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Prozessablauf Wertpapiergeschäft

Prozessablauf Settlement




Allgemeine Erläuterungen
Ein Wertpapiergeschäft ist erst abgeschlossen, nach dem das Settlement, die Stücke seitige Einbuchung in das Depot und die Geldverbuchung, stattgefunden hat. Das Settlement erfolgt direkt nach dem Kauf/Verkauf der Wertpapiere. Nachfolgend wird der konkrete Ablauf in chronologischer Reihenfolge beschrieben. Beginnend mit der Anlageentscheidung, dem Beratungsgespräch und der Legitimationsprüfung.

Start
Ein Privatkunde möchte ein Wertpapiergeschäft tätigen. Die erste Entscheidung die er treffen muß ist die, ob er eine Bankfiliale aufsucht und mit einem Berater ein Kundengespräch führt, also nach der traditionellen Methode vorgeht - oder ob er im Internet Kontakt zu einer Online Bank oder einem Online Broker aufnimmt. Da er unbedarft in Wertpapiergeschäften ist, entscheidet er sich für den traditionellen Prozessablauf - zu einem Beratungsgespräch in seiner Bankfiliale.


A - Auftragserteilung : Traditionell
Zwischen dem Bankbetreuer und dem Anleger werden vor der Anlageentscheidung einige gesetzlich vorgeschriebene Aktionen notwendig. Als erstes findet eine Legitimationsprüfung statt:
  • Legitimationsprüfung (KYC)
Die KYC (Know Your Customer) ist das wichtigste Intrument zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Verhinderung anonymer wirtschaftlicher Geldtransaktionen [§1, Abs.1 Geldwäschegesetz (GwG)]. Banken, Versicherungen, Anwälte sind verpflichtet ihre Kunden vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung zu identifizieren und die wirtschaftlich Berechtigten zu erfragen. Alle Kunden sind mit allen Vornamen zu dokumentieren, um die Möglichkeit verschiedener Kontoeröffnungen durch ein und dieselbe Person zu überwachen. Neben der Feststellung der Identität muss die Bank sich auch über den Grund für die Aufnahme der Geschäftsbeziehung informieren und deren Plausibilität überprüfen.

Danach erstellen der Bankberater und der Kunde gemeinsam ein Anlegerprofil, unter Berücksichtigung verschiedener Finanzmarktrichtlinien und Verordnungen:
  • MiFID
  • MiFIR
  • PRIIP
  • KIID
Der Anlageberater muss einen Bericht mit dem Überblick über die erteilten Ratschläge anfertigen. Darin muss erläutert werden, inwiefern seine Empfehlungen zu dem Privatanleger passen. Er muss darlegen, inwieweit sie dem Anlageziel und den persönlichen Umständen des Kunden hinsichtlich der erforderlichen Anlagedauer entsprechen und ob sie seinen Kenntnissen, Erfahrungen, seiner Risikobereichtschaft und Verlusttragfähigkeit gerecht werden.

Darüber hinaus muss der Anlageberater den Kunden bezüglich der Konstensituation (Kosten und Nebenkosten) informieren. Im Voraus (ex ante) und im Nachhinein (ex post). Darunter fallen alle Kosten der Dienstleistung:
  • Anlageberatung
  • Vermögensverwaltung
  • Verwahrung
  • Verwaltungsgebühren
  • Tauschgebühren
  • Kosten und Steuern für eine Wertpapierleihe (bei Investmenfonds)
Bei der Anlage in Investmentfonds wird ein Produktinformationsblatt, das „Key-Investor-Information-Document“ (KIID) benötigt, in dem die wesentlichen Merkmale der Fonds nach festen Vorgaben dargestellt werden, um die Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen den Fonds zu verbessern.

Zusätzlich besteht eine standardisierte Informationsverpflichtung für verpackte Anlagebprodukte (Merkmale und Risiken). Definiert ist sie in der PRIIP (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) Verordnung. Sie gilt für strukturierte Wertpapiere, Fonds und Versicherungen mit Kapitalanlagecharakter (u.a. fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen). Für diese Anlageprodukte müssen neue Anlegerinformationen (in den KIIDs) erstellt werden. Ein wesentlicher Punkt dabei ist der SRI (Summary Risk Indicator). Eine Gesamtrisikokennzahl, die auf Basis einer mathematischen Simulation ermittelt wird und alle Finanzprodukte in 7 Risikostufen einordnet.

