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Erinnerungen
Vom Barackenkind zum Bankdirektor



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Wertpapiergeschäft

1. Grundlagen Wertpapiergeschäft
1.1 Basiswissen Wertpapiere

1.2 Börsen mit ihren Geschäftsfeldern

1.3 Orderprozesse

2. Vertiefung Wertpapiergeschäft
2.1 Beratungsgespräch Berater/Kunde

2.2 Backoffice-Prozesse

2.3 Prozessabläufe Wertpapiergeschäft

 

2.4 Universum Wertpapiergeschäft

2.4.1 Clearstream Banking - Universum (CBF/T2S) --> neu

  • Systemlandschaft Clearstream Banking (CBF) --> neu
  • 2.5 Derivate-Handel

    2.6 Derivate-Abwicklung/Clearing

    2.7 Depoteinteilung

    3. Collateral Management
    4. Termingeld

    5. Cash Management


    1. Grundlagen Wertpapiergeschäft

    Wertpapiere (Effekten) sind Urkunden, die ein Recht verbriefen, das ohne die Urkunde nicht geltend gemacht werden kann. Die Geltendmachung des verbrieften Rechts ist an den Besitz der Urkunde - bzw. an das Miteigentum an einer Sammelurkunde gebunden. Die Urkunde ist mit einem Mantel (verbrieft das Forderungsrecht) und einem Bogen (verbrieft das Recht auf Ertrag) ausgestattet.

    1.1 Basiswissen Wertpapiere
    In diesem Abschnitt lernen Sie die Grundlagen des klassischen Wertpapiergeschäfts kennen. Darüber hinaus bekommen Sie eine Einführung in die jeweiligen Abläufe des Handels und der Abwicklung. Sie sehen die Übersicht über das gesamte Spektrum des Wertpapiergrundwissens in prägnanter Form.

    Wertpapiere bergen zahlreiche Ertragschancen, die mit unterschiedlichen Risiken verbunden sind. Entscheidend für den Erfolg ist die Wahl der Anlagestrategie, die zu dem persönlichen Profil des Anlegers passt.

    Jeder Mensch, der in Wertpapiere investieren will, wünscht sich hohe Erträge - ohne großes Risiko. So geartete Wertpapiere gibt es jedoch nicht. Wer höhere Renditen erzielen will, muss auch höhere Risiken eingehen. Die Einschätzung und Festlegung der eigenen Risikobereitschaft wird vor Investitionsbeginn in einem sogenannten Anlegerprofil zwischen dem Kundenberater und dem Anleger geklärt. Dazu im Detail später mehr.

    Kommen wir jetzt als erstes zu den klassischen Begriffserklärungen der einzelnen Wertpapiertypen:

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    Verzinsliche Wertpapiere
    Verzinsliche Wertpapier werden auch Renten, Anleihen, Bonds oder Obligationen genannt. Es ist eine Sammelbezeichnung für alle Schuldverschreibungen, die einen festen, variablen oder gar keinen Zinssatz und eine festgelegte Laufzeit, sowie eine vorgegebene Tilgungsform haben.

    Dem ausgebenden Emittenten dienen diese Verzinslichen Wertpapiere zur Beschaffung von langfristigen Finanzierungsmitteln. Als Käufer der Anleihe besitzt der Gläubiger eine Geldforderung gegenüber dem Herausgeber, also dem Emittenten. Es handelt sich hierbei um eine Art Kredit, der entsprechend verzinst wird. Je nach vorher definierter Vereinbarung über die Laufzeit und die Tilgungsform der Anleihe, wird dem Käufer durch den Emittenten sein Geld zurückgezahlt.

    Die Ansprüche des Käufers werden in einer Urkunde verbrieft. Das kann in Form einer Sammelurkunde oder in effektiven Stücken (eine Urkunde auf bestimmte Nennwerte lautend) erfolgen.

    Eine Sammelurkunde (Globalurkunde) wird als Girosammelverwahrung bei einem Zentralverwahrer hinterlegt. Der Käufer erhält hierauf eine Gutschrift über das nach Bruchteilen gerechnete Miteigentum an der Sammelurkunde. Die Girosammelverwahrung dient der Erleichterung der Depotverwaltung - durch eben diesen "stückelosen Effektenverkehr". Käufe, Verkäufe und Übertragungen von Effekten werden nicht mehr durch Bewegung von physischen Wertpapierurkunden vollzogen, sondern durch virtuelle Übertragung von Depotguthaben auf Depotkonten. Die Depotguthaben repräsentieren den auf den Kontoinhaber entfallenden Miteigentumsanteil an bestimmten sammelverwahrten Wertpapieren.

    Effektive Stücke werden in der Regel auch sammelverwahrt, können jedoch auch dem Käufer direkt ausgehändigt und von ihm selbst verwahrt werden.

    Anleihe-/Emissionsbedingungen

    Laufzeit
    Die Laufzeit einer Anleihe ist der Zeitraum zwischen dem Beginn der Verzinsung und der Fälligkeit des Wertpapiers. Hier wird noch einmal unterschieden zwischen kurzfristigen (4 Jahre Laufzeit), mittelfristigen (4 - 8 Jahre) und langfristigen Renten.

    Die Laufzeit ist ein entscheidendes Anlagekriterium. In Zeiten niedriger Zinsen, in denen kurz- oder mittelfristig jedoch mit höheren Zinsen zu rechnen ist, macht eine Geldanlage in langfristigen Schuldverschreibungen wenig Sinn.

    Verzinsung
    Auf sein investiertes Kapital bekommt der Käufer vom Herausgeber der Anleihe eine Verzinsung. Diese Verzinsung kann fest, variabel oder als Nullkupon definiert sein. Festverzinsliche Schuldverschreibungen haben während der gesamten Laufzeit einen gleichbleibenden Zinssatz. Dieser Zins wird je nach den in den Anleihebedingungen festgelegten Zeiträumen einmal oder mehrmals jährlich gezahlt.

    Anleihen mit einem variablen Zinssatz werden Floater genannt. Sie stehen für einen variablen (und keinen festen) Zinsertrag. Nach Ablauf jeder (vorher) definierten Zinsperiode, wird der Zinssatz für die neue Zinsperiode festgelegt.

    Die Definition der Zinssätze der Floater orientiert sich in der Regel an einem Geldmarktzinssatz - beispielsweise dem EURIBOR oder dem LIBOR. Diese Richtzinssätze regeln die Konditionen zu denen die Kreditinstitute der Europäischen Währungsunion Gelder bei anderen Banken kurzfristig anlegen können. Steigt dieser Referenzzins, erhält der Käufer der Floater eine höhere Verzinsung - fällt der Zinssatz, fällt auch die Verzinsung für den Floater.

    Zusätzlich zu den Floatern gibt es noch Nullkupon-Anleihen. Sie werden auch Zero-Bonds genannt. Hierbei handelt es sich um Anleihen, die nicht verzinst werden. Der Ertrag für den Käufer ergibt sich ausschließlich aus der Differenz zwischen dem Rückzahlungskurs und dem Kaufpreis. Mehr Informationen zu Nullkupon-Anleihen finden Sie hier:

    Währung
    Es gibt nicht nur festverzinsliche Wertpapiere in Euro, sondern auch in jeder ausländischen Währung. Hierbei spricht man von Fremdwährungsanleihen -> Achtung: Währungsrisiko !

    Je nachdem, ob der ausländische Markt Investitionen ausländischer Anleger benötigt, werden entsprechende Fremdwährungsanleihen aufgelegt. Der Anreiz des Käufers besteht darin, dass die Papiere höher verzinst werden.

    Erworben werden diese festverzinslichen Anleihen in der entsprechenden Währung des Landes des Emittenten. Die Rückzahlung erfolgt ebenfalls in der Landeswährung. Ist die Landeswährung zum Rückzahlungszeitraum gestiegen, so erhält der Käufer einen dementsprechend höheren Wert in Euro (konvertiert), als er beim Kauf investierte, zurück. Somit hätte der Käufer eine höhere Rendite erzielt. Genauso funktioniert es natürlich auch bei sinkender Fremdwährung - nur in die andere Richtung.

    Beispiel:
    Kauf einer britischen Währungsanleihe im Nennwert von 100.000,- GBP.
    Devisenkurs (zum Zeitpunkt des Kaufs) : 1,00 Euro zu 0,874 GBP.
    Investitionsvolumen : 114.416,48 Euro

    Verkauf der Anleihe ein paar Monate später.
    Devisenkurs (zum Zeitpunkt des Verkaufs) : 1,00 Euro zu 0,956 GBP.
    Erlös : 104.602,51 Euro
    Da der Devisenkurs im Verhältnis gegenüber dem Euro gefallen ist, entsteht in diesem Beispiel ein Währungsverlust von 9.813,97 Euro.

    Tilgung
    Tilgungen von festverzinslichen Anleihen können entweder über festgelegte oder über außerplanmäßige Rückzahlungen erfolgen. Planmäßige Rückzahlungen erfolgen nach dem in den Anleihebedingungen festgelegtem Rahmen:
    • Gesamtfällige Anleihen: Gesamttilgung am Rückzahlungstermin

    • Annuitäten Anleihen: Annuitätenanleihen sind Anleihen, bei der die Rückzahlung des investierten Kapitals bis zum Laufzeitende der Anleihe in gleichen Raten erfolgt. Dabei bezieht sich die Rückzahlung jeweils auf die Zinsen und den Nennwert (also nicht einzeln die Zinsen und den Nennwert sondern konsolidiert).

      Annuität: Eine regelmäßig jährlich fließende Zahlung, die sich aus Zinsen und Tilgung zusammensetzt.

    • Auslosungsanleihen: Tilgung wird zu unterschiedlichen Terminen vorgenommen. Dabei wird ausgelost, welche Papiere fällig und damit zum nächsten Rückzahlungstermin ausgezahlt werden.

    Außerplanmäßige Rückzahlungen werden, aufgrund der in den Anleihebedingungen festgelegten Möglichkeit eines vorzeitigen Kündigungsrechts, durchgeführt.

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    Scocial and Sustainable Bonds
    Social Bonds sind Soziale Anleihen. Sie stellen eine Weiterentwicklung der Green Bonds dar. Mit den Emissionserlösen werden Projekte unterstützt, die sich mit sozialen Herausforderungen beschäftigen.

    Die Richtlinien sind dafür in den Social Bond Principles (SBP) festgelegt. Sie fördern die Integrität durch Richtlinien zu Transparenz, Offenlegung und Berichterstattung. Damit wird sichergestellt, dass die Mittelflüsse in soziale Projekte investiert und die positiven Auswirkungen abgelesen werden können.

    Sustainable Bonds sind Nachhaltigkeitsanleihen. Sie stellen eine Weiterentwicklung der Green Bonds dar. Bei dieser Art von Anleihen dient der Erlös ausschließlich zur Finanzierung oder Refinanzierung einer Kombination von grünen und sozialen Produkten.

    Für die Sustainable Bonds gibt es eine eigene Richtlinie, die Sustainability Bond Guidelines (SBG). Diese Richtlinie dient zur Erleichterung der Durchführung der Transparenz, Offenlegung und Berichterstattung.


    Green Bonds
    Durch die Begebung von Green Bonds („Grüne Anleihen“) beschaffen sich Emittenten die finanziellen Mittel zur Finanzierung von klimafreundlichen Projekten, die Nutzen für die Umwelt stiften und zu einer nachhaltigen Wirtschaft beitragen (Erneuerbare Energien [Windkraftanlagen, Photovoltaik], Energieeffizienz [energieeffizienter Gebäude], umweltverträglicher Transport, Anpassung Klimawandel).

    Ausgegeben werden diese Anleihen vorwiegend von multilateralen Organisationen (Weltbank) ausgeben. Aber auch zunehmend von Unternehmen. Sie sind ausgestaltet wie herkömmliche Anleihen, mit einer festen Laufzeit und einem Zinssatz.

    Standards zum Auflegen der Anleihen sind in den Green Bond Principles (GBP) von der International Capital Market Association (ICMA) festgelegt. Sie sollen die Transparenz und Integrität dieser Produkte gewährleisten und regeln den Auswahlprozess, die Offenlegung, das Steuern der Mittelverwendung und die Anforderungen an das Berichtswesen, damit sichergestellt werden kann, dass die Mittel tatsächlich der Gesellschaft und der Umwelt zugutekommen.

    Junk Bonds
    Auch Hochzinsanleihe, High Yield Bond, Ramschanleihe, Schrottanleihe.

    Sind Anleihen von Emittenten mit schlechter Bonität (= Kreditwürdigkeit) und werden als hoch spekulativ eingestuft. Als Ausgleich des einzugehenden Emittentenrisikos erhalten die Anleger eine höhere Verzinsung als beispielsweise risikolosere Staatsanleihen .

    Die Emittenten, die diese Anleihen herausgeben sind von den Ratingagenturen schlecht geratet (Rating = Einstufung der Bonität eines Unternehmens oder eines Finanzinstruments) worden. Je nach Höhe des Ausfallrisikos der Zins- und Rückzahlungen werden die Emittenten im Ratingverfahren in gut bis schlechte Bonitätsklassen eingestuft.

    Die schlechteste Bonitätsklasse (hohes Ausfallrisiko) wir mit dem Begriff „spekulativ“ (non-investment grade oder junk) bezeichnet. Die so gekennzeichneten Anleihen werden als Junk Bonds (Schrottanleihen) bezeichnet.


    Staatsanleihen
    Auch Staatsobligation, Sovereign Bond, Government Bond.

    Ist eine Öffentliche Anleihe (= eine Anleihe, bei der ein Staat oder eine Gebietsköprerschaft als Schuldner auftritt) bei der ein Staat als Emittent fungiert.

    Staaten nutzen die Anleihe als Finanzierungsinstrument. Anders als bei den anderen Anleiheschuldnern wird die Bonität von Staatsanleihen nicht durch Jahresabschlüsse gemessen, sondern durch den jeweiligen Staatshaushalt (und das zugehörige Länderrisiko).

    Der Grund für die von einem Staat ausgegebene Anleihe ist oft die Finanzierung von Haushaltsdefiziten im Staatshaushalt. Dadurch werden Lücken ausgeglichen, die zwischen Staatseinnahmen und höheren Staatsausgaben entstanden.


    Obligationen
    Obligationen ist ein Sammelbegriff für alle verzinslichen Wertpapier (Renten, Bonds, Anleihen …). Mehr Informationen dazu, siehe hier .

    Anleihe-Stripping
    Anleihe-Stripping wird auch Kupon-Stripping oder Stripped Bonds genannt. Darunter versteht man, dass der Kupon (= Bogen, in dem die Auszahlung der jeweils anfallenden Zinsen verbrieft wird) vom Wertpapiermantel (= Mantel, der die Rückzahlung des Kapitals garantiert) getrennt wird, mit der beabsichtigten Folge, dass die beiden Teile (das Stammrecht der Anleihe und der Kupon) dann als eigenständige Wertpapiere an der Börse gehandelt werden.

    Stripped Bonds sind somit eine besondere Form von Nullkuponanleihen. Sie haben keinen Zinsanspruch. Ihre Rendite ergibt sich ausschließlich aus der Differenz zwischen dem niedrigen Kaufkurs und dem garantierten Rückzahlungsbetrag am Laufzeitende der Anleihe.

    Die Trennung des Kupons vom Wertpapiermantel wird von der depotführenden Stelle vorgenommen.

    Beispiel:
    • Ein Investor kauft eine Anleihe.
    • Nach dem Kauf lässt er den Bogen (Kupon) vom Mantel trennen.
    • Anschließend lässt er den Bogen und den Mantel einzeln verbriefen.
    • Danach verkauft er den Bogen (= in dem die Auszahlung der jeweils anfallenden Zinsen verbrieft sind) und den Mantel als eigenständige Wertpapiere.
    Aus einer 10-jährigen Kuponanleihe mit jährlicher Zinszahlung entstehen nach dem Stripping 11 verschiedene Zero-Bonds (Null-Kupon-Anleihen) mit unterschiedlichen Wertpapierkennnummern:
    • 1 Kapitalstrip-Anleihe, die die Rückzahlung des Nominalbetrages zu 100% in 10 Jahren garantiert - und
    • 20 Zins- oder Kuponstripanleihen mit unterschiedlichen Fälligkeiten - zu den jeweiligen jährlichen Zinsterminen in 1 bis 10 Jahren.

    Floating Rate Note (Floater - eigenes Kapitel)
    Sind Anleihen mit einem variablen Nominalzinssatz (= variable Verzinsung). Das heißt, die Verzinsung wird während der Laufzeit der Anleihe angepasst. In der Regel orientiert sich der Zinssatz an den üblichen Geldmarktsätzen wie dem EURIBOR (European Interbank Offered Rate) oder dem LIBOR (London Interbank Offered Rate).

    Der Anleger profitiert bei steigenden Zinsen durch die Orientierung an die Geldmarktsätze. Dann steigt auch die Verzinsung seiner Anleihe.

    Es gibt 2 verschiedene Arten von den oben beschriebenen "normalen" Floatern:

  • Geldmarktfloater
    Die Verzinsung ist an einen Geldmarktzinssatz gebunden.
    Geldmarkt = ist derjenige Teilmarkt des Finanzmarktes, auf dem kurzfristige Gelder mit Zentralbankgeldguthaben gehandelt werden.

    Beispiel:
    Das nachfolgend aufgeführte Beispiel ist nur ein Beispiel aus einer Reiher möglicher Varianten.

    • Der Geldmarktfloater in diesem Beispiel bietet eine Verzinsung p.a. in Abhängig von der Entwicklung des Referenzzinssatzes.

    • Bei Fälligkeit sichert der vollständige Kapitalschutz durch den Emittenten die Auszahlung zum Nennbetrag (Kapitalschutzbetrag).

    • An den ersten 2 Zinszahlungsterminen beträgt der Zinssatz 2% p.a.

    • Die folgenden halbjährlichen Zinszahlungen sind variabel in Abhängigkeit zum Referenzzinssatzes des jeweiligen Zinsfestlegungstages.

    • Der Zinssatz entspricht dem Referenzzinssatz - beträgt jedoch mindestens 0,65% und maximal 4%.

    • Unabhängig von der Entwicklung des Referenzzinssatzes wird bei Fälligkeit des Floaters der Nennbetrag (der Kapitalschutzbetrag) ausgezahlt.

    • Der Referenzzinssatz ist (in diesem Fall) der 6-Monats-Euribor (Euro Interbank Offered Rate) als maßgeblicher Geldmarktzinssatz.

    Beim 6-Monats-Euribor handelt es sich um einen Geldmarktzinssatz, zu dem Termingelder in Euro mit einer Laufzeit von 6 Monaten im Interbankengeschäft angeboten werden.

  • Kapitalmarktfloater
    Die Verzinsung ist an einen Kapitalmarktzinssatz gebunden.
    Kapitalmarktzinssatz = ist der Zinssatz, der für die längerfristige Überlassung von Kapital gültig ist.

    Beispiel:
    Das nachfolgend aufgeführte Beispiel ist nur ein Beispiel aus einer Reiher möglicher Varianten.

    • Der Kapitalmarktfloater ist eine endfällig kapitalgarantierte Anleihe mit einem Kupon von 5% p.a. im ersten Jahr.

    • Nach dieser Periode wird die Höhe des Kupons jährlich neu festgelegt.

    • Die Kupons für die jeweiligen Zinsperioden werden wie folgt gebildet: Die positive Differenz zwischen dem 10-Jahres-EUR-CMS-Swapsatz und dem 2-Jahres-EUR-CMS-Swapsatz (das sind die jeweiligen Referenzzinssätze) wird mit dem Faktor 4,1 multipliziert.

    • Zur Absicherung des Zinsrisikos für den Anleger wird ein Mindestkupon von 1% p.a. garantiert.

    Beim Referenzzinssatz CMS (Constant Maturity Swap ) handelt es sich um Zinsen, die vergleichbar sind mit der Sekundärmarktrendite (SMR) für Banken. Der 2-Jahres-EUR-CMS-Swapsatz entspricht ungefähr der Rendite einer 2-jährigen Bankenanleihe.


  • Diese Art des Kapitalmarktfloaters gewährleistet einen hohen garantierten Kupon für das erste Jahr. Darüber hinaus besteht in den Folgejahren die Chance, Zinsen zu vereinnahmen, die deutlich über den aktuellen Marktrenditen liegen.

    Dafür besteht ein höheres Zinsänderungsrisiko. Sollte sich die Zinskurve deutlich verflachen (die Differenz zwischen dem 10-Jahres-EUR-CMS-Swapsatz und dem 2-Jahres-EUR-CMS-Swapsatz sich verringern), kann im schlechtesten Fall für die variable Periode (Jahre 2 - 10) nur mit dem Mindestkupon von 1% verzinst werden.

    Darüber hinaus gibt es noch weitere Arten von Floatern:
    • Gemischte Floater
      Sind Schuldverschreibungen, die in einem ersten Zeitraum einen festen Zinssatz haben und danach variabel verzinst werden. Oder auch umgekehrt. Beide Varianten sind gebräuchlich.

    • Cap-Floater
      Sie sind mit einem Maximalzinssatz ausgestattet. Der Cap-Floater ist eine variabel verzinste Anleihe mit einer Höchstmarke für die Verzinsung. Die Verzinsung bleibt auf dieser definierten Marke beschränkt, falls der Referenzzinssatz (LIBOR, EURIBOR) zuzüglich eines Spreads diese Höchstmarke überschreitet.

      Beispiel:
      Bei einer Maximalverzinsung von 4,00% ergibt sich als Beispiel folgende Konstellation:

       
      12-Monats-Euribor
      Zinssatz Cap-Floater
      1. Zinszahlung
      3,80%
      3,80%
      2. Zinszahlung
      4,30%
      4,00%
      3. Zinszahlung
      5,00%
      4,00%
      4. Zinszahlung
      3,70%
      3,70%
           

      Der Anleger bekommt maximal eine Verzinsung von 4,00%, auch wenn der Referenzzinssatz (in diesem Beispiel der 12-Monats-Euribor) höher notiert. Der Minimumzinssatz wird in diesem Beispiel nicht betrachtet, so dass hier der Referenzzinssatz zur Geltung kommt.

    • Floor-Floater
      Diese Anleihen beinhalten einen Minimalzinssatz. Das sind Anleihen mit variabler Verzinsung mit einem Mindestzinssatz. Sollte der Referenzzinssatz (zuzüglich eines Spreads) diese Mindestmarke unterschreiten, kommt der Mindestzinssatz zum Tragen.

      Beispiel:
      Bei einer Mindestverzinsung von 3,50% ergibt sich als Beispiel folgende Konstellation:

       
      12-Monats-Euribor
      Zinssatz Floor-Floater
      1. Zinszahlung
      3,10%
      3,50%
      2. Zinszahlung
      4,30%
      4,30%
      3. Zinszahlung
      3,90%
      3,90%
      4. Zinszahlung
      2,50%
      3,50%
           

      Der Anleger bekommt immer die Mindestverzinsung von 3,50%, auch wenn der Referenzzinssatz (in diesem Beispiel der 12-Monats-Euribor) niedriger notiert. Der Maximalzinssatz ist in diesem Beispiel nicht "gedeckelt", so dass hier der Referenzzinssatz zur Geltung kommt.

    • Minimax-Floater (Collar)
      Diese Anleihen sind eine Kombination aus einem Cap- und einem Floor-Floater. Also, variabel verzinste Anleihen mit einem Mindest- und einem Höchstsatz für die Verzinsung. Das heißt, sollte der Referenzzinssatz (zuzüglich eines Spreads) diesen Mindestsatz unterschreiten, so findet die Zinszahlung in Höhe des Mindestsatzes statt. Sollte der Referenzzinssatz (zuzüglich eines Spreads) den definierten Höchstsatz überschreiten, so findet die Zinszahlung in Höhe des Höchstsatzes statt.

      Beispiel:
      Das nachfolgend aufgeführte Beispiel ist nur ein Beispiel aus einer Reihe möglicher Varianten.

      • Höhe des Zinssatzes ist abhängig von der Entwicklung eines Basiswertes (6-Monats-Euribor).
      • Mindestzinssatz von 1,80% p.a.
      • Maximalzinssatz von 4,75% p.a.
      • Laufzeit: 7 Jahre.
      • Beim Erwerb der Anleihe ist ein Ausgabeaufschlag in Höhe von 1,50% auf den Nennbetrag zu zahlen.
      • Die Rückzahlung erfolgt zum Nennbetrag (100%) ohne Ausgabeaufschlag.

      Minimax-Floater eignen sich für Anleger, die wachstumsorientiert vorgehen wollen. Höheren Ertragserwartungen stehen angemessene Risiken gegenüber.

      • Beispiel einer Zinszahlung:
        • wenn der 6-Monats-Euribor bei 6,50% p.a. liegt, erhält der Anleger 4,75% p.a.
        • wenn der 6-Monats-Euribor bei 2,50% p.a. liegt, erhält der Anleger 2,50% p.a.
        • wenn der 6-Monats-Euribor bei 0,50% p.a. liegt, erhält der Anleger 1,80% p.a.

      Wenn zum Zeitpunkt der Festlegung des Zinssatzes der 2. Periode der 6-Monats-Euribor bei 2,50% p.a. liegt, wird dieser Zinssatz für den Minimax-Floater zugrunde gelegt und bleibt für den Zeitraum dieser Periode so bestehen. Auch wenn wer sich anschließend nach oben (z.B. auf 2,70%) entwickeln sollte.

      Der neue Zinssatz für die 3. Periode wird dann erst wieder am "Zinsfestlegungstag" ermittelt und gilt dann entsprechend für die gesamte 3. Periode.


    • Reverse-Floater
      Reverse-Floater ("Umkehrfloater") sind Anleihen mit einer festen Laufzeit, bei denen der Anleger einen Zinssatz erhält, der über dem Marktniveau liegt. Der Zinssatz ergibt sich aus der Differenz zwischen einem festgelegten Zinssatz und einem Referenzzinssatz. Von dem festgelegten Zinssatz wird der Referenzzinssatz abgezogen. Das bedeutet, je höher der Referenzzinssatz desto niedriger ist der Ertrag für den Anleger. Andersrum, je niedriger der Referenzzinssatz umso höher ist der Ertrag für den Anleger. Aus diesem Grund eignen sich Reverse-Floater als Anlage in Zeiten sinkender Zinsen. In Zeiten hoher Referenzzinssätze schmilzt der Zinssatz für den Floater - im schlimmsten Fall auf Null. In diesem Fall erhält der Anleger keine Zinszahlung.

      Beispiel: Für einen Reverse-Floater wird nach folgender Formel ein Zinssatz definiert, der alle 6 Monate angepasst wird:

      8% minus LIBOR-Zinssatz. Der LIBOR ist ein halbjährlich angepasster variabler Zinssatz im Interbankenmarkt.

    • Flip-Flop-Floater
      Bei dieser Anleihe kann der Emittent eine ursprünglich ausgegebene langfristige Anleihe in eine kurzfristige Anleihe, an bestimmten, vorher definierten Zeitpunkten, umwandeln, bei gleichzeitiger Verringerung des Zinssatzes. Gleichzeitig kann der Emittent die Anleihe in die ursprüngliche Emission zurück tauschen.

      Ein Flip-Flop-Floater räumt also dem Anleger das Recht ein, zu einem bestimmten Zeitpunkt, die Anleihe in eine kürzer laufende Anleihe, mit einem niedrigeren Zinssatz, einzutauschen (flip). Zusätzlich hat der Anleger die Möglichkeit, die Anleihe zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückzutauschen (flop).

      Beispiel:

      • Floating Rate Note mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einem Zinssatz von 6%
      • Umtausch-Möglichkeit nach 2 Jahren - in eine kürzer laufende Floating Rate Note :
      • Floating Rate Note mit Laufzeit von 5 Jahren und einem Zinssatz von 3%
      • Umtausch-Möglichkeit nach 8 Jahren - zurück in die ursprüngliche Floating Rate Note

      Mit diesen Möglichkeiten kann ein Anleger eine länger laufende Investition in eine kurzfristige aber mit niedrigerer Verzinsung umwandeln und wenn gewünscht, später wieder in die länger laufende Anleihe einsteigen

    • Missmatch Floater
      Bei dieser Art der Anleihe fallen der Zinsanpassungstermin und die Änderung des zugrundeliegenden Referenzzinssatzes (z.B. des 6-Monats-LIBOR-Zinssatzes) zeitlich auseinander. Die Zinsanpassungen der Anleihe erfolgen monatlich. Sie kann sich zum Beispiel aus dem Durchschnitt der letzten 6-Monats-LIBOR-Zinssätzen errechnen. Dabei kann natürlich die festgelegte Zinsänderung (zu dem definierten Termin) über oder auch unter der tatsächlichen Änderung des LIBOR-Zinssatzes liegen.

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    Poolfaktoranleihen
    Ein Poolfaktor ist ein Faktor, um den eine Anleihe in Raten (Ratentilgung) zu regelmäßigen Terminen getilgt wird. Der Poolfaktor wird mit dem Nennwertbetrag verrechnet - ist also ein Multiplikator, der auf den Nennwert angewendet wird, um den tatsächlich hinter einem Nennwert stehenden, in der Zukunft zu tilgenden Betrag auszurechnen. Das wirkt sich faktisch wie eine Nennwertänderung aus.

    Beispiel: Nach Teilrückzahlungen von 50% wird die Anleihe mit einem Poolfaktor von 0,50 gehandelt. Das heißt, 1.000,- Euro Nominalwert entspricht in Wahrheit nur noch 500,- Euro Nominalwert.

    Inflationsindexierte Anleihen
    Sie werden auch Inflationsbond, Inflations-Indexed Bond, Inflationsanleihe oder Inflation-Linked Bond genannt. Das sind Wertpapiere, deren Kupon und/oder Nominalwert an einen Index gekoppelt sind ("inflationsgesicherte Anleihe"). Sie bietet dem Anleger Schutz gegenüber einem Inflationsrisiko, in dem der Kupon und/oder die Nominale an die jeweilige Entwicklung eines Inflationsindex, über die gesamte Laufzeit der Anleihe, angepasst wird. Auf den Kupon bezogen ähnlich einer variabel verzinslichen Anleihe. Auf die Nominale bezogen, in dem die Rückzahlung der Nominalen unterschiedlich hoch ausfallen kann.

    Bei einer Inflation steigt die Zinsausschüttung an - bei einer Deflation kann sie fallen. Erträge dieser Anleiheart können nicht durch Inflation in der Kaufkraft gemindert werden, wenn der zugrunde liegende Inflationsindex ein realistisches Bild der Inflationsentwicklung spiegelt.

    ABS-Papier
    Ein ABS-Papier ist eine forderungsbesicherte Anleihe (ABS = Assed-Backed-Security) mit einer kurz- bis mittelfristigen Laufzeit. Bei diesem Wertpapier gibt ein Unternehmen oder eine Bank Anleihen verschiedener Risikoklassen, die mit Forderungen aus Hypothekenkrediten, Autokrediten oder Kreditkartenforderungen unterlegt sind, aus. Ein verzinsliches Wertpapier, das Zahlungsansprüche gegen eine Zweckgesellschaft zum Gegenstand hat. Die Zweckgesellschaft verwendet die Mittel ausschließlich zum Erwerb von Forderungen gegen (meist) mehrere Gläubiger. Die Zahlungsansprüche werden durch den Bestand an Forderungen (Assets) gedeckt (Backed), die auf die Zweckgesellschaft übertragen werden. Zusätzlich können die Forderungen durch die jeweils eingeräumten Sicherheiten, die über einen Treuhänder zugunsten der Inhaber des forderungsbesicherten Wertapapiers gehalten werden, besichert sein. Forderungsverkäufer sind in der Regel die Banken, die damit Teile ihrer Kreditforderungen handelbar machen - um sich zu refinanzieren.

    ABS-Papiere ermöglichen Unternehmen in der Bilanz gebundene Mittel zu refinanzieren. ABS steht sowohl für ein konkretes Produkt (verbriefte Konsumentenkredite) als auch für eine Produktgruppe. Sie werden daher auch verbriefte Hypothekenkredite (MBS - siehe weiter unten), Unternehmenskredite (CLO = Collateralised Loan Obligations --> Papiere, die Kredite verbriefen, die Unternehmen zur Geschäftsfinanzierung aufnehmen) oder Anleihekredite (CBO) genannt.

    Jedes ABS-Papier besteht aus einem Pool von mehreren Tausend Krediten.

    Laut einer Ausssage der Deutsche Bundesbank veräußert ein Kreditinstitut Teile seines Forderungsbestandes an eine eigens dafür gegründete Gesellschaft, die sich ihrerseits durch die Emission von Wertpapieren, den Asset-Backed-Securities, refinanziert. Die mit Sicherheiten unterlegten Finanzaktiva (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) werden in ein Treuhandvermögen eines eigens dafür gegründeten Fonds eingestellt. Dieser Fonds ist dann der Emittent der ABS-Papiere. Die Zins- und Tilgungsdienste dieser Papiere werden mit Hilfe der Zahlungseingänge aus den zugrunde liegenden Forderungen und Lieferungen (der Aktiva) geleistet.

    Fast alle Forderungsarten können die Basis für diese Wertapapiere bilden, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehören u.a. die Übertragbarkeit der rechtlichen Forderungsinhaberschaft, die Generierung von regelmäßigem und zuordnungsfähigem Cashflow sowie historische Performancedaten.

    Vorzugsweise werden Finanzaktiva mit durchschnittlichem Bonitätsrisiko und einer Laufzeit von mehr als einem Jahr eingebracht und durch Diversifizierung und Übersicherung auf ein sehr gutes Bonitätsrisiko hochgestuft. Es handelt sich dabei um Forderungen aus Krediten, hochverzinslichen Anleihen, Hypotheken, Kreditkartengeschäften, Lizenz- und Franchisegeschäften, anderen Vermögensgegenständen, Leasingverträgen sowie Lieferungen und Leistungen.

    Seit der Finanzkrise gelten ABS-Papiere als toxischer Schrott der eigens dafür eingerichteten Bad Banks. Die Forderungen dieser besicherten Wertpapiere gelten seit 2008 als wertlos. Lehman Brothers, als einer der größten Emittenten von ABS-Papieren, ging daran in Insolvenz. Inzwischen hat sich der Markt wieder leicht erholt. Eine verbesserte Konjunktur, die stabilere Verfassung der Kapitalmärkte und die Renditegier der Investoren lassen die Anleihen wieder aufleben.

    Siehe hier die Übersicht von einer ABS-Struktur:


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    MBS-Papier
    Ein MBS-Papier ist eine besicherte Anleihe (Mortgage-Backed-Securities = Wohnbaudarlehen). Ein durch Vermögenswerte gesichertes Wertpapier, deren Bargeldflüsse durch die Zins- und Tilgungszahlungen eines Pools von grundpfandrechtlich gesicherten Forderungen getragen wird. Im Gegensatz zu Pfandbriefen erscheint es nicht in der Bilanz der originierenden Stelle (einer Bank), da dieses den Pool der deckenden Vermögenswerte zur Durchführung der Verbriefung an die ausgebende Stelle (eine Zweckgesellschaft) überträgt. MBS-Papiere gehören zur Gruppe der forderungsbesicherten Wertpapiere.

    CDO-Papier
    Ein CDO-Papier (Collateralized Debt Obligation) gehört zur Gruppe der forderungsbesicherten Wertpapiere (den Asset Backed Securities [ABS]) und strukturierten Kreditprodukten. Sie sind Refinanzierungsmittel für Banken auf dem Kapitalmarkt.

    CDOs bestehen aus einer Ansammlung von festverzinslichen Wertpapieren. Diese festverzinslichen Wertpapiere werden in mehrere Tranchen aufgeteilt. Diese Tranchen werden als Senior Tranche, Mezzanine Tranche und Equity Tranche bezeichnet.

    Die Aufteilung in Tranchen wird gemacht, um die Ausfallrisiken (und Zahlungen) zu charakterisieren. Das heißt, die Zahlungen werden entsprechend der gebildeten Tranchen an die Investoren verteilt:

    Senior Tranche = erhalten in der Reihenfolge die erste Zahlung.
    Die Senior-Tranche ist mit einem sehr guten Rating ausgestattet (AAA), so dass hier das geringste Ausfallrisiko besteht. Da das eingegangene Risiko verhältnismäßig gering ist, erhalten die Inhaber dieser Wertpapiere auch eine vergleichsweise geringe Verzinsung.

    Mezzanine Tranche = erhalten, nach der Senior Tranche, in der Reihenfolge die zweite Zahlung. Die Verzinsung dieser Tranche ist höher als die der Senior Tranche. Das Ausfallrisiko ebenfalls. Durch das erhöhte Risiko ist die Verzinsung entsprechend höher als bei der Senior Tranche.

    Equity Tranche = werden nachrangig den anderen zwei Tranchen bedient.
    Diese Tranche trägt das größte Ausfallrisiko - verbunden mit der höchsten Verzinsung.

    CLO-Papier
    CLOs (Collateralized Loan Obligation) sind kreditunterlegte Obligationen. Hierbei handelt es sich um strukturierte Finanztransaktionen, bei denen Kreditforderungen einer Bank als Besicherung für zwei oder mehrere geratete Schuldtitel oder ungeratete eigenkapitalähnliche Tranchen dienen.

    Ein CLO-Papier gehört zur Gruppe der forderungsbesichterten Wertpapiere. Sie sind eine spezielle Art der Collateralized Debt Obligations (CDO) und werden durch Unternehmenskredite gesichert. Diese Unternehmenskredite stammen von Banken, die das CLO-Papier nutzen, um das vergebene Kreditrisiko strukturiert weiter zu geben. Das Risiko mehrere vergebener Kredite (einer Bank) kann gebündelt und als Gesamtpaket weiterverkauft werden.

    CLOs bilden eine Unterkategorie der Asset Backed Securities (ABS) . ABS gelten als die Ursprungsform der durch Vermögenswerte besicherte Anleihen.

    Beispiel einer ABS-Struktur:


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    Auch CLOs können in verschiedenen Varianten gebildet werden. Banken verbriefen ihre Kreditforderungen entweder als bilanzwirksame CLOs oder mittels Kreditderivaten als bilanzunwirksame CLO.

    Bei den CLOs muss noch einmal unterschieden werden zwischen konventiellen und synthetischen CLOs.

    Konventionelle CLOs (= Verbriefung ihrer Kreditforderungen) beruhen auf der verhältnismäßig einfachen Grundkonzeption einer klassischen ABS-Transaktion. Hierbei spielt das folgende Beziehungsdreieck eine entscheidende Rolle:

    • Originator (Forderungsverkäufer: Kreditinstitut)
    • Zweckgesellschaft (SPV)
    • Investor
    1. Das Kreditinstitut überträgt ein Portfolio von Kreditforderungen (= eine Vielzahl einheitlicher Verträge), mit bilanzbefreiender Wirkung, an eine SPV.

    2. Die SPV emittiert die Wertpapiere (Anleihen) in zwei oder mehreren Tranchen unter Bereitstellung zusätzlicher Sicherheiten, mit der Absicht, dadurch das Rating und dementsprechend die Absetzbarkeit der Wertpapiere zu verbessern.

    3. Die Zahlungen der Investoren transferiert die SPV als Gegenwert für die übertragenen Aktiva an das Kreditinstitut

    Weitere wichtige Teilnehmer sind:
    • Treuhänder (Trustee)
    • Betreuer (Servicer)
    • Rating-Agenturen
    1. Treuhänder: überwacht die Sicherheiten und verwaltet diese treuhänderisch zugunsten der Investoren.

    2. Servicer: ist für die Einziehung der Kapital- und Zinszahlungen aus dem Kreditportfolio zuständig. In der Regel ist der Servicer das Kreditinstitut.

    3. Rating-Agenturen: Ohne ihre unabhängige Bewertung ist der Verkauf der CLOs sehr schwer.

    Synthetische CLOs (= Kreditverbriefung mit Kreditderivaten). Durch Kreditderivate können Kredite in Forderungen und Ausfallrisiken aufgespaltet werden. Sie sind sinnvoll, wenn das Kreditinstitut Kreditrisiken mittels eines SPV an den Kapitalmarkt transferieren aber die Kredite in seiner Bilanz lassen will.

    1. Das Kreditinstitut überträgt lediglich das Adressausfallrisiko mittels Kreditderivat an ein SPV. Folglich bleiben die Kreditforderungen in der Bilanz der Bank.

    2. Die SPV emittiert die Wertpapiere (Anleihen). Der Anleiheerlös wird als Sicherheit für die Ausfallzahlungen des SPV an das sicherungsnehmende Kreditinstitut und die Investoren in erstklassige (Staats-) Anleihen investiert.

    3. Die Zinserträge dieser Sicherheiten und die Gebühren für das Kreditderivat verwendet das SPV für die Kuponzahlungen an die Investoren.


    CMBS-Papier
    Ein CMBS-Papier (Commercial Mortgage Backed Securities) gehört zur Gruppe der Mortgage Backed Securities (MBS). Sie sind durch Gewerbe- und Mehrfamilienimmobilien (Bürogebäude, Wohnanlagen, Einzelhandelsgebäude) besichert. Die Eigenschaften dieser Darlehen variieren:


    CLN-Papier
    Credit Linked Notes oder auch Bonistätsanleihen sind Anleihen, deren Rückzahlungshöhe von vertraglich vereinbarten Kreditereignissen (= Ausfall eines Referenzkredites oder einer Referenzanleihe) abhängt. Sie werden auch synthetische Unternehmensanleihen genannt und gehören zu den strukturierten Anleihen. Durch sie wird dem Emittenten ermöglicht, Kreditrisiken über Anleihen abzusichern und gleichzeitig die Investoren an den Erträgen partizipieren zu lassen.

    Ein CLN besteht aus der Kombination einer Anleihe eines Emittenten und einem Kreditrisikoabsicherungsgeschäfts (in Form eines gekauften CDS [Credit Default Swap]).

    Durch die Anleihe verpflichtet sich der Emittent, den Nominalbetrag der Anleihe zum Tilgungstermin vollständig zu tilgen. Gleichzeitig hat der Emittent einen Credit Default Swap auf eine bestimmte Referenzschuld gekauft und zahlt dem Verkäufer des Credit Default Swaps eine Prämie (den Aufschlag auf die Basisverzinsung).
    • Nicht-Eintritt Kreditereignis: kommt es während der Laufzeit der Credit Linked Notes zu keinem Kreditereignis, wird aus der Credit Linked Notes heraus während der Gesamtlaufzeit Zinsen gezahlt und am Ende der Laufzeit vollständig getilgt.

    • Eintritt Kreditereignis: bei Eintritt eines Kreditereignis tilgt der Emittent der Anleihe den Nominalwert vollständig. Der Investor der Credit Linked Notes (also der Kreditrisikonehmer) ist gleichzeitig verpflichtet, aus dem Credit Default Swap eine Ausgleichszahlung zu leisten. Beide Zahlungen werden "genettet" (gegeneinander aufgerechnet). Der Emittent ist daraufhin verpflichtet, den Differenzbetrag zwischen beiden Zahlungen zu leisten.
    Darüber hinaus gibt es noch verschiedenartige Spielarten von Credit Linked Notes, die sich auf Kredit- oder Anleiheportfolios beziehen.

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    LPN-Papier
    Loan Participation Notes: hierbei gewährt der Emittent in regelmäßigen Abständen eine Zinszahlung für die Überlassung von Kapital. Am Ende der Laufzeit wird die Anleihe zum Nominalwert zurückgezahlt. Bei dieser Art von Vertragsbeziehung handelt es sich um ein Drei-Parteien-Verhältnis: Eine Bank tritt gegenüber den Anlegern als rechtlicher Emittent auf. Das Kapital fließt jedoch einer dahinter stehenden Gesellschaft zu, die als wirtschaftlicher Emittent auftritt. Die Bank garantiert dem Anleger und der Gesellschaft ein konkursgesichertes Konto und die Vermittlung der Kapital- und Zinszahlungen zu.


    RMBS-Papier
    Residential Mortgage Backed Securities: hierbei handelt es sich um durch private Wohnimmobilien besicherte Wertpapiere. Im Gegensatz dazu sind die MBS-Papiere durch Immobilienkredite (bzw. Hypothekendarlehen auf Immobilien) besichert; bei CMBS-Papieren liegen Finanzierungsforderungen aus gewerblich genutzten Immobilien zugrunde; ABS-Papiere unterliegen Forderungen aus Leasingverträgen.


    CFD-Papier
    Contract of Difference (Differenzkontrakt): ist eine Form eines Total Return Swaps (= ein Kreditderivat, bei dem die Erträge und Wertschwankungen des zugrundeliegenden Finanzinstruments gegen fest vereinbarte Zinszahlungen getauscht werden).

    Bei einem CFD vereinbaren zwei Parteien den Austausch von Wertentwicklung und Erträgen eines Basiswerts gegen Zinszahlung während der Laufzeit. Der CFD reflektiert damit die gehebelte Kursentwicklung des zugrundeliegenden Basiswerts.

    CFDs gehören zur Gruppe der derivaten Finanzinstrumente. Sie sind hochspekulative Konstrukte, bei denen das Risiko des Totalverlusts des ursprünglich eingesetzten Kapitals und einer Nachschusspflicht besteht. In den USA sind sie gemäß der Regeln der Aufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) verboten.

    Mai 2017: Das Bundesaufsichtsamt für Finanzwesen (BaFin) verbietet den Verkauf besonders riskanter Hebelprodukte an Privatanleger, da die Anleger das damit verbundene finanzielle Risiko nicht abschätzen können. CFDs mit einer Nachschusspflicht dürfen demnach nicht mehr angeboten werden.

    Einige Anbieter haben daraufhin bereits CFDs ohne Nachschusspflicht angekündigt.


    Die CFD-Produktpalette besteht aus:
    Beispiele:

    1. Aktie (VW) Long (Long-Position = Kauf) - Haltedauer 3 Tage :

    Erwartung steigende VW-Aktie
    Kauf 10.000 CFDs bei einem Kurs von 20,- € pro VW-Aktie
    Datum 31. Oktober
    Wert 10.000 x 20,- = 200.000,- €
    Eingesetztes Kapital Margin (Sicherheitseinlage) 5% vom Wert (also: 10.000,- €)
    Kosten p./Transaktion 0,06% Provision bei Aktien: 0,06% von 200.000,- € = 120,- €


    Schließen der Position :

    Verkauf 10.000 CFDs bei einem Kurs von 20,50 € pro VW-Aktie
    Datum 3. November
    Wert 10.000 x 20,50 = 205.000,- €
    Zinsen 5% für 3 Tage auf 200.000,- € (der Anstieg auf 20,50 € erfolgte erst am Verkaufstag) = 83,33 €
    Provision 0,06% bei Aktien: 0,06% von 205.000,- € = 123,- €
    Gewinn 205.000,- € - 200.000,- € - 83,33 € Zinsen - 243,- € Provision (Kauf + Verkauf) = 4673,67


    2. Index (DAX) Short (Short-Position = Verkauf) - Haltedauer 0 Tage :

    Erwartung fallender DAX
    Verkauf (Leerverkauf) 100 CFDs bei einem DAX-Stand von 9.000 Punkten
    Datum 31. Oktober
    Wert 100 x 9.000 €= 900.000,- €
    Eingesetztes Kapital Margin (Sicherheitseinlage) 5% vom Wert (also: 45.000,- €)
    Kosten p./Transaktion keine


    Schließen der Position :

    Kauf 100 CFDs bei einem DAX-Stand von 9.020 Punkten
    Datum 31. Oktober
    Wert 100 x 9.020 € = 902.000,- €
    Verlust 900.000 € - 902.000 € = - 2.000€
    Verlust % 22,22

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    Spread Betting
    Spread Betting ist eine Wette auf Finanztitel. Darunter versteht man das Handeln von Finanztiteln ohne die Finanztitel tatsächlich im Eigenbestand zu halten. Es werden lediglich die Kursdifferenzen gehandelt. Der Ertrag generiert sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Ankaufs- und Verkaufskurs. Der Anleger setzt einen bestimmten Betrag auf die Kursveränderung eines Finanztitels.

    Beispiel: Wette auf steigende Kurse ("long")
    • Eingesetzter Wett-Betrag : 50,- Euro
    • Finanztitel steigt um : 10 Punkte
    • Gewinn : 500,- Euro (10 Punkte x 50,- Euro)
    Das Gleiche geht natürlich in die umgekehrte Richtung - bei fallenden Kursen ("short"). Es können also sowohl bei steigenden wie auch bei fallenden Kursen Gewinne erzielt werden. Aufgrund des Handels von Kursdifferenzen (ohne die Wertpapiere tatsächlich zu halten) gehört diese Art von Wetten zu den "Differenzgeschäften" (u.a. auch die CFDs).

    Erfunden wurde das ganze in Großbritannien. Im deutschsprachigen Raum wird das Spread Betting als e-Spreads angeboten.

    Nullkuponanleihen
    Nullkuponanleihen werden auch Zero-Bonds genannt. Sie haben keinen Zinskupon. Der Ertrag ergibt sich ausschließlich aus der Differenz zwischen dem Rückzahlungskurs und dem Ausgabekurs (Emissionskurs).

    Aus diesem Grund werden Zero-Bonds meistens mit einem hohen Abschlag (unter pari [Disagio]) emittiert (ausgegeben) und bei Fälligkeit zu 100% (pari) zurückgezahlt.

    Aufgrund der Tatsache, dass bei diesen Anleihen während der Laufzeit keine Rückzahlungen erfolgen (und damit auch keine Wiederanlage der Erträge möglich ist), gibt es bei Zero-Bonds eine hohe Volatilität (stark schwankend) der Wertpapierkurse. Diese Art der Anleihen reagieren im Vergleich zu Anleihen mit Zinsanspruch besonders stark auf Schwankungen des Marktzinssatzes.

    Schatzanleihe
    Eine Schatzanleihe gehört zur Produktgattung der strukturierten Anleihen/Inhaberschuldverschreibung. Sie ist für Anleger geeignet, die zur Fälligkeit eine von der Marktentwicklung unabhängige Anlage suchen. Die Schatzanleihe ist zu 100% kapitalgeschützt. Das heißt, dass eine Rückzahlung (ausschließlich) zum Laufzeitende in Höhe des Nennbetrages erfolgt. Während der Laufzeit erhalten die Anleger an den in den Emissionsbedingungen definierten Zinsterminen eine Zinszahlung. Die feststehenden Zinszahlungen steigen proportional gesehen über die gesamte Laufzeit (z.B. Laufzeit 6 Jahre: 1. Zinszahlung 2,55%, 2. Zinszahlung 2,60% .... 6. Zinszahlung 2,75%). Die Anleger können die festgelegten ansteigenden Zinszahlungen fest einplanen. Die Schatzanleihen werden in der Regel zu einem Ausgabepreis von 100% zuzüglich eines Ausgabeaufschlags ausgegeben.

    Die Schatzanleihe kann normalerweise börslich und außerbörslich gekauft oder verkauft werden. Durch den Emittenten werden fortlaufend An- und Verkaufskurse innerhalb der erwarteten Geld-/Briefspannen gestellt.

    Euroanleihe
    Euroanleihen werden auch Eurobonds oder Euromarkt-Anleihen genannt. Es sind Anleihen mit einer mittleren und längeren Laufzeit. Sie werden von einem internationalen Bankenkonsortium emittiert und in den internationalen Kapitalmarkt (Euromarkt) platziert. Es sind Anleihen, die nicht der Währung des Emissionslandes entsprechen. Also, Euro-Anleihen werden zum Beispiel in Großbritannien ausgegeben.

    Die Emission der Euroanleihe erfolgt in der Regel als Inhaberschuldverschreibung. Die präferierten Anleihewährungen sind dabei US Dollar, Schweizer Franken, Britische Pfund, Yen und Euro. Schuldner sind Staaten, öffentliche Körperschaften, supranationale Institutionen (z.B. Europäische Union, Afrikanische Union, Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl [Montanunion]) und multinationale Unternehmen (z.B. VW, Nestlé) von hoher Bonität.

    Der Vorteil für die Emittenten ist die Möglichkeit, Projekte in der Währung zu finanzieren, in der sie umgesetzt werden. Damit verringert sich für sie das Währungsrisiko. Der Markt für Euroanleihen bezieht sich hauptsächlich auf institutionelle Kunden. Es gibt so gut wie keine Einzelanleger.

    Stufenzinsanleihe
    Eine Stufenzinsanleihe hat eine feste Laufzeit. Die Anleger erhalten festgelegte und über die Laufzeit steigende Zinszahlungen. Die Zinszahlungen erfolgen in einem bereits bei der Emission der Anleihe festgelegten Rhythmus. Hierbei gibt es die Step-up- und die Step-down-Variante. Das bedeutet, bei der Step-up-Variante steigen die Zinsen über die Laufzeit - bei der Step-down-Version wird mit einem hohen Zinssatz begonnen, der über die Laufzeit sinkt. Zum Laufzeitende erfolgt die Rückzahlung der Anleihe durch die Emittentin in Höhe von 100% des Nennbetrages.

    Der Vorteil einer Stufenzinsanleihe ist offensichtlich. Das eingesetzte Kapital wird am Ende der Laufzeit vollständig zurückgezahlt und es wird darüber hinaus auch noch relativ hoch verzinst. Ein Kursrisiko wie bei Aktien gibt es nicht.

    Diese Art der Anlage eignet sich besonders für Kapitalanleger mit geringer Risikobereitschaft.

    Tilgungsanleihen
    Tilgungsanleihen werden auch Auslosungsanleihen genannt. Das heißt, die Rückzahlung der Anleihen erfolgt nicht zu 100% am Fälligkeitstag, sondern über einen definierten Zeitraum (z.B. halbjährlich, jährlich). In der Regel finden nach einer tilgungsfreien Zeit regelmäßige Verlosungen statt, in denen den Besitzern der Anleihen ihr investiertes Geld zurückbezahlt wird.

    Der Vorteil für die Investoren ist, dass die Tilgungsanleihe in relativ kleinen, überschaubaren Raten und nicht in einer Gesamtsumme am Laufzeitende abgetragen wird.

    Beispiel:
    Eine auf einen Nominalwert von 100.000,- Euro lautende Anleihe wurde mit 10.000,- Euro an einem definierten Verlosungstag getilgt (= verlost).

    Dem Anleihe-Inhaber bleiben (obwohl er faktisch nur noch eine Anleihe mit einem Nominalwert von 90.000,- Euro besitzt) ein Nominalwert von 100.000,- Euro.

    Für die nächste Zinszahlung bedeutet das jedoch, dass ein sogenannter Poolfaktor von 0,9 gebildet wird. Er wird bei der Zinszahlung berücksichtigt, so dass dann nur noch Zinsen auf 90.000,- Euro (0,9 x 100.000,- Euro) Nominalwert anfallen und bezahlt werden.

    Tilgungsanleihen sind in der heutigen Zeit nicht mehr gebräuchlich, aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands (gesonderte Depotverwahrung und Überwachung der Auslosung).

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    Covered Bond
    (auch gedeckte Schuldverschreibungen genannt). Mit Hypotheken- oder Staatskredite unterlegte Bankanleihen (Covered Bonds = Anleihen, die durch Hypotheken oder eine Staatsgarantie besichert sind. Pfandbriefe bilden das größte Segment dieser Wertpapierart).

    Die gedeckte Schuldverschreibung zeichnet sich dadurch aus, dass sie den Anlegern einen doppelten Ausfallschutz bietet. Zum einen haftet die ausgebende Bank, zum anderen schützt die Anleger ein Bestand an Sicherheiten, auf die sie bevorrechtigt zugreifen können. Diese Sicherheiten bestehen aus erstklassigen Hypotheken oder Anleihen des öffentlichen Sektors (siehe oben).

    Durch diese Sicherheiten unterscheiden sich die Covered Bonds von vorrangigen, unbesicherten Schuldtiteln und von forderungsbesicherten Wertpapieren (ABS) - die über keine Haftung durch die Emittenten verfügen.


    Cat-Bond
    (auch Katastrophenanleihe oder Act-of-God-Bond genannt). Das sind Anleihen, die dazu dienen, den finanziellen Schaden, der durch Naturkatastrophen entsteht, zu kompensieren. Die Herausgeber (Emittenten) der Anleihen sind in der Regel Rückversicherer, Versicherungsunternehmen oder Industrieunternehmen.

    Der Anleger zeichnet Anteile (bringt also sein Kapital in ein sogenanntes "Special Purpose Vehicle" [SPV] ein). Dafür bekommt er hohe Zinsen, die das SPV durch die Anlage des eingezahlten Kapitals erwirtschaftet. In der Regel wird das eingezahlte Kapital in Wertpapiere mit geringem Ausfallrisiko investiert. Zusätzlich zu den Zinsen erhält der Anleger noch eine Prämie. Nach dem Ende der Laufzeit bekommt der Anleger sein eingesetztes Kapital zurück - unter der Voraussetzung, dass keine Naturkatastrophe eingetreten ist.

    Trat eine Naturkatastrophe ein, ist die Verpflichtung des Emittenten auf Zahlung der Zinsen, der Prämie oder auf die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals entweder aufgeschoben oder aufgehoben - je nachdem, wie es in den Anlagebingungen definiert und wie stark die Naturkatastrophe ausgefallen ist.

    Anders als bei Staats- oder Unternehmensanleihen, hängt die Zins- und Rückzahlung der Anleihe nicht von der Bonität des Emitttenten, sondern vom Eintritt beziehungsweise Nichteintritt einer Naturkatastrophe ab. Aufgrund dieser realistischen Möglichkeit eines Totalverlustes werden diese Anleihen nur selten einem Rating unterzogen, was den spekulativen Charakter dieser Anleihen widerspiegelt.

    Perpetuals
    oder Perpetuities oder Konsolbonds.
    Das sind Anleihen ohne Endfälligkeit. Die Käufer der Anleihen profitieren ausschließlich durch die Zinszahlungen. Sie werden als nachrangige Anleihen betrachtet und sind im Finanzmarkt eher nicht gebräuchlich. Das Risiko dieser Papiere ist bedeutend höher als bei normalen Standardanleihen mit einer Endfälligkeit. Von den Wertschwankungen her, sind sie eher vergleichbar mit Aktien. Diesem höheren Risiko wird durch eine höhere Verzinsung Rechnung getragen.

    Der Emittent kann von seinem Recht auf Rückzahlung Gebrauch machen, wenn der Zinsaufwand für die Anleihe im Vergleich zu seinen Kapitalkosten sehr hoch ist.

    Coco-Bond
    (auch Contingent Convertible Bond oder auch Optionsgenussschein) sind eigenkapitalähnliche Anleihen. Diese langfistigen nachrangigen Schuldverschreibungen haben einen festen Coupon. Sie sind für Anleger riskanter als normale Schuldscheine. Deshalb werden sie entsprechend höher verzinst. Coco Bonds wandeln sich beim Eintritt bestimmter Ereignisse in Eigenkapital der Bank. Cocos gehören zu den hybriden Anleihen. Sie machen die Investoren im Falle einer Wandlung zu haftenden Aktionären und verbessern die Eigenkapitalausstattung des Emittenten - in Situationen, wenn es darum geht Verluste auszugleichen. Tritt diese Wandlung nicht ein, bleiben sie als normale Bonds bestehen und werden am Ende der Laufzeit getilgt.

    Als Beispiel kann hier die Ausgabe von Coco-Bonds der Deutsche Bank herangezogen werden:
    Der Vorteil des Kreditinstituts ist, dass es sich mit Ausgabe der Bonds Eigenkapital sichert, sobald die Eigenkapitalquote der Bank unter 5,125% sinkt. In diesem Moment wandeln sich die Coco-Bonds in Eigenkapital der Bank.

    Der Vorteil des Emittenten: In wirtschaftlich guten Zeiten werden die Bonds ausgegeben und in wirtschaftlich schlechten Zeiten wandeln sich die Bonds in Aktien und die Anleger der Bonds werden in die Haftung einbezogen.

    Pfandbriefe
    sind verzinsliche Wertpapiere. Sie werden von einer Pfandbriefbank ausgegeben. Pfandbriefe bieten in der Regel eine etwas höhere Rendite als Bundesanleihen und sind bezüglich der Sicherheiten (Bonität) als ähnlich den Bundesanleihen anzusehen.

    Eine Pfandbriefbank ist ein deutsches Kreditinstitut, dessen Geschäftsmodell das Pfanbriefgeschäft umfasst. Für die Gründung einer Pfandbriefbank ist die Genehmigung durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) notwendig.

