01. Beratungsgespräch Kunde/Berater
Anlegerprofil
Im Beratungsgespräch werden unter anderem das Anlegerprofil (streng nach den MiFID-Vorschriften) angelegt. Aufgrund des Anlegerprofils werden die entsprechenden Anlageentscheidungen getroffen.
Kundenstammdaten
Die Kundenstammdaten werden angelegt. Sie steuern innerhalb der Wertpapiergeschäfte den Postversand (an welche Adresse sollen welchen Unterlagen versand werden), die Gebührenbelastung (welche Provisionen muss der Kunde beispielsweise für den Kauf einer Aktien oder einer Rente bezahlen -> unterschiedliche Gebührensätze alleine für diese 2 Geschäfte), den QI-Status des Kunden (steuert die unterschiedliche Besteuerung von nicht US-Personen und von US-Personen) und das Kunden-Reporting (Vermögensübersichten, Performancemessungen, Jahresendereporting).
Auftragseingabe
Nach dem Treffen der Anlageentscheidung wird der Auftrag in das Wertpapiersystem eingestellt -> es wird eine Order erfasst (Kauf/Verkauf einer Aktie/Rente/Fonds ...)
02. Order-Routing
Die eingegebene Order wird an die entsprechende Börse (zur Ausführung) geroutet. Das Order-Routing geschieht nach den MiFID-Vorschriften unter dem Begriff Best Execution. Das bedeutet, bestmögliche Orderausführung an den Börsen, bei denen für ihre Kunden das beste Ergebnis hinsichtlich der Kosten, der Ausführungswahrscheinlichkeit und der Schnelligkeit der Ausführung gegeben ist.
03. Kurszuteilung
Kurszuteilung bedeutet, dass die geroutete Order automatisch mit den gehandelten Kursen bestückt wird. Somit ist die Order ausgeführt. Darüber hinaus, werden die folgenden 3 Aktionen (ebenfalls vollelektronisch) gestartet:
- Ausführungsanzeige
die Ausführungsanzeige dient vor allen Dingen institutionellen Anlegern, eine Bestätigung zu bekommen, dass die Order ausgeführt wurde.
- Ausführungsbestätigung
die Ausführungsbestätigung dient vor allen Dingen institutionellen Anlegern, eine Bestätigung mit den effektiven Ausführungsdaten zu bekommen - quasi eine vorweggenommene Wertpapierabrechnung.
- Generierung §9-Meldung
Erstellung einer sekundengenauen §9-Meldung - aber noch keine Weiterleitung an die BaFin
04. Abrechung / Settlement
Nach Abschluss der Kurszuteilung erfolgt im Straight Through Prozess die Erstellung der Wertpapierabrechung.
- Kundenabrechnungen
Die Wertpapierabrechnung für den Kunden wird erstellt. Im einzelnen sieht das bei einem Verkauf von Aktien (Beispiel) wie folgt aus:
Beispiel :
Verkauf von Aktien mit Erzielung eines Veräußerungsgewinns (Kursgewinn abzüglich gezahlter Transaktionskosten). Dieser Kursgewinn dient als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags.
- Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag
Kapitalertragsteuer (KESt) 25%, Solidaritätszuschlag 5,5% auf die Kapitalertragsteuer. Die Kapitalertragsteuer wird auf den KESt-pflichtigen Kapitalertrag (in diesem Beispiel der Veräußerungsgewinn) gerechnet. Sofern ein Antrag auf Kirchensteuer-Abzug gestellt wurde, reduziert sich die KESt durch den sogenannten Sonderausgabenminderungseffekt bei 8% Kirchensteuer auf 24,5098%, bei 9% Kirchensteuer auf 24,44988%. Wenn keine Verlustverrechnung aus anderen Aktiengeschäften und kein Freistellungsauftrag vorliegt, wird der Veräußerungsgewinn (nach Abzug der Transaktionskosten) voll versteuert.
- Provision
Die für das zugrunde liegende Geschäft anfallenden Transaktionskosten mindern die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Abgeltungsteuer. Die Provisionsberechnung wird aufgrund der hinterlegten Kundenstammdaten ermittelt.
- weiter evtl. anfallende Gebühren
Neben der Berechnung der Provision können auch noch fremde Spesen, Stampduty und Courtage in Abrechnung gebracht werden. Selbstverständlich nur, wenn der abrechnenden Bank diese Gebühren von deren Kontrahenten berechnet werden.
- §9-Meldungen
Erstellung der §9-Meldungen (Meldung des Wertpapiergeschäftes mit den entsprechenden Ausführungsdaten) und elektronische Weitergabe an die BaFin mittels des Deutsche Börse Systems Trice. Die BaFin wird so in die Lage versetzt, das gesamte Wertpapiergeschäft in Deutschland zu kontrollieren, da auch der Gegenpart des Wertpapiergeschäftes eine §9-Meldung erstellen muss.