Erst nachdem der Anlageberater die Legitimationsprüfung und die Umsetzung der Finanzmarktrichtlinien und Verordnungen durchgeführt hat, können die Kundenstammdaten im Wertpapiersystem der Bank angelegt und erst danach kann der Prozess mit der Konto-Disposition fortgeführt werden. Der Anlageberater prüft, ob auf dem Konto des Kunden für die zu erteilende Wertpapierorder genügend Deckung vorhanden ist. Ist genügend Deckung vorhanden erfasst er die Order im Wertpapiersystem der Bank. Ist nicht genügend Deckung vorhanden, muss der Kunde kurzfristig für Deckung sorgen.

Bei der Ordererfassung findet einerseits systemseitig eine Prüfung statt, ob es sich um eine Großorder handelt. Damit soll vermieden werden, dass der Erfasser bei Eingabe der Stückzahl der zu handelnden Wertpapiere einen Eingabefehler gemacht hat. Andererseits, bei einem Verkauf, ob die zu verkaufenden Wertpapiere sich auch wirklich im Depot des Kunden befinden und es sich nicht um einen Leerverkauf (nach §30h Abs.1 WpHG) handelt.

Wurde die Order erfasst, findet systemseitig das sogenannte Order-Routing statt. Streng nach der in der MiFID Finanzmarktrichtlinie definierten Best Execution. Die bestmögliche Ausführung des Kundenauftrags. Die zugrundeliegenden Kriterien sind, bester Kurs, günstigste Kosten, Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausführung, Umfang der Ausführung und Art des Auftrags.

Wurde ein entsprechender Kontrahent gefunden, kommt es zur Order-Ausführung (dem Matching). Mit dem Matching findet systemseitig eine Sekunden genaue Generierung einer WpHG-Meldung (§9) mit anschließender Übermittlung an die BaFin statt.

Nach dem Matching des Auftrags findet eine automatische Erstellung der Kunden-Abrechnung im Wertpapiersystem der Bank statt. Auf dem Abrechnungsbeleg sind die Kosten (Provision, Courtage, Fremde Spesen, Quellensteuer) einzeln und der ausmachende Betrag gesamt aufgeführt. Bei einem Kauf der Betrag, der letztendlich vom Kundenkonto abgebucht wird. Bei einem Verkauf, der Betrag, der dem Konto gutgeschrieben wird. Gleichzeitig wird die zu verrechnende Abgeltungsteuer ermittelt und die Wertpapiere dem Depot (intern) gutgeschrieben, beziehungsweise belastet.

Zu guter Letzt wird am Valutatag das Lagerstellen Settlement durchgeführt. In der Regel Zug um Zug. Der Käufer bezahlt die gekauften Wertpapiere, der Verkäufert liefert sie. Auf den Konten der Zentralverwahrer finden die jeweiligen Buchungen statt. Danach ist das Wertpapiergeschäft beendet.


B - Auftragserteilung : Online Banking/Online Broker

Ein Privatkunde, der bereits Erfahrungen in Wertpapiergeschäften gesammelt hat, entscheidet sich aus Kostengründen, seine weiteren Geschäfte über eine Online Bank abzuwickeln, da er keine Beratung benötigt.

Der erste Schritt ist, sich eine Online Bank (Direktbank) oder einen Online Broker zu suchen. Hat man ihn gefunden, ruft man die entsprechende Webseite auf, registriert sich online, eröffnet ein Depot und ein Konto, in dem man seine persönlichen Daten und seine Kontoverbindung eingibt.

Der nächste Schritt beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebene Legitimationsprüfung [§1, Abs.1 Geldwäschegesetz (GwG)]. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:
  • PostIdent-Verfahren
  • VideoIdent-Verfahren
PostIdent-Verfahren
Beim PostIdent-Verfahren wird die Legitimationsprüfung durch die Deutsche Post AG vorgenommen. Der Kunde kann einen Postident-Coupon herunterladen und sich durch die Postmitarbeiter legitimieren lassen.