    Das Pfandbriefgeschäft umfasst folgende Bestandteile:
    • Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen auf Grund erworbener Hypothekenpfandbriefe
    • Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen auf Grund erworbener Forderungen gegen staatliche Stellen unter der Bezeichnung Kommunalschuldverschreibungen, Kommunalobligationen oder Öffentliche Pfandbriefe
    • Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen auf Grund erworbener Schiffshypotheken unter der Bezeichnung Schiffspfandbriefe
    • Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen auf Grund erworbener Registerpfandrechte nach §1 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen oder ausländischer Flugzeughypotheken unter der Bezeichnung Flugzeugpfandbriefe
    Pfandbriefe zeichnen sich dadurch aus, dass im Fall einer Insolvenz der Pfandbriefbank eine Deckungsmasse zur Verfügung steht.

    Unter Deckungsmasse ist folgendes zu verstehen:
    • bei Hypothekenpfandbriefen aus Darlehensforderungen, die durch Grundrechte auf Grundstücke besichert sind
    • bei Öffentlichen Pfandbriefen (Kommunalobligationen) aus Forderungen gegen die öffentliche Hand
    • bei Schiffspfandbriefen aus Darlehensforderungen, die durch Schiffshypotheken im Schiffsregister besichert sind
    • bei Flugzeugpfandbriefen aus Darlehensforderungen, die durch Flugzeughypotheken in einem öffentlichen Register besichert sind

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    Jumbo-Pfandbriefe
    sind Pfandbriefe, die mit besonderen Eigenschaften ausgestattet sind. Sie haben ein Mindestvolumen von mehr als 1 Milliarde Euro und es besteht ein verpflichtendes "Market Making" (= kontinuierliches Stellen von Geld- und Briefkursen durch einen Börsenmakler. Also die Sicherstellung der Handelbarkeit [Marktliquidität] der Papiere). Bei Jumbo-Pfandbriefen verpflichten sich mindestens 5 Banken das Market Making durchzuführen. Aus diesem Grund sind diese Papiere besonders liquide - und man erhält marktgerechte Kurse.

    Flugzeugpfandbriefe
    Der Flugzeugpfandbrief ist ein Wertpapier.

    Der Käufer des Pfandbriefs hat gegenüber dem Emittenten einen Anspruch auf die vereinbarten Zinszahlungen für die Laufzeit des Pfandbriefs und auf die Rückzahlung des Nennbetrags am Ende der Laufzeit.

    Der Flugzeugpfandbrief wurde im Jahr 2009 als 4. Pfandbriefart in das Pfandbriefgesetz eingeführt. Im Jahr 2012 wurde die erste Emission durchgeführt.

    Die gesetzliche Grundlage findet sich im Pfandbriefgesetz in den §§ 26a - 26f wieder.

    Der Flugzeugpfandbrief ist eine Schuldverschreibung, die von einer Bank oder Sparkasse ausgegeben wird. Er ist hauptsächlich mit Darlehensforderungen gedeckt, die durch Registerpfandrechte nach §1 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen oder durch ausländische Flugzeughypotheken gesichert sind.

    Die Deckungsfähigkeit ist auf die ersten 60% des Flugzeugbeleihungswertes begrenzt, die Darlehenslaufzeit auf 20 Jahre beschränkt.

    Weitere Deckungswerte sind in Form von Forderungen aus Schuldverschreibungen (gewährleistet durch Zentralregierungen und unterstaatliche Stellen), Geldforderungen gegen geeignete Kreditinstitute und Ansprüche aus Derivategeschäfte zugelassen.

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    Schiffspfandbriefe
    Schiffspfandbriefe werden von Schiffspfandbriefbanken ausgegeben. Sie werden nach den Vorgaben des Pfandbriefgesetzes ausgegeben und dienen zur Beschaffung langfristiger Mittel für den Schiffbau.

    Ein Schiffspfandbrief ist ein Wertpapier, das eine Forderung mit festem Zinssatz verbrieft.

    Als Deckung für Schiffspfandbriefe dürfen durch Schiffshypotheken gesicherte Darlehensforderungen verwendet werden. Die Deckungsfähigkeit ist auf die ersten 60% des Schiffsbeleihungswertes begrenzt und auf eine Darlehenslaufzeit von 20 Jahren beschränkt.

    Als weitere Deckungswerte sind Forderungen aus Schuldverschreibungen (gewährleistet durch Zentralregierungen und unterstaatlichen Stellen), Geldforderungen gegen geeignete Kreditinstitute und Ansprüche aus Derivategeschäften zugelassen.

    Die gesetzliche Grundlage für die Deckungsfähigkeit bilden die §§ 21 - 26 des Pfandbriefgesetzes.

    Inhaberschuldverschreibungen
    Eine Inhaberschuldverschreibung verbrieft eine Forderung gegenüber einem Emittenten. Es ist als Inhaberpapier ausgestellt. Der Besitzer des Wertpapieres wird nicht namentlich erwähnt. Sie können beliebig auf andere Personen übertragen werden.

    Inhaberschuldverschreibungen können jederzeit über eine Börse veräußert werden. Es gibt verschiedene Arten von Inhaberschuldverschreibungen: Wandelanleihen, Kassenobligationen und Zertifikate. Bei Bankschuldverschreibungen, Industrieobligationen und öffentlichen Anleihen muss im Einzelfall geprüft werden, ob sie als Inhaberschuldverschreibung ausgegeben wurden.

    Emittenten von Inhaberschuldverschreibungen sind emissionsfähige Unternehmen aus dem Handel, Kreditwesen, Verkehr und Industrie.


    Teilschuldverschreibungen
    Hinter einer Teilschuldverschreibung verbirgt sich eine besondere Form einer Schuldverschreibung. Die Teilschuldverschreibung wird nicht als eine Anleihe (als "Gesamtbetrag"), sondern in gestückelten Teilbeträgen ausgegeben. Also nicht an einen Gläubiger sondern an mehrere Gläubiger verteilt.

    Häufige Stückelungen sind 100, 1.000 oder 10.000 Währungseinheiten. Die Summe aller Stückelungen ergibt den Wert der gesamten Schuldverschreibung. In einem Ausgabe-/Emmissionsprospekt sieht das dann beispielhaft wie folgt aus:

    Prospekt (gemäß §5 Wertpapierprospektgesetz):
    Bis zu € 50.000.000,00 - 4% Anleihe von 2014/2019
    (die "Inhaber-Teilschuldverschreibungen")

    Ausgabepreis: 100,00 %

    Die Inhaber-Teilschuldverschreibungen werden im Nennbetrag von € 1.000,00 begeben. Die Inhaber-Teilschuldverschreibungen samt Zinsansprüchen sind in einer oder mehreren Global-Sammelurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, hinterlegt werden. Einzelurkunden oder Zinnscheine werden nicht ausgegeben.


    In der Regel werden Teilschuldverschreibungen als Inhaberpapiere (= der Besitzer des Wertpapieres wird nicht namentlich erwähnt und kann so beliebig auf andere Personen übertragen werden) ausgegeben.

    Die Teilschuldverschreibungen werden ganz normal entsprechend den in den Anleihebedingungen definierten Zinssätzen verzinst und bei Fälligkeit zurückgezahlt. Der Besitzer der Teilschuldverschreibung hat aber auch die Möglichkeit, die Schuldverschreibung vor Ablauf der Laufzeit jederzeit zu verkaufen., zu übertragen, abzutreten oder zu verpfänden.


    Namensschuldverschreibungen
    Eine Namensschuldverschreibung ist ein Wertpapier, das auf eine bestimmte Person ausgestellt ist. Aus diesem Grund ist die Übertragung auf eine andere Person nicht vorgesehen und somit lediglich als Anlageobjekt für institutionelle Kunden geeignet. Sie werden nicht an den Börsen gehandelt.

    Es gibt verschiedene Arten von Namensschuldverschreibungen: Namenskommunalobligationen, Namenspfandbriefe, Namens-Landesbodenbriefe, Sparbriefe, Sparkassenkapitalbriefe.

    Namenspfandbriefe werden oft nur in Mindestbeträgen ab 1 Million Euro ausgegeben. Geltendmachen der verbrieften Forderung kann der legitimierte Inhaber der Papiere bei Fälligkeit beim Schuldner gegen Aushändigung der Urkunde.

    US Treasuries - US-Staatsanleihen
    US Treasuries sind Schuldscheine der amerikanischen Regierung.

    Zum Beispiel:
    • Schatzobligationen
    • Schatzwechsel
    • Schuldverschreibungen
    • Treasury Inflation-Protected Serurity (TIPS)
    • Treasury STRIPS
    Da diese Schuldscheine von der amerikanischen Regierung ausgegeben werden, gelten sie mit als die sicherste Anlageform. Sie werden nicht als Kreditrisiko eingestuft, da man davon ausgeht, dass die Zinsen und Kapitalrückflüsse (pünktlich) stattfinden. Für ausländische Investoren beteht jedoch ein Währungsrisiko.

    Aufgrund der höheren Sicherheit, sind die angebotenen Zinsen in der Regel niedriger als bei anderen Schuldverschreibungen. US Treasuries sind mit einer Vielzahl von Fälligkeitsterminen erhältlich.

    Erläuterungen zu Schatzobligationen
    US-Schatzobligationen werden von der amerikanischen Regierung und vom US-Finanzministerium ausgegeben und genießen eine uneingeschränkte Kreditwürdigkeit. Das Ausfallrisiko dieser Papiere wird als sehr gering eingestuft.

    Schatzobligationen werden mit Laufzeiten von mehr als 10 Jahren ausgegeben. Die Zinszahlungen erfolgen halbjährlich.

    Erläuterungen zu Schatzwechsel
    US-Schatzwechsel sind kurzlaufende Papiere (maximale Laufzeit 1 Jahr). Sie decken den Investitionsbedarf in ähnlicher Weise ab wie Geldmarktfonds (= Fonds, die bis zu 100% ihres Fondsvermögens in Geldmarkttitel anlegen. Sie investieren in Termingelder und sogenannten Geldmarktinstrumenten. Geldmarktinstrumente sind kurzfristige verzinsliche Wertpapiere und Schuldscheindarlehen - mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten) und Sparkonten.

    Schatzwechsel können für den Fall der kurzfristigen Geldanlage genutzt werden. Die Anleger können sie schnell durch einen Makler oder eine Bank in Bargeld umwandeln. Man kann Schatzwechsel mit Nullkuponanleihen vergleichen: sie werden unter dem Nennwert gekauft und am Ende der Laufzeit (am Fälligkeitstermin) mit vollem Nennwert ausgezahlt.

    Spezifische Merkmale:

    Nennwert : 1.000,- $
    Ausgabe : bei Auktionen
    Einlösung : 1.000,- $
    Rabatt : werden immer mit einem Rabatt ausgegeben.

    Wegen des Rabatts beim Kauf, fällt für die Investoren immer ein Gewinn an. Die Höhe des Rabatts wird von Angebot und Nachfrage bestimmt. Letztendlich ist er von der Höhe der Zinsen, die Investoren mit ihrem Geld in anderen Investitionen erzielen können, abhängig.

    Beispiel:

    Kaufpreis : 800,- $
    Laufzeit : 12 Monate
    Einlösungspreis : 1.000,- $
    Gewinn : 200,- $ (25%)

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    Erläuterungen zu Schuldverschreibungen
    US-Schuldverschreibungen sind von der amerikanischen Regierung, des Finanzministeriums oder der US Notenbank Federal Reserve emittierte Staatsanleihen mit einer Laufzeit von 10 und 30 Jahren. Die Zinszahlungen erfolgen halbjährlich.

    Die Anleihen werden von Rating-Agenturen bewertet. Als Grundlage des Ratings dient die Bonität der Vereinigten Staaten. In Abhängigkeit vom Rating muss für die Staatsanleihen ein Risikoaufschlag bezahlt werden.

    Die Schuldverschreibungen werden an der Börse gehandelt. Den Investoren wird der Anspruch auf Rückzahlung zu einem festen Zinssatz und zu einem bestimmten Zeitpunkt verbrieft.

    Erläuterungen zu Treasury Inflation-Protected Security (TIPS)
    Dieses Papier gehört zu den Papieren, die das amerikanische Finanzministerium zum Schutz der Anleger vor den Auswirkungen der Inflation eingeführt hat.

    Unter Verwendung des Verbraucherpreisindexes wird der Wert des Kapitals berichtigt, um an die Inflation angepasst werden zu können. Dadurch erhält der Anleger die Garantie, dass die tatsächliche Kaufkraft des Kapitals analog der Inflationsrate steigt.

    Auf dieses berichtigte Kapital findet halbjährlich eine Zinszahlung mit einem festgeschriebenen Zinssatz statt. Dadurch wird gewährleistet, das dem Anleger eine reale Ertragsrate, die über der Inflationsrate liegt, ausgezahlt wird.

    Am Fälligkeitstag des Wertpapieres erhält der Investor den inflationsbereinigten höheren Betrag ausgezahlt. Aufgrund dieses Inflationsschutzes werden diese Papiere mit einem niedrigeren Zinssatz ausgegeben.

    Erläuterungen zu Treasury STRIPS
    STRIPES = Separate Trading of Registered Interest and Principal Securities (Separater handel von registrieten Zins- und Kapitalwertpapieren).

    Bei diesem Wertpapier wird die Kapital- und Zinskomponente voneinander getrennt. Das wird als "coupon stripping" (Trennung des Wertpapiermantels vom Zinsschein) bezeichnet.

    Bei einer Anleihe von 10 Jahren Laufzeit, werden 20 Zins-Stripes (jeweils eine für jede halbjährliche Zinszahlung) und einem Kapital-Stripe (am Rückzahltungstermin) getrennt. Die so aufgesplitteten STRIPES können von den Anlegern einzeln (oder gesamt) erworben werden.

    Mittelstandsanleihen
    Mittelstandsanleihen sind eine Form der Refinanzierung mittelständischer Unternehmen über den Kapitalmarkt. Hierbei handelt es sich um Unternehmensanleihen mit einem Emissionsvolumen von 10 - 200 Millionen Euro.

    Die Laufzeit der Anleihen beträgt in der Regel 5 Jahre. Sie enthalten einen festen Zinskupon, der bis zu sechs Prozentpunkte gegenüber den großen Unternehmensanleihen (mit gleicher Laufzeit) aufweist.

    Darüber hinaus hat sich am Kapitalmarkt durchgesetzt, dass sie kein Rating einer der großen Agenturen (wie Moody's oder Standard & Poors) benötigen. Es genügt ein Rating einer der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zugelassenen Ratingagentur (wie Euler Hermes oder Creditreform). Aber auch nicht geratete Mittelstandsanleihen werden im Kapitalmarkt aufgenommen.

    Handelbarkeit:
    Mittelstandsanleihen werden gewöhnlich in einer Mindestnominalen (= Stückelung) von 1.000,- Euro angeboten. In Anbetracht der geringen Emissionsvolumina kann der Handel über die Börse eingeschränkt und die Spanne zwischen dem Kauf- und Verkaufskurs (der sogenannte "Spread") besonders groß sein.

    Unternehmensanleihen
    Auch Corporate Bonds (Kurszform: Corporates) genannt. Sie werden von deutschen, internationalen Firmen (Industrieunternehmen) oder ausländischen Töchtern deutscher Unternehmen emittiert. In Deutschland vorwiegend in den Bereichen Telekom, Versorger, Tabak, Nahrungsmittel, Automobile, Bau- und Bauzulieferer und Versicherungen.

    Die Unternehmensanleihen dienen den Firmen zur alternativen Kreditaufnahme. Bei der Emission dieser Anlageform ist das Rating (durch die entsprechenden Rating-Agenturen) des Emittenten sehr wichtig. Es beeinflusst den zu zahlenden Zinssatz der Anleihe. Das wiederrum wirkt sich auf die Höhe der Rendite aus. Unternehmensanleihen mit erstklassigem Rating weisen eine niedrigere Rendite auf als die Anleihen mit schlechten Rating.

    Die Unternehmensanleihen können öffentlich am Kapitalmarkt oder als Private Placement (= Privatplatzierung --> ein privater, nicht öffentlicher Verkauf. Sie finden immer unter Ausschluss einer Börse statt, in dem Privatpersonen oder Institutionen direkt angesprochen werden) angeboten werden.

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    Xetra-Gold
    Xetra-Gold ist eine physisch gedeckte Schuldverschreibung. Jeder Anteil dieser Schuldverschreibung verbrieft ein Gramm Feingold. Sie ist eine von der Deutsche Börse Commodities GmbH emittierte auf Goldbestände lautende nennwertlose Anleihe. Hierbei handelt es sich um ein börsengehandeltes Wertpapier in Form einer Inhaberschuldverschreibung, die einen Anspruch auf die Lieferung von physischem Gold verbrieft.

    Das Wertpapier ist genauso leicht übertragbar wie eine Aktie. Auf dem elektronischen Handelssystem der Wertpapierbörse Frankfurt ist es zum kontinuierlichen Handel im General Standard des regulierten Marktes aufgenommen. Beim Erwerb sind lediglich die im Börsenhandel üblichen Transaktionskosten zu zahlen.

    Xetra-Gold bildet den Goldpreis nahezu eins zu eins ab. Es wird in Euro pro Gramm gehandelt. Das Wertpapier wird liquide wie ein normales Wertpapier auf Xetra gehandelt.

    Information zu physischem Gold finden Sie hier:


    Exchange Traded Products (ETP)
    "Exchange Traded Products". Ist ein Überbegriff für die einzelen Produkte ETC (Exchange Traded Commodities) , ETN (Exchange Traded Notes) und ETF (Exchange Traded Funds) .

    Alle drei aufgeführten Produkte werden ausgiebig in bankinside.de beschrieben. Folgen Sie einfach den Links.

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    Exchange Traded Commodities (ETC)
    "Exchange Traded Commodities". Hierbei handelt es sich um unbefristete, besicherte Schuldverschreibungen, die an der Börse gehandelt werden. Sie sind eine Sonderform von Zertifikaten.

    Mit dem Handel eines ETC hat der Anleger die Möglichkeit, auf steigende oder fallende Kursbewegungen von Rohstoff-Futures zu wetten. Was für einen Privatanleger ansonsten nicht möglich ist, da Rohstoffe zumeist über Termin-Futures an Terminbörsen gehandelt werden und Privatanleger nur eingeschränkten Zugang zum Handel mit Terminkontrakten haben.

    Als (physische) Sicherheiten eines ETCs gibt es 3 verschiedene Arten:
    • Basiswerte
    • Wertpapierkorb ("Basket")
    • Edelmetalle
    Dadurch wird das Kreditrisiko verringert, da die Anleger in einem Insolvenzfall einen Anspruch auf die Herausgabe der hinterlegten Sicherheiten haben.

    Für den Handel von ETCs gelten dieselben Regeln wie bei dem Handel von ETFs . Bei ETCs fallen wie bei den ETFs weder Ausgabeaufschläge noch Rücknahmegebühren an. Die Verwaltungsgebühr bewegt sich zwischen 0,36% und 0,98%. Zinseinnahmen werden nicht ausgeschüttet, sondern thesauriert (= wieder angelegt).

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    Exchange Traded Notes (ETN)
    "Exchange Traded Notes". Hierbei handelt es sich um besicherte Schuldverschreibungen (ohne Laufzeit), die an der Börse gehandelt werden. Im Gegensatz zu Schuldverschreibungen bilden die ETNs jedoch immer exakt die Wertentwicklung der zugrunde liegenden Indizes (Indizes, die außerhalb des Rohstoffsektors liegen) ab. Darüber hinaus wird ihre Liquidität durch sogenannte Market Maker (Designated Sponsor) gestützt.

    Bei ETNs sind Leerverkäufe möglich, so dass Anleger Short-Positionen eingehen können.

    Mit dem Handel eines ETN hat der Anleger die Möglichkeit, auf steigende oder fallende Kursbewegungen von Index-Futures zu wetten. Dadurch kann er an der Wertentwicklung eines Anleihe-, Aktien- oder Volatilitätsindex-Futures partizipieren.

    Es gibt 2 verschiedene Arten von ETNs:
    • Besicherte Exchange Traded Notes
      Sie sind teilweise/vollständig gegen das Kontrahentenrisiko abgesichert. Sie können durch die Hinterlegung des Basiswerts (oder durch sichere Wertpapiere, z.B. Staatsanleihen) besichert sein. Die Höhe der Besicherung bestimmt jedoch der Emittent selbst.

    • Unbesicherte Exchange Traded Notes
      Sie sind nicht gegen das Kontrahentenrisiko abgesichert. Hierbei werden keine Sicherheiten hinterlegt, so dass ein Kreditrisiko gegenüber des Emittenten besteht.

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    Hypothekenpfandbrief
    Ein Hypothekenpfandbrief ist ein festverzinsliches Wertpapier. Er wird von Kreditinstituten zur Refinanzierung von Hypothekarkrediten (= langfristiges Darlehen, die durch die Eintragung von Grundpfandrechten ins Grundbuch abgesichert sind) auf Grundlage des Pfandbriefgesetzes ausgegeben.

    Der Hypothekenpfandbrief wird hauptsächlich mit grundpfandrechtlich gesicherten Immobiliendarlehen gedeckt. Dadurch werden in einem Insolvenzverfahren die Ansprüche der Pfandbriefgläubiger weiterhin erfüllt.

    Während der Laufzeit des Pfandbriefs bekommt der Inhaber des Hypothekenpfandbriefs in festgelegten zeitlichen Intervallen eine Zinszahlung (analog den Zinszahlungen eines normalen festverzinslichen Wertpapieres). Am Ende der Laufzeit wird der eingesetzte Nennbetrag zurückgezahlt.

    Industrieobligationen
    werden auch Industrieanleihen, Industrieschuldverschreibungen genannt.

    Eine Industrieobligation ist ein verzinsliches Wertpapier. Es ist eine Anleihe, mit der Industrieunternehmen Fremdkapital auf dem Kapitalmarkt aufnehmen können. Es ist eine gängige Alternative zu einer Kreditaufnahme bei einem Kreditinstitut. Der Wert der Obligation ist abhängig von der Laufzeit, der Höhe des Zinszahlungskupons und des Effektivzinssatzes am Markt.

    Während der Laufzeit der Obligation werden regelmäßige jährliche Zinszahlungen durchgeführt. Am Ende der Laufzeit (zum Fälligkeitstermin) des Papieres bekommt der Inhaber der Obligation den Nennbetrag von dem Industrieunternehmen (Emittenten) ausgezahlt.

    Industrieobligationen können börslich oder auch außerbörslich (OTC = "Over The Counter" = außerbörslicher Direkt-Handel) gehandelt werden.


    Gewinnschuldverschreibungen
    werden auch Gewinnobligationen, Income Bond, Participation Bond genannt.

    Gewinnschuldverschreibungen sind verzinsliche Wertpapiere, die neben der festen Verzinsung ein Anrecht auf einen variablen Anteil am Reingewinn des Unternehmens des Emittenten verbriefen.

    Dieser variable Anteil orientiert sich am Gewinn des Unternehmens und wird deshalb in der Regel an die Höhe der Dividende gekoppelt. Sobald die Dividende über einen bestimmten, vorher festgelegten, Wert steigt, wird der variable Anteil ausbezahlt. Dieses Procedere wird bei dem Income Bond angewandt.

    Bei dem Participation Bond wird nur ein Zinssatz ausgeschüttet, der vom Unternehmensgewinn abhängig ist. Der Inhaber der Schuldverschreibung erhält ausschließlich einen variablen Zins, der relativ in einem Prozentsatz der Dividende ausgegeben wird.

    Beispiel:
    • Gewinnschuldverschreibung - Nominalwert: 10 Mio Euro
    • Nominalwertstückelung in Anteilen á: 1.000,- Euro
    • Feste Verzinsung: 1%
    • Zusätzlicher variabler Anteil (in Abhängigkeit zur Dividendenhöhe): 1% pro 2,- Euro Dividende
    • Dividendenzahlung: 4,- Euro
    • Ergebnis - Verzinsung: 3% Gesamtverzinsung (1% fester Zinssatz + 2% variabler Anteil Dividende)


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    Aktien
    Eine Aktie ist ein Wertpapier, das ein Anteilsrecht an einem Unternehmen verbrieft. Aktien werden von Aktiengesellschaften (AG) oder Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) herausgegeben.

    Die Aktie besteht physisch aus einem Mantel und einem Dividendenscheinbogen mit Erneuerungsschein.

    Der Aktionär (Inhaber einer Aktie) ist am Grundkapital des Unternehmens beteiligt. Und zwar in der Höhe des auf die Aktie ausgewiesenen Nennwertes. Im Aktiengesetz und in der Satzung der jeweiligen Aktiengesellschaft sind die Rechte geregelt. Im wesentlichen sind das:
    • Teilnahmerecht an der Hauptversammlung
    • Stimmrecht in der Hauptversammlung
    • Recht auf Anteil am Unternehmensgewinn
    • Bezugsrecht bei der Ausgabe junger Aktien
    • Auskunftsrecht
    • Recht auf einen Anteil am Liquidationserlös
    Aktiengattungen

    Aktienindizes
    Aktienindizes sind Kennzahlen der Entwicklung einer repräsentativen Auswahl von Aktien. Sie bilden die Wertentwicklung eines bestimmten Zeitraums wider. Beziehen sich immer auf das zusammengestellte Segment. Ausgangspunkt dabei ist ein vorher definierter Zeitpunkt. Beispielsweise der deutsche Aktienindex (DAX). Er ist der bedeutendste deutsche Aktienindex, misst börsentäglich die Wertentwicklung der dreißig größten deutschen Unternehmen. Repräsentiert dabei achtzig Prozent der Marktkapitalisierung der börsennotierten Aktiengesellschaften in Deutschland.

    Es gibt Indizes auf Aktien, Anleihen, Rohstoffe, Währungen, Verbraucher- oder Immobilienpreise. Für Anleger dienen Indizes auf Wertpapiere als Börsenbarometer einzelner Wirtschaftsbereiche. Eine direkte Investition in einen Index ist nicht möglich. Investiert werden kann jedoch in ein Finanzprodukt, das die Werte eines Index widerspiegelt. Zum Beispiel in Exchange-Traded Funds (ETF) , Indexzertifikate , Terminkontrakte , Optionen , Optionsscheine oder auch CFDs (Contract of Differences) .

    Indexanbieter sind beispielsweise Börsen, Nachrichtendienste, Banken und Ratingagenturen. Zu den wichtigsten Anbietern gehören:

      Indexanbieter   Betreiber
      STOXXAG   Deutsche Börse
      MSCI   Morgan Stanley Capital International
      FTSE Group   Londoner Börse
      Standard & Poor‘s   Standard & Poor’s Ratingagentur

    Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Aktienindizes:

      Land   Indexbezeichnung   Kommentar
      Deutschland   DAX   30 große Unternehmen
      Deutschland   TecDAX   30 große Technologieunternehmen
      Deutschland   MDAX   60 mittelgroße Unternehmen
      Europa   EURO STOXX 50   50 große Unternehmen im €-Währungsgebiet
      Europa   STOXX Europe 600   600 große europäische Unternehmen
      Europa   FTSE 100   100 große britische Unternehmen
      Europa   CAC 40   40 große französische Unternehmen
      Europa   FTSE MIB   40 große italienische Unternehmen
      Weltweit   Dow Jones   30 große amerikanische Unternehmen
      Weltweit   S&P 500   500 große amerikanische Unternehmen
      Weltweit   Nikkei 225   225 große japanische Unternehmen
      Weltweit   SSE Composite   Alle Unternehmen der Shanghaier Börse
      Weltweit   MSCI World   1.600 Unternehmen aus 23 Ländern
      Weltweit   MSCI EM   850 Unternehmen aus 26 Schwellenländern
      Weltweit   MSCI AWCI   8.500 Unternehmen aus Industrie-/Schwellenländern


    Wasserstoff Aktien
    (Brennstoffzellen Aktien)

    Wasserstoff soll eine Schlüsselrolle bei der Umstellung der Energiewirtschaft zu einer, im Idealfall, kohlenstofffreien Wirtschaft einnehmen. Es hinterlässt beim Verbrennen praktisch keine Abgase. Bildet somit einen wichtigen Baustein für eine erfolgreiche Energiewende. Mit Hilfe eines Verfahrens der Elektrolyse wird Wasser mithilfe von Strom in seine Bestandteile Wasserstoff und Sauerstoff zerlegt. Wieder in Strom umgewandelt kann er ins Netz eingespeist oder auch als synthetischer Kraftstoff zum Heizen oder um Fahrzeuge anzutreiben, genutzt werden. Ein Trend der Zukunft. Es gibt bereits Autos mit Wasserstoffantrieb mittels einer Brennstoffzelle. Eine Alternative zu den Elektroautos.

    Wasserstoff Aktien bilden ein interessantes und chancenreiches Investment an den Wertpapierbörsen. Im Zuge des Corona Konjunkturpakets fördert die Regierung Forschung und Entwicklung der Brennstoffzellentechnik, da sie als Garant für eine klimaneutrale Zukunft gilt. Wer sein Geld nachhaltig anlegen möchte, sollte Wasserstoff Aktien zeichnen. Eine rentable Möglichkeit der Geldanlage mit besten Zukunftsaussichten.

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    Stammaktien
    Stammaktien sind die am weitesten verbreitete Form der Aktie in Deutschland. Sie verbriefen dem Inhaber der Aktie ein Miteigentum an einer Aktiengesellschaft sowie die im Aktiengesetz (AktG) festgelegten Rechte und Pflichten:
    • Teilnahmerecht an der Hauptversammlung
    • Stimmrecht in der Hauptversammlung
    • Bezugsrecht bei der Ausgabe von jungen Aktien
    • Recht auf eine anteilige Dividende (wenn die Gesellschaft eine Ausschüttung beschließt)
    • Recht auf Information
    • Recht auf einen anteilsmäßigen Liquidationserlös
    • Pflicht zur Leistung der vereinbarten Einlage
    Stammaktien gibt es in 2 Formen:
    • Inhaberaktien
    • Namensaktien

    Vorzugsaktien
    Vorzugsaktien sind Aktien, die gegenüber den Stammaktien mit besonderen Vorrechten ausgestattet sind. Geregelt ist das im Aktiengesetz (AktG §11).

    Sie werden unter den folgenden Aspekten ausgegeben:
    • der Kapitalbeschaffung (Eigenfinanzierung), wenn auf Grund des zu geringen Kurses der Aktie (= Kurs ist kleiner als der Nennwert der Aktie) eine Kapitalerhöhung aufgrund des Verbots der "Unter-Pari-Emission" nicht möglich ist.

    • für Aktienkapital, das sich in den Händen einer Familie (= Familienaktiengesellschaften) befindet, ist die Ausgabe von Vorzugsaktien ein bevorzugtes Mittel zur Eigenfinanzierung. Durch Ausgabe stimmrechtsloser Vorzugsaktien kann das Mitspracherecht der neuen Kapitalgeber ausgeschlossen werden, so dass der Einfluss der Familienmitglieder unverändert bestehen bleibt.
    Bevorrechtigungen bei der Gewinnbeteiligung:
    • Limitierte Vorzugsdividende
      Eine vorweg nach oben begrenzte Ausschüttung. Der Rest wird auf die Stammaktien verteilt.


    • Kumulative Vorzugsdividende
      Aufgrund eines zu geringen Bilanzgewinns kann es vorkommen, dass die Dividende ausfällt. Bei einer kumulativen Vorzugsdividende ist diese ausgefallene Dividende nachzuholen, sobald es der Gewinn der Gesellschaft zulässt.


    • Prioritätischer Dividendenanspruch
      Gleichverteilungsregel: die Gewinne werden bis zu einem bestimmten Betrag nur an die Vorzugsaktionäre ausgeschüttet. Sobald der Betrag erreicht ist, werden darüber hinaus die Gewinne nur den Stammaktionären zugewiesen - bis diese die gleiche Dividende erhalten wie die Vorzugsaktionäre. Eventuell noch verbleibende Beträge werden auf die restlichen Aktienarten verteilt.

    Unter-Pari-Emission = Bei Anleihen ist eine Unter-Pari-Emission üblich. Bei Aktien ist sie verboten, um das Grundkapital der Aktiengesellschaft zu erhalten. Geregelt im Aktiengesetz (AktG §9 Abs. 1).

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    Inhaberaktien
    Inhaber sind auf den Inhaber lautende Aktien. Der Inhaber der Aktie ist der Berechtigte, der die mit der Aktie verbundenen Rechte (z.B. Dividendenanspruch, Stimmrecht in der Hauptversammlung) geltend machen kann. Die Aktie ist formlos durch Einigung und Übergabe übertragbar (BGB §929).

    Dadurch sind sie für den Börsenhandel besonders gut geeignet. Inhaberaktien stellen den Großteil der in Deutschland gehandelten Aktien dar. Im Aktiengesetz (AktG §24) steht geschrieben, dass Aktien im Regelfall als Inhaberaktien auszustellen sind.

    Rechte und Pflichten der Aktionäre der Inhaberaktien:
    • Dividendenanspruch
    • Stimmrecht in der Hauptversammlung
    • Auskunftsrechte in der Hauptversammlung
    • Pflicht zur Einlagensicherung
    Namensaktien
    Aktien, bei denen der Aktionär (Inhaber der Aktie) mit Namen, Geburtsdatum, Adresse und Stückzahl der gehaltenen Aktien im Aktienregister der Aktiengesellschaft eingetragen sein muss, um seine Rechte geltend machen zu können (§67 AktG). Die Erfassung weiterer Daten ist nicht notwendig.

    In Deutschland ist die Übertragung der Namensaktie nur durch ein Indossament (= ist ein gesetzlich vorgesehener Übertragungsvermerk) oder durch Abtretung des Rechts möglich. Dabei muss bei der Übergabe der Aktie eine Löschung und Neueintragung im Aktienregister erfolgen.

    Es gibt 3 Arten von Namensaktien:
    • Einfache Namensaktie
    • Vinkulierte Namensaktie
    • Schweizer Namensaktie
    Die einfache Namensaktie und die Schweizer Namensaktie werden hier im Detail beschrieben. Die vinkulierte Namensaktie folgt weiter unten.

    Der Standardfall ist die einfache Namensaktie. Sie muss, wie weiter oben beschrieben, im Aktienregister eingetragen werden, damit dem Inhaber der Aktie die im §128 des Aktiengesetz (AktG) vorgeschriebenen Informationen rechtzeitig zugestellt werden können. Hierbei handelt es sich um die Mitteilung zur Einberufung der zukünftigen Hauptversammlung, damit der Aktionär die Möglichkeit hat, sein Stimmrecht persönlich oder mittels eines Bevollmächtigten ausüben zu können.

    Widerspruch zum Eintrag ins Aktienregister
    Der Aktionär hat die Möglichkeit dem Eintrag ins Aktienregister zu widersprechen. Widerspricht er, wird er nicht in das Register eingetragen und ist damit der Aktiengesellschaft nicht bekannt. Die Folge daraus ist, dass er über anstehende Hauptversammlungen nicht informiert wird.

    Ausnahme für Widersprecher
    Bei den Namensaktien der Deutschen Lufthansa muss gemäß dem Luftvekehrsnachweissicherungsgesetzt (LuftNaSiG) immer eine Eintragung des Aktionärs in das Aktienregister erfolgen.

    Desweiteren sind Zwangseintragungen nach dem Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) möglich. Hier wurden in der Vergangenheit Widersprecher nicht an das Aktienregister gemeldet. Die Aktienbestände von Widersprechern verblieben im "Freien Meldebestand". Mit Inkrafttreten des UMAG-Gesetzes wurde unter anderem für Emittenten von Namensaktien die Möglichkeit geschaffen, von den depotführenden Instituten die gesonderte Eintragung des Bestandes anstelle des Widersprechers zu verlangen.

    Rektapapiere
    Rektapapier ist der frühere Name. Heute heißen sie "Namenspapiere". Namenspapiere sind auf einen Namen lautende Wertpapiere, deren verbriefter Anspruch durch Einigung, Abtretung und Übergabe übertragen werden kann. Die zu erhaltene Leistung soll direkt an den auf der Urkunde benannten Empfänger erfolgen. Aufgrund einer benötigten Abtretungserfordernis (zur Übertragung des darin verbrieften Anspruchs) ist die Verkehrsfähigkeit dieser Papiere erheblich eingeschränkt.

    Die Übertragung wird analog einer Zession im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §§398 ff, §413) geregelt.

    Arten von Namens-/Rektapapiere sind:
    • Hypothekenschuldbrief
    • Rentenschuldbrief
    • Grundschuldbrief
    • Sparbuch
    • Versicherungsschein
    Geltendmachung einer Forderung:
    • Der legitimierte Inhaber des Rektapapieres (= Gläubiger der darin verbrieften Forderung) kann bei der Fälligkeit des in der Urkunde verbrieften Rechts seinen Anspruch auf Leistung von dem Schuldner, gegen Aushändigung der Urkunde verlangen.
    • Von der Reihenfolge her, ist zunächst der namentlich in der Urkunde genannte Gläubiger berechtigt.
    • Hat der eingetragene Gläubiger seinen Anspruch durch Abtretung und Übergabe der Urkunde an einen Dritten übertragen, so ist dieser Dritte berechtigt, vom Schuldner die verbriefte Leistung zu verlangen.
    Verlust des Rektapapieres:
    • Bei Verlust des Papieres verfällt das in der Urkunde verbriefte Recht nicht.
    • Für die Geltendmachung der Rechte ist in diesem Fall eine Kraftloserklärung nach einem abgeschlossenen Aufgebotsverfahren.
    • Die aus dem Aufgebotsverfahren hervorgehende Kraftloserklärung ersetzt das verloren gegangene Rektapapier und verschafft dem Inhaber die ursprüngliche Rechtsstellung (FamFG §479. FamG = Familienverfahrensgesetz // "Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit").

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    Schweizer Namensaktien
    Im Normalfall wird beim Erwerb von einer Schweizer Namensaktie in Deutschland keine Eintragung im Aktienregister vorgenommen. Die Registrierung erfolgt in der "ausländischen Lagerstelle" als Nomineé. Dadurch wird die Aktie dann quasi wie ein Inhaberpapier behandelt.

    Möchte der Aktionär einer Schweizer Namensaktie jedoch an der Hauptversammlung der Gesellschaft teilnehmen oder sein Stimmrecht wahrnehmen, so muss er im Aktionärsregister eingetragen sein. Die Eintragung erfolgt dann auf Initiative des Depotinhabers.

    Vinkulierte Namensaktien
    Namensaktien, die nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden dürfen. Sie stellt eine Sonderform der Namensaktie dar. Eine vinkulierte Namensaktie bedarf zu ihrer Übertragung die Zustimmung der ausgebenden Aktiengesellschaft (§68 AktG). Damit wird die ohnehin geringe Verkehrsfähigkeit dieser Art der Namensaktien weiter eingeschränkt. Da die Gesellschaft die Zustimmung zur Übertragung verweigern darf, ist der im Aktionärsregister eingetragene Aktionär zunächst allein berechtigt, die aus der Aktie resultierenden Rechte geltend zu machen.

    Auch vinkulierte Namensaktien können nur durch Indossament übertragen werden. In der Praxis werden sie üblicherweise auf dem Weg der Blankozession übertragen, da die Formularpraxis der Emittenten in aller Regel die Zession vorsieht.

    Namensaktien werden vinkuliert, wenn unerwünschte Aktionäre (Konkurrenten oder außerhalb der Familie befindliche Personen) vom Kauf der Aktien von vornherein ausgeschlossen werden sollen. Stimmt der Emittent der Eigentumsübertragung nicht zu, so erhält der neue Erwerber der Aktie kein Stimmrecht. Bei Erteilung einer Globalzustimmung muss das Unternehmen nicht jedem einzelnen Aktienerwerb zustimmen.

    Vinkulierte Namensaktien werden insbesondere von Versicherungsgesellschaften oder Nebenleistungsaktiengesellschaften (= ist eine Aktiengesellschaft, bei der die Aktionäre dazu verpflichtet sind, neben ihrer Kapitalanlage weitere Leistungen zu erbringen, die wiederkehrend sind und nicht in Geldleistungen bestehen. Z.B. Lieferung von Milch an eine Molkerei AG) ausgegeben. Besonders in sicherheitsrelevanten Sektoren, wie in der Rüstungsindustrie oder der Luftfahrt, werden Unternehmen teilweise kraft Gesetzes dazu gezwungen, vinkulierte Namensaktien auszugeben.

    Junge Aktien
    Junge Aktien sind Aktien, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung neu ausgegeben werden. Sie werden zuerst den Inhabern der "alten" Aktien, in der Regel im Rahmen eines Bezugsrechts , angeboten.

    Nach Ausgabe der jungen Aktien werden diese, aufgrund ihres Dividenden-Nachteils, bis zur Erlangung der vollen Dividendenberechtigung unter einer eigenen Wertpapier-Kennnummer (oder ISIN) an der Börse gesondert notiert. Danach gehen sie in die alten Aktien über und werden unter deren Wertpaper-Kennnummer (und ISIN) weitergeführt. Die Bezeichnung "junge Aktie" entfällt damit.

    Nennwertaktien
    Die Nennwertaktie stellt einen festen Nennwert am Grundkapital der Aktiengesellschaft dar. Sie müssen auf mindestens 1 Euro (oder ein Vielfaches davon - aber immer auf volle Euro) lauten. Aktien über einen geringeren Nennbetrag sind nichtig. Nennwertaktien lassen sich zu unterschiedlichen Nennbeträgen emittieren.

    Bei der Ausgabe von jungen Aktien (aufgrund einer Kapitalerhöhung) dürfen die jungen Aktien nicht unter dem Nennwert der alten Aktien ausgegeben werden (= Unterpari-Emission ).

    Bei einem Aktiensplit oder einer Aktienzusammenlegung ist es erforderlich, alle ausgegebenen Aktien gegen die mit dem neuen Nennwert versehenen Aktien auszutauschen.

    Partizipationsschein
    Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um stimmrechtslose Aktien, die gegen eine Einlage ausgegeben werden. Mit dem Partizipationsschein steht dem Inhaber das Recht auf Beteiligung am Bilanzgewinn (bzw. der Dividende) und das Recht auf den Bezug von neuen Aktien zu.

    Partizipationsscheine sind nach Schweizer Recht stimmrechtslose Anteile am Partizipationsscheinkapital (= ein zusätzlich zum Aktienkapital geschaffenes Kapital). In Österreich sind sie mit dem deutschen Genussschein vergleichbar. Der Sinn eines Partizipationsscheins erschließt sich hauptsächlich aus dem Bedürfnis nach Eigenkapital ohne Stimmrecht.

    Die Partizipationsscheine haben in den letzten Jahren an Bedeutung verloren. Gesetzlich basieren die Rechte auf dem Aktiengesetz.

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    Sparaktien
    Sparaktien sind eine Sonderform der Aktie in Italien. Sie genießen gewisse steuerlich Vorteile. Sparaktien sind dividendenbegünstigte Aktien ohne Stimmrecht und lauten auf den Inhaber.

    Diese Aktienart wurde in den 80iger Jahren eingeführt, um die Aktienanlage interessanter zu machen und zu fördern. Verbunden mit der Aktie ist eine Dividendengarantie. Die Sparaktien spielen heute keine Rolle mehr, weil sich die Anleger mehr an den Kapitalgewinnen und nicht mehr an der Dividendenrendite orientieren.

    Stückaktien
    Stückaktien sind Aktien, die auf keinen Nennwert lauten. Alle Aktien spiegeln einen gleichen Anteil am Grundkapital der Aktiengesellschaft wider. Erkennen kann man diese Aktienform an dem Namenszusatz "o.N." (= ohne Nennwert).

    Die Grundidee dieser Aktienform besteht darin, dass jede einzelne Aktie einen gleich großen Anteil des nennbetragsmäßig festgesetzten Grundkapitals einer Aktiengesellschaft repräsentiert. Die gesamte Anzahl der Aktien umfasst somit das gesamte Grundkapital.

    Beispiel:
    Eine Aktiengesellschaft hat 10.000.000 Stückaktien ausgegeben. Wenn ein Aktionär davon 2.000.000 Stück besitzt, hat er eine anteilige Beteiligung an der Aktiengesellschaft von 20%.

    Quotenaktien
    Quotenaktien werden auch als nennwetlose Aktie, Anteilsaktie oder unechte Stückaktie bezeichnet. Das sind Aktien, die auf einen Bruchteil (z.B. 1/1.000, 1/10.000, 1/20.000) des Grundkapitals der Aktiengesellschaft lauten und nicht auf einen bestimmten Nennwert. In diesem Beispiel(1/1.000) hätte der Aktionär Anspruch auf ein 1/1.000 des Grundkapitals.

    Der Quotenaktie ist kein festes Grundkapital zugeordnet und es lässt sich kein rechnerischer Nennwert ermitteln. Der Unterschied zwischen einer Quotenaktien und einer Stückaktie besteht darin, dass die Quotenaktie einen festen Anteil an der Aktiengesellschaft verkörpert. Die Stückaktie jedoch eine umgerechnete Nennwertaktie darstellt.

    Diese Art der Aktie ist in den USA und Großbritannien weit verbreitet und dient als gebräuchliche Form der Aktienanlage. In Deutschland ist sie nicht zugelassen.

    Gewinnanteilscheine
    Werden auch Dividendenscheine genannt. Gewinnanteilscheine sind rechtlich selbstständige Urkunden. Sie berechtigen den Inhaber (Aktionär) zum Bezug der Dividende gegen Einlösung des Anteilscheins. Die Dividendenscheine sind Bestandteile einer Aktie. Die einzelnen Scheine sind in einem sogenannten Dividendenscheinbogen zusammengefasst.

    Eine Aktie besteht aus einem Mantel und einem Dividendenscheinbogen mit Erneuerungsschein. Der Erneuerungsschein dient zum Bezug neuer Dividendenscheinbögen - sobald der letzte Dividendenschein (Gewinnanteilschein) für den Bezug von einer Dividende verbraucht wurde.

    Zyklische Aktien
    Zyklische Aktien sind Aktien von Unternehmen, die besonders von der Konjunkturentwicklung abhängig sind. Ihr Wert schwankt innerhalb kurzer Zeitspannen, je nachdem wie sich die Entwicklung der Branche vollzieht. Eine geringe Nachfrage nach den Produkten dieser Unternehmen wirkt sich unmittelbar auf die Ertragslage des Unternehmens aus und damit auch auf den Wert der Aktien. Als Beispiele kann man hier Automobilaktien oder Konsumwerte (Reisen, Kreuzfahrten, Hotels) nennen. Dagegen steigt der Wert der Aktien, wenn die Wirtschaft sich in einem Aufschwung befindet.

    Genau das Gegenteil spielt sich bei antizyklischen Aktien ab. Bei diesen Unternehmen werden die Betriebsergebnisse nur marginal von Konjunkturentwicklungen beeinflusst. Wie beispielsweise bei Banken, Pharmaunternehmen oder Versorgern.


    Fonds
    Fonds sind ein in Wertpapieren oder Immobilien angelegtes Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft. Sie bündeln die Gelder vieler Anleger und investieren in Aktien, Anleihen und vielen anderen Anlageformen. Durch diese breite Streuung investieren die Käufer eines Investmentfondsanteils mit einem geringen Betrag gleichzeitig in verschiedene Anlageformen.

    Die Investmentfonds werden von einer Kapitalanlagegesellschaft, der sogenannten KAG, verwaltet. Das Vermögen der KAG wird bei einer Depotbank verwahrt. Es wird als Sondervermögen getrennt vom Vermögen der Investmentgesellschaft gehalten und haftet somit nicht für ihre Verbindlichkeiten.

    Der Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen ist bei der Kapitalanlagegesellschaft oder an Börsen möglich. Die Fondsanteile werden in der Regel mit einem Ausgabeaufschlag ausgegeben. Dieser Ausgabeaufschlag entfällt bei einem Kauf an der Börse.

    Die im Fonds anfallenden Erträge aus Dividenden oder Zinsen, schüttet die Gesellschaft entweder an die Anteilseigner aus oder legt sie, bei thesaurierenden Fonds, wieder im Fonds an.

    Der jeweilige Wert eines Anteilscheins wird errechnet, in dem das Fondsvermögen durch die Anzahl der umlaufenden Anteilscheine dividiert wird.

    Je nach Art der Anteilseigner unterscheidet man zwischen Publikums- und Spezialfonds. Aktiv verwaltete Fonds werden vom Fondsmanagement gemanagt. Passiv verwaltete Fonds sind an die Wertentwicklung eines Index gekoppelt und werden deshalb auch oft Indexfonds genannt.

    Detailliertere Information finden Sie hier

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    Genussscheine
    Genussscheine sind eine Anlagemischform aus Aktie und Anleihe. Es sind Gewinnbeteiligungspapiere, die Vermögensrechte garantieren aber keine Stimmrechte verschaffen. Es gibt vom Gesetzgeber oder von den Börsen festgelegte Standards. Genussscheine können vom Emittenten individuell nach seinen persönlichen Finanzierungsbedürfnissen angepasst werden.

    Genusscheine werden nachrangig ausgestaltet. Das heißt, im Fall einer Insolvenz des Emittenten werden sie erst nach den Forderungen der anderen Fremdkapitalgläubiger bedient.

    Ähnlich einer Anleihe werden die Genussscheine am Laufzeitende zurückgezahlt. Sie unterliegen einem jährlichen Zinsanspruch. Die Höhe dieser nicht garantierten Verzinsung hängt (wie bei einer Dividende) vom Jahresgewinn des Unternehmens ab. Es ist nicht unüblich, dass bei Genussscheinen eine Verlustbeteiligung bis zur Höhe des eingesetzten Kapitals vereinbart wird.

    Wandelgenussscheine
    Wandelgenussscheine sind Genussscheine, die mit einem Wandelrecht in Aktien ausgestattet sind. Die Laufzeit und die Wandlungsfrist der Genussscheine sind begrenzt.

    Beispiel:
    • Hauptversammlungsbeschluss: Ausgabe von Wandelgenussscheinen im Gesamtbetrag von 50 Mio €.
    • Wandlungsrecht auf Stückaktien der Gesellschaft.
    • Wandelgenusskapital: 10 Mio Stück auf den Inhaber lautende Wandelgenussscheine.
    • Nennbetrag: 5,- € je Wandelgenussschein.
    • Ausgabe der Wandelgenussscheine: 5,- € je Wandelgenussschein in bar.
    • Keine Ausgabe von Einzelurkunden.
    • Ausgabe nur in Form einer Globalurkunde.
    • Die Genussscheine sind übertragbar.
    • Die Genussscheininhaber haben keine Rechte (nach §4 Aktionärsrechte):
      • Kein Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung.
      • Kein Stimmrecht.
      • Kein gesetzliche Bezugsrecht auf ausgegebene neue Aktien oder Genussrechte, andere Schuldverschreibungen oder ähnliche Finanzinstrumente.
    • Im Falle der Liquidation des Unternehmens sind die Wandelgenussscheine zum Nennwert zurückzuzahlen.
    • Verzinsung: Fester Zinssatz von 2,5% p.a.
    • Verzinsung: zusätzlich ein variabler Zinssatz in Höhe von maximal bis zu 5,5%.
    • Wandlung: Im Verhältnis 1:1 in Aktien des Unternehmens.
      • Je 5,- € Nennbetrag eines Genussscheins kann in 1 Stückaktie im rechnerischen Nennwert von 1,- € umgetauscht werden.
    • Wandlungsfrist: Während der gesamten Laufzeit des Wandelgenussscheins.
    • Dividendenberechtigung der eingetauschten Stückaktien: In dem Geschäftsjahr, in dem der Umtausch stattfand.
    • Ausübung des Wandlungsrechts: Mittels schriftlicher Umtauscherklärung (Bezugserklärung i.S. des §198 AktG) = Formular des Unternehmens.
    • Rückzahlung: Soweit die Genussscheine nicht gewandelt werden, werden sie zum Nennbetrag zurückgezahlt.
    • Kündigung: Durch die Gesellschaft unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Jahr jeweils zum Geschäftsjahresende.

    Genussrechte
    Genussrechte ist ein juristischer Begriff, der eine Form der Geldanlage bezeichnet. Für jeden Investor, der sein Geld gewinnbringend (und risikofreudig) anlegen möchte, ist das Genussrecht eine interessante Anlageform. Genussrechte sind keine Wertpapiere. Sie gehören bei den ausgebenden Unternehmen zum Mezzanine-Kapital (= Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital).

    Die Anlage funktioniert wie folgt:
    • Genussrechtsinhaber zahlen eine Einlage in ein Unternehmen ein und sind damit am Vermögen des Unternehmens beteiligt.
    • Genussrechtsinhaber nehmen am Gewinn (aber auch am Verlust) teil.
    • Genussrechtsinhaber haben keine Verwaltungs- oder Mitgliedschaftsrechte.
    Werden Genussrechte als Wertpapiere verbrieft, spricht man von Genussscheinen. In der Regel wird über die Genussrechte ein Genussschein ausgestellt.

    Genussrechte sind gesetzlich nicht näher definiert und bieten den ausgebenden Unternehmen somit bei der Gestaltung einen großen Spielraum. Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens wird die Einlage der Investoren erst zurückgezahlt, wenn alle anderen Gläubiger vollständig ausgezahlt wurden.

    In einem Genussrechtsvertrag wird folgendes geregelt:
    • Höhe der zu zahlenden Ausschüttung (Gewinnbeteiligung)
    • Voraussetzungen der zu zahlenden Ausschüttungen
    • Anspruch auf Nachzahlung ausgefallener Ausschüttungen
    Die wichtigsten Merkmale einer Genussrechtsbeteiligung:
    • Mindestlaufzeit (in der Regel ab 5 Jahren; vereinzelt auch kürzere Laufzeiten möglich)
    • Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
    • Keine geregelten Mindestinvestitionssummen
    • Fester Zinssatz (oder ein vom Geschäftserfolg abhängiger variabler Zinssatz) für die Ausschüttung
    • Hohe (aber unsichere) Rendite
    • Gewinnbeteiligung
    • Verlustbeteiligung
    • Nachrangigkeit der Ansprüche bei Insolvenz des Unternehmens

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    Zertifikate
    Zertifikate sind eine Schuldverschreibung eines Emittenten. Sie zählen zu den strukturierten Finanzprodukten. Diese Papiere ermöglichen den Anlegern die Teilnahme an der Kursentwicklung bestimmter Wertpapiere oder anderer Finanzinstrumente. Zertifikate werden von Banken emittiert und vorwiegend an Privatkunden verkauft. Daher sind sie als klassische Retail-Produkte anzusehen. Für die emittierende Bank sind sie ein Mittel zur Refinanzierung.

    Der Zertifikatsinhaber partizipiert an der Kursentwicklung eines Basiswerts. Oft sind das Indizes (Index-Zertifikate) oder speziell zusammengestellte Aktienkörbe (Basket-Zertifikate). Aber auch in für Privatanleger sonst nur schwer zugänglichen Anlagen wie z.B. Rohstoffe.

    Zertifikate sind, rein rechtlich gesehen, Anleihen (auch wenn sie sich meistens auf Aktien oder Aktienindizes beziehen). Sie verbriefen keinerlei Eigentums- und Aktionärsrechte an den entsprechenden Unternehmen. Der Anleger erhält lediglich ein Schuldrecht gegenüber dem Emittenten, dem er vorübergehend sein Geld überlässt. Aufgrund ihrer Rechtsnatur besteht bei Zertifikaten das Risiko, das bei Zahlungsunfähigkeit des Emittenten ein Totalverlust des investierten Kapitals eintritt.
    • die in Investmentfonds angelegten Gelder sind durch ihren rechtlichen Status als Sondervermögen bei Insolvenz der Fondsgesellschaft geschützt

    • bei Sparanlagen besteht durch den Einlagensicherungsfonds ebenfalls ein weitreichender Schutz bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditinstituts

    • Investoren, die ihr Geld in Zertifikaten anlegen, genießen diesen Schutz nicht. Beispielsweise sind nach der Insolvenz von Lehman Brothers im September 2008 die von dieser Bank ausgegebenen Zertifikate vom Handel ausgesetzt worden
    Zertifikate sind börsentäglich handelbar. Der Handel findet zunehmend außerbörslich statt. Sie können in ihrer Laufzeit sowohl begrenzt als auch unbegrenzt sein. Oftmals haben sie keine laufenden Erträge und besitzen meistens einen variablen Rückzahlungsbetrag. Ihre Kursentwicklung ist an einen Basiswert (Underlying) gekoppelt. Die Anleger partizipieren an der Entwicklung dieses Basiswerts.

    Nachfolgend einige Beispiele aktueller Zertifikate:
    • Partizipationszertifikate
      eröffnen dem Anleger die Möglichkeit, flexibel und kostengünstig in Basiswerte aller Art zu investieren - ohne den Basiswert selbst an der Börse kaufen zu müssen. Besonders vorteilhaft, wenn der Basiswert aus vielen Einzelwerten besteht (also ein Index ist) oder wenn es sich bei dem Basiswert um ein exotisches Papier handelt, das nicht an einer deutschen Börse gehandelt wird.

    • Indexzertifikate
      haben als Basiswert einen Aktien-, Wertpapier- oder Rohstoff-Index. Die Indexzertifikate bilden die Entwicklung des zugrunde liegenden Index ab. Besonders geeignet für Anleger, die die Anlagestrategie eines Index umsetzen möchten.

    • Basketzertifikate
      bilden einen Korb von Aktien oder auch anderen Anlageprodukten ab. Sie sind eine Abwandlung der Indexzertifikate. Die Zertifikate unterscheiden sich jeweils hinsichtlich der Ausschüttung von Dividenden, der Korb-Zusammensetzung und der jeweiligen Managementgebühr.

    • Trackerzertifikate
      bilden die Kursentwicklung eines Basiswerts ab. Zukünftige Dividendenzahlungen werden diskontiert und somit bereits vorab im Kurswert berücksichtigt. Das bedeutet, dass keine Dividenden ausgezahlt, sondern in Kurssteigerungen umgewandelt werden.

    • Exchange Traded Commodities (ETC)
      Zertifikate auf die Anlageklasse Rohstoffe werden unter dem Namen Exchange Traded Commodities angeboten.

    • Discount Zertifikate
      die Grundidee dieser Zertifikate ist die Risikobegrenzung im Vergleich zum direkten Kauf des Basiswerts. Im Gegenzug ist allerdings auch die erzielbare Rendite mit einem produktspezifischen Höchstwert gedeckelt. Sie sind die ideale Anlageform bei stagnierenden Kursen an der Börse.

      Ein Discount-Zertifikat bezieht sich immer auf eine Aktie oder einen Index als Basiswert. Von diesem Basiswert hängt die Wertentwicklung des Zertifikats ab. Der Kaufpreis des Discount-Zertifikats liegt immer unter dem aktuellen Kurs des zugrundeliegenden Basiswerts. Das bedeutet, der Anleger bezahlt effektiv weniger für die Aktie oder den Index als er an diesem Kauftag wert ist. Diesen "Vorteil" bezahlt der Anleger mit einer Begrenzung seines möglichen Gewinns, in dem bei Geschäftsabschluss schon ein sogenannter Cap vereinbart wird. Der Cap ist nichts anderes als ein zum Ausübungstag festgelegter Höchstbetrag, der dem Anleger zusteht. Notiert der Basiswert am Ausübungstag auf oder über dem Cap, wird der festgelegte Höchstbetrag ausbezahlt. Liegt der Kurs unter dem Cap, bekommt der Anleger den Basiswert ausgeliefert.

      Beispiel:
      1. Kauf des Discount-Zertifikats auf einen Basiswert (z.B. eine Aktie) für 29,- Euro.
      2. der Kurs der Basiswert-Aktie beträgt an diesem Kauftag effektiv 35,- Euro.
      3. der Discount ("Rabatt") für den Anleger beträgt demnach 6,- Euro (17,14%).
      4. der vereinbarte Höchstbetrag (Cap), der am Ausübungstag ausgezahlt wird, beträgt 44,- Euro.
      5. der Gewinn des Anlegers beträgt demnach 15,- Euro (31,34%) - unter der Voraussetzung, dass der Wert der Basis-Aktie am Ausübungstag mindestens den festgelegten Cap von 44,- Euro erreicht.
      6. steigt der Kurs am Ausübungstag auf über 44,- Euro, ändert sich am Gewinn nichts.
      7. liegt der Kurs unter 44,- Euro, wird dem Anleger die Basiswert-Aktie ausgeliefert.


