformulare kann der
neue Kunde in dem Wertpapiersystem der Bank erfasst
werden. In diesem System wird er als Kunde angelegt,
dem seine Depots und Konten zugeordnet werden. Standardmäßig
wird 1 Wertpapierdepot und 1 Geldkonto (in Euro) erfasst.
Der Kunde kann natürlich auch mehrere Depots und
mehrere Geldkonten (z.B. pro Abrechnungswährung:
US-Dollar, Britsche Pfund ...) anlegen lassen. Je nachdem
wie seine Anlagestrategie ausgerichtet ist. Die Erfassung
der Daten ist Grundvoraussetzung für die spätere
Ordererfassung.
3. Nachdem der Kunde dem
Wertpapiersystem bekannt gemacht worden ist, bekommt
der Anlageberater eine Rückmeldung, so dass
er nun die mit dem Anleger abgesprochene Order im System
erfassen (platzieren) kann.
4. Der Berater erfasst
die Order mit folgenden Bestandteilen: Wertpapier-Kennnummer
(oder ISIN), Stückzahl des zu kaufenden Wertpapiers,
alternativ den Börsenplatz an dem die Order ausgeführt
werden soll, Limit (wie soll die Order ausgeführt
werden ? Kauf nur wenn der Kurs eine bestimmte Höhe
errreicht hat ...), unlimitiert (unabhängig von
der Höhe des Kurses des Wertpapieres) und Gültigkeitsdauer
der Order (nur tagesgültig, gültig bis zum
Monatsultimo ...).
5. Nach der Order-Erfassung
findet das sogenannte Order-Routing statt. Das
heißt, die Order wird an einen Börsenplatz
geroutet, damit ein entsprechender Kontrahent, bei dem
man das gewünschte Wertpapier kaufen kann, gefunden
wird. Hat man bei der Order-Erfassung keinen bestimmten
Börseplatz vorgegeben, findet das Order-Routing
nach der Regel Best Execution statt. Best Execution
bedeutet, bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen.
Die unterliegenden Kriterien sind: bester Kurs, künstigsten
Kosten, Geschwindigkeit der Ausführung, Wahrscheinlichkeit
der Ausführung, Abwicklung des Auftrags, Umfang
der Ausführung und Art des Auftrags.
6. Nach dem ein Kontrahent
(also in unserem Beispiel ein Verkäufer) gefunden
wurde, wird die Ausführung des Auftrages
mittels einer sogenannten Kurszuteilung gematched. Das
heißt, die Kauf-Order war erfolgreich und kann
nun abgerechnet werden.
7. Die Kundenabrechnung
wird automatisch systemseitig erstellt. Dem Kunden wird
mit dieser Abrechnung mitgeteilt, dass für ihn
das gewünschte Wertpapier gekauft und in sein Depot
eingebucht und sein Konto entsprechend belastet wurde.
Aufgelistet werden der Kurswert der Transaktion (also:
Anzahl der gekauften Wertpapiere multipliziert mit dem
zu bezahlenden Wertpapierkurs), die Gebühren, die
die Bank verlangt, die fremden Spesen/Gebühren,
die der Bank in Rechnung gestellt wurden und die abzuführende
Abgeltungsteuer.
Innerhalb der Back-Office-Abteilung der Bank finden
im Rahmen des Abrechnungsprozesses noch verschiedene
Prüfungsaktivitäten statt. Die Wesentlichen
sind: Ob der Kontrahent (der Verkäufer) eine richtige
Abrechnung gegenüber der Bank erstellt hat, ob
die Abgeltungsteuer-Berechnung richtig lief und die
Abgeltungsteuer auch an das Finanzamt abgeführt
und ob die Kundenabrechnung richtig ertellt wurde.
Nachdem die Prüfungsaktivitäten innerhalb
des Abrechnungsprozesses final durchgeführt wurden,
kann das Settlement beginnen. Siehe nachfolgenden
Prozess !
In diesem Prozessablauf (Settlement)
wird das Settlement des Wertpapiergeschäfts dargestellt.
In diesem Fall erfolgt das Settlement mittels des Systems
Cascade von der Clearstream Banking AG der Deutsche
Börse AG. Für ausländische Aktien würde
das Creation online System der Clearstream Banking AG
als Grundlage dienen. Natürlich können diese
Systeme auch beliebig gegen jedes andere System ausgetauscht
werden. Die Ablauflogik bleibt jedoch immer die gleiche.
Zur Vergrößerung bitte auf das Bild klicken !
Seitenanfang
10 ff.
Nachdem die Settlement-Instruktionen (=
die Instruktionen, in denen der Käuferbank mitgeteilt
wird, auf welches Konto der Geldbetrag für den
Kauf überwiesen werden soll und der Verkäuferbank
mitgeteilt wird, wohin sie die verkauften Wertpapiere
liefern soll), die in den Abrechnungsdaten
des Kundengeschäftes eingegeben wurden (oder
standardmäßig hinterlegt sind), werden
sie automatisch an das Cascade-System ( für
inländische Aktien) oder an Creation online
( für ausländische Aktien)
überspielt.
