Privater Darlehensvertrag

zwischen

 

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Name, Vorname

 

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Straße

 

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PLZ und Wohnort


– nachfolgend „Darlehensgeber“ genannt –

 

und

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Name, Vorname

 

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Straße

 

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PLZ und Wohnort


– nachfolgend „Darlehensnehmer“ genannt –

 

§ 1       Darlehensgewährung

 

Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein verzinsliches Darlehen in Höhe von __________ EUR.

 

Das Darlehen hat eine Laufzeit von ______________ Monaten ab dem Auszahlungsdatum.

 

   Der Darlehensnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesen Darlehensvertrag den Erhalt des Darlehensbetrages.

 

oder

 

   Der Darlehensbetrag wird vom Darlehensgeber nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages und nach Stellung eventueller Sicherheiten gemäß § 5 des Darlehensvertrages auf folgende Kontoverbindung des Darlehensnehmers überwiesen:

 

 

_____________________________

Kontoinhaber

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Kontoverbindung (Konto-Nr. oder IBAN)

______________________________

BLZ und Bank oder BIC

 

 

§ 2       Verzinsung

 

Das Darlehen ist mit ____ % p. a. zu verzinsen. Die Zinsen werden jeweils

 

        vierteljährlich

        halbjährlich

        jährlich

 

berechnet und sind nachträglich bis zum 10. des Folgemonats auf die Kontoverbindung des Darlehensgebers zu überweisen.

 

_____________________________

Kontoinhaber

_______________________________

Kontoverbindung (Konto-Nr. oder IBAN)

______________________________

BLZ und Bank oder BIC

 

 

 

 

§ 3       Tilgung

        Monatliche Tilgung

 

Das Darlehen ist in ______ monatlichen Raten in Höhe von ___________ EUR zurückzuzahlen. Zahlungen des Darlehensnehmers werden zunächst auf die aufgelaufenen Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet.

 

oder

 

        Tilgung mit Endfälligkeit

Das Darlehen ist, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am ___________ einschließlich Kosten und Zinsen zurückzuzahlen. Der Darlehensnehmer ist berechtigt, jederzeit Zahlungen zu leisten, die auf die aufgelaufenen Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet werden.

 

§ 4       Zahlungsverzug

 

Kommt der Darlehensnehmer mit Zahlungen aus diesem Vertrag in Verzug, so hat er dem Darlehensgeber den geschuldeten Betrag mit _____ Prozentpunkten über dem jeweiligen, von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger veröffentlichten Basiszinssatz p. a. zu verzinsen. Dem Darlehensnehmer bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Darlehensgeber kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht des Darlehensgebers, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, wird hierdurch nicht berührt.

 

Kündigt der Darlehensgeber das Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass der Darlehensnehmer hierfür eine Veranlassung gegeben hat, so kann der Darlehensnehmer Ersatz des durch die vorzeitige Rückzahlung entstandenen Schadens verlangen.

 

§ 5       Sicherheiten

        Ohne Sicherheiten

 

Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer das Darlehen ohne Sicherheiten.

        Sicherungsübereignung

 

Der Darlehensnehmer überträgt sicherungshalber das Eigentum an folgenden Gegenständen auf den Darlehensgeber:

_________________________________________________

Genaue Bezeichnung des Gegenstandes (PKW, Laptop etc.)

Der Darlehensgeber räumt dem Darlehensnehmer das Recht ein, den Gegenstand für den gewöhnlichen Gebrauch weiterhin zu nutzen.

Sobald die Darlehensforderung durch den Darlehensnehmer vollständig getilgt ist, fällt das Eigentum an dem Gegenstand an den Darlehensnehmer zurück, ohne dass es eines besonderen Übertragungsaktes bedarf.

Kommt der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten bei Tilgungsleistungen oder Zinszahlungen in Verzug, ist der Darlehensgeber berechtigt, das Nutzungsrecht zu widerrufen, den Sicherungsgegenstand in Besitz zu nehmen, ihn freihändig nach Schätzung zu veräußern und seine Forderung aus dem Erlös zu befriedigen.

oder

        Sicherungsabtretung

 

Der Darlehensnehmer tritt an den Darlehensgeber, der diese Abtretung annimmt, folgende Ansprüche zur Sicherung des Darlehens ab. Aus den abgetretenen Ansprüchen darf sich der Darlehensgeber nur befriedigen, wenn der Darlehensnehmer mit der Rückzahlung des Darlehens oder der vereinbarten Darlehensraten in Verzug gerät.

        Anspruch des Darlehensnehmers gegen seinen Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO.

 

oder

 

        Anspruch des Darlehensnehmers aus der folgenden Lebensversicherung:

 

 

 

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Versicherungsgesellschaft

_______________________________

Policennummer

_________________________

Versicherungsnehmer

 

Die Versicherungspolice wird vorgelegt und die Abtretung wird der Versicherung angezeigt.

 

        Notarielles Schuldanerkenntnis

 

Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, dem Darlehensgeber ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung über die Höhe des Darlehens abzugeben und im Original dem Darlehensgeber zukommen zu lassen.

 

§ 6       Kündigung

Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

1.         der Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens gefährdet wird,

2.         der Darlehensnehmer vertragliche Verpflichtungen verletzt hat, insbesondere wenn

a)         der Darlehensnehmer sich mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten bei Tilgungsleistungen oder Zinszahlungen in Verzug befindet,

b)         der Darlehensnehmer unrichtige Angaben gemacht hat, die auf die Gewährung des Darlehens Einfluss hatten,

c)         der Darlehensnehmer seiner Verpflichtung zur Bestellung der vereinbarten Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommt.

§ 7       Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag gibt die vollständige Vereinbarung der Vertragsparteien wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfordernis.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.


 

 

 

 

 

__________________, den _________

(Ort)                                       (Datum)

 

 

________________________________

(Darlehensgeber)

 

__________________, den _________

(Ort)                                       (Datum)

 

 

________________________________

(Darlehensnehmer)