    • Bonuszertifikate
      nutzen Dividendenausschüttungen für eine Absicherung des Investments gegen Kursrückgänge. Ein Bonuszertifikat wird duch zwei Parameter bestimmt: das Sicherheitslevel (die Barriere) und das Bonus-Level. In Abhängigkeit von der Größe dieser Parameter (und ihrer Kombinationen) lassen sich verschiedene Anlagemöglichkeiten realisieren. Diese umfassen die Simulation des Basiswerts, die Möglichkeit einer Wette mit verschiedenen Wettquoten, sowie die signifikante Reduktion des Value at Risk (VaR)-Wertes mit einem Anleihe-ähnlichen Investment als Grenzfall.

      Beispiel:
      Kursschwelle (Barriere) = liegt bei der Auflage des Bonuszertifikats unter dem aktuellen Wert des zugrunde liegenden Basiswerts (Aktie oder Index).

      Bonusschwelle (Bonus-Level) = liegt bei der Auflage des Bonuszertifikats über dem aktuellen Wert des zugrunde liegenden Basiswerts.

      Der Abstand vom aktuellen Kurswert des zugrunde liegenden Basiswerts zur Kursschwelle (Barriere) und zur Bonusschwelle (Bonus-Level) entscheidet über den Gewinn oder Verlust des Bonuszertifikats.

      Es gibt nun 2 Szenarien:
      01. der Kurs des Basiswerts hat während der Laufzeit des Bonuszertifikats die Kursschwelle (Barriere) nie berührt oder überschritten.

      02. der Kurs des Basiswerts hat während der Laufzeit des Bonuszertifikats die Kursschwelle (Barriere) mindestens einmal berührt oder unterschritten.

      zu 01. = hier wird am Laufzeitende des Bonuszertifikats mindestens der Bonus-Level (Bonusschwelle) ausbezahlt. Steigt der zugrunde liegenden Basiswert über den Bonus-Level wird sogar 1:1 an der Kursspanne partizipiert.

      zu 02. = hier erhält der Anleger am Laufzeitende des Bonuszertifikats entweder einen Barausgleich oder den Basiswert selber geliefert (ist Abhängig von den vorher mit dem Emitten festgelegten Bedingungen).


      Value at Risk (VaR) = dieser Begriff bezeichnet ein Risikomaß, welches angibt, welchen Wert der Verlust einer bestimmten Risikoposition (z.B. eines Portfolios von Wertpapieren) mit einer gegebenen Wahrscheinlichkeit innerhalb eines Zeitraums nicht überschreitet. Der VaR ist ein Standardrisikomaß im Finanzsektor.

    • Capped Bonus-Zertifikate
      Diese Art von Bonuszertifikaten nennt man auch Step Up Zertifikate.
    • Hierbei handelt es sich um klassische Bonuszertifikate, die mit einem Höchstkurs (dem sogenannten Cap) versehen sind. In der Regel liegt der Höchskurs dabei auf Höhe des Bonus-Levels (Bonusschwelle) (in Ausnahmen kann der Cap auch über dem Bonuskurs notieren).

      Beispiel:
      01. ein Capped Bonus-Zertifikat auf eine Aktie, die bei 90,- Euro notiert.
      02. das Barriere-Level liegt bei 60,- Euro.
      03. der Bonuskurs liegt bei 120,- Euro.

      Bei einem klassischen Bonuszertifikat würde man bei einem Anstieg über den Bonuskurs (von 120,- Euro) 1:1 partizipieren.

      Bei einem Capped Bonus-Zertifikat ist das nicht der Fall. Bei diesem Papier wird der potentielle Gewinn limitiert: wenn in dem obigen Beispiel der Höchstkurs bei 120,- Euro läge, wäre Schluss - das heißt, dass man bei einer Kurssteigerung über 120,- Euro nicht mehr von der darüber gehenden Spanne partizipieren würde.


    • Hebelzertifikate
      sind Investments in einen Basiswert unter Einbeziehung eines Wertpapierkredits. Mit diesen Zertifikaten kann ein Engagement (Exposure) auf einen Basiswert zu einem niedrigen Einsatz gekauft werden. Durch den Hebel partizipiert ein solches Zertifikat hierbei stärker von Kursschwankungen als der darunterliegende Basiswert.

      Exposure = ist ein Engagement, das ein Risiko (bzw. die Chancen) eines Kursverlustes oder -gewinnes beschreibt. Exposure kann sich auf Wechselkursrisiken, Risiken aus der allgemeinen wirtschaftlichen Lage oder Transaktionsrisiken beziehen. Man untscheidet bei der Risikomessung 4 Exposurekategorien:

      Market exposure (oder Aktienexposure) = Wertänderungsrisiko von Aktienportfolios.
      Credit Spread exposure: Wertänderungsrisiko von Anleiheportfolios infolge Bonitätsverschlechterungen.
      Zinsexposure: Wertänderungsrisiko von Anleiheportfolios infolge genereller Zinsänderungen.
      Währungsexposure: Wertänderungsrisiko infolge von Wechselkursänderungen.

    • Kapitalschutz-Zertifikat
      werden auch Garantie-Zertifikat oder Airbag-Zertifikat oder Safe-Zertifikat genannt. Sie gewährleisten die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals am Ende der Laufzeit. Ein Verkauf vor dem Ablaufdatum kann zum Verlust führen. Am Ende der Laufzeit bekommen die Anleger in der Regel 100% des eingesetzten Kapitals zurück. Der garantierte Betrag kann jedoch im Einzelfall von den 100% abweichen. Er wird in der Regel als Prozentsatz vom Ausgabepreis festgesetzt. Üblich hierbei sind 80 - 100% des Ausgabepreises des Zertifikats, so dass der Verlust für den Anleger auf maximal 20% des Emissionskurses beschränkt wird.

      Kauft man Kapitalschutz-Zertifikate über die Börse, muss man wissen, dass nur der Emissionskurs und nicht der Erwerbskurs, den man an der Börse bezahlt hat, garantiert ist.


    • Express-Zertifikat
      mit dieser Art von Zertifikat kann man hohe Renditen erzielen, auch wenn sich die Märkte seitwärts bewegen. Express-Zertifikate haben eine Laufzeit von mehreren Jahren, wobei die Möglichkeit auf eine vorzeitige Rückzahlung des investierten Kapitals (zuzüglich der Renditen) besteht. Die Voraussetzung einer vorzeitigen Rückzahlung ist, dass der dem Zertifikat zugrunde liegende Basiswert (in der Regel eine Aktie oder ein Aktienindex) an den festgelegten Stichtagen sein Ausgangsniveau nicht unterschreitet. Liegt der Basiswert höher (oder exakt auf seiner Ausgangsbasis), kann der Anleger attraktive Renditen erzielen.

      Kommt es während der gesamten Laufzeit des Zertifikats zu keiner vorzeitigen Rückzahlung, weil der entsprechende Basiswert an jedem Stichtag unter der Ausgangsbasis liegt, besteht am Laufzeitende dennoch die Chance auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals, durch einen sogenannten Risikopuffer. Durch den prozentual festgelegten Risikopuffer bekommt man am Ende der Laufzeit das investierte Kapital zurück, auch wenn der Basiswert um den Prozentsatz des im Risikopuffers festgelegten Prozentsatz gefallen sein sollte. Bei Kursverlusten, die Höher als der Risikopuffer sein sollten, erhält der Anleger am Laufzeitende den zu diesem Zeitpunkt gültigen Kurswert des Basiswertes ausgezahlt.

      Beispiel:
      - Kauf: 1.000,- Euro eines Express-Zertifikats der Firma XY-AG
      - Laufzeit: 3 Jahre
      - Kurs der Aktie (= Basiswert) der XY-AG: 1.000,- Euro
      - Risikopuffer am Ende der Laufzeit: 80%

      Diese Konstellation bedeutet:
      1. Bei Kursverlusten der Aktie der XY-AG von bis zu 20% = Auszahlung des investierten Kapitals
      2. Bei Kursverlusten von über 20% = Auszahlung des aktuellen Kurswerts der XY-AG-Aktie (zum Laufzeitende

      1. Jahr Basiswert schließt auf oder über der Ausgangsbasis Rückzahlung: 1.000,- € + Rendite
      2. Jahr Basiswert schließt auf oder über der Ausgangsbasis Rückzahlung: 1.000,- € + Rendite
      3. Jahr Basiswert schließt zwischen 80% und 100% Rückzahlung: 1.000,- € ohne Rendite
       
      oder
       
        Basiswert schließt kleiner als 80% Rückzahlung zum Gegenwert des Basiswertes


    • Aktienzertifikat
      Ein Aktienzertifikat ist eigentlich eine Wandelanleihe. Es wird auch als Reverse-Convertible-Bond bezeichnet. Aktienanleihen oder Aktienzertifikate beziehen sich entweder auf eine Aktie oder auf einen Index als Basiswert - weitergehende Erläuterungen finden Sie hier.



    • Emissionszertifikat
      Seit dem Jahr 2005 müssen Energie- und Industrieunternehmen für jede ausgestoßene Tonne Kohlendioxid ein Zertifikat kaufen. Ein langfristig großes Potenzial zur Finanzierung von Entwicklung ergibt sich aus dem Verkauf beziehungsweise der Versteigerung von Emissionszertifikaten. Der europäische Emissionshandel dient der Reduzierung von Kohlendioxidemissionen und dem Schutz des globalen Klimas.

      Die Idee: Energieversorger, energieintensive Industriebetriebe und Fluggesellschaften erhalten für ihre Anlagen von der Regierung bestimmte Mengen von Emissionsberechtigungen in Form von Zertifikaten. Verbrauchen sie weniger Zertifikate, als ihnen zugeteilt wurden, können sie die Zertifikate an Unternehmen verkaufen, die mit ihren Emissionsrechten nicht auskommen.

      Ein Zertifikat berechtigt zum Ausstoß von einer Tonne Kohlendioxid. Die Menge der Zertifikate wird für jedes Land begrenzt.

      Im Rahmen des europäischen Emissionshandels werden in der Europäischen Union zurzeit rund 20% der Emissionszertifikate versteigert. Ein Teil der Einnahmen wird in Maßnahmen des internationalen Klimaschutzes in Entwicklungsländern investiert. Durch den Emissionshandel hat Deutschland Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln in internationale Klimaprojekte investieren können.


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    Devisentermingeschäfte (DTG)
    Devisentermingeschäfte werden auch FX Forwards genannt. Es sind verbindliche Vereinbarungen eine Währung gegen eine andere Währung zu einem im Moment des Geschäftsabschlusses vereinbarten Termin und zu einem festgelegten Kurs zu tauschen.

    Devisentermingeschäfte von bis zu einem Jahr gelten als normal. Eine längere Valuta ist möglich aber eher unüblich. Der Kurs eines Devisentermingeschäftes ist fix mit dem Devisenkassageschäft verbunden und ergibt sich aus den unterschiedlichen Zinssätzen der beiden gehandelten Währungen.

    Ein Devisentermingeschäft dient der Kurssicherung von Zahlungsforderungen und der Abwälzung des Kursrisikos auf den Kontrahenten. Vor allem bieten sie eine feste Kalkulationsbasis. Der Kontrahent verpflichtet sich, zu dem vereinbarten Kurs abzurechnen, den Währungsbetrag an dem vereinbarten Termin entgegenzunehmen und zur Aushändigung einer schriftlichen Bestätigung über das Geschäft. Der Kunde verpflichtet sich, den vereinbarten Euro-Gegenwert anzunehmen und der Bank den Währungsbetrag zum vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen.

    Wie funktioniert ein Devisentermingeschäft ?
    Bei einem Devisentermingeschäft verpflichtet sich die Bank einen bestimmten Fremdwährungsbetrag zu einem, bereits bei Abschluss des Geschäftes festgelegten, Kurs zu einem späteren Zeitpunkt bereitzustellen (oder anzukaufen) - ein klassisches Kurssicherungsinstrument. Es wird ein Devisenkauf (-verkauf) nicht mit sofortiger Erfüllung (= Kassavaluta), sondern zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart.

    Kosten: Für die Kursbildung des Terminkurses stellt der aktuelle Kassakurs die Ausgangslage dar. Dazu wird der Auf-/Abschlag (spiegelt die Zinsdifferenz der beiden Währungen auf die Laufzeit des Termingeschäfts umgelegt, auf den Kurs wider - wird auch Swapsatz genannt) berücksichtigt.

    Das heißt, der Unterschied zwischen Kassa- und Terminkurs hat nichts mit einer Kurseinschätzung zu tun, sondern wird allein durch Kassakurs und Zinsdifferenzen bestimmt.

    -> Swapsatz = Zinsdifferenz x Kassakurs x Laufzeit (in Tagen) / x 100/360

    Beispiel :
    "Pfundabsicherung im Hinblick eines baldigen Ablaufes einer britischen Lebensversicherung."

    Sie kaufen Euro gegen GBP auf Termin 3 Monate.

    Kassakurs EUR/GBP = 0,90
    GBP-Zinsen = 2,13% p.a. (6-Monats-Pfund-Libor)
    EUR-Zinsen = 1,82% p.a. (6-Monats-Euribor)

    Die Bank kauft sofort den EUR-Betrag gegen GBP zur Spot-Valuta (Abschlüsse, die zwei Werktage nach dem Abschlusstag valutiert werden - Abschlüsse im Handel mit Termingeld erfolgen grundsätzlich mit Spot-Valuta).

    Den dafür benötigten GBP-Betrag nimmt die Bank am GBP-Geldmarkt zu 2,13% p.a. auf. Der EUR-Betrag wird zu 1,82% p.a. veranlagt. Damit entsteht für die Dauer von 3 Monaten ein Zinsertrag von 1,82% p.a., der einem Zinsaufwand von 2,13% p.a. gegenübersteht. Bei Fälligkeit werden Ihnen die EUR gutgeschrieben und die Bank erhält von Ihnen den Gegenwert in GBP.

    Den EUR-Betrag erhalten Sie zum Kassakurs +/- Zinssaldo.

    Kassakurs EUR/GBP = 0,90
    Zinsertrag EUR = + 1,82% p.a.
    Zinsaufwand GBP = - 2,13% p.a.
    Zinsdifferenz = 0,31% p.a.
    Swapsatz = (-0,31 x 0,90 x 90) / 36.000 = 0,0006975

    Swapsatz = Zinsdifferenz x Kassakurs x Laufzeit (in Tagen) / 36.000

    Terminabschlag GBP zu EUR = 0,0006975
    Terminkurs 3 Monate = 0,8993025 (0,90 - 0,0006975)

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    Devisenkassageschäft
    Ein Devisenkassageschäft (auch genannt Devisen Spot Geschäft oder FX Spot Deal) ist eine vertragliche Vereinbarung zweier Parteien einen definierten Betrag in einer Währung in (normalerweise) 2 Valutatagen (Bankarbeitstagen) in einem vorher festgelegten Betrag einer anderen Währung zu tauschen. Devisenkassageschäfte werden über Devisenbörsen abgewickelt. Hierbei wird der Devisenkurs börsentäglich notiert. Ein Devisenkassageschäft ist ein verpflichtendes Geschäft, es wird sowohl im Auftrag von Kunden als auch als Eigengeschäfte (Eigenhandel) durchgeführt.

    Beispiel:
    Eine deutsche Bank verkauft US-Dollar gegen Schweizer Franken und kauft anschließend Englische Pfund gegen Schweizer Franken.

    -> Verkauf US-Dollar gegen Schweizer Franken
    -> Verkauf Schweizer Franken gegen Englische Pfund

    Derivate
    Der Begriff "Derivat" kommt aus dem Lateinischen "derivare", was "ableiten" bedeutet. Der Wert jedes Derivates leitet sich nämlich von einem sogenannten Basiswert ab - in unserem Beispiel ist der Weizenmarktpreis der Basiswert. Dabei sind unendlich viele Arten von Basiswerten denkbar: Etwa Aktien- oder Währungskurse, möglich sind sogar Derivatwetten auf zukünftiges Wetter.

    Mit Derivaten kann mit verhältnismäßig wenig Kapital sehr viel Geld verdient (oder verloren) werden. Diesen Effekt nennt man "Hebelwirkung". Dank der Hebelwirkung hat Adolf (aus unserem Beispiel) 4.000,- anstatt nur 250,- Euro verdient (Beispiel weiter unten "wie wettet man auf Wetten ?").

    Da Derivate komplizierte Gebilde sind, ist es schwierig, ihren Wert zu berechnen. Dafür gibt es Formeln. Wer diese beherrschen will, braucht sehr gute Mathematikkenntnisse. Noch komplizierter wird das Ganze, wenn Derivate verpackt werden. So gibt es zum Beispiel Derivate, die als Basiswert wiederum Derivate haben. Man wettet nun auch auf den zukünftigen Wert einer anderen Wette. Und auch diese Wette kann wieder als Basiswert eines dritten Derivats dienen. Schlussendlich handelt man mit Wertpapieren, bei denen nicht einmal Fachleute wissen, auf welchem Basiswert sie im Kern beruhen.

    Diese Verwirrung können Händler noch vergrößern, in dem sie ein Derivat auf verschiedene Basiswerte stützen. Beliebt ist auch die Weitergabe von (faulen) Krediten in Derivatform. Man packt sie in schönes Papier ein und verkauft sie weiter. Der Käufer verpackt das Päckchen ein weiteres mal und verkauft es erneut. Das Ganze geht gut, bis einmal jemand genau hinschaut und merkt, dass im Innern der Verpackung faule Hypothekenkredite liegen. Nun will plötzlich niemand mehr die nett anzusehenden Päckchen kaufen - die Blase platzt !

    Jetzt sind nicht nur diejenigen betroffen, die Kredite an zahlungsunfähige Kunden erteilt haben, sondern all jene, die Papiere besitzen, die sich auf
    diese faulen Kredite abstützen.

    Was nun passiert: Wenn eine große Bank wegen unkontrollierter Hebelwirkung von Derivaten enorme Summen verliert und deswegen ihre Verpflichtungen im Handel mit anderen Banken über Nacht nicht mehr erfüllen kann, droht der gefürchtete Dominoeffekt. Die geschädigten Banken geraten in Panik und reduzieren ihre Kredite, was immer mehr Konkurse nach sich zieht. Dadurch ist die Zentralbank gezwungen einzugreifen, um einen Zusammenbruch der Finanzmärkte und des Zahlungsverkehrs zu verhindern.

    Derivate sind also Finanzinstrumente, die aus anderen Anlageobjekten abgeleitet sind - zum Beispiel: Optionsgeschäfte, deren Bewertung von der Preisentwicklung eines zugrunde liegenden Basiswerts abgeleitet werden. Die wichtigsten Beispiele für Derivate sind Zertifikate und Optionsscheine.

    Derivate existieren in drei Formen:

    • Terminkontrakte
      sind Vereinbarungen, bei denen der Austausch bestimmter Leistungen zu einem zukünftigen Zeitpunkt vereinbart werden.

      Exkurs: Knock-out-Papiere, Turbo-Zertifikate, Wave
      sind spezielle Terminkontrakte, die in ihrer Ausgestaltung börsengehandelten Futures (ETDs) ähneln. Knock-out-Papiere werden entweder mit unbegrenzter oder begrenzter Laufzeit (in der Regel 15 Monate angeboten). Durch diese Art von Terminkontrakten, besteht für einen Privatanleger die Möglichkeit, mit einem Future in Form von Wertpapieren zu handeln und somit auf steigende oder fallende Kurse von Währungen, Indizes, Aktien oder Rohstoffen zu wetten.

      Knock-out-Papiere beziehen sich auf einen Basiswert (Aktienindizes, Währungen, Zinsen, Branchen, Aktien, Rohstoffe). Die Anleger spekulieren entweder auf steigende oder fallende Kurse des jeweiligen Basiswerts (Bull-Knock-out-Papiere und Long-Knock-out-Papiere = steigende Kurse; Bear-Knock-out-Papiere und Short-Knock-out-Papiere = fallende Kurse).

      Diese Art von Terminkontrakten beinhalten eine Schwelle (einen Basispreis), bei deren Erreichen der Kontrakt verfällt (deshalb "Knock-out-Papiere"). Der Knock-out tritt ein, wenn bei Bull-Knock-out-Papieren (also bei der Wette auf steigende Kurse) die Schwelle des Basiswerts unterschritten oder bei Bear-Knock-out-Papieren (also bei der Wette auf fallende Kurse) überschritten wird. Sobald der Kurs des Basiswerts auf oder unter die Knock-out-Barriere fällt, verfällt das Zertifikat praktisch wertlos.

      Die Entwicklung der Knock-out-Papiere geht fast analog der zugrundeliegenden Basiswerte vonstatten, ist jedoch aufgrund der Hebelwirkung prozentual stärker. Der Kauf eines solchen Hebel-Zertifikats ist daher nur sinnvoll, wenn der Anleger den Basiswert genau verfolgt und stets über die Knock-out-Barriere im Bilde ist.

      • Steigt der zu Grunde liegende Basiswert um einen Punkt, steigt auch das Turbo-Zertifikat um einen Punkt.
      • Der Hebeleffekt der Papiere resultiert aus dem im Vergleich zu einer Direktanlage geringeren Kapitaleinsatz.
      • Im Gegensatz zu Optionsscheinen können Turbo-Zertifikate aber schon vor Laufzeitende wertlos verfallen.


      Beispiel :

    • Steht der Dax gei 5.000 Punkten, würde ein normales Zertifikat auf das Kursbarometer bei einem Bezugsverhältnis von 1 : 100 eigentlich 50,- Euro kosten.
    • Ein Turbo-Zertifikat ist allerdings mit einem Wertpapierkredit ausgestattet, der z.B. 45,- Euro betragen kann.
    • Anleger zahlen daher nur 5,- Euro für das Papier - hinzukommen noch 3,63 Euro Aufgeld.
    • Die 3,63 Euro sind die Finanzierungskosten für den Kredit bis zum Ende der Laufzeit (von denen die erwarteten Dividenden abgezogen wurden.
    • Der Preis des Zertifikats liegt also bei 8,63 Euro (anstatt der 50,- Euro).
    • Steigt der Dax um 300 Punkte (6%) auf 5.300 Punkte, steigt auch das Zertifikat um 3,- Euro (300 : 100).
    • Das Zertifikat kostet nunmehr 11,63 Euro.
    • Durch die Hebelwirkung hat der Anleger aber 34% statt nur 6% verdient.
    • Bei fallenden Kursen wirkt sich der gleiche Mechanismus allerdings auch in die andere Richtung aus.
    • Im Zeitverlauf verlieren die Turbos darüber hinaus jeden Tag ein wenig an Aufgeld - weil der Kredit an Wert verliert.

    • Optionsgeschäfte
      beinhalten ein Wahlrecht, ob man das Geschäft ausführen möchte oder nicht.

    • Swaps
      sind Tauschvereinbarungen. Vertragspartner tauschen zwei Vermögensgegenstände zu einem bestimmten Zeitpunkt aus (beispielsweise festverzinsliche gegen variabel verzinsliche Wertpapiere).

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    Forward Rate Agreement
    Ein Forward Rate Agreement (Abkürzung: FRA) ist ein Derivat - ein außerbörsliches Zinstemingeschäft. Es ermöglicht einen Zinssatz für einen in der Zukunft liegenden Zeitraum zu sichern. Also eine Absicherung von Zinsrisiken. Die beiden beteiligten Parteien legen für eine bestimmte Periode einen Zinssatz fest und ermitteln die Differenz zwischen dem festgelegten und dem aktuellen Zinssatz. Die so ermittelte Abweichung schlägt sich in einer Ausgleichszahlung nieder.

    Der Käufer eines Forward Rate Agreements sichert sich einen Zinssatz für eine Geldaufnahme. Dadurch sichert er sich gegen steigende Zinsen ab - und verzichtet im Gegenzug dafür auf die Einsparungen bei eventuell fallenden Zinsen.

    Der Verkäufer handelt dementsprechend spiegelbildlich.

    OTC-Derivate
    Derivate kann man noch danach unterteilen, ob sie an Terminbörsen oder außerbörslich (nämlich over the counter) gehandelt werden. Der Vorteil von OTC-Geschäften liegt in der individuellen Vertragsgestaltung entsprechend den Absicherungs- und Profitbedürfnissen der Händler. Das nominale (in Geldwert) gemessene Handelsvolumen von OTC-Derivaten überwiegt bei weitem das von Standard-Derivaten. Es fehlt bei diesen Geschäften jedoch die Börsenaufsicht und die Clearingstelle als Bonitätsprüfer und Marginkontoverwalter. Wichtige außerbörsliche Derivate sind neben den klassischen Termingeschäften (Optionen, Forwards), die sogenannten Swaps und Forward Rate Agreements.

    Wie wettet man auf Wetten ?

    01.
    Es ist Februar: Getreidebauer Uli muss im Herbst die Rechnung für eine neue Scheune bezahlen. Wenn der Weizenpreis stabil bleibt, ist das kein Problem. Das Risiko, wegen möglicherweise fallender Preise nach der Ernte seine Scheune nicht bezahlen zu können, will er aber nicht eingehen.

    02. Bäckerin Heidi wiederum hat das Gerücht gehört, bis zur Ernte könnten die Weizenpreise massiv ansteigen.

    03. Heidi und Uli schließen nun einen Vertrag, den man auch als Wette (oder Versicherung) ansehen kann: Die Bäckerin verpflichtet sich, dem Bauern in 5 Monaten, wenn die Ernte eingefahren wird, 20.000,- Euro für 10 Tonnen Weizen zu bezahlen. Steigt in der Zwischenzeit der Weizenpreis, dann macht Heidi ein gutes Geschäft. Sinkt er aber, ist das schlecht für Heidi. Uli aber erhält im Herbst trotzdem genug Geld, um die Scheune zu bezahlen.

    04. Vom Gerücht der steigenden Weizenpreise hat nicht nur Heidi gehört. Wertpapierhändler Adolf verfügt über geheime Informationen, die ihn kaum an steigenden Weizenpreisen zweifeln lassen. Er geht deshalb auf Heidi zu und bietet ihr 1.000,- Euro wenn sie ihm ihre Abmachung mit Uli überträgt. Heidi willigt ein. Sie hat soeben 1.000,- Euro mit dem Verkauf eines Derivates verdient.

    05. Kurz vor der Ernte im August gibt es Unwetter in China. Der Weltmarktpreis für Weizen steigt um 25%. Für 10 Tonnen des Getreides zahlt man nun 25.000,- Euro. Adolf bekommt nach der Ernte von Uli also Weizen im Wert von 25.000,- Euro zum abgemachten Preis von 20.000,- Euro. Adolf hat somit mit nur 1.000,- Euro Investition einen Gewinn von 4.000,- Euro erzielt. Hätte er im Februar 1.000,- Euro direkt in Weizen investiert, so hätte er bei einem Preisanstieg von 25% lediglich 250,- Euro verdient.

    06. Ein Derivat ist nichts anderes als eine Wette auf die Zukunft. Ein Derivat ermöglicht aber auch, sich gegen eine unvorhergesehene negative Entwicklung zu schützen - wie das Uli aus Angst vor sinkenden Weizenpreisen getan hat.
    Quelle: WOZ

    Gesamtüberblick / Zusammenfassung
    Derivate werden auch
    Finanzinstrumente, Finanztermingeschäfte oder Finanzderivate genannt und beziehen sich auf Handelsgüter (Rohstoffe, Lebensmittel ...), Vermögensgegenstände (Aktien, Anleihen ...) oder Referenzgrößen (Zinssätze, Indices ...).

    Die Finanzderivate kann man in 4 Arten aufteilen:
    • Zinsbezogene Geschäfte (Zinsderivate)
    • Währungsbezogene Geschäfte
    • Aktien-/Indexbezogene Geschäfte
    • Sonstige Geschäfte

    In der nachfogenden Tabelle sieht man die Aufgliederung im Detail:

    Zinsbezogene Geschäfte Währungsbezogene Geschäfte Aktien-/Indexbezogene Geschäfte Sonstige Geschäfte
    Forward Rate Agreement Devisentermingeschäfte Aktientermingeschäfte Edelmetall-Termingeschäfte
    Zinsswaps Devisenfutures Aktienfutures Credit Default Swaps
    Zinsoptionen Devisenoptionen Indexfutures Credit Default Options
    Swapoptionen Cross Currency Swaps Aktienoptionen Wetterderivate
    Zinsfutures   Indexoptionen  
    Zinscap   Aktienswaps  
    Zinsfloor   Indexswaps  


    Derivate werden an Derivatebörsen oder OTC (Over the Counter) gehandelt. Der OTC-Handel findet direkt zwischen den Vertragspartnern statt. Die wichtigsten Derivatbörsen sind:

    • Eurex (deutsch/schweizerische Börse; Fusion der Soffex und der DTB)
    • Liffe (brittische Börse)
    • CME (amerikanische Börse)
    • CBOT (amerikanische Börse)
    • Euronext (europäische Börsenbetreibergesellschaft)


    Exchange Traded Derivatives (ETDs) sind börsengehandelte Derivate.
    Börsengehandelte Derivate sind: Futures + Optionen (siehe Tabelle oben).
    OTC gehandelte Derivate sind: Forward Kontrakte, Swaps, Optionen

    Was ist der Unterschied zwischen einem Kassa- und einem Termingeschäft (Derivat) ?

    Kassageschäft = Bei einem Kassageschäft handelt es sich um einen Kaufvertrag, der im Normalfall umgehend erfüllt wird. Der Käufer bezahlt und der Verkäufer liefert die Ware (Zug-um-Zug).

    Termingeschäft = Bei dieser Art Geschäft, liegt eine deutlich längere Zeitspanne zwischen dem Abschluss und der Erfüllung des Geschäftes. Also, wenn ein Käufer mit seiner Bank vereinbart, dass er in 3 Monaten eine bestimmte Anzahl von Aktien zu einem zum heutigen Zeitpunkt festgelegten Kurs kaufen will, handelt es sich um ein Termingeschäft. Die Vertragsbedingungen werden heute ausgehandelt - geliefert und bezahlt wird aber erst zu dem vereinbarten Termin in der Zunkunft.

    Worin liegt der Anreiz zum Handel mit Derivate-Produkten ?

    Er liegt darin, mit relativ geringem Geldeinsatz an hohen Gewinnchancen zu partizipieren - aber auch zur Absicherung gegen Kursschwankungen bei Wertpapieren, Wechselkursschwankungen von Währungen oder von Preissprüngen bei Handelsgütern.

    Bei den Termingeschäften muss man noch die Unterscheidung zwischen bedingte Termingeschäfte und unbedingte Termingeschäfte treffen.

    Bedingte Termingeschäfte: Dem Käufer wird ein Wahlrecht eingeräumt, erst in der Zunkunft entscheiden zu müssen, ob er das zugrunde liegende Geschäft tätsächlich durchführen möchte. Zu dieser Art von Geschäften gehört das Optionen-Termingeschäft.

    Unbedingte Termingeschäfte: Hier müssen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer auf jeden Fall das Geschäft erfüllen. Beide Parteien sind verpflichtet, bei Verfall (Erfüllung zum Termin) den Basiswert zu erwerben bzw. zu veräußern. Zu dieser Art von Geschäften gehören Futures, Swaps und Forwards.

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    OTC-Nachhandelstransparenz
    Seit der Umsetzung der MiFID-Richtlinie müssen Börsen, MTFs (= "Multilateral Trading Facility" - multilaterales Handelssystem) und systematische Internalisierer (= ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen, das regelmäßig und in organisierter und systematischer Weise Handel für eigene Rechnung durch Ausführung von Kundenaufträgen treibt) im Rahmen der Nachhandelstransparenz den Umfang, den Kurs und den Zeitpunkt der mit börsenzugelassenen Aktien (und aktienvertretenden Zertifikaten, sofern sie an einem geregelten Markt zugelassen sind) getätigten außerbörslichen (OTC-) Geschäfte unverzüglich auf Echtzeitbasis (innerhalb von 3 Minuten) veröffentlichen (§§ 31 BörsG, 31g III WpHG).

    Dieser Pflicht müssen auch Wertpapierdienstleistungsunternehmen bei Finanzkommissionsgeschäften, Eigenhandel, Abschluss- und Anlagevermittlung nachkommen.

    Derivate Meldungen (EMIR) - siehe dazu ergänzend
    Gegenparteien und Zentrale Gegenparteien (CCPs) müssen Abschlüsse, Änderungen und Beendigungen von Derivatekontrakten melden - und zwar sowohl von OTC- als auch von börslich gehandelten Derivatekontrakten. Die Meldung hat an ein Transaktionsregister zu erfolgen, welches von der ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsicht / European Securities and Market Authority) anerkannt wurde. Die Einzelheiten sind spätestens an dem Arbeitstag zu melden, der auf den Abschluss, die Änderung oder Beendigung eines Kontraktes folgt. Meldepflichtige können die Meldung selbst abgeben oder dies an ihren Kontrahenten oder einen Dritten delegieren.

    Einzelpersonen sind von der Meldepflicht ausgenommen. Beide Gegenparteien eines Geschäftes sind zur Meldung an das Transaktionsregister verpflichtet.

    Meldepflichtige Geschäfte
    • Alle Derivatekontrakte (dabei spielt es keine Rolle, ob Transaktionen der Clearingpflicht unterliegen oder nicht):
      - OTC-Derivate (*)
      - börslich gehandelte Derivate

      (*) = die Meldung von OTC-Derivaten ist für die nachfolgenden 5 Assetklassen notwendig:
      1 Kredit-Derivate
      2 Zins-Derivate
      3 FX-Derivate
      4 Rohstoff-Derivate
      5 Aktien-Derivate

    • es müssen alle abgeschlossenen Transaktionen, jegliche Änderungen (auch Clearing) oder Beendigungen gemeldet werden.
    • die Meldung muss spätestens an dem Bankarbeitstag erfolgen, der dem Geschäftsabschluss, der Änderung oder Beendigung folgt.
    • Ausnahmen für die Meldepflicht:
      - Zertifikate
      - Optionsscheine (insofern es sich bei diesen um Schuldverschreibungen handelt)

    Melde-Gegenstand
    zu melden sind:
    • die Identität der Parteien des Derivatekontrakts und - falls mit diesen nicht identisch - der Träger der daraus erwachsenden Rechte und Pflichten.
    • die wesentlichen Merkmale der Derivatekontrakte (Art, Fälligkeit, Nominalwert, Preis, Datum der Abwicklung).
    • Finanzielle und Nicht Finanzielle Gegenparteien oberhalb der Clearingschwelle müssen zusätzlich folgendes melden:
      - täglich den Marktwert des Derivats
      - den Wert der gestellten Sicherheiten


      Produktklasse Schwellenwert (Bruttonennwert) in €
      Kreditderivate 1 Milliarde
      Aktienderivate 1 Milliarde
      Zinsderivate 3 Milliarden
      Devisenderivate 3 Milliarden
      Warenderivate 3 Milliarden
      Alle anderen Derivate 3 Milliarden

    • für die Meldungen gilt eine Aufbewahrungspflicht von mindestens 5 Jahren (ab Beendigung des Kontrakts).
    Meldewege
    Grundsätzlich hat eine Gegenpartei die Möglichkeit, die Meldung zu delegieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die meldepflichtige Partei stets für die vollständige und korrekte Meldung verantwortlich ist.

    Für Finanzielle Gegenparteien existieren die folgenden Umsetzungsmöglichkeiten:

    1. Eigenständige Meldung
    Vorteile Nachteile
    - Erhalt der Flexibilität - Hoher Implementierungsaufwand
    - Evtl. zusätzliche SW-Lizenzkosten
    - Personalaufwand für den Produktionsbetrie
    2. Delegation
    Vorteile Nachteile
    - Meldung durch Drittanbieter (CPP, Gegenpartei)
    - Kosten-/Ressourcenschonend
    - Evtl. können nicht alle betroffenen Märkte und Assetklassen abgedeckt werden.
    - Einschränkung auf Gegenparteien, mit denen ein Vertrag zur Delegation der Meldungen geschlossen wurde.
    3. Eigenständige Meldung + Meldeservice für Dritte
    Vorteile Nachteile
    - Ertragspotenzial
    - Festigung der Kundenbeziehung
    - Festigung der Stellung als Keyplayer
    - Steigerung der eigenen Attraktivität als Gegenpartei
    - Zeitnahe Lösung erforderlich, um Umsetzung und Tests mit Kunden zu ermöglichen.
    - Strikte SLAs, die eingehalten werden müssen.

    Folgende Transaktionsregister gibt es

    Insgesamt gibt es 6 Transaktionsregister:


    Register Gesellschaft Land
    DTCC DTC Group Großbritannien
    Regis-TR Clearstream/Iberclear Luxenburg
    Unavista London Stock Exchange Großbritannien
    KPDW CSD/CPP Polen
    ICE Trade Vault Europe International Exchange Großbritannien
    CME Trade Repository CME Group Großbritannien

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    Meldepflichtige Marktteilnehmer


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    Optionen
    Optionen gehören zu der Gruppe Derivate, die beispielsweise auf einem Wertpapier (Aktie) als Undelying oder wie man auch sagt als Basiswert aufbauen. Sie bilden ein Wahlrecht für den Käufer der Option ab. Dieses Recht beinhaltet (z.B.) eine Aktie zu einem bestimmten Kurswert (Basispreis) kaufen (Call) oder verkaufen (Put) zu können. Es gibt Call- und Put-Optionen.

    Dieses Recht ist allerdings nur für eine bestimmte Zeit (Fälligkeit) gültig. Wenn bis dahin die Option nicht ausgeübt wurde, verfällt sie.

    Der Verkäufer dieser Option muss dieses Recht auf Erfüllung auf Verlangen des Käufers erfüllen. Dafür bekommt er vom Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs eine Optionsprämie als Vergütung. Diese Prämie kann er auch bei Nicht-Erfüllung (falls der Käufer die Option auf Erfüllung verfallen läßt) behalten.

    Ein Optionskontrakt bezieht sich immer auf 100 Aktien.

    Kursstellung
    Bei Optionen wird täglich mindestens ein Kurs vom Market-Maker an der Optionsbörse (wie z.B. der EUREX) gestellt.

    Ein Market-Maker (Marktpfleger/Marktmacher) ist ein Börsenmakler, der die Marktliquidität (Handelbarkeit) von Wertpapieren durch kontinuierliches Stellen von Geld- und Briefkursen sichert. Dadurch werden temporäre Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage in weniger liquiden Werten ausgeglichen.


    Sicherheit
    Optionen werden durch die Optionsbörse besichert. Die Optionsbörse sichert sich wiederrum durch eine Sicherheitseinlage (Marge) des Verkäufers ab. Dadurch wird das Ausfallrisiko deutlich geringer.

    Zusammenfassende Schlüsselbegriffe

    Optionsinhaber
    • Käufer der Option (= Long)
    • er muss beim Kauf die Optionsprämie zahlen
    • er hat das Recht, aber nicht die Pflicht, die Option auszuüben
    • er wird sein Recht nur ausüben, wenn der Preis des Basiswerts unter dem Ausübungspreis (Strike Preis) liegt - ansonsten wird er die Option verfallen lassen.

    Optionsverkäufer (Stillhalter)
    • Verkäufer der Option (= Short)
    • er bekommt die Optionsprämie gutgeschrieben
    • er ist zur Abnahme des Basiswerts verpflichtet
    Barausgleich
    • in der Praxis wird der Basiswert bei Ausübung der Option nicht notwendigerweise geliefert. Gegebenenfalls bezahlt der Verkäufer der Put-Option dem Käufer die Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem Preis den der Basiswert zum ausgemachten Zeitpunkt besitzt.

    • ob bei Ausübung ein Barausgleich stattfindet oder ob der Basiswert geliefert wird, wird beim Vertragsabschluss festgelegt.
    Optionsarten
    • Calls = Kaufoptionen
    • Puts = Verkaufsoptionen
    • Long = Sicht des Käufers
    • Short = Sicht des Verkäufers
    Ausübungsarten
    • Europäische Option = die Option kann nur am Fälligkeitsdatum ausgeübt werden.
    • Amerikanische Option = die Option kann an jedem Handelstag vor Fälligkeit ausgeübt werden.
    • Bermuda Option = die Option kann zu einem von mehreren zuvor festgelegten Zeitpunkten ausgeübt werden.
    Handlungsmöglichkeiten

    1. Call-Optionen (bilden immer ein Paar):
    • Long Call = Käufer - kauft eine Kaufoption
    • Short Call = Verkäufer - verkauft eine Kaufoption

    • Long Call = das Recht, Aktien zu einem vereinbarten Preis zu erwerben
      Short Call = die Pflicht, Aktien zu einem vereinbarten Preis zu verkaufen

    2. Put-Optionen (bilden immer ein Paar):
    • Long Put = Käufer - kauft eine Verkaufsoption
    • Short Put = Verkäufer - verkauft eine Verkaufsoption

    • Long Put = das Recht, Aktien zu einem vereinbarten Preis zu verkaufen
      Short Call = die Pflicht, Aktien zu einem vereinbarten Preis abzunehmen
    Beispiele

    1. Call-Option:
      a) 1 Kontrakt: Call auf VW
      b) Optionskäufer: hat das Recht zum Kauf von 100 VW-Aktien zum Kurs von 50,- € p./Aktie

      c) 1 Optionskontrakt bezieht sich immer auf 100 Aktien
      d) Optionsprämie: 130,- €
      e) steht der Kurs der VW-Aktie am Fälligkeitstag bei 60,- € macht man 10,- € Gewinn p./Aktie
      f) macht einen Kursgewinn von 1.000,- €
      g) abzüglich der Optionsprämie von 130,- € bleiben 870,- € Gewinn

      h) steht der Kurs der VW-Aktie am Fälligkeitstag bei 45,- € würde man die Option verfallen lassen um einen Verlust zu vermeiden: 500,- € Kursverlust + 130,- € = 630,- Verlust
    2. Put-Option:
      a) 1 Kontrakt: Put auf VW
      b) Optionskäufer: hat das Recht zum Verkauf von 100 VW-Aktien zum Kurs von 50,- € p./Aktie

      c) 1 Optionskontrakt bezieht sich immer auf 100 Aktien
      d) Optionsprämie: 130,- €
      e) steht der Kurs der VW-Aktie am Fälligkeitstag bei 40,- € macht man 10,- € Gewinn p./Aktie
      f) macht einen Kursgewinn von 1.000,- €
      g) abzüglich der Optionsprämie von 130,- € bleiben 870,- € Gewinn

      h) steht der Kurs der VW-Aktie am Fälligkeitstag bei 55,- € würde man die Option verfallen lassen um einen Verlust zu vermeiden: 500,- € Kursverlust + 130,- € = 630,- Verlust

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    Roll-Down Call / Roll-Up Put
    Ein Roll-Down Call (Roll-Up Put) ist eine Erweiterung eines Down-and-out Calls (Up-and-out Puts) und umfasst zwei Barriers, die beide unterhalb (oberhalb) der anfänglichen Spot- und Strike-Preise liegen.

    Wenn die nähere Barrier bis zur Fälligkeit der Option nicht durchbrochen wird, dann hat die Option den gleichen Payoff wie eine Vanilla Option mit gleichem Strike-Preis.

    Falls die nähere Barrier bis zur Fälligkeit doch durchbrochen wird, verfällt der Roll-Down Call (Roll-Up Put) nicht wertlos, sondern es entsteht ein Standard Down-and-out Call (Up-and-out Put). Dafür wird der Strike-Preis auf die Höhe der soeben durchbrochenen Barrier "heruntergerollt" ("hochgerollt") und die zweite, niedrigere (höhere) Knock-Out Barrier wird aktiviert und komplettiert somit die Option.



    Double Barrier Optionen
    Eine Double Barrier Option hat zwei Knock-Out Barriers (Knock-In Barriers) jeweils oberhalb und unterhalb des anfänglichen Spot-Preises, wobei es für das Knock-Out Ereignis (Knock-In- Ereignis) ausreichend ist, wenn eine der beiden Barriers durchbrochen wird.


    Swaption
    Swaptions werden über den OTC-Markt gehandelt und erteilen dem Optionsinhaber im Austausch für ein Optionspremium das Recht, in einen Swap-Kontrakt (i.d.R. ein Zinsswap) einzutreten.

    Dieses Recht kann bis zur Fälligkeit (amerikanisch), nur zur Fälligkeit (europäisch) oder auch zu mehreren festgelegten Zeitpunkten (Bermuda-Swaption) ausgeübt werden.

    Bei einer Receiver-Swaption bezahlt der Optionsinhaber bei Ausübung einen variablen Zinssatz und erhält im Gegenzug einen fixen Zinssatz.

    Die Payer-Swaption verhält sich genau anders herum: bei Ausübung bezahlt der Optionsinhaber einen fixen Zinssatz und erhält dafür einen variablen Zinssatz.


    Binäre Optionen
    Binäre Optionen (digitale Optionen) können extrem kurzlaufende Optionen sein. Die Laufzeiten betragen wahlweise zwischen 30 Sekunden und 1 Jahr. Sie können schon mit sehr geringem Kapitaleinsatz gehandelt werden. Er beginnt in der Regel schon ab einem Einsatz von 10,- bis 25,- Euro pro Trade. Das Risiko ist immer auf den gewählten Einsatz beschränkt. Lediglich eine brokerabhängige Mindestsumme (zwischen 1,- und 25,- Euro) muss immer gesetzt werden. Viele Broker gewähren im Verlustfall eine Rückzahlung bis zu 15% des Einsatzes als Kompensation.

    Sie gehören zu der Art der Termingeschäfte .

    Sinn der binären Optionen ist, dass entweder ein vorher definiertes Ereignis eintritt (dann erhält der Käufer der Optionen einen festgelegten Betrag) oder die Optionen verfallen wertlos. Mit anderen Worten, es muss lediglich vorhergesagt werden, ob zum Beispiel der Dax oder der Goldpreis am Ende der definierten Laufzeit höher oder tiefer steht als zum Abgabezeitpunkt der Option.

    Es kann also auf fallende oder steigende Kurse spekuliert werden. Wenn ein Anleger der Meinung ist, dass die Preisentwicklung nach oben geht, sollte er sich für eine Call-Option entscheiden. Wenn er der Meinung ist, dass die Preisentwicklung nach unten geht, sollte er sich für eine Put-Option entscheiden.

    Die vorab mit dem Broker definierte Rendite bekommt der Anleger am Ende der Laufzeit ausgezahlt, wenn seine Option höher (Call-Option) bzw. tiefer (Put-Option) notiert als zum Einstiegszeitpunkt. Sie liegt in der Regel zwischen 65% und 85% des Einsatzes.

    Als Underlyings kommen, wie bei den üblichen Optionsscheinen auch, Aktien, Indizes, Rohstoffe, Fremdwährungen … zum Tragen. Prinzipiell können sie auf sämtliche Vermögenswerte ausgerichtet werden, da man die Basiswerte nicht erwirbt. Man schließt lediglich eine Wette auf deren Preisentwicklung ab.



    Optionsscheine
    Optionsscheine sind Wertpapiere, die das Recht (aber nicht die Verpflichtung haben), eine bestimmte Menge eines zugrunde liegenden Gegenstandes oder Basiswertes zu einem bestimmten Preis zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put).

    Es existieren zwei Arten von Optionsscheinen:
    • Optionsscheine aus Optionsanleihen
    • Optionsscheine ohne gleichzeitige Emission einer Optionsanleihe (Naked Warrants)

    Eine Optionsanleihe ist eine Inhaberschuldverschreibung mit Zusatzrechten. Es ist ein verzinsliches Wertpapier, das neben dem Forderungsrecht (Zins- und Rückzahlungsanspruch) in einem Optionsschein auch ein Bezugsrecht auf Aktien verbrieft.

    Die traditionellen Optionsscheine werden in Verbindung mit der Emission einer Optionsanleihe ausgegeben. Sie verbriefen jedoch selbstständige Rechte. Der Emittent des Optionsscheins ist gleichzeitig Emittent des Basiswertes. Sie werden an einer Börse gehandelt und können amtlich notiert werden.

    Hintergründe: Voraussetzung für die Ausgabe einer Optionsanleihe ist eine bedingte Kapitalerhöhung. Optionsanleihen haben in der Regel eine Laufzeit zwischen 10 und 12 Jahren. Bei Ausgabe der Optionsanleihe werden neben den Zins- und Rückzahlungsmodalitäten auch die Bedingungen für den Bezug von Aktien festgelegt - also das Bezugsverhältnis, der Bezugskurs und die Bezugsfrist. Innerhalb der Bezugsfrist kann dann eine bestimmte Anzahl von Aktien zum Bezugskurs erworben werden.

    Das Ausüben der Option ist unabhängig von der Anleihe. Wegen des zusätzlichen Optionsrechts ist der Normalzins der Optionsanleihe vergleichsweise niedrig. Für Unternehmen stellen Optionsanleihen eine günstige Form der Finanzierung dar, da durch den beigefügten Optionsschein die Zinszahlung gegenüber einer normalen Anleihe gesenkt werden kann. Bei der Ausübung der Option wirkt sich die Erfüllung in Aktien nicht auf die Liquidität des Unternehmens aus.

    Für Anleger verbindet dieses Finanzderivat die Eigenschaften einer Anleihe mit denen einer Aktie. Bei steigendem Aktienkurs kann mit dem Optionsschein durch die Hebelwirkung eine höhere Rendite erzielt werden. Im Fall sinkender Aktienkurse wird zwar der Optionsschein im Extremfall wertlos, die Zins- und Rückzahlungen der Anleihe bleiben jedoch unverändert bestehen.

    Aktienoptionsanleihe
    Diese Form einer Optionsanleihe beinhaltet das Recht auf den zusätzlichen Bezug von Aktien des Emittenten der Anleihe.

    Naked Warrants
    sind Optionsscheine, die ohne gleichzeitige Emission einer Optionsanleihe ausgegeben werden. Sie werden vor allem von Banken und Wertpapierhandelshäusern emittiert. Inzwischen sind sie die bei weitem gebräuchlichste Optionsscheinform. Rechtlich handelt es sich hier um verbriefte Schuldverschreibungen.

    Jeder Optionsschein muss folgende wesentliche Merkmale aufweisen:

    -> Call = Kaufoptionsschein - das Recht zu kaufen
    -> Put = Verkaufsoptionsschein - das Recht zu verkaufen

    Basiswert (Underlying) = Aktie, Index, Währung, Zinsen ...
    Basispreis, Ausübungspreis, Bezugspreis, Strikepreis = jener Preis, zu dem der Basiswert am Ende der Laufzeit des Optionsscheins gekauft (Call) oder verkauft (Put) werden kann.
    Bezugsverhältnis, Ratio = Anzahl der Optionsscheine, die zum Bezug eines Basiswerts benötigt werden.
    Laufzeit = Zeitspanne, bis zum Verfall des Optionsscheins.

    Beispiel eines Optionsscheingeschäftes
    Als Beispiel dient ein Optionsschein auf die frei erfundene Raum AG Aktie, der folgende Ausstattungsmerkmale aufweist:

    • Kauf- und Verkaufsoptionsschein auf den Basiswert Raum AG Aktie
    • Bezugspreis 80,- Euro
    • Bezugsverhältnis 1:1
    • Laufzeit 1 Jahr
    • Preis des Optionsscheins 12,70 Euro

    Aus Sicht des Käufers ergibt sich folgendes Szenario:
    Mit dem Kauf des Optionsscheins erwirbt der Käufer das Recht (aber nicht die Verpflichtung) gegen einmalige Bezahlung des Kaufpreises (12,70 Euro) den Basiswert (Raum AG Aktie) zu einem fixierten Preis (80,- Euro) in einer bestimmten Menge (1 Aktie) bis zu einem bestimmten Termin (1 Jahr) zu kaufen (Call) - oder zu verkaufen (Put).

    Aus Sicht des Verkäufers verhält es sich folgendermaßen:
    Mit dem Verkauf des Optionsscheins übernimmt der Stillhalter (Verkäufer) die Verpflichtung, gegen den einmaligen Erhalt des für den Optionsschein zu bezahlenden Preises (Prämie 12,70 Euro) den Basiswert (Raum AG Aktie) zu einem fixierten Preis (80,- Euro) in einer bestimmten Menge (1 Aktie) bis zu einem bestimmten Termin (1 Jahr) zu liefern.

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    Barrier Warrants
    Barrier Warrants sind exotische Optionsscheine. Bei diesen Optionen wird das Optionsrecht erst aktiviert (oder verfällt), wenn der Kurs des Basiswert eine vorher festgelegte Grenze (die sogenannte Barriere) über- oder unterschreitet. Sie können also bereits vor Ende der Laufzeit verfallen.

    Bei dieser Art der Optionsscheine gibt es mehrere Varianten. Die erste Unterscheidung ist, ob ein Optionsrecht nach dem Durchbrechen der Barriere entsteht (= Knock-in- bzw. Drop-in-Warrants) oder ob ein Optionsrecht nach dem Durchbrennen der Barriere verfällt (= Knock-out- bzw. Drop-out-Warrants).

    Die zweite Unterscheidung ist, ob die Barriere über (up) oder unter (down) dem aktuellen Kurs des Basisobjektes liegt. Also, ob das Basisobjekt steigen oder fallen muss, um die Entstehung oder den Verfall des Optionsrechts auszulösen.

    Daraus ergeben sich logischerweise 8 verschiedene Varianten des Barrier Warrants:
    • Down-and-in-Call
      das Optionsrecht (Kaufrecht) entsteht: das Basisobjekt muss fallen, damit die unter dem aktuellen Kurs angesiedelte Barriere durchbrochen und damit das Optionsrecht aktiviert wird.

    • Down-and-out-Call
      das Optionsrecht (Kaufrecht) verfällt: das Basisobjekt darf nicht fallen, damit die unter dem aktuellen Kurs angesiedelte Barriere nicht durchbrochen und damit das Optionsrecht nicht deaktiviert wird.


    • Up-and-in-Call
      das Optionsrecht (Kaufrecht) entsteht: das Basisobjekt muss steigen, damit die über dem aktuellen Kurs angesiedelte Barriere durchbrochen und damit das Optionsreicht aktiviert wird.

    • Up-and-out-Call
      das Optionsrecht (Kaufrecht) verfällt: das Basisobjekt darf nicht steigen, damit die über dem aktuellen Kurs angesiedelte Barriere nicht durchbrochen und damit das Optionsrecht deaktiviert wird.

    • Down-and-in-Put
      das Optionsrecht (Verkaufsrecht) entsteht: das Basisobjekt muss fallen, damit die unter dem aktuellen Kurs angesiedelte Barriere durchbrochen und damit das Optionsrecht aktiviert wird.


    • Down-and-out-Put
      das Optionsrecht (Verkaufsrecht) verfällt: das Basisobjekt darf nicht fallen, damit die unter dem aktuellen Kurs angesiedelte Barriere nicht durchbrochen und damit das Optionsrecht nicht deaktiviert wird.


    • Up-and-in-Put
      das Optionsrecht (Verkaufsrecht) entsteht: das Basisobjekt muss steigen, damit die über dem aktuellen Kurs angesiedelte Barriere durchbrochen und damit das Optionsrecht aktiviert wird.


    • Up-and-out-Put
      das Optionsrecht (Verkaufsrecht) verfällt: das Basisobjekt darf nicht steigen, damit die über dem aktuellen Kurs angesiedelte Barriere nicht durchbrochen und damit das Optionsrecht deaktiviert wird.
    Barrier Warrants sind wesentlich riskantere Instrumente als herkömmliche Optionsscheine. Eine heftige, kurzfristige Kursbewegung des unterliegenden Basiswertes kann zum sofortigen wertlosen Verfall der Optionsscheine führen. Im entgegengesetzen Fall kann es möglich sein, dass der Basiswert während der gesamten Laufzeit das Knock-in-Niveau nicht erreicht und es erst gar nicht zu einem Optionsrecht kommt. Der Vorteil dieser Papiere ist, dass der Anleger mit wesentlich geringerem Kapitaleinsatz prozentual höherre Gewinne erzielen kann.


    Basket Optionsschein
    Basket Optionsscheine beziehen sich nicht auf einen einzigen Basiswert, sondern auf einen Korb (Basket) verschiedener Wertpapiere. Mit dieser Art eines Optionsscheins erwirbt der Anleger das Recht einen vorher definierten Korb an Aktien oder anderen Wertpapieren zu einem bestimmten Zeitpunkt und zu einem vorher festgelegten Preis (Ausübungspreis) zu erwerben. Basket Optionsscheine haben den Vorteil, dass der Anleger nicht von der Entwicklung eines einzelnen Wertpapieres abhängig ist. Der zu erwerbende Korb an Wertpapieren ist meistens so gestaltet, dass dort zum Beispiel nur Aktien eines bestimmten Landes oder einer Branche berücksichtigt werden.

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    Bermuda Optionsschein
    Ein Bermuda Optionsschein ist eine Option mit mehreren Ausübungszeitpunkten. Er gehört zu den exotischen Optionsscheinen. Wird zu einem Ausübungszeitpunkt nicht ausgeübt (nicht der Basiswert bezogen), so verbleibt das Ausübungsrecht für die folgenden Ausübungszeitpunkte. Wird zu einem Ausübungszeitpunkt der Basiswert bezogen (also "ausgeübt") so verfallen die nachfolgenden Ausübungszeitpunkte. Man kann hier im weitestens Sinne von einer Option auf eine Option sprechen.


    Chooser Optionsschein
    Ein Chooser Optionsschein gehört zur Familie der exotischen Optionsscheine. Bei dieser Art von Optionsschein kann der Anleger zu einem späteren Zeitpunkt (jedoch vor dem Fälligkeitsdatum) entscheiden, welche Option er einlösen will - einen Putt (Verkauf) oder einen Call (Kauf). Der Inhaber eines Chooser Optionsscheins rechnet mit volatilen (schwankenden) Kursen, die aufgrund von äußeren Umständen (z.B. Notenbanentscheidungen) hervorgerufen werden.

    Nach der Entscheidung, welche Option der Anleger einlösen will, verhält sich der Optionsschein wie ein "Standard-Optionsschein". Der Optionsschein ist gegenüber den herkömmlichen Standard-Optionsscheinen deutlich teurer und verliert täglich an Zeitwert - gewinnt jedoch stark bei steigender Volatitlität. Deshalb sollte der Anleger beim Erwerb von zunehmenden Schwankungen oder Trendänderungen ausgehen.


    Cliquet Optionsschein
    Der Cliquet Optionsschein gehört zur Familie der exotischen Optionsscheine. Bei diesem Konstrukt wird zu festgelegten Zeitpunkten der Basispreis des Optionsscheins an die aktuelle Marktentwicklung angepasst. Der bereits erzielte "innere Wert" des Basiswertes wird dem Inhaber des Optionsscheins gutgeschrieben. Das bedeutet, der Anleger bekommt diesen inneren Wert gutgeschrieben und am Ende der Laufzeit ausbezahlt.

    Beispiel:
    Der ursprüngliche Basispreis des Optionsscheins liegt bei 90,- Euro. Der Kurs des Basiswerts steigt bis zum nächsten Stichtag auf 120,- Euro. Diese Steigerung um 30,- Euro (innere Wert) bekommt der Anleger gutgeschrieben und am Ende der Laufzeit ausbezahlt.

    Fällt der Kurs zum nächsten Stichtag auf 100,- Euro, ist das der neue Basiskurs. Die vorher erzielten 30,- Euro Gewinn, bleiben davon unberührt.

    Steigt der Kurs des Basiswerts zum folgenden Stichtag auf 140,- Euro, wird dieser Kurs als neuer Basiswert festgelegt. Der Anleger bekommt den inneren Wert von 40,- Euro gutgeschrieben. Der bisher gültige Auszahlungsbetrag von 30,- Euro verliert seine Gültigkeit und wird durch den neuen Betrag von 40,- Euro ersetzt. Dieser Tausch findet jedoch nur statt, wenn der neue Auszahlungsbetrag größer ist als der alte Betrag. Wäre er in diesem Beispiel geringer als 30,- Euro, würden die 30,- Euro als Bestand bleiben.

    Der Cliquet Optionsschein schützt den Anleger durch das Festschreiben des an den jeweiligen Stichtagen ermittelten Auszahlungsbetrages vor Kursverlusten.


    Commodity Warrant
    Ein Commodity Warrant ist ein Warenoptionsschein. Er berechtigt zum Kauf oder Verkauf einer festgelegten Menge einer Ware (z.B. Platin, Gold, Silber, Weizen, Öl ...). Der Warenoptionsschein hat als Basisinstrument eine bestimmte Ware. Er verbrieft das Recht zum Kauf oder Verkauf dieser in den Optionsbedingungen festgelegten Menge an Waren.