In dem Settlement-System sieht die Verkäuferbank,
dass dort eine Lieferposition der soeben verkauften
Wertpapiere eingestellt wurde. Sie bestätigt
durch "Freigabe", dass die Lieferposition
wie eingestellt in Ordnung ist.
Die Käuferbank bestätigt, dass die geldseitige
Deckung für den Kauf der Wertpapiere aus ihrer
Sicht in Ordnung ist.
Sobald der Wetpapierbestand und die geldseitige Deckung
bestätigt wurden, wird das Geschäft gematched.
Das bedeutet, die Verkäuferbank bekommen die
Wertpapiere ausgebucht und den Geldbetrag eingebucht.
Die Käuferbank bekommt die Wertpapiere eingebucht
und den Geldbetrag belastet. Die teilnehmende Käufer-
und Verkäuferbank bekommen darüber entsprechende
Reports zugestellt.
Damit ist das Geschäft gesettled - geld- und
wertpapierseitig.
Kapitalmaßnahmen
In diesem Prozessablauf (Kapitalmaßnahmen)
werden die Kapitalmaßnahmen eines Wertpapiergeschäfts
dargestellt. Das heißt, sobald die Wertpapiere
im Kundendepot eingebucht sind und die Hauptversammlung
der Aktiengesellschaft eine Kapitalerhöhung oder
-herabsetzung oder einen Umtausch, einen Split oder
andere Kapitalmaßnahmen beschließt, werden
diese für den Kunden der betroffenen Wertpapiere,
wie unten beschrieben, durchgeführt.
Zur Vergrößerung bitte auf das Bild klicken !
1. Die in der Hauptversammlung
der Aktiengesellschaft beschlossene Kapitalmaßnahme
wird von den Wertpapier-Mitteilungen (WM) und von
der Lagerstelle (LAG) wo die Wertpapiere "lagern"
(CBF = Clearstream Banking Frankfurt, CBL = Clearstream
Banking Luxemburg, Direkt-Lagerstellen im Ausland
...) veröffentlicht.
2. + 3. Der Wertpapier-Provider
bei dem die eigene Bank angeschlossen ist (z.B. bei
der dwpbank) oder die eigene Bank (sofern sie keinem
Provider angeschlossen ist), prüfen, ob die erhaltenen
Information von der WM und der LAG identisch sind.
Wenn nein, muss bei den Lieferanten der Information
reklamiert werden, um die Differenzen zu klären.
Bei der Beschreibung des weiteren Prozesses gehen
wir davon aus, dass die Bank einem Wertpapier-Provider
angeschlossen ist.
4. Nachdem die Information
als korrekt erkannt wurden, versendet der Wertpapier-Provider
die Kundenanschreiben (= mit der Bitte, dass der Kunde
eine entsprchende Weisung erteilt: "Ja, ich nehme
an der Kapitalmaßnahme teil ... "). Ausschlaggebend
dabei ist, ob der jeweils angeschriebene Kunde zum
Stichtag einen Bestand an Wertpapieren in der betroffenen
Gattung besitzt.
5. Parallel dazu wird
die depotführende Bank darüber informiert,
dass der Kunde angeschrieben wurde.
6. Der Kunde schickt
die "Kundenweisung" (ob er an der Kapitalmaßnahme
teilnehmen will) zurück an seine Bank
(nicht an den Wertpapier-Provider).
7. Die Bank des Kunden
nimmt nach Eingang der Kundenweisung eine formelle
Kontrolle vor (Unterschrifts-, Bestands- und Plausibilitätsprüfung).
8. Sind Differenzen aufgetreten,
müssen sie mit dem Kunden geklärt werden.
9. Sind die Differenzen
geklärt, muss die Bank prüfen, ob die Kundenweisung
in das Wertpapiersystem einzugeben sind. Bei komplizierten
Kapitalmaßnahmen kann es schon mal vorkommen,
dass sie nicht direkt über die Erfassungsmasken
eingegeben werden können.
10. Wenn die Kundenweisung
nicht direkt in das Wertpapiersystem eingebbar sind,
muss man sie an den Wertpapier-Provider zur Eingabe
weiterleiten.
11. ff Entweder gibt
der Wertpapier-Provider die Kundenweisung in das Wertpapiersystem
ein oder die kundenführende Bank. Die Eingaben
werden daraufhin noch einmal auf Richtigkeit geprüft
und anschließend archiviert.
Zins- und Kapitaldienste
In diesem Prozessablauf (Zins-
und Kapitaldienste) werden die Zins- und Ertragsausschüttugen
beschrieben (Zins- und Dividendenzahlungen).
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1. Die Information, dass
eine Zins- oder Dividendenzahlung erfolgt, kommt über
die jeweilige Lagerstelle in der die Wertpapiere lagern.