- Börsengeschäftsabstimmung
Abstimmung der eigenen Orders mit den Ausführungen der Kontrahenten/Brokern mittels eines Effektenjournals.
- Geld-/Stückeverbuchung
Die gekauften Wertpapiere werden in die jeweiligen Kundendepots eingebucht und die betroffenen Konten geldmäßig belastet. Das Settlement findet nicht direkt zwischen den Banken statt, sondern wird über die jeweiligen Konten und Depots der Banken bei dem Zentralverwahrer (in Deutschland in der Regel Clearstream Banking Frankfurt) gebucht und von dort dann in die bei den Banken hinterlegten Depots und Konten der Kunden transferiert.
- Abgeltungsteuerberechnung
Ermittlung und Berechnung der Abgeltungsteuer und des Solidaritätszuschlags unter Berücksichtigung der Verlusttöpfe und der eingereichten Freistellungsaufträge.
05. WM-Stammdaten
Hinter den WM-Stammdaten verbergen sich die sogenannten Gattungsdaten. Das sind die Stammdaten der jeweiligen Wertpapiere. Durch sie wird die richtige Wertpapierabrechnung, die Verwahrung, das Meldewesen, das Jahresendreporting, die Besteuerung und das Client-Reporting gesteuert. In der Praxis sehen die Gattungsdaten dann so aus (vereinfachte Darstellung):Will der Kundeberater ein neues Geschäft eingegeben, braucht er als Grundlage die Wertpapier-Kennnummer (mit den anhängenden Gattungsdaten). Diese WM-Stammdaten sind die Grundlage für ein Wertpapiergeschäft. Eine weitere Variante ist die Stammdaten-Änderungs-Lieferung der Wertpapier-Mitteilungen. In diesen Updates werden die bestehenden Gattungsstammdaten turnusmäßig aktualisiert (Beispiel: bei einem ratierlichen Zinssatz wird der zu diesem Zeitpunkt aktuelle Zinssatz geliefert). Diese Änderungen haben direkten Einfluss auf die Depotbestände, den Abschluss weiterer Wertpapiergeschäfte (Ordererfassung), dem Jahresendreporting und der Ermittlung der jeweiligen Wertpapiergeschäfte, die der amerikanischen Quellensteuer unterliegen.
- Wertpapiertyp
- Wertpapierart
- Wertpapiergruppe
- Zinssätze
- Laufzeitbeginn
- Laufzeitende
- Währung
- Nennbetrag
- BISTA
- AWV
- Meldewesen
- Börsenplätze
- Indexzugehörigkeit
- Verwahrmöglichkeit
- Investro
- CFI-Code
- umlaufende/emittierte Anteile
- IPO-Daten
- Schuldner-/Gläubiger-/Sonderkündigungen
- Underlying
06. WM-Bewegungsdaten
Hinter den WM-Bewegungsdaten verbergen sich die Daten zur Ausübung von Kapitalmaßnahmen, für die Ausschüttung von Dividenden, Zinsen und Fonds und die Daten zur Teilnahme an Hauptversammlungen. Die Bewegungsdaten werden genauso wie die Stammdaten in einer täglichen (nächtlichen) Batchverarbeitung in die Banksysteme eingespielt.
Corporate Actions
Kapitalmaßnahmen haben Auswirkungen auf die Depotbestände, auf das Jahresendreporting, auf die Depotstatistik und auf die Erhebung der amerikanischen Quellensteuer.
- Ermittlung der Bestände
aufgrund der mitgeteilten Daten über eine bevorstehende Kapitalmaßnahme durch die Wertpapier-Mitteilungen wird der jeweilige Bestand der betroffenden Kunden, die an dieser Kapitalmaßnahme teilnehmen dürfen, ermittelt.
- Kundenanschreiben
die so ermittelten Kunden werden angeschrieben und über die bevorstehende Kapitalmaßnahme informiert. Das Anschreiben beinhaltet eine Instruktion für die Bank, was sie im Namen des Kunden unternehmen soll. Parallel dazu wird der zuständige Kundenberater über das Anschreiben informiert, damit er auf eventuelle Kundenanrufe vorbereitet ist.
- Kundeninstruktion
die eingehenden Kundeninstruktionen werden ausgewertet und entsprechend umgesetzt (Teilnahme/Nichtteilnahme an der Kapitalmaßnahme, Verkauf der Bezugsrechte ...).
- Kapitalmaßnahmen durchführen
zum Ausübungstag der Kapitalmaßnahme wird diese auf Grundlage der vorliegenden Kundeninstruktionen umgesetzt (Ein-/Ausbuchung der Stücke, Belastung des Kontos ...).