    Mit Kaufoptionsscheinen kann dabei auf steigende und mit Verkaufsoptionsscheinen auf fallende Warenpreise spekuliert werden. Anleger müssen sich mit den, je nach Basiswert unterschiedlichen, Einflüssen auf die Preisgestaltung des Basiswerts beschäftigen. Bei landwirtschaftlichen Produkten spielen klimabezogene Einflüsse eine sehr große Rolle. Bei Öl beziehen sich die Einflüsse mehr auf die Lagerbestände und Förderquoten. Edelmetalle werden wesentlich von Spekulationen und vom Bedarf (Schmuckindustrie ...) beeinflusst.

    Wie bei allen Optionsscheinarten ist auch bei dieser Variante bei Verfall des Optionsscheins maximal nur der Verlust des eingesetzten Kapitals möglich.


    Contingent Optionsschein
    Der Contingent Optionsschein wird auch Pay Later Optionsschein genannt. Er gehört zu den exotischen Optionsscheinen. Bei ihm wird die Optionsprämie erst am Ende der Laufzeit fällig, falls der Optionsschein einen inneren Wert besitzt. Die Prämie muss demnach also nur bezahlt werden, wenn der Optionsschein einen inneren Wert besitzt - ansonsten nicht.

    Der Anleger muss die Prämie jedoch auch dann zahlen, wenn der innere Wert des Optionsscheins geringer sein sollte als die Prämie. In diesem Fall würde er einen Verlust realisieren. Die Strategie des Anlegers liegt darin, dass der Basiswert eine von ihm erwartete Entwicklung nimmt und dadurch ein innerer Wert des Optionsscheins geschaffen wird. Die Optionsprämie ist bei den Contingent Optionsscheinen größer als bei den Standard-Optionsscheinen.

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    Korridor Optionsschein
    Der Korridor Optionsschein wird auch Hamster Optionsschein oder Range Warrant genannt. Er gehört zu den exotischen Optionsscheinen. Bei diesem Optionsschein wird eine feste Spanne (eine Kursunter- und Kursobergrenze - also ein "Korridor") vorgegeben, in der sich der Basiswert bewegen soll. Wird diese vorgegebene Bandbreite erreicht, wird dem Anleger für diese Tage ein fester Betrag gutgeschrieben. Bei Kursen außerhalb der Spanne kann dieser Optionsschein nicht an Gewinnen partizipieren.

    Diese Art von Optionsschein eröffnen dem Anleger die Möglichkeit, von seitwärtsgerichteten Kursen zu profitieren.

    Die Korridor Optionsscheine lassen sich in zwei Arten aufteilen:
    - die "ansammelnde Optionsscheine" und
    - die "Optionsscheine mit fester Rückzahlung"

    Die ansammelnden Korridor Optionsscheine müssen ihren Wert erst über die gesamte Laufzeit hin aufbauen - bei den Optionsscheinen mit fester Rückzahlung steht die Höhe des potentiellen Rückzahlungsbetrages bereits von vornherein fest.


    Spead Warrant
    Der Spread Warrant gehört aufgrund seiner Art des Underlyings zur Gattung der exotischen Optionsscheine. Sie beziehen sich nicht auf ein einzelnes Underlying, sondern stets auf zwei Basiswerte. Als Strike (= Höhe des Basispreis - in der Regel der Preis, der von Beginn an festgelegt wird, zu dem der Käufer eines Optionsscheins den Basiswert kaufen oder verkaufen kann) dient daher auch nicht ein bestimmter Preis, sondern der Spread (die Preisdifferenz) zweier verschiedener Basiswert-Preise. Zum Beispiel kann sich der Spread auf die Kursdifferenz zweier verschiedener Aktien (oder Indexwerte) beziehen, so dass der Inhaber des Optionsscheins von einer Ausweitung (bei einem Call) oder von einer Angleichung (bei einem Put) des Kursabstands profitieren kann.

    Beispiel:
    Ein Spread Warrant, der sich auf zwei Indexerte bezieht:

    - DAX = Deutscher Börsenindex
    - CAC = Französischer Börsenindex

    Als Basiskurs sind 300 Indexpunkte festgeschrieben. Liegt der DAX am Fälligkeitstag mehr als 300 Punkte über dem CAC, so hat der Optionsschein-Inhaber Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Diese Ausgleichszahlung entspricht der Differenz zwischen der am Laufzeitende festgestellten Preisdifferenz und dem Basispreis - z.B. 5,- Euro pro Indexpunkt. Liegt der Spread unter 300 Punkten, verfällt die Option wertlos.


    Quanto Warrant
    Der Quanto Warrant wird auch Quantity-Adjusting-Option genannt. Das sind Warrants, bei denen sowohl das Währungsrisiko als auch die Währungschance ausgeschaltet sind - kommt zum Tragen, wenn der Basiswert in einer anderen Währung als der Warrant notiert. Dazu wird zu Beginn der Laufzeit des Optionsscheins der Devisenkurs fixiert. Es wird ein fixer Wechselkurs der eigenen zur fremden Währung festgelegt, so dass ein Kursverfall der fremden Währung den Warrant-Inhaber nicht berührt.

    Der Warrantpreis ist in der Regel höher als der Preis von klassischen Warrants ohne Währungsabsicherung.


    Covered Warrant
    Covered Warrants sind gedeckte Optionsscheine. Die herausgebende Bank (der Emittent) besitzt eine entsprechende Menge des zugrundeliegenden Basiswertes - beispielsweise eine Anzahl von Aktien der Gesellschaft. Sie verkauft damit ein Optionsrecht auf ihren eigenen Aktienbestand. Diese Aktien liegen in einem Sperrdepot des Emittenten, so dass sich die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien der Gesellschaft nicht erhöht - im Gegensatz zu den klassischen Optionsscheinen.

    Bei einigen Arten von Covered Warrants behält sich der Emittent das Recht vor, statt der Lieferung der zugrundeliegenden Aktien einen Barausgleich durchzuführen.


    Dart Optionsschein
    In den Optionsschein-Bedingungen ist bei dieser Optionsscheinart festgelegt, dass der Inhaber des Optionsscheins Geld für jeden Tag bekommt, bei dem der Kurs des Basiswerts (Underlying) zwischen bestimmten Kursspannen (Ranges) notiert. Für jede dieser Kurspannen wird ein unterschiedlicher Auszahlungsbetrag festgelegt (z.B. 10 Euro-Cent für die erste Range, 15 Euro-Cent für die zweite Range, 20 Euro-Cent für die dritte Range ...). Der Dart Optionsschein gehört zur Art der exotischen Optionsscheine.

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    Stay-Low-Optionsscheine
    Bei diesen Optionsscheinen geht es darum, dass eine bestimmte Kursmarke nicht erreicht oder überschritten wird. Wird diese definierte Kursmarke nicht erreicht, bekommt der Anleger eine hohe Rendite. Andernfalls verfällt sein Einsatz komplett.

    Basiswerte für die Stay-Low-Optionsscheine können Aktien oder Indices sein. Die wichtigsten Kennzahlen sind die Laufzeit und die Knock-Out-Schwelle ("Barriere").

    Reißt der Basiswert während der gesamten Laufzeit der Wette (also zu keinem Zeitpunkt) die Barriere, erhält der Anleger 10 Euro pro Optionsschein ausgezahlt.

    Steigt jedoch der Basiswert stärker als erwartet und reißt die Barriere, ist der Kapitaleinsatz des Anlegers verloren.

    Beispiel:

    Papier Stay-Low-Optionsschein "bezogen auf den Dax"
    Laufzeit bis 30.06.2016
    Knock-Out-Schwelle 13.500 Punkte

    Wenn der Dax bis zum 30.06.2016 die Knock-Out-Schwelle von 13.500 Punkten nicht erreicht, bekommt der Anleger 10,- € pro Optionsschein ausgezahlt.

    Wenn der Dax bis zum 30.06.2016 die Knock-Out-Schwelle erreicht, verfällt der Kapitaleinsatz des Anlegers komplett.

    Wandelanleihe
    Eine Wandelanleihe (Wandelschuldverschreibung, Wandelobligation, Convertible Bond) ist ein ausgegebenes und in der Regel mit einem Normalzins ausgestattetes verzinsliches Wertpapier, das dem Inhaber das Recht einräumt, es während einer Wandlungsfrist zu einem vorher festgelegten Verhältnis in Aktien einzutauschen.

    Der Nominalzins einer Wandelanleihe liegt meist unter dem jeweiligen Zins des Kapitalmarkts. Die Emission setzt einen Hauptversammlungsbeschluss mit einer Dreiviertelmehrheit voraus. Den Aktionären steht ein gesetzliches Bezugsrecht zu.

    Zum Ausgleich des Kursunterschiedes zur Aktie der Gesellschaft wird ein Wandlungs- bzw. Umtauschverhältnis festgelegt. Nicht gewandelte Schuldverschreibungen werden am Ende der Laufzeit getilgt, es sei denn, in den Wandlungsbedingungen ist eine Wandlungspflicht festgelegt. Solche Wandelanleihen werden am Ende der Laufzeit pflichtgewandelt.

    Vorteile

    • Kombination von festem Ertrag bis zum Umtausch - danach Dividendenzahlungen
    • ein steigender Aktienkurs führt auch zu einem entsprechenden Kursanstieg der Wandelanleihe
    • Kursverluste sind im Allgemeinen durch den Rückzahlungsanspruch zum Nennwert abgesichert - so lange sich der Emittent keine Pflichtwandlung vorbehalten hat
    • möglicher Umtauschgewinn durch entsprechend hohen Kurswert der Aktien zum Umtauschzeitpunkt

    Nachteile

    • niedrigere Zinsen als bei normalen Obligationen
    • bei Wandelanleihen mit Wandlungspflicht kann es, durch gefallene Kurse der Aktie und der daraus resultierenden Differenz zwischen Kurs und rechnerischem Nennbetrag bei Ausgabe der Teilschuldverschreibung, zu erheblichen Verlusten auf Seiten des Anlegers kommen
    • führt die Aktiengesellschaft vor der Wandlung eine Kapitalerhöhung durch, kann es für den Inhaber der Wandelanleihe zu starker Kapitalverwässerung kommen, wenn keine Verwässerungsschutzklauseln in den Anleihebedingungen vereinbart sind

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    Aktienanleihe

    (im englischsprachigen: Equity Linke Notes [ELN].

    Bei einer Aktienanleihe (Reverse Convertible Bond) handelt es sich um ein Strukturiertes Finanzprodukt. Das wichtigste Ausstattungsmerkmal ist, dass der Emittent am Ende der Laufzit das Recht hat, entweder den Nominalbetrag zu 100% zurückzuzahlen oder eine bestimmte Anzahl an vorher festgelegten Aktien zu liefern. Ob der Emittent Aktien zurückzahlt hängt vom Kurs des zugrunde liegenden Wertpapiers kurz vor dem Ende der Laufzeit ab. Sofern dieser unter dem vorher festgelegten Basispreis liegt, wird der Emittent die Aktien liefern - im umgekehrten Fall erfolgt die Auszahlung des Nominalbetrages.

    Zusätzlich werden während der Laufzeit der Aktienanleihe eine oder mehrere Zinszahlungen getätigt. Diese Zinszahlungen sind in der Regel deutlich höher als bei einer herkömmlichen Rente.

    Beispiel eines Aktienanleihegeschäfts:
    Kunde Meierbär erwirbt für 10.000,- Euro von einem Kreditinstitut eine Aktienanleihe mit der Aktie VW als Basiswert. Als regelmäßige Zinszahlung wird ein Kupon von 10% (jährlich) vereinbart. Am Ende der Laufzeit soll entweder der Nominalbetrag zu 100% zurückgezahlt oder 110 VW-Aktien geliefert werden.

    Die Aktienlieferung scheidet am Stichtag aus, sofern die VW-Aktie einen Kurs von über 90,91 Euro besitzt (10.000,- Euro geteilt durch die vorher definierten Aktien von 110).

    Indexanleihe
    Bei einer Indexanleihe handelt es sich um ein Strukturiertes Finanzprodukt. Es ist eine Anleihe, bei der die Konditionen (Zinszahlung, Tilgung) an einen Index (Aktienindex, Rentenindex, Inflationsraten, Goldpreise ...) ausgerichtet sind.

    Indexanleihen orientieren sich an genau festgelegte Größen, deren Tilgung und/oder Zinssatz sich zum Fälligkeitstermin an genau benannten Daten orientieren - Preissteigerungsraten, Ölpreise, Indizes ... . Eine Indexanleihe wird häufig in zwei Teilanleihen emittiert. Für die Optimisten eine Bullen-Tranche, für die Pessimisten eine Bär-Tranche. Die Emission von Indexanleihen ist bislang in Deutschland kaum möglich, da hierfür eine besondere Genehmigung der Bundesbank erforderlich ist, die nur in Ausnahmefällen erteilt wird.

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    Geldmarktpapiere
    Geldmarktpapiere sind spezielle Wertpapiere. In der Regel abgezinste Schuldverschreibungen, die zur Beschaffung kurzfristiger Gelder emittiert werden. Der Verkaufspreis errechnet sich aus dem Nominalwert abzüglich der für die Laufzeit anfallenden Zinsen. Hierbei investiert man üblicherweise in kurzfristige Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr.

    Hier einige Beispiele:

    Staatspapiere
    Darunter versteht man erstklassige, kurzfristige Schuldverschreibungen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union.

    Bubills = Unverzinsliche Schatzanweisungen der Bundesrepublik Deutschland
    Laufzeit 6 Monate
    Ausgabe erfolgt ohne Zinsscheine (als Abzinsungspapiere)
    Rückzahlung erfolgt zum Nennwert (Anlage + Zinsen)


    Cash Bills = Bundeskassenscheine

    Laufzeit zwischen 7 Tagen+ 1 Jahr (in der Regel 1 Monat)


    Treasury Bills = Commercial Papers der US-Regierung

    Private Geldmarktpapiere

    Certificates of Deposits = Einlagenzertifikate, die von Banken emittiert werden

    Laufzeit 30, 90 und 180 Tage


    Commercial Papers = Unbesicherte kurzfristige Inhaberschuldverschreibungen von Industie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen, deren Ausgabe in Form eines abgezinsten Papiers erfolgt und bei Fälligkeit der Nennbetrag (Anlage + Zinsen) zurückgezahlt wird.

    Laufzeit zwischen 7 Tagen und 2 Jahren

    Stückzinsberechnung
    Mit der Übergabe (dem Verkauf) des Wertpapiers werden alle darin verbrieften Rechte (also auch der Anspruch, beim nächsten Zinstermin Zinsen für ein komplettes Laufzeitjahr zu erhalten), auf den neuen Inhaber des Papiers übertragen. Der Preis hierfür wird dem Käufer der Anleihe zusätzlich zum Kurswert in Rechnung (in Form von Stückzinsen) gestellt.

    Nachfolgend ein Beispiel einer Stückzinsberechnung. In diesem Beispiel erfolgt der Kauf der Anleihe zwischen zwei Zinsterminen.

    Beispiel einer Stückzinsberechnung:

      Kauf der Anleihe 07.10.2009
      zum Kurs von 108,50 Euro
      Nennwert 10.000,00 Euro
      Zinssatz 6,25%
      Zinszahlung 18.01. ganzjährig
      Laufzeit der Anleihe 10 Jahre
      Tilgung der Anleihe 18.01. (nach 10 Jahren) zum Nennwert

    01. Kurswert - Berechnung
    Kurswert = Nennwert x Kurs = 10.000,- Euro x 108,50% = 10.850,- Euro

    02. Stückzinsen- Berechnung
    Der Verkäufer hat bis einschließlich 1 Tag vor Erhalt des Kaufpreises Anspruch auf die bis dahin angefallenen (anteiligen) Stückzinsen - also für den Zeitraum vom 18.01. (Zinstermin) bis 08.10. (1 Tag vor Erhalt des Kaufpreises bei zweitägiger Valuta) = für 264 Tage.

      Januar (18.-31.01.) 14 Tage
      Februar 28 "
      März 31 "
      April 30 "
      Mai 31 "
      Juni 30 "
      Juli 31 "
      August 31 "
      September 30 "
      Oktober (- 08.10.) 08 "


    Der Zinsanspruch des Käufers beginnt mit der Zahlung des Kaufpreises. Ihm stehen also Zinsen für den Zeitraum vom 09.10. (Valuta) bis 17.01. (Folgejahr) zu = für 101 Tage

    03. Stückzinsanspruch- Verkäufer - für 264 Tage
    Stückzinsen = 10.000,- Euro x 6,25 x 264 / (100 x 365) = 452,05 Euro

    04. Wertpapierabrechnungen - der Banken

    für den Verkäufer:    
    Kurswert  
    10.850,00
    Stückzinsen
    +
    452,05
    Ausmachender Betrag
    11.302,05
    Provision
    -
    54,25
    Courtage
    -
    7,50
    Gutschrift  
    11.240,30

    für den Käufer:    
    Kurswert  
    10.850,00
    Stückzinsen
    +
    452,05
    Ausmachender Betrag
    11.302,05
    Provision
    +
    54,25
    Courtage
    +
    7,50
    Belastung  
    11.363,80

    Ab dem 18.01. des Folgejahres erhält der Käufer für ein komplettes Jahr 6,5% Zinsen auf den Nennwert von 10.000,- Euro, also 625,- Euro - abzüglich der gezahlten Stückzinsen bleibt ihm ein Zinsbetrag von 172,95 Euro (für 101 Tage).

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    Zusammenfassung Wertpapier-Typen




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    Wertpapierleihe (WP-Darlehensgeschäfte)
    Wertpapierleihe ist ein Geschäft, bei dem der Verleiher einem Entleiher ein Wertpapier für eine begrenzte Zeit zur Verfügung stellt und dafür eine Gebühr bekommt. Juristisch handelt es sich hierbei um ein Sachdarlehen in Wertpapieren. Der Entleiher wird dabei zum Eigentümer der Wertpapiere. Er muss nicht die ursprünglich entliehenen Papiere, sondern nur solche in gleicher Art und Güte, zurückgeben.

    Eventuell entgangene Erträge (Dividenden, Zinsen), während der Ausleihphase müssen dem Verleiher erstattet werden.

    Verleiher sind im Regelfall große Wertpapier-Händler, Banken, Fonds oder Großaktionäre. Üblicherweise verlangt der Verleiher eine Kreditsicherheit in Form von Geld oder anderen Wertpapieren. Der Verleiher erwirtschaftet über die Leihgebühr zusätzliche Erträge. Das Geschäft ist insbesondere bei einer besicherten Leihe sehr risikoarm. Institutionelle Anleger und Investmentgesellschaften mit großen Wertpapier-Portfolien können durch den Verleih ihrer Wertpapiere ihre Rendite verbessern und ihre Depotkosten senken.

    Wertpapierleihen werden genutzt, um den bei Leerverkäufen entstehenden Lieferverpflichtungen nachzukommen. Bei einem Weiterverkauf gerade erworbener Wertpapiere können Leihegeschäfte verwendet werden, um Unterschiede in der Valuta oder Lieferschwierigkeiten des ursprünglichen Verkäufers zu überbrücken.

    Auch zu Refinanzierungen dienen Wertpapierleihegeschäfte. Sie ist besonders im Rentenmarkt eine weit verbreitete Praxis, dank der sich Marktteilnehmer durch den Verkauf geborgter Titel Liquidität beschaffen können. Statt die geliehenen Titel im Markt zu verkaufen, können diese auch für Liquiditätsaufnahmen bei Zentralbanken im Rahmen von Offenmarktgeschäften eingesetzt werden.

    In der Regel haben Leihegeschäfte eine Laufzeit von 1 bis 180 Tagen, seltener bis zu 360 Tagen. Darüberhinaus können unbefristete Geschäfte abgeschlossen werden, die nach im Rahmenvertrag festgesetzten Fristen jederzeit von beiden Vertragspartnern kündbar sind.

    Die Leihgebühren sind unterschiedlich und richten sich jeweils nach den individuellen Vereinbarungen mit dem Vertragspartner. Während die institutionellen Verleihsysteme der Clearing-Organisationen fixe Sätze erheben, deren Höhe abhängig von der Wertpapiergattung ist, werden die Gebühren bei Banken in der Regel gemeinsam mit dem Entleiher individuell vereinbart. Sie entsprechen den aktuellen Angebots- und Nachfragekonditionen für das jeweilige Wertpapier. Der Gebührensatz wird in der Regel fest über die gesamte Laufzeit festgelegt, bei "Bis-auf-weiteres-Geschäften" kann aufgrund von Marktveränderungen während der Laufzeit eine Satzanpassung notwendig werden.


    Beispiel eines WP-Leihe-Geschäftes
    Die Bank xyz benötigt zur Short-Eindeckung 25.000.000 Millionen Euro nominal der 6% Bundesanleihe 20.06.2016 für eine Laufzeit von 7 Tagen:

    Wertpapier 6% Bundanleihe 20.06.2016 DE0001114459
    Nennwert 25.000.000 Euro
    Kurs 122,80 Euro
    Laufzeit 18. - 25.01.2012
    Leihgebühr 0,20% p.a.
    Marktwert 30.700.000 Euro
    Stückzinsen 212 Tage 868.852,45 Euro
    Ausmachender Betrag 31.568.852,45
    Leihgebühr (31.568.852,45 x 0,20 x 7) / (100 x 360) = 1.227,68 Euro
       
    Ertrag Wertpapier-  
    Verleiher 1.227,68 Euro

    Die Entleiher-Bank der Wertpapiere hat dem Verleiher am 31.01.2012 eine Provision in Höhe von 1.227,68 Euro zu zahlen. Zusätzlich sind am 18.01.2012 Sicherheiten über 31.568.852,46 zu stellen (sofern diese nicht gestundet werden).

    Arten des WP-Leihe-Geschäftes
    Unterscheiden kann man 2 Arten des Leihe-Geschäftes:
    • Principal Lending
    • Agency Lending
    Principal Lending
    Bei dieser Art des Leihe-Geschäftes wird das Geschäft direkt zwischen einer Bank und einem Kunden getätigt. Sobald ein Principal Lending-Geschäft abgeschlossen wurde, erhält die Bank schriftlich eine Geschäftsbestätigung (Einzlabschlussbestätigung). Vor Abschluss des Geschäftes muss eine Sicherheitsleistung in ausreichender Höhe vom Entleiher gestellt werden.

    Agency Lending
    Bei dieser Art des Leihe-Geschäftes wird das Geschäft nicht direkt zwischen einer Bank und einem Kunden getätigt, sondern die Bank einen Dritten (einen Agenten) beauftragt, das Angebot eines Kunden am Leihemarkt mit der dortigen Nachfrage zusammenzuführen. Das bedeutet, dass der Kunde das Geschäft nicht mit der Bank direkt, sondern mit irgendeinem Kontrahenten am Markt tätigt.

    Die Bank erhält vom Kontrahenten/Agenten auf täglicher Basis ein aktuelles Reporting über die getätigten Geschäfte. Aus dem Reporting ist ersichtlich, welche Leihe-Geschäfte neu abgeschlossen oder beendet wurden, welche Sicherheiten gestellt werden und welche Gattungen aktuell verliehen wurden.

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    Repo (Rückkaufvereinbarung)
    Die Wertpapierleihe ist besonders im Anleihemarkt eine weit verbreitete Praxis zur Refinanzierung. Dank dieser Methode beschaffen sich die Teilnehmer dieses Geschäftes durch den Verkauf geborgter Festverzinslicher Wertpapiere Liquidität. Anstatt die geborgten Wertpapiere zu verkaufen, können diese zum Zweck der Liquiditätsaufnahme bei Zentralbanken im Rahmen von Offenmarktgeschäften oder im Repomarkt eingesetzt werden.

    Rückkaufvereinbarungen sind ein Bestandteil des Geldmarktes und dienen der Beschaffung von Liquidität im Interbankenhandel, sowie bei Zentralbanken im Rahmen von Offenmarktgeschäften (siehe unten).

    Ein Repo-Geschäft (eine Rücknahmevereinbarung -> Sale and Repurchase Agreement) ist ein kurzfristiges Finanzierungsinstrument. Die Laufzeit beträgt in der Regel nicht mehr als 1 Jahr - meistens sogar nur ein paar Tage (oder 1 Nacht -> "Overnight-Repo").

    Diese Art von Geschäft stellt für den Verkäufer eine Finanztransaktion dar, die einen gleichzeitigen Verkauf und Rückkauf von Wertpapieren kombiniert. Bei dieser Rückkaufvereinbarung verpflichtet sich der Kreditnehmer dem Kreditgeber festverzinsliche Wertpapiere gegen Zahlung einer vereinbarten Geldsumme zu überlassen, und bei Laufzeitende zurück zu nehmen. Da der Kreditgeber sich verpflichtet, identische Wertpapiere am Ende der Vertragslaufzeit zu liefern, handelt es sich hierbei um ein echtes Wertpapierpensionsgeschäft.

    Beispiel eines Repo-Geschäftes

    Kreditnehmer verkauft Festverzinsliche Wertpapiere im Wert von 10.000,- Euro an den Kreditgeber
    Kreditgeber zahlt die 10.000,- Euro an den Kreditnehmer (Kreditvergabe)
    Kreditnehmer zahlt die 10.000,- Euro + Zins (Tilgung + Zinsen) am Ende der Laufzeit an den Kreditgeber
    Kreditgeber verkauft die Festverzinslichen Wertpapiere im Wert von 10.000,- Euro an den Kreditnehmer

    Der zu Beginn des Vertrages zu zahlende Preis (Purchase Price) entspricht dem Marktwert (in unserem Beispiel) der zugrundeliegenden Festverzinslichen Wertpapiere (also, der aktuelle Wert + der zu diesem Zeitpunkt angefallenen Stückzinsen) - abzüglich eines Sicherheitsabschlags (Haircut).

    Der Rücknahmepreis (Repurchase Price) errechnet sich aus dem zu zahlenden Preis zuzüglich vereinbarter Zinsen (Reposatz, Repo Rate), die von der Qualität des Wertpapieres abhängig sind. Die Zinsen werden mit 365 Tagen pro Jahr berechnet.

    Im Falle, dass der Wert des Werpapieres sinken sollte, besteht eine Nachschusspflicht (die sogenannte Margin Call oder auch Variation Margin).

    Um sich im Vorfeld gegen Preisrückgänge des Wertpapieres zu schützen, wird bei der Zahlung (der Kreditvergabe) ein Sicherheitsabschlag vorgenommen. Erst wenn bei der täglichen Neubewertung des Wertpapieres ein Preisrückgang, der höher ist als der einbehaltene Sicherheitsabschlag, festgestellt wird, kann der Kreditgeber einen Margin Call (einen Nachschuss) verlangen. Der Kreditnehmer wird durch diese Nachschusspflicht verpflichtet, dem Kreditgeber zusätzliche Wertpapiere oder einen Barausgleich zu liefern.

    Bei Preissteigerungen der Wertpapiere gilt natürlich der umgekehrte Fall, der Kreditgeber ist dann entsprechend nachschusspflichtig.

    Offenmarktgeschäfte
    Die Offenmarktpolitik ist das wichtigste Instrument der Geldpolitik, mit dem die Zentralbank die Geldschöpfung beeinflusst. Die Zentralbank bietet den Geschäftsbanken bestimmte festverzinsliche Wertpapiere (die sogenannten Offenmarktpapiere) zum Kauf an oder kauft selbst. Kaufen die Geschäftsbanken die Wertpapiere, steht ihnen das angelegte Geld nicht mehr für die Kreditvergabe zur Verfügung. Das bedeutet, die Geldschöpfung sinkt. Verkaufen die Geschäftsbanken Wertpapiere, erhalten sie dafür Geld, das sie wiederum für die Kreditvergabe verwenden können.

    Aus Sicht der Geschäftsbanken entspricht dies einem Wertpapierpensionsgeschäft: Wertpapiere werden von den Geschäftsbanken bei der Zentralbank in Pension gegeben und sie erhalten dafür im Gegenzug liquide Mittel in Form von Zentralbankgeld.

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    SWAP
    Unter einem SWAP versteht man eine Vereinbarung zwischen zwei Vertragspartnern, in der Zukunft Zahlungsströme auszutauschen. Die Vereinbarung definiert dabei, wie die Zahlungen berechnet werden und wann sie fließen.

    Wichtige Formen der SWAPs sind die Zins- und Währungsswaps. Der Sinn dieses Geschäftes besteht darin, Zins- oder Währungsunterschiede auszunutzen und von ihnen zu profitieren - also Arbitrage-Gewinne zu machen.

    Arbitrage-Geschäfte = die gezielte Ausnutzung von Preis-, Kurs- und Zinsdifferenzen von Wertpapieren, Devisen oder Edelmetallen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt an verschiedenen Börsenplätzen gegeben sind.

    Bei einem reinen Zinsswap tauschen zwei Schuldner unterschiedlicher Bonität Zinszahlungsverpflichtungen. Es ist ein Tausch von kurzfristigen Zinsen gegen langfristige (oder umgekehrt) zu vorher festgelegten Terminen. Diese Verpflichtungen lauten auf dieselbe Währung. Wesentlich hierbei ist, dass die auf den gleichen Ausgangsbetrag zu leistenden Zinsen unterschiedlichen Zinsberechnungen (fest vs. variabel) unterliegen.

    Durch den SWAP dürfen keine gegenseitigen Kapitalforderungen entstehen. Der Sinn eines Swapgeschäftes liegt darin, einen Bonitätsvorteil gegen entsprechende Honorierung abzugeben. Die eine Seite erhält für die Weitergabe ihrer Bonität einen Gegenwert, die andere Seite profitiert von geringeren Zinszahlungen.

    Beispiel eines Zinsswaps:
    Die Meier AG errichtet in England eine neue Fabrik. Sie hat zur Finanzierung dieses Vorhabens einen Kredit aufgenommen, dessen Zins alle 3 Monate dem Marktzins angepasst wird (= Kredit mit einem variablen Zinssatz).

    Bislang war dies eine prima Lösung. Die Marktzinsen waren rückläufig und damit auch der Kreditzins. Jetzt befürchtet die Meier AG, dass die Marktzinsen wieder steigen. Im Rahmen eines Zinsswap-Geschäftes tauschen sie ihre variablen Zinsverpflichtungen gegen einen Festzins um.

    Hier eine Auflistung der am häufigsten verwendeten SWAPs:

    • Asset Swap
    • Constant Maturity Swap
    • Credit Default Swap
    • Devisenswap
    • Equity Swap
    • Total (Rate of) Return Swap
    • Währungsswap
    • Zinsswap

    Asset Swap
    Berührt ein Swapgeschäft die Aktiv-Seite der Bilanz, bezeichnet man es als Asset Swap. Ist die Passiv-Seite der Bilanz betroffen, spricht man von einem Liability Swap.

    Constant Maturity Swap
    Eine Form des Zinsswaps, bei dem die Zinszahlung eines Swap-Partners in regelmäßigen Abständen an einen längerfristigen Referenzzins angepasst wird. Die Zinszahlung des Kontrahenten orientiert sich in der Regel an einen kurzfristigen Zinssatz.

    Credit Default Swap (CDS)
    Hierbei handelt es sich um ein Kreditderivat, das es erlaubt, Ausfallrisiken von Krediten oder Anleihen zu handeln.

    Die Auszahlung ist abhängig vom Kreditrisiko eines Referenzwertes (Underlying, Basiswert).

    Es ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, der Bezug auf einen Referenzschuldner (als Basiswert) nimmt. Eine Vertragspartei zahlt eine laufend zu entrichtende Prämie - zusätzlich eine einmalige Prämie am Anfang des Vertrages. Dafür erhält er von seinem Vertragspartner eine Ausgleichszahlung sofern der im Vertrag bezeichnete Referenzschuldner ausfällt.

    1. Der Sicherungsnehmer (Protection Buyer) entrichtet eine periodische Gebühr an den Sicherungsgeber (Protection Seller).

    2. Der Sicherungsgeber entrichtet eine Ausgleichszahlung an den Sicherungsnehmer, falls beim Referenzwert ein Kreditereignis eintritt.

    3. Die Definition des Kreditereignisses und das Handling der Ausgleichszahlung werden zwischen den Vertragspartnern vorher festgelegt.

    Devisenswap
    Devisenswapgeschäfte werden von der Europäischen Zentralbank (aber auch von Geschäftsbanken und Unternehmen) betrieben. Hierbei werden Devisen per Kasse (d.h. Erfüllung sofort) gekauft (verkauft) und gleichzeitig per Termin (d.h. Erfüllung später) wieder verkauft (rückgekauft).

    Equity Swap
    Bei einem Equity Swap erwirbt ein Käufer die Kurssteigerungsgewinne einer unterliegenden Aktie - jedoch nicht die Stimmrechte dieser Aktien. Es werden die gegenseitigen Zahlungsströme in Abhängigkeit einer Aktie vereinbart.

    Total (Rate of) Return Swap
    Diese Art von Swap ist ein Kreditderivat, bei dem die Erträge und Wertschwankungen des zugrundeliegenden Finanzinstruments gegen fest vereinbarte Zinszahlungen getauscht werden.

    Währungsswap
    Ein Währungsswap ist ein Finanzderivat, bei dem zwei Vertragsparteien Zins- und Kapitalzahlungen in unterschiedlichen Währung austauschen - ähnlich eines Zinsswaps.

    Spread Ladder Swap
    Wird auch CMS-Swap genannt.

    Die normalen SWAP-Geschäfte haben als Inhalt einen Tausch von Zinssätzen: variabler Zinssatz gegen festen Zinssatz. Spread Ladder Swaps sind jedoch eine Spekulation auf einen Abstand zwischen einem kurzfristigen und langfristigen Zinssatz.

    Bei einem Spread Ladder Swap einigen sich zwei Vertragsparteien als erstes auf den Nominalwert des Geschäfts. Auf Basis dieses Nominalwertes wird eine Wette, über den Zinsabstand zwischen 2- und 10-jährigen Staatsanleihen, abgeschlossen. Also über den sogenannten Spread.
    • Wird sich dieser Spread vergrößern, entsteht ein Gewinn für den Käufer des Swaps.
    • Verringert sich der Spread, entsteht ein Gewinn für den Verkäufer.
    Falls die langfristigen Zinsen wieder erwarten unter den Zinssatz der kurzfristigen Zinsen fallen, muss der Käufer einen sehr hohen Verlust in Kauf nehmen.

    Der Verkäufer sichert sich zusätzlich (wird oft so praktiziert) ein einseitiges Kündigungsrecht für die weitere Vertragslaufzeit zu

    Beispiel:
    • Der Verkäufer (Finanzinstitut) zahlt einen festen Zinssatz über die gesamte Laufzeit.
    • Der Käufer zahlt im Gegenzug einen, nach einer definierten Formel, festgelegten variablen Zinssatz.
    • Im ersten Jahr sichert das Finanzinstitut ihrem Kunden einen festen Zinssatz zu.
    • Ab dem zweiten Jahr zahlt der Käufer zusätzlich zum Zins des Vorjahrs eine Aufschlag: einen Zusatzzins in Kombination mit der Differenz zwischen einem langfristigen und einem kurzfristigen Zinssatz.
    • Der Gesamtzinssatz dieses zweiten Jahres bildet dabei die Grundlage für die Berechnung des Folgejahrs.
    Die Beispielrechnung sieht dann so aus :
    • Nominalwert = 100.000,- Euro

    • Das Finanzinstitut zahlt einen festen Zinssatz von 3,5 % - für die gesamte Laufzeit = 3.500,- Euro Zinsen

    • Der Käufer zahlt nach einer vorher festgelegten Berechnungsstruktur einen variablen Zinssatz:

    • 1. Jahr : die vom Finanzinstitut garantierten 2,00 % = 2.000,- Euro Zinsen

    • 2. Jahr : Zinssatz der Vorperiode + 3 x [1,05% - (10-Jahreszins - 2-Jahreszins)] :
    • 2% + 3 x [1,05% - 4,0% - 3,0%)] = 2,15 % = 2.150,- Euro Zinsen

    • 3. Jahr : Zinssatz der Vorperiode + 3 x [0,90% - (10-Jahreszins - 2-Jahreszins)] :
    • 2,15% + 3 x [0,90% - (3,5% - 2,5%)] = 1,85 % = 1.850,- Euro Zinsen

    • 4. Jahr : Zinssatz der Vorperiode + 3 x [0,85% - (10-Jahreszins - 2-Jahreszins)] :
    • 1,85% + 3 x [0,85% - (4,0% - 3,9%)] = 4,10 % = 4.100,- Euro Zinsen

    • 5. Jahr : Zinssatz der Vorperiode + 3 x [0,85% - (10-Jahreszins - 2-Jahreszins)] :
    • 4,10% + 3 x [0,75% - (4,1% - 4,0%)] = 6,05 % = 6.050,- Euro Zinsen

    Die so gewählte Berechnungsstruktur bewirkt, dass einmal auftretende Verluste nur schwer wieder kompensiert werden können, da die Zinsberechnung sich immer auf das Vorjahresergebnis bezieht.

    Der Swap wirft Überschüsse aus, so lange eine ausreichend große Differenz zwischen kurz- und langfristigen Zinsen vorhanden ist. Sinkt die Zinssatz-Differenz, treten negative Werte auf.

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    Futures
    Futures sind Terminkontrakte auf ein bestimmtes Gut (Terminkontrakt = standardisiertes Termingeschäft).

    • Commodity Futures = Terminkontrakte auf Waren
    • Financial Futures = Terminkontrakte auf Aktien, Anleihen, Indizes und Währungen

    Futures verpflichten, je nach Ausgestaltung als Short- oder Long-Positionen, den Käufer des Kontraktes eine bestimmte Menge und Qualität des zugrundeliegenden Basiswerts zu einem bestimmten (in der Zukunft liegenden) Zeitpunkt zu einem beim Abschluss festgelegten Preis zu liefern oder zu kaufen. Der Verkäufer des Kontraktes unterliegt den gleichen Pflichten spiegelbildlich. Diesen Pflichten können sich beide Kontrahenten nur durch Weiterverkauf des Kontraktes entziehen. In diesem Fall spricht man von einer Glattstellung der Position.

    Beim Erwerb eines Futures zahlt der Käufer in der Regel nur eine Anzahlung und nicht den vollen Wert des Kontraktes. Diese Anzahlung wird als Sicherheitsleistung bezeichnet. Diese Sicherheitsleistung ist variabel. Steigt während der Laufzeit die Marge (das Verhältnis von Sicherheitsleistung zum Kontraktwert) erhält der Käufer eine Zinsgutschrift. Sinkt die Marge, so kann eine Nachschusszahlung verlangt oder die Position glattgestellt werden.

    Beide Vertragsparteien müssen als Sicherheitsleistung eine Vorabzahlung leisten - die sogenannte Initial Margin (Einschusszahlung). Sie beträgt jedoch nur ein Bruchteil des Kontraktwertes (z.B. 5% oder auch ein fixer Betrag). Sie kann je nach vorherrschender Volatilität nach oben oder unten korrigiert werden (Variation Margin = Nachschussforderung). Der Betrag wird in Form von Bargeld oder der Hinterlegung erstklassiger Staatsanleihen vor der Ausführung eines Auftrags auf ein Margin-Konto eingezahlt.

    Inhalte eines Future-Kontraktes:

    • Basiswert: ein genau bezeichneter Vertragsgegenstand (Zucker, Wolle, Öl, Gold, Schuldverschreibungen, Staatsanleihen, Aktien- und andere Indizes ...)
    • Kontraktgröße: eine bestimmte Menge und Qualität
    • Termin: ein fixer in der Zukunft liegender Zeitpunkt
    • Preis: ein konkreter, bereits bei Vertragsabschluss festgelegter Preis
    Standardisierung:
    Jeder Future-Kontrakt ist eindeutig definiert, so dass ein Marktteilnehmer sicher sein kann, gleich wie jeder andere behandelt zu werden.

    Beispiel bei Finanzwerten:
    Der Wert des Dax-Futures (FDAX) an der Eurex beträgt zum Beispiel 25,- Euro, je Index-Punkt des Dax. Bei einem Index-Stand von 4.000 Punkten würde ein FDAX-Kontrakt also einen Wert von 100.000,- Euro (25 x 4.000) an Wert repräsentieren.

    Hebel:
    Da nur ein Bruchteil des Wertes als Einsatz nötig ist, um einen Futures-Kontrakt zu eröffnen, spricht man von einem Hebelinstrument oder Derivat. Wie stark der Hebel bei einem bestimmten Future ist, wird von der jeweiligen Börse bestimmt, an der ein Future gehandelt wird.

    Als Formel für den Hebel gilt:
    Kontraktwert (zum Kaufzeitpunkt) dividiert durch den Betrag der notwendig ist, um eine Future-Position zu erwerben.

    Beispiel DAX-Future: Hebelwirkung berechnen

    Hebelwirkung hängt von 3 Faktoren ab:

    1. Kontraktgröße
    2. Kontraktwert
    3. Margin-Höhe
      Dax-Punktestand (Basiswert)
    =
    5.000
      Kontraktwert
    =
    25,- Euro (je Dax-Punkt)
      Kontraktwert bei 5.000 Punkten
    =
    125.000,- Euro
      Verlangte Margin
    =
    9.000,- Euro
      Hebel (125.000,- / 9.000,-)
    =
    13,89
    Bei diesem Beispiel entsteht ein Hebel von 13.89. Das bedeutet, dass sich der Gewinn von 1% im Basiswert mit einem Faktor von 13,89 auswirken wird.

    Bei einer Veränderung des Basiswertes in Höhe von + 10% (oder 500 Punkten im Dax) beträgt der Gewinn aus dem riskierten Kapital (der Margin) demnach 138,9% (= 12.501,- Euro).

    100,0% - 9.000,-
    138,9% - 12.501,-

    Beispiel eines Calls und Puts bei Financial Futures

    Jemand der an steigende Kurse glaubt, wird einen sogenannten Call-Kontrakt zu einem Terminpreis kaufen, der dem heutigten, aktuellen Kursniveau entspricht. Tritt seine Erwartung von steigenden Kursen ein, so steigt der Kurs seines Calll-Kontraktes in gleichem Maße mit.

    Nun hat er 2 Möglichkeiten zu realisieren:
    • er wartet bis Laufzeitende seines Kontraktes und lässt sich die im Kontrakt definierten Wertpapiere liefern, die er dann dementsprechend auch bezahlen muss. Bei gestiegenen Kursen wird er diese Papiere nach Erhalt wieder verkaufen und einen Gewinn realisieren.

    • oder er verkauft seinen Call-Kontrakt vor dem Fälligkeitstermin (also zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Laufzeit) und schließt somit seine Position. Die Differenz zwischen dem Kauf und des Verkaufs des Kontraktes ergibt dann seinen Gewinn.
    Jemand der an fallende Kurse glaubt, wird einen sogenannten Put-Kontrakt verkaufen und sich somit die Chance sichern, auf dem aktuell hohen Kursniveau, per Termin Papiere abgeben zu können, die seiner Prognose nach dann einen Kursverlust erlitten haben. Wenn wider erwarten die Kurse nicht fallen sollten, dann hat der den Verlust der gestiegenen Wertpapiere und zuzüglich die Kosten des Put-Kontraktes zu zahlen.

    Quelle: Wikipedia

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    Forward
    Forwards sind Vereinbarungen einen vorher definierten Vermögenswert zu einem bestimmten Preis und zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft zu kaufen oder zu verkaufen. Analog der Vereinbarungen bei Futures. Der Unterschied zu einem Future ist, dass ein Forward außerbörslich gehandelt wird und ein Future börslich. Durch ihre nicht vorhandene Standardisierung bieten die Forwards eine höhere Flexibilität.

    Ein Forward ist also ein außerbörsliches unbedingtes Termingeschäft. "Unbedingt" bedeutet, dass das Termingeschäft seitens des Käufers und des Verkäufers auf jeden Fall erfüllt werden muss. Es kommt bei der Erfüllung des Geschäftes zu einem Barausgleich (= Zahlung von Geld anstelle von Sachwerten oder Wertpapieren) oder zu einer effektiven Lieferung der vereinbarten Vermögenswerte.

    Beispiel:
    Meier und Schmidt vereinbaren heute, dass Meier in 2 Monaten 1.000 VW-Aktien zum Kurs von 100,- € pro Stück an Meier verkauft. Meier geht damit eine sogenannte Short-Position ein. Schmidt eine Long-Position.

    Am Fälligkeitstermin in 2 Monaten muss Meier die 1.000 VW-Aktien an Schmidt liefern und Schmidt an Meier im Gegenzug 100.000,- € bezahlen.

    Diese Art der Erfüllung des Geschäfts nennt man Zahlung/Lieferung.

    Es gibt noch eine zweite Art der Erfüllung - den Barausgleich. Beim Barausgleich findet eine Geld-Zahlung anstatt einer Zahlung und Lieferung statt. Das bedeutet, dass bei einem Barausgleich der Betrag, der die Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem am Fälligkeitstag aktuellen Kassapreis (= der Preis, der im Kassamarkt aktuell ist) ausmacht, gezahlt wird. In dem oben erwähnten Beispiel wären das bei einem Kassakurs von 101,- € insgesamt 1.000,- € als Barausgleich (100,- € vereinbarter Preis; 101,- € Kassakurs; entspricht einer Differenz von 1,- €; multipliziert mit der vereinbarten Stückzahl der VW-Aktien von 1.000 - ergibt einen Barausgleich von 1.000,-€).


    Schuldscheindarlehen
    Schuldscheindarlehen (SSD) sind Großkredite in Form von langfristigen Fremdfinanzierungen. Der Kreditnehmer erhält sein Darlehen unter Umgehung des organisierten Kapitalmarktes, in dem große Kapitalsammelstellen (z.B. Versicherungsgesellschaften, Kapitalanlagegesellschaften, Wirtschaftsunternehmen) das Darlehen gegen Ausstellen eines Schuldscheins zur Verfügung stellen.
    Es ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben, dass ein Schuldschein ausgestellt wird. Alternativ kann auch ein Darlehensvertrag abgeschlossen werden. Es gibt verschieden Arten von Schuldscheindarlehen:
    • Direkte Schuldscheindarlehen: hier kommt man ohne Bank oder einen Finanzmakler als Vermittler aus, es wird direkt zwischen zwei Vertragspartnern geschlossen.

    • Indirektes Schuldscheindarlehen: hier tritt eine Bank oder ein Finanzmakler als Vermittler auf.

    • Einzel-Schuldscheindarlehen: diese Form der SSD kennt nur einen einzelnen Kreditgeber.

    • Teil-Schuldscheindarlehen: in dieser Form der SSD treten mehrere Kreditgeber gemeinsam als Schulder auf.

    • Fristenkongruentes Schuldscheindarlehen: ist ein zeitlich begrenztes SSD und meist mit einem festen Zinssatz bestückt - es besteht jedoch die Möglichkeit eines variablen Zinssatzes.

    • Revolvierenden Schuldscheindarlehen: hier werden kleinere Darlehen mehrerer Kreditgeber zeitlich hintereinander gepackt, so dass am Ende die gewünschte langfristige Finanzierung entsteht.

    Die Mindestsumme eines Schuldscheindarlehens (also der Mindestkreditbetrag) liegt bei 50.000,- Euro. Das übliche SSD bewegt sich zwischen 10 Millionen und 100 Millionen Euro. Der dafür veranlagte Zinssatz liegt ein Viertel bis einen halben Prozentpunkt über dem Zinssatz vergleichbarer Anleihen. Die Laufzeit bewegt sich zwischen 2 und 10 Jahren. Nach einer in der Regel tilgungsfreien Zeit wird das Schuldscheindarlehen in gleichen monatlichen Raten zurückgeführt.

    Da das Schuldscheindarlehen nur außerbörslich gehandelt wird, steht es auch Unternehmen zur Verfügung, die nicht an der Börse notiert sind. Es birgt eine höhere Flexibilität als eine Industrieobligation und kommt mit geringeren Nebenkosten aus als die üblichen Regelkredite.

    Green Schuldscheine (Schuldscheindarlehen)
    Hierbei handelt es sich um Schuldscheindarlehen, die ausschließlich dazu verwendet werden, um Klima- und Umweltschutz relevante Projekte durchzuführen.

    Einen genauen Standard für diese Art von Schuldscheinen gibt es nicht. Als Marktstandard hat sich jedoch durchgesetzt, eine Nachhaltigkeitsagentur hinzuziehen, um den Schuldschein zu zertifizieren. Dabei wird von der Agentur geprüft, ob der Schuldschein die unverbindlichen Green Bond Principles der International Capital Market Association erfüllt.

    NDF-Geschäfte
    NDF (Non-Deliverable Forwards) sind Devisentermingeschäfte, mit denen sich nicht konvertible Währungen absichern lassen. Sie lassen sich also als eine Art nicht börsengehandelte, nicht standardisierte Futures-Kontrakte definieren.


    In einem NDF wird eine nicht frei konvertierbare Währung (z.B. koreanische Won) gegen eine frei konvertierbare Währung spezifiziert. In der Regel gegen den US-Dollar (ist jedoch auch gegen den Euro möglich). Ein Kontrakt lautet auf einen festen Betrag der nicht konvertierbaren Währung (in diesem Beispiel der koreanische Won), auf ein bestimmtes Fälligkeitsdatum und auf einen vereinbarten Terminkurs.

    Bei der Fälligkeit wird der Tageskurs (Referenzkurs) mit dem NDF-Kurs verglichen. Die Differenz muss in der konvertiblen Währung per Valutatag bezahlt werden. In der nicht konvertiblen Währung finden keine Zahlungen und keine Kontobewegungen statt. Beim Abschluss des NDF einigen sich beide Parteien auf einen Modus, nach dem der Referenzkurs bei Fälligkeit bestimmt wird. Dies kann der von der Zentralbank fixierte Tageskurs oder ein von mehreren Banken veröffentlichter Durchschnittskurs sein. Ein NDF-Geschäft erfordert einen speziellen Vertrag, der sich an die Bestimmungen der international anerkannten International Swap and Derivatives Association (ISDA) hält.

    NDFs eignen sich vor allem für Kunden, die in Ländern mit einer nicht frei konvertierbaren Währung agieren, jedoch Gelder in ihr Heimatland zurückführen können. Dadurch kann man die Absicherung des Kursrisikos erreichen, ungeachtet irgenwelcher Restriktionen im Ursprungsland.

    Beispiel eines NDF-Geschäftes:

    Eine Firma kauft USD/CNY (Chinesische Yuan)

    Bertrag 50.000.000 CNY
    Terminkurs 8,0140  
    Laufzeit 6 Monate  
    Kurs bei Fälligkeit 8,05700 Vermutung
         

    Berechnung der Differenz:

    50.000.000/8,0140 - 50.000.000/8,0570 = 33.297,82 USD


    Das Kreditinstitut bezahlt bei Fälligkeit die Differenz von 33.297,82 USD an die Firma. Die Firma erhält für den effektiven Verkauf seines CNY-Betrages weniger USD als ursprünglich erhofft. Die Zahlung der Bank entschädigt sie dafür. Liegt der USD/CNY bei Fälligkeit unter der Vereinbarung, zahlt die Firma die Differenz an die Bank. Das Resultat entspricht in beiden Fällen einer Risikoabsicherung mit einem herkömmlichen Termingeschäft.

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    American Depositary Receipt (ADR)
    ADRs sind auf Dollar lautende, von amerikanischen
    Depotbanken in den USA ausgegebene Aktienzertifikate (bzw. Hinterlegungsscheine). Sie verkörpern eine bestimmte Anzahl hinterlegter Aktien eines ausländischen Unternehmens. Sie werden am US-amerikanischen Kapitalmarkt wie Aktien gehandelt.

    Hinterlegungsscheine = ein Hinterlegungsschein ist eine verbriefte Hinterlegung des Rechts an einer Aktie (oder einem Teil bzw. Vielfachen dieser).

    Mit anderen Worten ausgedrückt, ist ein ADR ein Zertifikat, dass von einem amerikanischen Kreditinstitut ausgestellt wird, das die zurgrundeliegende Aktien in Verwahrung genommen hat. Eine Übertragung eines American Depositary Receipt erfolgt durch Indossament und Übergabe.

    Indossament = ein Indossament ist ein gesetzlich vorgesehener schriftlicher Übertragungsvermerk, durch den die Rechte eines Orderpapiers ganz (oder teilweise) auf einen neuen Begünstigten übertragen werden.

    ADRs dienen der Erleichterung von Geschäften mit ausländischen Wertpapieren in den USA. Das ADR kann an einer amerikanischen Börse gehandelt werden, ohne dass sich die Aktiengesellschaft dem vollständigen Zulassungsverfahren der United States Securities and Exchange Commission (SEC) für eine Börsennotierung unterziehen muss.

    United States Securities and Exchange Commission (SEC) = die SEC ist als US-Börsenaufsichtsbehörde für die Kontrolle des Wertpapierhandels in den Vereinigten Staaten zuständig.

    Quelle: Wikipedia (auszugsweise)

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    European Depositary Receipt (EDR)

    EDRs
    sind Hinterlegungsscheine für Aktien auf Euro lautend (ähnlich dem American Depositary Receipt). Um Aktien, die im Ausland nicht zugelassen sind, in diesem handelbar zu machen, werden von Investmentbanken Zertifikate in diesen Ländern emittiert, die die zugrundeliegende Aktie (als Basiswert/Underlying) in einer bestimmten Menge abbilden. Dabei werden die Rechte an den Dividenden der jeweiligen Basiswerte mit abgebildet.

    Die Aktien eines Unternehmens, das als Beispiel in Frankfurt gelistet ist, sind ohne entsprechende Zulassung nicht in Luxemburg handelbar. Anstatt diese Aktien in Luxemburg zuzulassen, kann eine Bank mit Vertriebszulassung in Luxemburg dort Zertifikate emittieren, die den Basiswert des Frankfurter Unternehmens abbilden.

    Quelle: Wikipedia (auszugsweise)

    Global Depositary Receipt (GDR)
    Ein GDR ist die globale Form eines Hinterlegungsscheins und somit ein Zertifikat, das das Eigentum einer Aktie verbrieft.


    Ein GDR bezieht sich immer auf eine zugrundeliegende Aktie. Es bildet einen Bruchteil dieser Aktie ab. Bei GDRs ist das Recht auf die Dividende der jeweiligen Aktie enthalten. Durch den GDR wird wird die ansonsten "ausländische" Aktie zu einem einheimischen Wertpapier. Da es vielen Investoren aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Regelungen nicht gestattet ist, in ausländische Wertpapiere zu investieren (und diese ausländischen Wertpapiere oft gleichzeitig Schwierigkeiten haben, sich außerhalb des Heimatlandes listen zu lassen), ist der Umweg über einen Global Depositary Receipt eine oft gewählte Variante, um die Aktien eines Unternehmens auch im Ausland zu vermarkten.

    Da GDRs aufgrund ihrer Struktur aktienähnlich sind, werden diese Investments als normales Investment in herkömmlichen Aktien betrachtet.

    Quelle: Wikipedia (auszugsweise)

    Money Market
    Der Money Market (Geldmarkt) ist der Teil des Finanzmarktes, in dem kurzfristige Gelder mit Zentralbankgeldguthaben gehandelt werden. Hier findet also der Handel mit kurzfristigem (bis zu 12 Monate)
    Leihgeld (kurzfristige Papiere, Tagesgeld und Termingeld) statt. Der Geldmarkt sorgt damit für einen Liquiditätsausgleich zwischen den Marktteilnehmern. Als Marktteilnehmer treten in erster Linie die Zentralbank, Banken, Finanzintermediäre und große Industrieunternehmen auf. Angebot und Nachfrage bilden sich über den Geldmarktzins. Der Abschluss eines Geschäftes bezieht sich im allgemeinen auf mehrere Millionen-Euro-Beträge. Für die Zentralbank bietet der Money Market als Monopolanbieter von Bargeld die Möglichkeit der gezielten Beeinflussung.

    Die nachfolgend aufgeführten Instrumente sind dem Money Market zugeordnet:
    • Tages- und Termingelder

    • Repo- und Leihegeschäfte

    • Kurzfristige Wertpapiere (Geldmarktpapiere)

    • Zentralbank-Fazilitäten (Hauptrefinanzierungsinstrument der EZB)

    • Geldmarktderivate (Geldmarkt-Futures, Forward Rate Agreements, Overnight Index Swaps)

    • Wechsel
    Der Geldmarkt ist also für den Liquiditätsausgleich zwischen den Geschäftsbanken und deren Liquiditätsdisposition von zentraler Bedeutung. Prinzipiell bieten sich für Kreditinstitute verschiedene Methoden an, ihren Bedarf an kurzfristiger Liquidität zu decken. Neben der Aufnahme von Zentralbankgeld über Hauptrefinanzierungsgeschäfte bieten in der Eurozone verschiedene Zentralbanken Spitzenrefinanzierungsfazilitäten an - in den USA Diskontgeschäfte mit der Federal Reserve Banks.

    Neben diesen Finanzierungsmethoden mit der jeweiligen Zentralbank können die Kreditinstitute ihren Bedarf an Zentralbankgeld auch über den Geldmarkt optimieren. Hat eine Bank Bedarf an Zentralbankgeld, der das ihr von der Zentralbank gewährte Kontingent übersteigt, muss sie diesen Bedarf auf dem Geldmarkt versuchen zu decken, in dem sie überschüssiges Zentralbankgeld anderer Banken leiht.

    In Systemen mit bilateralen Refinanzierungsgeschäften schöpfen die Kreditinstitute ihr Zentralbankkontingent normalerweise nur dann aus, wenn sie es entweder für eigene Geschäfte (zur Sicherung ihrer Barreserve) oder Mindestreserve an Zentralbankgeld benötigen oder zu einem höheren Zinssatz als dem, zu dem sie es selbst bei der Zentralbank leihen mussten, auf dem Geldmarkt an andere Banken verleihen können.

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    Forderungsverbriefungen
    Die Verbriefung von Forderungsportfolien (resultierend aus Dienstleistungen oder Warenlieferungen) zwischen dem verbriefenden Unternehmen und seinen Abnehmern am Kapitalmarkt ist eine Finanzierungsalternative zur Beschaffung von Fremdkapital.

    Über den Verkauf von Forderungen an eine zu diesem Zweck gegründete Finanzierungsgesellschaft ("Zweckgesellschaft" - sogenannte SPVs [Special Purpose Vehicles]) haben Unternehmen die Möglichkeit, sich Liquidität zu beschaffen. Die Finanzierungsgesellschaft refinanziert sich über die Herausgabe von Wertpapieren am Kapitalmarkt.

    Der einzige Sinn dieser Zweckgesellschaften ist die Emission (= Ausgabe von Wertpapieren und deren Platzierung an einem organisierten Kapitalmarkt) dieser Wertpapiere. Deren Aktiva besteht aus den in diese Gesellschaft eingebrachten Eigentumsrechten.

    Prozessablauf
    Voraussetzung: Für die Verbriefung einer Vermögensposition ist es notwendig, dass sie über einen bestimmten Zeitraum hinweg einen stetigen Zahlungsstrom gewährleistet - um die Refinanzierung des Käufers abzudecken.

    Besonders geeignet sind Kreditforderungen, da die vom Kreditschuldner über die gesamte Kreditlaufzeit zu leistenden Zins- und Tilgungszahlungen einen stetigen Kapitalfluss gewährleisten.



    Die anzukaufenden Forderungen können aus dem zwischen dem SPV und einer Kreditversicherung (in der Regel bei "True Sale Transaktionen") - oder zwischen dem Originator und einer Kreditversicherung (in der Regel bei "Non True Sale Transaktionen") abgeschlossenen Warenkreditversicherungsvertrag für das SPV abgesichert werden.
       
      True Sale Transaktionen = hier erfolgt ein zivil- und handelsrechtlich anerkannter Forderungsverkauf durch den Originator an das SPV. Das bedeutet, die Forderungen werden an das SPV transferiert und nicht mehr in der Bilanz des Originators ausgewiesen (alternativ wird hier auch der Begriff "Off-Balance-Sheet" benutzt).
      Non True Sale Transaktionen = hier findet aus Sicht des Originators kein echter Forderungsverkauf stattt. Die Vermögenswerte bleiben weiterhin in der Bilanz des Originators (alternativ wird hier auch der Begriff "On-Balance-Sheet" benutzt).
       
    Die Zinsen und Tilgungen werden ausschließlich aus den zukünftigen Zahlungsströmen geleistet, die die Debitoren an den Originator leisten.
       
      Die SPV übernimmt keine Dienstleistungsfunktion. Im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags zwischen der SPV und dem Orginator erledigt der Originator weiterhin das gesamte Debitorenmanagement (z.B. das Inkasso oder Mahnwesen) und die Koordination der Zahlungsströme.