Die Lagerstelle (LAG) überweist das Geld auf
das Konto der depotführenden Bank des Kunden.
2. Die Kundenbank führt
eine Konto-Prüfung durch, ob der Geldeingang
bereits erfolgt ist.
3. Falls noch kein Geld
eingegangen ist, klärt die Bank die Gründe
dafür mit der Lagerstelle.
4. Ist der Geldeingang
bestätigt, stößt die Bank des Kunden
bei dem Wertpapier-Provider einen entsprechenden Abrechnungslauf
("Auftragserteilung zur Abrechnung") an.
5. Der Wertpapier-Provider
führt den Abrechnungslauf durch.
6. ff Die geldmäßige
Verbuchung findet auf den Kundenkonten statt. Ausschlaggebend
sind die zu einem bestimmten Stichtag im Depot des
Kunden befindlichen Wertpapiere. Sollten nach der
Verbuchung der Gelder Differenzen auftreten, findet
eine entsprechende Korrektur statt, in dem zum Beispiel
geprüft wird, ob eventuell noch nicht verbuchte
Bestände noch nicht berücksichtig wurden.
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Hauptversammlungen
In diesem Prozessablauf (Hauptversammlungen)
werden die Bestellung der Eintrittskarten für
die Hauptversammlung beschrieben.
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1. Die Wertpapier-Mitteilungen
(WM) veröffentlicht eine Übersicht der stattfinden
Hauptversammlungen.
2. Der Wertpapier-Provider
fordert daraufhin automatisch die Aktionärsunterlagen
bei der Aktiengesellschaft an.
3. Die von der Aktiengesellschaft
an den Wertpapier-Provider gelieferten Aktionärsunterlagen
werden vom Wertpapier-Provider an die Kunden verschickt.
4. Eine Kopie des Versandprotokolls
der Aktionärsunterlagen bekommt die depotführende
Bank.
5. Der Kunde teilt seiner
Bank mit, ob er an der Hauptversammlung teilnehmen
will und bestellt die entsprechenden Eintrittskarten.
6. Die Bank führt
daraufhin eine Unterschrifts- und Plausibilitätsprüfung
der Eintrittskartenbestellung des Kunden durch.
7. + 8.Weiterhin prüft
die Bank, ob die Eintrittskartenbestellung am letzten
Hinterlegungstag durchgeführt wurde.
9. Wenn das der Fall
ist, kann die Kundenbank die Erfassung im Wertpapier-System
nicht selber durchführen, sondern muss sich an
den Wertpapier-Provider wenden, damit er die Bestellung
durchfüht.
10. Wenn das nicht der
Fall ist, nimmt die Bank selbstständig die Erfassung
der benötigten Eintrittskarten im Wertpapiersystem
durch.
11. Will der Kunde seine
Bank beauftragen, sein Stimmrecht in der Hauptversammlung
zu vertreten, so muss er das rechtzeitig mitteilen.
12. Will der Kunde seine
Stimmrechte selbst vertreten, bekommt er seine Eintrittskarten
zugeschickt.
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Zahlstelle-
und Hinterlegungsstelle
Bei der Zulassung von Wertpapieren ist, unabhängig
vom gewählten Börsensegment, eine Zahl- und Hinterlegungsstelle
am Börsenplatz zu benennen. Zur Zulassung an mehreren
inländischen Börsen genügt die Benennung
lediglich einer Zahl- und Hinterlegungsstelle. Die Bennung
der Zahlstelle muss im Börsenzulassungsprospekt
erfolgen.
Zu den Aufgaben einer Zahl- und Hinterlegungsstelle
gehören die Einlösung fälliger Zins-
bzw. Gewinnanteilscheine, endfällige, ausgeloste
oder gekündigte Stücke, die Ausgabe neuer
Zins- bzw. Gewinnanteilscheine, die Hinterlegung
von Aktien und die Durchführung sonstiger von
der Gesellschaft beschlossener Maßnahmen.
Die Emittenten sind verpflichtet, alle geschuldeten
Beträge an die Zahlstelle zu zahlen, ohne dass
eine gesonderte Erklärung oder die Erfüllung
einer anderen Förmlichkeit verlangt werden darf.
Die Zahlstelle wird die an die Wertpapier-Inhaber
zu zahlenden Beträge an den Zentralverwahrer
(in der Regel also an die Clearstream Banking AG)
überweisen. Die Zahlstelle handelt ausschließlich
als Beauftragter der Emittenten und steht nicht in
einem Auftrags- oder Treuhandverhältnis der Gläubiger.
Die Bestellung einer Zahlstelle ist von den Emittenten
unverzüglich in angemessener Weise öffentlich
bekannt zu geben.
Börsennotierte Unternehmen sind nach §39 Abs.