VideoIdent-Verfahren
Beim VidoIdent-Verfahren kann man sich den Gang zur Postfiliale ersparen. Der Kunde bestätigt online seine Identität per Webcam.

Der dritte Schritt, ebenfalls online, ist die Anlage eines Anlegerprofils, unter Berücksichtigung verschiedener Finanzmarktrichtlinien und Verordnungen:
  • MiFID
  • MiFIR
  • PRIIP
  • KIID
Aus dem Anlageprofil muss hervorgehen:
  • Anlageziele
  • Risikobereitschaft
  • Kenntnisse/Erfahrungen Wertpapiergeschäft
  • Finanzielle Verhältnisse
Nach Fertigstellung des Anlageprofils bekommt der Kunde seine Zugangsaten zur Handelsplattform online mitgeteilt. Ab diesem Zeitpunkt kann er damit beginnen sein Wertpapiergeschäft auszuüben.

Die technische Verarbeitung nach der Order-Erfassung ist identisch mit der im Prozess A Traditionell beschriebenen.


Verwaltungs-Aufgaben
Nachdem die Wertpapiere im Depot des Kunden verbucht sind, kann es zu weiteren regulären Maßnahmnen kommen, deren Teilnahme für den Kunden jedoch freiwillig sind (mit Ausnahme einer Erträgnisausschüttung):
  • Kapitalmaßnahmen
  • Erträgnisausschüttungn
  • Hauptversammlungen
  • Quellensteuer-Rückforderungen


A - Kapitalmaßnahmen
Kapitalmaßnahmen werden von der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft beschlossen. Teilnahmeberechtigt sind die Kunden, die zu einem bestimmten Stichtag Aktien dieser Gesellschaft im Depot halten. Bei einer Kapitalmaßnahme kann es sich um eine Kapitalerhöhung, -herabsetzung, um einen Umtausch, Split oder ähnliche Konstrukte handeln. Der Prozess einer Teilnahme an einer Kapitalmaßnahme gestaltet sich wie nachfolgend beschrieben.


Die in der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft beschlossene Kapitalmaßnahme wird von den Wertpapier-Mitteilungen (WM) und von der Lagerstelle (LAG) veröffentlicht. Diese Information wird der Bank elektronisch mitgeteilt und im eigenen Wertpapiersystem verarbeitet.

Nach der fehlerfreien Verarbeitung versendet die Bank die Anschreiben an die Kunden. Mit der Bitte, eine entsprechende Weisung zu erteilen ob er an der Kapitalmaßnahme teilnehmen möchte oder nicht.

Der Kunde schickt seine Weisung ausgefüllt an die Bank zurück. Die Bank nimmt nach Eingang der Kundenweisung eine formelle Plausibilitätsprüfung wahr. Ist sie richtig ausgefüllt, wird sie entsprechend im Wertpapiersystem erfasst.

Am vorher festgelegten Stichtag wird die Verarbeitung im System angestoßen und die Kapitalmaßnahme verarbeitet (in den Depots und Konten entsprechend gebucht).


B - Erträgnisausschüttungen
Im nachfolgenden Prozessablauf werden die Dividenden- und Zinszahlungen beschrieben. Wie bei den Kapitalmaßnahem werden auch die Dividendenzahlungen von der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft beschlossen. Alle Kunden, die zu einem bestimmten Stichtag Aktien dieser Gesellschaft im Depot halten, sind zur Teilnahme daran berechtigt.


Die in der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft beschlossene Erträgnisausschüttung wird von den Wertpapier-Mitteilungen (WM) und von der Lagerstelle (LAG) veröffentlicht.

Die Lagerstelle teilt der Zahlstelle der Aktiengesellschaft zu einem bestimmten Stichtag den Gesamtbestand an Wertpapieren mit, die bei ihr verwahrt werden und einen Anspruch auf die Erträgnisausschüttung haben.

Die Zahlstelle überweist daraufhin den Betrag der Dividendenausschüttung an die Lagerstelle, auf den die Lagerstelle einen Anspruch hat.

Sobald das Geld bei der Lagerstelle eingegangen ist, verteilt sie es auf die LAG-Konten der Banken, die Bestände der ausschüttenden Aktiengesellschaft halten und teilt ihnen mit, dass das Geld auf ihren Konten gebucht ist.

