Privater Darlehensvertrag
zwischen
___________________________ ___________________________ ___________________________
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und |
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§ 1 Darlehensgewährung
Der
Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein verzinsliches Darlehen in Höhe
von __________ EUR.
Das Darlehen
hat eine Laufzeit von ______________ Monaten ab dem Auszahlungsdatum.
□ Der Darlehensnehmer bestätigt mit
seiner Unterschrift unter diesen Darlehensvertrag den Erhalt des
Darlehensbetrages.
oder
□ Der Darlehensbetrag wird vom
Darlehensgeber nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages und nach Stellung
eventueller Sicherheiten gemäß § 5 des Darlehensvertrages auf folgende
Kontoverbindung des Darlehensnehmers überwiesen:
_____________________________ Kontoinhaber |
______________________________ Kontoverbindung
(Konto-Nr. oder IBAN) |
______________________________ BLZ und
Bank oder BIC |
§ 2 Verzinsung
Das Darlehen
ist mit ____ % p. a. zu verzinsen. Die Zinsen werden jeweils
□
vierteljährlich
□
halbjährlich
□
jährlich
berechnet
und sind nachträglich bis zum 10. des Folgemonats auf die Kontoverbindung des
Darlehensgebers zu überweisen.
_____________________________ Kontoinhaber |
_______________________________ Kontoverbindung
(Konto-Nr. oder IBAN) |
______________________________ BLZ und
Bank oder BIC |
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§ 3 Tilgung
□
Monatliche
Tilgung
Das Darlehen
ist in ______ monatlichen Raten in Höhe von ___________ EUR zurückzuzahlen.
Zahlungen des Darlehensnehmers werden zunächst auf die aufgelaufenen Zinsen und
zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet.
oder
□
Tilgung mit
Endfälligkeit
Das Darlehen
ist, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am ___________
einschließlich Kosten und Zinsen zurückzuzahlen. Der Darlehensnehmer ist
berechtigt, jederzeit Zahlungen zu leisten, die auf die aufgelaufenen Zinsen
und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet werden.
§ 4 Zahlungsverzug
Kommt der Darlehensnehmer
mit Zahlungen aus diesem Vertrag in Verzug, so hat er dem Darlehensgeber den
geschuldeten Betrag mit _____ Prozentpunkten über dem jeweiligen, von der
Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger veröffentlichten Basiszinssatz p. a. zu
verzinsen. Dem Darlehensnehmer bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem
Darlehensgeber kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht des
Darlehensgebers, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, wird hierdurch
nicht berührt.
Kündigt der
Darlehensgeber das Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass der
Darlehensnehmer hierfür eine Veranlassung gegeben hat, so kann der
Darlehensnehmer Ersatz des durch die vorzeitige Rückzahlung entstandenen
Schadens verlangen.
§ 5 Sicherheiten
□
Ohne Sicherheiten
Der
Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer das Darlehen ohne Sicherheiten.
□
Sicherungsübereignung
Der
Darlehensnehmer überträgt sicherungshalber das Eigentum an folgenden
Gegenständen auf den Darlehensgeber:
_________________________________________________
Genaue
Bezeichnung des Gegenstandes (PKW, Laptop etc.)
Der Darlehensgeber räumt dem Darlehensnehmer
das Recht ein, den Gegenstand für den gewöhnlichen Gebrauch weiterhin zu
nutzen.
Sobald die Darlehensforderung durch den Darlehensnehmer
vollständig getilgt ist, fällt das Eigentum an dem Gegenstand an den
Darlehensnehmer zurück, ohne dass es eines besonderen Übertragungsaktes bedarf.
Kommt der Darlehensnehmer mit mindestens zwei
aufeinander folgenden Raten bei Tilgungsleistungen oder Zinszahlungen in
Verzug, ist der Darlehensgeber berechtigt, das Nutzungsrecht zu widerrufen, den
Sicherungsgegenstand in Besitz zu nehmen, ihn freihändig nach Schätzung zu
veräußern und seine Forderung aus dem Erlös zu befriedigen.
oder
□
Sicherungsabtretung
Der
Darlehensnehmer tritt an den Darlehensgeber, der diese Abtretung annimmt,
folgende Ansprüche zur Sicherung des Darlehens ab. Aus den abgetretenen
Ansprüchen darf sich der Darlehensgeber nur befriedigen, wenn der
Darlehensnehmer mit der Rückzahlung des Darlehens oder der vereinbarten
Darlehensraten in Verzug gerät.
□
Anspruch des
Darlehensnehmers gegen seinen Arbeitgeber unter Berücksichtigung der
Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO.
oder
□
Anspruch des
Darlehensnehmers aus der folgenden Lebensversicherung:
______________________________ Versicherungsgesellschaft |
_______________________________ Policennummer |
_________________________ Versicherungsnehmer |
Die Versicherungspolice wird vorgelegt und die
Abtretung wird der Versicherung angezeigt.
□
Notarielles Schuldanerkenntnis
Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, dem Darlehensgeber ein notarielles
Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung über die Höhe des Darlehens
abzugeben und im Original dem Darlehensgeber zukommen zu lassen.
§ 6 Kündigung
Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag
aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger
Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere
vor, wenn
1.
der Eintritt einer
wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des
Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten
Sicherheit droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens gefährdet wird,
2.
der
Darlehensnehmer vertragliche Verpflichtungen verletzt hat, insbesondere wenn
a)
der
Darlehensnehmer sich mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten bei
Tilgungsleistungen oder Zinszahlungen in Verzug befindet,
b)
der Darlehensnehmer
unrichtige Angaben gemacht hat, die auf die Gewährung des Darlehens Einfluss
hatten,
c)
der
Darlehensnehmer seiner Verpflichtung zur Bestellung der vereinbarten Sicherheit
nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommt.
§ 7 Schlussbestimmungen
Dieser
Vertrag gibt die vollständige Vereinbarung der Vertragsparteien wieder.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom
Schriftformerfordernis.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder
werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die
unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen
und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
__________________,
den _________ (Ort)
(Datum) ________________________________ (Darlehensgeber) |
__________________,
den _________ (Ort) (Datum) ________________________________ (Darlehensnehmer) |