1 Nr. 2 des Börsengesetzes verpflichtet, mindestens
eine Bank als Zahl- und Hinterlegungsstelle zu benennen,
bei der alle erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhand
mit den Aktien abgewickelt werden können. Dazu
gehören zum Beispiel die Auszahlungen der Dividenden
und die Hinterlegung der Aktien während der Hauptversammlung.
Das wird normalerweise so geregelt, dass diese Funktion
von der konsortialführnden Bank ( =
federführende Bank --> Konsortialführung
= Führung eines Bankenkonsortiums durch eine Bank
- oft die Hausbank des Emittenten) übernommen
wird.
Bankenkonsortium
= Vertragliche Zusammenschlüsse von Banken zu einem
gemeinsamen Zweck (z.B. zur Emission von Aktien oder
Anleihen).
Kapitalmarkt
Der Kapitalmarkt dient den Unternehmen,
dem Staat und den öffentlichen Haushalten zur
mittel- und langfristigen Kapitalbeschaffung. Zum
Kapitalmarkt zählen der Aktien- und Rentenmarkt
und der Markt für Beteiligungskapital (Private
Equity = Beteiligungskapital [Investitionen] mit denen
Beteiligungsgesellschaften Anteile an Unternehmen
erwerben). Der Kapitalmarkt wird oft auch als Wertpapiermarkt
bezeichnet.
Die Kapitalgeber/Kapitalanbieter (Banken, Zentralbanken)
stellen den Kapitalnehmern (Unternehmen, Private Haushalte,
Staat) Geld zur Verfügung. Die Kapitalnehmer
treten als die Nachfrager für Kapital auf dem
Kapitalmarkt an.
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Deckungsstockdepot/Sicherungsvermögen
Deckungsstock (Sicherungsvermögen) ist ein Begriff aus der Versicherungswirtschaft. Der Deckungsstock wird heute Sicherungsvermögen genannt und erfüllt die Funktion eines Absicherungsinstruments, um jederzeit die unmittelbaren Ansprüche der Versicherungsnehmer begleichen zu können. Um diese Funktion vollends erfüllen zu können, wird das Sicherungsvermögen getrennt vom übrigen Vermögen der Versicherungsgesellschaft verwaltet. Ein Treuhänder kontrolliert, dass die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zur Anlage und Verwaltung eingehalten werden.
Für das Sicherungsvermögen gilt, dass dieses die höchstmögliche Sicherheit und Rendite bieten aber auch jederzeit liquidierbar sein soll. Darüber hinaus sollen die im Sicherungsvermögen enthaltenen Werte angemessen diversifiziert angelegt werden. Welche Vermögenswerte "deckungsstockfähig" sind, wird durch entsprechende Rechtsvorschriften geregelt.
Europäische Aktiengesellschaft
"Societas Europaea (SE)" - ist rechtlich gesehen eine Kapitalgesellschaft, deren Kapital in Aktien aufgeteilt ist. Als Gründungsvoraussetzung ist ein Mindestkapital von € 120.000,- notwendig. Angesiedelt muss die Europäische Aktiengesellschaft in einem EU-Mitgliedsstaat sein. Die Europa AG ist eine Rechtsform für Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union tätig sein wollen. Sie erleichtert erheblich die grenzüberschreitenden Kooperationen. Es ist nicht mehr notwendig, in verschiedenen Staaten Tochtergesellschaften nach unterschiedlichem Recht zu gründen.
Die Gründung einer SE ist seit dem 08. Oktober 2004
möglich. Das deutsche Einführungsgesetz (SEEG
= SE-EinführungsG = Gesetz zur Einführung einer Europäischen
Gesellschaft) ist am 29. Dezember 2004 in Kraft
getreten. Sie ist eine für ganz Europa (EU + EWR)
mögliche übernationale Rechtsform. Als Rechtsform
europäischen Rechts hat die AG sowohl Rechtsgrundlagen
aus dem EU-Recht als auch aus dem nationalen Recht.
Die Verlegung des Sitzes kann relativ unkompliziert
von einem Staat zum anderen erfolgen.
Anders als eine nationale Aktiengesellschaft kann eine Europäische Aktiengesellschaft nicht durch natürliche sondern nur durch juristische Personen gegründet werden. Aus diesem Grund kann sie nur von Aktiengesellschaften, bereits bestehenden Europäischen Aktiengesellschaften und mit Einschränkungen von GmbHs und sonstigen Gesellschaften gegründet werden. Die Gründungsgesellschaften müssen ihren satzungsmäßigen Sitz und ihre Hauptverwaltung in der Europäischen Union haben. Darüber hinaus müssen sie eine Verbindung zu einem oder mehreren Mitgliedsstaaten aufweisen.
Beispiel:
- Gründung möglich: durch eine deutsche und eine holländische Aktiengesellschaft.
- Gründung nicht möglich: durch zwei deutsche Aktiengesellschaften.