    Verbriefungen allgemein
    Verbriefungen (Sucuritisation) sind die Umwandlung von Forderungsbeständen (= Zahlungsansprüche von Unternehmen gegen ihre Kunden --> "illiquide Buchforderungen" --> nicht handelbare Vermögensgegenstände) in handelsfähige Wertpapiere.

    Diese Wertpapiere können dann am Kapitalmarkt platziert werden und die Unternehmen können so, mit frischem Kapital, neue Investitionen tätigen.

    Verbriefungen dienen somit als eine alternative Kapitalaufnahme zu den herkömmlichen Bankkrediten.

    Beispiele verbriefter Wertpapiere:



    Scharia Produkte
    Die Scharia verbietet Muslimen eine Auszahlung und auch eine Erhebung von Zinsen. Es dürfen also weder Zinsen verlangt noch gezahlt werden. Das bedeutet, dass eine Inanspruchnahme von herkömmlichen Krediten, Hypotheken oder Bankprodukten für Muslime nicht möglich ist.

    Scharia-konforme Anlageinstrumente dürfen darüber hinaus nicht auf Geschäften basieren, die mit Glücksspiel, Pornografie, Alkohol, Waffen und Schweinefleisch zu tun haben.

    Geldanlagen in Finanzdienstleister, Versicherungen und Private-Equity-Unternehmen gelten als nicht Scharia-konform, da der Koran Zinsgeschäfte für unmoralisch hält.

    Zulässig sind Anlagen, deren Rendite sich aus realwirtschaftlichen Wertzuwächsen ergibt. Wie zum Beispiel bei Aktien, deren Wert sich durch eine Steigerung des Unternehmenswertes ergibt oder auch bei Immobilienfonds und Rohstoffwerte.

    Zulässig sind auch Investitionen in islamische Anleihen. Den sogenannten Sukuk. Darunter versteht man Anleihen, bei denen keine Zinsen auf das angelegte Geld gezahlt werden.

    Auf sichere Seite befinden sich Anleger, wenn sie in Unternehmen investieren, die im Dow Jones Islamic Market Index gelistet sind. Diese Unternehmen sind von Scharia-Rechtsexperten als Scharia-konform bezeichnet worden.

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    Tefra D / C
    Die Tefra-Regeln beinhalten 2 Möglichkeiten:
    • Tefra C
    • Tefra D
    Tefra-Wertpapiere dürfen vom Emittenten (oder seinen Vertriebspartnern) innerhalb einer Frist von 40 Kalendertagen ab Begebung nicht an
    • US-Bürgern
    • Personen, die länger als 183 Tag in den USA leben und damit als Steuerinländer angesehen werden
    verkauft werden.

    Bei den Tefra D-Wertpapieren handelt es sich um bestimmte US-Anleihen, den sogenannten Tefra-D-Bonds. Sie müssen zunächst in eine vorläufige Globalurkunde ausgegeben und werden später in eine dauerhafte Globalurkunde gewandelt. Die Tefra C-Wertpapiere werden direkt in eine dauerhafte Globalurkunde ausgegeben.

    Grundlage dafür ist ein vom U.S. Internal Revenue Service erlassener "Tax Equity and Fiscal Responsibility Act of 1982" (= Tefra D-Regel).

    Die depotführende Bank hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Regel eingehalten wird. Sie muss eine entsprechende Meldung an ihre Lagerstelle abgeben. Daraufhin unterliegt das Wertpapier innerhalb der 40tägigen Frist einer Sperre und kann dementsprechend nicht weiterveräußert werden.

    Die Lagerstelle informiert nach Ablauf der Frist auf Basis dieser Meldung das emissionsbegleitende Institut über den auf Tefra D bezogenen Status der Investoren, damit die Nominale der endgültigen Globalurkunde bestätigt werden kann


    Strukturierte Finanzprodukte
    Ein strukturiertes Finanzprodukt besteht aus einem oder mehreren Basiswerten und zusätzlich noch einer derivativen Komponente.

    Strukturierte Produkte werden meistens als Zertifikate verbrieft und unterliegen dem Emittentenrisiko. Tritt das in den Produkten definierte Szenario nicht ein, können strukturierte Produkte einen Verlust erfahren. Dieser Verlust kann je nach Produkt unter- oder auch überproportional zum Basiswert sein.

    Durch die unzähligen Kombinationsmöglichkeiten verschiedener Basiswerte mit Derivaten können alle erdenklichen Szenarien und Basiswertkombinationen abgedeckt werden. Mit diesen Produkten ist es auch Kleinanlegern möglich, auf bestimmte Börsenszenarien zu spekulieren.

    Basiswerte können sein:
    • Aktien
    • Anleihen
    • Futures

    Die Derivaten innerhalb der Strukturierten Finanzprodukte sollen dazu dienen, das Risiko und (oder) die Kosten zu senken und zusätzlichen Ertrag zu generieren.

    Strukturierte Produkte (Beispiele):
    • Discountzertifiakte
    • Aktienanleihen
    • Bonuszertifikate
    • Hebelzertifikate
    • Garantiezertifikate
    • Partizipationsscheine



    1.2 Börsen mit ihren Geschäftsfeldern

    Historie der Börse
    Vor dem Haus der belgischen Familie van der Beurse trafen sich Händler zum Tausch von Waren. Die zu erzielenden Preise der Anteilscheine wurden auf einer Tafel notiert. War ein Händler bereit diesen Preis zu zahlen, wurde Geld gegen einen Anteilschein getauscht. Wurde der Preis zu hoch angesetzt, fand sich kein Käufer. Gab es starke Nachfrage nach einer bestimmten Ware, so stieg der Preis.


    Börse heute
    Im Prinzip funktioniert die Börse heute noch genauso wie damals vor dem Haus der belgischen Familie van der Beurse. Es ist ein Marktplatz für Käufer und Verkäufer. Möchte jemand Aktien kaufen oder verkaufen, so teilt er dies den anderen Markteilnehmern mit, in dem er ein Angebot per Internet, Telefon oder Fax an einen Makler übermittelt. Das nennt man dann Ordererteilung. Die Makler geben die Order weiter. In der heutigen Zeit wickeln Anleger ihre Geschäfte also nicht direkt vor Ort ab, sondern geben den Auftrag über eine Bank oder online über seinen Broker ab.


    Die Bedingungen für den Börsenhandel sind im Börsengesetz (BörseG) geregelt. Die aus dem Fernseher noch vor ein paar Jahren bekannte typische Börsenszene gibt es heute nicht mehr. Der Parkett-Handel, bei dem die Händler persönlich im Börsensaal anwesend waren, wurde inzwischen vom elektronischen Handel abgelöst.

    Da es an der Börse oft um viel Geld geht, spielen emotionale Reaktionen der Anleger eine wesentliche Rolle. Beobachtet man diese Verhaltensweisen und reagiert gegen den Trend, kann man oft viel mehr Geld erwirtschaften als wenn man mit dem Trend geht.

    Allgemeine Panik und Euphorie lösen schlagartig starke Kursbewegungen aus. Das sind aber meistens nur kurzfristige Reaktionen. Mittelfristig erzielt man nur mit Logik und Geduld die gewünschten Börsengewinne. Ein Börsencrash muss nicht nur negativ sein. Nach einem Crash kann man jene Wertpapiere zu Spottpreisen kaufen, die aufgrund der allgemeinen Paniksituation überhastet verkauft wurden.

    Die Mehrheit der Anleger kaufen nur dann Aktien, wenn die Kurse bereits stark und über einen längeren Zeitraum gestiegen sind oder verkaufen erst, nachdem die Kurse bereits wochenlang gefallen sind. Besser ist es, sich ein Limit zu setzen, an dem man dann auch wirklich aussteigt.

    Von daher gibt es im Prinzip nur zwei Faustregeln, die man aber konsequent anwenden sollte:
    • abwarten auf den richtigen Kauf- oder Verkaufszeitpunkt
    • anders reagieren als die Masse der Anleger

    Wenn es einem Unternehmen wirtschaftlich gut geht, steigt der Wert seiner Aktien. Im Umkehrschluss heißt das, wenn es dem Unternehmen schlecht geht, fallen die Kurse seiner Aktien. Steht es wirtschaftlich gut da, wollen viele Anleger an dem unternehmerischen Erfolg profitieren und kaufen die Aktien dieser Firma auch zu höheren Preisen.

    Beeinflusst werden die Kurse unter anderem auch von den Unternehmen selber - durch Bekanntgabe von entsprechenden wirtschaftlichen Zahlen, durch Hauptversammlungen oder Pressekonferenzen. Weiter durch Kauf-/Verkaufsempfehlungen von Banken und Börsenexperten und vom allgemeinen Umfeld, durch den Zinsverlauf, den Konjunkturdaten oder durch wirtschaftliche und politische Entwicklungen.

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    Hauptaufgaben einer Börse
    Die Börse ist ein Markt-/Handelsplatz für Emittenten, Anleger und Banken. Sie stärkt den Kapitalmarkt und wickelt den Börsenhandel ab. Im folgenden werden die Marktsegmente der jeweiligen Börsen im Detail wiedergegeben.

    Hier einige Begriffe aus dem Börsengeschehen:
    • Index : In einem Index werden die wichtigsten gehandelten Wertpapier gelistet. Durch den Index wird die Entwicklung der jeweiligen Börse gemessen. In Deutschland ist es der Dax (Deutscher Aktienindex), in den USA der Dow Jones Index.

    • Performance : Die Performance spiegelt die Wertentwicklung eines Wertpapiers über einen bestimmten Zeitraum wider. Sie wird in Prozentpunkten pro Jahr angegeben.

    • Volatilität : Die Volatilität ist eine statische Größe, die die Heftigkeit von Kursschwankungen (bzw. die Abweichungen) von der Durchschnittsperformance angibt. Ein Wertpapier mit einer hohen Volatilität bedeutet, eine hohe Schwankungsbreite der Kurse. Die Volatilität kann auch ein Hinweis auf das Risiko eines Fonds sein. Stark schwankende Kurse bedeuten ein höheres Risiko und damit zwangsläufig Verlustgefahr.

    • IPO : Initial Public Offering. Ein Unternehmen kann sich über einen sogenannten Börsengang grundsätzlich Kapital auf dem organisierten Kapitalmarkt beschaffen. Diesen Börsengang nennt man IPO. Die Abwicklung des erstmaligen Börsengangs wird in der Regel von einem Konsortium, das aus einer oder mehreren Investmentbanken besteht, durchgeführt. Eines der wichtigsten Motive den Gang an die Börse anzutreten sind, dem Unternehmen durch Ausgabe von Aktien neue finanzielle Mittel zuzuführen. Dieses Kapital dient dann der Finanzierung von Wachstum und der Eigenkapitalstärkung.

    • Hausse : Steigen die Kurse einer Börse über einen längeren Zeitraum, wird von einer Hausse gesprochen (Bullenmarkt).

    • Baisse : Sinken die Kurse über einen längeren Zeitraum, wird von einer Baisse gesprochen (Bärenmarkt).


    Börsenaufsicht
    In Deutschland unterliegt der Betrieb von Börsen und die Durchführung von Börsengeschäften einer staatlich regulierten Börsenaufsicht. Dafür zuständig ist eine Börsenaufsichtsbehörde. Ihre Kompetenzen spiegeln sich in folgenden Tätigkeiten wider:
    • Sicherstellung der Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften
    • Zulassung/Schließung einer Börse
    • Überwachung der Ordnungsmäßigkeit des Börsengetriebs und der Börsengeschäftsabwicklung
    Die Rechtsgrundlage für die Börsenaufsicht ist im Börsengesetz definiert.

    Börsen Behörde
    Berlin Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
    Düsseldorf Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
    Frankfurt Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
    Hamburg Behörde für Wirtschaft und Arbeit
    Hannover Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
    München Bayerisches Staatsmninisterium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
    Stuttgart Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
    Tradegate Exchange Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung in Berlin
    European Energy Exchange (EEX) Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr


    Insiderhandel
    Unter Insiderhandel versteht der Gesetzgeber die Verwendung von Insiderinformationen für Börsengeschäfte. Hierbei handelt es sich um eine Straftat. Sie ist mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren oder Geldstrafen zu ahnden. Insider verfügen über kurserhebliche Informationen über ein Wertpapier oder dessen Emittenten - bevor diese Informationen öffentlich bekannt geworden sind. Dabei handelt es sich um Informationen, die im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Börsenkurs der betroffenen Wertpapiere erheblich beeinflussen (z.B. unerwartete Gewinnsteigerungen/Gewinneinbrüche, Großaufträge, Zahlungsunfähigkeit ...).

    Die Überwachung des Insiderhandels geschieht durch die jeweiligen Börsen- und Aufsichtsbehörden der Länder. In Deutschland durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie überwacht die Wertpapiergeschäfte mit Hilfe von EDV-Programmen. Diese filtern aus den täglichen Börsenumsätzen (und dem außerbörslichen Handel) entsprechende Auffälligkeiten heraus und untersuchen diese bei Verdacht speziell auf Insiderhandel.

    Im Wertpapierhandelsgesetz (§14) ist dies wie folgt beschrieben:
    • Es ist unter Verwendung einer Insiderinformation verboten Insiderpapiere für eigene oder fremde Rechnung oder für einen anderen zu erwerben oder zu veräußern.
    • Es ist verboten, einem anderen Insiderinformationen unbefugt mitzuteilen oder zugänglich zu machen.
    • Es ist verboten, einem anderen auf der Grundlage einer Insiderinformation den Erwerb oder die Veräußerung von Insiderpapieren zu empfehlen oder einen anderen auf sonstige Weise dazu zu verleiten.

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    Tradegate Exchange
    Tradegate Exchange ist eine Wertpapierbörse mit Sitz in Berlin. Sie wurde im Jahr 2009 von der Börsenaufsichtsbehörde in Berlin genehmigt. Das genutzte elektronische Handelssystem "Tradegate" war das erste deutsche elektronische außerbörsliche Handelssystem. Die sofortigen (automatisch durchgeführten) Ausführungen wurden direkt auf eine Internet-Informationsplattform für Privatanleger angezeigt. Tradegate hat inzwischen den Status eines "Multilateralen Handelssystems (MTF)" erreicht. Ein Multilaterales Handelssystem ist ein börsenähnliches Netzwerk, verbunden mit dem Ziel, eine Vielzahl von Anbietern und Nachfragern nach bestimmten Regeln zusammenzuführen. Betrieben wird dieses Handelssystem von Finanzdienstleistern oder Wertpapierfirmen.

    Das Hauptmarktsegement ist der Handel von Privatanlegern. Die Börsenpreise werden mit Unterstützung von Spezialisten durch das elektronische Handelssystem ermittelt. Die Spezialisten übernehmen die Aufgabe, genügend Liquidität für die Anleger zur Verfügung zu stellen. Gehandelt werden Aktien, Anleihen und Investmentfonds.

    European Energy Exchange (EEX)
    Die EEX ist eine Börse für Energie und energienahen Produkten. Sie unterliegt dem Börsengesetz. Sie ist die führende europäische Energiebörse. An ihr werden Strom, Erdgas, CO2-Emissionsrechte, Kohle und Herkunftsnachweise für Grünstrom gehandelt. Darüber hinaus bietet die European Energy Exchange den Service der Trade-Registration an, bei dem außerbörslich geschlossene Geschäfte zum Clearing an der Börse registriert werden.

    Präsenzbörsen
    Exkurs:
    Parketthandel oder auch Präsenzhandel genannt, ist eine Form des Börsenhandels, bei der sich die Teilnehmer am Börsenhandel persönlich zu festgelegten Zeiten und an vorgegebenen Orten (auf dem „Parkett“ einer Wertpapierbörse), treffen und dort Wertpapiere handeln.

    Es gab in der Vergangenheit 8 Regionalbörsen:

    • Berlin
    • Bremen
    • Düsseldorf
    • Frankfurt
    • Hamburg
    • Hannover
    • München
    • Stuttgart>
    Im Konkurrenzkampf mit der Frankfurter Wertpapier Börse haben und hatten diese Regionalbörsen einen schweren Stand. Sie versuchen durch Innovationen und niedrigere Preise zu bestehen. Was den Börsen Bremen und Hannover nicht gelungen ist. Bremen fusionierte im Jahr 2003 mit der Wertpapierbörse Berlin. Was jedoch nicht von dauerhaftem Erfolg gekrönt war. Nach vier Jahren war die Fusion gescheitert. Im Juni 2007 wurde die Bremer Börse geschlossen. Die Wertpapierbörse Berlin blieb bestehen und kämpft weiter ums Überleben. Bereits im Jahr 1999 schlossen sich die Regionalbörsen Hamburg und Hannover zu einer Börsen AG zusammen.

    Regionalbörse Berlin
    Im Jahr 2007 erwarb die Berliner Wertpapierbörse die Mehrheit an dem Börsendienstleister Equiduct Systems. Zusammen entwickelten sie ein Handelssystem, über das sie an sieben verschiedenen europäischen Handelsplätzen teilnehmen können: Deutsche Börse, London Stock Exchange, Euronext, Chi-X und Turquoise. Im April 2009 wurde dieses System produktiv gesetzt und soll den besten Preis in hoher Geschwindigkeit eruieren und dadurch neue Kunden (Banken und Investmentfondsgesellschaften) gewinnen.

    Regionalbörse Hamburg-Hannover
    Im Jahr 1999 haben diese zwei Regionalbörsen fusioniert und treten seitdem gemeinsam auf. Der Schwerpunkt der Handelsaktivitäten liegt im Fondshandel. Beim Fondskauf in Hamburg fallen keine Ausgabeaufschläge an, jedoch Transaktionsgebühren der jeweiligen Broker. In der Handelszeit von 09.00 - 20.00 Uhr können Fondsanteile ge- und verkauft werden. Im Fondshandel besitzt die Hamburger Börse eine Vorreiterrolle. Als einzige Börse führt sie zusätzlich die Anteilsrücknahme von offenen Immobilienfonds durch. Auch der Handel mit geschlossenen Fonds ist in Hamburg möglich (Schiffsfonds, Immobilien, Windkraftanlagen ...).

    Regionalbörse Düsseldorf
    Düsseldorf konzentriert sich ganz auf die privaten Investoren. Einmalig in Deutschland ist der Betrieb eines eigenen Anlegerclubs (ca. 7.000 Mitglieder). Durch ein TÜV zertifiziertes Quality Trading ermöglichen sie dem Kleinanleger den bestmöglichen und kostengünstigen Handel. Hinzu kommen Preis- und Volumengarantien bei der Orderausführung. Teilausführungen gibt es nicht mehr. Weiterhin ermöglichen sie bei Dax-Aktien den Handel ohne Differenz zwischen An- und Verkaufspreis. Bei Orders ab 5.000,- Euro wird komplett auf die Maklercourtage verzichtet. Handelsbeginn ist eine halbe Stunde (08.30 Uhr) vor dem in Deutschland üblichen Börsenbeginn.

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    Regionalbörse Stuttgart
    Die Regionalbörse in Stuttgart ist nach der Frankfurter Wertpapierbörse die Nummer zwei in Deutschland. Im Jahr 2008 standen 154 Milliarden Euro Handelsumsätze zu Buche. In Stuttgart hat man sich auf den Handel mit derivaten Anlageprodukten (Zertifikate, Optionsscheine) und Aktienanleihen spezialisiert. Derivate werden über die Tochtergesellschaft Euwax gehandelt. In diesem Bereich sind die Stuttgarter Marktführer in Deutschland. Neben dem Derivatehandel wird der Anleihehandel vorangetrieben. Über die Fondsplattform Bond-X wurde bereits im Mai 2009 ein Volumen von ca. 3 Milliarden Euro erreicht.

    Regionalbörse München
    München bietet mit dem eigenen Handelssegment M:access einen eigenen Markt für junge Unternehmen, die den Schritt an die Börse wagen, an. Auch die Privatanleger spielen an dieser Regionalbörse eine große Rolle. Für sie bietet München einen möglichst kostengünstigen Handel an. Auch hier soll es keine Teilsausführungen mehr geben. Durch den Vergleich mit Referenzbörsen geben sie dem Teilnehmer eine Best-Preis-Garantie und eine vollautomatische Orderausführung, die in der Geschwindigkeit dem Xetra-Handelssystem gleich kommt.

    Regionalbörse Frankfurt
    An der Frankfurter Wertpapierbörse gibt es zwei Marktsegmente: den Regulierten Markt und den Freiverkehr.

    Regulierter Markt: Der Regulierte Markt ist ein organisierter Markt im Sinne von §2 Abs.5 des WpHG. Vor der Aufnahme des Handels ist vom Emittenten zusammen mit einem Kreditinstitut die Zulassung bei der Geschäftsführung der Börse zu beantragen.

    Die Voraussetzungen zur Zulassung sind, dass das Unternehmen an einer inländischen Wertpapierbörse zugelassen ist und ein haftendes Eigenkapital in Höhe von 730.000,- Euro besitzt. Die rechtlichen Grundlagen für die Zulassung im Einzelnen sind im Börsengesetz, in der Börsenzulassungsverordnung, im Wertpapierprospektgesetz sowie in der Börsenordnung geregelt.

    Wesentliche Kriterien für die Erstzulassung sind:
    • Bestehen des Unternehmens seit mindestens 3 Jahren.

    • der voraussichtliche Kurswert der zuzulassenden Aktien oder - falls eine Schätzung nicht möglich ist - das Eigenkapitals des Unternehmens beträgt mindestens 1,25 Mio Euro.

    • Mindestanzahl der Aktien beträgt bei Stückaktien 10.000.

    • Streubesitzanteil von mindestens 25%. Nach §9 BörsZulV (Börsenzulassungsverordnung) sind Ausnahmen möglich.

    • das Zulassungsdokument ist ein Börsenzulassungsprospekt mit den Angaben über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Beurteilung des Emittenten und des Wertpapiers wesentlich sind. Das Börsenzulassungsprospekt muss richtig und vollständig sein und muss die Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und Kapitalflussrechnungen der letzten drei Geschäftsjahre und den Anhang sowie den Lagebericht des letzten Geschäftsjahres enthalten.

    • Publikumssprache: Deutsch, für ausländische Emittenten auch Englisch

    • Entscheidungsgremium ist die Geschäftsführung der FWB (Frankfurter Wertpapierbörse)

    • wesentliche Folgepflichten für die Emittenten:
      • Veröffentlichung eines Jahresabschlusses
      • Veröffentlichung eines Halbjahresfinanzberichts für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres
      • Ad-hoc-Publizität gemäß §15 WpHG
      • Mitteilungspflicht gemäß §21 WpHG

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    Freiverkehr (Open Market: Der ehemalige Freiverkehr wurde zum 10. Oktober 2005 in Open Market umbenannt. Er ist neben dem Regulierten Markt das zweite gesetzliche Marktsegment in Deutschland. Im Gegensatz zum Regulierten Markt ist der Open Markt ein nicht amtliches, privatrechtliches Segment, das eine Börse nach §48 BörsG zulassen kann, wenn die Wertpapiere weder im Regulierten Markt zugelassen oder einbezogen sind und eine ordnungsgemäße Durchführung des Handels und der Geschäftsabwicklung gewährleistet erscheint.

    Im Open Market werden neben deutschen Aktien überwiegend ausländische Aktien, Renten deutscher und ausländischer Emittenten, Zertifikate und Optionsscheine gehandelt. Der Open Market stellt keinen organisierten bzw. geregelten Markt dar. Die Basis für die Einbeziehung von Wertpapieren in den Open Market bilden die Freiverkehrsrichtlinien der Deutsche Börse AG. Die Einbeziehung von Wertpapieren in den Börsenhandel im Open Market gehört zu den einfachsten und schnellsten Wegen an die Börse. Den Antrag für die Einbeziehung in den Börsenhandel stellt ein an der Frankfurter Wertpapierbörse registrierter Handelsteilnehmer. Entscheidungsgremium über die Einbeziehung ist die Deutsche Börse AG als Freiverkehrsträger.

    Für Aktienemittenten ist der Open Market ein alternativer Kapitalmarktzugang zu dem EU-regulierten Segment. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen profitieren von einer einfachen, schnellen und kosteneffizienten Einbeziehung in den Börsenhandel. Aktien im Open Market werden im Hinblick auf Regeln zur Insidergesetzgebung und Marktmissbrauch von der BaFin beaufsichtigt. Die Überwachung der Preisfindung liegt bei der Handelsüberwachungsstelle (HüSt).

    Kriterien für die Erstzulassung sind:

    • Antrag auf Einbeziehung: er muss eine genaue Bezeichnung des einzubeziehenden Wertpapiers und Angaben darüber enthalten, an welchem in- oder ausländischen organisierten Markt bereits Preise für dieses Wertpapier festgestellt werden. Bei Wertpapieren, die an keinem organisierten Markt gehandelt werden, muss der Antragsteller nähere Angaben über den Emittenten in Form eines von der nationalen Aufsichtsbehörde gebilligten Prospekts oder Formblatts vorlegen.

    • der Antrag auf Einbeziehung eines Emittenten muss schriftlich von einem an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassenen Handelsteilnehmer gestellt werden.

    • Verpflichtungserklärung des Antragsstellers: der Antragsteller hat die Deutsche Börse AG über wesentliche Umstände bezüglich der einbezogenen Wertpapiere bzw. der Emittenten unverzüglich und schriftlich zu informieren.

    • Publikumssprache: Deutsch oder Englisch.
    Quelle: Deutsche Börse AG

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    Makler
    Voraussetzung um Börsenmakler zu werden, ist eine kaufmännische Ausbildung gemäß §1 HGB und eine Börsenzulassung. Amtliche Makler werden von der Landesregierung "bestellt". Der amtliche Makler muss verbindliche (sogenannte amtliche) Kurse liefern. Er darf keine Geschäfte in eigener Rechnung in von ihm gehandelten Wertpapieren ausüben.

    Freie Makler werden vom Zulassungsauschuss der Börse zum Handel berechtigt. Die von ihnen gestellten Kurse sind nicht verbindlich. Der Handel in eigener Rechnung ist bei ihnen zulässig.

    Makler-Tagebuch: Das Führen eines Makler-Tagebuches ist Pflicht. Es weist Details pro gehandeltem Geschäft aus. In der Regel wird das Makler-Tagebuch heutzutage elektronisch geführt.

    Schlussnote: Die Schlussnote ist die Abrechnung des Maklers der ausgeführten Handelsgeschäfte (Orders). Sie beinhaltet die Angabe des Käufers/Verkäufers, den Abschlusstag, die Bezeichnung des gehandelten Papieres, die Menge, den Kurs und die Courtage).

    Aufgabengeschäft: Aufgaben sind Parkettgeschäfte, bei denen ein Makler ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft durchführt, ohne eine Gegenseite zu haben. Die Schließung dieser Art der Geschäfte muss innerhalb von 2 Tagen erfolgen.

    Courtage: Die Courtage ist die Provision des Maklers. Bei freien Maklern entsteht der Ertrag aus der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs.

    Brokerage
    Als Brokerage wird die Dienstleistung eines Brokers (Broker = Börsenmakler, ist für die Durchführung von Wertpapierorders für Anleger zuständig) bezeichnet. Die Dienstleistung ist dementsprechend der Handel mit Wertpapieren auf Rechnung des Kunden. Für dieses "Brokerage" verlangt der Broker eine entsprechende Gebühr von seinen Kunden.

    Designated Sponsor
    Werden auch Market Maker genannt. Designated Sponsor garantieren während einer Börsensitzung die fortwährende Handelbarkeit von Wertpapieren. Sie gleichen (temporär) Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage aus und sorgen damit für bessere Liquidität. Sie sind Börsenmakler, die im XETRA-Handelssystem aktiv sind. Dabei handeln sie im Auftrag eines Emittenten und müssen während der gesamten Handelszeit erreichbar sein.

    Designated Sponsors haben also die Aufgabe, wenn zu wenig Handelsvolumen besteht, die Aktien des beauftragenden Emittenten regelmäßig selbst zu kaufen oder zu verkaufen. Sie handeln dabei auf eigene Rechnung. Bei dem Stellen der An- und Verkaufskuse darf ein, je nach Liquiditätsklasse der Aktie, maximaler Spread (Spanne = ca. 2,5% - 10%) nicht überschritten werden. Hinzu kommt, dass an den täglichen Auktionen eine Mindestteilnahmequote erreicht werden muss. An den deutschen Börsen gibt es täglich drei Auktionstermine, zu denen Wertpapiere durch das Sammeln von An- und Verkaufsgeboten in einem Orderbuch und der anschließenden Auktionspreisfeststellung gehandelt werden. Aktuell müssen zu mindestens 90% dieser Auktionen Quotes gestellt werden. Für das Designated Sponsoring werden sie von dem Emittenten jährlich entlohnt.

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    Elektronische Börse
    Xetra ist ein vollelektronisches Handelssystem für den Kassamarkt (= Bezeichnung, bei dem die Ausführung einer Order und ihre Erfüllung zeitlich eng, in Deutschland zwei Börsentage, beieinander liegen. Es ermöglicht den Handel von Wertpapieren auf einer Plattform von jedem Standort der Welt. Gehandelt werden können Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, Exchange Traded Funds und Bezugsrechte. Insgesamt rund 400.000 internationale Wertpapiere :
    • 30 Blue Chip Werte des Dax-Index
    • 30 Werte des Technologie-Sektors, die im TexDax zusammengefasst sind
    • 50 MADAX-Werte des Mid Cap Index MDAX
    • 50 Werte aus dem Small Cap Index SDAX
    • über 800 ETFsm ETNs und ETCs
    • rund 380 Werte aus Xetra International Market. Hierüber können Teilnehmer europäische Bluechips handeln und die Geschäfte im Heimatmarkt günstig abwickeln

    Weiterhin können ausgewählte Wertpapiere aus dem Index EURO STOXX 50 sowie rund 9.000 ausländische Aktien über Xetra gehandelt werden. Die Mindestgröße für alle Wertpapiere beträgt 1 Stück. Liquide Aktien werden fortlaufend gehandelt. Weniger liquide Werte werden in einer 1x täglich stattfinden Auktion gehandelt.

    Xetra hat einen Marktanteil von über 90% im Aktienhandel und ist mit Round-Trip-Zeiten von unter 2 Millisekunden eines der schnellsten Handelssysteme der Welt. Am Xetra-Handel können Finanzinstitute, Wertpapierhandelshäuser und Broker teilnehmen. Mehr als die Hälfte der über 250 Teilnehmer handeln aus dem europäischen Ausland.
    Quelle: Deutsche Börse AG

    Terminbörse
    Die Eurex (European Exchange) ist eine der weltweit größten Terminbörsen für Finanzderivate (Futures, Optionen). Gegründet wurde sie 1998 aus dem Zusammenschluss der DTB (Deutsche Terminbörse) und der SOFFEX (Swiss Options und Financial Futures Exchange). Sie befindet sich zu gleichen Teilen im Besitz der Deutsche Börse AG und der SIX Swiss Exchange.

    Im Segment Aktienderivate kann man rund 200 Aktienoptionen auf amerikanische, deutsche, finnische, französische, italienische, niederländische, schweizerische, schwedische und spanische Basistitel handeln. Darunter befinden sich auch der überwiegende Teil der Aktienoptionen des EURO STOXX 50 Index. Hinzu kommt der Handel von Futures auf Aktien (Single Stock Futures).

    Im Segment der Aktienindexderivate umfasst das Produktangebot Futures und Optionen auf die führenden internationalen Blue-Chips-Indizes, europäische Midcap-Segmente sowie verschiedene Branchenindizes:

    • Futures und Optionen auf den EURO STOXX 50 Index
    • Futures und Optionen auf den EURO STOXX Europe 50 Index
    • Futures und Optionen auf den EURO STOXX Europe 600 Index
    • Futures und Optionen auf den EURO STOXX Europe Mid 200 Index
    • Futures und Optionen auf den Dow Jones Global Titans 50 Index
    • Futures und Optionen auf den Dow Jones Italy Titans 30 Index
    • Futures und Optionen auf den DAX, MDAX, TecDAX
    • Futures und Optionen auf den SMI und SMIM
    • Weekly Options auf den EURO STOXX 50 Index, DAX und SMI
    • Futures und Optionen auf den OMX-Helsinki 25 Index
    • Futures und Optionen auf den EURO STOXX Sector Indizes
    • 30 Werte des Technologie-Sektors, die im TexDax zusammengefasst sind
    • Futures und Optionen auf den STOXX Europe 600 Sector Indizes

    Im Segment der Volatilitätsindexderivate umfasst das Produktangebot die Volatilitäts-Futures auf die Volatilitäts-Indizes der Deutsche Börse AG (VDAX-NEW), SWX Swiss Exchange (VSMI) und STOXX Ltd. (VSTOXX). Damit können Marktteilnehmer erstmalig Volatilitätsschwankungen auf den deutschen, schweizerischen und europäischen Aktienmärkten mit börsengehandelten Futures absichern:

    • VDAX-NEW-Futures
    • VSMI-Futures
    • VSTOXX-Futures

    Im Segment Exchange-Traded Fund wurde der Handel mit Futures und Optionen auf börsengehandelte Index-Fondsanteile konzentriert. Die Basiswerte sind:

    • DAX EX
    • EURO STOXX 50 EX
    • IShares EURO STOXX 50 EX
    • XMTCH on SMI

    Im Segment Zinsderivate werden die deutsche Zinskurve im Laufzeitenbereich von bis zu 35 Jahren sowie die Schweizer Zinskurve im Laufzeitenbereich von 8 - 13 Jahren abgedeckt:

    • Euro-Schatz-Futures: Basiswert Bundesschatzanweisungen mit einer Restlaufzeit zwischen 1,75 und 2,25 Jahren
    • Euro-Bobl-Futures: Basiswert Bundesobligationen mit einer Restlaufzeit zwischen 4,5 und 5,5 Jahren
    • Euro-Bund-Futures: Basiswert Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit zwischen 8,5 und 10,5 Jahren
    • Euro-Buxl-Futures: Basiswert Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit zwischen 24 und 35 Jahren
    • CONF-Futures: Basiswert Schuldverschreibungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft

    Weitere Produkte im Bereich Zinsderivate sind die folgenden Geldmarktderivate:

    • Einmonats-EONIA-Futures: Basiswert EONIA-Zinssatz
    • Dreimonats-EURIBOR-Futures: Basiswert European Interbank Offered Rate
    • Optionen auf Dreimonats-EURIBOR-Futures

    Zinsderivate machen ca. die Hälfte des Handelsvolumens an der Eurex aus.

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    Börsen-Zusammenfassung




    Emerging Market
    Emerging Markets sind aufstrebende Märkte. Dazu zählen (z.B.) Indien, China, Mexiko, Brasilien, Russland, Argentinien... . In diese Märkte zu investieren birgt ein erhöhtes Risiko, da die Börsen- (und Devisenkurse: Währungsrisiko der jeweiligen Landeswährungen gegenüber dem Euro oder US-Dollar) sich durch eine höhere Volatilität (Schwankungsbreite) und durch erhöhte Ausfallrisiken (Staatsbankrott, Verstaatlichung/Enteignung) auszeichnen.

    Auf der Gegenseite besteht natürlich auch die Chance, überdurchschnittliche Gewinne zu erzielen, da diese Märkte in der Regel ein sehr hohes Wirtschaftswachstum aufweisen und zur Schwelle einer mordernen Industriegesellschaft stehen.


    Automatisierter Handel
    Für den Automatisierten Handel werden noch weitere unterschiedliche Begriffe benutzt:
    • Algo Trading
    • Algorithmic Trading
    • Black Box
    • Flash Trading
    • Grey Box Trading
    • High Frequency Trading
    Gemeint ist damit immer das gleiche - den automatischen Handel von Wertpapieren durch Computerprogramme. Also der Handel mit Finanzinstrumenten, bei denen ein Computeralgorithmus über die Ausführung und die Parameter des Auftrags automatisch entscheidet. Dies umfasst sämtliche Handelsgeschäfte sowie Handel mit Kundenbezug (auf eigene und fremde Rechnung) auf sämtlichen Handelsplattformen sowie OTC-Geschäfte. Darüber hinaus betroffen sind direkte und geförderte Marktzugänge für Kunden.

    Automatisierter Handel wird von Banken, Investmentfonds, Hedgefonds und anderen institutionellen Anlegern genutzt, um Orders automatisch zu generieren und auszuführen. Die Computer generieren selbstständig Kauf- und Verkaufssignale, die in Orders umgesetzt werden, bevor ein Menschen überhaupt eingreifen kann.

    Geregelt wird dieser automatisierte Handel im Hochfrequenzhandelsgesetz. Es ist ein Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel. Mit diesem Gesetz wird den besonderen Risiken des allein auf Computer gestützten algorithmischen Hochfrequenzhandels an den deutschen Börsen entgegengewirkt. Die in diesem Marktsegment tätigen Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Investmentfondsgesellschaften müssen ihre Handelssysteme so ausgestalten, dass Störungen des Marktes unterbleiben. Extreme Börsenszenarien, bei denen in der Vergangenheit innerhalb weniger Minuten gravierende Marktausschläge vorkamen, sollen auf diese Weise verhindert werden.

    Im BaFin-Rundschreiben 6/2013 (BA) "Anforderungen an Systeme und Kontrollen für den Algorithmushandel von Instituten" konkretisiert die fachlichen Anforderungen an den algorithmischen Handel von Instituten im In- und Ausland.

    Die Institute, die den Algorithmushandel betreiben wollen, müssen die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
    • Algorithmen müssen eindeutig gekennzeichnet werden und Geschäfte müssen den zugehörigen Algorithmen und Sub-Algorithmen und Kunden bzw. Mitarbeitern eindeutig zuordnerbar sein.

    • Die Anforderungen betreffen den gesamten Risikomanagementprozess von der Identifikation bis zur Steuerung (besonders Risikolimitierung in Echtzeit und Notfallpläne für Stresssituationen).

    • Die Institute, die einen sogenannten direkten oder geförderten Marktzugang anbieten, müssen auch bei ihren Kunden die ordnungsgemäße Risikosteuerung sicherstellen und Marktmissbrauch (inklusive Marktmanipulation) verhindern.

    • Darüber hinaus müssen konkrete technische Anforderungen zur Kennzeichnung von Geschäften und zur Archivierung von Daten eingehalten werden (wird im Rundschreiben ausführlicher beschrieben).

    • Sowohl für die fachlichen als auch für die technischen Anwendungen werden Stress-Tests bei Einführung und im laufenden Betrieb gefordert.

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    Hochfrequenzhandel
    Hochfrequenzhandel ist ein mit Computer betriebener Handel mit Wertpapieren. Er zeichnet sich durch hohe Umsätze aus. Hierbei werden die Wertapapieraufträge (Orders) nicht an einer Börse abgewickelt, sondern jeweils bestimmte Stückzahlen an mehreren Börsen platziert. Die Aufträge werden gleichzeitig an verschiedene Börse gesendet - bei denen zum gegebenen Zeitpunkt die höchste Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese Teilaufträge ausgeführt werden und damit in der Summe der Gesamtauftrag erfüllt werden kann.

    Diese Teilaufträge werden zu unterschiedlichen Zeiten (Stichwort: Latenz = Lauftzeit --> "zeitliche Differenz zwischen dem Eintritt eines Signals in ein System und dem Austritt" - Begriff aus der Elektrotechnik) an den einzelnen Börsen platziert. Ein Händler der den Hochfrequenzhandel anwendet, der Realtime-Zugang zu den Marktdaten der nächstgelegenen Börse hat, kann darauf spekulieren, dass zu dem von ihm gesehenen Teilauftrag weitere Teilaufträge des selben Wertpapieres gehören. Er kann daraufhin Orders zu weiter entfernt liegenden Börsen senden, die dort den Teilorders des ersten Brokers zuvorkommen. Dadurch ändert sich der Kurs an dieser Börse, so dass der Hochfrequenzhändler die später eintreffenden, aber zuvor abgesendeten Aufträge des ursprünglichen Kunden bedienen kann, die er im Vorlauf erwerben konnte. Allerdings zu einem veränderten, für den ursprünglichen Kunden schlechteren Kurs. Der ursprüngliche Händler kann diese Marktänderung nicht sehen, bevor sie eintritt. Der Hochfrequenzhändler stellt so seine Position wieder auf Null und erzielt durch den Unterschied zwischen den Kursen einen Gewinn (Arbitrage) pro Geschäft.

    Zusammenfassend:
    • Ein Broker platziert seine Aufträge gleichzeitig an verschiedene Börsen.
    • Diese Teilaufträge kommen zu unterschiedlichen Zeiten bei den Börsen an.
    • Ein Hochfrequenzhändler (mit Realtime-Zugang) zu den Börsen, spekuliert darauf, dass zu dem von ihm gesehenen Teilauftrag weitere Teilaufträge gehören.
    • Der Hochfrequenzhändler sendet daraufhin eine Order an eine andere Börse ab, die der Teilorder des Brokers zuvorkommt.
    • Durch diese Aktion verändert sich der Kurs des gehandelten Wertpapieres an dieser Börse.
    • Der Hochfrequenzhändler kann so die später eintreffende Order des Brokers mit dem neuen, höheren Kurs bedienen.
    • Der Hochfrequenzhändler schließt damit seine Position und realisiert durch die unterschiedlichen Kurse (Kauf-/Verkaufskurs) einen Arbitrage-Gewinn.

    OTC-Geschäfte
    "Over The Counter" = Außerbörslicher, Direkt-Handel. Ein Handel, der nicht über eine Börse, sondern direkt zwischen zwei Marktteilnehmern durchgeführt wird.

    Hierbei kann man zwischen 3 Varianten unterscheiden:
    • Außerbörslicher Handel von Wertpapieren, die zu keinem Börsenhandel zugelassen sind.
    • Außerbörslicher Handel von Wertpapieren, die börsennotiert sind. Diese Geschäfte werden OTC durchgeführt, damit sie dem Markt nicht bekannt gemacht werden.
    • Außerbörslicher Handel von Finanzderivaten ohne standardisierte Spezifikationen. Wie zum Beispiel Optionen.
    Die Vorteile der OTC-Geschäfte liegen im wesentlichen in der individuellen Absprache (Modifikation) des Produktes zwischen den Handelspartnern und in der Einsparung von Kosten (Börsengebühren).

    Die Nachteile liegen im wesentliche in der geringeren Kontrolle durch die BaFin, geringe Markttransparenz, geringere Liquidität als beim Börsenhandel.


    Vorhandelstransparenz
    Die Vorhandelstransparenz umfasst für die Börsen und MTFs (= "Multilateral Trading Facility" - multilaterales Handelssystem) und systematischen Internationalisierer die kontinuierliche Veröffentlichung der aktuellen Geld- und Briefkurse von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten und der Tiefe der Handelspositionen zu diesen Kursen.

    Die systematischen Internationalisierer sind während der Handelszeiten dazu verpflichtet, regelmäßig und kontinuierlich für die von ihnen angebotenen Aktiengattungen verbindliche Kursofferten zu veröffentlichen. Voraussetzung um dieses tun zu müssen ist, dass es für die jeweiligen Papiere einen liquiden Markt gibt. Ist dies nicht der Fall, müssen die systematischen Internationalisierer das nur auf Anfrage der Kunden machen. Geregelt ist das im WpHG §32a).

    Für die Börsen gelten diese Verpflichtungen nur, wenn die betreffenden Wertpapiere im regulierten Markt zugelassen oder einbezogen sind. In diesen Fällen muss der Preis des am höchsten limitierten Kaufauftrags und des am niedrigsten limitierten Verkaufsauftrags und das zu diesen Preisen handelbare Volumen veröffentlicht werden.

    Neues Börsensegment: Scale
    Die Frankfurter Börse hat im März 2017 mit Scale ein neues Börsensegment eröffnet. 43 kleine und mittelgroße Firmen sind vom Start weg dabei. Ziel ist, dass sie so künftig besser an Kapital kommen und schneller wachsen können. Es ist explizit nicht für Startups konzipiert.

    Für Investoren eröffnet sich durch dieses neue Börsensegment die Möglichkeit, sich am deutschen Mittelstand zu beteiligen.

    Gelistet sind in diesem Börsensegment zahlreiche Finanz- und Finanztechnologiefirmen, sowie Industrieunternehmen und Anleihen, wie zum Beispiel vom Fußballverein Schalke 04.

    Alle teilnehmenden Unternehmen müssen beim Umsatz und der Marktkapitalisierung Mindestanforderungen erfüllen. Darüber hinaus muss eine verpflichtende Prüfung durch zwei Analysehäuser stattfinden. Damit keine Interessenkonflikte auftreten können, werden diese nicht von den gelisteten Unternehmen sondern von der Deutsche Börse AG beauftragt.

    Neues Börsensegment: Grüne Anleihen
    Da immer mehr Investoren Wert auf ökologische Aspekte bei ihren Investitionen legen, hat die Börse Frankfurt ein neues Handelssegment (grüne Anleihen) für Privat- und Institutionelle Anleger angelegt. Darin sind 150 Anleihen gebündelt, mit denen durch Unternehmen, Städte, Staaten und Förderbanken Klima- und Umweltschutzprojekte finanziert werden.

    Wie die Börse mitteilt, befinden sich in diesem Handelssegment Anleihen der Förderbanken KfW, der Europäischen Investitionsbank, der Hypothekenbank, des Automobilherstellers Toyota, der Stadt Göteborg und der Staaten Frankreich und Belgien.

    Maßgeblich für die Einstufung der Papiere in „grüne Anleihen“, sind die Regeln des Branchenverbandes International Capital Markets Association.

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    1.3 Orderprozesse

    Stammdaten
    Um eine Order platzieren zu können, sind ein Wertpapierdepot und ein Geldkonto notwendige Voraussetzungen. Ein Depot ist ein Konto, in das die Wertpapierbestände eingebucht werden. Das Wertpapierdepot kann bei jeder Bank eröffnet werden. Es bietet sich jedoch an, es dort zu eröffnen, wo sie bereits ein Geldkonto unterhalten.

    Alternativ kann man natürlich auch seine Börsengeschäfte über einen Discount Broker abwickeln. In Deutschland sind diese Broker besser bekannt als Direktbanken. Sie haben in der Regel, neben den verbraucherfreundlicheren Geschäftszeiten, günstigere Gebührenstrukturen. Die Direktbanken sind nur ausführende Organe. Sie beraten den Kunden nicht. Der Geschäftskontakt beschränkt sich nahezu ausschließlich auf Telefongespräche, Faxe oder elektronische Medien. Wenn man als Kunde bereits über Wertpapierwissen verfügt, sind diese Discount Banken eine interessante Alternative zu der herkömmlichen Orderabwicklung über eine Geschäftsbank. Die Gebührenstrukturen variieren von Bank zu Bank und sollten beim jeweiligen Institut erfragt werden.

    Das Geldkonto dient dazu, dass bei Käufen oder Verkäufen von Wertpapieren die Kosten, bzw. die Erlöse, hierüber abgebucht oder gutgeschrieben werden.

    Ordererteilung
    Man sollte im Vorfeld alle relevanten Wertapierdaten vorliegen haben. Das wichtigste ist die Wertpapierkenn-Nummer (WKN/ISIN). Alle Wertpapiertypen (mit Ausnahme von Optionen und Futures) werden durch eine WKN (oder alternativ durch ein ISIN) gekennzeichnet.

    Durch diese eindeutige Kennzeichnung des Wertpapiers wird die Auftragserteilung wesentlich vereinfacht und man weicht dem Risiko aus, dass ein nicht gewünschtes Wertpapier gekauft wird.

    Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Auftragserteilung ist die Stückzahl, die man von diesem Papier kaufen oder verkaufen will und der Börsenplatz, an dem man es erwerben will. Einige Wertpapiere werden nur an deutschen Regionalbörsen gehandelt.

    Auch sollte man im Vorfeld überlegen, wie die Order ausgeführt werden soll: limitiert oder unlimitiert. Ein Limit zu setzen bedeutet beim Kaufauftrag, dass der Auftrag nur ausgeführt werden darf, wenn der vorher definierte Wertpapierkurs pro Stück erreicht wird. Wird dieser Limitkurs nicht erreicht, verfällt die Order unausgeführt.

    Unlimitierte Kauforders heißen Billigst-Order. Dadurch wird dem Händler suggeriert, dass die Order auf jeden Fall ausgeführt werden soll - aber nach Möglichkeit so billig wie möglich. Unlimitierte Verkaufsorders heißen Bestens-Order. Bedeutet, Ausführung so schnell wie möglich, egal zu welchen Bedingungen - aber nach Möglichkeit mit dem höchsten zu erzielenden Preis.

    Orderausführung zum Kassa- oder Variablen-Handel ? Kassahandel bedeutet, der Auftrag wird zu einem von der Börse ermittelten Einheitskurs (Kassakurs) abgerechnet. Variabler Handel bedeutet, dass die Order dann ausgeführt wird, sobald ein Gegenpart auftritt, der die Bedingungen für diese Order akzeptiert. Die erforderlichen Stückzahlen für den variablen Handel sind je nach Art des Wertpapiers, der Börse und des Handelssystems unterschiedlich. Hier sollte man vorher bei einer Bank nachfragen.

    Gültigkeitsdauer der Order ? Soll sie nur tagesgültig sein oder bis zum Monatsultimo platziert werden ? Tagesgültige Orders verfallen nach Ablauf des Handelstages ersatzlos, wenn es zu keinem Abschluss gekommen ist. Für den nächsten Tag müsste dann eine neue Order erteilt werden. Monatsultimo Orders bleiben solange im Markt, bis sie ausgeführt werden. Es sei denn, dass bis zum Monatsultimo kein Gegenpart gefunden wurde.

    Nach jeder Ausführung einer Order erteilt die Bank eine schriftliche Abrechnung (Wertpapierabrechnung). Hier werden die entsprechenden Ausführungsdaten und die damit verbundenen Kosten aufgelistet.

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    Außerbörslicher Direkthandel
    Neben dem Wertpapierhandel an Börsen besteht auch die Möglichkeit des außerbörslichen Direkthandels mit ausgewählten Wertpapierbrokern. Die Vorteile eines außerbörslichen Direkthandels liegen auf der Hand:
    • direkte Kurszusage
    • sofortige Orderausführung
    • Partizipation an einer reichen Auswahl von Aktien, Optionsscheinen und Zertifikaten
    • Handelsmöglichkeit auch außerhalb der üblichen Börsenzeiten
    • keine Teilausführungen im klassischen Direkthandel

    Die Aufträge werden nicht an eine Börse, sondern an einen vom Kunden ausgewählten Broker weitergeleitet. Der Broker stellt dem Kunden einen Kauf-/Verkaufskurs - der Kunde kann daraufhin entscheiden, ob er handeln möchte oder nicht.

    Die Preisbildung im außerbörslichen Handel basiert ebenfalls auf dem Prinzip von Angebot und Nachfrage. Die Spanne zwischen Kauf- und Verkaufskurs kann gegenüber dem Börsenkurs oft unterschiedlich sein. Grundliegend sind die gestellten Kurse jedoch marktgerecht, da die Broker den Preisfindungsregeln der Börsen unterworfen sind.

    2. Vertiefung Wertpapiergeschäft
    2.1 Beratungsgespräch Berater/Kunde

    Anlegerprofil
    Zwischen dem Bankbetreuer und dem Anleger wird vor der Anlageentscheidung ein Anlegerprofil angelegt. Hier wird gemeinsam die Festlegung der kundenseitigen Risikobereitschaft festgelegt. Das Anlegerprofil kategorisiert den Anleger nach seinen persönlichen Verhältnissen. Das Ergebnis des Anlegerprofils ist letztendlich, das Kundenportfolio für die Anlagepolitik festzulegen.

    Entscheidende Faktoren zur Bestimmung des Anlegerprofils sind:

    • das Alter des Kunden
    • Familienstand
    • Bildungsstand
    • Beruf
    • bisherige Erfahrungen und Kenntnisse mit Kapitalanlagen
    • steuerliche Situation
    • Höhe des Vermögens

    Nachdem das Anlegerprofil angelegt wurde, findet die Anlageentscheidung statt.

    Anlageentscheidung
    Wertpapiere bergen zahlreiche Ertragschancen, die mit unterschiedlichen Risiken verbunden sind. Entscheidend für den Erfolg ist die Wahl der Anlagestrategie, die zu dem persönlichen Profil des Anlegers passt. Jeder Mensch, der in Wertpapiere investieren will, wünsch sich hohe Erträge - nach Möglichkeit ohne Risiko. So geartete Wertpapiere gibt es jedoch nicht. Wer höhere Renditen erzielen will, muss auch höhere Risiken eingehen.

    Wichtig hierbei ist den Zusammenhang zwischen Sicherheit, Rentabilität und Liquidität zu erkennen und zu definieren:

    • Sicherheit
      mehr Sicherheit bedeutet einerseits Verzicht auf höhere Erträge, anderseits jedoch ein begrenztes Verlustrisiko.

    • Rentabilität
      die Ertragschancen hängen von der Art des Wertpapiers ab. Anlagen in Anleihen sind in der Regel nicht so erträglich wie Anlagen in Aktien. Bei Anleihen ergeben sich die Erträge aus den laufenden Zinszahlungen und einem eventuellen Gewinn aus unterschiedlich hohen Kauf- und Rückzahlungskursen. Bei Aktien ergeben sich die Erträge aus den laufenden Dividendenzahlungen und den möglichen Kursgewinnen an der Börse.

    • Liquidität
      die Liquidität bedeutet, dass der Anleger jederzeit seine Wertpapiere zu marktgerechten Preisen verkaufen kann. Das ist bei Anleihen, Aktien und Fonds generell gegeben. Sie werden an der Börse gehandelt und können kurzfristig verkauft werden.

    Die Wichtigkeit einer schnellen Liquidität richtet sich nach dem zu erwarteten Geldbedarf. Längerfristig geplante Anlageentscheidungen können von unerwartet benötigtem Kapitalbedarf kontaminiert werden. Dadurch besteht ein erhöhtes Risiko, dass die Wertapiere zu einem ungünstigen Zeitpunkt verkauft werden müssen.


    Magisches Dreieck der Vermögensanlage :



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    Bei der Anlageentscheidung sind zwei Fragen von elementarer Bedeutung:
    • welche Risiken ist man bereit einzugehen (= persönliche Risikoeinstellung) ?
    • welche Bedeutung hat die Liquidität für mich - also, die kurzfristige Verfügbarkeit der Anlage ?
    Alle drei Faktoren des Anlagedreiecks kann man nicht gleichzeitig optimieren, da sie sich zum Teil gegenseitig ausschließen. Zum Beispiel kann man mit einer sicheren Anlageform keine überdurchschnittlich hohen Renditen erzielen.

    Risikoeinstellung
    Wie viel Risiko kann ich mir eigentliche leisten ?



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    Steuern als Verkaufsargument
    Steuern waren in Deutschland in der Vergangenheit das Verkaufsargument schlechthin. Mit der Einführung der einheitlichen Abgeltungsteuer ist dieses Argument größtenteils verschwunden:
    • steuerfreie Kursgewinne
    • Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden
    • steuerfreie Lebensversicherungsverträge
    • Abschreibungsmodelle (Schiffe, Immobilien, Filme, Windräder, Flugzeuge)
    • Steueroasen
    • Eigenheimzulage/Bausparprämien
    • Sparerfreibetrag
    Seit Beginn der Abgeltungsteuer sind praktisch alle Sparmodelle verschwunden. Geblieben sind im Wesentlichen, neben den deutlich reduzierten Bausparprämien, günstige KFW-Darlehen für Bauherrn. Darüber hinaus sind die Zinserträge im Rahmen des Sparerfreibetrages von der Steuer befreit. Der Rest ist faktisch weg. Die Abschreibungsmodelle funktionieren heute nicht mehr. Neu hinzugekommen ist die Riester-Rente.

    Kosten
    Kosten, die in Rechnung gestellt werden, variieren zwischen 0,2 und über 2%. Kosten sind ein entscheidender Faktor in der Renditebetrachtung.

    Beispiel:
    Anlagesumme = 10.000,- Euro :
    sind nach 1 Jahr 14.802,- Euro (ohne Kostenbetrachtung und bei einer angenommenen Rendite von 4%).

    sind nach 1 Jahr 12.161,- Euro (mit Kostenbetrachtung [5% Ausgabeaufschlag + Verwaltungsvergütung von 1,5%]).

    Verfügbarkeit
    Eine kurzfristige Verfügbarkeit schmälert die Rendite:

     
    während der Laufzeit
    Ende der Laufzeit
      Tagesgeld 100% 100%
      Sparbrief nein 100%
      Anleihen ja = Verkauf mit Kursrisiko 100%
      Lebensversicherung ja = i.d.R. mit Verlust 100%
      Aktien ja kein Laufzeitende
      Immobilien ja = Gewinn/Verlust + 10 Jahre Spekulationsfrist kein Laufzeitende
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    2.2 Backoffice-Prozesse

    Corporate Actions
    Kapitalmaßnahmen verändern zum Teil das Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Sie sind eine besondere Art der Back-Office-Transaktionen. Sie werden vom Vorstand der Aktiengesellschaft vorgeschlagen und von den Aktionären in einer Hauptversammlung autorisiert.

    Die bei einer Kapitalmaßnahme entstehenden Wertpapiere werden in der Regel nicht physisch ausgeliefert. Sie werden bei den Depotbanken in die Wertpapierdepots eingebucht. Die Wertpapiertitel werden geändert und mittels Umbuchungen in den Depots angepasst. Bei einer Kapitalherabsetzung wird z.B. die Nennwertdifferenz zurückgezahlt. Ein Aktiensplit verändert den Nennwert pro Aktie und führt zu einer wertneutralen Veränderung der entsprechenden Aktien in den Depots.

    Kapitalerhöhung
    Unter einer Kapitalerhöhung versteht man eine Erhöhung des Eigenkapitals durch Aufstockung des Aktienkapitals. Hierbei handelt es sich um eine Außenfinanzierung. Bei einer Kapitalerhöhung wir die Anzahl der Aktien (und damit das Aktienkapital) erhöht. Die neuen Aktien können den bisherigen (oder neuen) Aktionären angeboten werden.

    Die Erhöhung des Aktienkapitals (Eigenkapital) hat die Vorteile, dass für das Kapital keine Zinsen bezahlt werden müssen und dadurch die liquiden Mittel weniger belastet werden. Hinzu kommt, dass Aktienkapital im Gegensatz zu Fremdkapital nicht zurückgezahlt werden muss. Das so gewonnene Kapital steht der Aktiengesellschaft daher für einen unbegrenzten Zeitraum zur Verfügung. Kapitalerhöhungen werden dann durchgeführt, wenn langfristig Kapital benötigt wird und die allgemeine Marktlage für Fremdkapital (Darlehen, Kredite, Obligationen) schlecht ist.

    Kapitalmaßnahmen
    • Merger (Fusion)
    • Demerger (Aufspaltung)
    • Rights Split (Ausgabe von Bezugsrechten)
    • Aktientausch
      • Split
      • Reverse Split
      • Kapitalreduzierung
      • Umtauschangebote
      • Gratisaktien
      • Spin-Off
    Merger
    Bei einem Merger entscheiden sich zwei Unternehmen ein neues Unternehmen zu gründen. Das neue Unternehmen besteht dabei vollständig aus den bereits bestehenden Unternehmen.

    Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
    • das neue Unternehmen ist eine Holding, die die bestehenden Unternehmen als unabhängige Tochtergesellschaften beibehält

    • das neue Unternehmen ist eine vollständige Verschmelzung der bestehenden Unternehmen
    Bei
    Fusionen müssen sich beide Unternehmen über ihren jeweiligen Wert einig sein, damit darauf basierend die Aktien des neuen Unternehmens im Verhältnis der Werte der beiden Unternehmen auf die jeweiligen Altaktionäre verteilt werden können. Ein Grund um Fusionen durchzuführen ist die Schaffung von Synergien (Senkung der Fix- und Allgemeinkosten).

    Demerger
    Demerger ist die Bezeichnung für eine Spaltung eines Gesamtunternehmens in einzelne, eigenständig agierende Unternehmen. Es ist das Gegenteil von einem Merger (Fusion). Auflösung ohne Abwicklung durch Übertragung ihres Vermögens auf zwei oder mehrere Nachfolgegesellschaften.