Die Bank prüft den Zahlungseingang und startet einen Verarbeitungslauf in ihrem Wertpapiersystem. Daraufhin werden die Dividenden auf den Konten der bestandsführenden Kunden verbucht.


C - Hauptversammlungen
Eine Hauptversammlungen ist ein Treffen der Aktionäre einer Aktiengesellschaft mit dem Zweck, Informationen zu verteilen und Beschlüsse zu fassen. Es gibt zwei Arten von Hauptversammlungen:
  • Ordentliche Hauptversammlung
  • Außerordentliche Hauptversammlung
Die ordentliche Hauptversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Hier werden grundsätzliche Entscheidungen getroffen (Wahl und Entlastung des Aufsichtsrats/Vorstands, Änderung der Statuten, Festlegung Dividendenausschüttung, Kapitalmaßnahmen).

Die außerordentliche Hauptversammlung wird nur aufgrund besonderer Anlässe einberufen (z.B. geplante Firmenübernahmen, Kapitalmaßnahmen).

Die technische Abwicklung einer Hauptversammlung unterliegt in Deutschland den Depotbanken, da die Aktiengesellschaften ihre Aktionäre nicht kennen. Der Aktionär hat die Wahl, sein Stimmrecht verfallen zu lassen, es selbst zu vertreten oder es per Vollmacht der Bank zu übertragen.


Entscheidet sich der Aktionär zur Ausübung seines Stimmrechts, müssen die Aktien der Gesellschaft zum sogenannten Record Date (der 21. Tag vor der HV) in seinem Depot vorhanden sein. Während der Stichtag für die Ausübung durch einen Bevollmächtigten (Bank) der 7. Tag vor der Hauptversammlung ist.

Die Wertpapier-Mitteilungen (WM) und die Lagerstelle veröffentlichen elektronisch eine Übersicht der stattfinden Hauptversammlungen. Die Bank verarbeitet diese Datei und fordert die Aktionärsunterlagen bei der Aktiengesellschaft an.

Die von der Aktiengesellschaft gelieferten Aktionärsunterlagen werden von der Bank an die Kunden verschickt. Die Kunden teilen der Bank daraufhin mit, ob sie an der Hauptversammlung teilnehmen möchten oder sich von einem Bevollmächtigten vertreten lassen wollen. Kunden, die ihr Stimmrecht persönlich wahrnehmen möchten, bekommen von der depotführenden Bank die angeforderten Eintrittskarten zugeschickt. Kunden, die sich vertreten lassen möchten, werden von der Bank vertreten.


D - Quellensteuer-Rückforderungen
Dividendenzahlungen ausländischer Emittenten unterliegen in den jeweiligen Heimatländern einer Quellensteuer. Für deutsche Anleger bedeutet das eine doppelte Belastung, da sie in Deutschland die Gewinnausschüttung nochmals versteuern müssen. Bei den Ländern, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA ) geschlossen hat, können die Anleger die zu viel gezahlten Steuern zurückfordern. Wie das funktioniert ist im nachfolgenden Prozess beschrieben.


Die in der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft beschlossene Erträgnisausschüttung wird von den Wertpapier-Mitteilungen (WM) und von der Lagerstelle (LAG) veröffentlicht.

Die Lagerstelle teilt der Zahlstelle der Aktiengesellschaft zu einem bestimmten Stichtag den Gesamtbestand an Wertpapieren mit, die bei ihr verwahrt werden und einen Anspruch auf die Erträgnisausschüttung haben.

Die Zahlstelle überweist daraufhin den Betrag der Dividendenausschüttung an die Lagerstelle, auf den die Lagerstelle einen Anspruch hat.

Sobald das Geld bei der Lagerstelle eingegangen ist, verteilt sie es auf die LAG-Konten der Banken, die Bestände der ausschüttenden Aktiengesellschaft halten und teilt ihnen mit, dass das Geld auf ihren Konten gebucht ist.

Die Bank prüft den Zahlungseingang und startet einen Verarbeitungslauf in ihrem Wertpapiersystem. Daraufhin werden die Dividenden auf den Konten der bestandsführenden Kunden verbucht. Im gleichen Zug wird eine Dividendenabrechnung erstellt, mit Ausweis der entrichteten Quellensteuer.