- Gründung möglich: durch zwei deutsche Aktiengesellschafen, deren Tochtergesellschaften dem Recht eines anderen europäischen Mitgliedstaates unterliegen.
Es gibt 5 Möglichkeiten zur Gründung einer Europäische
Aktiengesellschaft:
- Verschmelzung
von nationalen Aktiengesellschaften aus mindestens zwei Mitgliedsstaaten (Verschmelzung durch Aufnahme oder Neugründung).
- Umwandlung
einer nationalen Aktiengesellschaft in eine Europa Aktiengesellschaft, sofern diese seit mindestens 2 Jahren eine dem Recht eines anderen Mitgliedstaates unterliegende Tochtergesellschaft hat.
- Holding SE
Gründung einer Holding SE durch Aktiengesellschaften oder GmbHs, wenn sie in mindestens 2 verschiedenen Mitgliedstaaten ihren Sitz haben oder seit mindestens 2 Jahren eine dem Recht eines anderen Mitgliedstaats unterliegende Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen haben.
- Tochtergesellschaft
Gründung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft von Aktiengesellschafen und/oder GmbHs, sofern mindestens zwei von ihnen dem Recht verschiedener Mitgliedstaaten unterliegen oder seit mindestens 2 Jahren eine dem Recht eines anderen Mitgliedstaates unterliegenden Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat haben.
- Tochter SE
Ausgründung einer Tochter SE aus einer bereits vorhandenen Mutter SE.
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2.6
Derivate-Handel
Der Handel mit Derivaten wird hier an den Beispielen
eines Retailgeschäfts (standardisiertes
Privatkundengeschäft) und eines Wholesale-Geschäfts
(Großkundengeschäft [Institutionelle Anleger])
aufgezeigt. Der Handel findet jeweils mit Exchange
Traded Derivatives (ETDs [Futures und Optionen]),
also mit börsengehandelten Derivaten über
die Börse Eurex, statt.
ETD-Retailgeschäft über die Eurex
Ein Privatkunde platziert einen Auftrag (Order) bei
seinem Finanzinstitut (in diesem Beispiel eine Sparkasse).
Die Sparkasse gibt die Order in ihr Wertpapiersystem
ein, das hier von einer Wertpapier-Service-Bank betrieben
betrieben wird.

- 1 - der Retailkunde
erteilt einen Kaufauftrag an sein Finanzinstitut.
- 2 - das Finanzinstitut
gibt die Order in das Wertpapiersystem einer Wertpapier-Service-Bank
ein.
- 3 - die Wertpapier-Service-Bank
leitet die Order an die Terminbörse (Eurex) weiter.
- 4 - die Eurex führt
die Order aus und generiert das Geschäft in UBIX.
- 5 - das Derivate-System
UBIX leitet das Geschäft in das Wertpapiersystem
der Wertpapier-Service-Bank weiter. In dem Wertpapiesystem
der Wertpapier-Service-Bank wird die Wertpapierabrechnung
ertellt.
- 6 - die Wertpapierabrechnung
aus dem Wertpapiersystem der Wertpapier-Service-Bank
wird an das Finanzinstitut weitergeleitet.
- 7 - die Wertpapierabrechnung
wird dem Retailkunden zugeschickt.
ETD-Wholesalegeschäft
über die Eurex
Ein Institutioneller Kunde platziert seinen Auftrag (Order)
direkt beim Handel seines Finanzinstituts. Die Handelsabteilung
leitet die Order über ihr Derivate-System zur Eurex
weiter und bekommt nach Abschluss des Geschäftes
die Orderausführung mitgeteilt. Mittels einer Give
Up-Information überträgt die Handelsabteilung
das abgeschlossene Geschäft auf einen anderen Börsenteilnehmer
(in diesem Beispiel an die Wertpapier-Service-Bank des
Intitutionellen Kunden), damit das Geschäft gegenüber
dem Kunden abgerechnet werden kann.

- 1 - der Institutionelle
Kunde erteilt einen Kaufauftrag direkt an die Handelsabteilung
seines Finanzinstitut.
- 2 - die Handelsabteilung
leitet die Order unter Zuhilfenahme ihres Derivate-Systems
an die Eurex weiter.
- 3 - nach Ausführung
der Order bestätigt die Eurex der Handelsabteilung
die Ausführung des Auftrages.
- 4 - die Handelsabteilung
teilt der Wertpapier-Service-Bank des Institutionellen
Kunden mittels einer Give Up-Information die Übertragung
des abgeschlossenen Geschäftes mit.
- 5 - die Wertpapier-Service-Bank
gibt die von der Handelsabteilung erhaltene Giv Up-Information
in das System der Eurex ein.
- 6 - daraufhin schickt
die Eurex wiederrum der Wertpapier-Service-Bank elektronisch
eine Take Up-Anzeige.
- 7 - die Wertpapier-Service-Bank
teilt der Eurex elektronisch die Take Up-Annahme mit.