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    Rights Split (Ausgabe von Bezugsrechten)
    Ein Bezugsrecht ist ein mögliches Anrecht eines Altaktionärs auf den Bezug von jungen Aktien. Bei einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten sind für eine Spanne von mindestens zwei Wochen (zehn Handelstage) den Altaktionären die jungen Aktien entsprechend dem Bezugsrechtspreis anzubieten. Dabei ist entweder der genaue Ausgabepreis der neuen Aktien vor Beginn der Bezugsfrist anzugeben oder die Regeln, nach denen dieser später bestimmt wird. Im letzten Fall muss der genaue Ausgabepreis der jungen Aktien spätestens drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist bekannt gegeben werden. Alle jungen Aktien, die am Ende der Bezugsfrist nicht durch die Ausübung der Bezugsrechte erworben wurden, werden dann durch die Konsortialbank im Markt platziert.

    Beispiel:
    20%ige Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft im Verhältnis 5:1 durch Ausgabe neuer Aktien. Vor der Kapitalerhöhung befinden sich 100.000 Aktien im Umlauf. Kurs pro Aktie 24,- Euro. Durch die Kapitalerhöhung werden weitere 20.000 Aktien ausgegeben. Der Emissionspreis der neuen Aktien wird mit 15,- Euro festgelegt.

    Das bedeutet, jeder der eine dieser neuen Aktien kaufen möchte, benötigt dafür 5 Bezugsrechte. Bei einem Aktienbesitz von 10.000 Stück würden dem Aktionär 2.000 neue Aktien für den Preis von 30.000,- Euro zustehen.

    Falls er die jungen Aktien nicht beziehen möchte, kann er seine Bezugsrechte (deren Wert auf 1,50 Euro errechnet wurde) verkaufen. In diesem Fall bekäme der Aktionär 15.000 Euro (bei einem Besitz von 10.000 Bezugsrechten).

    Fehlen einem Aktionär die notwendigen Bezugsrechte, um eine junge Aktie zu erwerben, so kann er die ihm fehlenden Bezugsrechte zukaufen oder einen Teil der ihm zugeteilten Bezugsrechte verkaufen (oder verfallen lassen).

    Aktientausch

    Split
    Unter einem Split versteht man die Erhöhung der Anzahl der Aktien mit gleichzeitiger Verminderung des Nennwerts der Aktien. Das Aktienkapital bleibt somit gleich.

    Beispiel:
    Aus 100 Aktien im Nennwert von je 1.000,- Euro werden nach einem Split im Verhältnis 1:10 1.000 Aktien im Nennwert von je 100,- Euro.

    Gründe einen Split durchzuführen: Wenn eine Aktie stark an Wert gewinnt und von 100,- Euro auf 10.000,- Euro steigt, stellt dieser hohe Preis für viele Anleger ein Kaufhindernis dar. Als Folge dessen bleibt diese Aktie einem relativ kleinen Aktionärskreis vorenthalten. Um dies zu ändern, führen Aktiengesellschafen einen Split durch.

    Reverse Split
    Ein Reverse Split ist die Erhöhung des Nennwertes einer Aktie mit gleichzeitiger Verminderung der Anzahl der Aktien.

    Gründe einen Reverse Split durchzuführen: Eine Aktie kann nicht nur zu schwer sein (wie bei einem Split), sondern auch zu leicht. Es ist für den Aktienhandel nicht von Vorteil wenn ein Titel zu wenig Wert hat.

    Beispiel:
    Reduzierung des Aktienkapitals von 30.000.000,- Euro auf 3.000.000,- Euro durch Herabsetzung des Nennwertes je Aktie von 10,- Euro auf 1,- Euro. Danach werden die Aktien von 1,- Euro Nennwert in Aktien zu 10,- Euro Nennwert durch Umtausch von 10 Aktien zu je 1,- Euro Nennwert in 1 Aktie von 10,- Euro Nennwert zusammengelegt.

    Capital reduction (Kapitalreduzierung)
    Bei einer Kapitalreduzierung wird im Gegensatz zu einer Kapitalerhöhung das in der Aktiengesellschaft befindliche Eigenkapital vermindert. Mit einer Kapitalherabsetzung ist es möglich
    • einen bestehenden Bilanzverlust zu beseitigen (nominelle Kapitalherabsetzung - das Grundkapital wird buchungsmäßig herabgesetzt, es findet kein Abfluss liquider Mittel statt).

    • überflüssiges Kapital an die Anteilseigner zu verteilen (effektive Kapitalherabsetzung - verbunden mit der Ausschüttung liquider Mittel an die Aktionäre)

    Die Kapitalherabsetzung bei Aktiengesellschaften erfolgt durch den Rückkauf von Aktien. Bei einem Aktienrückkauf können die Aktionäre ihre Wertpapiere an die Aktiengesellschaft verkaufen. Die Gesellschaft ist jedoch nicht zum Kauf verpflichtet. In der Regel macht sie es davon abhängig, wie viele Kaufoptionen angeboten werden. Durch die Verringerung der umlaufenden Aktien verringert sich die Liquidität im Handel, wodurch theoretisch ein steigender Aktienkurs entstehen sollte. Das Aktienkapital bleibt bei einem Aktienrückkauf gleich.

    Squeeze-out
    Squeeze-out ("herausquetschen") ist ein Vorgehen, bei dem Kleinaktionäre mittels einer Barabfindung (auch) gegen ihren Willen aus einer Aktiengesellschaft herausgedrängt werden. Um dieses Verfahren durchführen zu können, muss ein Mehrheitsaktionär über mindestens 95% der Aktien verfügen. In Deutschland ist die rechtliche Basis dafür im Jahr 2002 gelegt worden. Da das Eigentum verfassungsrechtlich geschützt ist, muss der Verlust der Minderheitsaktionäre über die Abfindung komplett ausgeglichen werden.

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    Umtauschangebote
    Umtauschangebote erfolgen, wenn alte Wertpapiere in neue oder solche eines anderen Unternehmens getauscht werden sollen. Ein Aktienumtausch kommt in der Regel bei folgenden zwei Gelegenheiten vor:
    • Kapitalherabsetzung (durch Zusammenlegung von Aktien)
      eine bestimmte Anzahl von Altaktien wird gegen eine geringe Anzahl neuer Aktien mit gleichem Nennbetrag je Aktie getauscht.

    • Fusion (Verschmelzung)
      Umtausch der Aktien des übertragenen Unternehmens gegen jene des aufnehmenden (neugegründeten Unternehmens).
    Ähnlich wie bei Bezugsfristen junger Aktien werden Umtauschangebote über einen vorher definierten Zeitraum und Umtauschverhältnis angeboten.

    Gratisaktien (Berichtigungsaktien)
    Gratisaktien sind Aktien, die bei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln ausgegeben werden. Sie resultieren aus der Umwandlung offener Rücklagen und stehen den Altaktionären entsprechend ihres Anteils an Altaktien zu. Die Kapitalerhöhung durch Gratisaktien ist ein rein buchungstechnischer Vorgang. Effektiv werden keine neuen finanziellen Mittel zugeführt.

    Gratisaktien werden zum Preis von Null ausgegeben. Sie sind kein Geschenk an die Aktionäre, da ihr Vermögen unverändert bleibt. Bei gleichbleibendem Vermögen und gleichen Gewinnerwartungen der Gesellschaft ergibt sich eine Senkung des Börsenkurses. Nach Ausgabe von Gratisaktien im Verhältnis 3:1 hat der Aktionär vier Aktien, die den gleichen Kurswert aufweisen, wie seine bisherigen drei Altaktien.

    Spin Off
    Ein Spin Off ist die Herauslösung einer Tochtergesellschaft aus einer Holding oder eines Unternehmensbereiches aus einem Unternehmen. Der herausgelöste Teil kann anschließend als eigenständiges Unternehmen an der Börse gehandelt werden.

    Gründe einen Spin Off durchzuführen sind, dass ein Tochterunternehmen vollständig aus dem Unternehmen gelöst werden soll, damit sie als wirtschaftliche und rechtliche Einheit unabhängig auftreten kann. Gründe dafür können sein, dass die Tochter strategisch nicht mehr zur Holding passt oder als nicht mehr wirtschaftlich angesehen wird. Ein weiterer Grund wäre, wenn die Tochtergesellschaft mit einem anderen Unternehmen fusionieren soll.

    Beispiel:
    Bei der Herauslösung einer Tochtergesellschaft aus einer Holding wird der Wert der Tochtergesellschaft von Analysten ermittelt. Dieser Wert sollte dem neuen Börsenwert der Tochter entsprechen. Die Holding hat dann einen Wert, der um den ermittelten Wert der Tochtergesellschaft abnimmt.

    Wird aus einer Holding, die einen Marktwert von 1.000.000.000,- Euro hat, ein Spin Off einer Tochtergesellschaft durchgeführt, die einen theoretischen Wert von 100.000.000,- Euro hat, so sollte nach dem Spin Off, der an der Börse gehandelte Wert der Holding nur noch 900.000.000,- Euro und der Börsenwert der Tochter 100.000.000,- Euro betragen. Dies ist aber nur der Fall, wenn Anleger dieselben Wertvorstellungen wie die Analysten, die den rechnerischen Wert definiert haben, zugrunde legen.

    In der Praxis sieht das dann in etwa so aus: von den Analysten wurde der theoretische Wert der Aktie der Tochtergesellschaft auf 545,- Euro festgelegt (bei einem Nennwert von 10,- Euro). Bei 8.625.627 ausgegebenen Aktien bedeutet das einen Börsenwert von 4.700.000.000,- Euro.

    Am ersten Handelstag nach Spin Off wurde der Titel bei 510,- Euro gehandelt, also unter dem von den Analysten errechneten theoretischen Kurs.

    Obligatorische Kapitalmaßnahmen
    Obligatorische Kapitalmaßnahmen sind Maßnahmen, die die Wertpapierbestände verändern und ohne eine Instruktion des Kunden abgewickelt werden. Dazu gehören im Wesentlichen dir folgenden:

    Obligatorische Kapitalmaßnahmen
      
      01. Aktiensplit
      02. Aktienumtausch
      03. Ausbuchung wg. Gesamtrückzahlung
      04 Ausbuchung wg. Teilrückzahlung
      05. Ausbuchung wertloser Stücke
      06. Ausübung Optionsscheine
      07. Bezugsrechte
      08. Fusion
      09. Gleichstellung von Aktien
      10. Gratisaktien
      11. Kapitalherabsetzung  
      12. Redenomination
      13. Reklassifizierung
      14. Reverse Aktiensplit
      15. Spin-Off
      16. Stockdividende
      17. Teilrechte
      18. Tilgung in Wertpapieren
      19. Trennung von Optionsscheinen
      20. Umbuchung auf gesperrtes Unterkonto  
      21. Wahldividende


    Ausbuchung wertloser Stücke
    Wenn eine Aktiengesellschaft in wirtschaftliche und finanzielle Schwierigkeiten gerät, kann über das Vermögen der AG ein Insolvenzverfahren durchgeführt werden. Dabei kann im Rahmen einer Sanierung (mit Zustimmung des Insolvenzgerichts) das Grundkapital dieser Aktiengesellschaft auf 0 Euro herabgesetzt werden, verbunden mit einer anschließenden Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre.

    Tritt eine neue Gesellschaft als alleiniger Aktionär auf, gehen die Anteile der Altaktionäre unter. Der Handel der Alt-Aktien wird daraufhin eingestellt.

    In dieser Konstellation werden die Alt-Aktien der in Insolvenz gegangenen Aktiengesellschaft ersatz- und gegenwertlos ausgebucht.

    Redenomination (Redenominierung)
    Nennt man das Verfahren, nach dem der Nennwert eines Wertpapiers von einer (nationalen) Währung auf eine andere Währung umgestellt wird. Analog der Euro-Umstellung (von D-Mark auf Euro) im Jahr 2002.

    Reklassifizierung
    Reklassifizierung ist die Umstellung von Inhaberaktien in Namensaktien .
    Dabei werden zu einem bestimmten Tag (Ex-Tag) die Inhaberaktien ausgebucht und die Namensaktien (unter einer separaten WKN / ISIN) eingebucht. Die Aktionäre werden in diesem Zuge gebeten, sich an den Emittenten, zwecks Eintragung in das Aktienregister zu wenden.

    Ein Grund für die Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien ist, dass die Aktiengesellschaft dadurch Kenntnisse ihres Aktionärskreises bekommt und in der Lage ist, die Aktionärsstruktur und die Bestandsentwicklungen institutioneller Investoren besser analysieren zu können.

    Teilrechte (Aktienspitzen)
    Ein Teilrecht ist ein Teilanspruch auf den Bezug einer Aktie. Dieser Anspruch entsteht durch Bezugsrechtsemissionen nach Kapitalerhöhungen oder durch die Zusammenlegung von Aktien bei Kapitalherabsetzungen .

    Am Beispiel einer Kapitalerhöhung wird das deutlicher. Wird eine Kapitalerhöhung durchgeführt, so werden den Altaktionären i.d.R. Bezugsrechte zum Bezug der neuen Aktien eingeräumt. Je nach Bezugsverhältnis können Teilrechte (Aktienspitzen) entstehen.

    Beispiel:
    Bezugsverhältnis 4:1
    Der Aktionär hat 5 Aktien in seinem Bestand.
    Für 4 Alt-Aktien kann er 1 neue Aktie beziehen. Die 5. Aktie spiegelt 1 Teilrecht (Aktienspitze) wider.

    Damit dieses Teilrecht (aus dem obigen Beispiel) nicht verloren geht, kann der Aktionär zwischen zwei Möglichkeiten wählen:
    • Verkauf des Teilrechts.
    • Kauf weiterer Teilrechte, um einen Vollanspruch zu erlangen (= beispielsweise 3 weitere Teilrechte, analog des o.g. Beispiels, um eine weitere Aktien beziehen zu können).
    Der Kauf / Verkauf von Teilrechten (Aktienspitzen) wird über die jeweilige Depotbank des Aktieninhabers abgewickelt.

    Wahldividende
    Wird den Aktionären eine Wahldividende angeboten, haben sie die Möglichkeit sich zwischen drei Optionen zu entscheiden. Sie können sich die Dividende entweder wie gewohnt auszahlen lassen oder sie entscheiden sich gegen die Auszahlung und für den Bezug in Form von weiteren Aktien.

    Entscheidet sich ein Aktionär für den Bezug von Aktien, anstatt der Dividendenzahlung in cash, steht der Aktiengesellschaft mehr Kapital für Investitionen zur Verfügung oder zur Stärkung der Kapitalbasis im Hinblick auf erhöhte regulatorische Anforderungen.

    Eine weitere Variation der Wahldividende ist eine Kombination aus Aktienbezug und Barausschüttung. In dieser Variante können die Aktionäre die Wahldividende in Form von neuen Aktien und Barausschüttung erhalten.

    3 Varianten der Wahldividende:
    • Neue Aktien
    • Barausschüttung
    • Kombination aus neuen Aktien + Barausschüttung

    Freiwillige Kapitalmaßnahmen
    Freiwillige Kapitalmaßnahmen sind Maßnahmen, die die Wertpapierbestände verändern, an denen der Kunde nur durch die Übermittlung seiner Instruktionen teilnimmt. Dazu gehören im Wesentlichen folgende:

    Freiwillige Kapitalmaßnahmen
      
      01. Ausübung von Nebenrechten (Bezugs-/Teilrechte)
      02. Ausübung von Options- und Wandelrechten
      03. Bezugsangebot
      04 Gläubiger-/Inhaberkündigungsmöglichkeit  
      05. Kündigung von Anleihen  
      06. Rückkaufangebot  
      07. Übernahme-/Abfindungsangebot  
      08. Umtauschangebot



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    Class Action
    Class Action sind Sammelklagen, wie sie in den Vereinigten Staaten von Amerika zulässig sind. Bei diesen Sammelklagen treten mehrere Kläger gemeinsam gegen einen oder mehrere Beklagte auf. Der Sinn einer Sammelklage liegt darin, dass die Rechtsfragen nicht nur für einen einzelnen Kläger sondern für jede Person, die in gleicher Weise vom dem betreffenden Sachverhalt betroffen ist, geklärt wird - unabhängig davon, ob sie selbst geklagt hat. Der Einzelne ist also nicht mehr auf den Nachweis seiner individuellen Betroffenheit angewiesen. Er muss lediglich nachweisen, dass er zu der betroffenen Gruppe gehört. In Deutschland sind Sammelklagen verboten.


    Erträgnisausschüttungen

    Dividenden
    Die Höhe der Dividende wird vom Vorstand vorgeschlagen und von der Hauptversammlung beschlossen. Die Zahlung der Dividende erfolgt in den meisten Fällen am Tag nach der Hauptversammlung. Anspruch auf eine Dividendenzahlung haben die Aktionäre, die die Aktie am letzten Tag vor dem Ex-Tag im ihrem Depot haben. Ex-Tag ist ein Tag nach dem Hauptversammlungsbeschluss. In Deutschland findet in der Regel einmal jährlich eine Dividendenzahlung statt - außerhalb Deutschlands auch quartalsmäßig. Am Ex-Tag erfolgt üblicherweise ein Abschlag in Höhe der Bruttodividende vom Börsenkurs.

    Beispiel Dividendenverarbeitung
    • Bekanntmachung einer Dividendenzahlung in den Wertpapier-Mitteilungen
    • Ankündigung einer Dividendenzahlung durch die Lagerstelle
    • Vergleich der angekündigten Dividendenzahlung Wertpapier-Mitteilungen/Lagerstelle
    • Zahlung der Ausschüttungsbeträge durch die Lagerstelle auf das Konto der Bank bei der Lagerstelle
    • Ermittlung der betroffenen Kundenbestände
    • Einbuchung auf den Kundenkonten
    • Differenzenklärungen
    Dividendenstripping
    Börsentechnisch versteht man unter Dividendenstripping die Kombination aus dem Verkauf einer Aktie kurz vor dem Dividendentermin und Rückkauf derselben Aktie kurz nach dem Dividendentermin.

    Mit diesem Trick haben sich Finanzinstitute mit geliehenen Aktien rund um den Dividendenstichtag einmal gezahlte Steuern mehrfach erstatten lassen (teilweise bis zu fünfmal). Diese Deals werden auch "Cum-Ex-Geschäfte" genannt.

    Ablauf des Dividendestrippings
    Cum-Ex-Geschäfte: Unter Dividendenstripping wird die Kombination aus dem Verkauf (Leerverkauf) einer Aktie kurz vor dem Dividendentermin an einem "Cum-Tag" und Rückkauf (Glattstellung) derselben Aktie kurz nach dem Dividendenzahltermin am "Ex-Tag" verstanden. Ein mögliches Kursrisiko kann durch Kurssicherungsgeschäfte abgesichert werden.

    Ziel des Dividendenstrippings ist es, die aufgrund des Dividendenabschlags zwischen Kurs vor und Kurs nach der Dividendenzahlung entstehende positive Differenz als steuerfreien Kursgewinn zu vereinnahmen. Unter Berücksichtigung der Spekulationsfrist kann so eine steuerpflichige Einnahme aus Kapitalvermögen in einen steuerfreien Spekulationsgewinn verwandelt werden.

    Diese Methode eignet sich vor allem für ausländische Anteilseigner sowie für inländische Aktionäre mit einer hohen Steuerprogression. Wichtig sind die Beachtung der Kurszusätze "Cum-Dividende" (Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Dividendenausschüttung) und "Ex-Dividende" (nach dem Dividendenzahltag) sowie die Abwicklung der Transaktion außerhalb der Spekulationsfrist.

    Steuerrechtlich statthaft ist die Transaktion zwischen einem inländischen und einem ausländischen Investor. Da der Ausländer nicht dem deutschen Steuerrecht unterliegt, kann er auch keine Steuergutschrift beantragen. Deshalb verkauft der Ausländer seine deutschen Aktien vor dem jeweiligen Ausschüttungstag an einen Inländer. Der Inländer vereinnahmt die Dividende nebst Steuergutschriftsanspruch und verkauft die Aktien danach zurück an den Ausländer zum niedrigeren Kurs (abzüglich der Dividende). Damit bezahlt der Inländer den ausländischen Anteilseigner über den Marktpreis der Anteile den Wert des Anrechnungsanspruchs. Statt einer Dividende realisiert der Ausländer einen Kursgewinn (höherer Verkaufskurs abzüglich niedrigerem Rückkaufskurs).

    Illegal wird das Geschäft, wenn der Verkäufer der Aktie ein Leerverkäufer ist (auch unter dem Namen "Cum-Ex-Trades" bekannt geworden). Dann kann es vorkommen, dass gleich zwei Aktionäre (nämlich der rechtmäßige Inhaber und der Käufer des Leerverkäufers) eine Bescheinigung und damit einen Anspruch auf eine Steuergutschrift erhalten. Folge hiervon war, dass die Finanzämter mehr Steuern erstattet, als sie zuvor eingenommen hatten.
    Quelle: Wikipedia

    Cum-cum-Geschäfte
    Hierbei geht es um Geschäfte mit Aktien, die einen Anspruch auf Dividendenausschüttung haben. Aktieninhaber deutscher Aktien im Ausland und Aktieninhaber deutscher Aktien im Inland sind steuerlich nicht gleichgestellt.

    Der inländische Aktieninhaber zahlt Kapitalertragsteuer auf Dividende, die er sich durch Verrechnung mit Verlusten aus anderen Wertpapiergeschäften beim Finanzamt erstatten lassen kann.

    Der ausländische Aktieninhaber kann keine Verrechnung der Kapitalertragsteuer vornehmen. Um die Zahlung der Kapitalertragsteuer zum Umgehen, leiht er die Aktien einem inländischen Bankeninstitut gegen eine Gebühr (beispielsweise 90% des Dividendenbetrags).

    Die inländische Bank nimmt den vollen Dividendenbetrag (100%) ein und führt die Kapitalertragsteuer ab, die sie sich zurückerstatten lässt.

    Nach dem Dividendenstichtag gibt die inländische Bank die Aktien mit dem Dividendenbetrag (von 90%) an den ausländischen Aktieninhaber zurück. Der bekommt die Dividende durch diese Praktiken steuerfrei ausgezahlt. Während die inländische Bank an der Gebühr (10% in diesem Beispiel) verdient.

    Veräußerung von Dividendenansprüchen
    Ein Dividendenschein verkörpert den Anspruch auf eine Dividendenzahlung. Dieser Dividendenanspruch kann veräußert und auf einen Dritten übertragen werden - auch wenn die dazugehörige Aktie nicht mitveräußert wird.

    Der Anspruch kann auch bereits vor seiner Entstehung als künftiger Anspruch übertragen werden. Denn die Ausgabe der Dividendenscheine ist der Anspruch des Aktionärs auf die Dividende und ist durch Einigung und Übergabe des Dividendenscheins übertragbar.

    Stockdividende
    Bei der Stockdividende handelt es sich im herkömmlichen Sinne nicht um eine "echte" Dividende, da kein Geld ausgeschüttet wird. Den Aktionären werden zusätzlich Aktien (Stamm- oder Vorzugsaktien) zugeteilt. Die Zuteilung erfolgt im Verhältnis ihres zum Stichtag vorhandenen Aktienbesitzes. Die so zugeteilten Aktien können von den Aktionären an der Börse verkauft werden. Die Zahlung einer Stockdividende entspricht wirtschaftlich gesehen einem Aktiensplitt. Der Vorteil für die Aktiengesellschaft besteht darin, dass die erzielten Gewinne so wiederinvestiert werden. Der Nachteil ist, dass das dividendenberechtigte Grundkapital der Gesellschaft ansteigt. Stockdividenden werden auch Gratisaktie, Zusatz- oder Berichtigungsaktie genannt.

    Zinsen (Cupons)
    Die Zinszahlung erfolgt für den Zeitraum vom Kauf der Anleihe bis zu deren Rückzahlung (bzw. bis zum Verkauf). Dem Besitzer der Anleihe steht für jeden Tag, den er im Besitz der Anleihe ist, ein anteiliger Zinsertrag (Stückzinsen) zu. Diesen Zinsertrag bekommt er bei einem eventuell vorzeitigen Verkauf der Anleihe von deren Käufer vergütet. Diese Stückzinsvergütung dient der Abrechnung der aufgelaufenen Zinsen zwischen Käufer und Verkäufer zwischen den Zinsterminen.

    Die einzelnen Zinszahlungstermine variieren von Emission zu Emission. Bei längeren Laufzeiten erfolgt die Zinszahlung in der Regel jährlich.

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    Fondsausschüttungen
    Die Fondsausschüttung wird einmal jährlich vorgenommen. Am Ende des Geschäftsjahres werden die ordentlichen Ausschüttungen (Zinsen und Dividenden) an die Anteilseigner ausgeschüttet. Die Erträge werden in der Basiswährung des jeweiligen Fonds festgelegt, veröffentlicht und dem Kundenkonto des Anlegers gutgeschrieben.

    Hauptversammlungen
    Die Hauptversammlung ist ein Treffen der Aktionäre der Aktiengesellschaft zum Zwecke der Informationsverteilung und Beschlussfassung der anstehenden Aktivitäten der Aktiengesellschaft. Der Vorstand und der Aufsichtsrat nehmen an der Hauptversammlung teil.

    Man muss zwischen zwei Arten von Hauptversammlungen unterscheiden:
    • Ordentliche Hauptversammlung
      die ordentliche Hauptversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Teilnehmer sind die Inhaber der Stammaktien der Aktiengesellschaft. Während der ordentlichen HV werden grundsätzliche Entscheidungen getroffen (Wahl des Aufsichtsrates, Änderung der Statuten, Festlegung der Dividendenausschüttung). Ein ganz wichtiger Punkt dabei sind die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes.

    • Außerordentliche Hauptversammlung
      die außerordentliche Hauptversammlung findet nicht einmal jährlich statt, sondern wird aufgrund besonderer Anlässe einberufen. Anlässe dafür können zum Beispiel Kapitalerhöhungen für geplante Firmenübernahmen sein.
    Die technische Abwicklung der Hauptversammlungen unterliegt in Deutschland den Depotbanken, da die Aktiengesellschaften ihre Aktionäre nicht kennen. Der Aktionär hat die Wahl, sein Stimmrecht verfallen zu lassen, es selbst zu vertreten oder es per Vollmacht der Bank zu übertragen. Entscheidet sich der Aktionär zur Ausübung seines Stimmrechts, müssen die Aktien der Aktiengesellschaft zu einem bestimmten Stichtag (dem Record Date = der 21. Tag vor der HV) in seinem Depot vorhanden sein. Der Stichtag für die Ausübung/Bevollmächtigung der Stimmrechte ist der 7. Tag vor der Hauptversammlung.

    Proxy Voting
    Mit Proxy Voting ist die gesellschaftsbenannte Stimmrechtsvertretung in der Hauptversammlung einer deutschen Publikums-Aktiengesellschaft gemeint.

    Im Rahmen der Aktienrechtsreform in Permanenz hat der Gesetzgeber durch das Namensaktiengesetz im Jahre 2001 den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in das Aktiengesetz eingeführt.

    In den von vielen Unternehmen aufgesetzten Proxy Voting Policies werden dem Anleger die Grundsätze der Vorgehensweise des Unternehmens bei der Wahrnehmung der Stimmrechte mitgeteilt. Dabei nehmen die Unternehmen auf Hauptversammlungen ausschließlich die Interessen der Anleger war.

    Die von Banken für ihre Kunden angebotenen Serviceleistungen zum Proxy Voting beziehen sich im Wesentlichen auf:
    • Vorabinformationen zu Hauptversammlungen
    • Übermittlung der Hauptversammlungs-Agenda
    • Vertretung der Stimmrechte im Namen des Kunden
    • Beschaffung der Eintrittskarten


    Bezugsrecht
    "Bezugsrechtsemission". Ein Bezugsrecht ist das einem Aktionär zustehende Rcht (AktG §186), bei einer Kapitalerhöhung der Aktiengesellschaft einen seinem Anteil am bisherigen Grundkapital der Gesellschaft entsprechenden Teil der neuen, jungen Aktien zu beziehen. Die Frist zur Ausübung des Bezugsrechts beträgt mindestens 2 Wochen. Die Aktiengesellschaft ist verpflichtet, die Aufforderung zum Bezug der neuen Aktien unter Angabe des Bezugskurses zu veröffentlichen.

    Macht der Aktieninhabe von seinem Recht keinen Gebrauch, kann der die ihm zustehenden Bezugsrechte an der Börse verkaufen.

    Berechnung des Bezugsverhältnisses:
    Das Bezugsverhältnis gibt das Verhältnis an, zu dem Altaktionäre ein Kaufrecht auf die jungen Aktien erhalten. Bei einem Bezugsverhältnis von 2:1 bekommt der Altaktionär 1 Bezugsrecht pro 2 Aktien die er in seinem Bestand (Depot) hat.

    Formel:

    Grundkapital "alt" / (Grundkapital "neu" - Grundkaptial "alt") = Bezugsverhältnis
    10.000.000,- / (15.000.000,- - 10.000.000,-) = 2 : 1


    Das Bezugsrecht schützt den Altaktionär vor einer Kapitalverwässerung (Kapitalverwässerung = wenn sich der Wert von Aktien durch die Ausgabe junger Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht verringert). Durch die Ausgabe junger Aktien vergrößert sich die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien. Durch die höhere im Umlauf befindliche Anzahl von Aktien, sinkt der Aktienkurs, da der Emissionspreis der jungen Aktien unterhalb des alten Kurses liegt.

    Berechnung des Bezugsrechtswerts:
    Möchte man als Aktionär nicht an der Kapitalerhöhung teilnehmen, kann er die ihm zustehenden Bezugsrechte verkaufen. Um den Verkaufswert eines Bezugsrechts zu ermitteln, wird der sogenannte "Bezugsrechtswert" mit der unten stehenden Formel errechnet.

    In diesem Beispiel ist das Bezugsverhältnis 2:1. Der Aktionär hat das Recht für 2 Altaktien 1 neue Aktie zu beziehen. Der Bezugskurs für die neue Aktie beträgt 15,- Euro. Der Kurs der alten Aktie beträgt 25,- Euro.

    Formel:

    (Kurs der alten Aktien - Bezugskurs der jungen Akt.) / Bezugsverh. + 1 = BR-Wert
    (25,- - 15,-) / 2/1 + 1 = 5,-


    Bezugsrechtshandel:
    Als Bezugsrechtshandel wird der börsliche (oder auch außerbörsliche) Handel mit dem Wert der Bezugsrechte (= Bezugsrechtswert) verstanden.

    Der Bezugsrechtshandel findet in einem Zeitrahmen von mindestens 2 Wochen (14 Tagen) statt. Sofern in diesem Zeitraum (= Bezugsfrist) keine Börsenfeiertage fallen, stehen 10 Handelstage zur Verfügung.

    Vor Beginn der Bezugsfrist, muss der genaue Ausgabepreis der neuen, jungen Aktien bekannt gegeben werden - oder die Regeln, nach denen dieser später bestimmt wird. Im Falle der zweiten Variante (Bekanntgabe der Regeln), muss der genaue Ausgabepreis der jungen Aktien spätestens 3 Tage vor Ablauf der Bezugsfrist bekannt gegeben werden.

    Alle jungen Aktien, die am Ende der Bezugsfrist nicht duch die Ausübung der Bezugsrechte erworben wurden, werden dann im Rahmen eines Bookbuilding-Verfahrens (= Verfahren zur Platzierung von Wertpapieren, bei denen Interessierte innerhalb einer definierten Frist auf den Kauf bieten können und in dem am Ende der Frist entschieden wird, welche Bieter die Wertpapiere zu welchem Preis erhalten) durch die Konsortialbank im Markt platziert.

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    Wertpapier-Mitteilungen
    Die Wertpapier-Mitteilungen ist in Deutschland der Finanzinformationsdienstleister für die gesamte Finanzindustrie. Sie stellen Produkte und Dienstleistungen für die drei wesentlichen Bereiche der Finanzwirtschaft zusammen:
    • Geschäftsprozess-Steuerung
    • Anlage-/Risiko-Management
    • Informationsgestaltung
    Bezieher der Wertpapierdaten sind Finanzdienstleister, Aufsichtsbehörden, Nationalbanken, Versicherungen, Informationsdienstleister, Software-Entwickler und Unternehmensberater. Die von den Wertpapier-Mitteilungen angebotenen Daten beziehen sich auf etliche verschiedene Arbeitsgebiete. Nachfolgend eine Auflistung und deren Charakteristika:

    WM-Produkbeschreibungen - Data-Line

    Gattungsdaten (GAT)

      Erträgnisse E-Felder - AG1
      Hauptversammlungen H-Felder - AG2
      Kapitalmaßnahmen K-Felder - AG3
      Umtausch U-Felder - AG4
      Emittenten M-Felder - AG5
      Bogenerneuerungen B-Felder - AG6
      Oppositionen P-Felder - AG7
      Verlosungen/Kündigungen V-Felder - AG8
      Gattungsdaten G-Felder - AG9

    MiFID (MiR)
    MiFID-relevante Meldedaten

    Anlage-/Risiko-Management
    Konzernverflechtungen, Kapitalsummen pro Aussteller, Ratings

    Investmentfondskennzahlen (IFK)
    Kennzahlen zur Auswahl geeigneter Fonds

    Investmentfonds (IFP)

    Ratings (RAT)
    Rating-Daten von Fitch, Moody's und Standard & Poors

    Structured Products Referenc (SPR)
    Spezialisierter Datenfeed für ein transparentes Handling von Zertifikaten

    Order/Handel/Clearing (OHC)
    Handelsusancen pro Instrument und Börsenplatz für integrierte Order-Systeme

    Einheitliche Bewertungskurse (EBK)
    Täglich ermittelte Kurse/Preise (fair value)

    Primary Market Reference (PMR)
    Neartime Datenfeed speziell für Neuemissionen

    WM-Risikoklassen (RKL)
    Individuelle Klassifizierung von Handelsobjekten nach Risikoklassen (WPHG §31 Abs.2)

    VAG-Fonds (VAG)
    Berichtswesen für Sondervermögen von Versicherungen

    Options & Futures (O&F)
    Einfacher Zugriff auf Underlying und übergeordneten Kontrakten

    AdHoc-Selektionen (HOC)
    Maßgeschneiderte Datenbankauswertungen

    WM-Produkbeschreibungen - IT-Line
    • Wertpapier-Management-System (WMS)
    • Export Server (EXS)
    • Client Management Server (CMS)
    • Daten-Feed-Formate
      • Variables Format 1 (VF1)
      • Financial Object Feed (FOF)
    • WM-Dokumentation (WM-DOK INT)
    • WMS-Dokumentation (WMS-DOK)
    WM-Produkbeschreibungen - Info-Line
    • WM-Daten Online
      • Static Data
      • Risk & Reporting
      • EU Savings Tax Directive
      • Valuation Prices
      • Event Calender
      • Corporate Actions
      • General Meetings
    • Issuer Reference
    • Corporate Actions Reference
    • Fund Processing Passport (FPP)
    • WM-Xpress
    • WM-Hefte Online Aktuell
    • Erläuterungen zum Kursblatt der Börsenzeitung
    WM-Produkbeschreibungen - Service-Line
    • Emittentenservice
    • Fondsreporting
    • WKN/ISIN-Anforderung
    • WKN/ISIN-Online
    • Emittenteninformationen
    • Kundeninformationen
    • Fachinformationen
    • Eil- und Änderungsdienste
    • Release Management
    • Kundensupport/Beratung
    Für die täglichen Arbeiten in der Wertpapierabwicklung ist hauptsächlich das Arbeitsgebiet Gattungsdaten (GAT) und hier speziell die Bereiche

      Erträgnisse AG1
      Kapitalmaßnahmen AG3
      Umtausch AG4
      Verlosungen/Kündigungen AG8
      Gattungsdaten AG9

    von Belang. nachfolgend eine Auflistung der für die Wertpapierabwicklung relevanten Arbeitsgebiete mit einer Auflistung der enthaltenen Datenfelder:

    Gattungsdaten - AG9
    • Wertpapiertyp
    • Wertpapierart
    • Wertpapiergruppe
    • Zinssätze
    • Laufzeitbeginn
    • Laufzeitende
    • Währung
    • Nennbetrag
    • BISTA
    • AWV
    • Meldewesen
    • Börsenplätze
    • Indexzugehörigkeit
    • Verwahrmöglichkeit
    • Investro
    • CFI-Code
    • umlaufende/emittierte Anteile
    • IPO-Daten
    • Schuldner-/Gläubiger-/Sonderkündigungen
    • Underlying
    Im Einzelnen sieht das dann so aus (diese Felder müssen prinzipiell bei einer Anlage von neu aufgesetzten Wertpapieren in die jeweiligen Stammdatensysteme eingepflegt werden:

      GD090 Datum Wirksamwerden   GD215A Depotstat. (neu)
      GD100 Grund zum Status   GD217 WKN-Gliederung
      GD100A Status Gattung   GD218 KZ Meldeverf. ZIV
      GD160 Ursprungsland GD220 AWV-Nummer
      GD161 Ursprungsland/ISO   GD220A AWV-Emittent Land
      GD170 Depot/Abr. Währung   GD227 Börsenfähigkeit
      GD171 Depot/Abr. Währung/ISO   GD230 Wertpapiertyp
      GD172 Abrechng.Wahrung/ISO   GD240 Ursprungs-Emitten-Nr.
      GD177A Poolfaktor   GD245 Aktuelle Emittenten-Nr.
      GD190 Wertpapiergruppe   GD260 WP-Kurzbez.
      GD195 Wertpapierart   GD270A WP-Langbez.1
      GD198A Produktart Segment   GD270B WP-Lanbbez.2
      GD198B Produktgr. Segment   GD290A Erster Kupon per
      GD198C Instrumentenart GD312 Zinsahlungsmodus
      GD198D Zus. 1 Instr.-Art   GD321 Zinslauf/Div.Art
      GD198E Zus. 2 Instr.-Art   GD322 Zinslauf/Div.ab
      GD198F Zus. 3 Instr.-Art   GD323 Zinslaufende
      GD198G Zus. 4 Instr.-Art   GD400 Verwahrmöglichkeit
      GD200 Branche   GD401 Lagerland WR
      GD211 Bista-KZ.Dt./Ausl.   GD410 Änderung Verwahrmöglkt.
      GD212 Bista-Em.-Gruppe   GD420 Zust. CBF/CBL
      GD213 Bista-WP-Arten   GD430 Lagerl. CBF-Intl.
      GD435 Lagerl. Euroclear   GD440 Einh.Effekten-Notiz
      GD455A Kleinste übertr.Einheit   GD460A Nennw. z. Stück
      GD461 Ohne Nennwert   GD481 Stückeart eff.
      GD481A Verbr.stückelos   GD482 Sond.Stückeart
      GD500 Steuer-/Q.St.-Art   GD545 Böga-Fähigkeit
      GD572 Deckungsstock   GD621 Heimat/Ausl.Börse
      GD622 Intern.WKN (ISIN)   GD622PW Dt. WKN zur ISIN
      GD625 Börsen-K (dt.Börse)   GD630A Em.-Betr./Stückz.
      GD630B Währung Kap.-Betr.   GD660 Em.Tag/Laufz.Beg.
      GD663A MR Transact.-Rep.   GD669 Emissionskurs
      GD670A Währung Em.-Kurs   GD670B Emissionskurs %
      GD685 CFI   GD705 Beginn VB TEFRA D
      GD706 Ende VB TEFRA D   GD801A Zinssatz %
      GD801C KZ Nullm. GD801A   GD802 Zinssatz bis
      GD802A Zinssatz ab   GD805 Kennz. Zinssatz
      GD811 Zinsterm.Periode   GD812 Zinstermin Tag
      GD813 Zinstermin Monat   GD815 Laufzt. Zinssch.
      GD815A Zinssatz p.r.t   GD821B Zinsberechn.Methode
      GD841 Tilgungsart   GD852A Rückkaufkurs
      GD853 Rückkaufkurs ab   GD854 Rückkaufmgl. bis
      GD861A Einlösungskurs   GD910 Ltzt.Tilg.-Termin
      GV425 Grenzüb.Eff.Gir.V    

    Erträgnisse - AG1
    • Ausschüttungen
    • Zinszahlungen
    • Dividenden
    • Thesaurierende Erträge
    Kapitalmaßnahmen - AG3
    • Kapitalerhöhungen
    • Bezugsrechte
    • Verkaufsangebote
    • Vorzugszeichnungen
    • Zeichnungsangebote
    • Splits
    • Entflechtungen
    Umtausch - AG4
    • Fusion
    • Optionsbedingungen
    • Wandelrechte
    • Zusammenlegungen
    • Liquidationen
    • Übernahmeangebote
    • Rückkaufangebote

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    Beispiel Batch-Verarbeitung

    In einer täglich stattfindenden nächtlichen Batchverarbeitung werden die benötigten Arbeitsgebiete von den Wertpapier-Mitteilungen bei den Banken verarbeitet, damit die entsprechenden Host-Systeme mit aktuellen Daten versorgt werden und die Voraussetzungen für Tagesverarbeitung der Back-Office-Prozesse (Ertragsausschüttungen, Kapitalveränderungen, Umtäusche, Aufsetzen der Gattungsstammdaten ...) geschaffen werden:



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    Wertpapierkurse
    Zur Bewertung der Kundenbestände und als Grundlage für das Reporting und die Performance-Messungen benötigt die Bank aktuelle und vollständige Kursdaten. In der Regel werden diese Daten von der Deutsche Börse, Reuters und Bloomberg elektronisch bezogen. Darüber hinaus gibt es noch verschiedene zusätzliche Anbieter, die hier nicht im einzelnen aufgeführt werden. Wertpapierkurse, die nicht von den Providern geliefert werden können, werden direkt bei den Emittenten abgefragt. Hierbei ist eine lückenlose Dokumentation zwingend vorgeschrieben.

    Durch den Handel an Börsen unterschiedlicher Zeitzonen führt es zwangsweise dazu, dass Kursinformationen nicht immer aktuell sind (bzw. mit einem Overnight-Risiko behaftet sind).

    Der Wertpapierkurspflege/-verwaltungs-Prozess stellt sich in den Banken wie folgt dar:
    • Anlieferung der WP-Kurse durch die Kursprovider
    • Batchverarbeitung der angelieferten Kurse - gestaffelt nach inländischen und ausländischen Kursen, aufgrund der unterschiedlichen Lieferungsuhrzeiten
    • Prüfung der Verarbeitungsprotokolle durch den Fachbereich
    • Korrektur der fehlerhaft verarbeiteten Kurse
    • Manuelle Ergänzung der nicht gelieferten Kurse
    • Freigabe der Wertpapierkurse für die Tagesverarbeitung



    Kurs-Provider

    Deutsche Börse
    Die Kursprodukte der Deutsche Börse AG enthalten Daten aus einer Vielzahl von Quellen und erfüllen damit die Anforderungen von Händlern, Investmentberatern, Fondsmanagern und vielen anderen Marktteilnehmern. Die Deutsche Börse liefert exklusiv die Handelsdaten von Deutschlands führendem Aktienmarkt, der europäischen elektronischen Handelsplattform Xetra sowie dem weltweit führenden Markt für Derivate Eurex. Ebenso Daten von den Handelsplattformen ihrer Kooperationspartner, wie beispielsweise der Irish Stock Exchange und der Bulgarien Stock Exchange sowie von anderen Datenquellen (z.B. STOXX Ltd.).

    Die Aktualisierung der deutschen Wertpapierkurse aller Marktsegmente erfolgt laufend während der Börsenzeit aus den Systemen Xontro (Orderrouting-, Handels- und Abwicklungssystem) und Xetra. Auslandskurse werden durch Reuters gesammelt, nach Abschluss der amerikanischen Börsen übertragen und stehen den Nutzern spätestens ab 06.30 Uhr des Folgetages zur Verfügung. Fernost-Kurse werden börsentäglich ab ca. 12.00 Uhr angezeigt. Kurse von nicht börsenfähigen Wertpapieren werden in der Regel nach Angaben der Emittenten durch die Deutsche Börse, Telefonwerte zum Teil durch die handelnden Makler direkt in das System eingegeben. Investmentpreise werden über die Börsenzeitung übertragen.

    Die Marktdaten splitten sich in verschiedene Kurssegmente auf:
    • Kassamarkt
    • Terminmarkt
    • Indizes
    • Anleihemarkt
    Kassamarkt
    • Kassamarkt Deutschland (Frankfurt/Xetra)
    • Xetra European Stars
    • Xetra US Stars
    • Regionalbörsen Germany
    • STOXX Indizes
    • Börse Frankfurt Fonds
    • Customized und Focus Indizes
    • Bulgarien Stock Exchange - Sofia
    • Xetra ultra
    • Xetra International Market
    • Irish Stock Exchange
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    Reuters
    Viele Finanzdienstleistungsunternehmen beziehen die benötigten Auslandskurse durch Reuters, da die Kurslieferung durch die Deutsche Börse AG erst ab ca. 06.30 Uhr des Folgetages zur Verfügung gestellt wird und somit für die nächtliche Batchverarbeitung zu spät ist.

    Reuters ist eine englische Nachrichtenagentur, die sich unter anderem auf Wirtschafts- und Börsenberichterstattung spezialisiert hat. Der Reuters-Ticker übermittelt rund um die Uhr weltweit die aktuellen Wertpapierkurse und steht fast in jedem Finanzdienstleistungsunternehmen. Tagesaktuell können bis zu 12.500 Reuters-Kurse abgefragt werden.
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    Wertpapier-Stammdatenpflege
    Ohne korrekte Wertpapierstammdaten kann keine fehlerfreie elektronische Verarbeitung stattfinden. In der Regel werden in Deutschland die Stammdaten von den Wertpapier-Mitteilungen (WM) bezogen. Ausschließlich die Wertpapier-Mitteilungen vergeben die nationalen und internationalen Wertpapier-Kenn-Nummern (WKN)/International Securities Identification Numbers (ISIN) für Deutschland.

    Das Spektrum der benötigten Wertpapierstammdaten umfasst die klassischen Wertpapiere wie Aktien und Anleihen, Geldmarkt- und Deviseninstrumente, börsengehandelte und OTC-Standardderivate sowie komplexe strukturierte Produkte und exotische Derivate.

    Da inzwischen zig-tausend vergebene Wertpapier-Kenn-Nummern aktiv im Umlauf sind, können aus Performancegründen nicht alle in den Datenbanken der jeweiligen Abwicklungssysteme der Banken vorgehalten werden. In der Regel initialisiert man die WKNs, für die auch ein tatsächlicher Bestand vorhanden ist. Also nur einen Bruchteil der Gesamtmenge. Der komplette WM-Datenhaushalt wird auf einem Host-Rechner verwaltet. Die Abwicklungssysteme bekommen tägliche Updates der WM-Daten in Relation zu den in den Depots stattgefundenen Bestandsveränderungen.

    Die Updates durchlaufen, bevor sie in die Datenbanken der Abwicklungssysteme eingespielt werden, eine formale Prüfung auf systemrelevante Verwertbarkeit. Das geschieht durch in den Systemen hinterlegte Mappingregeln, die die originären, von WM gelieferten Daten, in eigensystemverwertbare Datenformate umwandelt. Treten hierbei Fehler auf, so werden diese protokolliert und bereinigt. Die Stammdaten werden erst nach einer manuellen Korrektur in die Produktionssysteme importiert.

    Diese Wertpapierstammdatenkontrollen und -korrekturen finden arbeitstäglich (morgens), nach dem WM-Update, statt. Also vor dem Start der Tagesverarbeitung der Back-Office-Abteilungen. Erst dadurch kann gewährleistet werden, dass die Tagesprozesse die korrekten Ergebnisse bringen.

    Hinzu kommt der folgende manuelle Prozess: will ein Kundenberater einen Trade einer Gattung durchführen, die noch nicht im existierenden (abgespeckten) WM-Daten-Pool des Systems vorhanden ist, muss diese Gattung kurzfristig (und möglichst schnell) manuell eingegeben werden. Dazu dienen in modernen Stammdatensystemen sogenannte Single-Import-Schnittstellen. Mit ihrer Hilfe werden die angeforderten WKNs aus dem Gesamt-Daten-Pool des Host-Systems, über die schon erwähnten Mappingregeln, in das Ordersystem importiert. Bei Systemen, die diese Funktion nicht besitzen, müssen die Stammdaten komplett manuell eingegeben und nach dem 4-Augen-Prinzip freigegeben werden - mit allen vorhanden Fehlerquellen und zeitlichen Faktoren. Erst nach fehlerfreiem Vorhandensein dieser angeforderten Gattung kann der Kundenberater die Order eingeben.


    Grafische Darstellung eines WM-Daten-Imports:




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    Kundenstammdaten
    In den Kundenstammdaten-Modulen der Banken werden alle Daten zu Personen und Anschriften hinterlegt. Hinzu kommen SWIFT-Daten, Ratinginformationen und die Legimitationen der Kunden.

    Die dazugehörige Struktur sieht in etwa so aus (natürlich unterschiedlich innerhalb der einzelnen Systeme der Banken):

    An einer einmalig, pro Kunde, vergebenen Kundenstammnummer hängen die jeweiligen Adressen des Kunden (eigene, die des Steuerberaters, Zweitsitz ...). Über ein separates Kennzeichen wird gesteuert, welches Informationsmaterial an welche Adresse verschickt werden soll - z.B., die Wertpapierabrechnungen an die eigene und an die Adresse des Steuerberaters, das Client-Reporting an den Zweitsitz, die Erträgnisaufstellung nur an den Steuerberater usw. Möchte der Kunde nichts zugeschickt bekommen, wird er in den Stammdaten als Postabholer gekennzeichnet.

    Auch alle einzurichtenden Konten- und Depots werden dieser Kundenstammnummer zugeordnet. Egal, ob es sich um Euro-/Fremdwährungskonten oder verschiedenartige Depots handelt. Die Voraussetzungen für die steuerliche Berechnung (Abgeltungsteuer, NV-Bescheinigung) werden ebenfalls in den Kundenstammdaten hinterlegt. Genauso die jeweiligen Gebührenstrukturen und ob es sich um einen Beratungs-, Vermögensverwaltungskunden, um eine juristische oder Privatperson handelt. Und was ganz wichtig ist, ob es sich bei diesem Kunden um eine Person handelt, die der amerikanischen Quellensteuer (QI) unterliegt.

    Quellensteuer
    Grundsätzlich gilt, dass unbeschränkt steuerpflichtige Personen in Deutschland ihre gesamten Einkünfte (auch aus dem Ausland) beim deutschen Finanzamt versteuern müssen.

    Bei ausländischen Dividenden- und Zinseinkünften kommt es zum Abzug von ausländischer Quellensteuer. Die ausländischen Staaten behalten in diesen Fällen pauschal die Quellensteuer ein, die direkt, vor der Auszahlung an den Anleger, von den Erträgen abgezogen werden.

    Die deutschen Anleger können sich diese Quellensteuer auf ihre in Deutschland zu zahlende Abgeltungsteuer anrechnen lassen. Denn neben dieser ausländischen Quellensteuer unterliegen die Erträgnisausschüttungen außerdem noch der deutschen Abgeltungssteuer . Das bedeutet, dass sie zunächst einmal doppelt besteuert werden. Nach dem deutschen Steuerrecht müssen auch die im Ausland erwirtschafteten Einkünfte in Deutschland versteuert werden.

    Um diese doppelte Steuerbelastung (Quellensteuer im Ausland, Abgeltungsteuer im Inland) für den Anleger zu vermeiden, hat Deutschland mit den meisten Ländern ein so genanntes
    Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Durch dieses Abkommen soll sichergestellt werden, dass der Anleger in ausländischen Wertpapieren keine höhere steuerliche Belastung hat, als wenn er in inländische Papiere investiert.

    Gemäß den Doppelbesteuerungsabkommen kann die ausländische Quellensteuer auf die in Deutschland fällig werdende Abgeltungsteuer angerechnet werden. Maximal bis zu einem Betrag von 15%.

    Rechenbeispiele für die auf die Abgeltungsteuer anrechenbare Quellensteuer:

    01. Quellensteuer kann voll angerechnet werden, da sie
    15% beträgt:

     
    Euro
      Bruttodividende
    10.000,00
      Einbehaltene Quellensteuer 15%
    1.500,00
      Nach Anrechnung zu zahlende Abgeltungsteuer 10%
      (25% Abgeltungsteuer - 15% anrechenbare Quellensteuer)
    1.000,00
     
      5,5% Solidaritätszuschlag
    550,00
      Nettodividende
    6.950,00
      


    02. Quellensteuerhandling bei einem Satz von
    25%:

     
    Euro
      Bruttodividende
    10.000,00
      Einbehaltene Quellensteuer 25%
    2.500,00
      Nach Anrechnung zu zahlende Abgeltungsteuer 10%
      (25% Abgeltungsteuer - 15% anrechenbare Quellensteuer)
    1.000,00
      5,5% Solidaritätszuschlag
    550,00
      Nettodividende
    5.950,00
      Rückerstattung zu viel gezahlter Quellensteuer 10%
      (25% Quellensteuer - 15% DBA-Beschränkung)
    1.000,00
      


    Liegt der Quellensteuersatz über 15%, kann der Anleger sich den darüber hinausgehenden Betrag von der ausländischen Steuerbehörde zurückholen. Diesen Prozess nennt man Quellensteuerrückerstattung .

    Eine Quellensteuervorabbefreiung auf den reduzierten Quellensteuersatz von 15% kann man per Antrag in einigen (wenigen) Ländern stellen.

    Der Anleger kann seiner Bank eine Vollmacht zur Quellensteuervorabbefreiung oder –rückerstattung ausstellen, damit sie die entsprechenden Prozesse bei den jeweiligen Finanzinstituten der Länder anstößt und überwacht. Einige Banken verlangen für diesen Service eine eigene Gebühr. Eine Beauftragung zur Vorabbefreiung ermöglicht die Inanspruchnahme des reduzierten Quellensteuersatzes gemäß dem zwischen Deutschland und dem jeweiligen Emissionsland der Gattung geschlossenen DBA.

    Quellensteuer-Formulare
    Die Formulare zur Entlastung von ausländischen Quellensteuern (Erstattung einbehaltener Steuer oder Freistellung vom Steuerabzug) werden durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zur Verfügung gestellt.

    Die Formulare enthalten grundsätzlich eine Ansässigkeitsbestätigung. Diese bekommt man vom deutschen (Wohnsitz-) Finanzamt.

    Insgesamt gibt es aktuell von folgenden Ländern Formulare:

     Argentinien Belgien Brasilien Dänemark Estland
     Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Indonesien
     Irland Island Israel Italien Japan
     Kanada Kasachstan Korea Kroatien Lettland
     Luxemburg Mexiko Niederlande Norwegen Österreich
     Portugal Rumänien Russland Schweden Schweiz
     Slowenien Spanien Südafrika Tschechien USA

    Zusammenfassung
    Nachfolgend, die Zusammenfassung der gesamten Quellensteuer-Problematik:
       
     01. Quellensteuer-Vorabbefreiung
    Reduzierung erfolgt direkt in den Doppelbesteuerungs-Ländern (DBA), wo die Dividenden/Zinsen ausgeschüttet werden = Reduzierung auf den Quellensteuersatz, den das Land vorgibt.
    - Damit entfällt in Deutschland die "Anrechnung" auf die Abgeltungsteuer.
    - Damit entfällt in Deutschland die "Quellensteuer-Rückforderung".
     
     02. Quellensteuer anrechenbar auf Abgeltungsteuer
    Kommt nur zur Anwendung, wenn keine Quellensteuer-Vorabbefreiung vorliegt.
    - Maximal bis zu einem Betrag von 15%.
    - Alles über 15% fällt als Quellensteuer an.
     
     03. Quellensteuer-Rückforderung
    Kommt nur zur Anwendung, wenn keine Quellensteuer-Vorabbefreiung vorliegt.
    Rückforderbar (vonausländischer Finanzbehörde) ist der Betrag, der über 15% hinausgeht.
     


    Quellensteuervorabbefreiung
    In bestimmten Fällen ist es möglich, die Quellensteuer bereits reduzieren zu lassen, bevor diese in Abzug gebracht wird (= Vorabbefreiung).

    Diese Quellensteuervorabbefreigung auf den reduzierten Quellensteuersatz von 15% kann man per Antrag in einigen (wenigen) Ländern stellen.

    Der Anleger kann seiner Bank eine Vollmacht zur Quellensteuervorabbefreiung oder –rückerstattung ausstellen, damit sie die entsprechenden Prozesse bei den jeweiligen Finanzinstituten der Länder anstößt und überwacht. Einige Banken verlangen für diesen Service eine eigene Gebühr. Eine Beauftragung zur Vorabbefreiung ermöglicht die Inanspruchnahme des reduzierten Quellensteuersatzes gemäß dem zwischen Deutschland und dem jeweiligen Emissionsland der Gattung geschlossenen DBA.

    Quellensteuervorabbefreiung – detaillierterer Überblick:
    Im Gegensatz zur Quellensteuerrückerstattung, wo die Quellensteuer bereits einbehalten wurde, wird bei der Quellensteuervorabbefreiung der ausländischen Zahlstelle vor der Ausschüttung (Dividenden-/Zinszahlung), von der Bank (via Lagerstelle), die der Kunde dafür beauftragt hat, mitgeteilt, welche Bestände mit weniger (oder keiner) Quellensteuer zu belasten sind.

    Diese Information an die Zahlstelle geschieht zunächst über die depotverwaltende Bank an die Lagerstelle (z.B. Clearstream Banking), wo die Wertpapiere verwahrt werden. Die Lagerstelle gibt die Information final an die Zahlstelle weiter.

    Beispiel:

    • Depotbank teilt ihrer Lagerstelle (Clearstream Banking) zu einem bestimmten Termin vor der Ausschüttung mit, welche Bestände die Kriterien* erfüllen und damit vorabbefreit werden sollen.

    • Clearstream meldet diese Bestände der Zahlstelle, die die Gelder für die Ausschüttung des Emittenten zur Verfügung stellt. Dies geschieht mit sogenannten Meldelisten.

    • Die Zahlstelle weiß daraufhin, für welche Wertpapierbestände welche Steuersätze anzuwenden sind.

    • Aufgrund der Meldeliste leitet die Zahlstelle die angefallene Dividende unter Berücksichtigung des reduzierten Quellensteuersatzes an die Lagerstelle (Clearstream) weiter.

    • Clearstream leitet die eingegangene Dividende an die Depotbank weiter.

    • Die Depotbank schreibt die eingegangene Dividende dem Kunden gut.ärungen

    • Die Zahlstelle übergibt die einbehaltene Quellensteuer an die Steuerbehörde des Landes, wo der Emittent der Dividendenzahlung seinen Sitz hat
    * Um die quellensteuervorabbefreibaren Bestände zu ermitteln, müssen bestimmte Vorarbeiten geleistet werden:
    • Für die Kunden, die an diesem Verfahren teilnehmen wollen, müssen entsprechende Steuerdokumente erstellt (bzw. angefordert), verwaltet und validiert werden.

    • Für dieses Steuerdokumentenhandling kommen separate Steuerdokumentenablage- und überwachungssysteme bei den Depotbanken zum Einsatz**.

    • Es müssen die für die Dividenden-/Zinszahlung relevanten Bestände zu einem bestimmten Stichtag ermittelt werden.

    ** Mit Hilfe eines Steuerdokumentenverwaltung-Tools werden die für eine Quellensteuervorabbefreiung notwendigen Steuerdokumente eingeholt, verwaltet und validiert. In einer Dokumenteneinholphase, werden die Dokumente ausgefüllt und von den Kunden und Finanzämtern unterschrieben zurückgefordert. Dabei unterstützt dieses Tool mit Hinweisen, für welchen Kunden noch Dokumente fehlen (bzw. am Ablaufen oder bereits abgelaufen sind).

    Grafische Übersicht des Beispiels einer Dividendenzahlung

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    Quellensteuerrückerstattung
    Dividendenzahlungen ausländischer Emittenten unterliegen in den jeweiligen Heimatländern einer Quellensteuer. Die Höhe variiert von Land zu Land (Schweiz 35%, Portugal 20% ...). Für deutsche Anleger bedeutet dies eine doppelte Belastung, da sie in Deutschland die Gewinnausschüttung nochmals versteuern müssen.

    Durch sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) werden die Abzüge auf 15% begrenzt. Diese bilateralen Verträge hat Deutschland mit fast allen wichtigen Staaten abgeschlossen. Sie sollen verhindern, dass Anleger für die gleichen Einnahmen in mehreren Ländern Steuern zahlen müssen. Die Anleger haben dadurch die Möglichkeit, zu viel gezahltes Geld wieder zurückzuholen. Generell gilt: Anleger müssen zunächst die anfallende Quellensteuer bezahlen. Später können sie diese mit Hilfe eines Antrags auf Steuererstattung bei der jeweiligen Finanzverwaltung zurückfordern. Dieser Quellensteuerrückerstattungs-Prozess wird von den Banken als Service, gegen eine Gebühr, angeboten. Die Gebührenmodelle unterscheiden sich innerhalb der verschiedenen Banken.