Das Wertpapiersystem der Bank leitet die vom Quellensteuerabzug betroffenen Datensätze per Schnittstelle weiter in das System, in dem die Quellensteuer-Rückforderungen bearbeit werden. In diesem System werden die Anträge für die Rückforderung der Quellensteuer erstellt, mit allen dafür notwendigen Unterlagen. Diese Anträge werden an die ausländische Finanzbehörde des Landes geschickt, in dem die Quellensteuer geltend gemacht wurde.

Die ausländische Finanzbehörde prüft und genehmigt den Antrag und veranlasst eine Rücküberweisung der zu viel gezahlten Quellensteuer an die depotführende Bank des Einreichers. Die Bank prüft den Geldeingang und ordnet ihm den noch offenen Rückforderungs-Antrags zu. Danach folgt die Verbuchung des Geldgegenwerts auf das Konto des Kunden, in deren Namen die Bank den Antrag gestellt hat.

Als letzte Schritte erfolgen die Erstellung und der Versand des Kundenabrechnungsbelegs.


Prozessablauf Settlement
Nach Ablauf der Auftragserteilung/-durchführung und der Abrechnungserstellung des Wertpapiergeschäfts gegenüber des Kunden, findet das sogenannte Settlement (Geld-/Stückeregulierung) seitens der Lagerstelle statt. Die dafür in Anwendung kommenden Prozesse werden nachfolgend, am Beispiel der Lagerstelle CBF (Clearstream Banking Frankfurt), beschrieben.

Cascade-Verarbeitung
Bei jedem Wertpapierkauf/-verkauf werden in Cascade (eine Anwendung in der CBF-Systemlandschaft) die jeweiligen Settlement-Instruktionen eingestellt. Die Settlement-Instruktionen beinhalten die Daten, wohin die Stücke geliefert werden sollen und wie die geldseitige Verbuchung stattfinden soll.

Die zur Abwicklung eines Börsengeschäfts erforderlichen Aufträge werden automatisch aus den jeweiligen Handelssystemen als offene Lieferpositionen in Cascade eingestellt und nach Kontrolle und Freigabe an T2S oder Creation online zur Regulierung übermittelt.

Die Abwicklung von OTC-Aufträgen erfolgt durch Auftragserteilung/-erfassung der an einer Wertpapiertransaktion beteiligten Partei. Der so erfasste Auftrag wird nach Kontrolle und Freigabe ebenfalls an T2S oder Creation online zur Regulierung übermittelt.

Auftragsweiterleitung
Nach Freigabe der Aufträge findet eine systemseitige Überprüfung statt, ob es sich um GS-fähige Wertpapiere oder um WR-fähige Wertpapiere handelt.

GS-Papiere (in Euro) werden automatisch nach T2S weitergeleitet, wo die Geld- und Stückeregulierung stattfindet.

GS-Papiere (in Fremdwährung) werden automatisch nach T2S weitergeleitet, wo die Stückeregulierung stattfindet. Für die Geldregulierung werden sie zu Creation online weitergeleitet.

WR-Papiere werden automatisch zu Creation online weitergeleitet, wo die Geld- und Stückeregulierung durchgeführt wird.

T2S-Verarbeitung
Hier findet das Settlement der GS-Papiere, die auf Euro lauten, statt. Das heißt, der Übertrag der Wertpapiere von dem Lagerstellen-Depot der Verkäufer-Bank auf das Lagerstellen-Depot der Käufer-Bank. Zusätzlich der Geld-Übertrag vom dem Lagerstellen-Konto der Käufer-Bank auf das Lagerstellen-Konto der Verkäufer-Bank.

Creation-Verarbeitung
Hier findet das Settlement der WR-Papiere statt. Der Übertrag der Wertpapiere von dem Lagerstellen-Depot der Verkäufer-Bank auf das Lagerstellen-Depot der Käufer-Bank und der Geld-Übertrag vom Lagerstellen-Konto der Käufer-Bank auf das Lagerstellen-Konto der Verkäufer-Bank.

Geld-Buchung
Siehe grafische Darstellung nachfolgend.

Stücke-Buchung
Siehe grafische Darstellung nachfolgend.

Grafische Darstellung Ablauf



Grafische Darstellung Buchungen


 
 
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