- 8 - aufgrund der
von der Wertpapier-Service-Bank eingegangenen Take
Up-Annahme generiert die Eurex das Geschäft für
die Wertpapier-Service-Bank.
- 9 - das abrechnungsfertige
Geschäft wird der Wertpapier-Service-Bank in
ihrem Derivate-System (UBIX) zur Verfügung gestellt.
- 10 - die Wertpapier-Service-Bank
leitet das Geschäft intern an ihr Wertpapier-System
weiter, damit der Institutionelle Kunde abgerechnet
werden kann.
- 11 - der Institutionelle
Kunde bekommt die Abrechnungsbelege zugesandt.
Give Up-Agreement oder Give Up und Take
Up: sind Funktionen, mit der die Übertragung
eines an der Börse abgeschlossenen Geschäftes
auf einen anderen Börsenteilnehmer übertragen
wird. Das bedeutet, dass ein Handel von dem ursprünglichen
Eigentümer des Geschäftes an einen anderen Teilnehmer
übergeben werden kann. Mit Give Up wird die Übernahme
eingeleitet, mit Take Up die Annahme bestätigt.
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2.7
Derivate-Abwicklung/Clearing
Beim Derivate-Clearing muss man zwischen 2 Arten unterscheiden:
- Börsengehandelte
Derivate
- OTC-Derivate
Börsengehandelte
Derivate
Hier am Beispiel des Eurex-Clearings: Vertragspartner
des Clearinghauses können nur Börsenteilnehmer
werden, die als Clearing-Mitglieder zugelassen sind:
- General Clearing-Mitglieder
(GCM)
- Direct Clearing-Mitglieder
(DCM)
Diese Clearing-Mitglieder
können eine oder mehrere Clearing-Lizenzen beantragen
und so das Clearing für Non-Clearing-Mitglieder in
ihren Bereichen anbieten.
Hat ein Börsenteilnehmer keine eigene Clearing-Lizenz,
muss er dementsprechend seine Geschäfte über
ein General Clearing-Mitglied oder ein konzernverbundenes
Direct Clearing-Mitglied clearen. Vertragspartner des
Börsenteilnehmers ohne Clearing-Lizenz wird dann
nicht die Eurex Clearing AG direkt, sondern das General
Clearing- bzw. das konzernverbundene Direct Clearing-Mitglied.
Jedes Clearing-Miglied ist verpflichtet, die Margin-Leistungen
gegenüber seinen Kunden und Nicht Clearing-Mitgliedern
in mindestens der Höhe zu erheben, wie sie sich nach
der Berechnungsmethode der Eurex Clearing AG ergeben.
Die von den Clearing-Mitgliedern zu erbringenden Clearing-Garantien
werden im Garantiefonds der Eurex Clearing AG zusammengefasst,
damit das Clearinghaus im Falle der Zahlungsunfähigkeit
eines Mitglieds über ein ausreichendes Sicherheitspolster
verfügt.
Vertragsbeziehungen bei Geschäftsabschluss
Grundsätzlich gibt es 4 Kontoarten:
- Positionskonto (Eigenhandel,
Kunde, Market Maker)
- Eigenpositionskonto
- Kundenpositionskonto
- Market Maker-Positionskonto
- Prämienkonto
(Eigenhandel, Kunde, Market Maker)
- das Clearinghaus
unterhält für jedes Positionskonto eines
Clearing-Mitglieds ein internes Prämienkonto
für Optionsgeschäfte in der entsprechenden
Währung. Die Prämien sämtlicher
an der Börse ausgeführter Optionsgeschäfte
werden auf dem Prämienkonto gebucht, das
zum jeweiligen Positionskonto mit der entsprechenden
Währung gehört.
- Entgeltkonto (Eigenhandel,
Kunde, Market Maker)
- das Clearinghaus
unterhält für jedes Positionskonto eines
Clearing-Mitglieds ein internes Entgeltkonto und
erfasst auf diesem die Entgelte aus allen Geschäften.
Die Clearing-Mitglieder sind für ihre eigenen
Gebührenzahlungen sowie die ihrer Kunden
und ihrer Non-Clearing-Mitglieder verantwortlich.
- Geld-/Wertpapierkonto
- die Eurex führt
für jedes Clearing-Mitglied in jeder Währung
ein internes Geldkonto, auf dem die Prämien,
Entgelte, Margins, Abrechnungszahlungen, Vertragsstrafen
sowie sonstige Barverpflichtungen aus dem Clearing-Verfahren
verrechnet werden. Ferner führt das Clearinghaus
für jedes Clearing-Mitglied ein internes
Sicherheitenkonto, auf dem die Zu- und Abgänge
der auf einem Sicherheitenkonto beim CSD hinterlegten
Wertpapiere gebucht werden
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Clearing-Funktionalitäten:
Das Clearing umfasst im Wesentlichen das Risk Management,
das Colleteral Management und das Delivery Management
als Teil des Settlementprozesses innerhalb des Central
Counterparts (CCP). Die Abwicklung über Zentrale
Gegenparteien (CCP) verringert das Ausfallrisiko bei Derivaten
und erhöht die Finanzmarktstabilität. Zur Minderung
des Erfüllungsrisikos verlangt der CCP von allen
Handelsteilnehmern eine Sicherheitsleistung (Margin),
die im Falle des Ausfalls einer Partei eine Wiederbeschaffung
ermöglichen soll. Die Berechnung der Sicherheitenhinterlegung
orientiert sich an der Valatilität des Wertpapiers
und der möglichen Kursänderung.