    Rechenbeispiel:

     
    Euro
      Bruttodividende
    10.000,00
      Einbehaltene Quellensteuer in der Schweiz 35%
    3.500,00
      Nettodividende
    6.500,00
     
      Einbehaltene Quellensteuer
    3.500,00
      DBA-Begrenzung (15%)
    1.500,00
      Differenz = rückforderbare Quellensteuer
    2.000,00

    In diesem Beispiel kann der Anleger die zu viel gezahlte Quellensteuer in Höhe von 2.000,- Euro zurückfordern. Die restliche Quellensteuer (1.500,- Euro) kann nicht zurückgefordert werden.

    Prozessablauf: Quellensteuer-Rückforderung

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     01. Aktiengesellschaft: Die Hauptversammlung beschließt eine Dividendenausschüttung.
     02. Aktiengesellschaft: Der Emittent zahlt den Gesamtbetrag der auszuschüttenden Dividende an die Zahlstelle.
     03. Lagerstelle: Meldet ihre Geld-Ansprüche, aufgrund der bei ihr verwahrten Wertpapier-Bestände, bei der Zahlstelle an.
    Zahlstelle: Zahlt den angeforderten Betrag an die Lagerstelle aus.
     04. Lagerstelle: Zahlt den Geld-Gegenwert, der dividendenberechtigten Kundenbestände der Bank, auf das Lagerstellen-Konto der Bank ein.
     05. Bank: Nach dem Geldeingang führt die Bank in ihrem System den Dividenden-Verarbeitungslauf durch. Die dividendenberechtigten Kundenbestände bekommen die anteilige Dividende auf ihre Konten verbucht.
     06. Bank: Die Kunden bekommen eine Dividendenabrechnung, mit dem Ausweis, der vom Dividendenbetrag abgezogenen, fälligen Quellensteuer.
     07. Bank: Weitergabe der vom Quellensteuerabzug betroffenen Datensätze, via Schnittstelle, in das Bank-System, in dem die Quellensteuer-Rückforderungs-Bearbeitung durchgeführt wird. Benötigt werden folgende Daten: Kunden-, Depot-, Wertpapier- und Ertragsdaten.
     08.
     08a
    Bank: Erstellung des Quellensteuer-Rückforderungsantrags mit allen dazu notwendigen Unterlagen und Zahlungsüberwachung der rückgeforderten Geldeingänge.
     09. Bank: Versand des erstellten Quellensteuer-Rückforderungsantrags an die jeweilige ausländische Finanzbehörde.
     10. Ausländische Finanzbehörde: Antragsgenehmigung, -prüfung und Rücküberweisung der zu viel gezahlten Quellensteuer an die Depotbank des Kunden.
     11. Bank: Weitergabe der Buchungsdaten der eingegangenen Quellensteuer-Rückforderungs-Zahlung, via Schnittstelle; in das Bank-System, in dem die Quellensteuer-Bearbeitung durchgeführt wird.
     12. Bank: Zuordnung des Geldeingangs zum offenen Quellensteuer-Rückforderungs-Antrags.
     13. Bank: Überweisungsauftrag an das Bank-Finanzbuchhaltungssystem
     13a Bank: Erstellung des Kundenabrechnungsbelegs.
     14. Bank: Verbuchung des Geldgegenwerts der Quellensteuer-Rückforderung auf das Kunden-Konto.
       


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    Globalurkunden
    Eine Globalurkunde wird auch Sammelurkunde genannt. Es ist die Bezeichnung für ein Wertpapier in dem die Rechte mehrerer Aktionäre verbrieft sind. Diese „globale Verbriefung“ dient der Vereinfachung der Wertpapieraufbewahrung und ermöglicht einen stückelosen Effektenverkehr, dadurch das keine physischen Wertpapierurkunden mehr erforderlich sind.

    Die Globalurkunde wird in der sogenannten Girosammelverwahrung (GS-Verwahrung) bei einem Zentralverwahrer (Wertpapiersammelbank; in Deutschland Clearstream Banking) verbucht.

    Besitzübertragungen erfolgen durch die Zentralverwahrer nur noch buchungstechnisch via Wertpapiergirokonten (Wertpapiergiroverkehr).

    Nachfolgend sehen Sie ein Muster eines Antrags zur Girosammelverwahrung :

    Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken !


    Quelle: Clearstream Banking

    Es gibt verschiedene Arten von Globalurkunden:
    • Technische Globalurkunde
        Bei dieser Art der Globalurkunde, darf der Aussteller (Emittent) eines in Girosammelverwahrung befindlichen Wertpapiers jederzeit eine bei einem Zentralverwahrer in Verwahrung genommene Globalurkunde ganz oder teilweise durch einzelne in Sammelverwahrung zu nehmende Wertpapiere ersetzen.

        Umgekehrt ist der Aussteller auch berechtigt, jederzeit einzelne Wertpapiere eines Sammelbestandes eines Zentralverwahrers durch eine Globalurkunde zu ersetzen. Dabei werden so viele Einzelstücke zurückbehalten, wie erfahrungsgemäß zur Befriedigung von Auslieferungsverlangen der Hinterleger benötigt werden.

    • Interimistische Globalurkunde (temporary global note)
      • Durch diese Art Globalurkunde wird der Handel einer Neuemission an einem Organisierten Markt ermöglicht, bevor die Einzelurkunden gedruckt und an einen Zentralverwahrer geliefert sind. Sie verbrieft die gesamte Emission.

        Der Emittent muss sich gegenüber des Zentralverwahrers verpflichten, die interimistische Globalurkunde innerhalb von 4 Monaten durch Einzelurkunden zu ersetzen.

    • Dauer-Globalurkunde (permanent global note)
      • Auch diese Art der Globalurkunde fasst mehrere Einzelurkunden in einer Sammelurkunde zusammen. Mit der Dauer-Globalurkunde wird eine Emission über ihre gesamte Laufzeit verbrieft.

        Fast alle Neuemissionen werden heute so verbrieft.

    • Neue Globalurkunde (new global note)
      • Seit dem 01.01.2007 müssen internationale Anleihen, die im Rahmen der geldpolitischen Transaktionen des Eurosystems der Europäischen Zentralbanken als Sicherheiten genutzt werden sollen, in dieser Form ausgegeben werden.

        Hintergrund dazu waren Bedenken der Europäischen Zentralbank (EZB) gegen das zuvor übliche Verfahren zur gleichzeitigen Einschaltung von Clearstream Luxembourg S.A. und Euroclear S.A. als der beiden internationalen Zentralverwahrern (ICSDs) und zur Einsetzung einer dritten Partei (i.d.R. einer Privatbank) als gemeinsamen Verwahrer.

        Auslöser dieser Sorgen war, dass es keine direkten vertraglichen Beziehungen zwischen den ICSDs und dem Emittenten der Wertpapiere gab und das keine der ICSDs die Globalurkunden selbst hielt.

        Bei diesem Modell der Neuen Globalurkunden agiert immer entweder eine der beiden ICSDs oder eine die von der EZB festgelegten Mindeststandards erfüllende Zentrale Verwahrstelle als sogenannter Gemeinsamer Verwahrer (common safekeeper, CSK). Zudem gibt es einen Gemeinsamen Servicer (common servicer provider, CSP).


    Globalurkunden vernichten Die Vernichtung einer Globalurkunde muss durch den Zentralverwahrer der Globalurkunde durchgeführt werden. Dazu stellt der Einreicher der Globalurkunde einen entsprechenden standardisierten Antrag.

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    2.3 Prozessabläufe Wertpapiergeschäft


    Marktplatz Wertpapiergeschäft
    Nachfolgend ist der Prozessablauf eines Wertpapiergeschäftes von der Kundenberatung über die Ordererfassung, der Kurszuteilung, Abrechnung, bis zum Settlement dargestellt.



    Beratung
    • Erstellung eines Anlegerprofils (beim Erstkontakt)
    • Konto-Eröffnung
    • Depot-Eröffnung
    • Kontodisposition
      bei einem Wertpapierkauf (ob genügend Deckung vorhanden ist)
    • Depotdisposition
      bei einem Wertpapierverkauf (ob das Wertpapier auch tatsächlich im Kundendepot verbucht ist)
    OE - Ordererfassung
    • Kontrolle Leerverkäufe
      Kontrolle, ob das zu verkaufende Wertpapier im Depot unter der gewünschten Lagerstelle vorhanden ist.

    • Kontrolle Groß-Order
      Kontrolle der Stückzahl der Order, mit dem Hintergrund, dass bei der Eingabe keine falsche Stückzahl eingetippt wurde. Separate Freigabe nach dem 4-Augen-Prinzip notwendig.

    • Einzel-/Block-/Sammelorder
      Einzelorder = normale einzelne Order für einen Kunden.
      Blockorder = eine Gesamtorder (Stückzahl zusammengefasst), die später auf verschiedene Kunden aufgeteilt wird.
      Sammelorder = Sammlung verschiedener Einzelorders (Anteilscheingeschäfte), die als Gesamtstückzahl an die Investmentgesellschaft weitergegeben wird.

    • Festpreisgeschäfte
      Kauf/Verkauf zu einem ausgehandelten Preis. Provision und Spesen werden hierbei nicht berechnet, da der Festpreis ein Nettopreis ist.

    • Nettogeschäfte
      die Bank tritt gegenüber dem Kunden als Eigentümer auf. Die Abrechnung erfolgt netto (ohne Provision und Gebühren).
    Order-Routing
    • Best Execution
      bestmögliche Orderausführung aufgrund der MiFID-Richtlinie (Bedeutung im Einzelnen siehe unter 2.5 Begriffserklärungen MiFID dieser Webseite).
    KZ - Kurszuteilung
    • Ausführungsanzeige
      die Ausführungsanzeige dient vor allen Dingen institutionellen Anlegern, eine Bestätigung zu bekommen, dass die Order ausgeführt wurde.

    • Ausführungsbestätigung
      die Ausführungsbestätigung dient vor allen Dingen institutionellen Anlegern, eine Bestätigung mit den effektiven Ausführungsdaten zu bekommen - quasi eine vorweggenommene Wertpapierabrechnung.

    • Generierung §9-Meldung
      Erstellung einer sekundengenauen §9-Meldung.
    ABR - Abrechnung
    • Abrechnung
      des Wertpapiergeschäftes und Ermittlung der effektiven Abrechnungsdaten (Provisionen, Courtage, Fremde Spesen, Ausmachender Betrag)

    • Effektenjournal
      Abstimmung der Börsengeschäfte

    • Abgeltungsteuer
      Berechnung der Veräußerungsgewinn, Berücksichtigung der Verlustverrechnungstöpfe, Berücksichtigung des Sparerpauschbetrages
    Settlement
    • Erfüllung der Börsengeschäfte, Lieferung der Stücke und Geldübertrag in Verbindung mit der Lagerstelle (LAG)

    • Exkurs: Dotationskonto
      Dotationskonten sind bei der Bundesbank eingerichtete Konten für die Abwicklung von Bargeldgeschäften.
    LAG - Zentralverwahrer (Wertpapiersammelbank)
    • die Lagerstelle übernimmt die Verwahrung der Wertpapiere und führt den Übertrag von Wertpapieren in Form effektiver Stücke oder von Bucheinträgen durch.

    • Clearstream Banking ist alleiniger Zentralverwahrer in Deutschland - für luxemburgische und inländische Wertpapiere.

    • die Bank verschafft ihren Kunden beim Kauf von Wertpapieren Miteigentum an dem Sammelbestand der Wertpapiere der Wertpapiersammelbank (Girosammelverwahrung - auch GS-Gutschrift genannt).

    • es gibt insgesamt 3 verschiedene Arten der Verwahrung:

      • Streifbandverwahrung (Sonderverwahrung)
        effektive Stücke, gesonderte Aufbewahrung im Banktresor.

      • Girosammelverwahrung
        stückelose Umbuchung (von Konto zu Konto) mittels Wertapierschecks (= Effektengiroverkehr).

      • Wertpapierrechnung
        kommt zur Anwendung bei ausländischen Wertpapieren. Der Depotkunde erhält von seiner Inlandsbank für seine im Ausland erworbenen und dort verwahrten Wertpapiere eine Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift).

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    Nachfolgend ein Beispiel einer Verbuchung eines Wertpapiergeschäftes im Zusammenspiel mit den Konten des Zentralverwahrers (LAG) :






    Leerverkäufe

    Leerverkäufe sind Verkäufe von Wertpapieren, Futures, Optionen und Devisen, die sich zum Verkaufszeitpunkt nicht im Besitz des Verkäufers befinden.

    Seit 2010 sind in Deutschland ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und Anleihen zum großen Teil verboten. Bei einigen großen Aktiengesellschaften müssen Leerverkäufe der BaFin gemeldet werden, sobald bestimmte Größenordnungen überschritten werden.

    Unter ungedeckte Leerverkäufe versteht die BaFin jene, bei denen sich der Verkäufer weder Eigentum verschafft noch einen Anspruch auf einen Eigentumsübertrag hat.

    Bei Leerverkäufen spekuliert ein Investor auf fallende Kurse von Wertpapieren. Der Investor leiht sich von einem anderen Anleger diese Wertpapiere gegen eine Gebühr aus und verkauft sie an der Börse. Kurz vor Ablauf der Leihfrist kauft der Investor die Wertpapiere am Markt wieder ein, um sie dem Verleiher zurückgeben zu können.

    Ist in der Zwischenzeit der Kurs wie erhofft gefallen, hat der Investor einen Arbitragegewinn realisiert : nämlich die Differenz zwischen dem Verkaufs- und Rückkaufspreis.

    Grafische Darstellung eines Leerverkaufsgeschäfts :



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    2.4 Universum Wertpapiergeschäft

    Schaubild - zusammenfassende Darstellung aller beteiligten Einheiten
    Nachfolgend eine Übersicht aller am Wertpapiergeschäft beteiligten Einheiten. Innerhalb dieses Rahmens spielt sich das gesamte Geschäft ab.

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    Clearstream Banking - Universum (CBF/T2S)
    Siehe dazu auch Target2Securities (T2Securities, T2S)

    Nachfolgend eine Übersicht, der Systeme und Begriffe von Clearstream Banking in Zusammenhang mit T2S (Target2Securities)

    Xontro
    Ist ein elektronisches Orderrouting- und Handelssystem für Wertpapiergeschäfte, das im Parketthandel an den deutschen Börsen Berlin, Düsseldorf und München eingesetzt wird. In XONTRO können alle börsennotierten nationalen und internationalen Wertpapiere gehandelt werden.


    PÜEV
    PÜEV-Geschäfte sind Wertpapiergeschäfte eines platzüberschreitenden Effektenverkehrs (Interbankenhandel), die entstehen, wenn Kontrahenten unterschiedlicher Börsenplätze miteinander handeln (= Effektenverkehr zwischen verschiedenen Inlands-Börsenplätzen). Für diese außerbörsliche Geschäftsabwicklung der Beteiligten der verschiedenen deutschen Börsenplätze ist ein spezielles PÜEV-Geschäftsabwicklungssystem entwickelt worden.


    Xitaro
    Xitaro ist ein elektronisches Handelssystem der Stuttgarter Börse. Xitaro hat das elektronische Orderrouting- und Handelssystem XONTRO abgelöst. Ein Hauptgrund dafür war, dass die Börse Stuttgart eigenständig über den Zeitpunkt und den Umfang technischer Weiterentwicklungen entscheiden wollte.

    Über Xitaro können alle Anlageklassen gehandelt werden. Es stellt alle Funktionalitäten im Rahmen des Orderroutings und der Preisfeststellung der an der Börse Stuttgart gelisteten Wertpapiere zur Verfügung. Dazu kommen Funktionen für die Abwicklung der Geschäfte sowie der Nachhandelstransparenz.


    Tradegate
    Tradegate wird hier ausführlich beschrieben !


    CCP
    1. Derivate-Geschäfte werden über einen CCP abgewickelt.
    2. Kassamarkt-Geschäfte werden nur in folgender Konstellation über einen CCP abgewickelt:
    • nur bei Börsengeschäften in Aktien.
    • nur bei Börsengeschäften, die in Xetra oder an der Frankfurter Wertpapierbörse (Parketthandel) gehandelt wurden.


    Non-CCP
    • Sind keine Derivate-Geschäfte
    • Kassamarkt-Geschäfte, die in Xetra oder an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt wurden und keine Aktien sind.
    • Kassamarkt-Geschäfte aller anderen Börsen.

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    CASCADE
    CASCADE steht für
    Central Application for Settlement, Clearing and Depository Expansion. Die Systemplattform wird von Clearstream Banking Frankfurt betrieben und dient der Verwaltung von Transaktionen in deutschen und internationalen Wertpapieren:
    • Wertpapiere in Girosammelverwahrung (GS)
      • Erfassung und Weiterleitung von Instruktionen (mit und ohne Gegenwertverrechnung) an T2S
      • Verwaltung von Wertpapieren (Corporate Actions, Erträgnisausschüttungen)
      • Abstimmung der T2S-Bestände
      • Erfüllung der Geldseite von Geschäften in Fremdwährung (über die Geldkonten der Clearstream Banking [„Commercial Bank Money“]
    • Wertpapiere in Streifbandverwahrung

    CASCADE Lion
    In CASCADE Lion können offene Lieferpositionen (= erteilte Lieferaufträge) aus Börsengeschäften bearbeitet werden. „Lion“ bedeutet Lieferfreigabe Online. Auf dieser Plattform werden Lieferpositionen aus Börsengeschäften eingestellt, die nicht gegen einen Zentralen Kontrahenten (CCP) abgewickelt werden.

    CASCADE OTC
    Diese Systemplattform unterstützt die Verwaltung von OTC (außerbörsliche)-Wertpapiertransaktionen. Das sind alle erteilten Wertpapieraufträge, die nicht als Börsengeschäfte in CASCADE-Lion eingestellt werden. Dazu zählen auch die von der Eurex Clearing AG (CCP) übermittelten Lieferinstruktionen.

    CASCADE RS
    CASCADE RS („RS“ steht für Registered Shares) bietet zusätzlichen Service, der für die Administration von Namensaktien erforderlich sind:
    • Zulassung, Ersteintragung und Umschreibung von Aktionären im Aktienregister des jeweiligen Emittenten.
    • Erweiterte Bestandsführung (bis auf Aktionärsebene).

    CASCADE online
    Über CASCADE online können 2 Schnittstellen aufgerufen werden: CASCADE-Host (= Online Mainframe) und CASCADE-PC (= Grafische Benutzeroberfläche). CASCADE online garantiert direkten Zugang zur CASCADE Plattform.


    Creation online
    Creation online ist eine browserbasiere Anwendung zur Abwicklung und Verwahrung von Wertpapieren in ausländischer Verwahrung. .

    One Clearstream
    One Clearstream bedeutet, das Anbieten sämtlicher Wertpapierabwicklungsmaßnahmen „aus einer Hand“.
    Clearstream Banking hatte bisher folgende Leistungen in ihrer Systemlandschaft angeboten:
    • Wertpapiersettlement (Geld-/Stückelieferung)
    • Wertpapierverwahrung (Kapitalmaßnahmen [Corporate Actions], Erträgnisausschüttungen [Dividenden-/Zinszahlungen], Hauptversammlungen)
    Seit 2018 (Februar) hat Clearstream das Wertpapiersettlement (Geld-/Stückelieferung) von Börsengeschäften in girosammelverwahrfähigen deutschen und internationalen Wertpapieren (GS-Verwahrung ) auf die T2S-Plattform ausgelagert. Die T2S-Plattform ist eine gemeinsame zentrale Abwicklungsplattform für Wertpapiergeschäfte europaweit. Betrieben wird die Plattform vom Eurosystem.

    Das Wertpapiersettlement von Börsengeschäften in wertpapierrechnungsfähigen Wertpapieren (WR-Verwahrung ) erfolgt weiterhin in der Clearstream Banking-Systemlandschaft (auf der Creation-Plattform).

    Die Börsengeschäfte in GS-Wertpapieren werden zur Abwicklung automatisch von der CBF- an die T2S-Plattform weitergeleitet. Die Börsengeschäfte in WR-Wertpapieren werden zur Abwicklung automatisch innerhalb der CBF-Plattform an die Creation-Plattform weitergeleitet.

    Bei den an die T2S-Plattform übertragenen Instruktionen handelt es sich um Lieferaufträge aus folgenden Quellen:
    • Außerbörslichen Handel
    • Börsenhandel (Parkett , Xetra )
    • CCP-Eurex Clearing , Xetra (Xetra)
    • Eurex Bonds
    • Eurex Repo
    • Eurex Derivate Markt (Ausübungen, Zuteilungen)
    • CCP-Service Securities Lending
    Im Rahmen des ausgelagerten Wertpapiersettlements übernimmt die T2S-Plattform für die überlieferten Aufträge die Regulierung der Wertpapier- und Geldseite. Im Einzelnen sind das folgende Aufgaben:
    • Auftragserteilung/Bearbeitung
    • Validierung
    • Matching
    • Erfüllung
    • Bestandsführung
    • Transaktions-/Bestandsreporting
    Eine Echtzeit-Schnittstelle zwischen der T2S- und der CBF-Plattform stellt den Austausch von Abwicklungsdaten sicher.

    Die nachfolgende Übersicht zeigt den Prozess der Abwicklung von an inländischen Börsen gehandelten Wertpapiergeschäften:

    Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken !



    Anmerkungen:

    1. GS-Wertpapiere – Euro : Regulierung Wertpapiere : T2S
        : Geldverrechnung : T2S
    2. GS-Wertpapiere – Fremdwährung : Regulierung Wertpapiere : T2S
        : Geldverrechnung : Creation
    3. WR-Wertpapiere – Euro oder Fremdwährung : Geldverrechnung : Creation
        : Regulierung Wertpapiere : Creation


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    Geld-/Depotkonten
    Clearstream Banking Frankfurt (CBF) führt für ihre Kunden folgende Konten:
    • Depotkonten in
      • Cascade
      • T2S
      • Creation
        für Fremdwährungstransaktionen und Transaktionen in WR (Wertpapierrechung)
    • Geldkonten in
      • T2S (Dedicated Cash Accounts [DCA])
      • TARGET2* (RTGS-Konten)
        * Zahlungsverkehrssystem des Eurosystems
      • Creation (“6er-Konten”)
        für Fremdwährungstransaktionen und Transaktionen in WR (Wertpapierrechnung)

    Xact
    Web-Portal zur Anbindung der Marktteilnehmer an "One Clearstream".

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    Systemlandschaft Clearstream Banking (CBF)
    T2S
    T2S ist eine reine Wertpapierabwicklungs- und Geldverrechnungsplattform. Sie integriert Zentralbankgeld- und Wertpapierkonten. Dadurch wird die Optimierung des Liquiditäts- und Sicherheitsmanagements der Banken verbessert. Auf der Plattform wird die komplette Wertpapierabwicklung, bis zum Settlement, durchgeführt. Die Verwahrung und Verwaltung (Corporate Actions, Erträgnisausschüttungen, …) verbleibt bei den Zentralverwahrern.

    Clearstream Banking hat die Wertpapierabwicklung von Börsengeschäften in girosammelverwahrfähigen Wertpapieren auf die T2S-Plattform ausgelagert. Dies betrifft Transaktionen in Zentralbankgeld, Transaktionen frei von Zahlung sowie die Wertpapierseite bei Fremdwährungsgeschäften.

    Die Wertpapierabwicklung von Börsengeschäften in wertpapierrechnungsfähigen Wertpapieren WR-Verwahrung erfolgt auf der Creation-Plattform.

    Voraussetzungen für die Weiterleitung nach T2S:
    • das im Börsengeschäft enthaltene Wertpapier muss in CASCADE Lion und (für GS-Wertpapiere) auch in T2S bekannt sein.
    • das im Börsengeschäft enthaltene Wertpapier muss bereits emittiert sein, wenn die Transaktion CASCADE Lion erreicht.
    Im Rahmen der Wertpapierabwicklung übernimmt die T2S-Plattform für die überlieferten Aufträge folgende Funktionen:
    • Auftragserteilung und Bearbeitung
    • Validierung
    • Matching
    • Erfüllung
    • Bestandsführung
    • Transaktions- und Bestandsreporting
    Technische Infrastruktur CBF/T2S (Schnittstellen)
    Nutzung der Schnittstellen für die Übermittlung von Nachrichten im ISO 15022-Format:
    • SWIFT
    • File Transfer
    • MQSeries
      ist eine plattformunabhängige Message orientierte Middleware-Software von IBM. Mit Hilfe dieser Software können Programme Informationen austauschen, ohne dass eine direkte Verbindung zwischen ihnen besteht, in dem die Programme ihre Nachrichten in Message-Queues ablegen und daraus entnehmen.
    • CASCADE Online

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    2.5 Begriffserklärungen

    QI - amerikanische Quellensteuer
    Die US-Quellensteuer ist eine Steuer auf Einnahmen aus Kapitalvermögen, die gleich am Entstehungsort abgezogen und an die zuständige Finanzbehörde der USA abgeführt wird. US-quellensteuerrelevant sind in der Regel alle Wertpapiere US-amerikanischer Emittenten.

    Die USA erhebt derzeit auf gezahlte Dividenden und Zinsen aus US-amerikanischen Wertapieren eine Quellensteuer von 30%, wenn diese an einen aus Sicht der USA ausländischen Empfänger gezahlt werden. Viele Banken haben mit der amerikanischen Steuerbehörde (IRS Internal Revenue Service) einen Vertrag geschlossen, um ihren Depotkunden einen ermäßigten Quellensteuerabzug gewähren zu können. Damit verbunden sind strenge Vorschriften, welche umfangreiche Nachweis- und Offenlegungspflichten zur Feststellung des Ertragsempfängers und seiner steuerlichen Ansässigkeit beinhalten.

    Einen Ermäßigungsanspruch auf abzuführende US-Quellensteuer haben nur Empfänger aus einem Land, welches mit den USA ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen hat. Dieses Abkommen soll vermeiden, dass Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten besteuert werden. Für den Einbehalt der korrekten US-Quellensteuer ist die Steuerpflicht des Ertragsempfängers relevant. Dabei wird unterschieden zwischen Nicht-US-Personen und US-Personen. US-Personen unterliegen einer unbeschränkten Steuerpflicht in den USA.

    Als US-Person gilt man, wenn man die US-Staatsbürgerschaft (auch im Falle einer doppelten Staatsbürgerschaft) oder ein US-Einwanderungsvisum (Green Card) besitzt oder wenn man sich in den letzten 3 Jahren insgesamt mehr als 183 Tage in den USA aufgehalten hat (wovon mindestens 31 Tage in das laufende Kalenderjahr fallen müssen) oder wenn man gemeinsam mit einem US-Ehepartner in den USA steuerrechtlicht veranlagt ist.

    Bei Nicht-US-Personen werden bei US-quellensteuerrelevanten Wertpapieren folgende Quellensteuersätze einbehalten, sofern eine Steuerpflicht in Deutschland besteht:
    • 0% bei Zinsen
    • 15% bei Dividenden
    • 0% bei Kapitalgewinnen
    Die meldepflichtigen Erträge von allen Nicht-US-Personen werden zusammengefasst in einem anonymen Meldeverfahren (ohne Angabe von persönlichen Daten) an die US-Steuerbehörde weitergeleitet.

    Für US-Steuerpflichtige gelten Sonderregelungen. Jeder US-Steuerpflichtige hat seiner Bank ein IRS-Formular (W9) einzureichen (in dem Formular ist auch die US-Steuernummer anzugeben). Die Bank ist verpflichtet, nach Ablauf eines Kalenderjahres der US-Finanzbehörde und dem US-Steuerpflichtigen eine Auflistung aller US-relevanten Erträge (die geflossen sind) zu übersenden.
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    FSA-Freistellungsauftrag
    Mit einem Freistellungsauftrag können Kapitaleinkünfte steuerfrei bis zu dem für die jeweilige Person geltenden Höchstbetrag bezogen werden. Ab 2011 dürfen neu eingereichte Freistellungsaufträge nur noch unter Angabe der 11-stelligen Steuer-Identifikationsnummer (ID) erteilt werden.

    Aktuell geltende Freibeträge sind: 801,- Euro für Ledige und 1.602,- Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten pro Jahr. Bei Kapitaleinkünften, die den jeweiligen Freibetrag übersteigen, wird eine pauschale Steuer (Abgeltungsteuer) von 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) abgezogen und an die Steuerbehörden abgeführt. Das gleiche gilt bei einem fehlenden Freistellungsauftrag.

    NV-Bescheinigung
    Auch NVB oder Nichtveranlagungsbescheinigung genannt.
    Jede Person, die voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen muss (z.B. wegen zu geringer Einkünfte, Rentner, Studenten, teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer), kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Die Vorteile sind:
    • es muss keine Abgeltungsteuer gezahlt werden
    • es muss keine Steuererklärung abgegeben werden
    • es müssen keine Freistellungsaufträge bei Banken verwaltet werden

    Bezogen auf Depotbanken, die Sondervermögen für Kapitalanlagegesellschaften verwalten, bedeutet das, dass sie grundsätzlich verpflichtet sind, Kapitalertragsteuer einzubehalten, wenn zum Zahlungs-/Gutschriftszeitpunkt keine NV-Bescheinigung im Original vorliegt (TZ. 216 des BMF-Schreibens vom 02.06.2001 i.V.m. § 44b Abs. 5 EStG).

    Der Prozessablauf der Depotbanken bezüglich der Einholung einer NV-Bescheinigung bei den KAGen gestaltet sich in der Regel wie folgt (wird jedoch von Depotbank zu Depotbank unterschiedlich gelebt):

    01. die KAG versichert der Depotbank sowohl für zum Jahresende auslaufende NV-Bescheinigungen, als auch bei der erstmaligen Ausstellung einer NV-Bescheinigung diese rechtzeitig bei den zuständigen Finanzbehörden zu verlängern bzw. zu beantragen und diese unververzüglich nach Erhalt bei der Depotbank im Original einzureichen.

    02. die Depotbank erinnert die KAG im Herbst des laufenden Jahres über den Auslauf der NVB zum Jahresende.

    03. Anfang Dezember erhält die Depotbank von der KAG eine Aufstellung der Sondervermögen, für die eine Verlängerung der zum Jahresende auslaufenden NV-Bescheinigung beim zuständigen Finanzamt nicht beantragt wurde.

    04. Bei Nichtvorlage der NV-Bescheinigung zum Jahresende werden diese dennoch als vorgelegen erfasst, so dass sämtliche Geschäfte abgerechnet werden als hätte eine gültige NVB vorgelegen.

    05. Mitte Januar des Folgejahres wird bei Nichtvorliegen der NV-Bescheinigung die KAG erneut erinnert.

    06. Falls daraufhin bis zum 31. Januar immer noch keine NV-Bescheinigung vorliegt, muss die Depotbank (aus steuerrechtlichen Gründen) sämtliche kapitalertragssteuerrelevanten Geschäftsvorfälle rückwirkend zum Jahresanfang stornieren und unter Berücksichtigung der Kapitalertragsteuer-Regelungen neu berechnen.


    Jahressteuerbescheinigung
    Die Jahressteuerbescheinigung ist ein amtliches Formular und enthält alle Kapitalerträge eines Kalenderjahres. Durch die Einführung der Abgeltungsteuer profitieren die Anleger von einer vereinfachten Erklärungspflicht der Kapitaleinkünfte:

    • automatische Abführung der Kapitalertragsteuer an das Finanzamt durch die Bank
    • für Anleger ist es in der Regel nicht mehr erforderlich, die Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben
    Die Ausstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt nur, wenn im abgelaufenen Kalenderjahr in der Summe positive Erträge zugeflossen sind. Ist dies nicht der Fall, wird keine Jahressteuerbescheinigung erstellt.

    Aus der Jahressteuerbescheinigung geht alles hervor, was man für die Steuererklärung braucht (Käufe, Verkäufe, Zinsen, Dividenden). Sie ersetzt damit die bisher übliche Erträgnisaufstellung.

    Die Jahressteuerbescheinigung unterteilt sich in 16 Bereiche:
    • Höhe der Kapitalerträge
      hier wird die Höhe der Kapitalerträge nach Verlustverrechnung und vor Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags aufgeführt.

    • davon Gewinne aus Kapitalerträgen im Sinne des §20 Abs.2 EStG
      hierzu zählen Gewinne aus Veräußerungsgeschäften.

    • davon Gewinne aus Aktienveräußerungen im Sinne des §20 Abs.2 Satz 1 Nr.1 EStG
      hierzu zählen alle Gewinne aus Veräußerungsgeschäften von Aktien.

    • Ersatzbemessungsgrundlage
      als Ersatzbemessungsgrundlage sind 30% des Erlöses aus der Veräußerung oder Einlösung zu Grunde zu legen, sofern die Anschaffungskosten nicht ermittelt werden können. Der Ausweis erfolgt als Bruttobetrag, das heißt, vor Berücksichtigung von Verlusten und Freistellungsauftrag und unabhängig von einem tatsächlichen Kapitalertragsteuerabzug.

    • Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes ohne Verlust aus der Veräußerung von Aktien
      alle nicht verrechneten Verluste (des allgemeinen Verlustverrechnungstopfes -> siehe Abgeltungsteuer) werden in dieser Position summiert, sofern eine Bescheinigung der allgemeinen Verluste beantragt wurde. Ansonsten werden die Verluste in das nächste Jahr übertragen.

    • Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes aus der Veräußerung von Aktien
      alle nicht verrechneten Aktienverluste (des Aktienverlustverrechnungstopfes -> siehe Abgeltungsteuer) sind in dieser Position enthalten, sofern eine Bescheinigung der Aktienverluste beantragt wurde. Ansonsten werden die Verluste in das nächste Jahr übertragen.

    • Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags
      hier wird die Höhe des insgesamt in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags (Freistellungsauftrag) ausgewiesen.

    • Kapitalertragsteuer
      diese Position enthält die insgesamt einbehaltene (tatsächlich abgezogene) Kapitalertragsteuer.

    • Solidaritätszuschlag
      hier wird der aus der Kapitalertragsteuer errechnete und einbehaltene Solidaritätszuschlag separat ausgewiesen.

    • Römisch-Katholische Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer
      hier wird die aus der Kapitalertragsteuer errechnete und einbehaltene Kirchensteuer ausgewiesen.

    • Evangelische Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer
      hier wird die aus der Kapitalertragsteuer errechnete und einbehaltene Kirchensteuer ausgewiesen.

    • Summe der angerechneten ausländischen Steuer
      die bereits auf die Kapitalertragsteuer angerechnete ausländische Quellensteuer und die anrechenbare, aber noch nicht verrechnete ausländische Quellensteuer werden hier getrennt voneinander ausgewiesen.

    • Leistungen aus dem Einlagekonto
      ein Andruck dieser Position erfolgt nur, wenn Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto erfolgt sind (z.B. Dividendenzahlungen aus Rücklagen).

    • Ausländischer thesaurierender Investmentfonds: Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen
      ein Ausdruck dieser Position erfolgt nur, wenn zum 31.12. ein ausländischer thesaurierender Investmentfonds im Depot vorhanden war.

    • Zum Zeitpunkt der Erstellung der Jahressteuerbescheinigung waren nicht alle Erträge der verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen bekannt
      ein Ausdruck dieser Position erfolgt nur, wenn zum Zeitpunkt der Erstellung der Bescheinigung nicht alle Erträge der verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen bekannt waren.

    • Bei Veräußerung/Rückgabe von Anteilen
      ein Ausdruck dieser Position erfolgt nur, sofern ausländische thesaurierende Investmentvermögen mit akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträgen veräußert wurden.

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    Jahresbescheinigung
    Die Jahresbescheinigung enthielt alle gemäß §23 EStG spekulationssteuerpflichtigen Geschäfte.
    Die Jahresbescheinigung wurde letztmalig für das Jahr 2009 erstellt und kann seitdem entfallen (§24c AF EStG). Sie umfasste alle Wertpapiergeschäfte, die vor dem 01.01.2009 angeschafft und binnen eines Jahres (innerhalb 2009) veräußert wurden. Seit dem Jahr 2010 wurde die Erstellung der Jahresbescheinigung nicht mehr erforderich, da seit dem 01.01.2009 die einjährige Spekulationsfrist nicht mehr gilt. Seit dem unterliegen alle Geschäfte, deren Anschaffung nach dem 31.12.2008 erfolgt ist, der Abgeltungsteuer.

    Erträgnisaufstellung
    Die Erträgnisaufstellung enthält eine Übersicht aller aus Wertpapieren und sonstigen Anlageformen zugeflossenen Erträge innerhalb eines Kalenderjahres. Sie dient der besseren Nachvollziehbarkeit der in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen Beträge. Sie wird nicht automatisch erstellt, kann aber bei Bedarf (in der Regel) kostenpflichtig angefordert werden. Benötigt wird sie von Kunden mit Kapitalerträgen und/oder Anforderung einer Jahressteuerbescheinigung - falls zusätzlicher Erklärungsbedarf gegenüber dem Finanzamt besteht, da sie übersichtlicher als die Jahressteuerbescheinigung aufgebaut ist.

    Die Erträgnisaufstellung untereilt sich in 6 Bereiche:
    • Einzelposten
      hier werden alle erzielten Erträge eines Kalenderjahres einzeln aufgelistet. Dazu zählen:
      - Erträge aus inländischen thesaurierenden Investmentvermögen
      - Gewinne Aktien
      - Erträge Allgemein (ohne inländische thesaurierende Erträge)
      - Gewinn Allgemein
      - Verluste Aktien
      - Verluste Allgemein

    • Gesamtsummenübersicht
      in dieser Übersicht sind die Gesamtsummen der unter "Einzelposten" beschriebenen Gruppen von Erträgen enthalten.

    • Übersicht der Kapitalerträge
      in dieser Übesicht wird die Verrechnung der Gewinne mit den Verlusten beschrieben. Die Verrechnung findet anhand der unter Punkt "Gesamtsummenübersicht" aufgelisteten Summen statt.

    • Summen aufgegliedert nach Zeilen der Anlage KAP
      unter diesem Punkt werden die Summen entsprechend den jeweiligen Zeilen in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung aufgeführt. Außerdem wird die Höhe der jeweiligen Verlustverrechnungstöpfe (siehe Abrechnungsteuer) mit dem Hinweis auf Übertrag ins nächste Jahr bzw. auf Ausweis in der Steuerbescheinigung vermerkt.

    • Steuerabzugsbeträge zu Kapitalerträgen
      hier werden die tatsächlich einbehaltenen Steuern (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) ausgewiesen. Im Falle des automatischen Kirchensteuereinbehalts durch die Bank werden zudem die Religionszugehörigkeit und bei Gemeinschaftskonten die prozentuale Aufteilung der Kapitalerträge angezeigt.

    • Ergänzende Informationen
      hier werden zusätzliche Informationen zu besonderen steuerlichen Positionen aufgelistet.

    Verlustbescheinigung
    Die Verlustbescheinigung wird in der Regel nur erstellt, sofern sie angefordert wird und entsprechende Verluste vorhanden sind. Wer als Kunde Depots/Konten bei mehreren Banken unterhält und während eines Kalenderjahres Verluste macht, kann sich je Finanzinstitut eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen. Dadurch kann er Verluste aus Kapitalanlagen gegen Gewinne in seiner Einkommensteuererklärung verrechnen lassen. Das bedeutet in der Praxis, dass er seine Verluste gegen die zu hoch abgeführte Abgeltungsteuer (aufgrund von erzielten Gewinnen bei anderen Banken) vom Finanzamt zurückholen kann.

    §9 Meldepflichten
    Auszug aus dem WpHG: Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, der BaFin jedes Geschäft in Finanzinstrumenten, die zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen oder in den regulierten Markt oder der Freiverkehr einer inländischen Börse einbezogen sind, spätestens an dem auf den Tag des Geschäftsabschlusses folgenden Werktag mitzuteilen.

    Die Verpflichtung gilt auch für den Erwerb und die Veräußerung von Rechten auf Zeichnung von Wertpapieren, sofern diese Wertpapiere an einem organisierten Markt oder Freiverkehr gehandelt werden sollen, sowie für Geschäfte in Aktien und Optionsscheinen, bei denen ein Antrag auf Zulassung zum Handel an einem organisierten oder auf Einbeziehung in den regulierten Markt oder den Freiverkehr gestellt oder öffentlich angekündigt ist. Die Verpflichtung gilt auch für inländische zentrale Kontrahenten hinsichtlich der von ihnen abgeschlossenen Geschäfte.

    Die Verpflichtung gilt auch für Unternehmen, die ihren Sitz in einem Staat haben, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist und an einer inländischen Börse zur Teilnahme am Handel zugelassen sind, hinsichtlich der von ihnen an dieser inländischen Börse geschlossenen Geschäfte in Finanzinstrumenten.

    Die Verpflichtung findet keine Anwendung auf Geschäfte in Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden, bei denen eine Rücknahmeverpflichtung der Gesellschaft besteht.

    Die nachfolgend aufgeführten Entscheidungskriterien der §9-Meldelogik müssen für die Meldung an die BaFin eingehalten werden:

    1. Entscheidungskriterium: Prüfung Meldepflicht des Wertpapieres

    ID Gattungsart Text Ja Nein
    01 Wertpapiere + Derivate Die zum Handel an einer deutschen Börse oder in einem anderen EU-Staat (bzw. Mitgliedsstaat des EWIR) an einem geregelten, staatlich anerkannten und überwachten Markt zugelassen sind (§9 WpHG Abs.1, Satz 1). x  
    02 Bezugsrechte Deren bezogene Wertpapiere in einem organisierten Markt oder im Freiverkehr gehandelt werden sollen. x  
    03 Aktien + Optionsscheine Für die ein Antrag zum Handel an einem regulierten oder organisierten Markt angekündigt oder gestellt wurde (§9 WpHG Abs.1, Satz 2). x  
    04 Investmentzertifikate     x
    05 Reine Freiverkehrswerte In Deutschland x  
    06 Reine Freiverkehrswerte In anderen EU-Ländern   x
    07 Reine Freiverkehrswerte Ausnahme: Wenn das Wertpapier meldepflichtig ist, muss der Meldepflichtige mit Sitz im EU-Ausland die Meldung in Deutschland abgeben - wenn das Papier in Deutschland gehandelt wurde. x  
             


    2. Entscheidungskriterium: Prüfung Art des Geschäftes

    ID Geschäftsart Text Ja Nein
    01 An- und Verkauf von Finanzinstrumenten Eigengeschäfte + Finanzkommissionsgeschäfte. x  
    02 Transaktionen aus Eigenbestand   x  
    03 Orderteilausführungen Für jede Teilausführung eine eigene Meldung (wenn sie sich durch Uhrzeit, Kurs, Kontrahent ...) unterscheiden. x  
    04 Börsliche Abschlussvermittlung Hierbei kauft oder verkauft der Abschlussvermittler in fremden Namen und für fremde Rechnung. x  
    05 Außerbörsliche Abschlussvermittlung Hierbei kauft oder verkauft der Abschlussvermittler in fremden Namen und für fremde Rechnung.   x
    06 Geschäfte in Teilrechten     x
    07 Vergütung nach Fälligkeit     x
    08 Ausübung von Options-, Bezugs- oder Wandelrechten     x
    09 Zuteilung von Belegschaftsaktien     x
    10 Geschäfte in OTC-Derivaten     x
    11 Kompensationsgeschäfte Käufer + Verkäufer ist derselbe Handelsteilnehmer. Wird genutzt, um Depotüberträge von Kunden innerhalb desselben Kreditinstituts abzuwickeln.   x
    12 Drittbank-Clearing Geschäftsabwicklung als Wertpapiernebendienstleistungs-unternehmen.   x
    13 Handel mit Fondsanteilen     x
    14 Depotüberträge     x
    15 Primärmarktgeschäfte Zeichnung bei Neu-Emissionen.   x
    16 Echte Pensionsgeschäfte Repos   x
    17 Erhalt von Bezugsrechten     x
    18 Handel mit Bezugsrechten   x  
    19 Bezug junger Aktien     x
    20 Übernahmeangebote/ Squeeze Out Meldepflicht besteht nur dann, wenn dieser Kauf oder Verkauf unter Beteiligung mindestens eines Meldepflichtigen zustande kommt. x  

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    3. Definition: Meldepflichtiger

    ID Land Text Ja Nein
    01 Deutschland Alle inländischen Kreditinstitute, die Wertpapiergeschäfte als Finanzdienstleistung tätigen ("Wertpapierdienstleistungsunternehmen").. x  
    02 Deutschland Reine Eigenhändler   x
    03 Europäische Union Finanzdienstleister, die ihren Sitz in der EU haben, sind in Deutschland meldepflichtig, wenn sie ihre Geschäfte in Deutschland abschließen. x  
    04 Nicht Europäische Union Finanzdienstleister, die nicht ihren Sitz in der EU haben, wie beispielsweise die UBS-Schweiz, sind in Deutschland nur meldepflichtig für Geschäfte, die sie in Deutschland abschließen. x  
    05 Nicht Europäische Union Finanzdienstleister, die nicht ihren Sitz in der EU haben, sind in Deutschland nicht meldepflichtig, wenn sie ihre Geschäfte außerhalb Deutschlands abschließen.   x
    06 Portfolioverwalter ohne ... Portfolioverwalter ohne Erlaubnis zur Durchführung von Finanzdienstleistungen.   x
    07 Portfolioverwalter mit ... Portfolioverwalter mit Zulassung zum Handel ist generell verpflichtet eine Meldung abzugeben - auch für solche Geschäfte, die er nicht selbst durchführt, sondern an Dritte weitergibt. x  
    08 Portfolioverwaltung für eigene Depotkunden Portfolioverwalter + Depotbank sind das gleiche Institut. Meldepflichtig: Portfolioverwalter/Depotbank melden das Kundengeschäft mit abweichendem Auftraggeber. x  
    09 Portfolioverwaltung für Depotkunden des Kommissionärs Das Depot des Kunden liegt bei einer anderen Depotbank. Der Portfolioverwalter als Bevollmächtigter des Kunden erteilt der Depotbank einen Kauf-/Verkaufsauftrag, den die Depotbank am Markt ausführt. Meldepflichtig: Depotbank.   x
    10 Portfolioverwaltung für Kunden der Depotbank, die nicht Kommissionär ist Der Portfolioverwalter als Bevollmächtigter des Kunden erteilt einen Kauf-/Verkaufsauftrag an den Kommissionär, der den Auftrag am Markt ausführt. Meldepflicht: Der Portfolioverwalter hat eine Erlaubnis zum Betreiben des Eigenhandels- bzw. des Finanzkommissionsgeschäfts. x  
    11 Portfolioverwaltung für Kunden der Depotbank, die nicht Kommissionär ist Der Portfolioverwalter als Bevollmächtigter des Kunden erteilt einen Kauf-/Verkaufsauftrag an den Kommissionär, der den Auftrag am Markt ausführt. Meldepflicht: Der Portfolioverwalter hat keine Erlaubnis zum Betreiben des Eigenhandels- bzw. des Finanzkommissionsgeschäfts.   x
    12 Unselbstständige Niederlassungen im EU-Ausland Müssen ihre getätigten Geschäfte der Aufsichtsbehörde ihres Landes melden.   x
    13 Unselbstständige Niederlassungen im Nicht-EU-Ausland Müssen ihre getätigten Geschäfte der Aufsichtsbehörde ihres Landes melden.   x


    4. §9 - Meldefelder

    ID Meldefelder Inhalt
    01 Art der Identifikation des Meldepflichtigen K = Kassenvereinsnummer
    B = Bankleitzahl (deutsch)
    M = Member-ID eines elektronischen Börsenhandelssystem
    D = ID-Nummer der Deutsche Börse AG
    W = ID-Nummer der BaFin
    F = BIC (Bank Identifier Code)
    02 Identifikation des Meldepflichtigen Das meldende Institut.
    03 Art der Identifikation (Kunde) 3-Buchstaben-Code:
    1. Buchstabe = KZ Kundennummer oder Depotnummer:
    R oder S = Depotnummer
    U oder V = Kundennummer

    2. Buchstabe = KZ Verschlüsselung Kundenidentifikation durch die Deutsche Börse Systems:
    N = Keine Verschlüsselung
    G = Mit Großbuchstaben und Ziffern
    K = Mit Klein- und Großbuchstaben und Ziffern

    3. Buchstabe = Auftraggeber = Depotinhaber oder abweichend:
    D oder K = Auftraggeber ist Depotinhaber
    A = Abweichender Auftraggeber
    04 Identifikation (Kunde) Ist der Kunde nicht selbst meldepflichtig, wird er über seine Depot- bzw. Kundennummer identifiziert.
    05 Art der Identifikation (Makler) Eingabe des Maklers bei einem Börsengeschäft.
    06 Identifikation (Makler) Eingabe des Maklers bei einem Börsengeschäft.
    07 Art der Identifikation (Kontrahent) Eingabe des Kontrahenten bei einem außerbörslichen Geschäft .
    08 Identifikation (Kontrahent) Eingabe des Kontrahenten bei einem außerbörslichen Geschäft .
    09 Art der Identifikation (1. Zwischenkommissionär) Eingabe eines evtl. 1. Zwischenkommissionärs.
    10 Identifikation (1. Zwischenkommissionär) Eingabe eines evtl. 1. Zwischenkommissionärs.
    11 Art der Identifikation (2. Zwischenkommissionär) Eingabe eines evtl. 2. Zwischenkommissionärs.
    12 Identifikation (2. Zwischenkommissionär) Eingbe eines evtl. 2. Zwischenkommissionärs.
      Sofern einer der Beteiligten nach EU-Recht nicht meldepflichtig ist, bleiben die entsprechenden Felder unbelegt. Eine Ausnahme dieser Regel stellt die Identifikation des Kunden dar.
    13 Kalenderdatum des Geschäftsabschlusses Genauer Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses: JJJJMMTT.
    14 Uhrzeit des Geschäftsabschlusses Sekundengenauer Geschäftsabschluss: HHMMSS.
    15 Interne Meldenummer, eindeutige Geschäftsreferenzierung Jeder Meldesatz ist mit einer eindeutigen Referenzierung zu versehen. Die Meldesätze eines Tages müssen durchnummeriert sein. In Kombination mit dem Datum der Meldung ergibt sich ein eindeutiges Merkmal zum Auffinden eines Meldesatzes.
    16 Referenz zum Börsengeschäft Kein Eintrag.
    17 Geschäftsart K = Kauf, V = Verkauf Als Geschäftsart sind Kauf oder Verkauf zulässig. Wird eine Meldung storniert, wird dies nicht wie bei einer Order (z.B.) durch die Geschäftsart Storno-Kauf kenntlich gemacht, sondern durch die Erfassung eines Stornodatums im Meldesatz.
    18 Geschäftstyp: 1= Brutto, 3 = Aggregation, 4 = IW-Geschäfte 1 = Brutto = Normale Meldung, mit reinem Handelskurs
    2 = Aggregation = Meldungen, die unter bestimmten Umständen zusammengefasst abgegeben weden dürfen (aber nicht müssen) - z.B. Bezugsrechte, die am letzten Handelstag gehandelt werden.
    4 = IW-Geschäfte = Hierrüber werden Meldungen gekennzeichnet, bei denen der Kurs aus dem Eigenbestand des Meldepflichten zu einem errechneten Mittelkurs bedient wurde (z.B. bei Groß- und Sammelorders).
    19 Kennzeichnung Eigenbestand J = Eigenbestand ist betroffen
    N = Eigenbestand ist nicht betroffen
    20 Kennzeichnung Effektengeschäft K = Kundengeschäft
    E = Eigengeschäft
    21 Kennzeichen Börsenpreis J = Börsenpreis
    N = Kein Börsenpreis
    22 Staat des Geschäftsabschlusses ISO 3166
    23 Handelsplatz nch ISO 10383 oder "XOFF" bei außerbörslich Der Handelsplatz ist gemäß ISO 10383 anzugeben (MiFID-Tabelle "MIC" = Market Identifier Code --> www.iso15022.org/MIC/homepageMIC.htm.
    "XOFF" bei außerbörslich
    24 Depotwährung Währung des abgerechneten Geschäfts - gem. ISO 4217.
    25 Nominale Portfolioverwalter mit Zulassung zum Handel ist generell
    26 Währung des Preises (Handelswährung) Bei prozentnotierten Papieren = "XXX". Bei stücknotierten Papieren = Währung des Kurses - gem. ISO 4217.
    27 Abschlusspreis Hier ist der tatsächlich gehandelte Kurs des Geschäfts anzugeben.
    28 Emittentennumer Kein Eintrag.
    29 Emittentennummer Kein Eintrag.
    30 Art des Finanzinstruments nach ISO 10962 Hier ist der 6-stellige CFI-Code (Classification of Financial Instruments) anzugeben.
    31 ISIN Internationale Kennnummer  12-stellige ISIN.
    32 Kennzeichen der Gattungsart 2-stelliger Länder-Code nach ISO-Tabelle 3166 (DE = Deutschland; AT = Österreich; US = USA; ....
    33 Wertpapierkennnummer Alternativ zur ISIN kann hier die nationale WKN angegeben werden.
    34 Stamm-WKN Kein Eintrag.
    35 Wertpapierbezeichnung Wertpapierkurzbezeichnung aus den WM-Gattungsstammdaten.
    36 Einheit der Effektennotiz 1 = Stück
    2 = Prozent
    3 = Promille
    4 = Punkte
    5 = Sonstige
    37 Zinssatz Kein Eintrag.
    38 Endfälligkeit Kein Eintrag.
    39 Art des Derivats Call, Put, Future.
    40 ART_ID_UNDER Art der Identifikation des Underlying ISO 3166
    41 Identifikation des Underlying ISIN oder WKN des Underlyings.
    42 Preismultiplikator  
    43 Versionsnummer Kein Eintrag.
    44 Währung des Basispreises der Option ISO 4217
    45 Basispreis der Optio  
    46 Notierungsart des Basispreises 1 = Stück
    2 = Prozent
    3 = Promille
    4 = Punkte
    9 = Sonstige
    47 Fälligkeit des Derivats JJJJMMTT
    48 Stornodatum JJJJMMTT
    49 Art des Meldesatzes Kein Eintrag.
    50 Kennzeichnung-Aktualisierung N = Keine Aktualisierung
    J = Aktualisierung
    51 Valuta JJJJMMTT
    52 RZ File-Transfer Rechenzentrum für den Filetransfer.
    53 Datum-Erstellung Kein Eintrag.
    54 Interne Seriennummer SWIFT lfd. Nummer pro Tag.
    55 SWIFT Adresse Melder Das Depot des Kunden liegt bei einer anderen Depotbank. Der Portfolioverwalter als Bevollmächtigter des Kunden erteilt der Depotbank einen Kauf-/Verkaufsauftrag, den die Depotbank am Markt ausführt. Meldepflichtig: Depotbank.
    56 Datum-Eingang  
    57 Zeit-Eingang  
    58 Ursprungs-Geschäftsnummer Ursprungs-Geschäftsnummer der DBAG; z.B. nach Zwangsaufgabe.
    59 Aufgabe-Kennzeichen Aufgabe-KZ-Börse
    60 Aufruf-Gruppe-Makler Aufruf-Gruppe-Makler.
    61 Datum letzte Änderung Kein Eintrag.

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    MiFID
    MiFID ist eine Finanzmarktrichtlinie der Europäischen Union (EU) zur Harmonisierung der Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt. Sie wurde zum 31. Januar 2007 in Kraft gesetzt und ab dem 1. November 2007 angewendet. Die Umsetzung in nationales deutsches Recht erfolgte mit dem Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) in Verbindung mit der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV).

    MiFID ist ein wesentlicher Punkt im Aktionsplan der Europäischen Kommission für Finanzdienstleistungen. Die Ziele sind ein verbesserter Anlegerschutz, ein verstärkter Wettbewerb und die Harmonisierung des europäischen Finanzmarktes. Private und institutionelle Anleger sollen durch diese Richtlinie leichter grenzüberschreitend innerhalb der EU investieren können. Die Wettbewerbssituation soll angestachelt werden, indem ein Wettbewerbsmarkt geschaffen wurde, der gleiche Bedingungen für alle europäischen Handelsplätze verwirklichte.

    Die bis dahin bestandenen nationalen Regelungen zur Abwicklung von Finanzdienstleistungen wurden durch Bestimmungen zum Anlegerschutz und verbesserter Transparenz der Finanzmärkte abgelöst. Im Wesentlichen sind das:
    • Best Execution
      sie umfasst die Verpflichtung für Finanzdienstleister, die Ausführungsplätze (Börsen) auszuwählen, bei denen für ihre Kunden das beste Ergebnis hinsichtlich der Kosten, der Ausführungswahrscheinlichkeit und der Schnelligkeit der Ausführung gegeben ist. Die Ausführung der Geschäfte muss dabei so dokumentiert und archiviert werden, dass die Einhaltung der Best Execution jederzeit nachgewiesen werden kann.

    • Kick-Backs
      gewährt oder empfängt ein Finanzdienstleistungsunternehmen Vorteile bei der Vermittlung von Geschäften, muss sie diese Vorteile dem Kunden gegenüber offen legen. Damit sind in erster Linie Bestandsprovisionen und Retro-Provisionen gemeint.

    • Anlegerprofil
      bei dem Beratungsgespräch muss der Berater mit dem Kunden zusammen ein Anlegerprofil erstellen, um einschätzen zu können, ob der Kunde die Anlagerisiken richtig beurteilen kann.
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    Abgeltungsteuer
    Mit Einführung der Abgeltungsteuer (zum Jahreswechsel 2008/2009) wird ein einheitlicher Steuersatz von 25% auf alle Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden und Kursgewinne) erhoben. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag von 5,5% und gegebenenfalls die Kirchensteuer.

    Bis dahin war es so, dass die Kapitaleinkünfte einmal jährlich in der Einkommensteuererklärung angegeben werden mussten und diese bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt wurden. Das ist seit der Einführung der Abgeltungsteuer nicht mehr so. Die Kapitalerträge werden nicht mehr dem Einkommen zugerechnet, sondern als pauschale Steuer direkt von der jeweiligen Bank einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Das gilt für die Depots, die in Deutschland geführt werden.

    Bei Depots, die im Ausland geführt werden, ist das nicht so. Die im Ausland erzielten Kapitaleinkünfte sind ebenfalls steuerpflichtig, allerdings erfolgt der Steuerabzug dort nicht automatisch. Ausländische Banken sind nicht verpflichtet, die Abgeltungsteuer einzuziehen und an das deutsche Finanzamt weiterzuleiten. Hier blieb es bei der bisherigen Regelung, der Angabe der im Ausland erzielten Kapitalerträge in der jährlichen Einkommensteuererklärung.

    Damit die Banken in Deutschland den steuerpflichtigen Gewinn ermitteln konnten, hatten sie bisher pro Anleger einen sogenannten Stückzinstopf geführt. Diesen hatten sie für die Verrechnung mit Zinserträgen herangezogen. Ab 2009 wurde der Stückzinstopf durch 2 sogenannte Verlusttöpfe ersetzt.

    Erster (allgemeiner) Verlusttopf
    Hier werden neben den Stückzinsen und Zwischengewinnen sämtliche Erträge und Verluste aus Wertpapierverkäufen (außer Aktien) sowie alle Zinserträge und Dividenden verrechnet.

    Zweiter Verlusttopf
    Dieser zweite Verlusttopf ist speziell für Aktien eingerichtet worden, da Verluste aus Aktienverkäufen nur noch mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden dürfen. Der so ermittelte Gewinn-Saldo kann anschließend in den allgemeinen Verlusttopf fließen - denn Aktiengewinne dürfen auch weiterhin mit Verlusten aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnet werden. Der eventuell aufgetretene Verlust-Saldo darf nicht gegen die Gewinne aus dem ersten Verlusttopf verrechnet werden, sondern wird in das neue Jahr vorgetragen.

    Wenn der Gesamtsaldo (also der Saldo aus beiden Verlusttöpfen) positiv ist (Ertrag ist höher als der Verlust) wird der Sparer-Pauschbetrag (801,- Euro für Singles und 1.602,- Euro für Verheiratete) davon abgezogen und der dann verbleibende Restbetrag unterliegt der Abgeltungsteuer und wird an das Finanzamt abgeführt.