Erträgnisausschüttungen
Erträgnisausschüttungen haben Auswirkungen auf die Kundenkonten, auf das Jahresendreporting, auf die ZIV-Meldungen.
- Abgleich WM-Daten gegen LAG-Information
die gelieferten WM-Bewegungsdaten werden gegen die von der Lagestelle gelieferten Daten auf Übereinstimmung abgeglichen.
- LAG-Geldeingang
Überwachung und Kontrolle des von der Lagerstelle überwiesenen Geldbetrages für die Ausschüttung.
- Buchung auf die Kundenkonten
Buchung der Ausschüttungsbeträge auf die jeweiligen Konten der betroffenen Kunden.
- Differenzenklärung
Klärung der aufgetretenen Differenzen (Lagerstelle-Eingang / Verbuchung Kunden-Konten).Hauptversammlungen
Als Grundlage für die Auswertung der Kunden, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sind, dienen die Depotbestände.
- Ermittlung der Bestände
Ermittlung der Kunden, die berechtigt sind an der Hauptversammlung teilzunehmen.
- Erstellung der Kundenanschreiben
Erstellung und Versand an die teilnahmeberechtigten Kunden, mit der Bitte, die beiliegende Instruktion (ob der Kunde selbst an der HV teilnehmen möchte oder ob er die Bank damit beauftragt) ausgefüllt zurückzuschicken.
- Entgegennahme der Kundeninstruktion
Umsetzung der vom Kunden gewünschten Instruktion.
- Eintrittskarten bestellen
Bestellung der Eintrittskarten bei der jeweiligen Aktiengesellschaft.
07. Wertpapier-Kurse
Tägliche (nächtliche) Verarbeitung der von den Kursprovidern gelierten Wertpapier-Kurse inklursive der manuellen Ergänzungen und Korrekturen.
- Grundlage für die Bestandsbewertungen
die Kundenbestände werden täglich mit den aktuellen Kursen bewertet.
- Grundlage für die Performance-Messungen
inerhalb des Client-Reportings finden tägliche Performance-Messungen der verwalteten Vermögen statt. Die WP-Kurse dienen hier genauso als Grundlage, wie bei den täglichen Bestandsbewertungen.
- Grundlage für die Depotgebühren
die Bewertung der Kundenbestände findet aufgrund der tagesaktuellen Wertpapier-Kurse statt. Diese Bewertung ist dient der Erhebung der Depotgebühren.
- Grundlage für die Depot-Volumen-Berechnung
die Berechnung der Depot-Volumen (Balances under Management) findet ebenfalls unter Berücksichtigung der aktuellen und richten Wertpapier-Kurse statt.
08. Jahresendreporting
Das Jahresendreporting besteht aus den 3 folgenden Komponenten:
09. Depotprüfung
- Jahressteuerbescheinigung
die Ausstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt nur, wenn im abgelaufenen Kalenderjahr in der Summe positive Erträge zugeflossen sind. Ist dies nicht der Fall, wird keine Jahressteuerbescheinigung erstellt. Aus der Jahressteuerbescheinigung geht alles hervor, was man für die Steuererklärung braucht (Käufe, Verkäufe, Zinsen, Dividenden). Sie ersetzt damit die bisher übliche Erträgnisaufstellung.
- Erträgnisaufstellung
die Erträgnisaufstellung wird nicht automatisch erstellt. Sie kann bei Bedarf kostenpflichtig angefordert werden. Benötigt wird sie von Kunden mit Kapitalerträgen und/oder Anforderung einer Jahressteuerbescheinigung - falls zusätzlicher Erklärungsbedarf gegenüber dem Finanzamt besteht, da sie übersichtlicher als die Jahressteuerbescheinigung aufgebaut ist.
- Verlustbescheinigung
die Verlustbescheinigung wird in der Regel nur erstellt, sofern sie angefordert wird und entsprechende Verluste vorhanden sind. Wer als Kunde Depots/Konten bei mehreren Banken unterhält und während eines Kalenderjahres Verluste macht, kann sich je Finanzinstitut eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen. Dadurch kann er Verluste aus Kapitalanlagen gegen Gewinne in seiner Einkommensteuererklärung verrechnen lassen. Das bedeutet in der Praxis, dass er seine Verluste gegen die zu hoch abgeführte Abgeltungsteuer (aufgrund von erzielten Gewinnen bei anderen Banken) vom Finanzamt zurückholen kann.
Die grau unterlegten Bereiche unterliegen den Depotprüfungen.
10. AWV-Prüfung
Die ocker-farben unterlegten Bereiche unterliegen der AWV-Prüfungen.
11. SOX-Prüfung und Compliance-Richtlinien
Alle Bereiche unterliegen der SOX-Prüfung und den Compliance-Richtlinien.