Auch im Kassamarkt gibt es einen Zentralen Kontrahenten.
Er tritt aber nur bei Börsengeschäften in Aktien
(Xetra und Frankfurter Wertpapierbörse) in Aktion.
Regionalbörsen dürfen an diesem Geschäftsmodell
nicht teilnehmen.
Übersicht der Clearing-Funktionalitäten

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Abwicklung/Clearing:
Die Eurex Clearing AG führt die Abwicklung von den
an den Eurex-Börsen abgeschlossenen Derivate Geschäften
durch. Zur Teilnahme am Clearing der an den Eurex-Börsen
abgeschlossenen Derivate-Geschäfte ist eine Clearing-Lizenz
erforderlich, die die Eurex Clearing AG auf schriftlichen
Antrag erteilt, wenn man die dazu notwendigen Voraussetzungen
erfüllt. Neben den Voraussetzungen bestimmte Konten
und Depots zu unterhalten sind die nachfolgend aufgeführten
Punkte zu erfüllen:
- Technische und funktionale
Anbindung an das Brutto-Liefermanagement
- Ausreichend qualifizierter
Mitarbeiter
Einsatz mindestens eines ausreichend qualifizierten
Mitarbeiters zur ordnungsgemäßen Durchführung
der Clearing-Pflichten im Backoffice
- eine ausreichende
Qualifikation ist anzunehmen, wenn der von der
Eurex Clearing AG angebotene Eignungstest für
Backoffice-Mitarbeiter (Clearer-Test) erfolgreich
abgelegt wurde und der Mitarbeiter während
der für die Eurex-Börsen geltenden Geschäftstage
bis 19.00 Uhr anwesend und telefonisch sowie mittels
Fax erreichbar ist. Ab 19.00 Uhr und bis zum Ende
des für die Eurex-Börsen geltenden Geschäftstages
ist durch den Antragsteller sicherzustellen, dass
ein ausreichend qualifizierter Mitarbeiter telefonisch
erreichbar ist.
- Direkter/indirekter
Zugang zu Derivatebörse/Clearing-Haus
Nachweis eines direkten oder indirekten Zugangs zu
einer von der Eurex Clearing AG bestimmten Derivatebörse
oder einem bestimmten Clearing-Haus, um Geschäfte
in Produkten der Eurex-Börsen, die in das Clearing
einbezogen wurden und deren Erfüllung einer Position
in einem bestimmten Derivate-Kontrakt an dieser Börse
(bzw. diesem Clearing-Haus) zugunsten des Kontrahenten
solcher Geschäfte voraussetzt, zu erfüllen.
Soweit ein solcher Nachweis nicht erbracht wird, führt
die Eurex Clearing AG das Clearing von Transaktionen
des betreffenden Clearing-Mitgliedes nicht durch.
Margin-Verpflichtung
Basis für die Ermittlung der Margin-Verpflichtungen
sind die Netto-Positionen je Konto in allen Options- und
Future-Kontrakten. In jedem Options- und Futures-Kontrakt
wird die Netto-Position durch Verrechnung einer Long-Position
(einschließlich noch nicht endgültig erfüllter
Transaktionen) gegen eine Short-Position (einschließlich
noch nicht endgültig erfüllter und abzüglich
kongruent gedeckter Transaktionen) ermittelt.
Clearing von Futures-Kontrakten
Die Eurex Clearing AG ist Vertragspartner für alle
Zahlungen (bwz. Lieferungen) und Zahlungen bei der Erfüllung
von Futures-Kontrakten. Clearing-Mitglieder haben ihre
Zahlungsverpflichtungen (bwz. Liefer- und Zahlungsverpflichtungen)
nach Weisung der Eurex-Clearing AG zu erfüllen.
Täglicher Abrechnungspreis
Für jeden Futures-Kontrakt werden Gewinne und Verluste
aus offenen Positionen an dem betreffenden Geschäftstag
im Anschluss an die Post-Trading-Periode auf Basis des
täglichen Abrechnungspreises ermittelt. Für
offene Positionen des vorhergehenden Geschäftstages
berechnet sich der Gewinn oder Verlustbetrag aus der Differenz
zwischen den täglichen Abrechnungspreisen des Kontraktes
vom Geschäftstag und vorhergehenden Geschäftstag.