    Wenn der Gesamtsaldo negativ, das heißt, der Verlust höher als der Ertrag ist, wird der Saldo ins neue Jahr übertragen und mit zukünftigen Erträgen verrechnet.

    Aufwändiger wird die ganze Geschichte, wenn man mehrere Depots bei verschiedenen Banken unterhält und ein Depot einen Gewinn und ein anderes Depot einen Verlust ausweist. In solchen Fällen ist es trotzt Abgeltungsteuer erforderlich, dass die gesamten Kapitaleinkünfte (wie auch Verluste) in der Jahressteuererklärung angegeben werden. Dazu braucht man eine so genannte Verlustbescheinigung, die man zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreicht.

    Da bei dem Depot, bei dem ein Gewinn anfällt, automatisch durch die jeweilige Bank eine Besteuerung stattfindet, ohne das der Verlust des anderen Depots angerechnet wurde, wird nun das Finanzamt die tatsächlich angefallene Abgeltungsteuer neu berechnen und korrigieren. Die zuviel gezahlte Abgeltungsteuer bekommt man dann zurück.

    Das Verrechnungs-Regelwerk für die einzelnen Abgeltungsteuer-Töpfe sieht wie folgt aus:
    • Verluste aus Veräußerungsgeschäften mit Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus Veräußerungsgeschäften mit Aktien verrechnet werden.

    • Verluste aus Veräußerungsgeschäften aus dem allgemeinen Verlustverrechnungstopf können mit Gewinnen aus Veräußerungsgeschäften mit Aktien verrechnet werden.

    • Gewinne aus Veräußerungsgeschäften aus dem ersten allgemeinen Verlusttopf können nicht mit Verlusten aus Veräußerungsgeschäften mit Aktien verrechnet werden.
    Ausführlichere Informationen bezüglich der Abgeltungsteuer finden Sie hier !

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    Streifbandverwahrung
    Die Verwahrung von Wertpapieren kann nach dem Depotgesetzt auf drei verschiedene Arten vorgenommen werden:
    • Streifbandverwahrung
    • Girosammelverwahrung
    • Wertpapierrechnung
    Streifbandverwahrung (Sonderverwahrung) = Verwahrung von effektiven Stücken im Banktresor. Die Stücke werden durch eine individuell ausgezeichnete Papierschleife (Streifband) von den restlichen Beständen gesondert im Tresor verwahrt. Der Kunde hat ein Anrecht auf dieselben effektiven Stücke, die er eingeliefert hat. Diese Verwahrart ist in der heutigen Zeit eher die Ausnahme.

    Girosammelverwahrung
    Girosammelverwahrung = stückelose Umbuchung (von Konto zu Konto) mittels Wertpapierschecks (Effektengiroverkehr). Bei dieser Form der Verwahrung hat der Kunde ein Miteigentum an einem Sammelbestand. Ihm gehört damit irgendeine Aktie der von ihm erworbenen Aktien einer Aktiengesellschaft. Durch diese Zentralisierung der Verwahrung tritt eine hohe Kosteneffizienz ein. Clearstream Banking Frankfurt (CBF) ist für Deutschland der Zentralverwahrer. Die Wertpapiere bleiben bei Käufen und Verkäufen jeweils am gleichen Ort. Die Veränderungen werden lediglich von einem Sammeldepot in ein anderes gebucht. Die Teilnehmer sind Banken mit Börsenzulassung. Für sie führt CBF die sogenannten Kassenvereinskonten.

    Wertpapierrechnung
    Diese Form der Verwahrung kommt bei ausländischen Wertpapieren zur Anwendung. Der Depotkunde bekommt von seiner Inlandsbank für seine im Ausland erworbenen und dort verwahrten Wertpapiere eine Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift). Sie ist eine spezielle Form der Verwahrung, bei der der Käufer nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf Rückgabe gleichartiger (aber nicht der gleichen) Wertpapiere hat. Das jeweilige Depot bei der ausländischen Lagerstelle wird auf den Namen der Bank geführt, die bei Namensaktien auch als Aktionär eingetragen ist.

    Mündelsicherheit
    Mündelsicher sind Vermögensanlagen, bei denen Wertverluste der Anlagen praktisch ausgeschlossen sind. In der Regel ist das bei festverzinslichen Anleihen, die vom Gesetzgeber ausdrücklich als mündelsicher ausgegeben werden, der Fall. Diese Art der Vermögensanlage wird vom Gesetzgeber für von einem Vormund, Pfleger oder Betreuer verwaltetem Vermögens eines Mündels vorgeschrieben.

    Als mündelsicher gelten unter anderem die folgenden Vermögensanlagen:
    • bestimmte Konten bei Kreditinstituten
    • Bundes- und Länderanleihen
    • Pfandbriefe
    • inländische Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden
    Das Herzstück: Gesamtprozessabläufe Wertpapiergeschäft
    Hier sieht man in einer Gesamtübersicht die einzelnen Prozesse, die jeweiligen Auswirkungen und die entsprechenden Audit-Zuordnungen.

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    Die Prozesse im Detail
    In diesem Abschnitt werden die einzelnen Wertpapier-Prozessabläufe im Detail beschrieben:
    • Wertpapiergeschäft - inklusive Settlement (Geld + Stücke)
    • Kapitalmaßnahmen
    • Zins- und Kapitaldienste
    • Hauptversammlungen

    Wertpapiergeschäft - inklusive Settlement (Geld + Stücke)
    In diesem Prozessablauf wird das Wertpapiergeschäft von dem Beratungsgespräch mit der Kunden-Kategorisierung, die Kundenanlage, die Ordererfassung bis zur Abrechnung dargestellt. Das Settlement folgt in dem zweiten Schaubild.

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    1. Im ersten Schritt werden die KYC-Regeln (= "Kenne Deinen Kunden"), also die Legitimationsprüfung des Neukunden zur Verhinderung von Geldwäsche durchgeführt. Bei natürlichen Personen findet hier die Art der Berufstätigkeit und der Zweck der Geschäftsbeziehung statt. Bei juristischen Personen die Art der Gesellschaft, Tätigkeit, Branche, Branchencode, Anzahl der Mitarbeiter, Besitzverhältnisse und Firmenstruktur. Bei politisch exponierten Personen (PEP) muss auch die Funktion und der Ausübungsort erfasst werden.

    Nach Erfassung der KYC-Daten wird ein Anlegerprofil erstellt. In diesem Profil wird zwischen dem Bankbetreuer und dem Kunden festgelegt, wie die kundenseitige Risikobereitschaft ist und wie die persönlichen Verhältnisse des Kunden sind: Alter, Familienstand, Bildungsstand, Beruf, bisherige Erfahrungen und Kenntnisse mit Kapitalanlagen, steuerliche Situation, Höhe des Vermögens. Das Ergebnis des Anlegerprofils ist letztendlich, das Kundenportfolio für die Anlagepolitik festzulegen.

    Nach Anlage des Anlegerprofils werden die Konto- und Depoteröffnungsformulare ausgefüllt.

    2. Nach Festlegung der KYC-Regeln, des Anlegerprofils und des ausfüllens der Konto- und Depoteröffnungsformulare kann der neue Kunde in dem Wertpapiersystem der Bank erfasst werden. In diesem System wird er als Kunde angelegt, dem seine Depots und Konten zugeordnet werden. Standardmäßig wird 1 Wertpapierdepot und 1 Geldkonto (in Euro) erfasst. Der Kunde kann natürlich auch mehrere Depots und mehrere Geldkonten (z.B. pro Abrechnungswährung: US-Dollar, Britsche Pfund ...) anlegen lassen. Je nachdem wie seine Anlagestrategie ausgerichtet ist. Die Erfassung der Daten ist Grundvoraussetzung für die spätere Ordererfassung.

    3. Nachdem der Kunde dem Wertpapiersystem bekannt gemacht worden ist, bekommt der Anlageberater eine Rückmeldung, so dass er nun die mit dem Anleger abgesprochene Order im System erfassen (platzieren) kann.

    4. Der Berater erfasst die Order mit folgenden Bestandteilen: Wertpapier-Kennnummer (oder ISIN), Stückzahl des zu kaufenden Wertpapiers, alternativ den Börsenplatz an dem die Order ausgeführt werden soll, Limit (wie soll die Order ausgeführt werden ? Kauf nur wenn der Kurs eine bestimmte Höhe errreicht hat ...), unlimitiert (unabhängig von der Höhe des Kurses des Wertpapieres) und Gültigkeitsdauer der Order (nur tagesgültig, gültig bis zum Monatsultimo ...).

    5. Nach der Order-Erfassung findet das sogenannte Order-Routing statt. Das heißt, die Order wird an einen Börsenplatz geroutet, damit ein entsprechender Kontrahent, bei dem man das gewünschte Wertpapier kaufen kann, gefunden wird. Hat man bei der Order-Erfassung keinen bestimmten Börseplatz vorgegeben, findet das Order-Routing nach der Regel Best Execution statt. Best Execution bedeutet, bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen. Die unterliegenden Kriterien sind: bester Kurs, künstigsten Kosten, Geschwindigkeit der Ausführung, Wahrscheinlichkeit der Ausführung, Abwicklung des Auftrags, Umfang der Ausführung und Art des Auftrags.

    6. Nach dem ein Kontrahent (also in unserem Beispiel ein Verkäufer) gefunden wurde, wird die Ausführung des Auftrages mittels einer sogenannten Kurszuteilung gematched. Das heißt, die Kauf-Order war erfolgreich und kann nun abgerechnet werden.

    7. Die Kundenabrechnung wird automatisch systemseitig erstellt. Dem Kunden wird mit dieser Abrechnung mitgeteilt, dass für ihn das gewünschte Wertpapier gekauft und in sein Depot eingebucht und sein Konto entsprechend belastet wurde. Aufgelistet werden der Kurswert der Transaktion (also: Anzahl der gekauften Wertpapiere multipliziert mit dem zu bezahlenden Wertpapierkurs), die Gebühren, die die Bank verlangt, die fremden Spesen/Gebühren, die der Bank in Rechnung gestellt wurden und die abzuführende Abgeltungsteuer.

    Innerhalb der Back-Office-Abteilung der Bank finden im Rahmen des Abrechnungsprozesses noch verschiedene Prüfungsaktivitäten statt. Die Wesentlichen sind: Ob der Kontrahent (der Verkäufer) eine richtige Abrechnung gegenüber der Bank erstellt hat, ob die Abgeltungsteuer-Berechnung richtig lief und die Abgeltungsteuer auch an das Finanzamt abgeführt und ob die Kundenabrechnung richtig ertellt wurde.

    Nachdem die Prüfungsaktivitäten innerhalb des Abrechnungsprozesses final durchgeführt wurden, kann das Settlement beginnen. Siehe nachfolgenden Prozess !



    In diesem Prozessablauf (Settlement) wird das Settlement des Wertpapiergeschäfts dargestellt. In diesem Fall erfolgt das Settlement mittels des Systems Cascade von der Clearstream Banking AG der Deutsche Börse AG. Für ausländische Aktien würde das Creation online System der Clearstream Banking AG als Grundlage dienen. Natürlich können diese Systeme auch beliebig gegen jedes andere System ausgetauscht werden. Die Ablauflogik bleibt jedoch immer die gleiche.

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    10 ff. Nachdem die Settlement-Instruktionen (= die Instruktionen, in denen der Käuferbank mitgeteilt wird, auf welches Konto der Geldbetrag für den Kauf überwiesen werden soll und der Verkäuferbank mitgeteilt wird, wohin sie die verkauften Wertpapiere liefern soll), die in den Abrechnungsdaten des Kundengeschäftes eingegeben wurden (oder standardmäßig hinterlegt sind), werden sie automatisch an das Cascade-System (für inländische Aktien) oder an Creation online (für ausländische Aktien) überspielt.

    In dem Settlement-System sieht die Verkäuferbank, dass dort eine Lieferposition der soeben verkauften Wertpapiere eingestellt wurde. Sie bestätigt durch "Freigabe", dass die Lieferposition wie eingestellt in Ordnung ist.

    Die Käuferbank bestätigt, dass die geldseitige Deckung für den Kauf der Wertpapiere aus ihrer Sicht in Ordnung ist.

    Sobald der Wetpapierbestand und die geldseitige Deckung bestätigt wurden, wird das Geschäft gematched. Das bedeutet, die Verkäuferbank bekommen die Wertpapiere ausgebucht und den Geldbetrag eingebucht. Die Käuferbank bekommt die Wertpapiere eingebucht und den Geldbetrag belastet. Die teilnehmende Käufer- und Verkäuferbank bekommen darüber entsprechende Reports zugestellt.

    Damit ist das Geschäft gesettled - geld- und wertpapierseitig.


    Kapitalmaßnahmen
    In diesem Prozessablauf (Kapitalmaßnahmen) werden die Kapitalmaßnahmen eines Wertpapiergeschäfts dargestellt. Das heißt, sobald die Wertpapiere im Kundendepot eingebucht sind und die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft eine Kapitalerhöhung oder -herabsetzung oder einen Umtausch, einen Split oder andere Kapitalmaßnahmen beschließt, werden diese für den Kunden der betroffenen Wertpapiere, wie unten beschrieben, durchgeführt.

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    1. Die in der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft beschlossene Kapitalmaßnahme wird von den Wertpapier-Mitteilungen (WM) und von der Lagerstelle (LAG) wo die Wertpapiere "lagern" (CBF = Clearstream Banking Frankfurt, CBL = Clearstream Banking Luxemburg, Direkt-Lagerstellen im Ausland ...) veröffentlicht.

    2. + 3. Der Wertpapier-Provider bei dem die eigene Bank angeschlossen ist (z.B. bei der dwpbank) oder die eigene Bank (sofern sie keinem Provider angeschlossen ist), prüfen, ob die erhaltenen Information von der WM und der LAG identisch sind. Wenn nein, muss bei den Lieferanten der Information reklamiert werden, um die Differenzen zu klären.

    Bei der Beschreibung des weiteren Prozesses gehen wir davon aus, dass die Bank einem Wertpapier-Provider angeschlossen ist.

    4. Nachdem die Information als korrekt erkannt wurden, versendet der Wertpapier-Provider die Kundenanschreiben (= mit der Bitte, dass der Kunde eine entsprchende Weisung erteilt: "Ja, ich nehme an der Kapitalmaßnahme teil ... "). Ausschlaggebend dabei ist, ob der jeweils angeschriebene Kunde zum Stichtag einen Bestand an Wertpapieren in der betroffenen Gattung besitzt.

    5. Parallel dazu wird die depotführende Bank darüber informiert, dass der Kunde angeschrieben wurde.

    6. Der Kunde schickt die "Kundenweisung" (ob er an der Kapitalmaßnahme teilnehmen will) zurück an seine Bank (nicht an den Wertpapier-Provider).

    7. Die Bank des Kunden nimmt nach Eingang der Kundenweisung eine formelle Kontrolle vor (Unterschrifts-, Bestands- und Plausibilitätsprüfung).

    8. Sind Differenzen aufgetreten, müssen sie mit dem Kunden geklärt werden.

    9. Sind die Differenzen geklärt, muss die Bank prüfen, ob die Kundenweisung in das Wertpapiersystem einzugeben sind. Bei komplizierten Kapitalmaßnahmen kann es schon mal vorkommen, dass sie nicht direkt über die Erfassungsmasken eingegeben werden können.

    10. Wenn die Kundenweisung nicht direkt in das Wertpapiersystem eingebbar sind, muss man sie an den Wertpapier-Provider zur Eingabe weiterleiten.

    11. ff Entweder gibt der Wertpapier-Provider die Kundenweisung in das Wertpapiersystem ein oder die kundenführende Bank. Die Eingaben werden daraufhin noch einmal auf Richtigkeit geprüft und anschließend archiviert.



    Zins- und Kapitaldienste
    In diesem Prozessablauf (Zins- und Kapitaldienste) werden die Zins- und Ertragsausschüttugen beschrieben (Zins- und Dividendenzahlungen).

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    1. Die Information, dass eine Zins- oder Dividendenzahlung erfolgt, kommt über die jeweilige Lagerstelle in der die Wertpapiere lagern. Die Lagerstelle (LAG) überweist das Geld auf das Konto der depotführenden Bank des Kunden.

    2. Die Kundenbank führt eine Konto-Prüfung durch, ob der Geldeingang bereits erfolgt ist.

    3. Falls noch kein Geld eingegangen ist, klärt die Bank die Gründe dafür mit der Lagerstelle.

    4. Ist der Geldeingang bestätigt, stößt die Bank des Kunden bei dem Wertpapier-Provider einen entsprechenden Abrechnungslauf ("Auftragserteilung zur Abrechnung") an.

    5. Der Wertpapier-Provider führt den Abrechnungslauf durch.

    6. ff Die geldmäßige Verbuchung findet auf den Kundenkonten statt. Ausschlaggebend sind die zu einem bestimmten Stichtag im Depot des Kunden befindlichen Wertpapiere. Sollten nach der Verbuchung der Gelder Differenzen auftreten, findet eine entsprechende Korrektur statt, in dem zum Beispiel geprüft wird, ob eventuell noch nicht verbuchte Bestände noch nicht berücksichtig wurden.

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    Hauptversammlungen
    In diesem Prozessablauf (Hauptversammlungen) werden die Bestellung der Eintrittskarten für die Hauptversammlung beschrieben.

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    1. Die Wertpapier-Mitteilungen (WM) veröffentlicht eine Übersicht der stattfinden Hauptversammlungen.

    2. Der Wertpapier-Provider fordert daraufhin automatisch die Aktionärsunterlagen bei der Aktiengesellschaft an.

    3. Die von der Aktiengesellschaft an den Wertpapier-Provider gelieferten Aktionärsunterlagen werden vom Wertpapier-Provider an die Kunden verschickt.

    4. Eine Kopie des Versandprotokolls der Aktionärsunterlagen bekommt die depotführende Bank.

    5. Der Kunde teilt seiner Bank mit, ob er an der Hauptversammlung teilnehmen will und bestellt die entsprechenden Eintrittskarten.

    6. Die Bank führt daraufhin eine Unterschrifts- und Plausibilitätsprüfung der Eintrittskartenbestellung des Kunden durch.

    7. + 8.Weiterhin prüft die Bank, ob die Eintrittskartenbestellung am letzten Hinterlegungstag durchgeführt wurde.

    9. Wenn das der Fall ist, kann die Kundenbank die Erfassung im Wertpapier-System nicht selber durchführen, sondern muss sich an den Wertpapier-Provider wenden, damit er die Bestellung durchfüht.

    10. Wenn das nicht der Fall ist, nimmt die Bank selbstständig die Erfassung der benötigten Eintrittskarten im Wertpapiersystem durch.

    11. Will der Kunde seine Bank beauftragen, sein Stimmrecht in der Hauptversammlung zu vertreten, so muss er das rechtzeitig mitteilen.

    12. Will der Kunde seine Stimmrechte selbst vertreten, bekommt er seine Eintrittskarten zugeschickt.

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    Zahlstelle- und Hinterlegungsstelle

    Bei der Zulassung von Wertpapieren ist, unabhängig vom gewählten Börsensegment, eine Zahl- und Hinterlegungsstelle am Börsenplatz zu benennen. Zur Zulassung an mehreren inländischen Börsen genügt die Benennung lediglich einer Zahl- und Hinterlegungsstelle. Die Bennung der Zahlstelle muss im Börsenzulassungsprospekt erfolgen.

    Zu den Aufgaben einer Zahl- und Hinterlegungsstelle gehören die Einlösung fälliger Zins- bzw. Gewinnanteilscheine, endfällige, ausgeloste oder gekündigte Stücke, die Ausgabe neuer Zins- bzw. Gewinnanteilscheine, die Hinterlegung von Aktien und die Durchführung sonstiger von der Gesellschaft beschlossener Maßnahmen.

    Die Emittenten sind verpflichtet, alle geschuldeten Beträge an die Zahlstelle zu zahlen, ohne dass eine gesonderte Erklärung oder die Erfüllung einer anderen Förmlichkeit verlangt werden darf. Die Zahlstelle wird die an die Wertpapier-Inhaber zu zahlenden Beträge an den Zentralverwahrer (in der Regel also an die Clearstream Banking AG) überweisen. Die Zahlstelle handelt ausschließlich als Beauftragter der Emittenten und steht nicht in einem Auftrags- oder Treuhandverhältnis der Gläubiger.

    Die Bestellung einer Zahlstelle ist von den Emittenten unverzüglich in angemessener Weise öffentlich bekannt zu geben.

    Börsennotierte Unternehmen sind nach §39 Abs. 1 Nr. 2 des Börsengesetzes verpflichtet, mindestens eine Bank als Zahl- und Hinterlegungsstelle zu benennen, bei der alle erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhand mit den Aktien abgewickelt werden können. Dazu gehören zum Beispiel die Auszahlungen der Dividenden und die Hinterlegung der Aktien während der Hauptversammlung. Das wird normalerweise so geregelt, dass diese Funktion von der konsortialführnden Bank (= federführende Bank --> Konsortialführung = Führung eines Bankenkonsortiums durch eine Bank - oft die Hausbank des Emittenten) übernommen wird.

    Bankenkonsortium = Vertragliche Zusammenschlüsse von Banken zu einem gemeinsamen Zweck (z.B. zur Emission von Aktien oder Anleihen).

    Kapitalmarkt
    Der Kapitalmarkt dient den Unternehmen, dem Staat und den öffentlichen Haushalten zur mittel- und langfristigen Kapitalbeschaffung. Zum Kapitalmarkt zählen der Aktien- und Rentenmarkt und der Markt für Beteiligungskapital (Private Equity = Beteiligungskapital [Investitionen] mit denen Beteiligungsgesellschaften Anteile an Unternehmen erwerben). Der Kapitalmarkt wird oft auch als Wertpapiermarkt bezeichnet.




    Die Kapitalgeber/Kapitalanbieter (Banken, Zentralbanken) stellen den Kapitalnehmern (Unternehmen, Private Haushalte, Staat) Geld zur Verfügung. Die Kapitalnehmer treten als die Nachfrager für Kapital auf dem Kapitalmarkt an.

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    Deckungsstockdepot/Sicherungsvermögen
    Deckungsstock (Sicherungsvermögen) ist ein Begriff aus der Versicherungswirtschaft. Der Deckungsstock wird heute Sicherungsvermögen genannt und erfüllt die Funktion eines Absicherungsinstruments, um jederzeit die unmittelbaren Ansprüche der Versicherungsnehmer begleichen zu können. Um diese Funktion vollends erfüllen zu können, wird das Sicherungsvermögen getrennt vom übrigen Vermögen der Versicherungsgesellschaft verwaltet. Ein Treuhänder kontrolliert, dass die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zur Anlage und Verwaltung eingehalten werden.

    Für das Sicherungsvermögen gilt, dass dieses die höchstmögliche Sicherheit und Rendite bieten aber auch jederzeit liquidierbar sein soll. Darüber hinaus sollen die im Sicherungsvermögen enthaltenen Werte angemessen diversifiziert angelegt werden. Welche Vermögenswerte "deckungsstockfähig" sind, wird durch entsprechende Rechtsvorschriften geregelt.

    Europäische Aktiengesellschaft
    "Societas Europaea (SE)" - ist rechtlich gesehen eine Kapitalgesellschaft, deren Kapital in Aktien aufgeteilt ist. Als Gründungsvoraussetzung ist ein Mindestkapital von € 120.000,- notwendig. Angesiedelt muss die Europäische Aktiengesellschaft in einem EU-Mitgliedsstaat sein. Die Europa AG ist eine Rechtsform für Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union tätig sein wollen. Sie erleichtert erheblich die grenzüberschreitenden Kooperationen. Es ist nicht mehr notwendig, in verschiedenen Staaten Tochtergesellschaften nach unterschiedlichem Recht zu gründen.

    Die Gründung einer SE ist seit dem 08. Oktober 2004 möglich. Das deutsche Einführungsgesetz (SEEG = SE-EinführungsG = Gesetz zur Einführung einer Europäischen Gesellschaft) ist am 29. Dezember 2004 in Kraft getreten. Sie ist eine für ganz Europa (EU + EWR) mögliche übernationale Rechtsform. Als Rechtsform europäischen Rechts hat die AG sowohl Rechtsgrundlagen aus dem EU-Recht als auch aus dem nationalen Recht. Die Verlegung des Sitzes kann relativ unkompliziert von einem Staat zum anderen erfolgen.

    Anders als eine nationale Aktiengesellschaft kann eine Europäische Aktiengesellschaft nicht durch natürliche sondern nur durch juristische Personen gegründet werden. Aus diesem Grund kann sie nur von Aktiengesellschaften, bereits bestehenden Europäischen Aktiengesellschaften und mit Einschränkungen von GmbHs und sonstigen Gesellschaften gegründet werden. Die Gründungsgesellschaften müssen ihren satzungsmäßigen Sitz und ihre Hauptverwaltung in der Europäischen Union haben. Darüber hinaus müssen sie eine Verbindung zu einem oder mehreren Mitgliedsstaaten aufweisen.

    Beispiel:
    • Gründung möglich: durch eine deutsche und eine holländische Aktiengesellschaft.
    • Gründung nicht möglich: durch zwei deutsche Aktiengesellschaften.
    • Gründung möglich: durch zwei deutsche Aktiengesellschafen, deren Tochtergesellschaften dem Recht eines anderen europäischen Mitgliedstaates unterliegen.
    Es gibt 5 Möglichkeiten zur Gründung einer Europäische Aktiengesellschaft:
    • Verschmelzung
      von nationalen Aktiengesellschaften aus mindestens zwei Mitgliedsstaaten (Verschmelzung durch Aufnahme oder Neugründung).
    • Umwandlung
      einer nationalen Aktiengesellschaft in eine Europa Aktiengesellschaft, sofern diese seit mindestens 2 Jahren eine dem Recht eines anderen Mitgliedstaates unterliegende Tochtergesellschaft hat.
    • Holding SE
      Gründung einer Holding SE durch Aktiengesellschaften oder GmbHs, wenn sie in mindestens 2 verschiedenen Mitgliedstaaten ihren Sitz haben oder seit mindestens 2 Jahren eine dem Recht eines anderen Mitgliedstaats unterliegende Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen haben.
    • Tochtergesellschaft
      Gründung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft von Aktiengesellschafen und/oder GmbHs, sofern mindestens zwei von ihnen dem Recht verschiedener Mitgliedstaaten unterliegen oder seit mindestens 2 Jahren eine dem Recht eines anderen Mitgliedstaates unterliegenden Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat haben.
    • Tochter SE
      Ausgründung einer Tochter SE aus einer bereits vorhandenen Mutter SE.

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    2.6 Derivate-Handel
    Der Handel mit Derivaten wird hier an den Beispielen eines Retailgeschäfts (standardisiertes Privatkundengeschäft) und eines Wholesale-Geschäfts (Großkundengeschäft [Institutionelle Anleger]) aufgezeigt. Der Handel findet jeweils mit Exchange Traded Derivatives (ETDs [Futures und Optionen]), also mit börsengehandelten Derivaten über die Börse Eurex, statt.

    ETD-Retailgeschäft über die Eurex
    Ein Privatkunde platziert einen Auftrag (Order) bei seinem Finanzinstitut (in diesem Beispiel eine Sparkasse). Die Sparkasse gibt die Order in ihr Wertpapiersystem ein, das hier von einer Wertpapier-Service-Bank betrieben betrieben wird.




    • 1 - der Retailkunde erteilt einen Kaufauftrag an sein Finanzinstitut.
    • 2 - das Finanzinstitut gibt die Order in das Wertpapiersystem einer Wertpapier-Service-Bank ein.
    • 3 - die Wertpapier-Service-Bank leitet die Order an die Terminbörse (Eurex) weiter.
    • 4 - die Eurex führt die Order aus und generiert das Geschäft in UBIX.
    • 5 - das Derivate-System UBIX leitet das Geschäft in das Wertpapiersystem der Wertpapier-Service-Bank weiter. In dem Wertpapiesystem der Wertpapier-Service-Bank wird die Wertpapierabrechnung ertellt.
    • 6 - die Wertpapierabrechnung aus dem Wertpapiersystem der Wertpapier-Service-Bank wird an das Finanzinstitut weitergeleitet.
    • 7 - die Wertpapierabrechnung wird dem Retailkunden zugeschickt.
    ETD-Wholesalegeschäft über die Eurex
    Ein Institutioneller Kunde platziert seinen Auftrag (Order) direkt beim Handel seines Finanzinstituts. Die Handelsabteilung leitet die Order über ihr Derivate-System zur Eurex weiter und bekommt nach Abschluss des Geschäftes die Orderausführung mitgeteilt. Mittels einer Give Up-Information überträgt die Handelsabteilung das abgeschlossene Geschäft auf einen anderen Börsenteilnehmer (in diesem Beispiel an die Wertpapier-Service-Bank des Intitutionellen Kunden), damit das Geschäft gegenüber dem Kunden abgerechnet werden kann.


    • 1 - der Institutionelle Kunde erteilt einen Kaufauftrag direkt an die Handelsabteilung seines Finanzinstitut.
    • 2 - die Handelsabteilung leitet die Order unter Zuhilfenahme ihres Derivate-Systems an die Eurex weiter.
    • 3 - nach Ausführung der Order bestätigt die Eurex der Handelsabteilung die Ausführung des Auftrages.
    • 4 - die Handelsabteilung teilt der Wertpapier-Service-Bank des Institutionellen Kunden mittels einer Give Up-Information die Übertragung des abgeschlossenen Geschäftes mit.
    • 5 - die Wertpapier-Service-Bank gibt die von der Handelsabteilung erhaltene Giv Up-Information in das System der Eurex ein.
    • 6 - daraufhin schickt die Eurex wiederrum der Wertpapier-Service-Bank elektronisch eine Take Up-Anzeige.
    • 7 - die Wertpapier-Service-Bank teilt der Eurex elektronisch die Take Up-Annahme mit.
    • 8 - aufgrund der von der Wertpapier-Service-Bank eingegangenen Take Up-Annahme generiert die Eurex das Geschäft für die Wertpapier-Service-Bank.
    • 9 - das abrechnungsfertige Geschäft wird der Wertpapier-Service-Bank in ihrem Derivate-System (UBIX) zur Verfügung gestellt.
    • 10 - die Wertpapier-Service-Bank leitet das Geschäft intern an ihr Wertpapier-System weiter, damit der Institutionelle Kunde abgerechnet werden kann.
    • 11 - der Institutionelle Kunde bekommt die Abrechnungsbelege zugesandt.

    Give Up-Agreement oder Give Up und Take Up: sind Funktionen, mit der die Übertragung eines an der Börse abgeschlossenen Geschäftes auf einen anderen Börsenteilnehmer übertragen wird. Das bedeutet, dass ein Handel von dem ursprünglichen Eigentümer des Geschäftes an einen anderen Teilnehmer übergeben werden kann. Mit Give Up wird die Übernahme eingeleitet, mit Take Up die Annahme bestätigt.

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    2.7 Derivate-Abwicklung/Clearing
    Beim Derivate-Clearing muss man zwischen 2 Arten unterscheiden:
    • Börsengehandelte Derivate
    • OTC-Derivate

    Börsengehandelte Derivate
    Hier am Beispiel des Eurex-Clearings: Vertragspartner des Clearinghauses können nur Börsenteilnehmer werden, die als Clearing-Mitglieder zugelassen sind:
    • General Clearing-Mitglieder (GCM)
    • Direct Clearing-Mitglieder (DCM)
    Diese Clearing-Mitglieder können eine oder mehrere Clearing-Lizenzen beantragen und so das Clearing für Non-Clearing-Mitglieder in ihren Bereichen anbieten.

    Hat ein Börsenteilnehmer keine eigene Clearing-Lizenz, muss er dementsprechend seine Geschäfte über ein General Clearing-Mitglied oder ein konzernverbundenes Direct Clearing-Mitglied clearen. Vertragspartner des Börsenteilnehmers ohne Clearing-Lizenz wird dann nicht die Eurex Clearing AG direkt, sondern das General Clearing- bzw. das konzernverbundene Direct Clearing-Mitglied. Jedes Clearing-Miglied ist verpflichtet, die Margin-Leistungen gegenüber seinen Kunden und Nicht Clearing-Mitgliedern in mindestens der Höhe zu erheben, wie sie sich nach der Berechnungsmethode der Eurex Clearing AG ergeben. Die von den Clearing-Mitgliedern zu erbringenden Clearing-Garantien werden im Garantiefonds der Eurex Clearing AG zusammengefasst, damit das Clearinghaus im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Mitglieds über ein ausreichendes Sicherheitspolster verfügt.

    Vertragsbeziehungen bei Geschäftsabschluss



    Grundsätzlich gibt es 4 Kontoarten:
    • Positionskonto (Eigenhandel, Kunde, Market Maker)
      • Eigenpositionskonto
      • Kundenpositionskonto
      • Market Maker-Positionskonto

    • Prämienkonto (Eigenhandel, Kunde, Market Maker)
      • das Clearinghaus unterhält für jedes Positionskonto eines Clearing-Mitglieds ein internes Prämienkonto für Optionsgeschäfte in der entsprechenden Währung. Die Prämien sämtlicher an der Börse ausgeführter Optionsgeschäfte werden auf dem Prämienkonto gebucht, das zum jeweiligen Positionskonto mit der entsprechenden Währung gehört.

    • Entgeltkonto (Eigenhandel, Kunde, Market Maker)
      • das Clearinghaus unterhält für jedes Positionskonto eines Clearing-Mitglieds ein internes Entgeltkonto und erfasst auf diesem die Entgelte aus allen Geschäften. Die Clearing-Mitglieder sind für ihre eigenen Gebührenzahlungen sowie die ihrer Kunden und ihrer Non-Clearing-Mitglieder verantwortlich.

    • Geld-/Wertpapierkonto
      • die Eurex führt für jedes Clearing-Mitglied in jeder Währung ein internes Geldkonto, auf dem die Prämien, Entgelte, Margins, Abrechnungszahlungen, Vertragsstrafen sowie sonstige Barverpflichtungen aus dem Clearing-Verfahren verrechnet werden. Ferner führt das Clearinghaus für jedes Clearing-Mitglied ein internes Sicherheitenkonto, auf dem die Zu- und Abgänge der auf einem Sicherheitenkonto beim CSD hinterlegten Wertpapiere gebucht werden

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    Clearing-Funktionalitäten:
    Das Clearing umfasst im Wesentlichen das Risk Management, das Colleteral Management und das Delivery Management als Teil des Settlementprozesses innerhalb des Central Counterparts (CCP). Die Abwicklung über Zentrale Gegenparteien (CCP) verringert das Ausfallrisiko bei Derivaten und erhöht die Finanzmarktstabilität. Zur Minderung des Erfüllungsrisikos verlangt der CCP von allen Handelsteilnehmern eine Sicherheitsleistung (Margin), die im Falle des Ausfalls einer Partei eine Wiederbeschaffung ermöglichen soll. Die Berechnung der Sicherheitenhinterlegung orientiert sich an der Valatilität des Wertpapiers und der möglichen Kursänderung.

    Auch im Kassamarkt gibt es einen Zentralen Kontrahenten. Er tritt aber nur bei Börsengeschäften in Aktien (Xetra und Frankfurter Wertpapierbörse) in Aktion. Regionalbörsen dürfen an diesem Geschäftsmodell nicht teilnehmen.

    Übersicht der Clearing-Funktionalitäten


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    Abwicklung/Clearing:

    Die Eurex Clearing AG führt die Abwicklung von den an den Eurex-Börsen abgeschlossenen Derivate Geschäften durch. Zur Teilnahme am Clearing der an den Eurex-Börsen abgeschlossenen Derivate-Geschäfte ist eine Clearing-Lizenz erforderlich, die die Eurex Clearing AG auf schriftlichen Antrag erteilt, wenn man die dazu notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Neben den Voraussetzungen bestimmte Konten und Depots zu unterhalten sind die nachfolgend aufgeführten Punkte zu erfüllen:
    • Technische und funktionale Anbindung an das Brutto-Liefermanagement

    • Ausreichend qualifizierter Mitarbeiter
      Einsatz mindestens eines ausreichend qualifizierten Mitarbeiters zur ordnungsgemäßen Durchführung der Clearing-Pflichten im Backoffice
      • eine ausreichende Qualifikation ist anzunehmen, wenn der von der Eurex Clearing AG angebotene Eignungstest für Backoffice-Mitarbeiter (Clearer-Test) erfolgreich abgelegt wurde und der Mitarbeiter während der für die Eurex-Börsen geltenden Geschäftstage bis 19.00 Uhr anwesend und telefonisch sowie mittels Fax erreichbar ist. Ab 19.00 Uhr und bis zum Ende des für die Eurex-Börsen geltenden Geschäftstages ist durch den Antragsteller sicherzustellen, dass ein ausreichend qualifizierter Mitarbeiter telefonisch erreichbar ist.

    • Direkter/indirekter Zugang zu Derivatebörse/Clearing-Haus
      Nachweis eines direkten oder indirekten Zugangs zu einer von der Eurex Clearing AG bestimmten Derivatebörse oder einem bestimmten Clearing-Haus, um Geschäfte in Produkten der Eurex-Börsen, die in das Clearing einbezogen wurden und deren Erfüllung einer Position in einem bestimmten Derivate-Kontrakt an dieser Börse (bzw. diesem Clearing-Haus) zugunsten des Kontrahenten solcher Geschäfte voraussetzt, zu erfüllen. Soweit ein solcher Nachweis nicht erbracht wird, führt die Eurex Clearing AG das Clearing von Transaktionen des betreffenden Clearing-Mitgliedes nicht durch.
    Margin-Verpflichtung

    Basis für die Ermittlung der Margin-Verpflichtungen sind die Netto-Positionen je Konto in allen Options- und Future-Kontrakten. In jedem Options- und Futures-Kontrakt wird die Netto-Position durch Verrechnung einer Long-Position (einschließlich noch nicht endgültig erfüllter Transaktionen) gegen eine Short-Position (einschließlich noch nicht endgültig erfüllter und abzüglich kongruent gedeckter Transaktionen) ermittelt.

    Clearing von Futures-Kontrakten

    Die Eurex Clearing AG ist Vertragspartner für alle Zahlungen (bwz. Lieferungen) und Zahlungen bei der Erfüllung von Futures-Kontrakten. Clearing-Mitglieder haben ihre Zahlungsverpflichtungen (bwz. Liefer- und Zahlungsverpflichtungen) nach Weisung der Eurex-Clearing AG zu erfüllen.

    Täglicher Abrechnungspreis
    Für jeden Futures-Kontrakt werden Gewinne und Verluste aus offenen Positionen an dem betreffenden Geschäftstag im Anschluss an die Post-Trading-Periode auf Basis des täglichen Abrechnungspreises ermittelt. Für offene Positionen des vorhergehenden Geschäftstages berechnet sich der Gewinn oder Verlustbetrag aus der Differenz zwischen den täglichen Abrechnungspreisen des Kontraktes vom Geschäftstag und vorhergehenden Geschäftstag. Für Geschäfte am Geschäftstag berechnet sich der Gewinn- oder Verlustbetrag aus der Differenz zwischen dem Preis der Transaktion und dem täglichen Abrechnungspreis des Geschäftstags.

    Der so ermittelte Gewinn- oder Verlustbetrag an einem Geschäftstag ist die Variation Margin-Verpflichtung (bzw. der Rücklieferungsbetrag in Bezug auf die Variation Margin).

    Die Eurex Clearing AG legt den täglichen Abrechnungspreis nach den tatsächlichen Marktverhältnissen des jeweiligen Kontraktes und unter Berücksichtigung ihrer Risikoeinschäftzung fest.

    Clearing von Optionskontrakten

    Die Eurex Clearing AG ist Vertragspartner für alle Zahlungen bzw. alle Lieferungen und Zahlungen bei der Ausübung und der Zuteilung von Optionskontrakten. Clearing-Mitglieder haben bei Ausübung und Zuteilung von Positionen, für deren Clearing sie verantwortlich sind, nach Weisung der Eurex Clearing AG zu zahlen (bwz. zur liefern oder zu zahlen).

    Die Eurex Clearing AG unterrichtet jedes Clearing-Mitglied während des Vormittags des Geschäftstags nach der Ausübung über die ihm zugeteilten Optionskontrakte.

    Alle stückemäßigen Lieferungen (sowie Zahlungen) erfolgen Zug um Zug direkt zwischen den Clearing-Mitgliedern und der Eurex Clearing AG am zweiten Geschäftstag nach dem Tag der Ausübung der Option. Dies gilt auch dann, wenn dem Stillhalter die Ausübung erst an dem auf den Tag der Ausübung folgenden Geschäftstag zugeteilt wird. Die stückemäßigen Lieferungen erfolgen über die Abwicklungsstelle und die Zahlung über das entsprechende von der Abwicklungsstelle festgelegte Konto.

    Die Eurex Clearing AG legt den täglichen Abrechnungspreis nach den tatsächlichen Marktverhältnissen und unter Berücksichtigung ihrer Risikoeinschätzung fest.
    Quelle: Eurex Frankfurt AG (auszugsweise)

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    OTC Derivate - siehe dazu ergänzend
    OTC Derivate sind Derivate, die außerbörslich (over the counter) gehandelt werden. Der Vorteil von OTC-Geschäften liegt in der individuellen Vertragsgestaltung entsprechend den Absicherungs- und Profitbedürfnissen der Händler.

    Eine neue Verordnung (die sogenannte EMIR-Verordnung = European Market Infrastructure Regulation) schafft im Handel mit OTC Derivaten mehr Transparenz und Sicherheit.

    Der Kernpunkte der Verordnung sind:
    • Abwicklung von standardisierten OTC-Derivaten über eine zentrale Gegenpartei
    • Meldung der OTC-Derivate an ein Transaktonsregister
    Beschlossen wurde die EMIR-Verordnung von den Staats- und Regierungschefs der führenden Industrienationen im Rahmen des G20-Gipfels im Jahr 2009.

    Betroffen davon sind sogenannte Finanzielle Gegenparteien und Nichtfinanzielle Gegenpartein.

    Finanzielle Gegenparteien (FC - Financial Counterparties) = Unternehmen mit Sitz in der EU (gemäß Artikel 2 Abs.8 der EMIR-Verordnung:
    • Zugelassene Wertpapierfirmen
    • Zugelassene Kreditinstitute
    • Zugelassene Versicherungsunternehmen
    • Zugelassene Rückversicherungsunternehmen
    • Zugelassene OGAW
    • Einrichtung betrieblicher Altersversorgung
    • Alternative Investmentfonds
    Nichtfinanzielle Gegenparteien (NFC - Non-Financial Counterparties) = Alle Unternehmen mit Sitz in der EU, die nicht in Artikel 2 Abs.8 (siehe oben) genannt sind (gemäß Artikel 2 Abs.9 der EMIR-Verordnung)

    Damit ist gewährleistet, dass alle Untenehmen, die mit Derivaten handeln von der EMIR-Verordnung betroffen sind.

    In der Verordnung werden insbesondere folgende Punkte geregelt:
    • Für standardisiert OTC-Derivate besteht eine Clearingpflicht.
    • Die Clearingpflicht gilt für Finanzielle Gegenparteien, die in der EU beaufsichtigt werden.
    • Nichtfinanzielle Gegenparteien sind von der Clearingpflicht betroffen, wenn sie in einem größeren Umfang Derivate einsetzen, die nicht zur Absicherung der wirtschaftlichen Risiken dienen.
    • Auch bei Geschäften, die aufgrund ihrer Struktur nicht für das zentrale Clearing geeignet sind, haben die Vertragsparteien besondere Anforderungen an das Risikomanagement zu beachten.
    • Derivategeschäfte sind an ein Transaktionsregister zu melden.
    • Die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) hat die Aufsicht über die Transaktionsregister.
    Bezogen auf die Anpassungen im Risikomanagement bedeutet die Umsetzung der neuen Richtlinie, dass OTC-Geschäfte in größerem Umfang als bisher besichert werden müssen. Das gilt sowohl für die Geschäfte, die über den zentralen Kontrahenten abgewickelt werden, wie auch für die weiterhin bilateral zwischen zwei Marktteilnehmern abgeschlossenen Geschäfte.


    Kernpunkte der Verordnung
    Zur Schaffung einer größeren Transparenz müssen die Transaktionen von OTC-Derivaten an Transaktionsregister gemeldet werden. Transaktionsregister sind eine Art "Datensammelstellen", die es ermöglichen, dass Risiken und Probleme bereits im Vorfeld erkannt werden. CCPs und Gegenparteien müssen sämtliche Einzelheiten aller eingegangenen Derivatekontrakte an dieses Transaktionsregister melden. Darunter fallen auch Änderungen, Novationen (Änderung des bestehenden Vertrages) und Kündigungen der Verträge.

    Die Transaktionsregister müssen sich bei der ESMA (= European Securities und Markets Authority = Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) registrieren lassen. Transaktionsregister kann nur eine in der Europäischen Union niedergelassene Rechtsperson sein, die über solide Governance-Regelungen (Organisationsstruktur mit klar abgegrenzten Verantwortungsbereichen, interne Kontrollmechanismen, Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren, die eine Offenlegung vertraulicher Informationen verhindern) verfügen.

    Um einen Ausfall einer der Vertragsparteien besser abfangen zu können, werden standardisierte OTC-Derivate über zentrale Gegenparteien (CCP) abgewickelt werden. Diese zentralen Gegenparteien unterliegen besonders strengen organisatorischen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen (insbesondere höheren Eingenkapitalanforderungen).

    Auch die nicht standardisierten OTC-Derivate (für die die zentrale Clearingpflicht über die zentrale Gegenpartei nicht gilt) sind strengeren Regelungen unterworfen (für sie gilt ebenfalls die Registrierungspflicht).

    Im Gegensatz zum Dodd-Frank Act (hauptsächlich Swaps) erfasst die Verordnung der Europäischen Union alle Arten von OTC-Derivate, um einen einheitlichen Regelungsrahmen zu schaffen. Die Verordnung gilt sowohl für Finanzinstitute, die OTC-Derivate nutzen, als auch für Nichtfinanzinstitute, die große Positionen von OTC-Derivaten halten.

    Die Clearingpflicht gilt grundsätzlich für die Abwicklung aller OTC-Derivate-Geschäfte, die unter eine bestimmte Kategorie fallen (und damit als standardisiert gelten). Durch die Anwendung des Prozesses wird gewährleistet, dass so viele OTC-Derivate wie möglich der Clearingpflicht unterworfen werden. Auf diese Weise werden die Risiken im Finanzsystem verringert.

    Um als CCP zugelassen werden, muss ein ständig verfügbares Anfangskapital von mindestens 7,5 Millionen Euro vorhanden sein. Als zentrale Gegenpartei kann nur eine in der Europäischen Union niedergelassene Rechtsperson fungieren. Zuständig für die Zulassung ist die jeweilige nationale Behörde. Die ESMA spielt in sofern eine Rolle bei der Zulassung, da sie verbindliche technische Standards für die korrekte Anwendung der Verordnung festlegt.

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    Clearing von OTC-Geschäften (früher)

    Die Eurex Clearing AG führt neben der Erfüllung und Besicherung (Clearing) der an der Eurex Börse abgeschlossenen Geschäfte auch das Clearing von außerbörslich abgeschlossenen Geschäften durch, sofern deren Kontraktspezifikationen denen an der Börse zum Handel zugelassenen Kontrakten entsprechen, es sich um außerbörslich abgeschlossene Transaktionen in Flexiblen Optionskontrakten bzw. Flexiblen Futures-Kontrakten oder Kombinationsgeschäfte handelt, die den vorgegebenen Bestimmungen ("Eurex OTC-Geschäfte") entsprechen.

    Teilnahmeberechtigung
    Am Clearing teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die gemäß den Vorschriften der Börsenordnung für die Eurex Deutschland zur Teilnahme am Börsenterminhandel der Eurex-Börse zugelassen sind, entweder unmittelbar oder mittelbar am Clearing-Verfahren für an der Eurex-Börse abgeschlossene Transaktionen teilnehmen und die Allgemeinen Teilnahmebedingungen der Eurex Clearing AG anerkannt haben ("Teilnehmer").

    Darüber hinaus muss der Teilnehmer ein für die Abwicklung/Erfüllung von OTC-Transaktionen erforderliches Wertpapierdepot sowie ein dazugehöriges Geldkonto bei der Abwicklungsstelle eingerichtet haben.

    Voraussetzungen für eine Einbeziehung von OTC-Geschäften in das Clearing
    Die Eurex Clearing AG legt fest, welche Arten von OTC-Transaktionen und Kombinationsgeschäften in das Clearing einbezogen werden. Ausserdem bestimmt die Eurex Clearing AG die Anzahl der Kontrakte, über die eine OTC-Transaktion mindestens abgeschlossen sein muss, damit diese zwecks Clearing in das Eurex-System eingegeben werden darf. Wird die jeweils festgelegte Mindestkontraktanzahl je OTC-Transaktion unterschritten, ist die Eurex Clearing AG nicht zum Clearing eines solchen Geschäfts verpflichtet. In so einem Fall werden die im Zusammenhang mit einem solchen Geschäft getätigten Systemeingaben vom Eurex-System zurückgewiesen und diese Geschäfte nicht in das Clearing einbezogen.

    Soweit OTC-Transaktionen, die in das Clearing einbezogen wurden eine Erfüllung durch Physische Lieferung vorsehen, haben die an solchen OTC-Transaktionen beteiligten Clearing-Mitglieder und die Eurex Clearing AG sicherzustellen, dass diese Transaktionen an dem Geschäftstag im Brutto-Liefermanagement bearbeitet werden können, an dem die jeweilige Lieferanzeige erfolgte. Außerdem haben diese Clearing-Mitglieder ihre Liefer- und Zahlungsfähigkeit durch entsprechende Bestände im Depot der jeweiligen Abwicklungsstelle und Guthaben auf den entsprechenden Geldkonten sicherzustellen.

    Quelle: Eurex Frankfurt AG (auszugsweise)

    2.8 Depoteinteilung
    Die Banken (und Wertpapiersammelbanken) teilen die Depots für den Effektenverkehr wie unten beschrieben ein, in A, B, C, D:

    Depot A
    Das Depot A ist das Eigendepot der Banken. Es enthält die Wertpapiere aus dem Eigenhandel der Bank.

    Es dient zur Aufnahme eigener Wertpapiere der hinterlegenden Bank und der Wertpapiere seiner Kunden, welche für alle Forderungen des Drittverwahrers gegen die Bank unbeschränkt als Pfand haften und die Wertpapiere, die sich im Eigentum des Zwischenverwalters befinden.

    Depot B
    Das Depot B ist das Fremddepot. Es beinhaltet die Wertpapiere aus Kommissionsgeschäften. Der Wertpapierbestand befindet sich im Eigentum der Anleger (Bankkunden).

    Depot C
    Das Depot C ist das Pfanddepot. Es enthält alle Wertpapiere, die der Zwischenverwahrer entsprechend einer Ermächtigung zur Verpfändung dem Drittverwahrer verpfändet hat. Der Bestand haftet komplett gegenüber dem Drittverwahrer.

    Depot D
    Das Depot D ist das Sonderpfanddepot. In diesem Depot verwahrt der Drittverwahrer die Wertpapiere, die er von einem Zwischenverwahrer unter einer Kundennummer verpfändet bekommt. Für jeden Kunden wird ein separates Depot angelegt.

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    3 Collateral Management
    (Sicherheiten Management)


    Einführung
    Aufgrund der Finanzkrise 2008 rückte das Kontrahentenrisiko massiv in den Vordergrund. Die Bedeutung der Verringerung des Kontrahentenrisikos durch Collateral Management wurde erkannt und umgesetzt. Als Kontrahentenrisiko wird das Risiko der Nichterfüllung vertraglicher Pflichten durch Vertragspartner bezeichnet. Beim Collateral Management handelt es sich also um die Verwaltung von hinterlegten Sicherheiten für risikobehaftete Geschäfte.

    Durch das Collateral Management wird der Prozess beschrieben, der zur Reduzierung des Kontrahentenrisikos aus Transaktionen der Wertpapierleihe, OTC-Derivaten, Repurchase Agreements und Asset Backet Liabilities durch Hinterlegung von Sicherheiten beiträgt. Die wichtigsten Komponenten dabei sind das Margin Call und Cash Management, das Vertragsmanagement, die Abstimmung der Portfolien, die Bewertung und das Monitoring des Collaterals und die Weiterverwendung.

    Besicherung von Transaktionen
    Das Risiko kann während des Geschäftes zwischen Vertragspartnern (je nach Marktentwicklung) des öfteren von einem Vertragspartner auf den anderen übergehen. Durch eine zeitnahe Besicherung des Risikos (auf Basis von aktuellen Marktwerten) kann das Kontrahentenrisiko deutlich reduziert werden.

    Hierzu stehen 2 Alternativen zur Verfügung:
    • Collaterals in Form von Barmitteln

    • Collaterals in Form von Wertpapieren
    Die ausgesuchte Alternative wird vertraglich festgelegt und zwischen den Kontrahenten entsprechend ausgetauscht.

    Besicherung von OTC-Derivaten, Leihegeschäften, Repos
    Die Besicherung dieser Art von Geschäften mit Collateral führt zu einer Reduzierung des mit der jeweiligen Transaktion verbundenen Kontrahentenrisikos, da im Falle einer Nichteinhaltung vertraglicher Verpflichtungen eine höhere Erlösquote realisiert werden kann als bei einem unbesicherten Geschäft. Dadurch bedingt, kann das Geschäftsvolumen mit Kontrahenten ausgebaut werden. Die hinterlegten Collaterals können dazu benutzt werden, um zusätzliche Erträge zu erzielen. So können zum Beispiel Barmittel reinvestiert und Wertpapiere weiterverliehen werden.

    Vorgehensweise
    Das Collateral Management wird in der Praxis oft im Middle Office einer Kapitalanlagegesellschaft angesiedelt. Die Kontrolle des Kontrahentenrisikos bezieht sich in der Regel auf die 3 Risikoarten Fonds, Kontrahenten und Derivatetyp. Dadurch wird eine vollständige Absicherung des Kontrahentenrisikos bei den Investmentfonds mit den größten potenzielen Risikon erreicht. Das gleiche gilt für die Fonds, die stark in Derivate Produkte investiert sind.

    Insbesondere in volatilen Phasen des Marktes profitieren die mit Collateral hinterlegten OTC-Derivate davon, dass deren Bewertung im Regelfall auf der Repokurve und nicht wie im ungesicherten Fall auf der Swapkurve erfolgt.

    Aktuell werden die OTC-Collaterals überwiegend in Form von Barmitteln abgewickelt. Diese Art der Besicherung macht eine einfache Überwachung möglich und birgt den Vorteil, dass nur wenige Parameter für die Besicherungsanhänge festzulegen und abzustimmen sind (z.B. der Referenzzinssatz und der Spread pro Währung). Weitere Vorteile davon sind, dass keine Bewertungen vorgenommen werden müssen und ein schnelleres Settlement als bei Wertpapieren möglich ist.

    Wird die Besicherung durch Wertpapiere vorgenommen, können Zusatzerträge durch aktives Management des Collaterals durch die Verleihung der Wertpapiere erzielt werden. Dem entgegen stehen die zusätzlichen Aufwände durch die Notwendigkeit der täglichen Bewertung, der Risikoüberwachung und der Überprüfung der Zulässigkeit als Collateral und durch die Umsetzung von Kapitalmaßnahmen (Corporat Actions) der hinterlegten Wertpapiere.

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    4 Termingeld
    (Termineinlagen, Termindepositen)

    Termingeld ist eine kurz- bis mittelfristige Geldanlage bei Kreditinstituten. Die Laufzeit beträgt mindestens einen Monat. Je nachdem, ob es sich bei der Geldanlage um eine feste Laufzeit oder um eine bestimmte Kündigungsfrist handelt, unterscheidet man zwischen Festgeld und Kündigungsgeld.

    Festgeld
    Bei der Anlage von Festgeld wird zwischen dem Kunden und dem Kreditinstitut eine feste Laufzeit vereinbart. Dabei wird von vornherein ein bestimmter Zeitpunkt für die Fälligkeit des Geldes ausgemacht. Am Ende der Laufzeit kann die Geldanlage entweder als Sichteinlage (= ein Bankguthaben, bei dem keine Laufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart ist oder die Laufzeit oder Kündigungsfrist weniger als ein Monat beträgt. Der Regelfall sind täglich fällige Sichteinlagen) weitergeführt werden oder aber prolongiert (Prolongation = die Verlängerung der Laufzeit von Krediten, Geldanlagen und Wechseln. Hierbei gilt meist der aktuelle Zinssatz) werden. Während der Laufzeit wird ein Zinssatz festgelegt, der bis zur Fälligkeit unverändert bleibt.

    Wird das Festgeld dennoch vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, so ist dieses in der Regel mit dem Verlust der Zinsen verbunden.

    Wird vom Kunden vor Zeitablauf keine neue Weisung erteilt, verlängert das Kreditinstitut die Geldanlage in der Regel um dieselbe, ursprünglich vereinbarte Laufzeit. Die bereits vergüteten Zinsen werden dann bei der Neuanlage mitverzinst.

    Kündigungsgeld
    Bei der Anlage von Kündigungsgeldern wird eine bestimmte Kündigungsfrist vereinbart. Will der Kunde über seine Geldanlage verfügen, muss er sie zuerst kündigen und dann den Zeitraum der vertraglich geregelten Kündigungsfrist abwarten. Bis zur Kündigung der Geldanlage ist die Einlage unbefristet und wird dementsprechend meist variabel verzinst. Nach der Kündigung bekommt sie den Charakter einer Festgeldeinlage, für die ein fester Zins vereinbart werden kann.

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    5 Cash Management
    (auch Liquiditätsmanagement genannt)

    Unter dem Begriff Cash Management werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die die kurzfristigen Finanzdispositionen eines Unternehmens betreffen. Es umfasst sämtliche Maßnahmen (und Aufgaben), die zur Sicherung der Liquidität im Zahlungsverkehr durchgeführt werden und somit die Sicherstellung und Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens gewährleisten.

    Bezogen auf das internationale Cash Management werden 4 zentrale Aufgabengebiete unterschieden:

    • Liquiditätsplanung
      bei der Liquiditätsplanung werden alle Zahlungseingänge und -ausgänge für einen bestimmten Zeitraum erfasst und saldiert, um einen Überblick über die Liquiditätssituation des Unternehmens zu erhalten. Dazu wird aufgrund der Kontostände und Daten aus der Finanzbuchhaltung ein täglicher Liquiditätsstatus erstellt. Darüber hinaus erfolgt eine zukunftsorientierte Liquiditätsplanung durch die Aufstellung von Finanzplänen, die einen kurz- bis mittelfristigen Planungszeitraum aufweisen. Die durch die Planung gewonnenen Informationen bilden die Grundlage für das Cash Management.

    • Disposition liquider Mittel
      die zentrale Aufgabe des Cash Management ist die Disposition der liquiden Mittel. Sie umfasst Maßnahmen zur Deckung von Liquiditätsdefiziten und zur Anlage von Liquiditätsüberschüssen. Das Cash Management muss dabei sowohl auf planmäßige, vorhersehbare als auch auf nicht vorhersehbare Liquiditätsschwankungen angemessen reagieren können.

    • Gestaltung der Zahlungsströme
      angestrebt wird ein möglichst kostengünstiger Transfer von Zahlungen. Das Ziel ist, die Kosten der Kapitalbewegungen (Bankgebühren, Kosten interne Bearbeitung ...) zu reduzieren. Ein im Rahmen des Cash Management häufig eingesetztes Instrument zur Reduzierung dieser Kosten ist das Netting (= Verrechnungsalgorithmen = Aufrechnung konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten zu einem bestimmten Stichtag). Daraus ergeben sich die Nettoforderungen und -verbindlichkeiten, die durch Überweisungen ausgeglichen werden.

    • Währungsrisikomanagement
      bei grenzüberschreitenden Aktivitäten von Konzernen sind unterschiedliche Währungs- und Wirtschaftsräume zu beachten. Hierbei ist vor allen die Wechselkursproblematik zu beachten. Wechselkursänderungen bergen eine Reihe wirtschaftlicher Risiken (z.B. bei der Umrechnung von Bilanzpositionen ausländischer Gesellschaften). Aufgabe des Währungsmanagements im Rahmen des Cash Managements ist die Begrenzung der Wechselkursrisiken durch entsprechende Absicherungsmaßnahmen (z.B. im Rahmen eines Devisen-Nettings).
    Quelle: Wikipedia(auszugsweise)

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