Für Geschäfte am Geschäftstag berechnet
sich der Gewinn- oder Verlustbetrag aus der Differenz
zwischen dem Preis der Transaktion und dem täglichen
Abrechnungspreis des Geschäftstags.
Der so ermittelte Gewinn- oder Verlustbetrag an einem
Geschäftstag ist die Variation Margin-Verpflichtung
(bzw. der Rücklieferungsbetrag in Bezug auf die Variation
Margin).
Die Eurex Clearing AG legt den täglichen Abrechnungspreis
nach den tatsächlichen Marktverhältnissen des
jeweiligen Kontraktes und unter Berücksichtigung
ihrer Risikoeinschäftzung fest.
Clearing von Optionskontrakten
Die Eurex Clearing AG ist Vertragspartner für alle
Zahlungen bzw. alle Lieferungen und Zahlungen bei der
Ausübung und der Zuteilung von Optionskontrakten.
Clearing-Mitglieder haben bei Ausübung und Zuteilung
von Positionen, für deren Clearing sie verantwortlich
sind, nach Weisung der Eurex Clearing AG zu zahlen (bwz.
zur liefern oder zu zahlen).
Die Eurex Clearing AG unterrichtet jedes Clearing-Mitglied
während des Vormittags des Geschäftstags nach
der Ausübung über die ihm zugeteilten Optionskontrakte.
Alle stückemäßigen Lieferungen (sowie
Zahlungen) erfolgen Zug um Zug direkt zwischen den Clearing-Mitgliedern
und der Eurex Clearing AG am zweiten Geschäftstag
nach dem Tag der Ausübung der Option. Dies gilt auch
dann, wenn dem Stillhalter die Ausübung erst an dem
auf den Tag der Ausübung folgenden Geschäftstag
zugeteilt wird. Die stückemäßigen Lieferungen
erfolgen über die Abwicklungsstelle und die Zahlung
über das entsprechende von der Abwicklungsstelle
festgelegte Konto.
Die Eurex Clearing AG legt den täglichen Abrechnungspreis
nach den tatsächlichen Marktverhältnissen und
unter Berücksichtigung ihrer Risikoeinschätzung
fest.
Quelle: Eurex Frankfurt AG (auszugsweise)
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OTC Derivate - siehe dazu ergänzend 
OTC Derivate sind Derivate, die außerbörslich
(over the counter) gehandelt werden. Der Vorteil von OTC-Geschäften
liegt in der individuellen Vertragsgestaltung entsprechend
den Absicherungs- und Profitbedürfnissen der Händler.
Eine neue Verordnung (die sogenannte EMIR-Verordnung
= European Market Infrastructure Regulation) schafft
im Handel mit OTC Derivaten mehr Transparenz und Sicherheit.
Der Kernpunkte der Verordnung sind:
- Abwicklung von standardisierten OTC-Derivaten über eine zentrale Gegenpartei
- Meldung der OTC-Derivate an ein Transaktonsregister
Beschlossen wurde die EMIR-Verordnung von den Staats- und Regierungschefs der führenden Industrienationen im Rahmen des G20-Gipfels im Jahr 2009.
Betroffen davon sind sogenannte Finanzielle
Gegenparteien und Nichtfinanzielle
Gegenpartein.
Finanzielle Gegenparteien
(FC - Financial Counterparties) = Unternehmen mit Sitz
in der EU (gemäß Artikel 2 Abs.8 der EMIR-Verordnung:
- Zugelassene Wertpapierfirmen
- Zugelassene Kreditinstitute
- Zugelassene Versicherungsunternehmen
- Zugelassene Rückversicherungsunternehmen
- Zugelassene OGAW

- Einrichtung betrieblicher Altersversorgung
- Alternative Investmentfonds

Nichtfinanzielle Gegenparteien
(NFC - Non-Financial Counterparties) = Alle Unternehmen mit Sitz in der EU, die nicht in Artikel 2 Abs.8 (siehe oben) genannt sind (gemäß Artikel 2 Abs.9 der EMIR-Verordnung)
Damit ist gewährleistet, dass
alle Untenehmen, die mit Derivaten handeln von der EMIR-Verordnung
betroffen sind.
In der Verordnung werden insbesondere folgende Punkte geregelt:
- Für standardisiert OTC-Derivate besteht eine Clearingpflicht.
- Die Clearingpflicht gilt für Finanzielle Gegenparteien, die in der EU beaufsichtigt werden.
- Nichtfinanzielle Gegenparteien sind von der Clearingpflicht betroffen, wenn sie in einem größeren Umfang Derivate einsetzen, die nicht zur Absicherung der wirtschaftlichen Risiken dienen.
- Auch bei Geschäften, die aufgrund ihrer Struktur nicht für das zentrale Clearing geeignet sind, haben die Vertragsparteien besondere Anforderungen an das Risikomanagement zu beachten.
- Derivategeschäfte sind an ein Transaktionsregister
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